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Empfehlungen zu Anforderungen an die Hygiene und ...

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<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong><br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong><br />

<strong>und</strong> Infektionsprävention<br />

in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen<br />

L<strong>an</strong>desuntersuchungs<strong>an</strong>stalt für das<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Veterinärwesen Sachsen<br />

Bereich Hum<strong>an</strong>medizin<br />

Bereichsdirektor: Prof. Dr. med. habil. S. Bigl<br />

Staatsministerium für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Jugend <strong>und</strong> Familie<br />

novellierte Fassung vom 1. Dezember 2001


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong><br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong><br />

<strong>und</strong> Infektionsprävention<br />

in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen<br />

G. Fellm<strong>an</strong>n 1 , L. Mattausch 1<br />

(unter Mitarbeit von H. Gleinich 1 , A. Hofm<strong>an</strong>n 1 , B. Möller 2 , G. Unger 3 ,<br />

abgestimmt mit S. Bigl 1 , G. Höll 1 , W. Klapper 1 , M. Schmidt 1 <strong>und</strong> der<br />

Arbeitsgruppe Infektionsschutz des Sächsischen Verb<strong>an</strong>des der Ärzte <strong>und</strong><br />

Zahnärzte des ÖGD – Leiterin S. Hebestreit -)<br />

Der L<strong>an</strong>despflegeausschuss nimmt <strong>die</strong> Neufassung der <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong><br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsprävention in Alten- <strong>und</strong><br />

Altenpflegeheimen <strong>zu</strong>stimmend <strong>zu</strong>r Kenntnis <strong>und</strong> empfiehlt <strong>die</strong> Anwendung in<br />

den Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen<br />

6. Juni 2001<br />

L<strong>an</strong>despflegeausschuss<br />

1<br />

2<br />

3<br />

L<strong>an</strong>desuntersuchungs<strong>an</strong>stalt für das Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Veterinärwesen Sachsen<br />

Lebensmittelüberwachungs- <strong>und</strong> Veterinäramt Leipzig/Stadt<br />

Robert Koch-Institut<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

Kapitel Seite<br />

Präambel<br />

1 Einleitung 4<br />

2 Ver<strong>an</strong>twortlichkeiten 5<br />

3 Hyg. <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> das Gebäude, <strong>die</strong> Räume <strong>und</strong> ihre Ausstattung 6<br />

3.1 Barrierefreie Gestaltung<br />

3.2 Bewohnerzimmer <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />

3.3 S<strong>an</strong>itärräume<br />

3.4 Funktions- <strong>und</strong> Zubehörräume<br />

3.4.1 Pflegearbeitsräume<br />

3.4.2 Leichenräume<br />

4 Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen <strong>und</strong> Gegenständen 9<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätze<br />

4.2 Auswahl der Desinfektionsmittel <strong>und</strong> Aufbereitung der Reinigungsutensilien<br />

4.3 Arbeitsflächen <strong>und</strong> Gegenstände<br />

4.4 Fußböden<br />

5 <strong>Hygiene</strong>maßnahmen für das Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal 11<br />

5.1 Dienstkleidung<br />

5.2 Schutzkleidung<br />

5.3 Händehygiene<br />

6 <strong>Hygiene</strong> bei medizinischen Beh<strong>an</strong>dlungsmaßnahmen 13<br />

6.1 Injektionen<br />

6.2 W<strong>und</strong>verbände<br />

6.3 Absaugen / Pneumonieprophylaxe<br />

6.4 Inhalationen<br />

6.5 Katheterisierung der Harnblase<br />

6.6 Stomapflege<br />

6.7 Umg<strong>an</strong>g mit Medikamenten<br />

6.8 Sondenernährung<br />

7 <strong>Hygiene</strong> für Heimbewohner bei pflegerischen Maßnahmen 16<br />

7.1 Hautpflege<br />

7.2 M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege<br />

8 Wäschehygiene 17<br />

8.1 Wäschewechsel<br />

8.2 Umg<strong>an</strong>g mit Wäsche<br />

8.3 Wäschebeh<strong>an</strong>dlung<br />

8.4 Aufbereitung von Kopfkissen <strong>und</strong> Einziehdecken<br />

9 Instrumentenaufbereitung / Sterilisation 18<br />

2


10 Umg<strong>an</strong>g mit Lebensmitteln 19<br />

11 Abfallbeseitigung 22<br />

12 Schädlingsbekämpfung 23<br />

13 Tierhaltung 23<br />

14 Bedingungen für <strong>die</strong> Heimaufnahme von Personen 23<br />

15 Immunprophylaxe 24<br />

15.1 Immunprophylaxe für Heimbewohner<br />

15.2 Immunprophylaxe für Beschäftigte<br />

16 Umg<strong>an</strong>g mit Verstorbenen 24<br />

17 Hygienische Untersuchungen 24<br />

18 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/<strong>Empfehlungen</strong> 25<br />

Anlage: Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspl<strong>an</strong> (Muster) 29<br />

3


Präambel<br />

Nach Angaben der Weltges<strong>und</strong>heitsorg<strong>an</strong>isation im Weltges<strong>und</strong>heitsbericht 1998 sowie des<br />

Robert Koch-Institutes haben der medizinische Fortschritt, z. B. bei der Bekämpfung<br />

chronischer Kr<strong>an</strong>kheiten, <strong>und</strong> <strong>die</strong> allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen<br />

einschließlich der allgemeinen <strong>und</strong> persönlichen <strong>Hygiene</strong> sowie der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung <strong>zu</strong><br />

einem Rückg<strong>an</strong>g der Sterblichkeit geführt. Der Anteil der Menschen, <strong>die</strong> ein hohes Alter<br />

erreichen, nimmt damit kontinuierlich <strong>zu</strong>. Für das Jahr 2010 wird <strong>die</strong>ser Anteil bei ca. 20 %<br />

prognostiziert.<br />

Mit der gestiegenen Lebenserwartung nimmt besonders im Alter zw<strong>an</strong>gsläufig auch <strong>die</strong> Zahl<br />

der Personen mit chronischen Kr<strong>an</strong>kheiten <strong>und</strong> Behinderungen <strong>zu</strong>. Dies hat erhebliche<br />

Auswirkungen für <strong>die</strong> Pl<strong>an</strong>ung <strong>und</strong> Org<strong>an</strong>isation des Ges<strong>und</strong>heitswesens. Multimorbidität <strong>und</strong><br />

Pflegebedürftigkeit stellen das Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> auch <strong>an</strong>dere gesellschaftliche Bereiche<br />

vor große Aufgaben <strong>und</strong> Herausforderungen. Ein hoher <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dard in Alten- <strong>und</strong><br />

Altenpflegeheimen trägt <strong>zu</strong>r Verhütung von Infektionen bei alten Menschen bei <strong>und</strong> entspricht<br />

den Forderungen der Weltges<strong>und</strong>heitsorg<strong>an</strong>isation nach Lebensqualität im Alter.<br />

1 Einleitung<br />

Für ältere Personen mit gemindertem Allgemein<strong>zu</strong>st<strong>an</strong>d oder bei bestimmter medikamentöser<br />

Beh<strong>an</strong>dlung <strong>und</strong> Personen mit Vorerkr<strong>an</strong>kungen oder Immunschwäche besteht immer eine<br />

erhöhte Infektionsgefahr. Einen <strong>zu</strong>sätzlichen Risikofaktor stellt das gemeinschaftliche Wohnen<br />

<strong>und</strong> Betreuen dar. In Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen k<strong>an</strong>n <strong>die</strong>se Gefährdung durch eine enge<br />

Zusammenarbeit zwischen Heimleitung, den beh<strong>an</strong>delnden Ärzten <strong>und</strong> dem <strong>zu</strong>ständigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt verringert werden.<br />

Infektionen haben in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen eine erhebliche epidemiologische<br />

Bedeutung hinsichtlich Morbidität <strong>und</strong> Mortalität. Sie sind bei <strong>die</strong>sen Bewohnern <strong>die</strong> häufigste<br />

