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Verhandlungsschrift - Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

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- 1 -<br />

MARKTGEMEINDEAMT<br />

ST. MARTIN IM MÜHLKREIS<br />

Markt 2, 4113 <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., pol. Bezirk Rohrbach, Tel. (07232) 2105-0; Fax 2105-9<br />

Homepage: www.sankt-martin.at; E-Mail: gemeindeamt@sankt-martin.at<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Sitzungsnummer: GR/2011/03<br />

Über die öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

am Donnerstag, den 19.05.2011, Tagungsort Sitzungssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Ende: 21:00 Uhr<br />

Anwesende<br />

Herr Bgm. Wolfgang Schirz ÖVP<br />

Herr Vizebgm. Karl Leitner ÖVP<br />

Herr Siegfried Kepplinger ÖVP<br />

Frau Klaudia S<strong>im</strong>ader ÖVP<br />

Herr Josef Weiß ÖVP<br />

Herr Daniel Paleczek ÖVP<br />

Herr Josef Pusch ÖVP<br />

Frau Notburga Kepplinger ÖVP<br />

Herr Christoph Hagenauer ÖVP<br />

Frau Sandra Füreder ÖVP<br />

Herr Helmut Ratzenböck ÖVP<br />

Herr Herbert Wagner ÖVP<br />

Herr Josef Schütz ÖVP<br />

Herr Sepp Hartl ÖVP Vertretung für Herrn Johannes Wild<br />

Frau Elisabeth Engleder ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Mitterlehner<br />

Frau Karin Erlinger ÖVP Vertretung für Herrn Thomas Hagenauer<br />

Herr Johann Gr<strong>im</strong>ps ÖVP Vertretung für Herrn Franz Pusch<br />

Frau Maria Lanzersdorfer ÖVP Vertretung für Herrn Franz Riegler<br />

Frau Helga Schürz SPÖ<br />

Herr Werner Gruber SPÖ<br />

Herr Wilhelm Enzenhofer SPÖ<br />

Herr Walter Wipplinger SPÖ Vertretung für Herrn Franz Zach<br />

Herr Hermann Falkner SPÖ Vertretung für Frau Roswitha Priglinger<br />

Herr Hermann <strong>St</strong>rasser SPÖ Vertretung für Herrn Christoph Neumüller<br />

Herr Walter Koller FPÖ


Es fehlen<br />

- 2 -<br />

Herr Franz Pusch ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Franz Riegler ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Thomas Hagenauer ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Johannes Wild ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Herr Thomas Mitterlehner ÖVP entschuldigt abwesend<br />

Frau Roswitha Priglinger SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Herr Christoph Neumüller SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Herr Franz Zach SPÖ entschuldigt abwesend<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 idF der Novelle 2007):<br />

AL Günther Kehrer<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 21 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 9. Mai 2011 unter Bekanntgabe des Tagesordnung<br />

erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 20. April 2011 bis zur heutigen<br />

Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />

der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

e) Gemäß § 54 der OÖ. GemO. 1990 idF LGBl Nr. 152/2001, teilen die Fraktionsobmänner<br />

Daniel Paleczek (ÖVP), Werner Gruber (SPÖ) und Walter Koller (FPÖ) mit, dass sie die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

selber unterfertigen werden.<br />

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:


Tagesordnung:<br />

- 3 -<br />

1 . Ortsentwicklung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss eines Kaufvertrages und eines Dienstbarkeitsvertrages<br />

mit der "f-<strong>im</strong>mo GmbH" bezüglich dem Grundankauf für die Erweiterung<br />

des bestehenden Marktplatzes<br />

2 . Änderung der Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

3 . Verbreiterung des GW Haindorfer: Antrag gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

4 . Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

a) Nr. 36: Niederleithner Hubert und Waltraud (Erweiterung Baugebiet MB)<br />

b) Nr. 38: Dr. Otto Plappart (Wohngebiet be<strong>im</strong> Meierhof in Plöcking)<br />

5 . Bebauungsplan für Teile der Ortschaft Reith: Einleitung des Verfahrens<br />

6 . Vorstellung des Marketingkonzeptes des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel<br />

7 . Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

a) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten<br />

b) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Kanalüberprüfungen<br />

8 . Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

9 . Allfälliges


- 4 -<br />

1. Ortsentwicklung <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.: Abschluss eines Kaufvertrages und eines<br />

Dienstbarkeitsvertrages mit der "f-<strong>im</strong>mo GmbH" bezüglich dem Grundankauf<br />

für die Erweiterung des bestehenden Marktplatzes<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 15. Februar 2011 wurde der Grundsatzbeschluss für den<br />

Grundankauf zur Erweiterung des Marktplatzes um ca. 900 m² mit einem Grundpreis von €<br />

250.000,- gefasst. Weiters wurde vereinbart, dass der Großteil der erforderlichen Fläche gekauft<br />

und eine Fläche von 5 Meter ab der Gebäudekante in Form eines Baurechts erworben<br />

wird. Dies deshalb, weil ansonsten für Herrn DI Fahrner der m²-Preis für die von ihm angekauften<br />

Flächen zu hoch wird und damit der Gegenwert bei der Finanzierung fallen würde. Es<br />

ist daher ein Kaufvertrag und ein Dienstbarkeitsvertrag mit der f-<strong>im</strong>mo GmbH mit Sitzung in<br />

4101 Feldkirchen an der Donau, Bad Mühllacken 39 abzuschließen.<br />

Der gegenständliche Kaufvertrag beinhaltet <strong>im</strong> Wesentlichen, dass die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong><br />

i. M. von der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ die <strong>im</strong> beiliegenden Lageplan schraffiert eingezeichneten Teile<br />

um den vereinbarten Kaufpreis von € 230.000,- kauft. Die Vertragsparteien nehmen zur<br />

Kenntnis, dass die grundbücherliche Durchführung dieses Kaufvertrages erst nach Vermessung<br />

und Erstellung einer entsprechenden Vermessungsurkunde durch einen befugten Geometer<br />

erfolgen kann. Die Vermessung wird von der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. unverzüglich nach<br />

