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Tagungsmappe - Ganter Hotel & Restaurant Mohren

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<strong>Ganter</strong><br />

HOTEL & RESTAURANT MOHREN<br />

INSEL REICHENAU<br />

Tagungsm app e


Ihre Gabriela <strong>Ganter</strong> & Team<br />

Es sind die schönen Plätze, an denen sich unsere<br />

Sinne schärfen und unser Geist sich für neue Dinge<br />

öffnet. Ein solcher Platz ist die Insel Reichenau im<br />

Bodensee. Seit dem Jahr 2000 gehört sie zum<br />

UNESCO-Weltkulturerbe.<br />

Wir heißen Sie herzlich willkommen und laden Sie<br />

ein, die persönliche Atmosphäre unseres Hauses zu<br />

genießen, in professionellem Ambiente zu arbeiten<br />

und mit unserer Unterstützung Ihre Ziele zu<br />

erreichen.<br />

<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />

Pirminstraße 141<br />

D - 78479 Insel Reichenau<br />

Tel.: +49 - 7534 - 99 44 0<br />

Fax: +49 - 7534 - 99 44 610<br />

Web: www.mohren-bodensee.de<br />

E-Mail: hotel@mohren-bodensee.de


<strong>Hotel</strong>zimmer<br />

Insgesamt 38 Zimmer mit 65 Betten in modernem<br />

Design auf 3 Etagen; alle Gästezimmer sind<br />

Nichtraucherzimmer.<br />

Anzahl der Einzelzimmer: 1<br />

Anzahl der Doppelzimmer: 36<br />

Anzahl der Juniorsuiten: 1<br />

Die Zimmer verfügen über Sessel, Beinhocker,<br />

Schreibtischstuhl, Minibar, separate Arbeitsmöglichkeit,<br />

LCD–TV-Radio, Direktwahltelefon.<br />

Im gesamten Haus steht W-LAN zur Verfügung.<br />

Unsere Badezimmer sind mit Waschtisch, großflächigem<br />

Spiegel + Vergrößerungsspiegel, Dusche<br />

(teilweise mit Badewanne) und Fön ausgestattet.<br />

Ein großer Teil der Zimmer verfügt über einen<br />

Balkon bzw. eine Terrasse.<br />

Zimmerpreise<br />

Einzelzimmer 90.00 € - 119.00 €<br />

Doppelzimmer 129.00 € - 169.00 €<br />

Zusatzbett 30.00 €<br />

Kinder bis 3 Jahre 0.00 €<br />

Kinder 4-10 Jahre 15.00 €<br />

Haustiere 15.00 €<br />

Die genannten Preise verstehen sich pro Übernachtung,<br />

Genießerfrühstück vom Buffet, Parkplatz,<br />

Nutzung des Wellnessbereiches sowie der<br />

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Frühstücksbuffet<br />

(für externe Gäste)<br />

Facts<br />

pro Person 15.00 €<br />

Check In/Out 15.00 Uhr/11.00 Uhr<br />

Zimmerservice für Getränke und Speisen<br />

gemäß der regulären <strong>Restaurant</strong>- &<br />

Küchen-Öffnungszeiten<br />

Tagungs- und Bankettbereich<br />

1 Veranstaltungssaal 100 qm<br />

2 Konferenzräume à ca. 70 qm<br />

5 Arbeitsräume à ca. 20 qm<br />

Modernste Konferenztechnik und Equipment<br />

bis hin zu Video-Konferenzen vor Ort sind<br />

selbstverständlich.<br />

Die Räume sind verdunkelbar, barrierefrei und<br />

bieten mit separaten Außenterrassen die Möglichkeit<br />

für Pausen oder die Arbeit ins „Grüne“<br />

zu verlegen.<br />

Gastronomie<br />

Ratsstube 30 Plätze<br />

Zirbelstube 15 Plätze<br />

<strong>Restaurant</strong> 30 Plätze<br />

Bar 20 Plätze<br />

Terrasse 80 Plätze<br />

Abt-Strabo-Saal 80 Plätze<br />

Öffnungszeiten <strong>Restaurant</strong>/Bar<br />

Frühstück Mo.-Fr. 07.00 Uhr - 10.30 Uhr<br />

Frühstück Sa./So. 08.00 Uhr - 10.30 Uhr<br />

<strong>Restaurant</strong>/Winter 11.30 Uhr - 14.30 Uhr<br />

17.30 Uhr - 23.30 Uhr<br />

<strong>Restaurant</strong>/Sommer 11.30 Uhr - 23.30 Uhr<br />

