Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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VG <strong>Bad</strong> <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zur Teilfortschreibung des FNP „Nutzung der Windenergie“<br />
6.4 Schutzgebiete<br />
Das Plangebiet liegt außerhalb von NATURA2000-Gebieten, Naturschutz- und Landschafts- und Waldschutzgebieten.<br />
Im Plangebiet liegt ein nach § 30a LWaldG/§ 32 NatSchG geschütztes Waldbiotop<br />
„Tümpel im Schellenberg“ Nr. 279234371291, welches im Zuge der Planung der genauen Anlagenstandorte<br />
berücksichtigt werden muss. Naturdenkmale sind von der Planung nicht betroffen. Das<br />
nächstgelegene FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Altshausen“ Nr. 8023341 befindet sich in 1.300 m<br />
südlicher Richtung. Ca. 5 km nordöstlich liegt das großflächige Vogelschutzgebiet „Federseeried“ Nr.<br />
7923401, das FFH-Gebiet „Federsee und Blinder See bei Kanzach“ Nr. 7923341, das Naturschutzgebiet<br />
„Südliches Federseeried“ Nr. 4.240 und das Landschaftsschutzgebiet „Steinhauser Ried“ Nr. 4.26.024.<br />
Für das Vogelschutzgebiet „Federseeried“ müsste im Zuge der Bauleitplanung eine NATURA2000-Vorprüfung<br />
erfolgen, da es sich innerhalb des 6 km-Prüfbereichs für windenergieempfindliche Vogelarten<br />
befindet. Schutzgegenstand sind hierbei: u. a. Rohr- u. Kornweihe, Rot- u. Schwarzmilan, Wachtelkönig,<br />
Weißstorch, Flussseeschwalbe, Silberreiher.<br />
Abb. 7: Lage der Schutzgebiete im Umfeld des Plangebiets (Daten- und Kartendienst der LUBW, abgerufen am 11.07.2013)<br />
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