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Protokoll Gemeinderatssitzung v. 09.02.2012.pdf

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Verhandlungsschrift<br />

2/2012<br />

über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am 09.02.2012 der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />

Ort: Pischelsdorf a.E. 5, Gemeindesitzungssaal<br />

Anwesende:<br />

Funktionäre:<br />

Johann Sengthaler (ÖVP) Bürgermeister<br />

Josef Rehrl (ÖVP) Vizebürgermeister<br />

Mitglieder:<br />

Josef Pieringer (ÖVP)<br />

Josef Barhammer (ÖVP)<br />

Siegfried Enthammer (ÖVP)<br />

Helmut Hagn (ÖVP)<br />

Gottfried Grubmüller (ÖVP)<br />

Johann Rathgeber (ÖVP)<br />

Josef Bernroitner (SPÖ)<br />

Ingrid Nagy (SPÖ)<br />

Wolfgang Hahn (SPÖ)<br />

Richard Kreil (FPÖ)<br />

Rudolf Falterbauer (FPÖ)<br />

Josefine Koch (FPÖ)<br />

Josef Thaller (FPÖ)<br />

Ersatz:<br />

Günter Hofbauer (ÖVP)<br />

Gerhard Höflmaier (ÖVP)<br />

Maria Scherzer (ÖVP)<br />

Karin Straßhofer (FPÖ)<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Grubmüller Hermann<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö.GemO 1990):<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt:<br />

Mitglieder:<br />

Brigitte Hagn (ÖVP) entschuldigt!<br />

Hans-Heinrich Probst (ÖVP) entschuldigt!<br />

Josef Zauner (ÖVP) entschuldigt!<br />

Walburga Lengauer (FPÖ) entschuldigt!<br />

Unentschuldigt:<br />

---<br />

Schriftführer/in (§ 54 Abs. 2Oö.GemO 1990): Grubmüller Hermann<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

Seite 1 von 4


a) sie von ihm dem Bürgermeister einberufen worden ist;<br />

b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich<br />

am 02.02.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte erfolgte ist;<br />

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö.GemO 1990) enthalten ist, welcher<br />

zeitgerecht nachweislich zugestellt wurde<br />

nachdem der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan enthalten ist, die Verständigung<br />

hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich und nachweislich am 02.02.2012<br />

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.2011 bis zur heutigen Sitzung während<br />

der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />

noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />

werden können.<br />

Von der SPÖ-Fraktion wird Josef Bernroitner und von der FPÖ-Fraktion wird Richard Kreil zur Unterfertigung<br />

der Sitzungsprotokolle namhaft gemacht.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Diözese Parz. 1023 KG Pischelsdorf.<br />

2. Allfälliges<br />

1 Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Diözese Parz. 1023 KG Pischelsdorf.<br />

Der Vorsitzende gibt zu dieser Angelegenheit folgendes bekannt.<br />

Der vorliegende Kaufvertragsentwurf wurde vom Rechtsanwalt Mag. Gregor Würzinger, 5122 Hochburg-Ach,<br />

Athalerstraße 5a erstellt.<br />

Die Fraktionen haben eine Ausfertigung des Kaufvertrages am 23.01.2012 erhalten.<br />

Der Bürgermeister hat mit Herrn Schestauber von der Diözese Linz bezüglich einer Herabsetzung<br />

der 20 Jahre im Punkt „Aufzahlung bei Umwidmung“ auf 10 gesprochen. Leider ist dies seitens der<br />

Diözese nicht möglich.<br />

Am 09.02.2012 wurde eine Überarbeitung des Vertrages durch die Diözese Linz der Gemeinde und<br />

den Fraktionsobmännern zugestellt.<br />

Der Bürgermeister verliest den von der Diözese überarbeiteten Vertrag.<br />

Gemeinderat Johann Rathgeber (ÖVP) ist der Meinung, dass überprüft werden soll ob sich die Gemeinde<br />

nicht die Grunderwerbsteuer einsparen könnte.<br />

Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) fragt an, wer der 2. Käufer ist.<br />