Kreditkarten<br />

• American Express<br />

• Eurocard/Mastercard<br />

• VISA/Diners Club<br />

Parkplätze<br />

Stehen unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung.<br />

Wellness<br />

• Finnische Sauna<br />

• Tepidarium<br />

• Dampfbad<br />

• Eisbrunnen & Fußbäder<br />

• Erlebnisduschen & Solarium<br />

Beauty & Massage<br />

• Kosmetikbereich<br />

• Klassische Massagen<br />

• Ayurveda-Anwendungen<br />

Sport<br />

• hauseigener Fitnessraum, Fahrradverleih<br />

• Nordic Walking nach Voranmeldung<br />

• Kooperation mit regionalen Golfplätzen<br />

• Kooperation mit ortsansässigen<br />

Wassersportunternehmen<br />

Auszeichnungen/Zertifizierungen<br />

• 3-Sterne Superior <strong>Hotel</strong> nach DEHOGA Norm<br />

• 3-Sterne Wellnessstar <strong>Hotel</strong> nach GFT Norm<br />

• Top 250 Tagungshotel seit 2004<br />

• VDR Geschäftsreise- & Tagungshotel<br />

• kulinarische Empfehlung von: Marco Polo,<br />

Michelin Guide, Marcellino`s, Varta-Guide<br />

Verkehrsanbindung<br />

Flughafen Zürich 70 km<br />

Flughafen Stuttgart 170 km<br />

ICE Bahnhof Singen 30 km<br />

IC Bahnhof Konstanz 10 km<br />

Regionalbahnhof Reichenau 5 km<br />

Autobahn A81 17 km<br />

Öffentliche Bushaltestelle direkt am <strong>Hotel</strong>


Raumdaten und Einzelmietpreise<br />

Raumgrößen & Raumkapazitäten<br />

Raum Breite Länge Höhe Fläche U-Form Theater Parlament Block Bankett<br />

Abt-Strabo-Saal 6,80 m 15,00 m 2,80 m 102,00 m² 44 80 64 44 64<br />

Konferenzraum I+II 7,70 m 8,75 m 2,46 m 67,50 m² 24 40 32 20 32<br />

Besprechung I 3,25 m 6,60 m 2,25 m 21,50 m² - 12 6 10 8<br />

Besprechung II 3,10 m 6,60 m 2,25 m 20,50 m² - 12 6 10 8<br />

Gruppenraum I-III 3,65 m 5,10 m 2,40 m 18,60 m² - 8 4 8 8<br />

Raummieten (Einzelpreise)<br />

Raum Raummiete ganztags<br />

Raummiete halbtags<br />

(08.00-12.00 oder 14.00-18.00 Uhr)<br />

Abt-Strabo-Saal 450.00 € 275.00 €<br />

Konferenzraum I 250.00 € 150.00 €<br />

Konferenzraum II 250.00 € 150.00 €<br />

Besprechung I 80.00 € 50.00 €<br />

Besprechung II 80.00 € 50.00 €<br />

Mietpreise Technik (Einzelpreise pro Tag)<br />

Overheadprojektor<br />

Beamer Leinwand Pinnwand Flipchart<br />

40.00 € 65.00 € 20.00 € 20.00 € 20.00 €<br />

Laserpointer<br />

Moderationskoffer<br />

CD/DVD Player 42 Zoll-LCD-TV<br />

Videorecorder<br />

15.00 € 50.00 € 40.00 € 65.00 € 40.00 €<br />

Kamera Rednerpult Telefax Laptop Drucker<br />

65.00 € 20.00 € 40.00 € 65.00 € 40.00 €


Grundriss Erdgeschoss mit Darstellung der Funktionsbereiche<br />

V erans taltungs s aal<br />

K onferenzräume<br />

G ruppenräume<br />

G astronomie<br />

R ezeption / Lobby /<br />

Wegezone<br />

Info - Zone<br />

P aus enzone


Raumdaten Abt-Strabo-Saal<br />

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />

Abt-Strabo-Saal 6,20 m 15,00 m 2,80 m 100,00 m² 14 0 WLAN


Abt - S trabo - S aal


Abt - S trabo - S aal<br />

T agung / Verans taltung


Raumdaten Konferenzsraum I+II<br />

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />

Konferenz I+II 7,70 m 8,75 m 2,46 m 67,50 m² 14 2 WLAN, ISDN


K onferenz 1<br />

K onferenz 2<br />

Terrasse


Lobby<br />

P aus enzone<br />

Konferenz 1<br />

Konferenz 2<br />

T errasse


Raumdaten Besprechungsraum I+II<br />

Raum Breite Länge Höhe Fläche Stromanschlüsse Wand Stromanschlüsse Boden Internetverbindung<br />

