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Geschichte der Zahn-, Mund - Wiener Gebietskrankenkasse

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zahn info INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />

8<br />

Die Frage des Quartals<br />

Platzhalter, Retainer – gibt es<br />

dafür eine Kostenübernahme<br />

durch die Kasse?<br />

Können durch kleine kieferorthopädische<br />

Behelfe<br />

� kieferorthopädische Fehlstellungen kurzfristig<br />

behoben o<strong>der</strong><br />

� <strong>der</strong> Erfolg einer vorangegangenen kieferorthopädischen<br />

Behandlung sichergestellt<br />

werden<br />

leistet die Kasse für diese kleinen kieferorthopädischen<br />

Behelfe einen Kostenzuschuss.<br />

Die Höhe des Kostenzuschusses ist in <strong>der</strong><br />

Kassensatzung festgelegt:<br />

� Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell<br />

gefertigte <strong>Mund</strong>vorhofplatte, inkl. Anpassung<br />

und Nachkontrolle, sofern nicht<br />

innerhalb eines Jahres nach Ende des Einsatzes<br />

dieses Behelfes mit <strong>der</strong> kieferorthopädischen<br />

Behandlung begonnen wird:<br />

EUR 49,05<br />

� Positioner inkl. Anpassung und Nachkontrolle<br />

für ein Jahr: EUR 72,67<br />

Eva Schwinghammer,<br />

Leiterin <strong>der</strong> Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />

in <strong>der</strong> WGKK<br />

� Individuell gefertigter Retainer (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Kleberetainer) pro Kiefer inkl. Anpassung<br />

und Nachkontrolle als einmalige<br />

Zuschussleistung nach Abschluss einer kieferorthopädischen<br />

Behandlung: EUR 49,05<br />

Die Einstufung <strong>der</strong> Leistung – insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Abgrenzung zu den kieferchirurgischen<br />

Heilbehelfen – erfolgt vom Medizinischen<br />

Dienst <strong>der</strong> Kasse an Hand <strong>der</strong> eingereichten<br />

Unterlagen. Eine genaue Leistungs- und Diagnosenangabe<br />

ist daher für die medizinische<br />

Beurteilung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Diese kleinen kieferorthopädischen Behelfe<br />

können jedoch nicht direkt mit <strong>der</strong> Kasse verrechnet<br />

werden.<br />

In diesem Fall muss die Patientin/<strong>der</strong> Patient<br />

das Honorar für diesen Behelf selbst bezahlen.<br />

Bei Vorlage <strong>der</strong> detaillierten und saldierten<br />

Originalhonorarnote leistet die Kasse den vom<br />

medizinischen Dienst bewilligten Kostenzuschuss.<br />

Selbstverständlich gibt die Kasse im Vorhinein<br />

– bei Vorlage eines genauen Kostenvoranschlages<br />

– Auskunft über den zu erwartenden<br />

Kostenzuschuss.

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