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Tarifbestimmungen für die Bayerische Seenschifffahrt GmbH

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Teil G<br />

Tarifbestimmung, gültig ab 01.01.2013<br />

Sonderbestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schifffahrt Tegernsee<br />

I. RVO Kombi-Karte („Kombi-Ahoi“)<br />

1. Um <strong>die</strong> Anreise zum Tegernsee mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu<br />

fördern, bietet <strong>die</strong> Schifffahrt Tegernsee zusammen mit dem RVO <strong>für</strong><br />

Einzelpersonen eine Kombikarte mit dem Namen „Kombi-Ahoi“ an.<br />

2. Die Kombikarte berechtigt den Inhaber nach Entwertung zur Benutzung<br />

von Linienbussen des RVO <strong>für</strong> jeweils eine Hin- und Rückfahrt an den<br />

Tegernsee sowie der beliebig häufigen Nutzung der Linienschiffe der<br />

Schifffahrt Tegernsee am Gültigkeitstag (nur gültig in der Zeit des<br />

regulären Fahrplanbetriebes).<br />

3. Die Region um den Tegernsee bzw. <strong>die</strong> Stadt München wird vom RVO in<br />

drei verschiedene Anfahrtszonen eingeteilt. Die Preise ergeben sich aus<br />

der jeweils gültigen Preistabelle der RVO.<br />

4. Die Kombikarten werden von allen Verkaufsstellen des RVO verkauft. Sie<br />

gelten zur Fahrt ab Stempelung in einem Entwertegerät des RVO bis zum<br />

Betriebsende <strong>die</strong>ses Tages.<br />

II. See-Gipfel-Kombi<br />

1. Zur Attraktivitätssteigerung der RegionTegernseer Tal wird von der<br />

Schifffahrt Tegernsee und der Wallbergbahn vom 1. Mai bis 30.<br />

September eines Jahres das sogenannte See-Gipfel-Kombiticket<br />

angeboten.<br />

2. Mit dem Ticket werden folgende Leistungen erworben:<br />

a) Große Schiffsrundfahrt auf dem Tegernsee und<br />

b) Berg- und Talfahrt mit der Wallbergbahn.<br />

3. Der Preis <strong>für</strong> das Ticket wird zwischen den Vertragspartnern jährlich neu<br />

festgelegt und in den Preislisten der Partner bekannt gegeben.<br />

4. Das Kombi-Ticket wird nur <strong>für</strong> Erwachsene ab 16 Jahren angeboten.<br />

5. Der Gutschein <strong>für</strong> das Partnerunternehmen kann während der gesamten<br />

Ausgabezeit spätestens bis 30. September desselben Jahres eingelöst<br />

werden.<br />

6. Eine Barauszahlung des Gutscheins bzw. eine Rückerstattung <strong>für</strong> eine<br />

nicht in Anspruch genommene Teilleistung ist nicht möglich.<br />

� <strong>Bayerische</strong> <strong>Seenschifffahrt</strong> <strong>GmbH</strong>, M. Weisbecker Seite 14 von 17

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