Besprechung I+II 3,10 m 6,60 m 2,25 m 20,50 m² 6 0 WLAN, Analog


Pauschalen für Tagungen<br />

Tagungspauschalen<br />

Tagungspauschale I I pro Person 42.00 €<br />

1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />

2 x Kaffeepause mit Obst/Snacks/Plunder<br />

2 x Konferenzgetränke à 0,5 l<br />

1 x Getränk zum Mittagessen<br />

(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />

sowie Aufgussgetränke)<br />

Hauseigene Tagungstechnik<br />

Raummiete<br />

Verbrauchsmaterial wie Flipchart-Papier<br />

Folien, Moderationskarten, Eddings, Kopien etc.<br />

Bereitstellungskosten sowie Auf- und Abbau<br />

Servicebetreuung, Reinigung und Energie<br />

Tagungspauschale II pro Person 61.00 €<br />

Leistungen der Tagungspauschale I zzgl.:<br />

1 x 2-Gang-Abendmenü<br />

1 Getränk zum Abendessen<br />

(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />

sowie Aufgussgetränke)<br />

Businesspauschalen<br />

Tagungspauschalen<br />

Businesspauschale Tagungspauschale I I pro Person 49.00 €<br />

1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />

2 x Kaffeepause mit Obst/Snacks/Plunder<br />

Konferenzgetränke à 0,5 l (unbegrenzt)<br />

Getränke zum Mittagessen in unbegrenzter Menge<br />

(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />

sowie Aufgussgetränke)<br />

Hauseigene Tagungstechnik<br />

Raummiete<br />

Verbrauchsmaterial wie Flipchart-Papier,<br />

Folien, Moderationskarten, Eddings, Kopien etc.<br />

Bereitstellungskosten sowie Auf- und Abbau<br />

Servicebetreuung, Reinigung und Energie<br />

Businesspauschale II pro Person 69.00 €<br />

Leistungen der Businesspauschale I zzgl.:<br />

1 x 2-Gang-Abendmenü<br />

Getränke zum Abendessen in unbegrenzter Menge<br />

(alkoholfreie Getränke, offene Weine, Bier<br />

sowie Aufgussgetränke)<br />

VDR Tagungspauschalen<br />

Pauschale<br />

Certified Tagungspauschale Conference Pauschale I pro Person 40.00 €<br />

1 x 3-Gang-Businessmenü oder Buffet am Mittag<br />

2 x Kaffeepause mit Gebäck<br />

2 x Konferenzgetränke à 0,5 l<br />

1 x Getränk zum Mittagessen<br />

(alkoholfrei sowie Aufguss-Getränke)<br />

Technik: 1 x Overheadprojektor, 1 x Leinwand<br />

1 x Flipchart, 1 x Pinnwand<br />

Raummiete


Menüvorschläge für Veranstaltungen<br />

Im <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> wird eine<br />

junge, frische Bodenseeküche serviert.<br />

Dabei achten wir auf eine wohlsortierte Auswahl an<br />

frischen, regionalen Produkten.<br />

Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch<br />

über die Menüs hinaus die Möglichkeit für<br />

kalt-warme Buffets, Finger-Food, Snacks und vieles<br />

mehr. Gern unterbreiten wir Ihnen, Ihren Wünschen<br />

folgend, Vorschläge.<br />

Im folgenden finden Sie einige Beispiele für Menüs,<br />

diese werden für Sie individuell zusammen gestellt.<br />

Menü I<br />

Reichenauer Salatvariation mit Balsamicodressing<br />

***<br />

Gebratenes Bodenseefelchen mit Basilikumpesto<br />

Cherrytomaten und feine Nudeln<br />

ODER<br />

Sautierte Hähnchenbrust<br />

mit Tomaten-Basilikumpesto<br />

feine Nudeln<br />

***<br />

Hausgemachte Beerenterrine auf Joghurtsauce<br />

Menü II<br />

Tomaten-Ruccolasalat mit Parmesan<br />

***<br />

Pilzravioli an Kräuterschaum<br />

mit grünem Spargel<br />

ODER<br />

Saiblingsfilet an Walnusssauce<br />

grüner Spargel und Wildreis<br />

***<br />

Panna Cotta auf frischen Früchten<br />

Menü III<br />

Klare Kraftbrühe<br />

mit Basilikum-Quarkklößchen<br />

***<br />

Truthahn-Saltimbocca auf Madeirajus<br />

