2012-09-25 Niederschrift ÖT - Markt Burkardroth
2012-09-25 Niederschrift ÖT - Markt Burkardroth
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Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong><br />
Seite - 115 -<br />
über die nichtöffentliche / öffentliche des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Burkardroth</strong><br />
am <strong>25</strong>. September <strong>2012</strong><br />
4. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011<br />
a) Feststellung<br />
Gemäß dem dieser <strong>Niederschrift</strong> dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 03. Januar <strong>2012</strong> schließt das<br />
Haushaltsjahr 2011 mit folgenden Zahlen ab:<br />
Verwaltungshaushalt (Einnahmen und Ausgaben) 10.745.975,24 Euro<br />
Vermögenshaushalt (Einnahmen und Ausgaben) 6.560.137,24 Euro<br />
Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) 17.306.112,48 Euro<br />
Soll-Überschuss (wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt) 599.306,45 Euro<br />
Verbleibender Rücklagenstand zum 31.12.2011 5.672.804,41 Euro<br />
Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.808.765,18 Euro<br />
Der Schuldenstand zum 31.12.2011 von 38.783,43 Euro<br />
entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5,08 Euro<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 fest.<br />
b) Entlastung<br />
Zu diesem Punkt übernimmt zweiter Bürgermeister Sandro Kirchner die Sitzungsleitung.<br />
Abstimmung: 15 : 0<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen<br />
Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen über-<br />
und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung<br />
nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.<br />
5. Windkraft<br />
- Erstellung eines örtlichen Standortkonzeptes<br />
Abstimmung: 14 : 0 : 1<br />
Erster Bürgermeister Waldemar Bug hat wegen persönlicher Beteiligung<br />
an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).<br />
Bis zum 31. Oktober <strong>2012</strong> liegt die geänderte Fassung des Regionalplanes zum Thema Windkraft aus.<br />
Stellungnahmen sind nur zu den Änderungen gegenüber der Erstfassung möglich. Für den Bereich des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Burkardroth</strong> sind keine Änderungen vorgenommen, sodass sich eine weitere Stellungnahme des <strong>Markt</strong>es erübrigt.<br />
Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes ist beabsichtigt, die momentan nochmals ausliegende Planung<br />
möglichst rasch in Kraft zu setzen (Zielvorstellung Anfang 2013), um die grundsätzliche Nutzung von<br />
Waldstandorten zu ermöglichen. Es soll dann unmittelbar im Anschluss ein neues Änderungsverfahren auf den Weg<br />
gebracht werden, um Flächen, die derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet liegen, für die Nutzung der Windkraft zu<br />
öffnen. Der <strong>Markt</strong> <strong>Burkardroth</strong> gilt, bis auf die Orts- und Gewerbegebietslagen, komplett als<br />
Landschaftsschutzgebiet.<br />
Am 27. März <strong>2012</strong> hat der <strong>Markt</strong>gemeinderat einstimmig beschlossen (TOP 3), die Nutzung der Windkraft im <strong>Markt</strong><br />
<strong>Burkardroth</strong> grundsätzlich zu befürworten. Zudem wurde die Stellungnahme der Bürgerinitiative „Rhöner Wind“ zur<br />
vorgesehenen Änderung des Regionalplans unterstützt. Standorte für Windkraftanlagen sollen nach den Kriterien<br />
Windhöffigkeit, Mindestabstände und den Belangen des ministeriellen Erlasses vom 20. Dezember 2011 festgelegt<br />
werden. Zwei mögliche und zwei beantragte Standorte fanden in der Folge keine Mehrheit (9 : 11, 10 : 10, 3 : 17 und<br />
5 : 15).