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Bürgermeister Johann Sengthaler zählt die weitern Interessenten auf: Gann Josef, Pischelsdorf 70;<br />

Gann Gerhard, Pischelsdorf 9; sowie die Familie Baischer Erlach.<br />

Weiters wird vom Bürgermeister berichtet, dass Herr Gann Josef eventuell ca. 20 m² angrenzend an<br />

sein Grundstück Nr.: 984 kaufen möchte. Durch einen Kauf der Gemeinde ist ein eventueller Tausch<br />

der Parkfläche auf Parz 1030/1 und 1032 (je zum Teil) mit Herrn Gann Gerhard möglich.<br />

Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) ist der Meinung, dass im alten Vertrag die Diözese bereits<br />

auf die Pachtverträge hinweisen hätte sollen.<br />

Gemeinderat Pieringer Josef (ÖVP) gibt bekannt, dass er als Pächter dieser Fläche von der Diözese<br />

nie auf einen Verkauf dieser hingewiesen wurde.<br />

Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) bemerkt, dass die FPÖ Fraktion gegen den Kauf stimmen<br />

wird, da ihrer Meinung nach der Kaufpreis zu hoch ist und Kosten für die Pflege des Hanges entstehen<br />

werden.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen mit 13 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-<br />

Stimmen, und zwar von Falterbauer, Kreil, Koch, Straßhofer und Thaller, folgender Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Der vorliegende Kaufvertrag mit der Diözese Linz, über den Erwerb der Parz. 1023 KG Pischelsdorf<br />

wird beschlossen.<br />

Eine Kopie des Kaufvertrages liegt der Niederschrift bei und ist ein wesentlicher Bestandteil der Niederschrift.<br />

2 Allfälliges<br />

a) Der Bürgermeister berichtet, dass im Kindergarten die Heizung nicht richtig funktioniert, da die<br />

Heizkörper zu kein dimensioniert sind. Die Firma Mühlberger Pfaffstätt hat ein Angebot für 2 weitere<br />

Heizkörper und Verrohrung bis in die Gruppenräume gestellt. Der Preis liegt bei 1.953,96 € exkl.<br />

MwSt. Weiters soll die Verteilergruppe eventuell ausgetauscht werden.<br />

b) Der Bürgermeister wurde von Herrn Salzlechner angesprochen ob es möglich wäre in Pischelsdorf<br />

ein Hundeschlittenrennen zu veranstalten.<br />

c) Für die Auflassung der Straßen im öffentliches Gut wurde vom Geometer Brunner Braunau ein<br />

Angebot für die Kosten der Vermessung abgegeben. Diese liegen zwischen 59,00 € und 988,00 €.<br />

Mit den Antragstellern soll vor der nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> eine Besprechung abgehalten<br />

werden.<br />

d) Mit der Familie Köchl wurde ein einvernehmlicher Vergleich bezüglich Straßenvermessung im Bereich<br />

ihrer Liegenschaft Landerting 7 gefunden. Von der Familie Köchl wird eine Mauer, welche auf<br />

öffentlichem Grund errichtet wurde, entfernt.<br />

e) Die Decke in den Klassenräumen der Volksschule wurden vom Architekten der Oö. Landesregierung<br />

Herrn Sabo überprüft. Vom Statiker Dipl.-Ing. Six wird am 14.02.2012 ein Statisches Gutachten<br />

erstellt.<br />

f) Mit Herrn Daxegger von der BH Braunau findet im März ein Termin zur Besichtigung der Zäune<br />

entlang der Gemeindestraßen statt.<br />

Seite 3 von 4


g) Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) fragt an, ob es Probleme mit der Photovoltaikanlage gibt,<br />

da er einen Montagebus der Firma Zemsauer vor der Schule gesehen hat. Vom Amtsleiter wird<br />

diesbezüglich erklärt, dass eine Anzeigetafel und ein Datenlocker installiert wurde.<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

vom 15.12.2011 wurden keine (folgende) Einwendungen erhoben:<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:30 Uhr.<br />