Abbruch der auf den vertragsgegenständlichen Grundstücken errichteten Gebäude auf ihre<br />

Kosten und Rechnung in Auftrag gegeben. Der Kaufpreis ist ohne Verpflichtung zu einer zwischenzeitlichen<br />

Verzinsung, Wertsicherung oder Sicherstellung binnen 3 Wochen ab Vertragsunterfertigung<br />

be<strong>im</strong> Schriftenverfasser Dr. Hermann Barth treuhändig zu hinterlegen. Die Vertragsparteien<br />

weisen den Schriftenverfasser an, den Kaufvertrag vor dem vollständigen Gelderlag<br />

nicht grundbücherlich durchzuführen.<br />

Die verkaufende Vertragspartei haftet für folgende Eigenschaften des Vertragsobjektes:<br />

� Die Freiheit des Vertragsobjektes von außerbücherlichen Geh-, Fahrt-, Leitung-, Bestand-<br />

und sonstigen Nutzungs- und Benützungsrechten Dritter am Vertragsobjekt<br />

� Die Freiheit des Vertragsobjektes von bücherlichen Lasten und Rechten Dritter<br />

� Das Nichtvorliegen von unerledigten behördlichen Aufträgen oder Leistungsverpflichtungen<br />

<strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Besitz des Vertragsobjektes<br />

� Die Übergabe des Vertragsobjektes frei von jeglichen Baulichkeiten und sonstigen baulichen<br />

Anlagen<br />

Beide Vertragsseiten erklären ausdrücklich, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen<br />

und ortsüblichen Verhältnis stehen. Weiters wird festgestellt, dass der Kaufvertrag<br />

nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106 der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung bedarf.<br />

Im gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag wird unter anderem festgehalten, dass die „f-<strong>im</strong>mo<br />

GmbH“ für sich und ihre Rechtsnachfolger <strong>im</strong> Besitz des dienenden Gutes, der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. das Benutzungsrecht nach Maßgabe folgender Best<strong>im</strong>mungen an den <strong>im</strong> beiliegenden<br />

Lageplan kariert eingezeichneten Teilen der Grundstücke Nr. .80/1, 2103/2, .79, .78<br />

und 2103/2, KG <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> einräumt und die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. dieses ihr auf <strong>im</strong>merwährende<br />

Zeiten eingeräumte Recht auch vertraglich ann<strong>im</strong>mt. Im Rahmen des eingeräumten<br />

Benützungsrechtes ist die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. berechtigt, das dienende<br />

Gut unter Schonung der Substanz, <strong>im</strong> Übrigen jedoch wie ein zivilrechtlicher Eigentümer zu<br />

benützen oder von Dritten benützen zu lassen. Im Rahmen dieses Benützungsrechtes ist die<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. insbesondere auch zur Gestaltung dieser Fläche <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Marktplatzgestaltung sowie zur Errichtung zweckentsprechender Baulichkeiten auf dieser Fläche<br />

berechtigt.<br />

Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ haftet weder für ein best<strong>im</strong>mtes Ausmaß, noch einen best<strong>im</strong>mten Zustand<br />

oder eine best<strong>im</strong>mte Eigenschaft des dienenden Gutes, sohin insbesondere auch nicht für eine<br />

best<strong>im</strong>mte Bodenbeschaffenheit oder Bebaubarkeit. Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ sagt jedoch zu, dass<br />

das dienende Gut bei Vertragsbeginn vollkommen frei von Gebäuden oder sonstigen baulichen<br />

Anlagen ist. Als einmalige Gegenleistung für die Einräumung und <strong>im</strong>merwährende Ausübung


- 5 -<br />

der gegenständlichen Dienstbarkeit bezahlt die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. binnen 14 Tagen<br />

ab Beginn des gegenständlichen Benützungsrechtes € 20.000,- an die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“.<br />

Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. erteilt weiters der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ die grundsätzliche Zusage,<br />

dass sie am Marktplatz für die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ sowie deren Mieter in dem zu errichteten<br />

Büro- und Geschäftszentrum nach deren Bedarf einerseits und den Möglichkeiten der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Ortsgestaltung andererseits unbebaute<br />

Flächen unentgeltlich zur Verfügung stellen wird. Diese Zurverfügungstellung erfolgt zum<br />

Zweck der Errichtung von Gastgärten, Schanigärten oder zur Nutzung dieser Flächen zum<br />

Zweck der Präsentation und Feilbieten von Waren. Diese Flächen verlaufen innerhalb eines<br />

Abstandes von 5 Metern entlang der vom aufgehenden Mauerwerk des Büro- und Geschäftszentrums<br />

einerseits und dem Marktplatz andererseits gebildeten Hauskante. An der Südseite<br />

des Büro- und Geschäftszentrums, sohin an der zu den Grundstücken .88 und .87 je KG <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> gelegenen Seite, reichen diese Flächen bis zur Grundgrenze, sodass hier lediglich die für<br />

den öffentlichen Verkehr zur Badergasse erforderlichen Breite frei zu halten bleibt. Die Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. gestaltet in Abst<strong>im</strong>mung mit dem Verein „Innovatives <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i.<br />

M.“ den Marktplatz. Die „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ verpflichtet sich daher bei allen späteren baulichen<br />

Änderungen, insbesondere auch späteren Veränderungen der Fassadengestaltung sowie Errichtung<br />

allfälliger weiterer Gebäude und Gebäudeteile, das Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

herzustellen und dem Anliegen der Gestaltung eines optisch und funktionell ansprechenden<br />

Marktplatzes so weit wie möglich entgegenzukommen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister bringt den anwesenden Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>rates den gegenständlichen<br />

Kaufvertrag (siehe Beilage) sowie den gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag (siehe Beilage)<br />

für den Grundankauf zur Erweiterung der Marktplatzes mit der „f-<strong>im</strong>mo GmbH“ vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis und beantragt den Abschluss dieses Kaufvertrages und dieses Dienstbarkeitsvertrages.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten<br />

in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

2. Änderung der Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. November 2005 wurden folgende Richtlinien zur Förderung<br />

der Wirtschaft <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> beschlossen:<br />

