Tagungsmappe - Ganter Hotel & Restaurant Mohren
Tagungsmappe - Ganter Hotel & Restaurant Mohren
Tagungsmappe - Ganter Hotel & Restaurant Mohren
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<strong>Ganter</strong><br />
HOTEL & RESTAURANT MOHREN<br />
INSEL REICHENAU<br />
Tagungsm app e
Ihre Gabriela <strong>Ganter</strong> & Team<br />
Es sind die schönen Plätze, an denen sich unsere<br />
Sinne schärfen und unser Geist sich für neue Dinge<br />
öffnet. Ein solcher Platz ist die Insel Reichenau im<br />
Bodensee. Seit dem Jahr 2000 gehört sie zum<br />
UNESCO-Weltkulturerbe.<br />
Wir heißen Sie herzlich willkommen und laden Sie<br />
ein, die persönliche Atmosphäre unseres Hauses zu<br />
genießen, in professionellem Ambiente zu arbeiten<br />
und mit unserer Unterstützung Ihre Ziele zu<br />
erreichen.<br />
<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />
Pirminstraße 141<br />
D - 78479 Insel Reichenau<br />
Tel.: +49 - 7534 - 99 44 0<br />
Fax: +49 - 7534 - 99 44 610<br />
Web: www.mohren-bodensee.de<br />
E-Mail: hotel@mohren-bodensee.de
<strong>Hotel</strong>zimmer<br />
Insgesamt 38 Zimmer mit 65 Betten in modernem<br />
Design auf 3 Etagen; alle Gästezimmer sind<br />
Nichtraucherzimmer.<br />
Anzahl der Einzelzimmer: 1<br />
Anzahl der Doppelzimmer: 36<br />
Anzahl der Juniorsuiten: 1<br />
Die Zimmer verfügen über Sessel, Beinhocker,<br />
Schreibtischstuhl, Minibar, separate Arbeitsmöglichkeit,<br />
LCD–TV-Radio, Direktwahltelefon.<br />
Im gesamten Haus steht W-LAN zur Verfügung.<br />
Unsere Badezimmer sind mit Waschtisch, großflächigem<br />
Spiegel + Vergrößerungsspiegel, Dusche<br />
(teilweise mit Badewanne) und Fön ausgestattet.<br />
Ein großer Teil der Zimmer verfügt über einen<br />
Balkon bzw. eine Terrasse.<br />
Zimmerpreise<br />
Einzelzimmer 90.00 € - 119.00 €<br />
Doppelzimmer 129.00 € - 169.00 €<br />
Zusatzbett 30.00 €<br />
Kinder bis 3 Jahre 0.00 €<br />
Kinder 4-10 Jahre 15.00 €<br />
Haustiere 15.00 €<br />
Die genannten Preise verstehen sich pro Übernachtung,<br />
Genießerfrühstück vom Buffet, Parkplatz,<br />
Nutzung des Wellnessbereiches sowie der<br />
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Frühstücksbuffet<br />
(für externe Gäste)<br />
Facts<br />
pro Person 15.00 €<br />
Check In/Out 15.00 Uhr/11.00 Uhr<br />
Zimmerservice für Getränke und Speisen<br />
gemäß der regulären <strong>Restaurant</strong>- &<br />
Küchen-Öffnungszeiten<br />
Tagungs- und Bankettbereich<br />
1 Veranstaltungssaal 100 qm<br />
2 Konferenzräume à ca. 70 qm<br />
5 Arbeitsräume à ca. 20 qm<br />
Modernste Konferenztechnik und Equipment<br />
bis hin zu Video-Konferenzen vor Ort sind<br />
selbstverständlich.<br />
Die Räume sind verdunkelbar, barrierefrei und<br />
bieten mit separaten Außenterrassen die Möglichkeit<br />
für Pausen oder die Arbeit ins „Grüne“<br />
zu verlegen.<br />
Gastronomie<br />
Ratsstube 30 Plätze<br />
Zirbelstube 15 Plätze<br />
<strong>Restaurant</strong> 30 Plätze<br />
Bar 20 Plätze<br />
Terrasse 80 Plätze<br />
Abt-Strabo-Saal 80 Plätze<br />
Öffnungszeiten <strong>Restaurant</strong>/Bar<br />
Frühstück Mo.-Fr. 07.00 Uhr - 10.30 Uhr<br />
Frühstück Sa./So. 08.00 Uhr - 10.30 Uhr<br />
<strong>Restaurant</strong>/Winter 11.30 Uhr - 14.30 Uhr<br />
17.30 Uhr - 23.30 Uhr<br />
<strong>Restaurant</strong>/Sommer 11.30 Uhr - 23.30 Uhr<br />
Kreditkarten<br />
• American Express<br />
• Eurocard/Mastercard<br />
• VISA/Diners Club<br />
Parkplätze<br />
Stehen unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung.<br />
Wellness<br />
• Finnische Sauna<br />
• Tepidarium<br />
• Dampfbad<br />
• Eisbrunnen & Fußbäder<br />
• Erlebnisduschen & Solarium<br />
Beauty & Massage<br />
• Kosmetikbereich<br />
• Klassische Massagen<br />
• Ayurveda-Anwendungen<br />
Sport<br />
• hauseigener Fitnessraum, Fahrradverleih<br />
• Nordic Walking nach Voranmeldung<br />
• Kooperation mit regionalen Golfplätzen<br />
• Kooperation mit ortsansässigen<br />
Wassersportunternehmen<br />
Auszeichnungen/Zertifizierungen<br />
• 3-Sterne Superior <strong>Hotel</strong> nach DEHOGA Norm<br />
• 3-Sterne Wellnessstar <strong>Hotel</strong> nach GFT Norm<br />
• Top 250 Tagungshotel seit 2004<br />
• VDR Geschäftsreise- & Tagungshotel<br />
• kulinarische Empfehlung von: Marco Polo,<br />
Michelin Guide, Marcellino`s, Varta-Guide<br />
Verkehrsanbindung<br />
Flughafen Zürich 70 km<br />
Flughafen Stuttgart 170 km<br />
ICE Bahnhof Singen 30 km<br />
IC Bahnhof Konstanz 10 km<br />
Regionalbahnhof Reichenau 5 km<br />
Autobahn A81 17 km<br />
Öffentliche Bushaltestelle direkt am <strong>Hotel</strong>
Raumdaten und Einzelmietpreise<br />
