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Freifahrtberechtigung für schwerbehinderte Menschen ausgeweitet

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Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />

Pressemitteilung<br />

_____________________________________________________________<br />

05.11 Bayreuth, 29.08.2011<br />

Mehr Mobilität <strong>für</strong> <strong>schwerbehinderte</strong> <strong>Menschen</strong><br />

<strong>Freifahrtberechtigung</strong> <strong>für</strong> <strong>schwerbehinderte</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>ausgeweitet</strong><br />

Zum 1. September 2011 wird die Freifahrt <strong>für</strong> <strong>schwerbehinderte</strong> <strong>Menschen</strong> in Deutschland<br />

wesentlich erweitert. Ab diesem Zeitpunkt verzichtet die Deutsche Bahn AG auf die<br />

sog. 50-km-Begrenzung um den Wohnsitz. Damit sind erstmals deutschlandweit und<br />

lückenlos Freifahrten im Nahverkehr möglich. Bayernweit kommen rund 180.000 freifahrtberechtigte<br />

Schwerbehinderte in den Genuss der neuen Regelung.<br />

Doch was heißt eigentlich „freifahrtberechtigt“? Was ändert sich im Einzelnen zum 1.<br />

September 2011? Was muss ich tun, um bundesweit kostenlos den Nahverkehr der<br />

Deutschen Bahn AG nutzen zu können? Walter Oertel, Leiter der Abteilung Schwerbehindertenrecht<br />

– Feststellung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), gibt<br />

dazu Auskunft:<br />

1. Wer ist freifahrtberechtigt?<br />

Schwerbehinderte <strong>Menschen</strong> mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können bei den<br />

Regionalstellen des ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit die Freifahrt im öffentlichen<br />

Personennahverkehr in Anspruch nehmen.<br />

2. Welche Verkehrsmittel darf ich bisher nutzen?<br />

Schon bisher dürfen Sie alle Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und viele Busse<br />

in ganz Deutschland benutzen. Dies gilt auch <strong>für</strong> eine Vielzahl von Privatbahnen, die<br />

Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs betreiben. Außerdem gilt die <strong>Freifahrtberechtigung</strong><br />

in den Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG in einem<br />

Umkreis von 50 km um Ihren Wohnort. Im Streckenverzeichnis sind die <strong>für</strong> Sie verfügbaren<br />

Zugverbindungen im 50-km-Umkreis aufgelistet.<br />

3. Was bedeutet die Ausweitung der Freifahrtregelung ab 1. September 2011 im Einzelnen?<br />

Ab diesem Zeitpunkt können alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn AG bundesweit<br />

ohne zusätzlichen Fahrschein allein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis<br />

und dem Beiblatt mit Wertmarke genutzt werden.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales hat mit der Deutschen Bahn AG vereinbart,<br />

das Streckenverzeichnis zum 1. September 2011 – im Vorgriff auf eine geplante<br />

Rechtsänderung – abzuschaffen.<br />

4. Ist dies schon die endgültige gesetzliche Regelung?<br />

Anna Maria Richter<br />

Beauftragte <strong>für</strong> Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Telefon: 09 21/6 05-33 00<br />

Telefax: 09 21/6 05-39 39<br />

E-Mail: Anna_Maria.Richter@zbfs.bayern.de<br />

Kreuz 25<br />

95445 Bayreuth<br />

Internet: www.zbfs.bayern.de


2<br />

Eine Gesetzesänderung ist <strong>für</strong> den 1. Januar 2012 geplant. Entsprechend der Vereinbarung<br />

verzichtet die Deutsche Bahn aber schon ab 1. September 2011 auf die<br />

Vorlage des Streckenverzeichnisses und damit auch auf die Einhaltung der Streckenbegrenzung.<br />

5. Gilt die neue Regelung auch <strong>für</strong> die Nutzung von Privatbahnen?<br />

Der Wegfall des Streckenverzeichnisses betrifft nur die von der Deutschen Bahn AG<br />

und deren Tochterunternehmen bedienten Strecken. Hierzu zählen – um nur die bekanntesten<br />

zu nennen – die Burgenlandbahn, die Elbe-Saale-Bahn und die Usedomer<br />

Bäderbahn.<br />

Im Bereich der anderen Privatbahnen gibt es kein Streckenverzeichnis. Bei diesen<br />

Bahnunternehmen gilt die <strong>Freifahrtberechtigung</strong> <strong>für</strong> die meisten Strecken. Falls ausnahmsweise<br />

keine <strong>Freifahrtberechtigung</strong> besteht, muss das Bahnunternehmen im<br />

Fahrplan ausdrücklich darauf hinweisen.<br />

6. Ändert sich auch der freifahrtberechtigte Personenkreis?<br />

Nein, der Kreis der Berechtigten ändert sich nicht.<br />

7. Muss ich dem Zugpersonal bei Kontrollen das Streckenverzeichnis noch vorzeigen?<br />

Nein, das Streckenverzeichnis hat seine Bedeutung verloren.<br />

8. Kann ich auch zukünftig eine unentgeltliche Wertmarke erhalten?<br />

Ja, die rechtlichen Voraussetzungen hier<strong>für</strong> haben sich nicht geändert.<br />

9. Darf ich Begleitpersonen, Hunde und Gepäck auch bundesweit kostenlos mitnehmen?<br />

Auch insoweit ändert sich nichts an der bisherigen Regelung: Die Begleitperson eines<br />

<strong>schwerbehinderte</strong>n <strong>Menschen</strong> kann im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert<br />

werden, sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den<br />

Eintrag des Merkzeichens B im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen ist.<br />

Freifahrtberechtigte Personen können auch ihr Handgepäck, sonstige orthopädische<br />

Hilfsmittel und einen Blindenführhund (neben einer Begleitperson) kostenlos mitnehmen.<br />

Ein sonstiger Hund darf nur statt einer Begleitperson mitgenommen werden.<br />

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?<br />

Weitere Informationen zur <strong>Freifahrtberechtigung</strong> können Sie unter<br />

www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A3 nachlesen oder<br />

telefonisch bei Ihrer ZBFS-Regionalstelle erfragen<br />

(Kontakt: http://www.zbfs.bayern.de/aemter/index.html ).<br />

Info: Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist die zentrale Landesbehörde<br />

des von Staatsministerin Christine Haderthauer geführten Sozialministeriums.<br />

Die Behörde ist unter anderem zuständig <strong>für</strong> die Feststellung einer<br />

Schwerbehinderung und die Ausstellung des entsprechenden Ausweises, <strong>für</strong><br />

die Förderung <strong>schwerbehinderte</strong>r <strong>Menschen</strong> im Arbeitsleben (Integrationsamt),<br />

<strong>für</strong> Familienförderung, soziale Entschädigung sowie diverse Förderleistungen<br />

(Europäischer Sozialfonds und bayerischen Landesmittel).


- 3 -<br />

Ein passendes Bild zur Pressemitteilung können Sie unter<br />

http://www.zbfs.bayern.de/presse/galerie/index.html herunterladen.

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