Drei Förderungsziele:<br />

- Betriebsansiedelung<br />

- Schaffung neuer Arbeitsplätze<br />

- Förderung bei Betriebsübernahmen<br />

Förderungshöhe:<br />

- Vollzeit: € 730,- je Mitarbeiter<br />

- Teilzeit: € 365,- bis 20 <strong>St</strong>unden<br />

Die derzeitigen Richtlinien laut Erlass vom Land OÖ lauten folgendermaßen:<br />

- Förderung nur für neu zu schaffende Arbeitsplätze<br />

- Betriebspflicht in der <strong>Gemeinde</strong><br />

- Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer höchstens drei Jahre<br />

Der Wirtschaftsausschuss hat in der Sitzung am 15. April 2011 über die Richtlinien für Betriebsförderungen<br />

eingehend beraten und für den <strong>Gemeinde</strong>rat einst<strong>im</strong>mig folgenden Vorschlag<br />

erarbeitet:<br />

� Förderung für Betriebsansiedelung und neu zu schaffende Arbeitsplätze<br />

� Betriebspflicht in der <strong>Gemeinde</strong>


- 6 -<br />

� Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer in den ersten drei Jahren<br />

Förderung bei Betriebsübernahme:<br />

� letztes Jahr bezahlte Kommunalsteuer (bei gleichbleibender Arbeitnehmerzahl)<br />

� max. € 20.000,-<br />

Beratung:<br />

GV Siegfried Kepplinger:<br />

Wie der Bürgermeister bereits erwähnt, haben wir in der Wirtschaftsausschusssitzung eingehend<br />

darüber beraten und sind der Meinung, dass diese Regelung durchaus für alle am gerechtesten<br />

wäre. Wir haben uns auch die Entwicklung der Kommunalsteuer angeschaut und diese<br />

entwickelt sich durchaus positiv.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Änderung der<br />

Richtlinien für Betriebsförderungen der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. mit 1. Jänner 2012.<br />

Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener<br />

Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

3. Verbreiterung des GW Haindorfer: Antrag gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Auf Grund der Schaffung eines Betriebsbaugebietes für die Firma Viscotec muss der bestehende<br />

GW Haindorfer von der Grundgrenze der Firma Walter Pichler bis zum Beginn des neuen<br />

Betriebsbaugebietes verbreitert werden, da in diesem Bereich die Mindestbreite von 5,0 m<br />

nicht gegeben ist.<br />

Ein unterschriebenes Grundabtretungsprotokoll vom 30. März 2011, in dem der Grundbesitzer<br />

Peter Hauzenberger die erforderliche Fläche von 54 m² unentgeltlich in das öffentliche Gut der<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. abtritt, liegt vor. Die erforderlichen Arbeiten für die Verbreiterung<br />

des Güterweges muss die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. machen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz die Übertragung der<br />

gegenständlichen Fläche <strong>im</strong> Ausmaß von 54 m² in das öffentliche Gut der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M. zum GW Haindorfer. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

4. Änderung des Flächenwidmungsplanes:<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

a) Niederleithner Hubert und Waltraud (Erweiterung Baugebiet MB)<br />

Das Land Oberösterreich, Abteilung Raumordnung, Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben<br />

vom 12. April 2011 mitgeteilt, dass zur Änderung Nr. 36 des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 aus<br />

fachlicher Sicht festgestellt wird:<br />

Gegen die Planungsabsicht – Umwidmung des Grundstückes 443/4 (Teilfläche), KG Windischberg<br />

mit einer Gesamtfläche von ca. 3.068 m² von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft, Ödland“<br />

in „Bauland – Eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder<br />

Wohnnutzung“ – wird kein fachlicher Einwand erhoben.<br />

Die Bezeichnung der Widmungskategorie „MB“ ist in der Planlegende gemäß der Oö. Planzeichenverordnung<br />

für Flächenwidmungsplan zu korrigieren.


- 7 -<br />

Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz stellt fest, dass aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht mit keiner <strong>St</strong>örung des Naturteilraumes <strong>im</strong> Sinne des NschG 2001 zu rechnen ist.<br />

Dem Antrag wird daher naturschutzfachlich zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Zust<strong>im</strong>mung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />

36 gemäß den vorliegenden <strong>St</strong>ellungnahmen. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die<br />

25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigen in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

b) Nr. 38: Dr. Otto Plappart (Wohngebiet be<strong>im</strong> Meierhof in Plöcking)<br />

Mit Bescheid vom 22. Oktober 2009 hat das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung/Raumordnungsrecht<br />

die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 29 aufsichtsbehördlich<br />

genehmigt. Der Meierhof in Plöcking hat die Widmung „Sonderausweisung für bestehende<br />

land- und forstwirtschaftliche Gebäude“ für „Wohnnutzung – 20 Wohnungen“ erhalten.<br />

Eine neuerliche Änderung des Flächenwidmungsplanes ist deshalb erforderlich, weil die geplante<br />

Wohnnutzung E + 2 Vollgeschosse und auch die damit verbundenen infrastrukturellen Erfordernisse<br />

mit der Änderung Nr. 2.29 nicht zu erfüllen sind. Daher soll die gegenständliche Fläche<br />

in Wohngebiet „W“ umgewidmet werden.<br />

Das Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung gemäß § 33 Abs. 1<br />

bzw. § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 sowie das Gutachten von Arch. DI Thomas Eder vom 04. April<br />

2011 wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Umwidmung in Wohngebiet entspricht der örtlichen <strong>St</strong>ruktur, da der Ortsteil Plöcking <strong>im</strong><br />

Wesentlichen ein reiner Wohnort geworden ist und die frühere dörfliche Siedlungsstruktur<br />

durch die entstandenen Umnutzungen der bestehenden Gebäude sich auf Wohnen reduziert<br />

hat.<br />

Der bestehende <strong>St</strong>einlehrpfad und die dazugehörigen Exponate sowie der bestehende Schuppen<br />

mit Schaustücken können aus Sicht der Ortsplanung durchaus <strong>im</strong> Wohngebiet stehen. Die<br />

beabsichtigte Änderung wurde Herrn DI Kamplmüller von der Abt. Raumordnung vorgelegt und<br />

wurde als machbar erklärt.<br />

Es handelt sich vordergründig um eine Erweiterung und Nachnutzung <strong>im</strong> Ortsteil Plöcking. Die<br />

bestehende dörfliche <strong>St</strong>ruktur wird aus Sicht der Ortsplanung beibehalten.<br />

