Fahrpreise VOS und VOS Plus - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück
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3.8.8 Tarifregelung für den „Nachtbus Melle“<br />
Für den Nachtbus Melle werden Fahrscheine zu 4,00 € ausgegeben. Diese Fahrscheine<br />
gelten für eine Person <strong>und</strong> sind nicht übertragbar.<br />
Sie berechtigen für beliebig häufige Fahrten in den Omnibussen des Nachtbusses<br />
Melle am Tag des Kaufes bis zum Betriebsschluss. In den Omnibussen des Nachtbusses<br />
Melle werden keine anderen Fahrscheine anerkannt.<br />
3.8.9 Tarifregelung für den „Nachtschwärmer“<br />
Für den Nachtschwärmer der <strong>VOS</strong> Nord werden Fahrscheine zu 4,00 €, für die Linie<br />
nach <strong>Osnabrück</strong> zu 5,00 € ausgegeben.<br />
Diese Fahrscheine gelten für eine Person <strong>und</strong> sind nicht übertragbar.<br />
Sie berechtigen für beliebig häufige Fahrten in den Omnibussen des Nachtschwärmers<br />
am Tag des Kaufes bis zum Betriebsschluss.<br />
In den Omnibussen des Nachtschwärmers werden keine anderen Fahrscheine anerkannt.<br />
3.9 Behandlung <strong>und</strong> Benutzung von Fahrscheinen<br />
Änderungen auf Fahrscheinen sind verboten.<br />
Die Fahrscheine sind vom Fahrgast bis zur Beendigung der Fahrt sorgfältig aufzubewahren<br />
<strong>und</strong> auf Verlangen vorzulegen.<br />
4 Anerkennung von Eisenbahn-Tarifangeboten<br />
Anerkennungen von Fahrscheinen im Schienenverkehr nach den Beförderungs-<br />
Bedingungen Personenverkehr (BBP) werden in der Anlage 3 geregelt.<br />
5 Reinigungsgebühren<br />
Die Reinigung für Verunreinigungen sind im § 4 Abs. 6 der Verordnung über die Besonderen<br />
Beförderungsbedingungen festgelegt.<br />
6 Sonstige Gebühren<br />
Das Bearbeitungsentgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Rückgabe einer beschädigten<br />
oder unbrauchbar gewordenen oder einer abhanden gekommenen Schülersammelzeitkarte<br />
beträgt 10,00 €. Für die Erstellung von Fahrpreisbescheinigungen<br />
kann ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00 € erhoben werden.<br />
7 Umsatzsteuer<br />
Die <strong>Fahrpreise</strong> beinhalten die Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz gem. § 12<br />
Abs. 2 Ziff. 10 b) des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Bei Gebühren <strong>und</strong> anderen<br />
Dienstleistungen (z.B. Fahrradbeförderung) ist die Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz<br />
gemäß § 12 Abs. 1 UStG enthalten.<br />
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