Sicherheitsdatenblatt
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SICHERHEITSDATENBLATT S.1/9<br />
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung<br />
* Angaben zum Produkt<br />
* Handelsname: P E R F O S - W H (Industriereiniger, sauer)<br />
* Artikelnummer: 100050<br />
* Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Reiniger<br />
* Hersteller/Lieferant: E R N S T<br />
Chem.-Techn. Spezialprodukte<br />
Industriegebiet Vulkanhöhe an der B410<br />
54552 Dreis-Brück<br />
Telefon 0 65 95/90 197-0<br />
* Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit<br />
* Notfallauskunft: Tel: 06595-90197-0 Mo-Fr.: 08:00 bis 17:00<br />
Mobil: 0171-3620671<br />
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2. Mögliche Gefahren<br />
* Gefahrenbezeichnung: T Giftig CÄtzend<br />
* Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:<br />
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für<br />
Zubereitung der EG“ in der letztgültigen Fassung.<br />
R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.<br />
R 35 Verursacht schwere Verätzungen.<br />
R 37 Reizt die Atmungsorgane<br />
* Klassifizierungssystem:<br />
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und<br />
durch Firmenangaben.<br />
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3. Zusammensetzung/ Angaben zu den Bestandteilen<br />
* Chemische Charakterisierung<br />
* Beschreibung: Reinigungsmittel<br />
* Gefährliche Inhaltsstoffe:<br />
CAS Nr. Bezeichnung % Kennb. R-Sätze _<br />
CAS: 7664-93-9 Schwefelsäure 2,5-10% C; R 35<br />
EINECS: 231-639-5<br />
CAS 7664-39 3 Fluorwasserstoffsäure 2,5-10% T+; C; R26/27/28-35<br />
EINECS: 231-631-8<br />
CAS 111-76-2 Butylglykol 2,5-10% Xn ; R 20/21/22-36/38<br />
EINECS: 203-905-0<br />
Polymer Oxoalkohol < 2,5 % Xn; R 22-41<br />
* zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.<br />
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Fortsetzung S. 2
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 2/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
* Allgemeine Hinweise:<br />
Selbstschutz des Ersthelfers. Betroffene an die frische Luft bringen. Atemschutz erst nach Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke<br />
abnehmen. Mit dem Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand<br />
künstliche Beatmung.<br />
* Nach Einatmen:<br />
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.<br />
Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr, gegebenenfalls Atemspende. Wärme. Ärztliche Behandlung zuführen.<br />
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.<br />
* Nach Hautkontakt:<br />
Benetzte Kleidungsstücke, auch Unterwäsche, Schuhe und Strümpfe sofort ausziehen und entfernen.<br />
Sofort mit Wasser abwaschen und gut nachspülen. Sofort mit Ca-Cluconatlösung oder CA_Gluconat-Gel einreiben.<br />
Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.<br />
* Nach Augenkontakt:<br />
Unverletztes Auge schützen.<br />
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Augenarzt konsultieren.<br />
Die sofortige (!) und Intensive Spülung kontaminierten Auges (Schutz des anderen Auges) ist viel wichtiger als ein sofortiger<br />
Transport in die Klinik. Steht am Unfallort kein Wasser zur Verfügung sollten ggf. verfügbare Getränke vorerst als Spülmittel<br />
benutzte werden. Ein Zeitgewinn von Sekunden kann für die Rettung des Auges entscheiden sein! Nach Abdeckung des verletzten<br />
Auges sofortiger Transport des Patienten zum Augenarzt.<br />
* Nach Verschlucken:<br />
Mund ausspülen, Flüssigkeit wieder ausspucken und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe<br />
zuziehen. Eine erbrechende, auf dem Rücken liegende Person auf die Seite wenden. Beim Erbrechen unbedingt Kopf des Verunfallten<br />
in Tieflage (erhöhte Aspirations- bzw. Perforationsgefahr).<br />
* Hinweise für den Arzt:<br />
Detaillierte Hinweise in der GESTIS Stoffdatenbank.<br />
http://www.hvbg.de/d/bis/fac/stoffdb/<br />
zu CAS-Nr. 7664-39-3 + 7664-93-9<br />
Folgende Symptome können auftreten:<br />
Verätzungen der Haut, Verätzungen der Augen (Erblindungsgefahr); Reizung der Atemwege, Husten ,Atemnot, Kopfschmerz,<br />
Nasenbluten, Benommenheit, Bewusstlosigkeit, Übelkeit<br />
Nach Verschlucken:<br />
Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen Darm-Trakt, Erbrechen<br />
Gefahren:<br />
Perforationsgefahr der Speiseröhre. Gefahr von Magenperforation. Gefahr der Erblindung. Gefahr von Lungenödem, Gefahr von<br />
Pneumonie. Gefahr von Herzrhythmusstörungen, ZNS Störungen.<br />
Behandlung:<br />
Elementarhilfe, Dekontamination, Symptomatisch und unterstützend.<br />
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
* Geeignete Löschmittel:<br />
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.<br />
* Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstahl<br />
* Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:<br />
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.<br />
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:<br />
Fluorwasserstoff (HF) Schwefeldioxid (SO2) Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.<br />
* Besondere Schutzausrüstung:<br />
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.<br />
* Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.<br />
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Berstgefahr beim Erhitzen.
