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Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

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- 6 -<br />

� Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer in den ersten drei Jahren<br />

Förderung bei Betriebsübernahme:<br />

� letztes Jahr bezahlte Kommunalsteuer (bei gleichbleibender Arbeitnehmerzahl)<br />

� max. € 20.000,-<br />

Beratung:<br />

GV Siegfried Kepplinger:<br />

Wie der Bürgermeister bereits erwähnt, haben wir in der Wirtschaftsausschusssitzung eingehend<br />

darüber beraten und sind der Meinung, dass diese Regelung durchaus für alle am gerechtesten<br />

wäre. Wir haben uns auch die Entwicklung der Kommunalsteuer angeschaut und diese<br />

entwickelt sich durchaus positiv.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Änderung der<br />

Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. mit 1. Jänner 2012.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

3. Verbreiterung des GW Haindorfer: Antrag gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Auf Grund der Schaffung eines Betriebsbaugebietes für die Firma Viscotec muss der bestehende<br />

GW Haindorfer von der Grundgrenze der Firma Walter Pichler bis zum Beginn des neuen<br />

Betriebsbaugebietes verbreitert werden, da in diesem Bereich die Mindestbreite von 5,0 m<br />

nicht gegeben ist.<br />

Ein unterschriebenes Grundabtretungsprotokoll vom 30. März 2011, in dem der Grundbesitzer<br />

Peter Hauzenberger die erforderliche Fläche von 54 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut der<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. abtritt, liegt vor. Die erforderlichen Arbeiten für die Verbreiterung<br />

des Güterweges muss die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. machen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz die Übertragung der<br />

gegenständlichen Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 54 m² in das öffentliche Gut der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M. zum GW Haindorfer. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

a) Niederleithner Hubert und Waltraud (Erweiterung Baugebiet MB)<br />

Das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben<br />

vom 12. April 2011 mitgeteilt, dass zur Änderung Nr. 36 des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 aus<br />

fachlicher Sicht festgestellt wird:<br />

Gegen die Planungsabsicht – Umwidmung des Grundstückes 443/4 (Teilfläche), KG Windischberg<br />

mit einer Gesamtfläche von ca. 3.068 m² von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft, Ödland“<br />

in „Bauland – Eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder<br />

Wohnnutzung“ – wird kein fachlicher Einwand erhoben.<br />

Die Bezeichnung der Widmungskategorie „MB“ ist in der Planlegende gemäß der Oö. Planzeichenverordnung<br />

für Flächenwidmungsplan zu korrigieren.

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