Raumgrößen & Raumkapazitäten<br />
Raum Breite Länge Höhe Fläche U-Form Theater Parlament Block Bankett<br />
Abt-Strabo-Saal 6,80 m 15,00 m 2,80 m 102,00 m² 44 80 64 44 64<br />
Konferenzraum I+II 7,70 m 8,75 m 2,46 m 67,50 m² 24 40 32 20 32<br />
Besprechung I 3,25 m 6,60 m 2,25 m 21,50 m² - 12 6 10 8<br />
Besprechung II 3,10 m 6,60 m 2,25 m 20,50 m² - 12 6 10 8<br />
Gruppenraum I-III 3,65 m 5,10 m 2,40 m 18,60 m² - 8 4 8 8<br />
Raummieten (Einzelpreise)<br />
Raum Raummiete ganztags<br />
Raummiete halbtags<br />
(08.00-12.00 oder 14.00-18.00 Uhr)<br />
Abt-Strabo-Saal 450.00 € 275.00 €<br />
Konferenzraum I 250.00 € 150.00 €<br />
Konferenzraum II 250.00 € 150.00 €<br />
Besprechung I 80.00 € 50.00 €<br />
Besprechung II 80.00 € 50.00 €<br />
Mietpreise Technik (Einzelpreise pro Tag)<br />
Overheadprojektor<br />
Beamer Leinwand Pinnwand Flipchart<br />
40.00 € 65.00 € 20.00 € 20.00 € 20.00 €<br />
Laserpointer<br />
Moderationskoffer<br />
CD/DVD Player 42 Zoll-LCD-TV<br />
Videorecorder<br />
15.00 € 50.00 € 40.00 € 65.00 € 40.00 €<br />
Kamera Rednerpult Telefax Laptop Drucker<br />
65.00 € 20.00 € 40.00 € 65.00 € 40.00 €
Grundriss Erdgeschoss mit Darstellung der Funktionsbereiche<br />
V erans taltungs s aal<br />
K onferenzräume<br />
G ruppenräume<br />
G astronomie<br />
R ezeption / Lobby /<br />
Wegezone<br />
Info - Zone<br />
P aus enzone
Raumdaten Abt-Strabo-Saal<br />
Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />
Abt-Strabo-Saal 6,20 m 15,00 m 2,80 m 100,00 m² 14 0 WLAN
Abt - S trabo - S aal
Abt - S trabo - S aal<br />
T agung / Verans taltung
Raumdaten Konferenzsraum I+II<br />
Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />
Konferenz I+II 7,70 m 8,75 m 2,46 m 67,50 m² 14 2 WLAN, ISDN
K onferenz 1<br />
K onferenz 2<br />
Terrasse
Lobby<br />
P aus enzone<br />
Konferenz 1<br />
Konferenz 2<br />
T errasse
Raumdaten Besprechungsraum I+II<br />
Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />
Besprechung I+II 3,10 m 6,60 m 2,25 m 20,50 m² 6 0 WLAN, Analog
Pauschalen für Tagungen<br />
Tagungspauschalen<br />
Tagungspauschale I I pro Person 42.00 €<br />
1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />
2 x Kaffeepause mit Obst/Snacks/Plunder<br />
2 x Konferenzgetränke à 0,5 l<br />
1 x Getränk zum Mittagessen<br />
(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />
sowie Aufgussgetränke)<br />
Hauseigene Tagungstechnik<br />
Raummiete<br />
Verbrauchsmaterial wie Flipchart-Papier<br />
Folien, Moderationskarten, Eddings, Kopien etc.<br />
Bereitstellungskosten sowie Auf- und Abbau<br />
Servicebetreuung, Reinigung und Energie<br />
Tagungspauschale II pro Person 61.00 €<br />
Leistungen der Tagungspauschale I zzgl.:<br />
1 x 2-Gang-Abendmenü<br />
1 Getränk zum Abendessen<br />
(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />
sowie Aufgussgetränke)<br />
Businesspauschalen<br />
Tagungspauschalen<br />
Businesspauschale Tagungspauschale I I pro Person 49.00 €<br />
1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />
2 x Kaffeepause mit Obst/Snacks/Plunder<br />
Konferenzgetränke à 0,5 l (unbegrenzt)<br />
Getränke zum Mittagessen in unbegrenzter Menge<br />
(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />
sowie Aufgussgetränke)<br />
Hauseigene Tagungstechnik<br />
Raummiete<br />
Verbrauchsmaterial wie Flipchart-Papier,<br />
Folien, Moderationskarten, Eddings, Kopien etc.<br />
Bereitstellungskosten sowie Auf- und Abbau<br />
Servicebetreuung, Reinigung und Energie<br />
Businesspauschale II pro Person 69.00 €<br />
Leistungen der Businesspauschale I zzgl.:<br />
1 x 2-Gang-Abendmenü<br />
Getränke zum Abendessen in unbegrenzter Menge<br />
(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />
sowie Aufgussgetränke)<br />
VDR Tagungspauschalen<br />
Pauschale<br />
Certified Tagungspauschale Conference Pauschale I pro Person 40.00 €<br />
1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />
2 x Kaffeepause mit Gebäck<br />
2 x Konferenzgetränke à 0,5 l<br />
1 x Getränk zum Mittagessen<br />
(alkoholfrei sowie Aufguss-Getränke)<br />
Technik: 1 x Overheadprojektor, 1 x Leinwand<br />
1 x Flipchart, 1 x Pinnwand<br />
Raummiete
Menüvorschläge für Veranstaltungen<br />
Im <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> wird eine<br />
junge, frische Bodenseeküche serviert.<br />
Dabei achten wir auf eine wohlsortierte Auswahl an<br />
frischen, regionalen Produkten.<br />
Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch<br />
über die Menüs hinaus die Möglichkeit für<br />
kalt-warme Buffets, Finger-Food, Snacks und vieles<br />
mehr. Gern unterbreiten wir Ihnen, Ihren Wünschen<br />