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Fortsetzung S. 3<br />
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 3/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
* Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:<br />
Atemschutzgerät anlegen. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Zündquellen fernhalten. Für ausreichende<br />
Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen.<br />
* Umweltschutzmaßnahmen:<br />
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.<br />
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige<br />
Behörden benachrichtigen. Nicht in dem Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Bei Eindringen in den Boden zuständige Behörden<br />
benachrichtigen.<br />
* Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:<br />
Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit viel Wasser verdünnen.<br />
Neutralisationsmittel anwenden z.B.: CaCO 3 Lösung, Solution<br />
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.<br />
Nachreinigen der mit dem Produkt verschmutzten Fläche. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.<br />
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.<br />
* Zusätzliche Hinweise:<br />
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.<br />
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.<br />
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.<br />
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7. Handhabung und Lagerung<br />
* Handhabung:<br />
* Hinweise zum sicheren Umgang:<br />
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz<br />
sorgen. Für gute Raumbelüftung auch im Bodenbereich sorgen (Dämpfe sind schwerer als Luft). Vorratsmenge am Arbeitsplatz ist zu<br />
beschränken,<br />
* Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Der Stoff/das Produkt ist nicht brennbar. Atemschutzgeräte bereithalten.<br />
Vor Hitze schützen.<br />
* Lagerung:<br />
* Anforderung an Lagerräume und Behälter:<br />
An einem kühlen Ort lagern. Möglichst im Originalgebinde aufbewahren. Säurebeständigen Fußboden vorsehen. Eindringen in den<br />
Boden sicher verhindern. Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: PTFE (Teflon)<br />
Nicht geeignetes Behältermaterial: Glas oder Keramik, Aluminium, Stahl<br />
* Zusammenlagerungshinweise:<br />
Getrennt von Lebensmittel lagern. Nicht zusammen mit Stoffen/Produkten lagern, die mit dem Stoff/Produkt zu gefährlichen<br />
chemischen Reaktionen führen können. Siehe hierzu Punkt 10. Stabilität und Reaktivität. TRGS 514 (Lagerung giftiger Stoffe)<br />
beachten.<br />
* Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:<br />
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Behälter an einem gut<br />
gelüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren.<br />
* Empfohlene Lagertemperatur: < 130°C<br />
* Lagerklasse 6.1 B nicht brennbare giftige Stoffe (VCI-Konzept, 1993)<br />
* Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -----<br />
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Fortsetzung S. 4
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 4/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung<br />
* Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:<br />
Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.<br />
* Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:<br />
7664-93-9 Schwefelsäure<br />
MAK 35, TRGS 901-104<br />
7664-39-3 Fluorwasserstoffsäure (2,5-10%)<br />
MAK 2,5 mg/m³, 3 ml/m³<br />
H; DFG<br />
111-76-2 Butylglykol<br />
MAK 98 mg/m³ 20 ml/m³<br />
H; Y; DFG,<br />
* Zusätzliche Hinweise : Als Grundlage dient die der Herstellung gültigen listen.<br />
* Persönliche Schutzausrüstung:<br />
* Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:<br />
Von Getränken, Nahrung- und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und<br />
bei Arbeitsende Hände waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit<br />
den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.<br />
* Bei Atemschutz:<br />
Bei Anwendung in geschlossenen Systemen oder ausreichender Raumbelüftung kein Atemschutz erforderlich. Bei unzureichender<br />
Belüftung Atemschutz. Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät: bei intensiver bzw. längerer Exposition<br />
umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Filter: ABEK P3<br />
Die Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten ist BGR 190 zu entnehmen. Tragezeitbegrenzung beachten (BGR 190)<br />
* Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe.<br />
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Zubereitung sein.<br />
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Schutzhandschuhe<br />
vor jeder Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Handschutzmittel<br />
empfohlen<br />
* Handschuhmaterial:<br />
Vollkontakt:<br />
Handschuhe aus Butylkautschuk: Empfohlene Materialstärke: > = 0,5 mm<br />
Handschuhe aus Flourkautschuk (Viton) Empfohlene Materialstärke: > = 0,7 mm<br />
Spritzkontakt:<br />
Handschuhe aus Nitrilkautschuk, Empfohlene Materialstärke: > - 0,4 mm<br />
Handschuhe aus Chloroprenkautschuk Empfohlene Materialstärke: > = 0,5 mm<br />
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig<br />
und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit<br />
von Handschuhmaterial nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz geprüft werden.<br />
GEEIGNETE MATERIALIEN BEIM HERSTELLER ERFRAGEN<br />
+ Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:<br />
Vollkontakt:<br />
Permeationszeit: > 480 min (8h) EN 374<br />
Spitzkontakt:<br />
Permeationszeit: > 60 min (1h) -
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrenstoffkonzentration und – menge<br />
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.<br />
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Fortsetzung S. 5<br />
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 5/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
Allgemeine Angaben<br />
* Form: flüssig<br />
* Farbe: rot<br />
* Geruch: wahrnehmbar<br />
* Zustandsänderung: Wert / Bereich Einheit Methode<br />
* Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt<br />
* Siedepunkt/Siedebereich: > 100°C<br />
* Flammpunkt: Nicht anwendbar<br />
* Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher<br />
Dampf/Luftgemische bei Kontakt mit Metallen möglich.<br />
* Dampfdruck: - 23 hPa<br />
* Dichte bei 20 C°: -1,06 g/cm3<br />
* Löslichkeit in / Mischbarkeit<br />
mit Wasser: vollständig mischbar.<br />
* pH - Wert (conc. G/l) bei 20 C°: < 1<br />
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10. Stabilität und Reaktivität<br />
* Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.<br />
Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen.<br />
* Zu vermeidende Stoffe: Basen, Alkalien (Laugen), Amine, Metall, Metall-Legierungen<br />
* Gefährliche Reaktionen: Reaktionen mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff.<br />
Reaktionen mit Alkalien (Laugen).<br />
Korrosiv gegenüber Metallen.<br />
* Gefährliche Zersetzungsprodukte: Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte<br />
ätzende Gase/Dämpfe, giftige Gase/Dämpfe. Bei einem Brand kann freigesetzt werden.<br />
Schwefeloxide (SOx), Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid und Kohlendioxid<br />
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11. Angaben zur Toxikologie<br />
* Akute Toxizität:<br />
* Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 7664-39-3 Fluorwasserstoffsäure<br />
Inhalatiov LC 50/1 h 1610 ppm (Ratte)<br />
* Primäre Reizwirkung:<br />
* an der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute .<br />
* am Auge: Starke Ätzwirkung.<br />
* Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.<br />
* Zusätzl. toxikologische Hinweise: Gefahr durch Hautresorption.<br />
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der<br />
Pertoration der Speiseröhre und des Magens. Das Produkt weist aufgrund des<br />
Berechungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der<br />
letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf.<br />
* giftig * ätzend * reizend<br />
Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Stoff/das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.<br />
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Fortsetzung S. 6
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 6/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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12. Angaben zur Ökologie<br />
* Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit):<br />
* Verfahren:<br />
* Analysenmethode:<br />
Methode zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für enorgenische Stoffe nicht anwendbar.<br />
* Weitere ökonomische Hinweise:<br />
* AOX - Hinweis: Die Substanz kann halogenierend auf bestimmt organische Verbindungen wirken.<br />
* Enthält rezepturgemäß folgende Schwermetalle und Verbindungen der EG-Richtlinie Nr. 76/464 EWG:<br />