Aus Sicht der Ortsplanung kann der Umwidmung zugest<strong>im</strong>mt werden und durch die geringfügige<br />

Erweiterung des Ortsteiles ist es nicht erforderlich, das örtliche Entwicklungskonzept abzuändern.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Fassung des Grundsatzbeschlusses zur Umwidmung dieses<br />

Grundstückes von Grünland, Dorfgebiet und Parkplätzen aus der Flächenwidmungsplanänderung<br />

Nr. 29 in Wohngebiet „W“ gemäß den vorliegenden Unterlagen. Diesem Antrag des Bürgermeisters<br />

st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />

zu.<br />

5. Bebauungsplan für Teile der Ortschaft Reith: Einleitung des Verfahrens<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Durch den positiven Baubescheid des <strong>Gemeinde</strong>rates für die Errichtung einer Therapiereithalle<br />

<strong>im</strong> Nahbereich des Wohnhauses Reith 10 ist es erforderlich, <strong>im</strong> Siedlungssplitter Reith Teile der<br />

Parzelle 1311 sowie der Parzelle 874/4, KG Windischberg, mit einem Bebauungsplan auszustatten.<br />

Die Parzelle Nr. 874/4 ist mit einer sogenannten <strong>St</strong>ernchenwidmung versehen, nördlich davon<br />

wurde ein Teil der Parzelle Nr. 1311 mit der Sonderwidmung Reitsporthalle versehen.<br />

Ortsplaner Architekt DI Eder teilt <strong>im</strong> Gutachten vom 15. März 2011 mit, dass es zur Vermeidung<br />

von Widmungskonflikten in der Zukunft und der Gewährleistung von Rechtssicherheit für


- 8 -<br />

die benachbarten Parzellen erforderlich ist, beide Parzellen mit einem Bebauungsplan in ihrer<br />

Bebauung zu regulieren.<br />

Der <strong>St</strong>ernchenbau ist unter Berücksichtigung seiner bestehenden Bebauung aufgrund der Abstandsbest<strong>im</strong>mungen<br />

mit einem Bebauungsplan zu versehen. Der neue Bebauungsplan regelt<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen die Bebaubarkeit der beiden Grundstücke und ist nur in der Grundstufe mit<br />

den erforderlichen Mindestinhalten versehen.<br />

Aus Sicht der Ortsplanung ist die Regelung der Bebaubarkeit dringend erforderlich gewesen,<br />

um die oben genannten Erstellungsgründe zu gewährleisten.<br />

Aus ortsplanerischer Sicht sprechen keine Einwände gegen den geplanten Bebauungsplan.<br />

Das Vorhaben zur Erlassung eines Bebauungsplanes für Teile der Ortschaft Reith wurde in der<br />

Zeit vom 12. April bis 10. Mai 2011 öffentlich kundgemacht.<br />

Die Nachbarn Jürgen und Andrea Enzenhofer, Reith 4, haben mit Schreiben vom 16. April 2011<br />

zeitgerecht eine <strong>St</strong>ellungnahme bzw. einen Einspruch gegen diesen Bebauungsplan geltend<br />

gemacht.<br />

Die Ehegatten Enzenhofer teilen mit, dass die Hauptbegründung des Einspruches die Tatsache<br />

ist, dass diese Bebauungsplanänderung zur Sanierung diverser „Bausünden“ gemacht wird. Die<br />

Ehegatten Enzenhofer teilen weiters mit, dass sie sicher sind, dass jeder der bereits einmal ein<br />

Bauvorhaben getätigt hat, sicher gerne etwas anderes gemacht hätte. Doch wir und auch alle<br />

anderen Bürger von <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> müssen sich strikt an eine Bauordnung und die entsprechende<br />

Rechtsgrundlage halten. Da wären doch alle dumm und naiv, die sich an Gesetze halten, wenn<br />

es möglich ist zu bauen was und wie man will, wenn dann sowieso nachträglich der Bebauungsplan<br />

geändert wird, so dass alles rechtlich wieder in Ordnung ist.<br />

Abschließend teilen Jürgen und Andrea Enzenhofer mit, dass sie sich aus diesem Grund über<br />

die aktuelle Rechtslage einer Bebauungsplanänderung befragt haben. Sie berufen sich auf ein<br />

Schreiben des Landes Oberösterreich vom 13. April 2011, welches auch beigelegt worden ist.<br />

Im gegenständlichen Schreiben des Amtes des Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und<br />

Kommunales, bedankt sich Herr Mag. Peter Rammer für die <strong>St</strong>ellungnahme der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. vom 28.03.2011, in der <strong>im</strong> Wesentlichen mitgeteilt worden ist, dass Herrn<br />

Franz Kaiser am 15.11.2004 eine Baubewilligung für den Um- und Zubau des bestehenden<br />

Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 847/7, KG Windischberg, erteilt worden sei. Im Zuge<br />

einer baupolizeilichen Überprüfung am 28.12.2010 sei unter anderem festgestellt worden, dass<br />

für das mit oben stehendem Bescheid bewilligte Bauvorhaben eine Fertigstellungsanzeige<br />

(noch) nicht vorliege. Darüber hinaus seien mehrere anzeige- und bewilligungspflichtige Abweichungen<br />

vom bestehenden Baukonsens festgestellt worden. Auf Grund eines daraufhin vorgelegten<br />