folgend, Vorschläge.<br />
Im folgenden finden Sie einige Beispiele für Menüs,<br />
diese werden für Sie individuell zusammen gestellt.<br />
Menü I<br />
Reichenauer Salatvariation mit Balsamicodressing<br />
***<br />
Gebratenes Bodenseefelchen mit Basilikumpesto<br />
Cherrytomaten und feine Nudeln<br />
ODER<br />
Sautierte Hähnchenbrust<br />
mit Tomaten-Basilikumpesto<br />
feine Nudeln<br />
***<br />
Hausgemachte Beerenterrine auf Joghurtsauce<br />
Menü II<br />
Tomaten-Ruccolasalat mit Parmesan<br />
***<br />
Pilzravioli an Kräuterschaum<br />
mit grünem Spargel<br />
ODER<br />
Saiblingsfilet an Walnusssauce<br />
grüner Spargel und Wildreis<br />
***<br />
Panna Cotta auf frischen Früchten<br />
Menü III<br />
Klare Kraftbrühe<br />
mit Basilikum-Quarkklößchen<br />
***<br />
Truthahn-Saltimbocca auf Madeirajus<br />
Brokkoli und Kartoffelnudeln<br />
ODER<br />
Kräutercrêpes gefüllt mit feinem<br />
Gemüse<br />
***<br />
Cappuccinoparfait auf Vanillespiegel<br />
Menü IV<br />
Knackiger Eisbergsalat mit<br />
Kräuter-Sauerrahmdressing<br />
***<br />
Rotbarbenfilet mit Kerbelsauce<br />
Blumenkohl und Champignonreis<br />
ODER<br />
Kalbsgeschnetzeltes mit Kräutern<br />
Blumenkohl und Champignonreis<br />
***<br />
Orangencreme mit Pistazien<br />
Menü V<br />
Karotten-Ingwersuppe mit Erdnüssen<br />
***<br />
Sautierte Maispoulardenbrust auf Estragonsauce<br />
Sprossengemüse und Kartoffelgnocchi<br />
ODER<br />
Bachforellenfilet mit Mandeln gratiniert<br />
Sprossengemüse und Kartoffelgnocchi<br />
***<br />
Warmer Aprikosen-Griessstrudel<br />
an Sauerrahmsauce
Was steckt hinter dem VDR-Zertifikat<br />
Certified Conference <strong>Hotel</strong><br />
Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ist<br />
für alle Beteiligten mit vielen Unwegsamkeiten verbunden.<br />
Sind die Angaben von Seiten des Kunden ausführlich<br />
genug, um ein detailliertes Angebot zu erstellen?<br />
Wird die Veranstaltung kontinuierlich durch das <strong>Hotel</strong><br />
betreut? Ist das <strong>Hotel</strong> mit seinen baulichen Gegebenheiten<br />
und Abwicklungsprozessen dafür geeignet, Veranstaltungen<br />
durchzuführen? Antworten auf diese Fragen<br />
gibt Certified Conference <strong>Hotel</strong>:<br />
Mit dem Zertifikat zeigen <strong>Hotel</strong>s, dass sie sich auf<br />
die besonderen Anforderungen von Tagungsplanern<br />
spezialisiert haben und dass Veranstaltungen bei ihnen<br />
professionell durchgeführt werden.<br />
Herzstück des Zertifikats und der Kriterien sind<br />
Betreuungsleistungen, die ein zertifiziertes Tagungshotel<br />
erfüllen muss. Das beginnt bei der Anfrage, sie<br />
wird innerhalb von 24 Stunden beantwortet, geht über<br />
einen Ansprechpartner, der vor, während und nach<br />
der Tagung für Kundenwünsche da ist, bis hin zur<br />
Abrechnung, die spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende<br />
vorliegt.<br />
Es sind vielfach Kleinigkeiten, die die Qualität eines<br />
Tagungshotels ausmachen, Planern und Verantwortlichen<br />
von Tagungen vor Ort die Arbeit erleichtern<br />
und dazu beitragen, dass sich die Tagungsteilnehmer<br />
wohlfühlen.<br />
Selbstverständlich beleuchtet das Zertifikat das gesamte<br />
<strong>Hotel</strong>: den Tagungsbereich nach Raummaßen,<br />
Deckenhöhen und Ausstattung, den Verpflegungsbereich<br />
nach Serviceflexibilität und den Übernachtungsbereich<br />
nach Kriterien, die während einer beruflichen<br />
Reise relevant sind.<br />
Certified <strong>Hotel</strong><br />
Geschäftsreisende verbringen einen Großteil ihrer<br />
Reise- und Arbeitszeit in <strong>Hotel</strong>s. Da liegt es auf der<br />
Hand, dass sie spezielle Anforderungen an Ausstattung<br />
und Dienstleistung eines <strong>Hotel</strong>s haben. Business<br />
Traveller interessieren sich zwar auch für die<br />
reizvolle Architektur oder Einrichtung eines Hauses,<br />
aber die Mobilfunk-Erreichbarkeit im <strong>Hotel</strong> oder<br />
ein vorhandener Internetanschluss sind für diese<br />
Reisenden oftmals von weitaus höherer Bedeutung.<br />
Aus diesem Grund hat der VDR eine Zertifizierung ins<br />
Leben gerufen, die die Bedürfnisse von Geschäftsreisenden<br />
in den Vordergrund stellt: VDR-Certified<br />
<strong>Hotel</strong>. Mit dem Zertifikat VDR-Certified <strong>Hotel</strong> erhalten<br />
<strong>Hotel</strong>s ein Marketinginstrument, mit dem sie den<br />
Geschäftsreisenden zeigen können, dass sie sich auf<br />
die besonderen Anforderungen spezialisiert haben<br />
und Professionalität für diese Zielgruppe bieten. Geschäftsreisende<br />
