Produktbuch - Landratsamt Waldshut
Produktbuch - Landratsamt Waldshut
Produktbuch - Landratsamt Waldshut
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Produktbuch</strong><br />
Landkreis <strong>Waldshut</strong><br />
Versorgung dieser Personen verantwortlich sind, soweit nicht vorrangigen Leistungen des<br />
SGB XII in Anspruch zu nehmen sind.<br />
• Schuldnerberatung im Rahmen von § 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II<br />
Sozialberatung und Betreuung ver- und überschuldeter Personen/Familien. Die<br />
Schwerpunkte des Beratungsangebotes liegen neben finanziellen, rechtlichen und<br />
hauswirtschaftlichen Fragen vornehmlich in der persönlichen Beratung und in eventuell<br />
notwenigen pädagogisch-präventiven Hilfen; strukturelle und einzelfallübergreifende<br />
Arbeit (z. B. Multiplikatorenschulung, Prävention, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit,<br />
kollegiale Fachberatung, strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen/<br />
Institutionen); auf die Schuldnerberatung nach SGB XII wird verwiesen.<br />
• Psychosoziale Betreuung<br />
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden nach § 16 SGB II geregelt. Im Gegensatz<br />
zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollen Aktivitäten gefördert<br />
werden, die die Eingliederung fördern, damit Hilfebedürftigkeit beendet wird bzw. erst gar<br />
nicht auftritt. Beratungsangebote wie die psychosoziale Betreuung sollen somit als<br />
weitere Leistung verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in<br />
der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben.<br />
• Mögliche Leistungsangebote in der psychosozialen Betreuung<br />
Mitwirkung im Fallmanagement, Mitarbeit an der Eingliederungsvereinbarung,<br />
motivierende Gesprächsführung für unter 25-Jährige, Informationsvermittlung,<br />
Ressourcenorientierte Beratung, Motivationsarbeit und Stärkung der<br />
Selbsthilfepotenziale, Vermittlung zusätzlicher Beratungsangebote und Hilfen,<br />
Aufklärungsarbeit des Sozialdienstes.<br />
• Suchtberatung<br />
Ermessensleistung zur Eingliederung in Arbeit, nach § 16 SGB II geregelt. Im Gegensatz<br />
zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen Aktivitäten gefördert<br />
werden, die die Eingliederung fördern, damit Hilfebedürftigkeit beendet wird bzw. erst gar<br />
nicht auftritt. Beratungsangebote wie die Suchtberatung sollen damit als weitere Leistung<br />
verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen<br />
Lebensführung ihren Grund haben.<br />
Zuordnung:<br />
Produktverantwortliche Stelle: Amt 41 - Jobcenter<br />
Abbildung im Haushaltsplan: Teilhaushalt 4 / Profitcenter 312002-410<br />
Produkt<br />
312003 Einmalige Leistungen<br />
Kurzbeschreibung:<br />
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchenden gemäß § 23 Abs. 3 SGB II für<br />
• Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte<br />
• Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt<br />
• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen<br />
Zuordnung:<br />
Produktverantwortliche Stelle: Amt 41 - Jobcenter<br />
Abbildung im Haushaltsplan: Teilhaushalt 4 / Profitcenter 312003-410<br />
1. Auflage Oktober 2011 49 © Dezernat 1/Amt 12