16.01.2013 Aufrufe

AmPuls-Ausgabe - Gaedke & Partner

AmPuls-Ausgabe - Gaedke & Partner

AmPuls-Ausgabe - Gaedke & Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuer-Beratung<br />

Immoest:<br />

selbstberechnen<br />

lohnt sIch!<br />

mit der Einführung der<br />

neuen Immobilienertragsteuer<br />

(ImmoESt)<br />

werden erstmals Veräußerungen<br />

von privaten und betrieblichen<br />

Immobilien gleichermaßen<br />

steuerlich erfasst.<br />

Zur Anwendung kommt dabei<br />

der besondere Steuersatz von<br />

25 % bzw die Pauschalregelung<br />

für Altvermögen (siehe<br />

<strong>AmPuls</strong> 2/2012). Für die Berechnung<br />

und Entrichtung der<br />

ImmoESt wird an das System<br />

der Selbstberechnung der<br />

Grunderwerbsteuer (GrESt)<br />

angeknüpft. Für Rechtsanwälte<br />

und Notare ergeben<br />

sich daraus zwei Vorgangsweisen:<br />

Selbstberechnung<br />

Wird die GrESt im Wege der<br />

Selbstberechnung gem. § 11<br />

GrEStG ermittelt und entrichtet,<br />

sind folgende Schritte<br />

nötig:<br />

a) mitteilung an das zustän-<br />

dige Finanzamt unter Angabe<br />

aller am Veräußerungsgeschäft<br />

beteiligten<br />

Parteien sowie der für die<br />

Selbstberechnung notwendigen<br />

Daten,<br />

b) Selbstberechnung der Im-<br />

moESt durch den Parteienvertreter<br />

und Einholung<br />

einer Vollständigkeitserklärung,<br />

c) Entrichtung der ImmoESt<br />

durch den Parteienvertreter<br />

bis zum 15. tag des auf<br />

den Kalendermonat des<br />

Zuflusses zweitfolgenden<br />

monats.<br />

Bei dieser Vorgehensweise<br />

haftet der Parteienvertreter<br />

für die Entrichtung. Für die<br />

objektive Richtigkeit der Steuer<br />

haftet er nur dann, wenn<br />

die ImmoESt wider besseres<br />

Wissen falsch berechnet wurde.<br />

Die Haftung erlischt nach<br />

einem Jahr ab Vornahme der<br />

mitteilung, wenn die Fälligkeit<br />

noch nicht eingetreten ist.<br />

Im Privatbereich entfaltet<br />

die Abfuhr der ImmoESt eine<br />

SEPtEmBER 2012 © GAEDKE & PARtNER<br />

Im Zuge des Sparpaketes 2012 wurde die Immobilienbesteuerung<br />

grundlegend reformiert.<br />

Für Rechtsanwälte und Notare ist eine Selbstberechnung<br />

der neuen „ImmoESt“ vorgesehen. mAG. KlAUS GAEDKE<br />

Daten einholen<br />

Vollständigkeitserklärung<br />

mitteilung § 30c (2) Z 1<br />

Selbstberechnung ImmoESt<br />

Entrichtung durch Vertreter<br />

Abgeltungswirkung (PV)<br />

Antragsveranlagung möglich<br />

Haftung Parteienvertreter<br />

Erklärung der GrESt<br />

SElBStBEREcHNUNG ABGABENERKläRUNG<br />

Daten einholen<br />

Berechnung Vorauszahlung<br />

mitteilung § 30c (1)<br />

Entrichtung durch Stpfl.<br />

Veranlagung<br />

Keine Haftung Vertreter<br />

Abgeltungswirkung, sofern<br />

die der Selbstberechnung<br />

zugrundeliegenden Angaben<br />

richtig sind. Ein Antrag auf<br />

Veranlagung mit dem besonderen<br />

Steuersatz oder auf<br />

Regelbesteuerung ist möglich<br />

(Aufklärungspflicht!).<br />

Abgabenerklärung<br />

Wird hingegen eine Abgabenerklärung<br />

iSd § 10 Abs. 1<br />

GrEStG eingereicht (ab 2013<br />

nur mehr durch einen Parteienvertreter<br />

auf elektronischem<br />

Weg möglich), kommt es zu<br />

folgenden maßnahmen:<br />

a) mitteilung im Rahmen der<br />

elektronischen GrESt-Erklärung<br />

unter Angabe aller<br />

am Veräußerungsgeschäft<br />

beteiligten Parteien sowie<br />

der Höhe der zu entrichtenden<br />

besonderen Vorauszahlung<br />

(25% der Bemessungsgrundlage),b)<br />

Berechnung der Voraus-<br />

zahlung durch den Parteienvertreter,c)<br />

Entrichtung der Voraus-<br />

zahlung durch den Steuerpflichtigen<br />

bis zum 15. tag<br />

des auf den Kalendermonat<br />

des Zuflusses zweitfolgenden<br />

monats.<br />

Bei dieser methode haftet<br />

der Parteienvertreter nicht<br />

für die Entrichtung! Es kommt<br />

zu keiner Abgeltungswirkung;<br />

eine Veranlagung ist jedenfalls<br />

erforderlich.<br />

Selbstberechnung oder<br />

eine besondere Vorauszahlung<br />

können unterbleiben,<br />

wenn ein Befreiungstatbestand<br />

vorliegt, stille Reserven<br />

übertragen oder einer<br />

Übertragungsrücklage zugeführt<br />

werden sowie in jenen<br />

Fällen, in denen der Zufluss<br />

voraussichtlich später als ein<br />

Jahr nach dem Veräußerungsgeschäft<br />

erfolgt.<br />

Die neuen Verpflichtungen<br />

für Parteienvertreter treten<br />

mit 1.1.2013 in Kraft. Für Veräußerungsvorgänge<br />

im heurigen<br />

Jahr ist eine Selbstberechnung<br />

bereits möglich. Wird<br />

diese nicht vorgenommen, ist<br />

die ImmoESt im Rahmen der<br />

Veranlagung zu entrichten.<br />

Für steuerlich komplexe Fälle<br />

wird es notwendig sein, dass<br />

ein Steuerexperte hinzugezogen<br />

wird. Um Klienten und<br />

Parteienvertreter eine rasche<br />

Unterstützung zu bieten, haben<br />

wir den „ImmoESt-Rechner“<br />

entwickelt. Dieser soll<br />

Parteienvertretern das Service<br />

der Selbstberechnung<br />

ermöglichen, bei gleichzeitig<br />

höchstmöglicher Rechtssicherheit.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!