MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Schemmerhofen
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Seite 22 Freitag, 20. Januar 2012 Nr. 3<br />
Die Förster des Kreisforstamtes haben sich im Lauf der letzten<br />
Woche ein Bild der Lage gemacht und mit ihren Arbeitergruppen<br />
dafür gesorgt, dass alle Hauptfahrwege wieder passierbar<br />
gemacht wurden. Die Versorgung der lokalen Sägewerke mit<br />
bereitgestelltem Holz ist somit sichergestellt.<br />
Die beiden Stürme haben nach ersten Einschätzungen nur<br />
geringe Verwüstungen im Kreis Biberach hinterlassen. Schwerpunkte<br />
in den Revieren der Betriebsstelle Ochsenhausen sind<br />
Einzel – und Nesteranfälle von geworfenem und gebrochenem<br />
Holz.<br />
Das angefallene Sturmholz wird durch die Sägekapazitäten der<br />
regionalen Sägewerke aufgenommen.<br />
Hinweise und Sortierempfehlung für den Privatwald:<br />
Bitte kontrollieren Sie zunächst Ihren Wald auf etwaiges Sturmholz.<br />
Der Kleinprivatwald sollte das angefallene Sturmholz bis<br />
Mitte März aufgearbeitet haben. Bei zurzeit (noch) guter Nachfrage<br />
ist ein zügiger Verkauf und Abtransport gewährleistet. Die<br />
„sturmerprobten“ örtlichen Förster stehen Ihnen mit Rat und<br />
Tat zur Seite und vermitteln ggf. Unternehmer für die<br />
Holzaufarbeitung.<br />
Beachten Sie im Vorfeld der Aufarbeitung, dass eventuell anfallende<br />
Räumungen/Kahlhiebe nach Landeswaldgesetz<br />
anzeigepflichtig sind.<br />
Aushaltung von Fichte (Tanne) - Stammholz in langer Form:<br />
• Stammholz 10 - 20 m lang, Mindestzopf 13 cm mit Rinde.<br />
• Erdstammstücke der Güte D (Palettenqualität) 4 m lang<br />
aushalten.<br />
• Gipfelholz kann 4 und 5 m lang ausgehalten werden,<br />
Mindestzopf 15 cm mit Rinde.<br />
• Bruchholz kann ebenfalls 4 und 5 m lang ausgehalten<br />
werden, Mindestzopf 15 cm mit Rinde.In Stammstücken<br />
dürfen keine Risse usw. vorhanden sein.<br />
Aushaltung von Fichte (Tanne) – Kurzholz:<br />
• Alternativ können auch ganze Bäume zu Kurzholz in Fixlängen<br />
ausgehalten werden: 4 und 5 m lang, Mindestzopf<br />
13 cm mit Rinde.<br />
Bei beiden Aufarbeitungsformen gilt:<br />
• Längenzugabe 1 %, jedoch mind. 10 cm.<br />
• Mindestmenge sind in der Regel 10 Festmeter.<br />
• Alles Stammholz muss vor der Holzaufnahme vermessen<br />
und angeschrieben sein.<br />
• Zusätzlich kann Papierholz aufgearbeitet und vermarktet<br />
werden (Mindestmenge 10 Raummeter). Länge 2 m ohne<br />
Zumaß, Mindest- Zopf 8 cm mit Rinde. Nur saftfrisches,<br />
gesundes Holz verwenden!<br />
Ihr Förster vor Ort ist Ihnen bei der Organisation eines Unternehmers<br />
behilflich, sofern Sie die Aufarbeitung nicht selbst<br />
erledigen können. Bei weiteren Fragen der Sortierung und Vermarktung<br />
wenden Sie sich an Ihren Förster vor Ort oder die<br />
Betriebsstelle Ochsenhausen.<br />
Kreisforstamt Biberach<br />
Betriebsstelle Ochsenhausen -Tel.: 07352-9213-0<br />
Das Landratsamt Biberach informiert<br />
Infoabend zu Biogasanlagen<br />
Am Dienstag, 24 Januar 2012, findet um 20 Uhr im „Knopfstadel“<br />
in Warthausen ein Infoabend zum Thema „Wärmenutzung<br />
bei Biogasanlagen“ statt. Ulrike Lorinser vom Ingenieurbüro<br />
Lorinser hält einen Vortrag mit dem Titel „Nahwärmenetze für<br />
Biogasanlagen und sonstige Möglichkeiten der Wärmenutzung.“<br />
Anschließend berichtet Vinzenz Wohnhas als Anlagenbetreiber<br />
über die Erfahrungen mit der Energiegenossenschaft der<br />
Bürger von Oberopfingen. Abschließend referiert Bernd Schmitz<br />
von der Firma A & U Anlagenbau zum Thema „Wärmeverwendung<br />
und Optimierung von Biogasanlagen durch<br />
Düngemittelproduktion aus Gärresten.“<br />
Hintergrund<br />
Biogasanlagen mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk<br />
stellen etwa zu gleichen Teilen Strom und Wärme für die<br />
Nutzung bereit. Sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer<br />
Sicht ist die sinnvolle Wärmenutzung von großer<br />
