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Elbstrom-Kurier2012-01 5.indd - Wohnungsgenossenschaft Elbstrom

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Seite 8 ELBSTROMKurier 1 / 2<strong>01</strong>2<br />

Radweg oder Fußweg ?<br />

239 – Sonderweg Fußgänger 241 – getrennter Rad- und Fußweg 1022-10 – Radfahrer frei<br />

Die städtischen Gehwege in unseren<br />

Wohngebieten sind von unterschiedlicher<br />

Qualität. Das Spektrum<br />

reicht von gut bis desolat, was die<br />

bauliche Qualität betrifft.<br />

Als kreuzgefährlich stufen viele<br />

Genossenschafter die Gefahren ein,<br />

die von Radfahrern auf den Fußwegen<br />

ausgehen. Radfahrer fühlen<br />

sich unsicher, wenn sie auf den<br />

engen Straßen zwischen den parkenden<br />

Autos manövrieren sollen.<br />

Wer ist hier eigentlich im<br />

Recht?<br />

Hierüber sprachen wir mit Herrn<br />

Uwe Karger vom Ordnungsamt<br />

Wittenberge.<br />

Herr Karger: Grundsätzlich<br />

sind alle Verkehrsteilnehmer, also<br />

auch Radfahrer und Fußgänger,<br />

zur gegenseitigen Rücksichtnahme<br />

verpflichtet.<br />

Frage: Wie ist die Beschilderung<br />

der Gehwege in den Wohngebieten<br />

unserer Genossenschaft zu interpretieren?<br />

Herr Karger: Die überwiegend<br />

schmalen Gehwege sind mit den<br />

Schildern 239 »Sonderweg für<br />

Fußgänger« und Zusatzschild<br />

1022-10 »Radfahrer frei« ausgeschildert<br />

worden. Auf diesen Wegen<br />

haben die Fußgänger Vorrang. Das<br />

bedeutet, Radfahrer, die es eilig<br />

haben, dürfen auch auf der Straße<br />

fahren. Wenn Radfahrer den<br />

Gehweg mitbenutzen wollen, dürfen<br />

sie dies nur in der ausgeschilderten<br />

Richtung, und sie haben auf Fußgänger<br />

Rücksicht zu nehmen. Für sie<br />

gilt Schrittgeschwindigkeit,<br />

7-10 km/h. Drängeln, Schubsen und<br />

dichtes Vorbeifahren an Fußgängern<br />

ist verboten!<br />

Frage: Welche Beschilderungsmöglichkeiten<br />

gibt es noch?<br />

Herr Karger: In der unteren<br />

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße finden wir<br />

das Verkehrszeichen 241 »getrennter<br />

Rad- und Fußweg«. An der unterschiedlichen<br />

Farbgebung der<br />

Pflastersteine ist die Wegführung zu<br />

erkennen.<br />

Radfahrer haben in Fahrtrichtung<br />

den Radfahr- und Fußgänger den<br />

Fußgängerstreifen zu benutzen.<br />

Radfahrer dürfen nicht auf die für<br />

den Kraftfahrzeugverkehr vorbehaltenen<br />

Straße fahren.<br />

Der Radfahrstreifen darf nur in<br />

Fahrtrichtung – wir haben Rechtsverkehr<br />

in Deutschland – und nicht<br />

in beiden Richtungen benutzt<br />

werden.<br />

Frage: Wie sieht es in der Bahnstraße<br />

aus?<br />

Herr Karger: Zwischen Stern und<br />

Rathausstraße gilt: Gehweg, Radfahrer<br />

frei (Schild 239 mit Zusatzsschild<br />

1022-10).<br />

Auch hier haben die Fußgänger<br />

Vorrang. Radfahrer dürfen in<br />

Schrittgeschwindigkeit einen Blick<br />

auf die Schaufenster werfen. Wer es<br />

eilig hat, muss die Fahrbahn mit<br />

seinem Rad benutzen.<br />

Wir bedanken uns bei Herrn Karger für<br />

die aufschlussreichen Informationen.<br />

Falls Sie, liebe Leser, noch Fragen<br />

haben: Alles ist in der Straßenverkehrsordnung<br />

nachlesbar und in<br />

regelmäßigen Abständen gibt es<br />

Verkehrsteilnehmerschulungen im<br />

Nachbarschaftstreff.

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