Protokoll Gemeinderatssitzung v. 09.02.2012.pdf
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Verhandlungsschrift<br />
2/2012<br />
über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am 09.02.2012 der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />
Ort: Pischelsdorf a.E. 5, Gemeindesitzungssaal<br />
Anwesende:<br />
Funktionäre:<br />
Johann Sengthaler (ÖVP) Bürgermeister<br />
Josef Rehrl (ÖVP) Vizebürgermeister<br />
Mitglieder:<br />
Josef Pieringer (ÖVP)<br />
Josef Barhammer (ÖVP)<br />
Siegfried Enthammer (ÖVP)<br />
Helmut Hagn (ÖVP)<br />
Gottfried Grubmüller (ÖVP)<br />
Johann Rathgeber (ÖVP)<br />
Josef Bernroitner (SPÖ)<br />
Ingrid Nagy (SPÖ)<br />
Wolfgang Hahn (SPÖ)<br />
Richard Kreil (FPÖ)<br />
Rudolf Falterbauer (FPÖ)<br />
Josefine Koch (FPÖ)<br />
Josef Thaller (FPÖ)<br />
Ersatz:<br />
Günter Hofbauer (ÖVP)<br />
Gerhard Höflmaier (ÖVP)<br />
Maria Scherzer (ÖVP)<br />
Karin Straßhofer (FPÖ)<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Grubmüller Hermann<br />
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö.GemO 1990):<br />
Es fehlen:<br />
Entschuldigt:<br />
Mitglieder:<br />
Brigitte Hagn (ÖVP) entschuldigt!<br />
Hans-Heinrich Probst (ÖVP) entschuldigt!<br />
Josef Zauner (ÖVP) entschuldigt!<br />
Walburga Lengauer (FPÖ) entschuldigt!<br />
Unentschuldigt:<br />
---<br />
Schriftführer/in (§ 54 Abs. 2Oö.GemO 1990): Grubmüller Hermann<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
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a) sie von ihm dem Bürgermeister einberufen worden ist;<br />
b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich<br />
am 02.02.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte erfolgte ist;<br />
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö.GemO 1990) enthalten ist, welcher<br />
zeitgerecht nachweislich zugestellt wurde<br />
nachdem der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan enthalten ist, die Verständigung<br />
hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich und nachweislich am 02.02.2012<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />
wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.12.2011 bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />
werden können.<br />
Von der SPÖ-Fraktion wird Josef Bernroitner und von der FPÖ-Fraktion wird Richard Kreil zur Unterfertigung<br />
der Sitzungsprotokolle namhaft gemacht.<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Diözese Parz. 1023 KG Pischelsdorf.<br />
2. Allfälliges<br />
1 Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Diözese Parz. 1023 KG Pischelsdorf.<br />
Der Vorsitzende gibt zu dieser Angelegenheit folgendes bekannt.<br />
Der vorliegende Kaufvertragsentwurf wurde vom Rechtsanwalt Mag. Gregor Würzinger, 5122 Hochburg-Ach,<br />
Athalerstraße 5a erstellt.<br />
Die Fraktionen haben eine Ausfertigung des Kaufvertrages am 23.01.2012 erhalten.<br />
Der Bürgermeister hat mit Herrn Schestauber von der Diözese Linz bezüglich einer Herabsetzung<br />
der 20 Jahre im Punkt „Aufzahlung bei Umwidmung“ auf 10 gesprochen. Leider ist dies seitens der<br />
Diözese nicht möglich.<br />
Am 09.02.2012 wurde eine Überarbeitung des Vertrages durch die Diözese Linz der Gemeinde und<br />
den Fraktionsobmännern zugestellt.<br />