erhalten die Orientierungshilfe und<br />
Planungssicherheit, die sie benötigen.<br />
Weitere Informationen und Details finden Sie unter:<br />
www.vdr-service.de www.vdr-hotel.de
Rahmenprogramme für Ihre Veranstaltung & Sehenswürdigkeiten<br />
Vorschläge, gern stellen wir Ihnen ein Programm individuell zusammen<br />
Klavierabend mit unserer Hauspianistin Frau Swetlana<br />
Maier. Frau Maier spielt seit ihrem 7. Lebensjahr<br />
Klavier, studierte in der Musikfachschule Stawropol<br />
und erwarb dort ihr Diplom mit Auszeichnung. Des<br />
Weiteren studierte Sie 6 Jahre am Konservatorium in<br />
Saratow beim Leiter der Klavierfakultät und festigte<br />
ihre Erfahrung in zahlreichen Konzerten in ganz<br />
Europa.<br />
Ihre mitreißende Expressivität und Ihr dynamischkraftvolles<br />
Spiel erschließen dem Zuhörer unerwartete<br />
Klangwelten.<br />
Preis pro Abend 150.00 €<br />
Kunsthandwerk auf der Reichenau - die Werksgalerie<br />
auf dem Inselweinberg Hochwart zeigt Werke<br />
zeitgenössischen Handwerks auf der Reichenau.<br />
Ausgestellt sind Produkte der Gold- und Silberschmiede<br />
Rosendorn, Aquarell & Seide-Traude Baron,<br />
Keller Kunst (Buchmalerei, Stiche, Drucke über<br />
die Reichenau), Silberschmiede Epp, Werkgalerie<br />
Hochwart-Juliane Epp (Keramikatelier und zeitgenössische<br />
Kunst).<br />
Bei einem geführten Rundgang durch verschiedene<br />
dieser Werkstätten erhalten Sie Einblick in die<br />
unterschiedlichsten Fachgebiete im Kunsthandwerk.<br />
Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, praktische<br />
Erfahrungen zu sammeln, indem Sie selbst aktiv<br />
mitgestalten.<br />
Preise in Rückfrage, abhängig vom Umfang der<br />
Besichtigung und der praktischen Arbeit<br />
Wasserevent mit LaCanoa - Halbumrundung der Insel<br />
Reichenau via Kanu. Einschiffung an der Schiffslände<br />
Reichenau, Grundeinweisung, Fahrt um die Westspitze<br />
der Insel herum über Niederzell zum Jachthafen<br />
Reichenau mit anschließender Ausschiffung.<br />
ca. 3 Stunden à 25.00 € pro Person<br />
Im Anschluss ist die Organisation eines Umtrunks<br />
im Yachthafen oder ein Besuch des benachbarten<br />
Münsters mit Besichtigung der Schatzkammer möglich.<br />
Das Münster beherbergt auch den Reichenauer<br />
Winzerverein, in dessen historischen Gewölben eine<br />
Weinverkostung möglich ist.<br />
Führung Münster ca. 1 Stunde à 80.00 € (2 Führer)<br />
Weinprobe mit dem alteingesessenen Reichenauer<br />
Winzer Gerhard Deggelmann vom Reichenauer<br />
Winzerverein e.V.. Verkosten Sie mit Ihren Gäste<br />
6 oder 8 Weine des kleinsten Weinbaugebietes<br />
Deutschlands, der Reichenau.<br />
Herr Deggelmann berichtet Historisches aus der<br />
Weinbaugeschichte, schon die Reichenauer Mönche<br />
im Mittelalter wussten um die Qualität dieses<br />
Weinbaugebietes im Bodensee.<br />
Preis mit 6 Weinen: 7.50 €<br />
Preis mit 8 Weinen: 9.00 €<br />
(Preise pro Person)<br />
Sehenswürdigkeiten der Region:<br />
UNESCO-Weltkulturerbeinsel Reichenau mit<br />
seinen historischen Kirchen (0-1,5 km)<br />
Napoleonschloss Arenenberg in Mannenbach/<br />
Ermatingen (12 km)<br />
Insel Mainau (10 km)<br />
Rheinfall in Schaffhausen (50 km)<br />
Otto-Dix-& Hermann-Hesse-Haus (25 km)<br />
Schloss Salem (60 km)<br />
Zeppelinmuseum Friedrichshafen (60 km)<br />
Zürich (70 km)<br />
Stiftsbibliothek St. Gallen (50 km)<br />
Burg Meersburg (15 km)<br />
Burgruine „Hohentwiel“ (30 km)<br />
Stein am Rhein mit Burg Hohenklingen (45 km)<br />
Bregenz/Pfänder (80 km)<br />
Insel/Stadt Lindau (75 km)<br />
Pfahlbauten Uhldingen-Mühlhofen (20 km)<br />
Technorama Winterthur (35 km)
Anfahrtsskizze zum <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />
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GC2004<br />
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Von Stuttgart:<br />
Autobahn A81 Stuttgart-Singen, am Autobahnkreuz<br />
Hegau in Richtung Konstanz halten bis zum Autobahnende,<br />
dann weiter der Beschilderung Konstanz bzw.<br />
Reichenau folgen.<br />
Der Beschilderung folgend rechts zur Reichenau<br />
abbiegen. Auf der Reichenau selbst immer auf der<br />
Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild<br />
„Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das<br />
<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />
(orange/graues Gebäude)<br />
Von München:<br />
Autobahn 96 Richtung Lindau – Meersburg<br />
In Meersburg die Autofähre nach Konstanz (fährt<br />
tagsüber alle 15 min., bis Mitternacht alle 30 min. und<br />
nachts alle 60 min.)<br />
In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau<br />
folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße<br />
bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“<br />
befindet sich auf der linken Seite das <strong>Ganter</strong><br />
<strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong>.<br />
(orange/graues Gebäude)<br />
Aus der Schweiz:<br />
Grenzübergang Kreuzlingen – Konstanz.<br />
In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau<br />
folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße<br />
bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“<br />
befindet sich auf der linken Seite das <strong>Ganter</strong><br />
<strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong>.<br />
(orange/graues Gebäude)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />
Seite 1<br />
I. Geltungsbereich<br />
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge<br />
über die mietweise Überlassung von<br />
Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen,<br />
Flächen oder Vitrinen (Räume) des<br />
<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> (nachfolgend:<br />
„Vermieter“) mit dem Veranstalter zur Durchführung<br />
von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,<br />
Tagungen, Ausstellungen etc. sowie für alle damit<br />
zusammenhängenden weiteren Leistungen und<br />
Lieferungen des Vermieters.<br />
Für die mietweise Überlassung von <strong>Hotel</strong>zimmern<br />
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />
Leistungen und Lieferungen des <strong>Hotel</strong>s geltend<br />
zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
des <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> für den<br />
<strong>Hotel</strong>aufnahmevertrag.<br />
2. Die Unter- oder Weitervermietung der<br />
überlassenen Räume sowie die Einladung zu<br />
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />
Vermieters.<br />
3. Für den jeweiligen Vertrag gelten ausschließlich<br />
diese Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen<br />
des Veranstalters finden nur Anwendung,<br />
wenn dies schriftlich vereinbart wurde.<br />
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner<br />
1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen<br />
Bestätigung des Antrags des Veranstalters durch den<br />
Vermieter zustande.<br />
2. Bestellt ein Dritter die Räume für den Veranstalter<br />
oder bedient sich der Veranstalter eines<br />
gewerblichen Vermittlers oder Organisators, so haftet<br />
der Dritte/Vermittler/Organisator dem Vermieter<br />
gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als<br />
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem<br />
Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende<br />
Erklärung des Dritten/Vermittlers/Organisators<br />
vorliegt.<br />
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<br />
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die von ihm<br />
bestätigten Leistungen zu erbringen.<br />
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese<br />
Leistungen vereinbarten Preise des Vermieters zu<br />
bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen<br />
des Vermieters an Dritte in Verbindung mit der<br />
Veranstaltung.<br />
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss<br />
und Veranstaltung vier Monate<br />
und erhöht sich der vom Veranstalter allgemein für<br />
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der<br />
vertraglich vereinbarte Preis angemessen,<br />
höchstens jedoch um 7 % erhöht werden.<br />
4. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum<br />
sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung<br />
ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt,<br />
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen<br />
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug<br />
ist der Vermieter berechtigt, die jeweils<br />
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von<br />
derzeit 8 %-Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an<br />
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5<br />
%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.<br />
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden<br />
entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis<br />
eines höheren Schadens vorbehalten.<br />
5. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine<br />
angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe<br />
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können<br />
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<br />
6. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen<br />
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer<br />
