Geschichte der Zahn-, Mund - Wiener Gebietskrankenkasse
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zahn info INFORMATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE<br />
8<br />
Die Frage des Quartals<br />
Platzhalter, Retainer – gibt es<br />
dafür eine Kostenübernahme<br />
durch die Kasse?<br />
Können durch kleine kieferorthopädische<br />
Behelfe<br />
� kieferorthopädische Fehlstellungen kurzfristig<br />
behoben o<strong>der</strong><br />
� <strong>der</strong> Erfolg einer vorangegangenen kieferorthopädischen<br />
Behandlung sichergestellt<br />
werden<br />
leistet die Kasse für diese kleinen kieferorthopädischen<br />
Behelfe einen Kostenzuschuss.<br />
Die Höhe des Kostenzuschusses ist in <strong>der</strong><br />
Kassensatzung festgelegt:<br />
� Schiefe Ebene, Platzhalter, individuell<br />
gefertigte <strong>Mund</strong>vorhofplatte, inkl. Anpassung<br />
und Nachkontrolle, sofern nicht<br />
innerhalb eines Jahres nach Ende des Einsatzes<br />
dieses Behelfes mit <strong>der</strong> kieferorthopädischen<br />
Behandlung begonnen wird:<br />
EUR 49,05<br />
� Positioner inkl. Anpassung und Nachkontrolle<br />
für ein Jahr: EUR 72,67<br />
Eva Schwinghammer,<br />
Leiterin <strong>der</strong> Gruppe <strong>Zahn</strong>behandlung-<strong>Zahn</strong>ersatz<br />
in <strong>der</strong> WGKK<br />
� Individuell gefertigter Retainer (insbeson<strong>der</strong>e<br />
Kleberetainer) pro Kiefer inkl. Anpassung<br />
und Nachkontrolle als einmalige<br />
Zuschussleistung nach Abschluss einer kieferorthopädischen<br />
Behandlung: EUR 49,05<br />
Die Einstufung <strong>der</strong> Leistung – insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Abgrenzung zu den kieferchirurgischen<br />
Heilbehelfen – erfolgt vom Medizinischen<br />
Dienst <strong>der</strong> Kasse an Hand <strong>der</strong> eingereichten<br />
Unterlagen. Eine genaue Leistungs- und Diagnosenangabe<br />
ist daher für die medizinische<br />
Beurteilung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Diese kleinen kieferorthopädischen Behelfe<br />
können jedoch nicht direkt mit <strong>der</strong> Kasse verrechnet<br />
werden.<br />
In diesem Fall muss die Patientin/<strong>der</strong> Patient<br />
das Honorar für diesen Behelf selbst bezahlen.<br />
Bei Vorlage <strong>der</strong> detaillierten und saldierten<br />
Originalhonorarnote leistet die Kasse den vom<br />
medizinischen Dienst bewilligten Kostenzuschuss.<br />
Selbstverständlich gibt die Kasse im Vorhinein<br />
– bei Vorlage eines genauen Kostenvoranschlages<br />
– Auskunft über den zu erwartenden<br />
Kostenzuschuss.