Der Bürgermeister verliest den von der Diözese überarbeiteten Vertrag.<br />
Gemeinderat Johann Rathgeber (ÖVP) ist der Meinung, dass überprüft werden soll ob sich die Gemeinde<br />
nicht die Grunderwerbsteuer einsparen könnte.<br />
Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) fragt an, wer der 2. Käufer ist.<br />
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Bürgermeister Johann Sengthaler zählt die weitern Interessenten auf: Gann Josef, Pischelsdorf 70;<br />
Gann Gerhard, Pischelsdorf 9; sowie die Familie Baischer Erlach.<br />
Weiters wird vom Bürgermeister berichtet, dass Herr Gann Josef eventuell ca. 20 m² angrenzend an<br />
sein Grundstück Nr.: 984 kaufen möchte. Durch einen Kauf der Gemeinde ist ein eventueller Tausch<br />
der Parkfläche auf Parz 1030/1 und 1032 (je zum Teil) mit Herrn Gann Gerhard möglich.<br />
Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) ist der Meinung, dass im alten Vertrag die Diözese bereits<br />
auf die Pachtverträge hinweisen hätte sollen.<br />
Gemeinderat Pieringer Josef (ÖVP) gibt bekannt, dass er als Pächter dieser Fläche von der Diözese<br />
nie auf einen Verkauf dieser hingewiesen wurde.<br />
Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) bemerkt, dass die FPÖ Fraktion gegen den Kauf stimmen<br />
wird, da ihrer Meinung nach der Kaufpreis zu hoch ist und Kosten für die Pflege des Hanges entstehen<br />
werden.<br />
Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen mit 13 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-<br />
Stimmen, und zwar von Falterbauer, Kreil, Koch, Straßhofer und Thaller, folgender Beschluss gefasst.<br />
Beschluss<br />
Der vorliegende Kaufvertrag mit der Diözese Linz, über den Erwerb der Parz. 1023 KG Pischelsdorf<br />
wird beschlossen.<br />
Eine Kopie des Kaufvertrages liegt der Niederschrift bei und ist ein wesentlicher Bestandteil der Niederschrift.<br />
2 Allfälliges<br />
a) Der Bürgermeister berichtet, dass im Kindergarten die Heizung nicht richtig funktioniert, da die<br />
Heizkörper zu kein dimensioniert sind. Die Firma Mühlberger Pfaffstätt hat ein Angebot für 2 weitere<br />
Heizkörper und Verrohrung bis in die Gruppenräume gestellt. Der Preis liegt bei 1.953,96 € exkl.<br />
MwSt. Weiters soll die Verteilergruppe eventuell ausgetauscht werden.<br />
b) Der Bürgermeister wurde von Herrn Salzlechner angesprochen ob es möglich wäre in Pischelsdorf<br />
ein Hundeschlittenrennen zu veranstalten.<br />
c) Für die Auflassung der Straßen im öffentliches Gut wurde vom Geometer Brunner Braunau ein<br />
Angebot für die Kosten der Vermessung abgegeben. Diese liegen zwischen 59,00 € und 988,00 €.<br />
Mit den Antragstellern soll vor der nächsten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> eine Besprechung abgehalten<br />
werden.<br />
d) Mit der Familie Köchl wurde ein einvernehmlicher Vergleich bezüglich Straßenvermessung im Bereich<br />
ihrer Liegenschaft Landerting 7 gefunden. Von der Familie Köchl wird eine Mauer, welche auf<br />
öffentlichem Grund errichtet wurde, entfernt.<br />
e) Die Decke in den Klassenräumen der Volksschule wurden vom Architekten der Oö. Landesregierung<br />
Herrn Sabo überprüft. Vom Statiker Dipl.-Ing. Six wird am 14.02.2012 ein Statisches Gutachten<br />
