Fahrpreise VOS und VOS Plus - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück
Fahrpreise VOS und VOS Plus - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück
Fahrpreise VOS und VOS Plus - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
nachzuweisen. Die erforderliche Bescheinigung der Ausbildungsstätte gilt längstens<br />
ein Jahr. Beim Wechsel der Ausbildungsstätte wird die K<strong>und</strong>enkarte ungültig.<br />
Die Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für Auszubildende sowie Schülerjahreskarte <strong>und</strong><br />
Umwelt-Abo Schüler werden auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt.<br />
Sie sind nicht übertragbar. Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten gelten nur in Verbindung<br />
mit einer von der <strong>VOS</strong> erstellten K<strong>und</strong>enkarte. Die K<strong>und</strong>enkarte ist Bestandteil des<br />
Fahrscheines <strong>und</strong> ist bei den Verkehrsunternehmen der <strong>VOS</strong> <strong>und</strong> in den Schulen<br />
erhältlich. Die K<strong>und</strong>enkarte ist bei der Nutzung von Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für<br />
Auszubildende mitzuführen. Die Gültigkeit der K<strong>und</strong>enkarte kann durch besondere<br />
Bekanntmachungen widerrufen werden.<br />
Die K<strong>und</strong>enkarte <strong>und</strong> die Wochen- bzw. Monatskarte für Auszubildende sind vom<br />
Fahrgast persönlich zu unterschreiben. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung<br />
durch Wiederholung der Unterschrift oder durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises<br />
nachzuweisen.<br />
Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für Auszubildende sowie Schülerjahreskarte <strong>und</strong> Umwelt-<br />
Abo Schüler berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer <strong>und</strong><br />
des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der auf der Karte eingetragenen<br />
Einstiegs- <strong>und</strong> Zielzone.<br />
Monatskarten <strong>und</strong> Wochenkarten sowie die Umwelt-Abo Schüler Karten sind bis zum<br />
ersten Werktag des Folgemonats bzw. der folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig. Ist<br />
dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden<br />
Werktages.<br />
Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für Auszubildende sind ausschließlich im Vorverkauf, die<br />
der Preisstufen 1 bis 9 auch in den Omnibussen erhältlich.<br />
Für eine verlorene oder abhanden gekommene Wochen-, <strong>und</strong> Monatskarte für Schüler,<br />
Auszubildende <strong>und</strong> Studenten wird kein Ersatz geleistet <strong>und</strong> eine Erstattung nicht<br />
vorgenommen.<br />
3.7.1 Schülerjahresstreckenkarte<br />
Dieses Angebot entfällt zum 01.01.13. Bereits ausgegebene Schülerjahresstreckenkarten<br />
werden wie Schülerjahreskarten behandelt (siehe 3.7.2). Die Beschränkung<br />
auf einzelne Strecken entfällt somit - die Fahrscheine werden in der gesamten Tarifzone<br />
<strong>Osnabrück</strong>/Belm (100) zur Fahrt anerkannt.<br />
3.7.2 Schülerjahreskarte<br />
Die Schülerjahreskarte berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Tarifzone<br />
<strong>Osnabrück</strong>/Belm (100). Die Karte ist an allen Tagen eines Schuljahres bis 19:00<br />
Uhr gültig, jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in den Sommerferien. Der Fahrtantritt darf spätestens<br />
um 19:00 Uhr erfolgen. Ein Umstieg nach 19 Uhr ist nicht zulässig. Die Schülerjahreskarte<br />
der Tarifzone <strong>Osnabrück</strong>/Belm (100) ist ausschließlich im Vorverkauf<br />
erhältlich. Für eine verlorene oder abhanden gekommene Schülerjahreskarte wird<br />
innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von einem Schuljahr einmal eine Ersatzkarte<br />
ausgestellt. Erstattungen werden nicht vorgenommen.<br />
Der NachtBus kann mit der Schülerjahreskarte nur in Verbindung mit einer Schülerergänzungskarte<br />
oder Schülerfreizeitkarte genutzt werden. Die NachtBus Linien sind im<br />
Fahrplan mit einem N gekennzeichnet.<br />
17