...................................................... ...........................................................<br />

(Vorsitzender) (Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

keine Einwendungen erhoben wurden (über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss<br />

gefasst wurde).<br />

Pischelsdorf a.E., am ………………………….<br />

Der Vorsitzende<br />

…………………………………………….<br />

...................................................... ...........................................................<br />

(Gemeinderat) (Gemeinderat)<br />

Seite 4 von 4


G W Rechtsanwalt<br />

Mag. Gregor Würzinger<br />

K A U F V E R T R A G<br />

Athalerstraße 5a<br />

5122 Hochburg-Ach<br />

Tel.: 0664/4931914<br />

Fax: 07727/34196<br />

e-mail: wuerzinger@aon.at<br />

abgeschlossen zwischen der Römisch-katholischen Pfarrpfründe Bischelsdorf<br />

(grundbücherliche Eigentümerbezeichnung, richtig Pischelsdorf), p.A. Finanzkammer der<br />

Diözese Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, als Verkäuferin einerseits sowie der Gemeinde<br />

Pischelsdorf am Engelbach, 5233 Pischelsdorf am Engelbach Nr. 5, als Käuferin<br />

andererseits am heutigen Tag und beurkundet wie folgt:<br />

I.<br />

Vertragsgegenstand:<br />

Die Verkäuferin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft 398 Grundbuch 40126<br />

Pischelsdorf bestehend unter anderem aus dem Grundstück 1023, im unverbürgten<br />

Gesamtausmaß von ca. 27.371 m². Es handelt sich dabei um eine landwirtschaftlich genutzte<br />

Fläche. Im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien sowie den betroffenen<br />

Grundstücksanrainern wurde zur Festsetzung der Grundstücksgrenzen eine Vermessung und<br />

Grenzfestsetzung durch den Zivilgeometer Dipl.-Ing. Martin Brunner, 5280 Braunau am Inn,<br />

durchgeführt. Der Stand vor Teilung der Vermessungsurkunde des DI Brunner, GZ 14350<br />

vom 19.1.2012, bzw. die dieser Vermessungsurkunde vorausgegangene Mappenberichtigung<br />

14350 MB, bilden parteieneinvernehmlich die Grundlage für den gegenständlichen<br />

Kaufvertrag bzw. für die eindeutige Abgrenzung des Kaufobjektes.<br />

Die Durchführung des Planes bzw. der Mappenberichtigung erfolgt einvernehmlich im<br />

Anschluss an die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages durch<br />

den damit beauftragen Zivilgeometer DI Brunner.<br />

Alle mit der Vermessung und Plandurchführung in Zusammenhang stehenden Kosten trägt<br />

die Käuferin.<br />

II.<br />

Vertragserklärung:<br />

Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiermit an die Käuferin und diese kauft und<br />

übernimmt von ihr das vorbezeichnete Grundstück 1023 KG Pischelsdorf, so wie dieses liegt<br />

und steht, mit allem rechtlichen und faktischen Zubehör, mit allen Rechten und Pflichten,


Befugnissen und Lasten, mit welchen die Verkäuferin dieses Grundstück bisher besessen und<br />

benützt hat oder doch zu besitzen und zu benützen berechtigt war.<br />

III.<br />

Kaufpreis:<br />

Der Kaufpreis für das Vertragsobjekt beträgt pauschal € 40.000,00<br />

(in Worten Euro vierzigtausend).<br />

Dieser Kaufpreis ist von der Käuferin spesen- und abzugsfrei binnen 14 Tagen nach<br />

allseitiger Vertragsunterfertigung und Vorliegen der kirchenbehördlichen Genehmigung an<br />

die Verkäuferin auf das Konto Nr. 53.991 bei der Raiffeisenlandesbank, BLZ 34.000, lautend<br />

auf Pensionsfonds der Diözese Linz, zur Einzahlung zu bringen. Die Verkäuferin wird den<br />