erstellt.<br />
f) Mit Herrn Daxegger von der BH Braunau findet im März ein Termin zur Besichtigung der Zäune<br />
entlang der Gemeindestraßen statt.<br />
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g) Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) fragt an, ob es Probleme mit der Photovoltaikanlage gibt,<br />
da er einen Montagebus der Firma Zemsauer vor der Schule gesehen hat. Vom Amtsleiter wird<br />
diesbezüglich erklärt, dass eine Anzeigetafel und ein Datenlocker installiert wurde.<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
vom 15.12.2011 wurden keine (folgende) Einwendungen erhoben:<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:30 Uhr.<br />
...................................................... ...........................................................<br />
(Vorsitzender) (Schriftführer)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />
keine Einwendungen erhoben wurden (über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss<br />
gefasst wurde).<br />
Pischelsdorf a.E., am ………………………….<br />
Der Vorsitzende<br />
…………………………………………….<br />
...................................................... ...........................................................<br />
(Gemeinderat) (Gemeinderat)<br />
Seite 4 von 4
G W Rechtsanwalt<br />
Mag. Gregor Würzinger<br />
K A U F V E R T R A G<br />
Athalerstraße 5a<br />
5122 Hochburg-Ach<br />
Tel.: 0664/4931914<br />
Fax: 07727/34196<br />
e-mail: wuerzinger@aon.at<br />
abgeschlossen zwischen der Römisch-katholischen Pfarrpfründe Bischelsdorf<br />
(grundbücherliche Eigentümerbezeichnung, richtig Pischelsdorf), p.A. Finanzkammer der<br />
Diözese Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, als Verkäuferin einerseits sowie der Gemeinde<br />
Pischelsdorf am Engelbach, 5233 Pischelsdorf am Engelbach Nr. 5, als Käuferin<br />
andererseits am heutigen Tag und beurkundet wie folgt:<br />
I.<br />
Vertragsgegenstand:<br />
Die Verkäuferin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft 398 Grundbuch 40126<br />
Pischelsdorf bestehend unter anderem aus dem Grundstück 1023, im unverbürgten<br />
Gesamtausmaß von ca. 27.371 m². Es handelt sich dabei um eine landwirtschaftlich genutzte<br />
Fläche. Im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien sowie den betroffenen<br />
Grundstücksanrainern wurde zur Festsetzung der Grundstücksgrenzen eine Vermessung und<br />
Grenzfestsetzung durch den Zivilgeometer Dipl.-Ing. Martin Brunner, 5280 Braunau am Inn,<br />
durchgeführt. Der Stand vor Teilung der Vermessungsurkunde des DI Brunner, GZ 14350<br />
vom 19.1.2012, bzw. die dieser Vermessungsurkunde vorausgegangene Mappenberichtigung<br />
14350 MB, bilden parteieneinvernehmlich die Grundlage für den gegenständlichen<br />
Kaufvertrag bzw. für die eindeutige Abgrenzung des Kaufobjektes.<br />
Die Durchführung des Planes bzw. der Mappenberichtigung erfolgt einvernehmlich im<br />
Anschluss an die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages durch<br />
den damit beauftragen Zivilgeometer DI Brunner.<br />
Alle mit der Vermessung und Plandurchführung in Zusammenhang stehenden Kosten trägt<br />
die Käuferin.<br />
II.<br />
Vertragserklärung:<br />
Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiermit an die Käuferin und diese kauft und<br />
