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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Schemmerhofen

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Seite 22 Freitag, 20. Januar 2012 Nr. 3<br />

Die Förster des Kreisforstamtes haben sich im Lauf der letzten<br />

Woche ein Bild der Lage gemacht und mit ihren Arbeitergruppen<br />

dafür gesorgt, dass alle Hauptfahrwege wieder passierbar<br />

gemacht wurden. Die Versorgung der lokalen Sägewerke mit<br />

bereitgestelltem Holz ist somit sichergestellt.<br />

Die beiden Stürme haben nach ersten Einschätzungen nur<br />

geringe Verwüstungen im Kreis Biberach hinterlassen. Schwerpunkte<br />

in den Revieren der Betriebsstelle Ochsenhausen sind<br />

Einzel – und Nesteranfälle von geworfenem und gebrochenem<br />

Holz.<br />

Das angefallene Sturmholz wird durch die Sägekapazitäten der<br />

regionalen Sägewerke aufgenommen.<br />

Hinweise und Sortierempfehlung für den Privatwald:<br />

Bitte kontrollieren Sie zunächst Ihren Wald auf etwaiges Sturmholz.<br />

Der Kleinprivatwald sollte das angefallene Sturmholz bis<br />

Mitte März aufgearbeitet haben. Bei zurzeit (noch) guter Nachfrage<br />

ist ein zügiger Verkauf und Abtransport gewährleistet. Die<br />

„sturmerprobten“ örtlichen Förster stehen Ihnen mit Rat und<br />

Tat zur Seite und vermitteln ggf. Unternehmer für die<br />

Holzaufarbeitung.<br />

Beachten Sie im Vorfeld der Aufarbeitung, dass eventuell anfallende<br />

Räumungen/Kahlhiebe nach Landeswaldgesetz<br />

anzeigepflichtig sind.<br />

Aushaltung von Fichte (Tanne) - Stammholz in langer Form:<br />

• Stammholz 10 - 20 m lang, Mindestzopf 13 cm mit Rinde.<br />

• Erdstammstücke der Güte D (Palettenqualität) 4 m lang<br />

aushalten.<br />

• Gipfelholz kann 4 und 5 m lang ausgehalten werden,<br />

Mindestzopf 15 cm mit Rinde.<br />

• Bruchholz kann ebenfalls 4 und 5 m lang ausgehalten<br />

werden, Mindestzopf 15 cm mit Rinde.In Stammstücken<br />

dürfen keine Risse usw. vorhanden sein.<br />

Aushaltung von Fichte (Tanne) – Kurzholz:<br />

• Alternativ können auch ganze Bäume zu Kurzholz in Fixlängen<br />

ausgehalten werden: 4 und 5 m lang, Mindestzopf<br />

13 cm mit Rinde.<br />

Bei beiden Aufarbeitungsformen gilt:<br />

• Längenzugabe 1 %, jedoch mind. 10 cm.<br />

• Mindestmenge sind in der Regel 10 Festmeter.<br />

• Alles Stammholz muss vor der Holzaufnahme vermessen<br />

und angeschrieben sein.<br />

• Zusätzlich kann Papierholz aufgearbeitet und vermarktet<br />

werden (Mindestmenge 10 Raummeter). Länge 2 m ohne<br />

Zumaß, Mindest- Zopf 8 cm mit Rinde. Nur saftfrisches,<br />

gesundes Holz verwenden!<br />

Ihr Förster vor Ort ist Ihnen bei der Organisation eines Unternehmers<br />

behilflich, sofern Sie die Aufarbeitung nicht selbst<br />

erledigen können. Bei weiteren Fragen der Sortierung und Vermarktung<br />

wenden Sie sich an Ihren Förster vor Ort oder die<br />

Betriebsstelle Ochsenhausen.<br />

Kreisforstamt Biberach<br />

Betriebsstelle Ochsenhausen -Tel.: 07352-9213-0<br />

Das Landratsamt Biberach informiert<br />

Infoabend zu Biogasanlagen<br />

Am Dienstag, 24 Januar 2012, findet um 20 Uhr im „Knopfstadel“<br />

in Warthausen ein Infoabend zum Thema „Wärmenutzung<br />

bei Biogasanlagen“ statt. Ulrike Lorinser vom Ingenieurbüro<br />

Lorinser hält einen Vortrag mit dem Titel „Nahwärmenetze für<br />

Biogasanlagen und sonstige Möglichkeiten der Wärmenutzung.“<br />

Anschließend berichtet Vinzenz Wohnhas als Anlagenbetreiber<br />

über die Erfahrungen mit der Energiegenossenschaft der<br />

Bürger von Oberopfingen. Abschließend referiert Bernd Schmitz<br />

von der Firma A & U Anlagenbau zum Thema „Wärmeverwendung<br />

und Optimierung von Biogasanlagen durch<br />

Düngemittelproduktion aus Gärresten.“<br />

Hintergrund<br />

Biogasanlagen mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk<br />

stellen etwa zu gleichen Teilen Strom und Wärme für die<br />

Nutzung bereit. Sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer<br />

Sicht ist die sinnvolle Wärmenutzung von großer<br />