– der Aufsichtsbehörde nicht vorliegenden – Bauplanes habe der beigezogene Amtssachverständige<br />

für Bautechnik in seinem Aktenvermerk vom 28.01.2011 ergänzend fest<br />

gehalten, unter welchen Voraussetzungen die sich <strong>im</strong> Bauwich befindenden Gebäude(teile)<br />

anzeige- bzw. bewilligungsfähig wären.<br />

Dieser Sachverhalt wird von der Aufsichtsbehörde – auf Grund des Nichtvorliegens sämtlicher<br />

relevanter Unterlagen unpräjudiziell für allfällige weitere aufsichtsbehördliche Verfahren – wie<br />

folgt rechtlich beurteilt:<br />

Gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 Oö. BauO 1994 ist die Benützung baulicher Anlagen, deren Fertigstellung<br />

nach § 42 oder § 43 anzuzeigen ist, zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Baufertigstellungsanzeige<br />

benützt wird.<br />

Gemäß § 49 Abs. 1 leg.cit. hat die Baubehörde, wenn sie feststellt, dass eine bewilligungspflichtige<br />

bauliche Anlage ohne Baubewilligung ausgeführt wird oder bereits ausgeführt wurde,<br />

dem Eigentümer der baulichen Anlage mit Bescheid aufzutragen, entweder nachträglich innerhalb<br />

einer angemessenen festzusetzenden Frist die Baubewilligung zu beantragen oder die<br />

bauliche Anlage innerhalb einer weiters festzusetzenden angemessenen Frist zu beseitigen und<br />

gegebenenfalls den vorigen Zustand wieder herzustellen. Die Möglichkeit, nachträglich die<br />

Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen<br />

Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann. Diese Best<strong>im</strong>mung gilt gemäß § 25a<br />

Abs. 5 Oö. BauO 1994 sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben.


- 9 -<br />

Da baupolizeiliche Aufträge vom Verpflichtenden ohnehin <strong>im</strong> Rechtsmittelweg bekämpft werden<br />

können und eine Vollstreckbarkeit erst nach Eintritt deren Rechtskraft möglich ist, ist von<br />

der Baubehörde unverzüglich mittels baupolizeilicher Aufträge, und zwar sowohl gemäß § 44<br />

Abs. 2 Z. 1 als auch § 49 Abs. 1 Oö. BauO 1994 vorzugehen. Bei der Erlassung dieser baupolizeilichen<br />

Aufträge ist von der derzeit geltenden Rechtslage und nicht von eventuell eintretenden<br />

nachträglichen tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen (z.B. Grundabtretungen ins öffentliche<br />

Gut, allfälliger Erwerb eines 3 m Grundstückstreifens zur Herstellung der erforderlichen<br />

Abstände, Erlassung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes) auszugehen. Derartige Änderungen<br />

stellen lediglich ein Hemmnis für die Vollstreckbarkeit des rechtskräftigen baupolizeilichen<br />

Auftrages dar.<br />

Hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer verweist die Direktion für Inneres und Kommunales<br />

auf die Best<strong>im</strong>mung des § 12 Abs. 2 Oö. BauTV.<br />

Sollten noch weitere Ermittlungen für die Beurteilung, ob bzw. hinsichtlich welcher Gebäude(teile)<br />

ein baupolizeilicher Auftrag nach § 49 Abs. 1 Oö. BauO 1994 bedingt oder unbedingt<br />

zu erlassen ist, erforderlich sein, sind diese angesichts der Tatsache, dass der bestehende konsens-<br />

und rechtswidrige Zustand der Baubehörde bereits mehrere Monate bekannt ist, ebenfalls<br />

unverzüglich durchzuführen.<br />

Zur beabsichtigten Erlassung (bzw. Änderung) eines Bebauungsplanes für den gegenständlichen<br />

Bereich wird auf Grund der Anmerkung des Beschwerdeführers, dadurch solle dieser konsenslose<br />

Zustand saniert werden, auf folgende einschlägige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes<br />

hingewiesen werden:<br />

Eine allein zu dem Zweck vorgenommene Änderung (Anmerkung: auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes,<br />

um die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für eine zunächst der ursprünglich<br />

erteilten Baubewilligung und in der Folge den geltenden Bebauungsplangrundlagen<br />

widersprechende und somit rechtswidrige Bauführung rechtlich zu ermöglichen, kann nicht als<br />

eine Bebauungsplanänderung angesehen werden, welche <strong>im</strong> Sinn des § 36 Abs. 1 Oö. ROG<br />

1994 zu rechtfertigen ist (vgl. VfGH 01.10.1990, B 40/90-15). Eine Änderung (Anmerkung:<br />

auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes, die allein zu dem Zweck vorgenommen wird, um<br />

die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung für eine wegen Widerspruchs zum geltenden<br />

Bebauungsplan (Anmerkung: auch geltenden Baurecht allgemein) rechtswidrige Bebauung zu<br />

ermöglichen, ist nicht durch sachliche Erwägungen begründet und ist damit ein Verstoß gegen<br />

den Gleichheitsgrundsatz (vgl VfSlg. 4240/1992; VfSlg. 5794/1968). Die Anpassung (Anmerkung:<br />

auch Neuerlassung) des Bebauungsplanes an eine ihm widersprechende und deshalb<br />

rechtswidrige Bauführung, um für diese nachträglich die rechtliche Grundlage zu schaffen, ist<br />

eine unzulässige Begünstigung des Bauwerbers und verstößt gegen das Gleichheitsgebot (VfGH<br />

30.09.1989, V 18/89; VfSlg. 12.171/1989).<br />

Im Lichte dieser Rechtsprechung weist die Baurechtsabteilung daher ausdrücklich darauf hin,<br />

dass die Erlassung eines Bebauungsplanes – sollte diese (auch) zur Sanierung der bestehenden<br />

"Bausünde" erfolgen – unzulässig ist.<br />

Abschließend wird ersucht, das Amt der Oö. Landesregierung, über die weiteren beabsichtigten<br />

und gesetzten Verfahrensschritte, insbesondere die (zu) erlassenen baupolizeilichen Aufträge,<br />

zu informieren.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt stelle ich die Befangenheit von GR Wilhelm Enzenhofer fest.<br />

GR Enzenhofer n<strong>im</strong>mt daher an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Beratung:<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Mit dem heutigen Beschluss wird das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.<br />

Anschließend wird dieser Plan den zuständigen <strong>St</strong>ellen des Landes OÖ zur Überprüfung<br />

vorgelegt. Es besteht keinesfalls die Absicht irgendwelchen Bauverfehlungen die Absolution zu<br />

erteilen, sondern die Einleitung dieses Verfahrens soll zur Klärung der bestehenden Situation


