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Tarifbestimmungen für die Bayerische Seenschifffahrt GmbH

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Teil D<br />

Tarifbestimmung, gültig ab 01.01.2013<br />

Tarife <strong>für</strong> Fahrräder, Tiere, Güter- und Materialtransporte<br />

1. Für das Mitführen von Fahrrädern (auch Klapprädern), deren Zulässigkeit<br />

sich nach § 10 bzw. Teil C der Allgemeinen Beförderungsbedingungen<br />

richtet, ist als Beförderungsentgelt pro Rad auf allen Strecken ein<br />

pauschales Entgelt zu entrichten. Der Tarif <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fahrradbeförderung<br />

richtet sich nach der gültigen Preistabelle. Der Transport von Kinderrädern<br />

ist im Rahmen der Familienermäßigung am Ammersee und Starnberger<br />

See kostenlos.<br />

2. Für das Mitführen von Hunden ist ab einer Schulterhöhe von 20 cm bei<br />

den Schifffahrten Tegernsee, Königssee, Ammersee und Starnberger<br />

See ein pauschaler Fahrpreis zu entrichten. Die Höhe des Fahrpreises<br />

wird in der jeweiligen aktuellen Preistabelle festgelegt.<br />

3. Wird ein Sitzplatz durch Handgepäck belegt, ist hier<strong>für</strong> das gleiche Entgelt<br />

wie nach Nr. 2 zu entrichten.<br />

4. Es gelten <strong>die</strong> jeweils gesondert in der Preistabelle festgelegten Tarife <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Güterbeförderung.<br />

Teil E<br />

Tarife <strong>für</strong> Sonderfahrten<br />

Es gelten <strong>die</strong> jeweils gesondert festgelegten Tarife und Bedingungen.<br />

Sonderfahrten sind von der <strong>Bayerische</strong>n <strong>Seenschifffahrt</strong> <strong>GmbH</strong> durchgeführte<br />

Fahrten außerhalb des regelmäßigen Linienverkehrs (= Fahrplan).<br />

Die Ermäßigungen im Bereich der regelmäßigen Linienfahrten finden bei den<br />

Sonderfahrten keine Anwendung.<br />

� <strong>Bayerische</strong> <strong>Seenschifffahrt</strong> <strong>GmbH</strong>, M. Weisbecker Seite 11 von 17

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