Kaufvertrag als zweitfertigende Partei unterfertigen und das Original des Kaufvertrages dem<br />

mit der Kaufvertragsabwicklung betrauten Vertragsverfasser erst zuleiten, wenn die<br />

Verkäuferin den gesamten Kaufpreis erhalten hat. Zum Zeichen der allseitigen<br />

Vertragsunterfertigung und kirchenbehördlichen Genehmigung des Vertrages erhält der<br />

Schriftenverfasser umgehend eine Kopie des allseits unterfertigten und kirchenbehördlich<br />

genehmigten Vertrages, damit die Käuferin die Kaufpreiszahlung veranlassen kann.<br />

Für den Fall der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung des Kaufpreises steht der<br />

Verkäuferseite das hiermit vertraglich eingeräumte Recht zu, von diesem Kaufvertrag unter<br />

Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug sind<br />

Verzugszinsen in der Höhe von 8 % per anno zu entrichten.<br />

Auf eine treuhändige Zahlungsabwicklung sowie auf die Anmerkung der Rangordnung für<br />

die beabsichtigte Veräußerung wird parteieneinvernehmlich verzichtet.<br />

IV.<br />

Übergabe und Übernahme:<br />

Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss der<br />

Käuferin erfolgen mit dem nächstfolgenden Monatsersten nach Rechtswirksamkeit des<br />

Kaufvertrages und nach vollständigem Erhalt des Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen<br />

Zufall und Gefahr aber auch alle Besitzvorteile auf die Käuferin über. Der vorbezeichnete<br />

Übergabstag gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle mit dem Besitz der Liegenschaft<br />

verbundenen öffentlichen Abgaben jeder Art.<br />

V.<br />

Gewährleistung und Sonstiges:<br />

Die Verkäuferin leistet keine Gewähr für eine bestimmte Bebaubarkeit, Erträgnis, Eigenschaft<br />

oder Nutzungsmöglichkeit des Kaufobjektes. Sie haftet aber dafür, dass dieses frei von<br />

bücherlichen Geldlasten in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />

Die Käuferseite erklärt, das Kaufgrundstück in der Natur besichtigt zu haben und es aus<br />

eigener Anschauung zu kennen. Der Käuferseite ist die Flächenwidmung des<br />

Kaufgrundstückes bekannt. Laut derzeit gültigem Flächenwidmungsplan Nr. 5 der Gemeinde<br />

Pischelsdorf vom 19.8.2005 ist das Grundstück 1023 als „für Land- und Forstwirtschaft<br />

bestimmte Flächen, Ödland“ gewidmet, wobei der süd-östliche Bereich des Grundstückes<br />

1023 im Überflutungsgebiet des Engelbaches liegt.


Allfällige im Kaufgrundstück verlaufende Versorgungsleitungen, deren Bestehen<br />

grundbücherlich nicht ersichtlich ist, sind von der Käuferseite ohne Minderung des<br />

Kaufpreises zur weiteren Duldung zu übernehmen. Festgehalten wird, dass der Verkäuferin<br />

das Bestehen solcher Lasten jedoch nicht bekannt ist. Es bestehen in der Natur keine<br />

Anhaltspunkte für das Vorliegen von derartigen Lasten.<br />

Die Käuferseite bestätigt, dass ihr der wahre Wert des Kaufgrundstückes bekannt ist und der<br />

Kaufpreis daher auch für den Fall als vereinbart gilt, dass Kaufpreis und Wert des<br />

Kaufgrundstückes in einem unangemessenen Verhältnis zueinander stehen sollten. Beide<br />

Vertragsteile verzichten somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die<br />

