Umweltbericht - Stadt Bad Saulgau
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ausreichend, da dies keine auf Dauer angelegte Habitatverbesserung darstellt und daher<br />
auch nicht alleine als CEF-Maßnahme anerkannt werden kann.<br />
Maßnahme 3: Vermeidung des Tötungsrisikos<br />
Baumhöhlen mit einem Stammdurchmesser < 30cm sind in der Regel nicht als Winterquartier<br />
geeignet, da die Wanddicke zu gering und die Höhle damit nicht frostsicher ist.<br />
Wenn Winterquartiere ausgeschlossen werden können, dürfen Baumfällungen während<br />
zwischen 01. November bis 15. März durchgeführt werden, um eine Verletzung oder<br />
Tötung von Fledermäusen zu vermeiden. Bei Unsicherheit sollte das Fällen der Bäume<br />
im genannten Zeitfenster an wärmeren Tagen ohne Frost stattfinden, für den Fall, dass<br />
sich doch Fledermäuse in den Höhlen aufhalten, so dass die Tiere etwas mobiler sind<br />
und flüchten können. Zudem sollte für diesen Fall ein Fledermausexperte bei den<br />
Baumfällungen anwesend sein.<br />
7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich betriebsbedingter Auswirkungen<br />
Es ist davon auszugehen, dass an allen Standorten ein Kollisionsrisiko besteht, da auf<br />
jeden Fall ein Vorkommen der Zwergfledermaus, in den meisten Fällen auch ein Auftreten<br />
weiterer kollisionsgefährdeter Arten zu erwarten ist. Um einen Verstoß gegen das<br />
Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, müssen daher voraussichtlich<br />
an allen Standorten Vermeidungsmaßnahmen festgelegt und durchgeführt werden.<br />
Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos und damit eine Erfüllung des Tötungstatbestands<br />
kann jedoch vermieden werden, indem die Windenergieanlagen zu Risikozeiten<br />
abgeschaltet werden. Die Kollisionsgefahr besteht vor allem dadurch, dass Fledermäuse<br />
die sich an den Außenspitzen bis 250 km/h schnell drehenden Rotorblätter<br />
nicht oder zu spät orten. Die Gefahr einer Kollision mit Anlagen, die sich nicht im Betrieb<br />
befinden, ist als sehr gering einzuschätzen. Ein fledermausfreundlicher Betrieb von<br />
Windenergieanlagen zu Risikozeiten hat sich auch in der Praxis bereits in mehreren<br />
Fällen als wirkungsvolle Vermeidungsmaßnahme erwiesen (Arnett et al. 2008; Baerwald<br />
et al. 2008). Durch die Auflage von Abschaltzeiten muss erreicht werden, dass<br />
Fledermäuse allenfalls selten und in geringer Zahl zu Tode kommen, so dass nicht<br />
mehr von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden kann.<br />
Die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem bundesweiten Forschungsvorhaben<br />
entwickelt (Brinkmann et al. 2011).<br />
Konzentrationszone <strong>Saulgau</strong> / Herbertingen – Konfliktpotenzial Fledermäuse Seite 24