übernimmt von ihr das vorbezeichnete Grundstück 1023 KG Pischelsdorf, so wie dieses liegt<br />
und steht, mit allem rechtlichen und faktischen Zubehör, mit allen Rechten und Pflichten,
Befugnissen und Lasten, mit welchen die Verkäuferin dieses Grundstück bisher besessen und<br />
benützt hat oder doch zu besitzen und zu benützen berechtigt war.<br />
III.<br />
Kaufpreis:<br />
Der Kaufpreis für das Vertragsobjekt beträgt pauschal € 40.000,00<br />
(in Worten Euro vierzigtausend).<br />
Dieser Kaufpreis ist von der Käuferin spesen- und abzugsfrei binnen 14 Tagen nach<br />
allseitiger Vertragsunterfertigung und Vorliegen der kirchenbehördlichen Genehmigung an<br />
die Verkäuferin auf das Konto Nr. 53.991 bei der Raiffeisenlandesbank, BLZ 34.000, lautend<br />
auf Pensionsfonds der Diözese Linz, zur Einzahlung zu bringen. Die Verkäuferin wird den<br />
Kaufvertrag als zweitfertigende Partei unterfertigen und das Original des Kaufvertrages dem<br />
mit der Kaufvertragsabwicklung betrauten Vertragsverfasser erst zuleiten, wenn die<br />
Verkäuferin den gesamten Kaufpreis erhalten hat. Zum Zeichen der allseitigen<br />
Vertragsunterfertigung und kirchenbehördlichen Genehmigung des Vertrages erhält der<br />
Schriftenverfasser umgehend eine Kopie des allseits unterfertigten und kirchenbehördlich<br />
genehmigten Vertrages, damit die Käuferin die Kaufpreiszahlung veranlassen kann.<br />
Für den Fall der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung des Kaufpreises steht der<br />
Verkäuferseite das hiermit vertraglich eingeräumte Recht zu, von diesem Kaufvertrag unter<br />
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug sind<br />
Verzugszinsen in der Höhe von 8 % per anno zu entrichten.<br />
Auf eine treuhändige Zahlungsabwicklung sowie auf die Anmerkung der Rangordnung für<br />
die beabsichtigte Veräußerung wird parteieneinvernehmlich verzichtet.<br />
IV.<br />
Übergabe und Übernahme:<br />
Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss der<br />
Käuferin erfolgen mit dem nächstfolgenden Monatsersten nach Rechtswirksamkeit des<br />
Kaufvertrages und nach vollständigem Erhalt des Kaufpreises. Ab diesem Zeitpunkt gehen<br />
Zufall und Gefahr aber auch alle Besitzvorteile auf die Käuferin über. Der vorbezeichnete<br />
Übergabstag gilt auch als Verrechnungsstichtag für alle mit dem Besitz der Liegenschaft<br />
verbundenen öffentlichen Abgaben jeder Art.<br />
V.<br />
Gewährleistung und Sonstiges:<br />
Die Verkäuferin leistet keine Gewähr für eine bestimmte Bebaubarkeit, Erträgnis, Eigenschaft<br />
oder Nutzungsmöglichkeit des Kaufobjektes. Sie haftet aber dafür, dass dieses frei von<br />
bücherlichen Geldlasten in das Eigentum der Käuferin übergeht.<br />
Die Käuferseite erklärt, das Kaufgrundstück in der Natur besichtigt zu haben und es aus<br />
eigener Anschauung zu kennen. Der Käuferseite ist die Flächenwidmung des<br />
Kaufgrundstückes bekannt. Laut derzeit gültigem Flächenwidmungsplan Nr. 5 der Gemeinde<br />
Pischelsdorf vom 19.8.2005 ist das Grundstück 1023 als „für Land- und Forstwirtschaft<br />
bestimmte Flächen, Ödland“ gewidmet, wobei der süd-östliche Bereich des Grundstückes<br />
1023 im Überflutungsgebiet des Engelbaches liegt.