Ursache für <strong>die</strong> akute Hospitalisierung, wobei deren Anteil mit 27 - 63 % <strong>an</strong>gegeben wird.<br />

Infektionen sind darüber hinaus auch <strong>die</strong> häufigste akute Todesursache in Alten- <strong>und</strong><br />

Altenpflegeheimen (in 23 - 67 %).<br />

Zu den häufigsten Infektionen zählen:<br />

- Atemwegsinfektionen <strong>und</strong> Virusgrippe<br />

- Durchfallerkr<strong>an</strong>kungen infektiöser Genese (z. B. Norwalk- <strong>und</strong> Rotavirusinfektion)<br />

- Harnwegsinfektionen<br />

- Infektionen <strong>und</strong> Parasitosen von Haut- <strong>und</strong> Haut<strong>an</strong>h<strong>an</strong>gsgebilden (Pyodermie, Skabies)<br />

Von besonderer epidemiologischer Bedeutung sind nachstehende Infektionen:<br />

- Tuberkulose<br />

- Infektionen mit Methicillin-resistenten Staphylokokken (MRSA) (s. Mitteilung der<br />

Kommission für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene am RKI <strong>zu</strong> MRSA)<br />

- Infektionen / Kolonisation mit V<strong>an</strong>comycin-resistenten Enterokokken (VRE)<br />

- Infektionen mit Clostridium difficile.<br />

Unabhängig vom Allgemein- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heits<strong>zu</strong>st<strong>an</strong>d von Bewohnern in Alten- <strong>und</strong><br />

Altenpflegeheimen werden Infektionen durch Nichtbeachtung hygienischer <strong>Anforderungen</strong><br />

seitens des Heimpersonals verursacht, z.B. durch:<br />

4


- vernachlässigte Händehygiene<br />

- Mängel bei Anlegen von Kathetern <strong>und</strong> Verbänden<br />

- nicht ordnungsgemäß aufbereitete Gegenstände/Instrumente<br />

- m<strong>an</strong>gelhafte Lebensmittelhygiene<br />

- un<strong>zu</strong>reichende Toilettenhygiene<br />

- Nichttragen von Schutzkleidung<br />

- Fehler bei der Wäschebeh<strong>an</strong>dlung.<br />

Die erforderlichen hygienischen, medizinischen <strong>und</strong> pflegerischen Maßnahmen sollten mit den<br />

Bedürfnissen der in den Heimen lebenden Menschen nach Geborgenheit <strong>und</strong> physischem <strong>und</strong><br />

psychischem Wohlbefinden in Übereinkl<strong>an</strong>g gebracht werden (Beachtung der Prinzipien der<br />

Psychohygiene). Dabei muss stets <strong>die</strong> Würde des Menschen gewahrt bleiben.<br />

Rahmenbedingungen für <strong>die</strong> Einhaltung eines optimalen <strong>Hygiene</strong>regimes sind gut qualifiziertes,<br />

ausreichendes Fachpersonal <strong>und</strong> entsprechende räumliche <strong>und</strong> ausstattungsmäßige<br />

Gegebenheiten. Eine ständige praxisgerechte Fortbildung muss gewährleistet werden.<br />

Beim Auftreten übertragbarer Kr<strong>an</strong>kheiten oder bei begründetem Verdacht auf eine solche sind<br />

spezielle <strong>an</strong>tiepidemische Maßnahmen nach dem Gesetz <strong>zu</strong>r Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

Infektionskr<strong>an</strong>kheiten beim Menschen (IfSG) notwendig, <strong>die</strong> mit dem <strong>zu</strong>ständigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt ab<strong>zu</strong>sprechen sind bzw. von <strong>die</strong>sem ver<strong>an</strong>lasst werden <strong>und</strong> nicht Gegenst<strong>an</strong>d<br />

<strong>die</strong>ser Ausführungen sind. Siehe auch <strong>Anforderungen</strong> der <strong>Hygiene</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Infektionsprävention<br />

bei übertragbaren Kr<strong>an</strong>kheiten, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 5.1 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong><br />

Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl., Sonderheft Mai 1994).<br />

Die Meldepflichten nach IfSG <strong>und</strong> der für 2001 <strong>an</strong>gekündigten Folgeverordnung des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit, Jugend <strong>und</strong> Familie über <strong>die</strong><br />

Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Kr<strong>an</strong>kheiten (IfSGMeldeVO) sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

Am 05.11.2001 ist <strong>die</strong> Neufassung des Heimgesetzes erfolgt (BGBl, Jahrg<strong>an</strong>g 2001, Teil 1,<br />

Nr. 57, S. 2971-2980).<br />

Darin sind in den "<strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> den Betrieb des Heimes" (§ 11) unter 3. <strong>und</strong> 9. <strong>die</strong><br />

Qualität der medizinischen Betreuung <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong> mit integriert,<br />

<strong>an</strong>alog wie in § 36 IfSG (1). Die LUA Sachsen hat <strong>die</strong>sbezüglich detaillierte "<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong><br />

den <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsprävention in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen"<br />

erarbeitet <strong>und</strong> mit dem L<strong>an</strong>despflegeausschuss abgestimmt. Diese abgestimmte Fassung wird<br />

im vorliegenden Sonderheft der LUA-Mitteilungen publiziert.<br />

Sie enthält gegenüber der älteren Fassung vom 1. April 2000 aus Konsensgründen geringfügige<br />

Änderungen, <strong>zu</strong> denen aus hygienischer Sicht auf Seite 28 Stellung genommen wird.<br />

2 Ver<strong>an</strong>twortlichkeiten<br />

Für <strong>die</strong> Einhaltung der <strong>Hygiene</strong> ist der Leiter der Einrichtung ver<strong>an</strong>twortlich. Er trägt dafür<br />

Sorge, dass ein fachlich geeigneter <strong>Hygiene</strong>beauftragter ben<strong>an</strong>nt wird. Der Besuch einer<br />

Fortbildungsver<strong>an</strong>staltung für <strong>Hygiene</strong> mindestens einmal jährlich wird empfohlen. Der<br />

öffentliche Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nst unterbreitet da<strong>zu</strong> Angebote.<br />

Für <strong>die</strong> Sicherung der personellen, materiell-technischen <strong>und</strong> räumlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen ist<br />

der Träger der Einrichtung ver<strong>an</strong>twortlich.<br />

5


In einem <strong>Hygiene</strong>pl<strong>an</strong> (s. GUV 8.1, VBG 103, IfSG § 36 (1)) sind für <strong>die</strong> einzelnen<br />

Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung erforderliche Maßnahmen fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Folgende Regelungen sollen enthalten sein:<br />

- Händehygiene von Personal<br />

- Reinigung der Räume <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände<br />

- Flächendesinfektion<br />

- Aufbereitung, Pflege <strong>und</strong> Desinfektion von Apparaten, Geräten <strong>und</strong> Instrumenten<br />

- Betten- (Matratzen- <strong>und</strong> Decken-) aufbereitung<br />

- ggf. Durchführung der Sterilisation<br />

- Wäschebeh<strong>an</strong>dlung <strong>und</strong> Umg<strong>an</strong>g mit Wäsche<br />

- Tragen von Dienstkleidung <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

- Abfallerfassung <strong>und</strong> -entsorgung<br />

- Lebensmittelhygiene<br />

- Küchenhygiene<br />

- Schädlingsüberwachung <strong>und</strong> -bekämpfung<br />

- <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dards in der Pflege<br />

- <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dards bei medizinischen Maßnahmen<br />

Ein Beispiel für einen Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspl<strong>an</strong> befindet sich in der Anlage.<br />

Der <strong>Hygiene</strong>pl<strong>an</strong> ist mindestens einmal jährlich <strong>zu</strong> aktualisieren. Die Beschäftigten sind<br />

mindestens einmal jährlich hinsichtlich der erforderlichen <strong>Hygiene</strong>maßnahmen <strong>zu</strong> belehren.<br />