Bedeutung. Ziel der Biogasnutzung muss es deshalb sein,<br />

über die dezentrale Bereitstellung von Wärme neue regionale<br />

Wertschöpfungsmöglichkeiten zu erschließen.<br />

Das Landwirtschaftsamt informiert<br />

Landwirte informieren sich über Transportvorschriften<br />

Auf Einladung der Biberacher Landwirtschaftsmeister informieren<br />

Klaus Fensterle und Eberhard Denz von der Polizeidienststelle<br />

Biberach sowie Manfred Bednarski von der<br />

landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft am Mittwoch, 25.<br />

Januar 2012, um 20 Uhr im Hotel „Mohren“ in Ochsenhausen<br />

zu den aktuellen Rechtsvorschriften bei landwirtschaftlichen<br />

Transporten. Die Referenten geben Tipps zu den Fahrzeugabmessungen,<br />

den Ausnahmegenehmigungen bei Überbreiten,<br />

zum Führerscheinrecht und zur vorschriftsmäßigen Ladungssicherung.<br />

Das Landratsamt informiert<br />

Gefahr für Pferde – Giftpflanzen erkennen und<br />

bekämpfen<br />

Am Donnerstag, 26. Januar 2012, können sich Pferdehalter ab<br />

20 Uhr im Gasthof „Knopfstadel“ in Warthausen über das<br />

Erkennen und die Bekämpfung von Giftpflanzen auf Pferdeweiden<br />

informieren. Pferde sind sehr empfindlich, wenn es<br />

um Pflanzenvergiftungen geht. Weit über 100 heimische<br />

Pflanzen wirken toxisch auf Pferde, viele davon sind stark giftig<br />

und können den Tod der Tiere bedeuten. Annette Jilg und Paul<br />

Haid vom Landwirtschaftsamt Biberach werden über dieses<br />

Thema referieren.<br />

Das Landratsamt Biberach informiert<br />

Ausnahmeregelung für Wirtschaftsdünger<br />

Die Düngeverordnung enthält die Vorgabe, dass auf Grünland<br />

und Ackerland maximal 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und<br />

Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht<br />

werden dürfen. Für Grünlandflächen und Rinder haltende<br />

Betriebe gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausnahmeregelung<br />

230 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr aus<br />

tierischen Wirtschaftsdüngern auszubringen. Das Landwirtschaftsamt<br />

nimmt hierzu Anträge bis zum 1. Februar 2012<br />

entgegen. Die Ausnahmeregelung ist an einige Auflagen<br />

gebunden.<br />

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Landwirtschaftsamt,<br />

Sachgebiet Pflanzenbau. Ansprechpartner sind Norbert<br />

Böhringer, Telefonnummer 07351 52-6716 und Paul Haid,<br />

Telefonnummer 07351 52-6714.<br />

Das Landratsamt informiert<br />

Ausbildungsplätze im Landratsamt Biberach<br />

Das Landratsamt Biberach bietet für den Ausbildungsbeginn<br />

am 1. September 2012 Ausbildungsplätze als Straßenwärter/<br />

in (Straßenmeisterei Riedlingen) oder als Forstwirt/in an.<br />

Bewerbungen können bis 29. Februar 2012 mit Lebenslauf,<br />

Lichtbild und Zeugniskopien beim Landratsamt Biberach,<br />

Haupt- und Personalamt, Rollinstraße 9, 88400 Biberach eingereicht<br />

werden.<br />

Weitere Auskünfte erteilt gerne Beatrix Freisinger vom Hauptund<br />

Personalamt, Telefon 07351 52-6460.<br />

IZZ-informiert<br />

Zahnmedizinische Zweitmeinung<br />

Schneller Rat zum Nulltarif<br />

Habe ich alles richtig verstanden? Für welche Lösung soll ich<br />

mich entscheiden? Manchmal bleiben nach einem Zahnarztbesuch<br />

noch Fragen offen oder es stellen sich neue.<br />

Die Zahnärzte in Baden-Württemberg lassen ihre Patienten<br />

nicht allein und helfen ihnen mit der kostenlosen<br />

zahnmedizinischen Patientenberatung.<br />

Unter der der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 47 47 800<br />

stehen immer mittwochs von 14 bis 18 Uhr Beratungszahnärzte<br />

Rede und Antwort. Einzig in den Schulferienzeiten pausieren<br />

auch die Experten.<br />

Bei der Zahnmedizinischen Patientenberatung können Sie eine<br />

Zweitmeinung zu Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen<br />

Therapie erhalten. Sie unterstützt die Entscheidung und<br />

klärt alle Fragen zur Zahn- und Mundgesundheit. Wer bei der<br />

Hotline anruft, erhält kompetente Informationen und praktischen<br />

Rat.

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