Brokkoli und Kartoffelnudeln<br />

ODER<br />

Kräutercrêpes gefüllt mit feinem<br />

Gemüse<br />

***<br />

Cappuccinoparfait auf Vanillespiegel<br />

Menü IV<br />

Knackiger Eisbergsalat mit<br />

Kräuter-Sauerrahmdressing<br />

***<br />

Rotbarbenfilet mit Kerbelsauce<br />

Blumenkohl und Champignonreis<br />

ODER<br />

Kalbsgeschnetzeltes mit Kräutern<br />

Blumenkohl und Champignonreis<br />

***<br />

Orangencreme mit Pistazien<br />

Menü V<br />

Karotten-Ingwersuppe mit Erdnüssen<br />

***<br />

Sautierte Maispoulardenbrust auf Estragonsauce<br />

Sprossengemüse und Kartoffelgnocchi<br />

ODER<br />

Bachforellenfilet mit Mandeln gratiniert<br />

Sprossengemüse und Kartoffelgnocchi<br />

***<br />

Warmer Aprikosen-Griessstrudel<br />

an Sauerrahmsauce


Was steckt hinter dem VDR-Zertifikat<br />

Certified Conference <strong>Hotel</strong><br />

Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ist<br />

für alle Beteiligten mit vielen Unwegsamkeiten verbunden.<br />

Sind die Angaben von Seiten des Kunden ausführlich<br />

genug, um ein detailliertes Angebot zu erstellen?<br />

Wird die Veranstaltung kontinuierlich durch das <strong>Hotel</strong><br />

betreut? Ist das <strong>Hotel</strong> mit seinen baulichen Gegebenheiten<br />

und Abwicklungsprozessen dafür geeignet, Veranstaltungen<br />

durchzuführen? Antworten auf diese Fragen<br />

gibt Certified Conference <strong>Hotel</strong>:<br />

Mit dem Zertifikat zeigen <strong>Hotel</strong>s, dass sie sich auf<br />

die besonderen Anforderungen von Tagungsplanern<br />

spezialisiert haben und dass Veranstaltungen bei ihnen<br />

professionell durchgeführt werden.<br />

Herzstück des Zertifikats und der Kriterien sind<br />

Betreuungsleistungen, die ein zertifiziertes Tagungshotel<br />

erfüllen muss. Das beginnt bei der Anfrage, sie<br />

wird innerhalb von 24 Stunden beantwortet, geht über<br />

einen Ansprechpartner, der vor, während und nach<br />

der Tagung für Kundenwünsche da ist, bis hin zur<br />

Abrechnung, die spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende<br />

vorliegt.<br />

Es sind vielfach Kleinigkeiten, die die Qualität eines<br />

Tagungshotels ausmachen, Planern und Verantwortlichen<br />

von Tagungen vor Ort die Arbeit erleichtern<br />

und dazu beitragen, dass sich die Tagungsteilnehmer<br />

wohlfühlen.<br />

Selbstverständlich beleuchtet das Zertifikat das gesamte<br />

<strong>Hotel</strong>: den Tagungsbereich nach Raummaßen,<br />

Deckenhöhen und Ausstattung, den Verpflegungsbereich<br />

nach Serviceflexibilität und den Übernachtungsbereich<br />

nach Kriterien, die während einer beruflichen<br />

Reise relevant sind.<br />

Certified <strong>Hotel</strong><br />

Geschäftsreisende verbringen einen Großteil ihrer<br />

Reise- und Arbeitszeit in <strong>Hotel</strong>s. Da liegt es auf der<br />

Hand, dass sie spezielle Anforderungen an Ausstattung<br />

und Dienstleistung eines <strong>Hotel</strong>s haben. Business<br />

Traveller interessieren sich zwar auch für die<br />

reizvolle Architektur oder Einrichtung eines Hauses,<br />

aber die Mobilfunk-Erreichbarkeit im <strong>Hotel</strong> oder<br />

ein vorhandener Internetanschluss sind für diese<br />

Reisenden oftmals von weitaus höherer Bedeutung.<br />

Aus diesem Grund hat der VDR eine Zertifizierung ins<br />

Leben gerufen, die die Bedürfnisse von Geschäftsreisenden<br />

in den Vordergrund stellt: VDR-Certified<br />

<strong>Hotel</strong>. Mit dem Zertifikat VDR-Certified <strong>Hotel</strong> erhalten<br />