Forderung des Vermieters aufrechnen.<br />
IV. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)<br />
1. Ein Rücktritt des Veranstalters bedarf der<br />
schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im Falle<br />
des Rücktritts des Veranstalters ist der Vermieter<br />
auch dann berechtigt, die vereinbarte Miete sowie<br />
die bei Dritten veranlassten Leistungen in Rechnung<br />
zu stellen, wenn diese vom Veranstalter nicht in<br />
Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn<br />
dem Veranstalter aufgrund Pflichtverletzungen des<br />
Vermieters ein Festhalten am Vertrag nicht mehr<br />
zuzumuten ist oder wenn dem Veranstalter ein sonstiges<br />
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht<br />
zusteht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />
Seite 2<br />
2. Soweit die gebuchten Räume nicht in Anspruch<br />
genommen werden, werden die Einnahmen<br />
aus einer anderweitigen Vermietung der Räume<br />
sowie die eingesparten Aufwendungen auf die nach<br />
vorstehender Nr. 1 geschuldete Miete angerechnet.<br />
3. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet,<br />
steht es dem Vermieter frei, die vertraglich<br />
vereinbarte Miete zu verlangen und den Abzug für<br />
ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.<br />
4. Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 15.<br />
und dem 8. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin<br />
zurück, ist der Vermieter berechtigt, zuzüglich<br />
zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen<br />
Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem<br />
späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die<br />
Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der<br />
Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War<br />
für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das<br />
preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen<br />
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Bei<br />
dieser Berechnung ist der Abzug ersparter Aufwendungen<br />
berücksichtigt.<br />
5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass dem Vermieter kein oder ein niedrigerer<br />
Schaden entstanden ist. Dem Vermieter seinerseits<br />
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.<br />
V. Rücktritt des Vermieters<br />
(<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & Rest. <strong>Mohren</strong>)<br />
1. Wird eine vereinbarte oder eine gem. Ziff. III<br />
Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen<br />
einer vom Vermieter gesetzten angemessenen<br />
Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum<br />
Rücktritt vom Vertrage berechtigt.<br />
2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus<br />
sachlich gerechtfertigtem Grunde vom Vertrag zurückzutreten<br />
oder den Vertrag zu kündigen, beispielsweise<br />
falls - Räume unter irreführender oder falscher<br />
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person<br />
des Veranstalters oder des Zwecks der Veranstaltung<br />
gebucht werden; - der Vermieter begründeten Anlass<br />
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der<br />
Leistungen des Vermieters den reibungslosen<br />
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume oder das<br />
Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden<br />
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich<br />
des Vermieters zuzurechnen ist;<br />
- ein Verstoß gegen vorstehende Ziff. I Nr. 2 vorliegt.<br />
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters<br />
besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.<br />
Vorstehende Ziff. IV Nr. 3 und 4 sowie<br />
nachstehende Ziff. X Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der<br />
Veranstaltungszeit<br />
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr<br />
als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn<br />
dem Vermieter mitgeteilt werden; sie<br />
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.<br />
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch<br />
den Veranstalter um max. 5 % wird vom Vermieter<br />
bei der Abrechnung berücksichtigt.Bei darüber<br />
hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die<br />
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5<br />
% zugrunde gelegt. Der Veranstalter hat das Recht,<br />
den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist,<br />
dass der Vermieter aufgrund der geringeren<br />
Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat.<br />
3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl<br />
wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.<br />
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um<br />
mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu<br />
erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />
Preisänderung sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten<br />
abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter<br />
nicht unzumutbar ist.<br />
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangsoder<br />
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt<br />
der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der<br />
Vermieter die zusätzliche Leistung angemessen in<br />
Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />
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VII. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen<br />
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen<br />
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit<br />
dem Vermieter. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur<br />
Deckung der Gemeinkosten berechnet.<br />
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse<br />
1. Soweit der Vermieter für den Veranstalter<br />
auf dessen Veranlassung technische und sonstige<br />
Einrichtungen von Dritten beschafft, ist er berechtigt,<br />
im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des<br />
Veranstalters zu handeln. Der Veranstalter haftet für<br />
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße<br />
Rückgabe der Einrichtungen an die Dritten. Er stellt<br />
das <strong>Hotel</strong> von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung<br />
dieser Einrichtungen frei.<br />
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen<br />
Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes<br />
des Vermieters bedarf dessen schriftlicher<br />
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte<br />
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den<br />
technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten<br />
des Veranstalters, soweit der Vermieter diese nicht<br />
zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden<br />
Stromkosten darf der Vermieter pauschal<br />
erfassen und berechnen.<br />
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des<br />
Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und<br />
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür<br />
kann der Vermieter eine angemessene Anschlussgebühr<br />
verlangen.<br />
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen<br />
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen<br />
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit<br />
dem Vermieter. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur<br />
Deckung der Gemeinkosten berechnet.<br />
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse<br />
1. Soweit der Vermieter für den Veranstalter<br />
auf dessen Veranlassung technische und sonstige<br />
Einrichtungen von Dritten beschafft, ist er berechtigt,<br />
im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des<br />
Veranstalters zu handeln. Der Veranstalter haftet für<br />
die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße<br />
Rückgabe der Einrichtungen an die Dritten. Er stellt<br />
das <strong>Hotel</strong> von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung<br />
dieser Einrichtungen frei.<br />
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen<br />
Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes<br />
des Vermieters bedarf dessen schriftlicher<br />
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte<br />
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den<br />
technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten<br />
des Veranstalters, soweit der Vermieter diese nicht<br />
zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden<br />
Stromkosten darf der Vermieter pauschal<br />
erfassen und berechnen.<br />
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des<br />
Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und<br />
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür<br />
kann der Vermieter eine angemessene Anschlussgebühr<br />
verlangen.<br />
4. Bleiben durch den Anschluss eigener<br />
Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen des<br />
Vermieters ungenutzt, kann er eine angemessene<br />
Ausfallvergütung berechnen.<br />
5. Im Falle von Störungen oder Mängeln an<br />
den technischen oder sonstigen Einrichtungen des<br />
Vermieters, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf<br />
unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein,<br />