Das Produkt enthält keine Schwermetalle in abwasserrelevanten Konzentrationen.<br />
* Allgemeine Hinweise:<br />
Schädlich für Wasserorganismen.<br />
Schädliche Wirkung durch pH Verschiebung.<br />
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.<br />
Wassergefährdungsklasse 1 (VwVws Mischungsregel) schwach wassergefährdend<br />
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13. Hinweise zur Entsorgung<br />
* Produkt:<br />
* Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.<br />
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.<br />
* Europäischer Abfallkatalog:<br />
06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCH PROZESSEN<br />
06 01 00 Abfälle ais Herstellung. Zubereitung, Vertreib und Anwendung ( HZVA) von Säuren<br />
06 01 03 Flusssäure<br />
* Ungereinigte Verpackungen:<br />
* Empfehlung: Entsorgung gemäß den behörtlichen Vorschriften.<br />
15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe<br />
verunreinigt sind.<br />
________________________________________________________________________________________________________________<br />
14. Transportvorschriften<br />
* Landtransport ADR/RID - GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):<br />
* ADR/RID - GGVS/E Klasse: 8 (Ätzende Stoffe)<br />
* Kemler-Zahl: 86<br />
* UN-Nummer: 2922<br />
* Verpackungsgruppe: II<br />
* Gefahrzettel: 8+6.1<br />
* Bezeichnung des Gutes: 2922 ÄTZENDER, FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G.<br />
(FLUORWASSERSTOFFSÄURE, SCHWEFELSÄURE)<br />
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Fortsetzung S. 7
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 7/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
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Fortsetzung Punkt 14 Transportvorschriften<br />
* Seeschifftransport IMDG/GGVSee:<br />
* IMDG/GGVSee-Klasse: 8<br />
* UN-Nummer: 2922<br />
* Label: 8+6.1<br />
* Verpackungsgruppe: II<br />
* EMS-Nummer: F-A,S-B<br />
* Marine pollutant: Nein<br />
* Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S.<br />
(HYDROFLUORIC ACID, SULPHURIC ACID)<br />
* Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR :<br />
* ICAO/IATA-Klasse: 8<br />
* UN/ID-Nummer: 2922<br />
* Label: 8+6.1<br />
* Verpackungsgruppe: II<br />
* Richtiger technischer Name: CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S.<br />
(HYDROFLUORIC ACID, HYDROCHLRIC ACID)<br />
___________________________________________________________________________________________________________________<br />
15. V o r s c h r i f t e n<br />
* Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:<br />
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.<br />
* Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:<br />
T Giftig<br />
C Ätzend<br />
* Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:<br />
Fluorwasserstoffsäure<br />
Schwefelsäure<br />
* R-Sätze:<br />
23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.<br />
34 Verursacht Verätzungen.<br />
37 Reizt die Atmungsorgane<br />
* S-Sätze:<br />
23 Dampf/Aerosol nicht einatmen<br />
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.<br />
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />
27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />
30 Niemals Wasser hinzugießen.<br />
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.<br />
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, Etikett vorzeigen).<br />
* Nationale Vorschriften:<br />
* Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:<br />
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JarbSchG beachten.<br />
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 MuSchRiV beachten.<br />
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Fortsetzung S. 8
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 8/9<br />
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
___________________________________________________________________________________________________________________<br />
* Störfallverordnung:<br />
Anhang I – Nr.: 2<br />
Giftige Stoffe<br />
Mengenschwelle für Betriebsbereiche nach §1 Abs.1<br />
- Salz 1: 50.000 kg<br />
- Salz 2: 200.000 kg<br />
* Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):<br />
* Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (VwVws Mischungsregel): schwach wassergefährdend.<br />
( VwVwS vom 17.05.1999)<br />
* Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen<br />
Selbstbedienungsverbot gem. § 4 Chemikalienverbotsverordnung<br />
