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Fahrpreise VOS und VOS Plus - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück

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3.7.3 Umwelt-Abo Schüler<br />

1. Geltung des Umwelt-Abo Schüler<br />

Das Umwelt-Abo Schüler wird auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt<br />

<strong>und</strong> ist nicht übertragbar. Das Umwelt-Abo Schüler berechtigt innerhalb der Tarifzone<br />

<strong>Osnabrück</strong>/Belm (100) zu beliebig häufigen Fahrten bis zum Betriebsende des 1.<br />

Werktages des Folgemonats. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten die Karten<br />

bis zum Betriebsende des nächstfolgenden Werktages.<br />

2. Einzugsermächtigung<br />

Voraussetzung für das Umwelt-Abo Schüler ist, dass die Stadtwerke <strong>Osnabrück</strong> AG<br />

mit dem Bestellschein ermächtigt werden, das jeweilige Entgelt monatlich im Voraus<br />

bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten, von einem in der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland geführten Girokonto im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens<br />

abzubuchen.<br />

3. Beginn des Abonnements<br />

Das Abonnement kann bis zum 01. eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis<br />

zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei den Stadtwerken<br />

<strong>Osnabrück</strong> AG vorliegt. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift<br />

des Erziehungsberechtigten für die Bestellung <strong>und</strong> die Einzugsermächtigung erforderlich.<br />

Die Berechtigung gemäß Anlage 4 der <strong>VOS</strong> Tarifbestimmungen muss vom<br />

K<strong>und</strong>en nachgewiesen werden. Hierzu bestätigt die Schule, der Ausbildungsbetrieb<br />

oder die Bildungseinrichtung auf dem Antrag, dass der Antragsteller (K<strong>und</strong>e) die Voraussetzungen<br />

erfüllt.<br />

4. Ausgabe des Umwelt-Abo Schüler<br />

Das Umwelt-Abo Schüler wird im 3-Monats-Rhythmus versandt. Für jedes Quartal<br />

werden drei neue Umwelt-Abo Schüler Karten ausgegeben, die dem K<strong>und</strong>en rechtzeitig<br />

zugeschickt werden. Die Karten gelten jeweils einen Monat. Der K<strong>und</strong>e hat<br />

die Angaben auf den Karten auf Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen<br />

sind den Stadtwerken anzuzeigen. Die Umwelt-Abo Schüler Karten<br />

sind jeweils auch ohne zusätzliche „K<strong>und</strong>enkarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildenden“<br />

zur Fahrt gültig.<br />

5. Dauer des Abonnements<br />

Das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wird das Abo nicht gekündigt, verlängert<br />

es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem K<strong>und</strong>en bis zur<br />

Beendigung des Abonnements unaufgefordert alle drei Monate weitere Umwelt-Abo<br />

Schüler Karten zugeschickt werden. Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, bei Wechsel der Schule<br />

oder des Ausbildungsbetriebes, sowie auf Verlangen die Berechtigung gemäß Anlage<br />

4 der Tarifbestimmungen erneut nachzuweisen. Wird der Nachweis vom K<strong>und</strong>en<br />

nicht innerhalb einer gesetzten Frist erbracht, so wird das Umwelt-Abo Schüler bis<br />

auf weiteres in ein Umwelt-Abo umgewandelt. Sofern der Nachweis gemäß Anlage<br />

4 nachträglich erneut erbracht wird, muss dies bis spätestens zum 15. eines Kalendermonats<br />

erfolgen, damit im Folgemonat wieder das Umwelt-Abo Schüler bezogen<br />

werden kann.<br />

6. Kündigung des Abonnements durch den K<strong>und</strong>en<br />

Das Abonnement kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum<br />

15. des Vormonats schriftlich an die Stadtwerke erfolgen. Wird im laufenden Quartal<br />

gekündigt, sind die Abo-Karten unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 15. des Vormonats,<br />

an die Stadtwerke zurückzugeben.<br />

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