<strong>Hotel</strong>s ein Marketinginstrument, mit dem sie den<br />

Geschäftsreisenden zeigen können, dass sie sich auf<br />

die besonderen Anforderungen spezialisiert haben<br />

und Professionalität für diese Zielgruppe bieten. Geschäftsreisende<br />

erhalten die Orientierungshilfe und<br />

Planungssicherheit, die sie benötigen.<br />

Weitere Informationen und Details finden Sie unter:<br />

www.vdr-service.de www.vdr-hotel.de


Rahmenprogramme für Ihre Veranstaltung & Sehenswürdigkeiten<br />

Vorschläge, gern stellen wir Ihnen ein Programm individuell zusammen<br />

Klavierabend mit unserer Hauspianistin Frau Swetlana<br />

Maier. Frau Maier spielt seit ihrem 7. Lebensjahr<br />

Klavier, studierte in der Musikfachschule Stawropol<br />

und erwarb dort ihr Diplom mit Auszeichnung. Des<br />

Weiteren studierte Sie 6 Jahre am Konservatorium in<br />

Saratow beim Leiter der Klavierfakultät und festigte<br />

ihre Erfahrung in zahlreichen Konzerten in ganz<br />

Europa.<br />

Ihre mitreißende Expressivität und Ihr dynamischkraftvolles<br />

Spiel erschließen dem Zuhörer unerwartete<br />

Klangwelten.<br />

Preis pro Abend 150.00 €<br />

Kunsthandwerk auf der Reichenau - die Werksgalerie<br />

auf dem Inselweinberg Hochwart zeigt Werke<br />

zeitgenössischen Handwerks auf der Reichenau.<br />

Ausgestellt sind Produkte der Gold- und Silberschmiede<br />

Rosendorn, Aquarell & Seide-Traude Baron,<br />

Keller Kunst (Buchmalerei, Stiche, Drucke über<br />

die Reichenau), Silberschmiede Epp, Werkgalerie<br />

Hochwart-Juliane Epp (Keramikatelier und zeitgenössische<br />

Kunst).<br />

Bei einem geführten Rundgang durch verschiedene<br />

dieser Werkstätten erhalten Sie Einblick in die<br />

unterschiedlichsten Fachgebiete im Kunsthandwerk.<br />

Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, praktische<br />

Erfahrungen zu sammeln, indem Sie selbst aktiv<br />

mitgestalten.<br />

Preise in Rückfrage, abhängig vom Umfang der<br />

Besichtigung und der praktischen Arbeit<br />

Wasserevent mit LaCanoa - Halbumrundung der Insel<br />

Reichenau via Kanu. Einschiffung an der Schiffslände<br />

Reichenau, Grundeinweisung, Fahrt um die Westspitze<br />

der Insel herum über Niederzell zum Jachthafen<br />

Reichenau mit anschließender Ausschiffung.<br />

ca. 3 Stunden à 25.00 € pro Person<br />

Im Anschluss ist die Organisation eines Umtrunks<br />

im Yachthafen oder ein Besuch des benachbarten<br />

Münsters mit Besichtigung der Schatzkammer möglich.<br />

Das Münster beherbergt auch den Reichenauer<br />

Winzerverein, in dessen historischen Gewölben eine<br />

Weinverkostung möglich ist.<br />

Führung Münster ca. 1 Stunde à 80.00 € (2 Führer)<br />

Weinprobe mit dem alteingesessenen Reichenauer<br />

Winzer Gerhard Deggelmann vom Reichenauer<br />

Winzerverein e.V.. Verkosten Sie mit Ihren Gäste<br />

6 oder 8 Weine des kleinsten Weinbaugebietes<br />

Deutschlands, der Reichenau.<br />

Herr Deggelmann berichtet Historisches aus der<br />

Weinbaugeschichte, schon die Reichenauer Mönche<br />

im Mittelalter wussten um die Qualität dieses<br />

Weinbaugebietes im Bodensee.<br />

Preis mit 6 Weinen: 7.50 €<br />

Preis mit 8 Weinen: 9.00 €<br />

(Preise pro Person)<br />

Sehenswürdigkeiten der Region:<br />

UNESCO-Weltkulturerbeinsel Reichenau mit<br />

seinen historischen Kirchen (0-1,5 km)<br />

Napoleonschloss Arenenberg in Mannenbach/<br />

Ermatingen (12 km)<br />

Insel Mainau (10 km)<br />

Rheinfall in Schaffhausen (50 km)<br />

Otto-Dix-& Hermann-Hesse-Haus (25 km)<br />

Schloss Salem (60 km)<br />

Zeppelinmuseum Friedrichshafen (60 km)<br />

Zürich (70 km)<br />

Stiftsbibliothek St. Gallen (50 km)<br />

Burg Meersburg (15 km)<br />

Burgruine „Hohentwiel“ (30 km)<br />

Stein am Rhein mit Burg Hohenklingen (45 km)<br />

Bregenz/Pfänder (80 km)<br />

Insel/Stadt Lindau (75 km)<br />

Pfahlbauten Uhldingen-Mühlhofen (20 km)<br />

Technorama Winterthur (35 km)


