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Verkehrstauglichkeit von Patienten mit Herzerkrankung ...

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Aufklärungs- und<br />

Informationspflicht<br />

• Hinweispflicht des Arztes gegenüber dem<br />

<strong>Patienten</strong> bei Einschränkung <strong>von</strong><br />

Fahreignung und Fahrsicherheit.<br />

• Hinweispflicht des <strong>Patienten</strong>, falls<br />

Symptome vorliegen, die Zweifel an der<br />

Fahrtüchtigkeit aufkommen lassen.<br />

• Grenzen der Schweigepflicht, falls der<br />

Patient trotz nicht gegebener<br />

Fahreignung und Fahrsicherheit am

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