Allfällige im Kaufgrundstück verlaufende Versorgungsleitungen, deren Bestehen<br />
grundbücherlich nicht ersichtlich ist, sind von der Käuferseite ohne Minderung des<br />
Kaufpreises zur weiteren Duldung zu übernehmen. Festgehalten wird, dass der Verkäuferin<br />
das Bestehen solcher Lasten jedoch nicht bekannt ist. Es bestehen in der Natur keine<br />
Anhaltspunkte für das Vorliegen von derartigen Lasten.<br />
Die Käuferseite bestätigt, dass ihr der wahre Wert des Kaufgrundstückes bekannt ist und der<br />
Kaufpreis daher auch für den Fall als vereinbart gilt, dass Kaufpreis und Wert des<br />
Kaufgrundstückes in einem unangemessenen Verhältnis zueinander stehen sollten. Beide<br />
Vertragsteile verzichten somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die<br />
Hälfte des wahren Wertes.<br />
Festgehalten wird, dass Teilflächen des Kaufgrundstückes an Frau Ida Gann, Pischelsdorf 10,<br />
5233 Pischelsdorf und Herrn Josef Pieringer, Schmidham 7, 5233 Pischelsdorf verpachtet<br />
sind. Die Käuferin tritt in diese bestehenden Pachtverhältnisse mit sämtlichen Rechten und<br />
Pflichten auf Verpächterseite ein und hält die Verkäuferin hinsichtlich allfälliger<br />
Schadenersatzanspruche vollkommen schad- und klaglos.<br />
VI.<br />
Erhaltung der Friedhofsmauer:<br />
Die Käuferseite verpflichtet sich für sich und ihre Rechtsnachfolger im Besitz des<br />
Kaufgrundstückes der Verkäuferin und deren Rechtsnachfolgern im Besitz der Grundstücke<br />
1034 (Pfarrhof) und 1038 (Friedhof) die Inanspruchnahme der Kauffläche im Bereich der<br />
Friedhofsmauer für Zwecke der Durchführung von Erhaltungsarbeiten jederzeit zu gestatten.<br />
Von einer grundbücherlichen Sicherstellung dieses Rechtes wird einvernehmlich Abstand<br />
genommen.<br />
VII.<br />
Aufzahlung bei Umwidmung:<br />
Abweichend von der geltenden Bestimmung des § 38 Abs 6 Oö. ROG 1994 wird<br />
Nachstehendes vereinbart:<br />
Sollte eine Grundfläche des kaufgegenständlichen Grundstückes 1023 KG Pischelsdorf,<br />
welche im Zeitpunkt der Veräußerung als für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte<br />
Flächen, Ödland, gewidmet ist, innerhalb von 20 Jahren ab Veräußerung in Bauland<br />
umgewidmet werden, ist die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach – unabhängig davon, ob<br />
sie im Zeitpunkt der Umwidmung noch Eigentümerin der betroffenen Grundfläche ist oder<br />
nicht – verpflichtet:<br />
1. der Verkäuferin die Umwidmung nachweislich zur Kenntnis zu bringen und<br />
2. innerhalb eines Jahres ab nachweislicher Kenntniserlangung durch die Verkäuferin<br />
dieser eine Aufzahlung von € 36,00 pro m² umgewidmeter Fläche zu leisten.<br />
Die o.a. Aufzahlung in der Höhe von € 36,00 pro m² ist wertgesichert nach dem<br />
Verbraucherpreisindex 2010 oder einem an dessen Stelle tretenden vergleichbaren Index. Als<br />
Berechnungsgrundlage gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl<br />
des VPI 2010. Diese ist jener Indexzahl gegenüberzustellen, die für den Monat verlautbart<br />
wird, in dem die rechtskräftige Umwidmung erfolgt.