Hälfte des wahren Wertes.<br />

Festgehalten wird, dass Teilflächen des Kaufgrundstückes an Frau Ida Gann, Pischelsdorf 10,<br />

5233 Pischelsdorf und Herrn Josef Pieringer, Schmidham 7, 5233 Pischelsdorf verpachtet<br />

sind. Die Käuferin tritt in diese bestehenden Pachtverhältnisse mit sämtlichen Rechten und<br />

Pflichten auf Verpächterseite ein und hält die Verkäuferin hinsichtlich allfälliger<br />

Schadenersatzanspruche vollkommen schad- und klaglos.<br />

VI.<br />

Erhaltung der Friedhofsmauer:<br />

Die Käuferseite verpflichtet sich für sich und ihre Rechtsnachfolger im Besitz des<br />

Kaufgrundstückes der Verkäuferin und deren Rechtsnachfolgern im Besitz der Grundstücke<br />

1034 (Pfarrhof) und 1038 (Friedhof) die Inanspruchnahme der Kauffläche im Bereich der<br />

Friedhofsmauer für Zwecke der Durchführung von Erhaltungsarbeiten jederzeit zu gestatten.<br />

Von einer grundbücherlichen Sicherstellung dieses Rechtes wird einvernehmlich Abstand<br />

genommen.<br />

VII.<br />

Aufzahlung bei Umwidmung:<br />

Abweichend von der geltenden Bestimmung des § 38 Abs 6 Oö. ROG 1994 wird<br />

Nachstehendes vereinbart:<br />

Sollte eine Grundfläche des kaufgegenständlichen Grundstückes 1023 KG Pischelsdorf,<br />

welche im Zeitpunkt der Veräußerung als für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte<br />

Flächen, Ödland, gewidmet ist, innerhalb von 20 Jahren ab Veräußerung in Bauland<br />

umgewidmet werden, ist die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach – unabhängig davon, ob<br />

sie im Zeitpunkt der Umwidmung noch Eigentümerin der betroffenen Grundfläche ist oder<br />

nicht – verpflichtet:<br />

1. der Verkäuferin die Umwidmung nachweislich zur Kenntnis zu bringen und<br />

2. innerhalb eines Jahres ab nachweislicher Kenntniserlangung durch die Verkäuferin<br />

dieser eine Aufzahlung von € 36,00 pro m² umgewidmeter Fläche zu leisten.<br />

Die o.a. Aufzahlung in der Höhe von € 36,00 pro m² ist wertgesichert nach dem<br />

Verbraucherpreisindex 2010 oder einem an dessen Stelle tretenden vergleichbaren Index. Als<br />

Berechnungsgrundlage gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl<br />

des VPI 2010. Diese ist jener Indexzahl gegenüberzustellen, die für den Monat verlautbart<br />

wird, in dem die rechtskräftige Umwidmung erfolgt.


Sollte die indexierte Aufzahlung zuzüglich € 1,45 pro m² um mehr als 20 % von dem bei<br />

Fälligkeit der Aufzahlung gegebenen Verkehrswert der umgewidmeten Fläche abweichen, so<br />

ist im Einvernehmen der Vertragsparteien – auf Kosten der Verkäuferin – ein gerichtlich<br />

beeideter Sachverständiger auszuwählen und mit der Verkehrswertschätzung der<br />

umgewidmeten Fläche zu beauftragen. Es ist sodann eine Aufzahlung in Höhe des<br />

Verkehrswertes je m² abzüglich € 1,45 je m² zu leisten.<br />

VIII.<br />

Gemeinderatsbeschluss:<br />

Die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderates zum gegenständlichen Rechtsgeschäft<br />

hat in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Pischelsdorf vom 9.2.2012 stattgefunden.<br />

IX.<br />

Grundverkehr und Kirchenbehörde:<br />

Die Vertragsteile nehmen zur Kenntnis, dass zur grundbücherlichen Durchführung dieses<br />

