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AmPuls-Ausgabe - Gaedke & Partner

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Steuer-Beratung<br />

geschäftsführer<br />

Werden Ist<br />

nIcht schWer ...<br />

... Geschäftsführer sein hingegen sehr. Welche<br />

Aufgaben, Pflichten und Rechte aus steuerlicher<br />

Sicht auf Geschäftsführer warten, darüber<br />

informiert <strong>AmPuls</strong>.<br />

Die Position des Geschäftsführers<br />

ist für<br />

viele die oberste Stufe<br />

auf der Karriereleiter. In dieser<br />

leitungsfunktion tritt man<br />

in die operative Rolle des Arbeitgebers<br />

ein und übt unmittelbar<br />

Arbeitgeberbefugnisse<br />

für das Unternehmen aus. Die<br />

tätigkeit eines Geschäftsführers<br />

ist meist mit einem wesentlich<br />

höheren Gehalt, einer<br />

großen Selbständigkeit<br />

und einer umfangreichen<br />

Personal-, Budget- und Fachverantwortung<br />

verbunden.<br />

Doch welche arbeits-, sozialversicherungs-<br />

und steuerrechtlichen<br />

Konsequenzen<br />

bringt die Unterzeichnung<br />

des Geschäftsführervertrages<br />

mit sich? <strong>AmPuls</strong> startet<br />

hiermit eine Sonderserie über<br />

die Besonderheiten der Geschäftsführerrolle.<br />

Geschäftsführer<br />

von GmbHs<br />

Eine GmbH ist als juristische<br />

Person selbst nicht<br />

handlungsfähig, sondern<br />

muss ihre Handlungsfähigkeit<br />

erst durch ihre organe,<br />

also durch einen oder mehrere<br />

Geschäftsführer und<br />

die Generalversammlung,<br />

erlangen. Die Geschäftsführung<br />

kann entweder von an<br />

der GmbH beteiligten oder<br />

nicht beteiligten Personen<br />

übernommen werden. Die<br />

GmbH kann einen oder mehrere<br />

Geschäftsführer haben.<br />

Der Geschäftsführer ist das<br />

geschäftsführungs- und ver-<br />

tretungsbefugte organ der<br />

GmbH. Er vertritt die GmbH<br />

auch in Dienstgeberangelegenheiten,<br />

nur für den Geschäftsführungsvertrag<br />

ist<br />

die Generalversammlung als<br />

Dienstgebervertreter tätig.<br />

Der Handlungsspielraum des<br />

Geschäftsführers kann gesellschaftsintern<br />

durch den<br />

Gesellschaftsvertrag, den<br />

Geschäftsführervertrag oder<br />

durch Weisungen in Form von<br />

Gesellschafterbeschlüssen<br />

eingeschränkt werden. Im Außenverhältnis<br />

sind derartige<br />

Beschränkungen nicht gültig.<br />

Bestellung und<br />

Abberufung des<br />

Geschäftsführers<br />

Der Geschäftsführer wird<br />

durch Beschluss der Gesellschafter<br />

bestellt, ist der Geschäftsführer<br />

auch Gesellschafter,<br />

kann die Bestellung<br />

bereits im Gesellschaftsvertrag<br />

erfolgen. Die Geschäftsführer<br />

sind im Firmenbuch<br />

einzutragen. Ohne Bestellung<br />

eines Geschäftsführers ist die<br />

Eintragung der Gesellschaft<br />

in das Firmenbuch nicht möglich!<br />

Die Abberufung der Geschäftsführer<br />

geschieht durch<br />

Beschluss der Gesellschafter,<br />

diese ist jederzeit möglich<br />

und mit Zugang an den Geschäftsführer<br />

wirksam. Die<br />

Beschlussfassung erfolgt mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit,<br />

sofern der Gesellschaftsvertrag<br />

keine größere mehrheit<br />

vorschreibt.<br />

SEPtEmBER 2012 © GAEDKE & PARtNER<br />

PRoF. GERHARD GAEDKE<br />

Aufgaben des<br />

Geschäftsführers<br />

Der Geschäftsführer vertritt<br />

die GmbH gerichtlich und<br />

außergerichtlich. Der Umfang<br />

der Vertretungsbefugnis<br />

kann durch Gesellschaftsvertrag<br />

oder durch Gesellschafterbeschluss<br />

inhaltlich<br />

nicht abgeändert werden. Im<br />

Innenverhältnis (Geschäftsführervertrag)<br />

kann der Geschäftsführer<br />

jedoch an Weisungen<br />

gebunden und so in<br />

seinem tätigkeitsfeld eingeschränkt<br />

werden. Zu den Aufgaben<br />

des Geschäftsführers<br />

zählen beispielsweise:<br />

› Den im Gesellschaftsvertrag<br />

oder von der Generalversammlung<br />

beschlossenen<br />

Anordnungen nachzukommen<br />

› Geschäftsleitende tätigkeit<br />

› Buchführung und Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses<br />

› Zusendung des Jahresabschlusses<br />

samt lagebericht<br />

an die Gesellschafter<br />

› Einberufung einer ordentlichen<br />

Generalversammlung<br />

› Rechtzeitige Antragstellung<br />

auf Konkurs- bzw<br />

Ausgleichseröffnung bei<br />

Zahlungsunfähigkeit oder<br />

Überschuldung<br />

› Einberufung einer außerordentlichenGeneralversammlung,<br />

wenn es das<br />

Interesse der Gesellschaft<br />

erfordert, insbesondere<br />

Foto: Gerti G. / photocase.com<br />

bei Verlust der Hälfte des<br />

Stammkapitals<br />

Über die Haftungen des Geschäftsführers<br />

werden wir in<br />

unserer nächsten <strong>AmPuls</strong> <strong>Ausgabe</strong><br />

ausführlich berichten.

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