- 10 -<br />

beitragen. Be<strong>im</strong> nächsten Baukommissionstermin erfolgt eine baupolizeiliche Überprüfung der<br />

Liegenschaft Reith 10, bei der allfällige Mängel die nicht den rechtskräftigen Baubescheiden<br />

entsprechen, aufgelistet werden sollen. Anschließend ergeht nach vorheriger rechtlicher Überprüfung<br />

durch den OÖ <strong>Gemeinde</strong>bund ein baupolizeilicher Auftrag an Herrn Kaiser.<br />

GV Helga Schürz:<br />

Ich habe mir die <strong>St</strong>ellungnahme von der Direktion Inneres und Kommunales sehr gründlich<br />

durchgelesen. Falls Herr Kaiser Baufehler gemacht hat, müssen diese auch korrigiert werden.<br />

Folgender Satz von Mag. Rammer macht mir Sorgen: „Im Lichte dieser Rechtsprechung weisen<br />

wir daher ausdrücklich darauf hin, dass die Erlassung eines Bebauungsplanes – sollte diese<br />

(auch) zur Sanierung der bestehenden „Bausünde“ erfolgen – unzulässig ist. Ich sehe diese<br />

Angelegenheit dann als Problem, wenn damit eine rechtswidrige Handlung gesetzt wird und ich<br />

damit Bedenken wegen einer Amtshaftungsklage gegenüber dem Bürgermeister oder dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat haben muss.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Wie schon erwähnt, dient der heutige Beschluss zur Einleitung des Verfahrens. Erst nach dem<br />

Einlangen der <strong>St</strong>ellungnahmen der zuständigen <strong>St</strong>ellen des Landes OÖ, erfolgt der endgültige<br />

Beschluss über den Bebauungsplan. Die <strong>St</strong>ellungnahme von Herrn Mag. Rammer ist insofern<br />

richtig, als dass Bauverfehlungen <strong>im</strong> Nachhinein nicht korrigiert werden dürfen. Es wird auch<br />

nichts legalisiert und auch kein rechtswidriger Beschluss gefasst. Die <strong>St</strong>ellungnahme von Herrn<br />

Mag. Rammer basiert auf der einseitigen Information der Familie Enzenhofer. Ich war selbst<br />

überrascht, dass diese rechtliche Beurteilung gemacht worden ist und die <strong>Gemeinde</strong> nicht mit<br />

einbezogen wurde.<br />

GV Helga Schürz:<br />

Wie ist nun die weitere Vorgehensweise, da nach einem halben Jahr nach der ersten baupolizeilichen<br />

Überprüfung auch entsprechende Handlungen (Abbruchbescheid) gesetzt werden<br />

müssen?<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Nachdem das letzte Konsensgespräch am 28. Februar 2011 mit den beteiligten Parteien <strong>im</strong><br />

Beisein von Amtsleiter Günther Kehrer, Vizebgm. Karl Leitner sowie den <strong>Gemeinde</strong>vorständen<br />

Siegfried Kepplinger, Claudia S<strong>im</strong>ader, Helga Schürz und Werner Gruber und meiner Person<br />

gescheitert ist, wurden auch schon die ersten Rechtsschritte gemacht. Bezüglich der Ableitung<br />

der Oberwässer hat Herr Franz Kaiser bereits einen baupolizeilichen Auftrag mittels Bescheid<br />

erhalten. Nach der baupolizeilichen Überprüfung am Dienstag, 24. Mai 2011, wird zeitgerecht<br />

ein Bescheid erlassen.<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Der Bürgermeister beantragt die Fassung eines Grundsatzbeschlusses für die Einleitung des<br />

Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes für Teile der Ortschaft Reith. Diesem Antrag<br />

des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 24 anwesenden <strong>Gemeinde</strong>räte in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig<br />

zu.<br />

6. Vorstellung des Marketingkonzeptes des Wirtschaftsparks Oberes<br />

Mühlviertel<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

Bei der Vorstandssitzung des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel am 31. Mai 2010 wurde beschlossen,<br />

ein Regionalprofil, eine Profilierung der lokalen und regionalen <strong>St</strong>andortqualitäten,<br />

für den Bezirk Rohrbach zu erstellen. Bei diesem Leitbild sollen vor allem die weichen <strong>St</strong>andortfaktoren<br />

zur wirtschaftlichen Entwicklung und Opt<strong>im</strong>ierung der Lebensqualität (Einkaufen,<br />

Schulen, Bildung, Kinderbetreuung, Wohnen, Kultur, Natur usw. <strong>im</strong> Vordergrund stehen.) Für<br />

die Erstellung des Regionalprofils wurde ein eigener Beirat gegründet. Diesem Beirat gehören<br />

neben dem Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel die LEADER Regionen Donau Böhmerwald und


- 11 -<br />

Hansbergland, die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer, das AMS, EUREGIO und Regionalmanagement<br />

sowie die TMG und das TDZ Neufelden an. Nach zwei Sitzungen wurde vereinbart,<br />

an alle 42 <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes Rohrbach ein Erhebungsblatt zur Einholung der<br />

aktuellen Daten zu senden. Herr DI Hans Dobetsberger vom TDZ Neufelden hat sich bereit<br />

erklärt, die Daten zu einem Konzept zusammenzuführen. Das fertigte Konzept wurde anschließend<br />

allen <strong>Gemeinde</strong>n nochmals zur Durchsicht übermittelt.<br />

Bei einer weiteren Vorstandssitzung am 18. November 2010 wurde vereinbart, dieses Konzept<br />

an die Werbeagenturen W<strong>im</strong>mer, <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., Towertrash, Rohrbach, Fredmansky, Neufelden,<br />

und der Firma Como aus Linz mit der Bitte um Erstellung einer entsprechenden Präsentation<br />

zu übermitteln. Nur Herr Dr. Albert Ettmayr von der Firma Como war nach Rücksprache<br />

mit allen Firmen bereit, ein Konzept ohne Abschlagszahlung zu präsentieren.<br />