Zu den Aufgaben des <strong>Hygiene</strong>beauftragten gehören:<br />

- regelmäßige Unterrichtung der Leitung über <strong>die</strong> hygienische Situation in der Einrichtung<br />

- Erstellung <strong>und</strong> Aktualisierung des <strong>Hygiene</strong>pl<strong>an</strong>es<br />

- fachliche Überwachung der Einhaltung der im <strong>Hygiene</strong>pl<strong>an</strong> festgelegten Maßnahmen,<br />

Ver<strong>an</strong>lassung von mikrobiologischen <strong>Hygiene</strong>untersuchungen<br />

- Erfassung <strong>und</strong> Auswertung von Infektionen, insbesondere von Infektionen, <strong>die</strong> in der Einrichtung<br />

erworben wurden<br />

- Vorschlag <strong>und</strong> Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen<br />

- Durchführung von <strong>Hygiene</strong>belehrungen der Mitarbeiter<br />

- hygienische Absicherung bei Baumaßnahmen.<br />

Zur Unterstüt<strong>zu</strong>ng des <strong>Hygiene</strong>beauftragten ist eine <strong>Hygiene</strong>kommission <strong>zu</strong> bilden. Ihr sollten<br />

<strong>an</strong>gehören:<br />

- Vertreter der Heimleitung<br />

- der / <strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong>beauftragte<br />

- der technische Leiter (Hausmeister)<br />

- Küchenleiter<br />

- Heimbeirat<br />

- Vertreter des Pflege<strong>die</strong>nstes der einzelnen Wohnbereiche.<br />

Die Kommission unter Leitung des <strong>Hygiene</strong>beauftragten führt jährlich eine Begehung der<br />

Einrichtung <strong>und</strong> Begehungen bei Bedarf durch <strong>und</strong> berät mindestens zweimal jährlich <strong>zu</strong>r<br />

Situation <strong>und</strong> den daraus ab<strong>zu</strong>leitenden Maßnahmen. Die Leitung ist von den Maßnahmen in<br />

Kenntnis <strong>zu</strong> setzen.<br />

6


3 Hygienische <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> das Gebäude, <strong>die</strong> Räume <strong>und</strong> ihre Ausstattung<br />

3.1 Barrierefreie Gestaltung<br />

Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheime müssen barrierefrei erschließbar <strong>und</strong> körperbehindertengerecht<br />

nutzbar gestaltet sein. Die für Rollstuhlfahrer erforderlichen Türbreiten sowie Abstell- <strong>und</strong><br />

Bewegungsflächen auf Fluren, vor Aufzügen, in Gemeinschaftsbereichen, Bewohnerzimmern<br />

<strong>und</strong> in S<strong>an</strong>itärräumen (vor Waschbecken, WC, Dusche /Badew<strong>an</strong>ne) sind <strong>zu</strong> gewährleisten<br />

(DIN 18024 <strong>und</strong> 18025).<br />

3.2 Bewohnerzimmer <strong>und</strong> Gemeinschaftsräume<br />

Diese Räume müssen den baurechtlichen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> Aufenthaltsräume entsprechen. Sie<br />

müssen unmittelbar ins Freie führende <strong>und</strong> senkrecht stehende Fenster von solcher Zahl <strong>und</strong><br />

Beschaffenheit haben, dass <strong>die</strong> Räume gemäß den Vorgaben der DIN 5034-1 mit Tageslicht<br />

beleuchtet <strong>und</strong> besonnt werden. Zur Vermeidung einer Überwärmung der Räume durch<br />

intensive Sonneneinstrahlung sind außen <strong>an</strong>gebrachte Sonnenschutzvorrichtungen vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Auf eine ausreichende natürliche <strong>zu</strong>gfreie Lüftung ist <strong>zu</strong> achten.<br />

Für eine den Nut<strong>zu</strong>ngs<strong>an</strong>forderungen entsprechende künstliche Beleuchtung gemäß DIN 5035<br />

<strong>und</strong> HeimMindBauV § 6 ist <strong>zu</strong> sorgen.<br />

In Altenpflegeheimen müssen Ausstattung <strong>und</strong> Einrichtung (z.B. Fußböden, Pflegebetten u.ä.)<br />

den hygienischen <strong>Anforderungen</strong> der Pflege entsprechend feucht <strong>zu</strong> reinigen <strong>und</strong> <strong>zu</strong><br />

desinfizieren sein. Deshalb ist glatten Fußbodenbelägen der Vorr<strong>an</strong>g <strong>zu</strong> geben. Wenn<br />

Teppichböden verwendet werden sollen, müssen <strong>die</strong>se speziellen Qualitäts<strong>an</strong>forderungen<br />

genügen. Sie müssen ges<strong>und</strong>heitlich unbedenklich sein, den hygienischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong><br />

Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion entsprechen (leicht <strong>zu</strong> reinigen, feuchtigkeits- <strong>und</strong><br />

desinfektionsmittelbeständig) sowie rutschsicher <strong>und</strong> trittelastisch, mech<strong>an</strong>isch be<strong>an</strong>spruchbar,<br />

perm<strong>an</strong>ent-<strong>an</strong>tistatisch <strong>und</strong> schwer entflammbar sein. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

Teppichböden aufwendigere Pflege erfordern. Nass- <strong>und</strong> Pflegearbeitsräume sind nicht mit<br />

textilen Fußbodenbelägen aus<strong>zu</strong>statten, in Bewohnerzimmern von Altenpflegeheimen sollte auf<br />

Teppichboden verzichtet werden.<br />

Matratzen bzw. Schutzbezüge sollen dampfdurchlässig <strong>und</strong> feuchtigkeitsdicht sein, Kissen <strong>und</strong><br />

Decken dampfdurchlässig.<br />

In den Räumen sollten Heizkörper in <strong>Hygiene</strong>ausführung installiert sein. Wasserbehälter <strong>zu</strong>r<br />

Luft<strong>an</strong>feuchtung <strong>an</strong> Hei<strong>zu</strong>ngen sind ab<strong>zu</strong>lehnen, da <strong>die</strong> Keimvermehrung in Wasser bei <strong>die</strong>sen<br />

Temperaturen <strong>zu</strong> erheblichen mikrobiologischen Belastungen der Raumluft führen k<strong>an</strong>n.<br />

Jedem Gemeinschaftsraum soll eine Teeküche <strong>zu</strong>geordnet sein <strong>zu</strong>r vor<strong>zu</strong>gsweisen individuellen<br />

Speisen- <strong>und</strong> Getränke<strong>zu</strong>bereitung. Für sachgerechte <strong>und</strong> den lebensmittelhygienischen<br />

Bestimmungen entsprechende Unterbringungs- <strong>und</strong> Aufbewahrungsmöglichkeiten (inkl.<br />

Kühlhaltung) für Lebensmittel des persönlichen Bedarfs der Heimbewohner ist in<br />

ausreichendem Maße innerhalb der Teeküche bzw. in jedem Wohnbereich <strong>zu</strong> sorgen.<br />

7


3.3 S<strong>an</strong>itärräume<br />

S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen für <strong>die</strong> Heimbewohner (Dusche, WC <strong>und</strong> Waschbecken) sollen den<br />

Bewohnerzimmern direkt <strong>zu</strong>geordnet sein. In Altenpflegeheimen sind zentral in der Wohn- <strong>und</strong><br />

Pflegeabteilung ausreichend Pflegebäder gemäß Bewertungskriterien für Investitionen der<br />

stationären Altenpflege im Freistaat Sachsen vor<strong>zu</strong>halten.<br />

In den Pflegebädern <strong>und</strong> in allen S<strong>an</strong>itärräumen, <strong>die</strong> durch Rollstuhlfahrer genutzt werden, sind<br />

<strong>die</strong> Unterfahrbarkeit des Waschbeckens, <strong>die</strong> erforderlichen Seitenabstände neben dem WC-<br />

Becken <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bewegungsflächen vor Waschbecken, WC <strong>und</strong> Dusche/Badew<strong>an</strong>ne <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen.<br />

