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2011_ROK-FWP_Hamacher ... - Gemeinde Lavant

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GEMEINDEAMT<br />

A-9906 LAVANT / Osttirol<br />

� (04852) 68175, Fax: 68175-6, e-mail: gemeinde.lavant@aon.at<br />

KUNDMACHUNG<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse vom 15.09.<strong>2011</strong>, TOP 5)<br />

betreffend<br />

die Errichtung einer Biomasse-Heizanlage durch die <strong>Hamacher</strong> Hotel- und Beteiligungs GmbH<br />

zur Beheizung ihrer Hotelanlagen auf dem Golfplatz:<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzpetes und Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />

der Gpn. 453/1 und 453/2, KG <strong>Lavant</strong>:<br />

Zur Beheizung ihrer Hotelanlagen auf dem Golfplatz beabsichtigt die <strong>Hamacher</strong> Hotel- und<br />

Beteiligungs GmbH auf der Gp. 453/2, KG <strong>Lavant</strong>, eine Biomasse Heizanlage zu errichten<br />

und das auf dieser Parzelle stehende Gebäude (Maschinenhalle) um diese Anlage zu adaptieren.<br />

Zu diesem Zweck wird auch eine Teilfläche der Gp. 453/1 angekauft und mit der Gp. 453/2<br />

vereinigt (Teilungsplan des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Michael Rohracher, 9900 Lienz, GZl.<br />

8764/<strong>2011</strong> vom 17.08.<strong>2011</strong>).<br />

Da für den geplanten Um- bzw. Zubau eine einheitliche Widmung des Bauplatzes im Sinne<br />

des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung <strong>2011</strong> – TBO <strong>2011</strong> Voraussetzung ist, müssen der<br />

Flächenwidmungsplan und das örtliche Raumordnungskonzept entsprechend geändert<br />

werden.<br />

Für die Umsetzung des Projekts ist ein naturschutzrechtliches Verfahren erforderlich,<br />

weshalb vom <strong>Gemeinde</strong>rat vorerst nur die Entwurfsauflage zur Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

gem. § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 TROG <strong>2011</strong>, LGBl. Nr. 56 und die<br />

Entwurfsauflage zur Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. § 113 Abs. 3 und 4 iVm<br />

§ 70 Abs. 1 TROG <strong>2011</strong>, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl. Nr. 27,<br />

beschlossen wird.<br />

a) Der vom örtlichen Raumplaner, Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeitete Entwurf sieht<br />

folgende Änderungen des Raumordnungskonzeptes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> vor:<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp. 453/2 von derzeit<br />

„Vorw. Sondernutzung für Sport und Freizeit“ (Stempel SF2, zeitliche Abfolge Z1 und Intensität<br />

D1) in „Vorw. Sondernutzung Gebäude und bauliche Anlagen“, Stempel S13,<br />

zeitliche Abfolge Z1 und Intensität D1, im Bereich der Gp. 453/1 von derzeit „Ökologische<br />

Freihaltefläche (FÖ)“ in „Vorw. Sondernutzung Gebäude und bauliche Anlagen“,<br />

Stempel S13, zeitliche Abfolge Z1 und Intensität D1.<br />

b) Der vom örtlichen Raumplaner, Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeitete Entwurf sieht<br />

folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> vor:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 453/2 von derzeit „Sonderfläche<br />

Widmung in versch. Ebenen: Sonderfläche Sportanlage Golfplatz nach § 50 im EG<br />

und Sonderfläche Personalunterkünfte für das Golfhotel nach § 43 ab 1. OG“ in „Sonderfläche<br />

Biomasse Heizanlage, Maschinenhalle und Lagerräume (S-BiHeLa)“ gem. § 43.1<br />

TROG <strong>2011</strong>, sowie im Bereich der Gp. 453/1 von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG<br />

<strong>2011</strong> in „Sonderfläche Biomasse Heizanlage, Maschinenhalle und Lagerräume<br />

(S-BiHeLa)“ gem. § 43.1 TROG <strong>2011</strong>.


Die Entwürfe zur Änderung Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes<br />

werden entsprechend den vor angeführten Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes<br />

durch vier Wochen hindurch<br />

vom 16.09.<strong>2011</strong> bis einschl. 14.10.<strong>2011</strong><br />

zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Lavant</strong> aufgelegt.<br />

Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht<br />

zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme<br />

zum Entwurf abzugeben.<br />

Amtstafel <strong>Lavant</strong><br />

Angeschlagen am: 16.09.<strong>2011</strong><br />

Abgenommen am:<br />

Stellungnahmen:<br />

Oswald Kuenz, Bürgermeister

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