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Sicherheitsdatenblatt

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Druckdatum: 17.03.2008<br />

Handelsname: Bioethanol<br />

- Ökotoxische Wirkungen:<br />

- Aquatische Toxizität:<br />

- Testart Wirkkonzentration Methode<br />

a) Fische 9000 mg/l<br />

Kleinkrebse<br />

Bakterien<br />

b) Goldorfe<br />

Goldfisch<br />

Daphnia magna<br />

Grünalge<br />

8700 mg/l<br />

6500 mg/l<br />

4600 mg/l<br />

> 5000 mg/l<br />

<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong><br />

gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31<br />

Bewertung<br />

tödlich für Fische in 24 h<br />

Schädlichkeitsgrenze<br />

toxische Grenzkonzentration<br />

LC50 (96 h)<br />

LC50 (24 h)<br />

8900 mg/l LC50 (48 h)<br />

4300 mg/l (8 d) kein Effekt<br />

Bakterien (Pseudomonas<br />

putida) 1150 mg/l (16 h) kein Effekt<br />

- Bemerkung:<br />

a) Die Werte gelten für Ethanol.<br />

b) Die Werte gelten für 2-Butanon.<br />

- Allgemeine Hinweise:<br />

Darf nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.<br />

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend gemäß VwVwS.<br />

*13 Hinweise zur Entsorgung<br />

Seite: 6/8<br />

überarbeitet am: 29.11.2006<br />

- Produkt:<br />

Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf weiterverarbeitete<br />

Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege erforderlich sein; im<br />

Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen.<br />

- Empfehlung:<br />

Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.<br />

Wenn möglich dem Recycling zuführen, ansonsten in zugelassener Anlage verbrennen oder deponieren.<br />

- Abfallschlüsselnummer:<br />

Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen Anwendungs-<br />

bezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen Abfallkatalog entnommen<br />

werden.<br />

- Ungereinigte Verpackungen: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.<br />

- Empfehlung:<br />

L e i h v e r p a c k u n g: Nach optimaler Entleerung sofort dicht verschlossen und ohne Reinigung dem Lieferanten<br />

zurückgeben. Es ist Sorge zu tragen, daß keine Fremdstoffe in die Verpackung gelangen!<br />

Sonstige Behälter: vollständig entleeren und gereinigt einer Rekonditionierung oder Wiederaufbereitung zuführen.<br />

Vorsicht: Rückstände in den Behältern können eine Explosionsgefahr darstellen. Ungereinigte Behälter nicht<br />

zerschneiden, durchlöchern oder schweißen.<br />

- Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.<br />

*14 Transportvorschriften<br />

- Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):<br />

- ADR/RID-GGVS/E Klasse:<br />

- Nummer zur Kennzeichnung<br />

3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe<br />

der Gefahr(Kemler-Zahl): 33<br />

- UN-Nummer:<br />

1170<br />

- Verpackungsgruppe: II<br />

- Gefahrzettel<br />

3<br />

(Fortsetzung von Seite 5)<br />

(Fortsetzung auf Seite 7)<br />

D

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