In den Pflegebädern sind <strong>die</strong> Badew<strong>an</strong>nen <strong>an</strong> den Längsseiten <strong>und</strong> <strong>an</strong> einer Stirnseite<br />

freistehend auf<strong>zu</strong>stellen.<br />

S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen sind mit Haltegriffen aus<strong>zu</strong>statten.<br />

In Gemeinschaftss<strong>an</strong>itärräumen sind Seifenspender, Einmalh<strong>an</strong>dtücher <strong>und</strong> Toilettenpapier<br />

ständig bereit<strong>zu</strong>halten.<br />

Bezüglich der Wasserinstallation sind <strong>zu</strong>r Vermeidung von Legionella-Infektionen <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong>sbezüglichen Vorschriften in den DIN-Normen <strong>und</strong> Merkblättern des DVGW <strong>zu</strong> beachten.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der <strong>Hygiene</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Wasserversorgung, Anlage <strong>zu</strong> den Ziffern 4.4.6 <strong>und</strong> 6.7<br />

der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl., 1988,<br />

S. 254)<br />

- Trinkwasserverordnung in der jeweils gültigen Fassung (Neufassung 2001)<br />

3.4 Funktionsräume <strong>und</strong> Zubehörräume<br />

Therapieräume, Dienstzimmer <strong>und</strong> Personalaufenthaltsräume müssen in ausreichender Zahl<br />

vorh<strong>an</strong>den sein.<br />

3.4.1 Pflegearbeitsräume *<br />

Hygienisch <strong>und</strong> funktionell unverzichtbar sind Pflegearbeitsräume mit folgender Ausrüstung:<br />

- reiner Raum: H<strong>an</strong>dwaschbecken mit <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dard, Kühlschr<strong>an</strong>k, Schr<strong>an</strong>kfläche<br />

für Sterilgut, Medikamentenschr<strong>an</strong>k, Aufbewahrungsmöglichkeiten<br />

für reine Verbrauchsmaterialien, fugenlose, leicht <strong>zu</strong><br />

reinigende <strong>und</strong> desinfizierbare Arbeitsflächen<br />

- unreiner Raum: H<strong>an</strong>dwaschbecken mit <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dard, Fäkalspüle für Steckbecken<br />

u.ä. bzw. Steckbecken-Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektions-<br />

Automat, Sammelbehälter für Abprodukte<br />

* in Altenheimen bei Bedarf ein<strong>zu</strong>richten<br />

3.4.2 Leichenräume<br />

Ein Leichenaufbewahrungsraum ist nur ein<strong>zu</strong>richten, wenn <strong>die</strong> kurzfristige Überführung nicht<br />

gewährleistet ist. Dieser Raum sollte vor<strong>zu</strong>gsweise im Unter- oder Erdgeschoss <strong>und</strong> getrennt<br />

von öffentlichen Bereichen mit direktem Tr<strong>an</strong>sportweg nach außen eingeordnet werden. Er<br />

8


sollte mindestens 10 m 2 groß, kühl <strong>und</strong> mit vor<strong>zu</strong>gsweise nach Norden orientierten Fenstern<br />

bzw. Lüftungsöffnungen ausgestattet <strong>und</strong> ausreichend lüftbar sein. Die Fenster bzw.<br />

Lüftungsöffnungen sind gegen das Eindringen von Tieren bzw. Schädlingen <strong>zu</strong> sichern. Der<br />

Fußboden muss fugendicht <strong>und</strong> rutschfest <strong>und</strong> ebenso wie <strong>die</strong> Wände gründlich feucht <strong>zu</strong><br />

reinigen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> desinfizieren sein. Ein Wasser<strong>an</strong>schluss, ein Fußbodeneinlauf <strong>und</strong> ein<br />

H<strong>an</strong>dwaschbecken mit <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dard sind vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Die Einrichtungsgegenstände wie z.B. Tische, Mulden, müssen aus Materialien bestehen, <strong>die</strong><br />

eine Feuchtreinigung <strong>und</strong> Desinfektion gestatten. Aufbewahrungsmöglichkeiten für Geräte,<br />

Schutzkleidung, Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmittel sind vor<strong>zu</strong>sehen.<br />

Instrumente bzw. Geräte für Dienste <strong>an</strong> Verstorbenen sind <strong>zu</strong> kennzeichnen <strong>und</strong> dürfen nur für<br />

<strong>die</strong>se Zwecke verwendet werden. Für Abfallsammelbehälter mit Deckel ist <strong>zu</strong> sorgen. Eine<br />

gesonderte Leichentr<strong>an</strong>sporttrage mit wasser<strong>und</strong>urchlässiger Unterlage ist bereit<strong>zu</strong>stellen.<br />

4 Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion von Flächen <strong>und</strong> Gegenständen<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Eine gründliche Reinigung der Umgebung - insbesondere häufig frequentierter Gegenstände<br />

<strong>und</strong> Flächen - ist eine wesentliche Vorausset<strong>zu</strong>ng für einen guten <strong>Hygiene</strong>status.<br />

Eine Desinfektion ist dort notwendig, wo pathogene Keime auftreten können <strong>und</strong><br />

Kontaktmöglichkeiten <strong>zu</strong>r Weiterverbreitung bestehen.<br />

Eine prophylaktische Desinfektion ist auch notwendig bei der Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

invasiver Maßnahmen, z.B. <strong>zu</strong>r Vorbereitung einer Injektion (s.c., i.m. u.a.).<br />

4.2 Auswahl der Desinfektionsmittel <strong>und</strong> Aufbereitung der Reinigungsutensilien<br />

Die Desinfektionsmittel sind nach dem Anwendungsgebiet aus der Liste der Deutschen<br />

Gesellschaft für <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Mikrobiologie (DGHM) mit der entsprechenden Konzentration<br />

<strong>und</strong> Einwirkzeit aus<strong>zu</strong>wählen <strong>und</strong> im Scheuer-Wischverfahren <strong>an</strong><strong>zu</strong>wenden (exakte Dosierung<br />

mittels Dosierhilfe, 4-Std.-Wert).<br />

Die Verwendung von Desinfektionsreinigern nach der DGHM-Liste ist möglich. Bei<br />

Anwendung <strong>die</strong>ser Kombinationspräparate wird eine desinfizierende <strong>und</strong> reinigende Wirkung<br />

in einem Arbeitsg<strong>an</strong>g erzielt. Ein Selbstmischen von Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmitteln ist<br />

nicht statthaft.<br />

Die Reinigungsutensilien (Wischmops <strong>und</strong> Tücher) sind nach Gebrauch vor<strong>zu</strong>gsweise<br />

thermisch bzw. chemothermisch (TD/CTD) oder chemisch auf<strong>zu</strong>bereiten <strong>und</strong> <strong>an</strong>schließend<br />

sofort <strong>zu</strong> trocknen. Die Verwendung von Einmaltüchern ist d<strong>an</strong>n sinnvoll, wenn eine<br />

Aufbereitung <strong>zu</strong> aufwendig ist.<br />

Bei den Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsarbeiten sind Schutzh<strong>an</strong>dschuhe <strong>zu</strong> tragen. Die<br />

Desinfektion ist als Wischdesinfektion durch<strong>zu</strong>führen. Die Wassertemperatur soll bei 20 - 25°<br />

C liegen.<br />

Bei Durchführung der Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsarbeiten durch Reinigungsfirmen werden<br />

vertragliche Festlegungen <strong>zu</strong>r Vorgehensweise <strong>und</strong> <strong>zu</strong> Qualitätsnachweisen empfohlen.<br />

9


4.3 Arbeitsflächen <strong>und</strong> Einrichtungsgegenstände<br />

Die Wohnbereiche einschließlich der S<strong>an</strong>itäreinheit sollen täglich gereinigt werden. In<br />

Altenpflegeheimen ist <strong>die</strong> Reinigung feucht durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Die Arbeitsflächen in den Pflegearbeitsräumen sind mindestens einmal täglich <strong>zu</strong> desinfizieren.<br />

Bei Wechsel eines Bewohners mit Ulcus cruris, Dekubitus, Pneumonie u.ä. ist eine umfassende<br />