Auf Grund dieser Tatsache hat der Vorstand des Wirtschaftsparks am 17. März 2011 beschlossen,<br />

sich das fertige Konzept der Firma Como vorstellen zu lassen. Als Budgetrahmen wurde<br />

für das 1. Jahr ein Betrag von € 20.000,-, für das 2. und 3. Jahr je € 10.000,- und für die weiteren<br />

2 Folgejahre ein Betrag von je € 5.000,- festgesetzt. Am 21. April 2011 hat die Firma<br />

Como dem Vorstand ihr Werbekonzept für den Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel präsentiert<br />

und der Vorstand hat einst<strong>im</strong>mig beschlossen, der Verbandsversammlung vorzuschlagen, die<br />

Marketingaktivitäten des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel an die Firma Como mit dem oben<br />

genannten Budgetrahmen zu vergeben.<br />

Bei der Verbandsversammlung am 26. April 2011 wurde die Firma Como, Linz mit den Marketingaktivitäten<br />

des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel beauftragt. Gleichzeit wurde Herr Dr.<br />

Ettmayr ersucht, eine Kurzpräsentation (siehe Beilage) des Marketingkonzeptes für die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

des Bezirkes Rohrbach zu erstellen.<br />

7. Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />

Bericht des Vorsitzenden:<br />

a) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten:<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Flögl hat <strong>im</strong> Auftrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. die Erd-, Baumeister-<br />

und Rohrverlegungsarbeiten für den Kanal BA 11 <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />

ausgeschrieben.<br />

Die Angebotsöffnung am 05. Mai 2011 brachte folgendes Ergebnis:<br />

Anbotsteller Anbotsumme<br />

inkl. Mwst.<br />

C. Peters, Baugesellschaft m.b.H. & Co KG; Linz € 491.406,17<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH; Altenberg € 505.741,97<br />

<strong>St</strong>rabag <strong>St</strong>raßenbau, Linz € 434.567,23<br />

Inkl. 3% Nachlass<br />

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; Eferding € 338.244,20<br />

Inkl. 3,5% Nachlass<br />

TEERAG – ASDAG; Linz € 395.103,30<br />

Inkl. 10% Nachlass<br />

Alpine Bau GmbH; Taufkirchen € 315.319,55<br />

Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.; Linz € 437.395,02<br />

Brüder Resch Hoch- u. Tiefbau GesmbH & Co KG; Aigen € 470.970,32<br />

Weber Bau GmbH; Rohrbach € 371.422,96<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Auf Grund des Vergabevorschlages des Büros Dr. Flögl vom 13. Mai 2011 beantragt der Bürgermeister<br />

die Vergabe der Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten für den Kanal BA<br />

11 an die bestbietende Firma Alpine Bau GmbH, 4775 Taufkrichen, Maad 17 mit einer geprüften<br />

Angebotssumme von € 262.766,29 exkl. Ust. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men<br />

die 25 anwesenden <strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.


- 12 -<br />

b) Kanal BA 11 (Lachnerstraße): Kanalüberprüfungen:<br />

Das Ingenieurbüro Dr. Flögl hat <strong>im</strong> Auftrag der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M. die Kanalüberprüfungen<br />

für den Kanal BA 11 <strong>im</strong> nicht offenen Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich ausgeschrieben.<br />

Die Angebotsöffnung am 05. Mai 2011 brachte folgendes Ergebnis:<br />

Anbotsteller Anbotsumme<br />

inkl. Mwst.<br />

Buchschartner Kanalservice GmbH; Mondsee € 16.270,80<br />

Maier-Bauer Prüftechnik GmbH; Raab € 14.432,40<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH; Altenberg € 17.545,20<br />

WDL-WasserdienstleistungsGmbH; Linz € 15.928,64<br />

Zaussinger Bau- und Transporte GmbH<br />

Kanalservice; Unterweißenbach<br />

€ 16.678,20<br />

Ferd. DEHM & F. OLBRICHT GmbH Prüftechnik; Linz € 15.747,07<br />

<strong>St</strong>rabag <strong>St</strong>raßenbau, Linz € 14.198,69<br />

<strong>St</strong>raßen- und Pflasterbau GmbH; Eferding € 13.187,18<br />

Inkl. 3% Nachlass<br />

Abst<strong>im</strong>mung:<br />

Auf Grund des Vergabevorschlages des Büros Dr. Flögl vom 13. Mai 2011 beantragt der Bürgermeister<br />

die Vergabe der Kanalüberprüfungen für den Kanal BA 11 an die bestbietende Firma<br />

<strong>St</strong>raßen- und Pflasterbau GmbH, 4070 Eferding, Au bei hohen <strong>St</strong>eg 21 mit einer Angebotssumme<br />

von € 10.989,32 exkl. Ust. Diesem Antrag des Bürgermeisters st<strong>im</strong>men die 25 anwesenden<br />

<strong>St</strong><strong>im</strong>mberechtigten in offener Abst<strong>im</strong>mung einst<strong>im</strong>mig zu.<br />

8. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse<br />

Wirtschaftsausschuss:<br />

Obmann Siegfried Kepplinger:<br />

So wie <strong>im</strong> letzten Jahr ist auch für den heurigen Herbst wieder eine Veranstaltung „Schule und<br />

Wirtschaft“ geplant. Genauere Informationen und Details werde ich in einer der nächsten Sitzungen<br />

vortragen.<br />

Sozialausschuss:<br />

Obfrau Claudia S<strong>im</strong>ader:<br />

Zum Erfahrungsaustausch des Familiennetzwerkes Mühltal waren alle Bürgermeister, die Mitglieder<br />

und Ersatzmitglieder des Sozialausschusses, Jugendliche, Kindergärtnerinnen, Pfarrverantwortliche<br />

sowie Personen die sich für dieses Thema interessieren eingeladen.<br />

Aus <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> nahmen 10 Personen am Workshop in Neufelden teil.<br />

Das Familiennetzwerk Mühltal mit den sieben Netzwerkgemeinden Neufelden, Altenfelden, <strong>St</strong>.<br />

Ulrich, Niederwaldkirchen, Kleinzell, <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> und Kirchberg hat sich zur Aufgabe gemacht,<br />