für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter kann Zahlungen<br />
nicht zurückbehalten, soweit der Vermieter diese<br />
Störungen nicht zu vertreten hat. Im Übrigen haftet<br />
der Vermieter nach Maßgabe nachstehender Ziff. X.<br />
IX. Mitgebrachte Gegenstände<br />
1. Im Rahmen der Veranstaltung mitgeführte<br />
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters<br />
in den Veranstaltungsräumen. Der Vermieter<br />
übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung<br />
keine Haftung. Ziff. X Sätze 2 bis 7 geltend<br />
entsprechend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />
Seite 4<br />
2. Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial,<br />
hat den feuerpolizeilichen Anforderungen<br />
zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt,<br />
hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.<br />
Erfolgt ein solcher Nachweis trotz Aufforderung des<br />
Vermieters nicht oder nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn,<br />
so ist der Vermieter berechtigt, bereits<br />
eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters<br />
zu entfernen. Das Ausstellen und Anbringen von<br />
Gegenständen ist wegen möglicher Beschädigungen<br />
rechtzeitig vorher mit dem Vermieter abzustimmen.<br />
3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach<br />
Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.<br />
Unterlässt der Veranstalter die unverzügliche Entfernung,<br />
darf der Vermieter die Gegenstände zu Lasten<br />
des Veranstalters entfernen und lagern. Verbleiben<br />
die Gegenstände in den Räumen und ist deren Entfernung<br />
und Lagerung dem Vermieter nicht zuzumuten,<br />
kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs<br />
mindestens die vereinbarte Raummiete oder die<br />
vereinbarte Pauschale berechnen. Dem Veranstalter<br />
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter<br />
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren<br />
Schadens vorbehalten.<br />
X. Haftung des Vermieters<br />
Der Vermieter erfüllt seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung<br />
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
des Vermieters beruhen und Schäden, die auf<br />
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von<br />
vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen.<br />
Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht<br />
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an<br />
den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der<br />
Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge<br />
des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.<br />
Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare<br />
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen<br />
möglichen Schaden gering zu halten. Der Veranstalter<br />
ist insbesondere verpflichtet, den Vermieter<br />
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines<br />
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.<br />
Eine Minderung wegen anfänglicher Mängel ist<br />
ausgeschlossen. Die Minderung wegen nachträglicher<br />
Mängel ist auf unstreitige oder rechtskräftig<br />
festgestellte bereicherungsrechtliche Ansprüche des<br />
Veranstalters beschränkt.<br />
XI. Haftung des Veranstalters<br />
1. Der Veranstalter haftet für Schäden am<br />
Gebäude, an den Räumen oder am Inventar, die durch<br />
Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter,<br />
sonstige von ihm beauftragte oder von ihm eingeladene<br />
Dritte oder von ihm selbst verursacht werden.<br />
2. Der Vermieter kann vom Veranstalter die<br />
Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen,<br />
Kautionen, Bürgschaften) verlangen.<br />
XII. Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,<br />
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen<br />
für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.<br />
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch<br />
den Veranstalter sind unwirksam.<br />
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mittelzell /<br />
Insel Reichenau.<br />
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für<br />
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen<br />
Verkehr Konstanz.<br />
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des<br />
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br />
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen<br />
für Veranstaltungen unwirksam<br />
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen<br />
gelten die gesetzlichen Vorschriften.