Flächendesinfektion durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Mit Fäkalien, Blut, Sekreten o.ä. kontaminierte Flächen oder Gegenstände sind nach Entfernen<br />

der groben Verunreinigungen mit Zellstoff o.ä. sofort mit einem Flächendesinfektionsmittel <strong>zu</strong><br />

desinfizieren.<br />

Da Nichtlatexmatratzen nur durch Dampfdesinfektionsverfahren hygienisch einw<strong>an</strong>dfrei<br />

aufbereitet werden können, kleinere Einrichtungen aber kaum über solche Möglichkeiten<br />

verfügen, sollten Matratzen mit waschbaren <strong>und</strong> desinfizierbaren Schutzbezügen, <strong>die</strong><br />

flüssigkeitsdicht- aber dampfdurchlässig - sind, versehen sein. Eine Dampfdesinfektion ist<br />

mindestens nach Bewohnerwechsel erforderlich, bei Latexmatratzen genügt eine<br />

Wischdesinfektion.<br />

Nackenrollen, Knierollen sind bei Wechsel der nutzenden Personen <strong>zu</strong> desinfizieren.<br />

WC-Sitz <strong>und</strong> Zubehör sowie H<strong>an</strong>dwaschbecken in gemeinschaftlich genutzten S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> in S<strong>an</strong>itärbereichen von Mehrbettzimmern sind täglich bzw. nach sichtbaren<br />

Verschmut<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong> desinfizieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> reinigen. Toilettenstühle sind nach jeder Benut<strong>zu</strong>ng<br />

durch verschiedene Personen <strong>zu</strong> desinfizieren.<br />

Badew<strong>an</strong>nen, Duschwagen, Waschschüsseln <strong>und</strong> dgl. müssen nach jeder Benut<strong>zu</strong>ng desinfiziert<br />

<strong>und</strong> gereinigt werden.<br />

Für Waschschüsseln kommt <strong>die</strong> Beh<strong>an</strong>dlung in Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsautomaten<br />

(90° C 5 Min.) in Frage.<br />

Steckbecken <strong>und</strong> Urinflaschen müssen unmittelbar nach Benut<strong>zu</strong>ng entleert <strong>und</strong> <strong>an</strong>schließend<br />

desinfiziert werden. Vor<strong>zu</strong>gsweise hat eine thermische Beh<strong>an</strong>dlung in einem Steckbecken-<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsautomaten ( > 85° C) <strong>zu</strong> erfolgen. Chemothermisch arbeitende<br />

Geräte (ca. 60° C <strong>und</strong> Zusatz von Desinfektionsmitteln) bieten keine ausreichende Sicherheit.<br />

4.4 Fußböden<br />

Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich feucht <strong>zu</strong> reinigen, da es durch Trockenreinigung <strong>zu</strong> einer aerogenen Verbreitung<br />

von Keimen kommen k<strong>an</strong>n. Alle stark frequentierten Räume sind täglich <strong>zu</strong> reinigen.<br />

Teppichböden sind mit Bürststaubsaugern, <strong>die</strong> mit Mikro- bzw. Absolutfiltern ausgestattet sein<br />

müssen, <strong>zu</strong> reinigen. Flecke sind sofort <strong>zu</strong> entfernen. Die Reinigung mit einem<br />

Sprühextraktionsgerät (Einbringen der Reinigungs-/Desinfektionslösung unter Druck in den<br />

Belag <strong>und</strong> Absaugung der Flüssigkeit in einem Arbeitsg<strong>an</strong>g) ist in Abhängigkeit vom<br />

Verschmut<strong>zu</strong>ngsgrad in wöchentlichem bis zweimonatigem Abst<strong>an</strong>d vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Grobe Verunreinigungen (Körperausscheidungen u.ä.) sind sofort mit Zellstoff o.ä. <strong>zu</strong><br />

entfernen, <strong>an</strong>schließend ist der Fußboden <strong>zu</strong> desinfizieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> reinigen. Fußböden von<br />

Gemeinschaftss<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen, nicht den Zimmern <strong>zu</strong>geordneten Toiletten <strong>und</strong> Bädern sowie<br />

Schmutzarbeitsräumen sind täglich <strong>zu</strong> desinfizieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> reinigen bzw. desinfizierend <strong>zu</strong><br />

reinigen.<br />

10


Für <strong>die</strong> Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion ist das Einwegverfahren (Be<strong>zu</strong>gwechselverfahren mit<br />

zwei Wischmops) <strong>an</strong><strong>zu</strong>wenden. Hierbei werden für jeden Raum eigene aufbereitete Wischmops<br />

oder Wischtücher verwendet, <strong>die</strong> mit der Reinigungs- <strong>und</strong>/oder Desinfektionslösung satt<br />

getränkt werden. Ein zweites frisches Tuch <strong>die</strong>nt der Aufnahme der überschüssigen Flüssigkeit.<br />

5 <strong>Hygiene</strong>maßnahmen für das Pflege- <strong>und</strong> Betreuungspersonal<br />

5.1 Dienstkleidung<br />

Das Personal von Altenpflegeheimen hat Dienstkleidung (Kittel oder Hose <strong>und</strong> Kasack) <strong>zu</strong><br />

tragen, <strong>die</strong> aus mindestens 60°C waschbaren Material bestehen soll. Die Dienstkleidung ist in<br />

einer Wäscherei der Einrichtung oder einer gewerblichen Wäscherei mit einem desinfizierenden<br />

Waschverfahren <strong>zu</strong> waschen.<br />

5.2 Schutzkleidung<br />

Die Schutzkleidung besteht aus Schürze oder Kittel, H<strong>an</strong>dschuhen, gegebenenfalls<br />

Schutzbrille, M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz. Sie soll verhindern, dass Kleidung<br />

oder Berufskleidung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Haut/Schleimhaut der Beschäftigten mit Kr<strong>an</strong>kheitskeimen<br />

kontaminiert werden <strong>und</strong> hierdurch unkontrollierbare Gefahren entstehen. Sie soll aber nicht<br />

nur <strong>die</strong> Beschäftigten schützen, sondern auch infektions<strong>an</strong>fällige Patienten/Bewohner.<br />

Kittel bzw. Schürze müssen je nach Arbeitseinsatz bei der Pflege bettlägeriger oder<br />

inkontinenter Personen, med.-pflegerischer Beh<strong>an</strong>dlung (wie Absaugen, Katheterisieren...)<br />

oder Untersuchung getragen werden.<br />

H<strong>an</strong>dschuhe sind <strong>zu</strong> tragen,<br />

- wenn <strong>die</strong> Hände mit Blut, Ausscheidungen, Eiter oder hautschädigenden Stoffen in<br />

Berührung kommen können oder<br />

- wenn benutzte Instrumente, Geräte oder Flächen desinfiziert <strong>und</strong> gereinigt werden.<br />

Gemäß UVV 103 bzw. GUV 8.1 hat der Unternehmer / Träger der Einrichtung für<br />

ausreichende Bereitstellung, Desinfektion, Reinigung <strong>und</strong> Inst<strong>an</strong>dhaltung der Schutzkleidung<br />

<strong>zu</strong> sorgen. Eine getrennte Aufbewahrung der getragenen Schutzkleidung <strong>und</strong> der <strong>an</strong>deren<br />

Kleidung ist <strong>zu</strong> ermöglichen. Die Beschäftigten müssen <strong>die</strong> getragene Schutzkleidung vor<br />

Betreten ihrer Aufenthaltsräume ablegen. Die Schutzkleidung muss täglich gewechselt werden<br />

bzw. nach Verunreinigung.<br />

Beim Umg<strong>an</strong>g mit Heimbewohnern, <strong>die</strong> eine Infektionsquelle darstellen oder<br />

infektionsgefährdet sind, hat der Schutzkittel im Zimmer oder unmittelbar vor dem Zimmer <strong>zu</strong><br />

verbleiben (bewohnerbezogene Nut<strong>zu</strong>ng).<br />

Die Aufbereitung muss durch ein desinfizierendes Waschverfahren erfolgen.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>an</strong> Schutzkleidung, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 5.1 der<br />

Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 28, 1985, S.<br />

185 - 186)<br />

11


5.3 Händehygiene<br />

Hände gelten durch <strong>die</strong> vielfältigen Kontakte mit der kontaminierten Umgebung <strong>und</strong> den Mikroorg<strong>an</strong>ismen<br />

<strong>an</strong>derer Menschen als Hauptüberträger von Infektionserregern. Händewaschen<br />

<strong>und</strong> Händedesinfektion gehören deshalb <strong>zu</strong> den wichtigsten Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verhütung <strong>und</strong><br />

Bekämpfung von Infektionen.<br />

Händewaschen reduziert <strong>die</strong> Keimzahl. Es sind flüssige Waschpräparate aus Spendern <strong>und</strong><br />

Hautpflegemittel <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Da für pathogene <strong>und</strong> fakultativ pathogene Keime durch das Händewaschen nicht in<br />

ausreichendem Maß reduziert werden, soll in folgenden Fällen eine hygienische<br />

Händedesinfektion erfolgen:<br />

- nach Kontakt mit Körperausscheidungen <strong>und</strong> Körperflüssigkeiten oder <strong>an</strong>deren Sekreten<br />

<strong>und</strong> Blut bzw. mit damit kontaminierten Gegenständen bzw. nach Arbeitsgängen mit<br />

Kontaminationsmöglichkeiten<br />

- nach Schmutzarbeiten<br />

- nach Kontakt mit infektiösen bzw. potentiell infektiösen Heimbewohnern<br />

- nach Ablegen von H<strong>an</strong>dschuhen<br />

- am Arbeitsende.<br />

Bei der hygienischen Händedesinfektion ist <strong>die</strong> Einwirkzeit über Feuchthalten <strong>zu</strong> gar<strong>an</strong>tieren.<br />

D<strong>an</strong>ach sind <strong>die</strong> Hände <strong>zu</strong> waschen.<br />

Wurden <strong>die</strong> Hände sichtbar oder merklich mit Ausscheidungen (Eiter, Sputum, Stuhl) oder<br />

Blut kontaminiert, so sind <strong>die</strong> beschmutzten Stellen vor der eigentlichen Händedesinfektion mit<br />

Zellstoff o.ä. <strong>zu</strong> reinigen. Die Händedesinfektion ist 2 x nachein<strong>an</strong>der durch<strong>zu</strong>führen, ehe mit<br />

dem Händewaschen begonnen wird.<br />

Eine prophylaktische Händedesinfektion ist erforderlich:<br />

- vor Medikamentenverabreichung<br />

- vor Injektionen, Legen von Kathetern <strong>und</strong> <strong>an</strong>deren invasiven Eingriffen<br />

- vor Kontakt mit Bewohnern, <strong>die</strong> durch Infektionen gefährdet sind<br />

- vor Anlegen von Verbänden bzw. vor dem Verb<strong>an</strong>dwechsel<br />

- vor Pflegemaßnahmen oder H<strong>an</strong>dhabungen <strong>an</strong> liegenden Kathetern <strong>und</strong> Drainagesystemen<br />

u.a.<br />

Hier ist <strong>die</strong> Reihenfolge: Erst waschen, d<strong>an</strong>n trocknen, desinfizieren <strong>und</strong> trocknen lassen.<br />

Die Händewaschplätze für das Personal sollen leicht erreichbar sein <strong>und</strong> sind mit fließendem<br />

warmen <strong>und</strong> kalten Wasser, Direktspendern mit hautschonenden flüssigen Waschmitteln bzw.<br />

Händedesinfektionsmitteln (Armaturen <strong>und</strong> Spender möglichst mit h<strong>an</strong>dkontaktloser<br />

Be<strong>die</strong>nung) <strong>und</strong> geeigneten Hautpflegemitteln (keine Dosen) sowie mit H<strong>an</strong>dtüchern <strong>zu</strong>m<br />

einmaligen Gebrauch aus<strong>zu</strong>statten.<br />

Das Desinfektionsmittel ist nach der DGHM - Liste aus<strong>zu</strong>wählen <strong>und</strong> wird aus einem<br />

Direktspender über <strong>die</strong> sauberen <strong>und</strong> trockenen Hände verteilt (Innen - <strong>und</strong> Außenflächen<br />

einschl. H<strong>an</strong>dgelenk, Flächen zwischen den Fingern <strong>und</strong> Daumen) gründlich eingerieben.<br />

Besonders ist auf <strong>die</strong> Desinfektion der Fingerkuppen <strong>und</strong> Nagelfalze <strong>zu</strong> achten.<br />

12


Siehe auch<br />

- Händewaschen <strong>und</strong> Händedesinfektion, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 5.1 der Richtlinie für<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 28, 1985, S. 185).<br />

6 <strong>Hygiene</strong> bei medizinischen Beh<strong>an</strong>dlungsmaßnahmen<br />

(Die Übertragung der nachfolgend gen<strong>an</strong>nten Tätigkeiten ist in der Einrichtung mit dem Arzt<br />

entsprechend der Qualifikation des Personals <strong>zu</strong> regeln.)<br />

6.1 Injektionen / Punktionen peripherer Gefäße / Kapillarblutentnahmen<br />

Vor jeder Injektion (i.c., s.c., i.m.) <strong>und</strong> Punktion peripherer Gefäße <strong>und</strong> vor jeder<br />

Kapillarblutentnahme ist eine prophylaktische Händedesinfektion durch<strong>zu</strong>führen. Bei<br />

möglichem Blutkontakt sind H<strong>an</strong>dschuhe <strong>zu</strong> tragen. Die H<strong>an</strong>dschuhe sind vor jedem neuen<br />

Bewohner <strong>zu</strong> wechseln. Die Spritzen <strong>und</strong> K<strong>an</strong>ülen dürfen erst unmittelbar vor Benut<strong>zu</strong>ng aus<br />

den geschlossenen keimdichten Verpackungen entnommen werden. Das Öffnen von Ampullen<br />

<strong>und</strong> das Aufziehen haben unter aseptischen Bedingungen <strong>zu</strong> erfolgen. Nach dem Aufziehen ist<br />

für <strong>die</strong> Injektion eine neue K<strong>an</strong>üle auf<strong>zu</strong>setzen. Sterilgut aus einmal geöffneten Verpackungen<br />

ist erst nach Wiederverpackung <strong>und</strong> erneuter Sterilisation verwendbar.<br />

Stechapparaturen <strong>zu</strong>r Kapillarblutentnahme sind ab<strong>zu</strong>lehnen.<br />

Die Hautdesinfektion ist mit Mitteln der DGHM-Liste vornehmlich auf der Basis von<br />

Alkoholen durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Es sind sterile oder sterilisierte Tupfer <strong>zu</strong> verwenden. Die vorgeschriebenen Einwirkzeiten (¼-<br />

1 Min. je nach Präparat) sind <strong>zu</strong> beachten, zweimalige Anwendung wird empfohlen. An<br />

talgdrüsenreichen Körperregionen (Stirn, Kopfhaut, vordere <strong>und</strong> hintere Schweißrinne) ist eine<br />

mehrminütige Desinfektion (bis <strong>zu</strong> 10 Min.) erforderlich. Die desinfizierte Hautstelle ist vor<br />

dem Einstich nicht wieder <strong>zu</strong> berühren. Die Hautdesinfektion ist auch bei Insulininjektionen,<br />

z.B. mit einem PEN, durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Es sind möglichst Einzelampullen <strong>zu</strong> verwenden. Müssen bei längerem Gebrauch<br />

Mehrdosisbehältnisse (z.B. Insulin) verwendet werden, so sind <strong>die</strong> <strong>an</strong>gebrochenen Behältnisse<br />

gekühlt auf<strong>zu</strong>bewahren, der Zeitpunkt der Erstentnahme ist <strong>zu</strong> vermerken, <strong>die</strong> Fristen der<br />