Familien in der Region zu stärken und familienfreundliche Maßnahmen zu begleiten. Einige der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n sind mitten in der Auditumsetzung „Familienfreundliche <strong>Gemeinde</strong>“. Der Erfahrungsaustausch<br />

soll mit dazu beitragen, Ideen, Visionen und die Zusammenarbeit zwischen<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n zu fördern.<br />

Thema des Abends war:<br />

- Projekt Familienaudit – Erfahrungsaustausch<br />

- Familienarbeit in der <strong>Gemeinde</strong><br />

- Jugendarbeit: Input von Rita Schlagnitweit (Bezirksjugendbeauftragte)<br />

- Zukunftsvisionen zum 10jährigen Jubiläum des Familiennetzwerkes<br />

- Sonstiges


- 13 -<br />

Der Workshop wurde von Mag. Elisabeth Kumpl-Frommel von der SPES Familien-Akademie<br />

moderiert.<br />

Kulturausschuss:<br />

Obmann Helmut Ratzenböck:<br />

Weihnachtsmarkt 2011:<br />

Zu der bevorstehenden Neugestaltung des Ortsplatzes und der daraus folgenden Baustelle ab<br />

September 2011 wird überlegt, ob der Weihnachtsmarkt <strong>im</strong> Jahr 2011 einmal ausgelassen<br />

werden sollte.<br />

Eine Verlegung auf den Parkplatz des Kaufhauses Kastner oder auch auf den Schulsportplatz<br />

ist aufgrund des großen Aufwandes zur Verlegung des <strong>St</strong>romes fast unmöglich. Eine Verlegung<br />

auf den Raiba- und <strong>St</strong>öbichparkplatz könnte man sich vorstellen. Es stellt sich die Frage, ob es<br />

Sinn macht, neben einer Baustelle, wobei das Ambiente nicht sehr einladen wirkt, einen Weihnachtsmarkt<br />

abzuhalten.<br />

Eine Umfrage bei den Vereinen ergab, dass von 18 gefragten 6 unbedingt dafür sind, dass der<br />

Weihnachtsmarkt auch <strong>im</strong> Jahr 2011 statt findet und es 12 egal ist, ob eine Pause eingelegt<br />

wird.<br />

Nachdem auch die Mitglieder des Kulturausschuss zu keiner eindeutigen Lösung gekommen<br />

sind, wird Obmann Helmut Ratzenböck diesen Tagesordnungspunkt den Fraktionen zur Beratung<br />

weitergeben. Bei der nächsten Sitzung des Kulturausschusses <strong>im</strong> Juni sollten dann die<br />

Meinungen der Fraktionen vorgetragen werden.<br />

Kunst-, Handwerks- und Gewerbemarkt 2012<br />

Ein Kunst-, Handwerks- und Gewerbemarkt wäre eventuell gut mit der Eröffnung des neuen<br />

Ortsplatzes bzw. mit dem Granitfest zu verbinden. Genauere Details werden erst besprochen.<br />

He<strong>im</strong>atabend<br />

Der He<strong>im</strong>atabend wird am Samstag, 19. November 2011, um 19:30 Uhr <strong>im</strong> Kultursaal der<br />

Hauptschule, mit vielen he<strong>im</strong>ischen Teilnehmern stattfinden.<br />

Blühendes <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.<br />

Auch heuer sind wieder alle <strong>Gemeinde</strong>bürger herzlich dazu eingeladen bei der Aktion „Blühendes<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M.“ mitzumachen. Die große Abschlussveranstaltung findet am Freitag, 7. Oktober<br />

2011, statt.<br />

Veranstaltungsschwerpunkt 2012<br />

Im Jahre 2012 sind es bereits 10 Jahre, wo das große Hochwasser <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>St</strong>.<br />

<strong>Martin</strong> i. M. viel Schaden angerichtet hat. Dazu könnte man einen Bilderrückblick der Bevölkerung<br />

präsentieren.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

� Es wurde eine Firma beauftragt, Flugaufnahmen vom derzeitigen Ortsbild zu machen,<br />

bevor die Abbrucharbeiten be<strong>im</strong> Braugasthaus begonnen werden.<br />

� Da heuer das Jahr der Ehrenamtlichkeit ist, hab ich gemeinsam mit GV Werner Gruber<br />

ein Gespräch geführt, um einen entsprechenden Rahmen für die Ehrung der ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter in <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> zu finden. Es ist angedacht, dies mit dem geplanten<br />

He<strong>im</strong>atabends zu verbinden.<br />

� Die Wasserrechtsverhandlung der Lachnersiedlung ist positiv verlaufen.<br />

� Da einige bestehende Bushaltestellen nicht mehr normgerecht sind, gibt es diesbezüglich<br />

notwendige Änderungen:


- 14 -<br />

- Dunzendorf – Fa. Ganser (Ausweiche ev. Lanzersdorf/Ritzersdorf)<br />

- Fürtholz – Errichtung einer Busbuch<br />

- Schmiedgrub – Verlegung der Bushaltestelle<br />

9. Allfälliges<br />

GR Helmut Ratzenböck:<br />

Am Donnerstag, 16. Juni 2011, findet die Veranstaltung „40 Jahre Hauptschule <strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i.<br />

M.“ statt, zu der alle <strong>Gemeinde</strong>räte sowie die ganze <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung sehr herzlich eingeladen<br />

sind.<br />

Bgm. Wolfgang Schirz:<br />

Ich danke allen <strong>Gemeinde</strong>räten für das Kommen und die konstruktive Mitarbeit.


- 15 -<br />

Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte<br />

Sitzung vom 20. April 2011 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21 Uhr.<br />

.....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

.....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung<br />

vom keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>St</strong>. <strong>Martin</strong> i. M., am<br />

Der Vorsitzende<br />

..............................................................................<br />

Das ordnungsgemäße Zustandekommen der vorstehenden <strong>Verhandlungsschrift</strong> des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

wird bestätigt.<br />

.................................................... .<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat ÖVP)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat SPÖ)<br />

....................................................<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat FPÖ)

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