Programmheft Frühjahrssemester 2013 - Volkshochschule Zwickau
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chungen können nicht bearbeitet werden.<br />
(2) Ermäßigungen in Höhe von 30<br />
Prozent können gewährt werden für Kinder,<br />
Schüler, Studenten, Auszubildende, Erziehungsgeld<br />
Empfänger, Arbeitslose sowie<br />
Schwerbehinderte. Kinder und Schüler bis<br />
zum vollendeten 15. Lebensjahr werden in der<br />
Regel ohne Antrag ermäßigt.<br />
(3) Ermäßigungen gelten nicht für Materialkosten<br />
und Studienreisen.<br />
(4) Über andere Ermäßigungsanträge<br />
entscheidet der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />
(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom<br />
Kurs kann nur gegenüber der Geschäftsstelle<br />
der VHS erklärt werden. Eine Mitteilung an<br />
den Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs<br />
gelten nicht als Rücktritt.<br />
Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />
Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />
besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />
des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />
(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen<br />
wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />
Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />
notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />
Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />
werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />
mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />
(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der<br />
Lehrkraft ist nicht möglich.<br />
(8) Seitens der VHS kann ein Rücktritt<br />
wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfall<br />
der Lehrkraft oder aus anderen wichtigen<br />
Gründen erklärt werden.<br />
(9) Über Nachlässe mit schriftlichem Antrag<br />
und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />
der Leiter der VHS. Der Antrag muss unmittelbar<br />
nach Bekanntwerden des Nachlassgrundes<br />
gestellt werden. Eine Berücksichtigung erfolgt<br />
in der Regel mit Datum des Posteingangs.<br />
119<br />
Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />
(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass<br />
nach Veranstaltungsende können nicht mehr<br />
berücksichtigt werden.<br />
(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />
Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />
erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />
5. Bescheinigungen und Nachweise<br />
Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />
auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />
durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />
Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />
beträgt 5,00 Euro.<br />
6. Hausordnungen<br />
Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />
der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />
7. Datenschutz<br />
(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> setzt in der<br />
Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage<br />
ein, mit der persönliche Daten der Teilnehmer<br />
(Name, Anschrift, Geburtsjahr, Telefonnummer,<br />
Bankverbindungen) erfasst und gespeichert<br />
werden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />
werden beachtet.<br />
(2) Mit der Anmeldung stimmen die<br />
Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />
der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />
8. Haftung<br />
(1) Die Teilnehmer haften für die von<br />
ihnen in den Unterrichtsstätten verursachten<br />
Schäden.<br />
(2) Seitens der VHS wird keine Haftung<br />
gegenüber den Teilnehmern übernommen,<br />
insbesondere bei Unfällen (auch auf<br />
dem Weg zur VHS), dem Verlust, bzw. dem<br />
Beschädigen von Kleidungsstücken.