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Programmheft Frühjahrssemester 2013 - Volkshochschule Zwickau

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chungen können nicht bearbeitet werden.<br />

(2) Ermäßigungen in Höhe von 30<br />

Prozent können gewährt werden für Kinder,<br />

Schüler, Studenten, Auszubildende, Erziehungsgeld<br />

Empfänger, Arbeitslose sowie<br />

Schwerbehinderte. Kinder und Schüler bis<br />

zum vollendeten 15. Lebensjahr werden in der<br />

Regel ohne Antrag ermäßigt.<br />

(3) Ermäßigungen gelten nicht für Materialkosten<br />

und Studienreisen.<br />

(4) Über andere Ermäßigungsanträge<br />

entscheidet der Leiter der <strong>Volkshochschule</strong>.<br />

(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom<br />

Kurs kann nur gegenüber der Geschäftsstelle<br />

der VHS erklärt werden. Eine Mitteilung an<br />

den Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs<br />

gelten nicht als Rücktritt.<br />

Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor<br />

Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten,<br />

besteht die Verpflichtung zur Begleichung<br />

des vollen Veranstaltungsentgeltes.<br />

(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen<br />

wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall.<br />

Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis<br />

notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach<br />

Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt<br />

werden. Der Rücktritt wird in der Regel<br />

mit Datum des Posteingangs wirksam.<br />

(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der<br />

Lehrkraft ist nicht möglich.<br />

(8) Seitens der VHS kann ein Rücktritt<br />

wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfall<br />

der Lehrkraft oder aus anderen wichtigen<br />

Gründen erklärt werden.<br />

(9) Über Nachlässe mit schriftlichem Antrag<br />

und entsprechendem Nachweis entscheidet<br />

der Leiter der VHS. Der Antrag muss unmittelbar<br />

nach Bekanntwerden des Nachlassgrundes<br />

gestellt werden. Eine Berücksichtigung erfolgt<br />

in der Regel mit Datum des Posteingangs.<br />

119<br />

Info-Hotline 0375 4402 - 23800<br />

(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass<br />

nach Veranstaltungsende können nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und<br />

Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt,<br />

erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.<br />

5. Bescheinigungen und Nachweise<br />

Einfache Teilnahmebescheinigungen werden<br />

auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses<br />

durch die <strong>Volkshochschule</strong> kostenfrei ausgestellt.<br />

Das Entgelt für Qualifikationsnachweise<br />

beträgt 5,00 Euro.<br />

6. Hausordnungen<br />

Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung<br />

der jeweiligen Unterrichtsstätte.<br />

7. Datenschutz<br />

(1) Die <strong>Volkshochschule</strong> setzt in der<br />

Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage<br />

ein, mit der persönliche Daten der Teilnehmer<br />

(Name, Anschrift, Geburtsjahr, Telefonnummer,<br />

Bankverbindungen) erfasst und gespeichert<br />

werden. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

werden beachtet.<br />

(2) Mit der Anmeldung stimmen die<br />

Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke<br />

der <strong>Volkshochschule</strong> zu.<br />

8. Haftung<br />

(1) Die Teilnehmer haften für die von<br />

ihnen in den Unterrichtsstätten verursachten<br />

Schäden.<br />

(2) Seitens der VHS wird keine Haftung<br />

gegenüber den Teilnehmern übernommen,<br />

insbesondere bei Unfällen (auch auf<br />

dem Weg zur VHS), dem Verlust, bzw. dem<br />

Beschädigen von Kleidungsstücken.

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