Bedeutung. Ziel der Biogasnutzung muss es deshalb sein,<br />
über die dezentrale Bereitstellung von Wärme neue regionale<br />
Wertschöpfungsmöglichkeiten zu erschließen.<br />
Das Landwirtschaftsamt informiert<br />
Landwirte informieren sich über Transportvorschriften<br />
Auf Einladung der Biberacher Landwirtschaftsmeister informieren<br />
Klaus Fensterle und Eberhard Denz von der Polizeidienststelle<br />
Biberach sowie Manfred Bednarski von der<br />
landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft am Mittwoch, 25.<br />
Januar 2012, um 20 Uhr im Hotel „Mohren“ in Ochsenhausen<br />
zu den aktuellen Rechtsvorschriften bei landwirtschaftlichen<br />
Transporten. Die Referenten geben Tipps zu den Fahrzeugabmessungen,<br />
den Ausnahmegenehmigungen bei Überbreiten,<br />
zum Führerscheinrecht und zur vorschriftsmäßigen Ladungssicherung.<br />
Das Landratsamt informiert<br />
Gefahr für Pferde – Giftpflanzen erkennen und<br />
bekämpfen<br />
Am Donnerstag, 26. Januar 2012, können sich Pferdehalter ab<br />
20 Uhr im Gasthof „Knopfstadel“ in Warthausen über das<br />
Erkennen und die Bekämpfung von Giftpflanzen auf Pferdeweiden<br />
informieren. Pferde sind sehr empfindlich, wenn es<br />
um Pflanzenvergiftungen geht. Weit über 100 heimische<br />
Pflanzen wirken toxisch auf Pferde, viele davon sind stark giftig<br />
und können den Tod der Tiere bedeuten. Annette Jilg und Paul<br />
Haid vom Landwirtschaftsamt Biberach werden über dieses<br />
Thema referieren.<br />
Das Landratsamt Biberach informiert<br />
Ausnahmeregelung für Wirtschaftsdünger<br />
Die Düngeverordnung enthält die Vorgabe, dass auf Grünland<br />
und Ackerland maximal 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und<br />
Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht<br />
werden dürfen. Für Grünlandflächen und Rinder haltende<br />
Betriebe gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausnahmeregelung<br />
230 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr aus<br />
tierischen Wirtschaftsdüngern auszubringen. Das Landwirtschaftsamt<br />
nimmt hierzu Anträge bis zum 1. Februar 2012<br />
entgegen. Die Ausnahmeregelung ist an einige Auflagen<br />
gebunden.<br />
Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Landwirtschaftsamt,<br />
Sachgebiet Pflanzenbau. Ansprechpartner sind Norbert<br />
Böhringer, Telefonnummer 07351 52-6716 und Paul Haid,<br />
Telefonnummer 07351 52-6714.<br />
Das Landratsamt informiert<br />
Ausbildungsplätze im Landratsamt Biberach<br />
Das Landratsamt Biberach bietet für den Ausbildungsbeginn<br />
am 1. September 2012 Ausbildungsplätze als Straßenwärter/<br />
in (Straßenmeisterei Riedlingen) oder als Forstwirt/in an.<br />
Bewerbungen können bis 29. Februar 2012 mit Lebenslauf,<br />
Lichtbild und Zeugniskopien beim Landratsamt Biberach,<br />
Haupt- und Personalamt, Rollinstraße 9, 88400 Biberach eingereicht<br />
werden.<br />
Weitere Auskünfte erteilt gerne Beatrix Freisinger vom Hauptund<br />
Personalamt, Telefon 07351 52-6460.<br />
IZZ-informiert<br />
Zahnmedizinische Zweitmeinung<br />
Schneller Rat zum Nulltarif<br />
Habe ich alles richtig verstanden? Für welche Lösung soll ich<br />
mich entscheiden? Manchmal bleiben nach einem Zahnarztbesuch<br />
noch Fragen offen oder es stellen sich neue.<br />
Die Zahnärzte in Baden-Württemberg lassen ihre Patienten<br />
nicht allein und helfen ihnen mit der kostenlosen<br />
zahnmedizinischen Patientenberatung.<br />
Unter der der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 47 47 800<br />
stehen immer mittwochs von 14 bis 18 Uhr Beratungszahnärzte<br />
Rede und Antwort. Einzig in den Schulferienzeiten pausieren<br />
auch die Experten.<br />
Bei der Zahnmedizinischen Patientenberatung können Sie eine<br />
Zweitmeinung zu Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen<br />
Therapie erhalten. Sie unterstützt die Entscheidung und<br />
klärt alle Fragen zur Zahn- und Mundgesundheit. Wer bei der<br />
Hotline anruft, erhält kompetente Informationen und praktischen<br />
Rat.