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Tarifbestimmungen für die Bayerische Seenschifffahrt GmbH

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Teil A<br />

Tarifbestimmung, gültig ab 01.01.2013<br />

Tarife im regelmäßigen Linienverkehr<br />

1. Es gelten <strong>die</strong> jeweils gesondert <strong>für</strong> Einzelstrecken und Rundfahrten<br />

festgelegten Tarife.<br />

2. Die Fahrpreise enthalten <strong>die</strong> gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 %.<br />

3. Der Fahrpreis ist vorweg in einem Betrag zu entrichten.<br />

4. Als Normalpreis/-tarif oder regulärer Fahrtarif wird immer der nicht<br />

ermäßigte Preis <strong>für</strong> einen Erwachsenen verstanden.<br />

5. Der Fahrpreis <strong>für</strong> Erwachsene ist ab 18 Jahre zu entrichten.<br />

Teil B<br />

Sondertarife im regelmäßigen Linienverkehr<br />

I. Familienkarten der Schifffahrt Königssee und Tegernsee<br />

1. Der Preis <strong>für</strong> <strong>die</strong> Familienkarte ergibt sich aus der jeweils gültigen Preistabelle.<br />

2. Die Familienkarte gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> auf der Fahrkarte aufgedruckte Leistung (Hinund<br />

Rückfahrt nach St. Bartholomä oder Salet am Königssee bzw. <strong>für</strong> eine<br />

Südliche oder Große Rundfahrt am Tegernsee). Bei der Familienkarte<br />

nach Salet ist eine Fahrtunterbrechung in St. Bartholomä möglich. Am<br />

Tegernsee kann <strong>die</strong> Südliche Rundfahrt einmal und <strong>die</strong> Große Rundfahrt<br />

zweimal unterbrochen werden.<br />

3. Die Familienkarte gilt <strong>für</strong> zwei Erwachsene (Eltern oder Großeltern) und<br />

bis zu drei eigenen Kindern bzw. Enkelkindern bis 17 Jahre.<br />

Kulanzregelung: Alle weiteren nachweislich eigenen Kinder/Enkelkinder<br />

bis 17 Jahre werden im Rahmen der Familienkarte kostenlos befördert.<br />

4. In Zweifelsfällen muss der Fahrgast nachweisen, dass es sich tatsächlich<br />

um eigene Kinder bzw. Enkelkinder handelt.<br />

5. Die Familienkarte ist nur am Lösungstag und nur in dem Betriebsteil gültig,<br />

in dem sie gelöst wurde.<br />

6. Die Übertragung der Familienkarte ist nicht gestattet.<br />

� <strong>Bayerische</strong> <strong>Seenschifffahrt</strong> <strong>GmbH</strong>, M. Weisbecker Seite 2 von 17

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