Anfahrtsskizze zum <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />

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GC2004<br />

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Von Stuttgart:<br />

Autobahn A81 Stuttgart-Singen, am Autobahnkreuz<br />

Hegau in Richtung Konstanz halten bis zum Autobahnende,<br />

dann weiter der Beschilderung Konstanz bzw.<br />

Reichenau folgen.<br />

Der Beschilderung folgend rechts zur Reichenau<br />

abbiegen. Auf der Reichenau selbst immer auf der<br />

Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild<br />

„Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das<br />

<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong><br />

(orange/graues Gebäude)<br />

Von München:<br />

Autobahn 96 Richtung Lindau – Meersburg<br />

In Meersburg die Autofähre nach Konstanz (fährt<br />

tagsüber alle 15 min., bis Mitternacht alle 30 min. und<br />

nachts alle 60 min.)<br />

In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau<br />

folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße<br />

bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“<br />

befindet sich auf der linken Seite das <strong>Ganter</strong><br />

<strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong>.<br />

(orange/graues Gebäude)<br />

Aus der Schweiz:<br />

Grenzübergang Kreuzlingen – Konstanz.<br />

In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau<br />

folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße<br />

bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“<br />

befindet sich auf der linken Seite das <strong>Ganter</strong><br />

<strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong>.<br />

(orange/graues Gebäude)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />

Seite 1<br />

I. Geltungsbereich<br />

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge<br />

über die mietweise Überlassung von<br />

Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen,<br />

Flächen oder Vitrinen (Räume) des<br />

<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> (nachfolgend:<br />

„Vermieter“) mit dem Veranstalter zur Durchführung<br />

von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,<br />

Tagungen, Ausstellungen etc. sowie für alle damit<br />

zusammenhängenden weiteren Leistungen und<br />

Lieferungen des Vermieters.<br />

Für die mietweise Überlassung von <strong>Hotel</strong>zimmern<br />

sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />

Leistungen und Lieferungen des <strong>Hotel</strong>s geltend<br />

zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

des <strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & <strong>Restaurant</strong> <strong>Mohren</strong> für den<br />

<strong>Hotel</strong>aufnahmevertrag.<br />

2. Die Unter- oder Weitervermietung der<br />

überlassenen Räume sowie die Einladung zu<br />

Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des<br />

Vermieters.<br />

3. Für den jeweiligen Vertrag gelten ausschließlich<br />

diese Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen<br />

des Veranstalters finden nur Anwendung,<br />

wenn dies schriftlich vereinbart wurde.<br />

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner<br />

1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen<br />

Bestätigung des Antrags des Veranstalters durch den<br />

Vermieter zustande.<br />

2. Bestellt ein Dritter die Räume für den Veranstalter<br />

oder bedient sich der Veranstalter eines<br />

gewerblichen Vermittlers oder Organisators, so haftet<br />

der Dritte/Vermittler/Organisator dem Vermieter<br />

gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als<br />

Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem<br />

Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende<br />

Erklärung des Dritten/Vermittlers/Organisators<br />

vorliegt.<br />

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<br />

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die von ihm<br />

bestätigten Leistungen zu erbringen.<br />

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese<br />

Leistungen vereinbarten Preise des Vermieters zu<br />

bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen<br />

des Vermieters an Dritte in Verbindung mit der<br />

Veranstaltung.<br />

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss<br />

und Veranstaltung vier Monate<br />

und erhöht sich der vom Veranstalter allgemein für<br />

derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der<br />

vertraglich vereinbarte Preis angemessen,<br />

höchstens jedoch um 7 % erhöht werden.<br />

4. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum<br />

sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung<br />

ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt,<br />

aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen<br />

und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug<br />

ist der Vermieter berechtigt, die jeweils<br />

geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von<br />

derzeit 8 %-Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an<br />

denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5<br />

%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.<br />

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden<br />

entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis<br />

eines höheren Schadens vorbehalten.<br />

5. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine<br />

angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe<br />

der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können<br />

im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<br />

6. Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen<br />

oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer<br />

Forderung des Vermieters aufrechnen.<br />

IV. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)<br />

1. Ein Rücktritt des Veranstalters bedarf der<br />

schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im Falle<br />

des Rücktritts des Veranstalters ist der Vermieter<br />

auch dann berechtigt, die vereinbarte Miete sowie<br />

die bei Dritten veranlassten Leistungen in Rechnung<br />

zu stellen, wenn diese vom Veranstalter nicht in<br />

Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn<br />

dem Veranstalter aufgrund Pflichtverletzungen des<br />

Vermieters ein Festhalten am Vertrag nicht mehr<br />

zuzumuten ist oder wenn dem Veranstalter ein sonstiges<br />

gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht<br />

zusteht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />

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2. Soweit die gebuchten Räume nicht in Anspruch<br />