Hersteller sind <strong>zu</strong> beachten, in der Regel d<strong>an</strong>n nicht mehr über einen Arbeitstag (8 Std.) hinaus.<br />

Ampullen <strong>und</strong> K<strong>an</strong>ülen sind in durchstichsichere verschließbare Behältnisse <strong>zu</strong> entsorgen.<br />

Keinesfalls darf <strong>die</strong> K<strong>an</strong>üle in <strong>die</strong> Schutzhülle <strong>zu</strong>rückgesteckt werden (Verlet<strong>zu</strong>ngsgefahr).<br />

Die Einmalk<strong>an</strong>ülen sind auch bei Insulininjektionen nicht wieder <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene bei Injektionen <strong>und</strong> Punktionen, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer<br />

5.1 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 28,<br />

1985, S. 186).<br />

6.2 W<strong>und</strong>verbände<br />

Der Verb<strong>an</strong>dwechsel ist möglichst von zwei Personen durch<strong>zu</strong>führen <strong>und</strong> muss mit<br />

Einmalh<strong>an</strong>dschuhen, ggf. mit sterilen H<strong>an</strong>dschuhen erfolgen. Ein Kittel ist <strong>zu</strong> tragen. Die<br />

verwendeten Instrumente <strong>und</strong> Materialien müssen steril sein. Das Set-System (bedarfsgerecht<br />

verpackte Materialien <strong>und</strong> Instrumente) sollte bevor<strong>zu</strong>gt werden. Der Wechsel hat nur unter<br />

13


Zuhilfenahme von Instrumenten <strong>zu</strong> erfolgen. Gebrauchtes Verb<strong>an</strong>dmaterial ist in geeigneten<br />

Behältnissen am Ort des Anfalles verschlossen <strong>zu</strong> entsorgen (Abfallgruppe B).<br />

Vor dem Anlegen eines neuen Verb<strong>an</strong>des ist ein H<strong>an</strong>dschuhwechsel durch<strong>zu</strong>führen.<br />

Arbeitsflächen (Tabletts, Verb<strong>an</strong>dwagen) sind mindestens einmal täglich <strong>zu</strong> desinfizieren. Der<br />

Verb<strong>an</strong>dwagen <strong>die</strong>nt nur dem Tr<strong>an</strong>sport <strong>und</strong> der Lagerung von Verb<strong>an</strong>dmaterial <strong>und</strong> ist bei<br />

Nichtbenut<strong>zu</strong>ng ab<strong>zu</strong>decken. Material, das <strong>zu</strong>m Verb<strong>an</strong>dwechsel <strong>an</strong> einem Bewohner benötigt<br />

wird, ist auf einem Tablett in das Zimmer <strong>zu</strong> tr<strong>an</strong>sportieren.<br />

Reinigungsarbeiten sind während des Verb<strong>an</strong>dwechsels im Zimmer <strong>zu</strong> unterlassen. Fenster sind<br />

<strong>zu</strong> schließen. Nach dem Verb<strong>an</strong>dwechsel <strong>und</strong> Ablegen der H<strong>an</strong>dschuhe sind <strong>die</strong> Hände <strong>zu</strong><br />

desinfizieren.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>an</strong> W<strong>und</strong>verb<strong>an</strong>d <strong>und</strong> Verb<strong>an</strong>dwechsel, Anlage <strong>zu</strong><br />

Ziffer 5.1 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl.<br />

28, 1985, S. 278).<br />

6.3 Pneumonieprophylaxe<br />

Im Rahmen der Pneumonieprophylaxe (Einzelheiten siehe Pflegest<strong>an</strong>dard) sind nur Einmal-<br />

Atemtrainer ein<strong>zu</strong>setzen. Bei der Entsorgung von abgehustetem Schleim bzw. dabei benutzten<br />

Einwegtüchern sind geschlossene Behältnisse mit Deckel <strong>und</strong> Einwegentsorgungsbeutel <strong>zu</strong><br />

nutzen.<br />

6.4 Inhalationen<br />

Vor jeder H<strong>an</strong>dhabung am Vernebler sind <strong>die</strong> Hände <strong>zu</strong> desinfizieren. Die Vernebler sind erst<br />

unmittelbar vor Gebrauch mit sterilem, destilliertem Wasser bzw. keimfreiem Inhalat aus<br />

Originalflaschen <strong>zu</strong> füllen. Ansatzstücke (M<strong>und</strong>stücke, Masken), Schlauchsysteme <strong>und</strong><br />

Verneblerteile dürfen nur nach Aufbereitung verwendet werden: Sterilisation bzw.<br />

Desinfektion, vor<strong>zu</strong>gsweise maschinell <strong>und</strong> thermisch. Bei der chemischen Desinfektion hat ein<br />

Nachspülen mit keimfreiem Wasser <strong>und</strong> ein Lufttrocknen <strong>zu</strong> erfolgen. Aufbereitete Materialien<br />

sind verpackt bzw. vor Kontamination geschützt auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

Bei personengeb<strong>und</strong>ener Nut<strong>zu</strong>ng ist <strong>die</strong> Aufbereitung mindestens täglich durch<strong>zu</strong>führen, sonst<br />

nach jedem Personenwechsel. Der Inhalatbehälter ist <strong>zu</strong> sterilisieren. Die Befüllung mit Lösung<br />

<strong>und</strong> Konnektion der einzelnen Komponenten hat unter aseptischen Bedingungen <strong>zu</strong> erfolgen.<br />

Medikamente sollten aus Einzelampullen verwendet werden.<br />

Der Einsatz von Ultraschallverneblern ist wegen erhöhter Infektionsgefahr nicht <strong>zu</strong> empfehlen.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene bei Intubation, Tracheotomie, Beatmung <strong>und</strong><br />

Inhalation, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 5.1 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong><br />

Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 28, 1985, S. 188).<br />

14


6.5 Katheterisierung der Harnblase<br />

Tr<strong>an</strong>surethrale Katheter dürfen nach strenger Indikationsstellung durch einen Arzt von<br />

geschultem Personal gelegt werden, möglichst von 2 Personen. Mehrfaches einmaliges<br />

Katheterisieren ist einem Dauerkatheter bei kurzzeitiger Indikation vor<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Die äußeren Genitalbereiche <strong>und</strong> <strong>die</strong> Harnröhrenöffnung sind sorgfältig <strong>zu</strong> reinigen <strong>und</strong> mit<br />

sterilen Tupfern <strong>an</strong>tiseptisch <strong>zu</strong> beh<strong>an</strong>deln.<br />

Das Legen eines Katheters erfordert folgende aseptische Bedingungen:<br />

- Händesdesinfektion<br />

- sterile H<strong>an</strong>dschuhe<br />

- steriles Katheterset<br />

- Gleit- <strong>und</strong> Anästhesiemittel in Einmal-Portion<br />

- Präparat <strong>zu</strong>r Schleimhaut<strong>an</strong>tiseptik.<br />

Latexkatheter sind nur für eine kurzzeitige Katheterisierung (max. 5 Tage) <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Der suprapubische Katheter wird immer von einem Arzt gelegt.<br />

Es sind nur geschlossene Ableitungssysteme <strong>zu</strong> verwenden. Intermittierendes Abklemmen (sog.<br />

Blasentraining) sollte unterbleiben. Katheter <strong>und</strong> Drainageschlauch sollten nicht diskonnektiert<br />

werden. Bei Nichtvermeidung muss <strong>die</strong> Konnektionsstelle vorher desinfiziert werden. Die<br />

erneute Verbindung hat unter asept. Kautelen nach Desinfektion mit einem alkoholischen<br />

Präparat <strong>zu</strong> erfolgen. Ggf. ist ein neues System <strong>zu</strong> verwenden. Urinstöpsel sollen nicht<br />

verwendet werden. Die Genitalien sind täglich mit Wasser <strong>und</strong> Flüssigseife mittels<br />

Einmalwaschlappen <strong>zu</strong> reinigen. Einmalh<strong>an</strong>dschuhe sind <strong>zu</strong> tragen.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong>r Prävention <strong>und</strong> Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen<br />