Vertrages zum einen die grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach den Bestimmungen<br />

des O.Ö. Grundverkehrsgesetzes 1994 erforderlich ist und vor deren Vorliegen von dem aus<br />

diesem Vertrag erfließenden Rechtstitel nicht Gebrauch gemacht werden darf, dies<br />

unbeschadet der Bindung der Parteien an den Vertrag auf Grund dessen Unterfertigung, zum<br />

anderen die Erteilung der kirchenbehördlichen Genehmigung erforderlich ist.<br />

Der Vertrag wird daher unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung dieser beiden<br />

Genehmigungen abgeschlossen.<br />

X.<br />

Kosten und Gebühren:<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages<br />

verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben jeder Art sowie sonstige mit dem Verkauf<br />

verbunden Kosten, Gebühren und Abgaben werden von der Käuferseite ohne Rückgriffsrecht<br />

auf die Verkäuferseite getragen und sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung bzw. bei<br />

Vorfinanzierung durch die Verkäuferin gleichzeitig mit dem Kaufpreis bzw. bei Fälligstellung<br />

innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Die Käuferseite ist auch ausschließliche<br />

Auftraggeberin des Vertragsverfassers. Ausgenommen hievon sind die Kosten einer<br />

allfälligen Lastenfreistellung, diese sind von der Verkäuferseite zu tragen..<br />

Die Käuferseite verpflichtet sich, die im Wege einer Selbstberechnungserklärung gemäß<br />

§ 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 zu ermittelnde Grunderwerbsteuer einschließlich der<br />

gerichtlichen Eintragungsgebühr im Gesamtausmaß von 4,6 % des Kaufpreises, somit einen<br />

Betrag von € 1.840,00 in eben derselben Frist wie die Bezahlung des Kaufpreises vereinbart<br />

wurde, beim Vertragsverfasser auf dessen Anderkonto Nr. 8.612.202 bei der Raika Hochburg,<br />

BLZ 34060, mit dem Auftrag zur Weiterleitung an das zuständige Gebührenfinanzamt zu<br />

erlegen.<br />

XI.<br />

Gerichtsstand:<br />

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile unter<br />

Verzicht auf jedweden sonstigen Gerichtsstand die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes<br />

Mattighofen bzw. des Landesgerichtes Ried im Innkreis je nach sachlicher Zuständigkeit.


XII.<br />

Schriftform:<br />

Die Vertragsteile vereinbaren Schriftlichkeit für dieses Rechtsgeschäft. Ergänzungen,<br />

Abänderungen oder Zusätze zu diesem Kaufvertrag bedürfen daher zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von den<br />

Regelungen dieses Vertragspunktes.<br />

XIII.<br />

Ausfertigungen:<br />

Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, die für die Käuferin bestimmt ist. Die<br />

Verkäuferin erhält eine einfache Vertragsabschrift.<br />

XIV.<br />

Bevollmächtigung:<br />

Die Käuferseite beauftragt und bevollmächtigt Herrn Mag. Gregor Würzinger, Rechtsanwalt,<br />

Athalerstraße 5a, 5122 Hochburg-Ach mit der Errichtung und grundbücherlichen<br />

Durchführung dieses Vertrages. RA Mag. Gregor Würzinger wird von dieses Vertrages<br />

vorzunehmen, sowie Aufsandungserklärungen abzugeben, soferne solche Änderungen bzw.<br />

Ergänzungen zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages notwendig werden<br />

sollten.<br />

XV.<br />

Aufsandung:<br />

Sämtliche Vertragsteile erklären hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auf Grund<br />

dieses Vertrages über auch nur einseitiges Einschreiten im Grundbuch der Katastralgemeinde<br />

40126 Pischelsdorf nachstehende Eintragung vorgenommen werden kann:<br />

Die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 1023 vom Gutsbestand der EZ 398 und<br />

Zuschreibung dieses Grundstückes zum Gutsbestand der EZ 7.

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