genommen werden, werden die Einnahmen<br />

aus einer anderweitigen Vermietung der Räume<br />

sowie die eingesparten Aufwendungen auf die nach<br />

vorstehender Nr. 1 geschuldete Miete angerechnet.<br />

3. Werden die Räume nicht anderweitig vermietet,<br />

steht es dem Vermieter frei, die vertraglich<br />

vereinbarte Miete zu verlangen und den Abzug für<br />

ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.<br />

4. Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 15.<br />

und dem 8. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin<br />

zurück, ist der Vermieter berechtigt, zuzüglich<br />

zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen<br />

Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem<br />

späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes. Die<br />

Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der<br />

Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War<br />

für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das<br />

preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen<br />

Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Bei<br />

dieser Berechnung ist der Abzug ersparter Aufwendungen<br />

berücksichtigt.<br />

5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass dem Vermieter kein oder ein niedrigerer<br />

Schaden entstanden ist. Dem Vermieter seinerseits<br />

bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.<br />

V. Rücktritt des Vermieters<br />

(<strong>Ganter</strong> <strong>Hotel</strong> & Rest. <strong>Mohren</strong>)<br />

1. Wird eine vereinbarte oder eine gem. Ziff. III<br />

Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen<br />

einer vom Vermieter gesetzten angemessenen<br />

Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum<br />

Rücktritt vom Vertrage berechtigt.<br />

2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus<br />

sachlich gerechtfertigtem Grunde vom Vertrag zurückzutreten<br />

oder den Vertrag zu kündigen, beispielsweise<br />

falls - Räume unter irreführender oder falscher<br />

Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person<br />

des Veranstalters oder des Zwecks der Veranstaltung<br />

gebucht werden; - der Vermieter begründeten Anlass<br />

zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der<br />

Leistungen des Vermieters den reibungslosen<br />

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume oder das<br />

Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden<br />

kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich<br />

des Vermieters zuzurechnen ist;<br />

- ein Verstoß gegen vorstehende Ziff. I Nr. 2 vorliegt.<br />

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters<br />

besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.<br />

Vorstehende Ziff. IV Nr. 3 und 4 sowie<br />

nachstehende Ziff. X Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der<br />

Veranstaltungszeit<br />

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr<br />

als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn<br />

dem Vermieter mitgeteilt werden; sie<br />

bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.<br />

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch<br />

den Veranstalter um max. 5 % wird vom Vermieter<br />

bei der Abrechnung berücksichtigt.Bei darüber<br />

hinausgehenden Abweichungen nach unten wird die<br />

ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5<br />

% zugrunde gelegt. Der Veranstalter hat das Recht,<br />

den vereinbarten Preis zu mindern, soweit er nachweist,<br />

dass der Vermieter aufgrund der geringeren<br />

Teilnehmerzahl Aufwendungen erspart hat.<br />

3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl<br />

wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.<br />

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um<br />

mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu<br />

erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Preisänderung sowie der Zuteilung anderer Räumlichkeiten<br />

abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter<br />

nicht unzumutbar ist.<br />

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangsoder<br />

Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt<br />

der Vermieter diesen Abweichungen zu, so kann der<br />

Vermieter die zusätzliche Leistung angemessen in<br />

Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />

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VII. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen<br />

grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen<br />

bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit<br />

dem Vermieter. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur<br />

Deckung der Gemeinkosten berechnet.<br />

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse<br />

1. Soweit der Vermieter für den Veranstalter<br />

auf dessen Veranlassung technische und sonstige<br />

Einrichtungen von Dritten beschafft, ist er berechtigt,<br />

im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des<br />

Veranstalters zu handeln. Der Veranstalter haftet für<br />

die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße<br />

Rückgabe der Einrichtungen an die Dritten. Er stellt<br />

das <strong>Hotel</strong> von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung<br />

dieser Einrichtungen frei.<br />

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen<br />

Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes<br />

des Vermieters bedarf dessen schriftlicher<br />

Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte<br />

auftretende Störungen oder Beschädigungen an den<br />

technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten<br />

des Veranstalters, soweit der Vermieter diese nicht<br />

zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden<br />

Stromkosten darf der Vermieter pauschal<br />

erfassen und berechnen.<br />

3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des<br />

Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und<br />

Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür<br />

kann der Vermieter eine angemessene Anschlussgebühr<br />

verlangen.<br />

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken<br />

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen<br />

grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen<br />

bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit<br />

dem Vermieter. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur<br />

Deckung der Gemeinkosten berechnet.<br />

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse<br />

1. Soweit der Vermieter für den Veranstalter<br />

auf dessen Veranlassung technische und sonstige<br />

Einrichtungen von Dritten beschafft, ist er berechtigt,<br />

im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des<br />

Veranstalters zu handeln. Der Veranstalter haftet für<br />

die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße<br />

Rückgabe der Einrichtungen an die Dritten. Er stellt<br />

das <strong>Hotel</strong> von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung<br />

