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Produktbuch - Landratsamt Waldshut

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<strong>Produktbuch</strong><br />

Landkreis <strong>Waldshut</strong><br />

Versorgung dieser Personen verantwortlich sind, soweit nicht vorrangigen Leistungen des<br />

SGB XII in Anspruch zu nehmen sind.<br />

• Schuldnerberatung im Rahmen von § 16 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II<br />

Sozialberatung und Betreuung ver- und überschuldeter Personen/Familien. Die<br />

Schwerpunkte des Beratungsangebotes liegen neben finanziellen, rechtlichen und<br />

hauswirtschaftlichen Fragen vornehmlich in der persönlichen Beratung und in eventuell<br />

notwenigen pädagogisch-präventiven Hilfen; strukturelle und einzelfallübergreifende<br />

Arbeit (z. B. Multiplikatorenschulung, Prävention, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit,<br />

kollegiale Fachberatung, strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen/<br />

Institutionen); auf die Schuldnerberatung nach SGB XII wird verwiesen.<br />

• Psychosoziale Betreuung<br />

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden nach § 16 SGB II geregelt. Im Gegensatz<br />

zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollen Aktivitäten gefördert<br />

werden, die die Eingliederung fördern, damit Hilfebedürftigkeit beendet wird bzw. erst gar<br />

nicht auftritt. Beratungsangebote wie die psychosoziale Betreuung sollen somit als<br />

weitere Leistung verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in<br />

der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben.<br />

• Mögliche Leistungsangebote in der psychosozialen Betreuung<br />

Mitwirkung im Fallmanagement, Mitarbeit an der Eingliederungsvereinbarung,<br />

motivierende Gesprächsführung für unter 25-Jährige, Informationsvermittlung,<br />

Ressourcenorientierte Beratung, Motivationsarbeit und Stärkung der<br />

Selbsthilfepotenziale, Vermittlung zusätzlicher Beratungsangebote und Hilfen,<br />

Aufklärungsarbeit des Sozialdienstes.<br />

• Suchtberatung<br />

Ermessensleistung zur Eingliederung in Arbeit, nach § 16 SGB II geregelt. Im Gegensatz<br />

zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sollen Aktivitäten gefördert<br />

werden, die die Eingliederung fördern, damit Hilfebedürftigkeit beendet wird bzw. erst gar<br />

nicht auftritt. Beratungsangebote wie die Suchtberatung sollen damit als weitere Leistung<br />

verhindern, dass die Eingliederung an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen<br />

Lebensführung ihren Grund haben.<br />

Zuordnung:<br />

Produktverantwortliche Stelle: Amt 41 - Jobcenter<br />

Abbildung im Haushaltsplan: Teilhaushalt 4 / Profitcenter 312002-410<br />

Produkt<br />

312003 Einmalige Leistungen<br />

Kurzbeschreibung:<br />

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchenden gemäß § 23 Abs. 3 SGB II für<br />

• Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte<br />

• Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt<br />

• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen<br />

Zuordnung:<br />

Produktverantwortliche Stelle: Amt 41 - Jobcenter<br />

Abbildung im Haushaltsplan: Teilhaushalt 4 / Profitcenter 312003-410<br />

1. Auflage Oktober 2011 49 © Dezernat 1/Amt 12

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