Sollte die indexierte Aufzahlung zuzüglich € 1,45 pro m² um mehr als 20 % von dem bei<br />
Fälligkeit der Aufzahlung gegebenen Verkehrswert der umgewidmeten Fläche abweichen, so<br />
ist im Einvernehmen der Vertragsparteien – auf Kosten der Verkäuferin – ein gerichtlich<br />
beeideter Sachverständiger auszuwählen und mit der Verkehrswertschätzung der<br />
umgewidmeten Fläche zu beauftragen. Es ist sodann eine Aufzahlung in Höhe des<br />
Verkehrswertes je m² abzüglich € 1,45 je m² zu leisten.<br />
VIII.<br />
Gemeinderatsbeschluss:<br />
Die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderates zum gegenständlichen Rechtsgeschäft<br />
hat in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Pischelsdorf vom 9.2.2012 stattgefunden.<br />
IX.<br />
Grundverkehr und Kirchenbehörde:<br />
Die Vertragsteile nehmen zur Kenntnis, dass zur grundbücherlichen Durchführung dieses<br />
Vertrages zum einen die grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach den Bestimmungen<br />
des O.Ö. Grundverkehrsgesetzes 1994 erforderlich ist und vor deren Vorliegen von dem aus<br />
diesem Vertrag erfließenden Rechtstitel nicht Gebrauch gemacht werden darf, dies<br />
unbeschadet der Bindung der Parteien an den Vertrag auf Grund dessen Unterfertigung, zum<br />
anderen die Erteilung der kirchenbehördlichen Genehmigung erforderlich ist.<br />
Der Vertrag wird daher unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung dieser beiden<br />
Genehmigungen abgeschlossen.<br />
X.<br />
Kosten und Gebühren:<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages<br />
verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben jeder Art sowie sonstige mit dem Verkauf<br />
verbunden Kosten, Gebühren und Abgaben werden von der Käuferseite ohne Rückgriffsrecht<br />
auf die Verkäuferseite getragen und sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung bzw. bei<br />
Vorfinanzierung durch die Verkäuferin gleichzeitig mit dem Kaufpreis bzw. bei Fälligstellung<br />
innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Die Käuferseite ist auch ausschließliche<br />
Auftraggeberin des Vertragsverfassers. Ausgenommen hievon sind die Kosten einer<br />
allfälligen Lastenfreistellung, diese sind von der Verkäuferseite zu tragen..<br />
Die Käuferseite verpflichtet sich, die im Wege einer Selbstberechnungserklärung gemäß<br />
§ 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 zu ermittelnde Grunderwerbsteuer einschließlich der<br />
gerichtlichen Eintragungsgebühr im Gesamtausmaß von 4,6 % des Kaufpreises, somit einen<br />
Betrag von € 1.840,00 in eben derselben Frist wie die Bezahlung des Kaufpreises vereinbart<br />
wurde, beim Vertragsverfasser auf dessen Anderkonto Nr. 8.612.202 bei der Raika Hochburg,<br />
BLZ 34060, mit dem Auftrag zur Weiterleitung an das zuständige Gebührenfinanzamt zu<br />
erlegen.<br />
XI.<br />
Gerichtsstand:<br />
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsteile unter<br />
Verzicht auf jedweden sonstigen Gerichtsstand die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes<br />
Mattighofen bzw. des Landesgerichtes Ried im Innkreis je nach sachlicher Zuständigkeit.
XII.<br />
Schriftform:<br />
Die Vertragsteile vereinbaren Schriftlichkeit für dieses Rechtsgeschäft. Ergänzungen,<br />
Abänderungen oder Zusätze zu diesem Kaufvertrag bedürfen daher zu ihrer<br />
Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von den<br />
Regelungen dieses Vertragspunktes.<br />
XIII.<br />
Ausfertigungen:<br />
Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, die für die Käuferin bestimmt ist. Die<br />
Verkäuferin erhält eine einfache Vertragsabschrift.<br />
XIV.<br />
Bevollmächtigung:<br />
Die Käuferseite beauftragt und bevollmächtigt Herrn Mag. Gregor Würzinger, Rechtsanwalt,<br />
Athalerstraße 5a, 5122 Hochburg-Ach mit der Errichtung und grundbücherlichen<br />
Durchführung dieses Vertrages. RA Mag. Gregor Würzinger wird von dieses Vertrages<br />
vorzunehmen, sowie Aufsandungserklärungen abzugeben, soferne solche Änderungen bzw.<br />
Ergänzungen zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages notwendig werden<br />
sollten.<br />
XV.<br />
Aufsandung:<br />
Sämtliche Vertragsteile erklären hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auf Grund<br />
dieses Vertrages über auch nur einseitiges Einschreiten im Grundbuch der Katastralgemeinde<br />
40126 Pischelsdorf nachstehende Eintragung vorgenommen werden kann:<br />
Die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 1023 vom Gutsbestand der EZ 398 und<br />
Zuschreibung dieses Grundstückes zum Gutsbestand der EZ 7.