TRGS 150 Hautresorbierbare Gefahrstoffe<br />
TRGS 200 Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Zubereitungen und Erzeugnissen<br />
TRGS 201 Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang<br />
TRGS 400 Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz: Anforderungen<br />
TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in den Arbeitsbereichen<br />
TRGS 403 Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz<br />
TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrenstoffe am Arbeitsplatz: Verfahrens- und<br />
stoffspezilische Kriterien.<br />
TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards<br />
TRGS 511 Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortbeweglichen Behältern.<br />
BG-Merkblatt M 004 „Reizende/Ätzende Stoffe“.<br />
BG-Merkblatt M 050 „Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“.<br />
BG-Merkblatt M 053 „Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrenstoffen“<br />
BG-Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorgehensuntersuchungen.<br />
G 34: Fluor oder seine anorganische Verbindungen.<br />
* zu beachten:<br />
* Chemikalienverordnung (ChemVerbotsV) Stand: Februar 2004 Anhang zu § 1, Abschnitt 5<br />
1. Dekorationsgegenstände und Spiele, die diesen Stoff oder eine Zubereitung dieses Stoffes beinhalten, dürfen nicht in den<br />
Verkehr gebracht werden.<br />
2. Der Stoff oder seine Zubereitungen dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie<br />
a. mit dem R-Satz 65 zu kennzeichnen sind<br />
b. Als Brennstoff in Zierlampen verwendet werden<br />
c. Farb- und Duftstoffe enthalten.<br />
Das 2. Verbot gilt zum Beispiel nicht für Stoffe oder Zubereitungen, die in Gebindegrößen von mehr als 15 Litern in den Verkehr<br />
gebracht werden oder für die Abgabe von Farb- und Duftstoffen zur berufsmäßigen Herstellung von Lampenölen.<br />
Weitere Informationen zu den Verboten und Ausnahmen sind der ChemVerbotsV zu entnehmen.<br />
* Gefahrstoffverordnung(GefStoffV) Stand – Januar 2005 Anhang IV Nummer 10<br />
Dekorationsgegenstände, die den Stoff oder seine kennzeichnungspflichtigen Zubereitungen enthalten, dürfen nicht hergestellt werden.<br />
* Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) Stand – Dezember 2004 Anlage 1 zu § 3 Nummer 5<br />
Der Stoff darf nicht beim Herstellen oder Behandeln von Scherzspielen verwendet werden.<br />
* Richtlinie 7G/769/EWG<br />
Stand – September 2001 Anhang 1, Nummer 3<br />
1. Das Inverkehrbringen und die Verwendung des Soffes ist nicht zugelassen in Dekorationsgegenständen, Spielen und<br />
Scherzspielen.<br />
2. Stoffe, die mit R 65 gekennzeichnet sind, die als Brennstoff in Zierlampen verwendet werden können und die in Mengen<br />
Von 15 ltr. oder weniger in Verkehr gebracht werden, dürfen keine Farbstoff und/oder ein Parfüm enthalten.<br />
Weiter Informationen zu den Verboten sind der Richtlinie zu entnehmen.<br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Fortsetzung S. 9<br />
SICHERHEITSDATENBLATT Seite 9/9
Handelsname: PERFOS WH<br />
Druckdatum: 23.04.2009<br />
Überarbeitet am: 01.06.08<br />
___________________________________________________________________________________________________________________<br />
16. Sonstige Angaben:<br />
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von<br />
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.<br />
* Gründe für Änderungen: Allgemeine Überarbeitung<br />
* Relevante R-Sätze:<br />
20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verschlucken und Berührung mit der Haut.<br />
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />
26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen. Verschlucken und Berührung mit der Haut.<br />
35 Verursacht schwere Verätzungen<br />
36/38 Reizt die Augen und die Haut<br />
41 Gefahr ernster Augenschäden<br />
* Schulungshinweise:<br />
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor<br />
der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.<br />
* Quellen:<br />
Die nachfolgende angegebenen Quellen beziehen sich nut auf Informationen zu den einzelnen Inhaltsstoffen und nicht auf die<br />
Mischung. Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.<br />
GESTIS Stoffdatenbankhttp://www.hvbg.de/d/bia/fac/stoffdb/index.html<br />
* Daten gegenüber der Vorversion geändert<br />
* Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit<br />
* Ansprechpartner: Herr Peter Ernst<br />
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