2011_ROK-FWP_Hamacher ... - Gemeinde Lavant
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GEMEINDEAMT<br />
A-9906 LAVANT / Osttirol<br />
� (04852) 68175, Fax: 68175-6, e-mail: gemeinde.lavant@aon.at<br />
KUNDMACHUNG<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse vom 15.09.<strong>2011</strong>, TOP 5)<br />
betreffend<br />
die Errichtung einer Biomasse-Heizanlage durch die <strong>Hamacher</strong> Hotel- und Beteiligungs GmbH<br />
zur Beheizung ihrer Hotelanlagen auf dem Golfplatz:<br />
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzpetes und Flächenwidmungsplanes im Bereich<br />
der Gpn. 453/1 und 453/2, KG <strong>Lavant</strong>:<br />
Zur Beheizung ihrer Hotelanlagen auf dem Golfplatz beabsichtigt die <strong>Hamacher</strong> Hotel- und<br />
Beteiligungs GmbH auf der Gp. 453/2, KG <strong>Lavant</strong>, eine Biomasse Heizanlage zu errichten<br />
und das auf dieser Parzelle stehende Gebäude (Maschinenhalle) um diese Anlage zu adaptieren.<br />
Zu diesem Zweck wird auch eine Teilfläche der Gp. 453/1 angekauft und mit der Gp. 453/2<br />
vereinigt (Teilungsplan des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Michael Rohracher, 9900 Lienz, GZl.<br />
8764/<strong>2011</strong> vom 17.08.<strong>2011</strong>).<br />
Da für den geplanten Um- bzw. Zubau eine einheitliche Widmung des Bauplatzes im Sinne<br />
des § 2 Abs. 12 der Tiroler Bauordnung <strong>2011</strong> – TBO <strong>2011</strong> Voraussetzung ist, müssen der<br />
Flächenwidmungsplan und das örtliche Raumordnungskonzept entsprechend geändert<br />
werden.<br />
Für die Umsetzung des Projekts ist ein naturschutzrechtliches Verfahren erforderlich,<br />
weshalb vom <strong>Gemeinde</strong>rat vorerst nur die Entwurfsauflage zur Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />
gem. § 70 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 1 TROG <strong>2011</strong>, LGBl. Nr. 56 und die<br />
Entwurfsauflage zur Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. § 113 Abs. 3 und 4 iVm<br />
§ 70 Abs. 1 TROG <strong>2011</strong>, LGBl. Nr. 56, und § 64 Abs. 1 TROG 2006, LGBl. Nr. 27,<br />
beschlossen wird.<br />
a) Der vom örtlichen Raumplaner, Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeitete Entwurf sieht<br />
folgende Änderungen des Raumordnungskonzeptes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> vor:<br />
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp. 453/2 von derzeit<br />
„Vorw. Sondernutzung für Sport und Freizeit“ (Stempel SF2, zeitliche Abfolge Z1 und Intensität<br />
D1) in „Vorw. Sondernutzung Gebäude und bauliche Anlagen“, Stempel S13,<br />
zeitliche Abfolge Z1 und Intensität D1, im Bereich der Gp. 453/1 von derzeit „Ökologische<br />
Freihaltefläche (FÖ)“ in „Vorw. Sondernutzung Gebäude und bauliche Anlagen“,<br />
Stempel S13, zeitliche Abfolge Z1 und Intensität D1.<br />
b) Der vom örtlichen Raumplaner, Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeitete Entwurf sieht<br />
folgende Änderungen des Flächenwidmungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> vor:<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 453/2 von derzeit „Sonderfläche<br />
Widmung in versch. Ebenen: Sonderfläche Sportanlage Golfplatz nach § 50 im EG<br />
und Sonderfläche Personalunterkünfte für das Golfhotel nach § 43 ab 1. OG“ in „Sonderfläche<br />
Biomasse Heizanlage, Maschinenhalle und Lagerräume (S-BiHeLa)“ gem. § 43.1<br />
TROG <strong>2011</strong>, sowie im Bereich der Gp. 453/1 von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG<br />
<strong>2011</strong> in „Sonderfläche Biomasse Heizanlage, Maschinenhalle und Lagerräume<br />
(S-BiHeLa)“ gem. § 43.1 TROG <strong>2011</strong>.
Die Entwürfe zur Änderung Raumordnungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes<br />
werden entsprechend den vor angeführten Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes<br />
durch vier Wochen hindurch<br />
vom 16.09.<strong>2011</strong> bis einschl. 14.10.<strong>2011</strong><br />
zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Lavant</strong> aufgelegt.<br />
Personen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lavant</strong> eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht<br />
zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme<br />
zum Entwurf abzugeben.<br />
Amtstafel <strong>Lavant</strong><br />
Angeschlagen am: 16.09.<strong>2011</strong><br />
Abgenommen am:<br />
Stellungnahmen:<br />
Oswald Kuenz, Bürgermeister