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Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau

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ausreichend, da dies keine auf Dauer angelegte Habitatverbesserung darstellt und daher<br />

auch nicht alleine als CEF-Maßnahme anerkannt werden kann.<br />

Maßnahme 3: Vermeidung des Tötungsrisikos<br />

Baumhöhlen mit einem Stammdurchmesser < 30cm sind in der Regel nicht als Winterquartier<br />

geeignet, da die Wanddicke zu gering und die Höhle damit nicht frostsicher ist.<br />

Wenn Winterquartiere ausgeschlossen werden können, dürfen Baumfällungen während<br />

zwischen 01. November bis 15. März durchgeführt werden, um eine Verletzung oder<br />

Tötung von Fledermäusen zu vermeiden. Bei Unsicherheit sollte das Fällen der Bäume<br />

im genannten Zeitfenster an wärmeren Tagen ohne Frost stattfinden, für den Fall, dass<br />

sich doch Fledermäuse in den Höhlen aufhalten, so dass die Tiere etwas mobiler sind<br />

und flüchten können. Zudem sollte für diesen Fall ein Fledermausexperte bei den<br />

Baumfällungen anwesend sein.<br />

7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter Auswirkungen<br />

Es ist davon auszugehen, dass an allen Standorten ein Kollisionsrisiko besteht, da auf<br />

jeden Fall ein Vorkommen der Zwergfledermaus, in den meisten Fällen auch ein Auftreten<br />

weiterer kollisionsgefährdeter Arten zu erwarten ist. Um einen Verstoß gegen das<br />

Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, müssen daher voraussichtlich<br />

an allen Standorten Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.<br />

Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos und damit eine Erfüllung des Tötungstatbestands<br />

kann jedoch vermieden werden, indem die Windenergieanlagen zu Risikozeiten<br />

abgeschaltet werden. Die Kollisionsgefahr besteht vor allem dadurch, dass Fledermäuse<br />

die sich an den Außenspitzen bis 250 km/h schnell drehenden Rotorblätter<br />

nicht oder zu spät orten. Die Gefahr einer Kollision mit Anlagen, die sich nicht im Betrieb<br />

befinden, ist als sehr gering einzuschätzen. Ein fledermausfreundlicher Betrieb von<br />

Windenergieanlagen zu Risikozeiten hat sich auch in der Praxis bereits in mehreren<br />

Fällen als wirkungsvolle Vermeidungsmaßnahme erwiesen (Arnett et al. 2008; Baerwald<br />

et al. 2008). Durch die Auflage von Abschaltzeiten muss erreicht werden, dass<br />

Fledermäuse allenfalls selten und in geringer Zahl zu Tode kommen, so dass nicht<br />

mehr von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden kann.<br />

Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem bundesweiten Forschungsvorhaben<br />

entwickelt (Brinkmann et al. 2011).<br />

Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 24

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