dieser Einrichtungen frei.<br />

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen<br />

Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes<br />

des Vermieters bedarf dessen schriftlicher<br />

Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte<br />

auftretende Störungen oder Beschädigungen an den<br />

technischen Anlagen des Vermieters gehen zu Lasten<br />

des Veranstalters, soweit der Vermieter diese nicht<br />

zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden<br />

Stromkosten darf der Vermieter pauschal<br />

erfassen und berechnen.<br />

3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des<br />

Vermieters berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und<br />

Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür<br />

kann der Vermieter eine angemessene Anschlussgebühr<br />

verlangen.<br />

4. Bleiben durch den Anschluss eigener<br />

Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen des<br />

Vermieters ungenutzt, kann er eine angemessene<br />

Ausfallvergütung berechnen.<br />

5. Im Falle von Störungen oder Mängeln an<br />

den technischen oder sonstigen Einrichtungen des<br />

Vermieters, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf<br />

unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein,<br />

für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter kann Zahlungen<br />

nicht zurückbehalten, soweit der Vermieter diese<br />

Störungen nicht zu vertreten hat. Im Übrigen haftet<br />

der Vermieter nach Maßgabe nachstehender Ziff. X.<br />

IX. Mitgebrachte Gegenstände<br />

1. Im Rahmen der Veranstaltung mitgeführte<br />

Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters<br />

in den Veranstaltungsräumen. Der Vermieter<br />

übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung<br />

keine Haftung. Ziff. X Sätze 2 bis 7 geltend<br />

entsprechend.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />

Seite 4<br />

2. Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial,<br />

hat den feuerpolizeilichen Anforderungen<br />

zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt,<br />

hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.<br />

Erfolgt ein solcher Nachweis trotz Aufforderung des<br />

Vermieters nicht oder nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn,<br />

so ist der Vermieter berechtigt, bereits<br />

eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters<br />

zu entfernen. Das Ausstellen und Anbringen von<br />

Gegenständen ist wegen möglicher Beschädigungen<br />

rechtzeitig vorher mit dem Vermieter abzustimmen.<br />

3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach<br />

Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.<br />

Unterlässt der Veranstalter die unverzügliche Entfernung,<br />

darf der Vermieter die Gegenstände zu Lasten<br />

des Veranstalters entfernen und lagern. Verbleiben<br />

die Gegenstände in den Räumen und ist deren Entfernung<br />

und Lagerung dem Vermieter nicht zuzumuten,<br />

kann der Vermieter für die Dauer des Verbleibs<br />

mindestens die vereinbarte Raummiete oder die<br />

vereinbarte Pauschale berechnen. Dem Veranstalter<br />

bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter<br />

kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<br />

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren<br />

Schadens vorbehalten.<br />

X. Haftung des Vermieters<br />

Der Vermieter erfüllt seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung<br />

zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

des Vermieters beruhen und Schäden, die auf<br />

einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von<br />

vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen.<br />

Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht<br />

die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />

gleich. Sollten Störungen oder Mängel an<br />

den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der<br />

Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge<br />

des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.<br />

Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare<br />

beizutragen, um die Störung zu beheben und einen<br />

möglichen Schaden gering zu halten. Der Veranstalter<br />

ist insbesondere verpflichtet, den Vermieter<br />

rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines<br />

außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.<br />

Eine Minderung wegen anfänglicher Mängel ist<br />

ausgeschlossen. Die Minderung wegen nachträglicher<br />

Mängel ist auf unstreitige oder rechtskräftig<br />

festgestellte bereicherungsrechtliche Ansprüche des<br />

Veranstalters beschränkt.<br />

XI. Haftung des Veranstalters<br />

1. Der Veranstalter haftet für Schäden am<br />

Gebäude, an den Räumen oder am Inventar, die durch<br />

Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter,<br />

sonstige von ihm beauftragte oder von ihm eingeladene<br />

Dritte oder von ihm selbst verursacht werden.<br />

2. Der Vermieter kann vom Veranstalter die<br />

Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen,<br />

Kautionen, Bürgschaften) verlangen.<br />

XII. Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags,<br />

der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen<br />

für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen.<br />

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch<br />

den Veranstalter sind unwirksam.<br />

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mittelzell /<br />

Insel Reichenau.<br />

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für<br />

Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen<br />

Verkehr Konstanz.<br />

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des<br />

UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br />

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen<br />

für Veranstaltungen unwirksam<br />

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen<br />

gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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