(B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 10, 1999, S. 806).<br />

6.6 Stomapflege<br />

- Urostoma u. Enterostoma (Anus praeter) -<br />

Mobile Heimbewohner sind in einem gesonderten Raum (z. B. Bad) <strong>zu</strong> versorgen.<br />

Bei Versorgung im Bett ist eine Einmalunterlage <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Das Pflegepersonal hat mindestens eine Schürze <strong>zu</strong> tragen (z. B. Einmalschürze) <strong>und</strong><br />

Einmalh<strong>an</strong>dschuhe.<br />

Stomasysteme sind staubgeschützt <strong>zu</strong> lagern.<br />

Gebrauchte Materialien sind sofort als B-Müll <strong>zu</strong> entsorgen.<br />

Eine sorgfältige Pflege der peristomalen Haut (siehe Pflegest<strong>an</strong>dard) ist durch<strong>zu</strong>führen.<br />

6.7 Umg<strong>an</strong>g mit Medikamenten<br />

Die Medikamente sind trocken, <strong>zu</strong>griffssicher, staub- <strong>und</strong> lichtgeschützt <strong>und</strong>, wenn vom<br />

Hersteller vorgeschrieben, im Kühlschr<strong>an</strong>k <strong>zu</strong> lagern. Die Kühlschr<strong>an</strong>ktemperatur von +2 - +8°<br />

C ist regelmäßig (täglich) <strong>zu</strong> kontrollieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> dokumentieren. Medikamente sind auf ihr<br />

Verfallsdatum hin <strong>zu</strong> überwachen. Verfallene Medikamente sind als Sondermüll <strong>zu</strong> entsorgen,<br />

z.B. Rückführung <strong>an</strong> eine Apotheke. Die Aufbereitung benutzter Medikamentenbecher ist im<br />

Geschirrspülautomat durch<strong>zu</strong>führen.<br />

15


6.8 Sondenernährung<br />

Hygienische Risiken bestehen durch <strong>die</strong> <strong>zu</strong> verabreichende Kost, da sie ein ideales Medium <strong>zu</strong>r<br />

Keimvermehrung darstellt, <strong>und</strong> durch <strong>die</strong> wiederholten M<strong>an</strong>ipulationen <strong>an</strong> den Sonden <strong>und</strong><br />

Überleitungssystemen. Die Eintrittspforten der Sonden - <strong>die</strong> Nase oder bei der PEG (perkut<strong>an</strong>e<br />

endoskopische Gastrostomie) <strong>die</strong> Bauchw<strong>und</strong>e - sind <strong>zu</strong> pflegen, d.h. bei der PEG ist ein<br />

Verb<strong>an</strong>dwechsel unter sterilen Bedingungen regelmäßig oder bei Verunreinigung notwendig.<br />

Zur Verabfolgung der Nahrung bzw. <strong>zu</strong>m Spülen der Sonden sind <strong>die</strong> Hände <strong>zu</strong> desinfizieren.<br />

Spülspritzen (verwendet werden können auch sterile Einwegspritzen), Gefäße für <strong>die</strong><br />

Spülflüssigkeit <strong>und</strong> Ernährungsspritzen sind nach jeder Mahlzeit thermisch auf<strong>zu</strong>bereiten<br />

(Geschirrspülautomat mind. 65° C oder Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsautomat), <strong>zu</strong> trocknen<br />

<strong>und</strong> staubfrei <strong>zu</strong> lagern. Die Sonde ist nach jeder Mahlzeit <strong>zu</strong> spülen (mit frisch gekochtem<br />

Wasser <strong>zu</strong>bereiteter, fruchtsäurefreier Tee, stilles Mineralwasser).<br />

Überleitungssysteme sind nur einmal <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Die Sonde ist bis <strong>zu</strong>r nächsten Verabreichung <strong>zu</strong> verschließen.<br />

Sterile flüssige Sondennahrung ist am sichersten.<br />

Zur portionsgerechten Herstellung bzw. <strong>zu</strong>m Auflösen der pulverisierten Nahrung unter<br />

aseptischen Bedingungen ist frisch gekochter Tee oder besser steriles Wasser <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Die Nahrung ist sofort <strong>zu</strong> verbrauchen. Die Herstellervorschrift ist <strong>zu</strong> beachten.<br />

7 <strong>Hygiene</strong> für Heimbewohner bei pflegerischen Maßnahmen<br />

7.1 Hautpflege<br />

Die Haut älterer Menschen ist weniger elastisch, sie enthält weniger Wasser, ist oft rissig <strong>und</strong><br />

infektions<strong>an</strong>fällig <strong>und</strong> bedarf deshalb besonderer Pflege. G<strong>an</strong>zkörperwaschungen sollten mit<br />

milden Waschpräparaten <strong>und</strong> Einmalseiflappen erfolgen, <strong>an</strong>schließend sollten Pflegelotionen<br />

verabreicht werden. Schaumbäder sind wegen ihrer entfettenden Wirkung ungeeignet <strong>und</strong> sollten<br />

durch Ölbäder ersetzt werden. Neben mindestens wöchentlichem Duschen sollte jedem<br />

Heimbewohner mindestens aller 2 Wochen ein W<strong>an</strong>nenbad ermöglicht werden.<br />

Die Pflegest<strong>an</strong>dards <strong>zu</strong>r Dekubitusprophylaxe <strong>und</strong> Therapie sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

Die in der Haar-, Nagel- <strong>und</strong> Bartpflege verwendeten Kämme, Bürsten, Scheren, Feilen,<br />

Rasierapparate <strong>und</strong> dgl. sollten personengeb<strong>und</strong>en verwendet werden. Ist <strong>die</strong>s nicht möglich,<br />

müssen alle mehrfach <strong>an</strong> verschiedenen Personen <strong>zu</strong> verwendenden Geräte in der Pediküre,<br />

M<strong>an</strong>iküre <strong>und</strong> Bartpflege sowie Geräte, bei denen es durch Verlet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Verunreinigung mit<br />

Blut u.ä. kommen k<strong>an</strong>n oder gekommen ist, nach Benut<strong>zu</strong>ng desinfiziert <strong>und</strong> gereinigt werden.<br />

Instrumente, bei deren Gebrauch <strong>die</strong> Haut durchtrennt wird, müssen sterilisiert werden.<br />

7.2 M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege<br />

Die M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege ist täglich mindestens zweimal erforderlich.<br />

Wenn <strong>die</strong> M<strong>und</strong>höhle Schwersterkr<strong>an</strong>kter nicht mehr gespült werden k<strong>an</strong>n, ist ein Auswischen<br />

mit sterilisiertem <strong>und</strong> mit <strong>an</strong>tiseptischer <strong>und</strong>/oder adstringierender M<strong>und</strong>pflegelösung<br />

befeuchtetem, <strong>an</strong> einer Klemme befestigtem Tupfer erforderlich. Für jede Wiederholung des<br />

Reinigungsvorg<strong>an</strong>ges ist ein neuer sterilisierter Tupfer <strong>zu</strong> verwenden. Tupfer,<br />

16


M<strong>und</strong>pflegelösung <strong>und</strong> Klemme sind staubgeschützt, d. h. abgedeckt, <strong>zu</strong> lagern. Das gesamte<br />

Material ist täglich <strong>zu</strong> erneuern.<br />

Als sehr praktikabel haben sich einzeln abgepackte, getränkte M<strong>und</strong>pflegetupfer erwiesen.<br />

8 Wäschehygiene<br />

8.1 Wäschewechsel<br />

Der Wäschewechsel sollte nach Verschmut<strong>zu</strong>ngsgrad, jedoch mindestens wie folgt<br />

vorgenommen werden:<br />

- Bettwäsche in Altenpflegeheimen alle drei Wochen<br />

- H<strong>an</strong>dtücher einmal wöchentlich<br />

- Waschlappen wenigstens täglich, besser einmaliger Gebrauch.<br />

8.2 Umg<strong>an</strong>g mit Wäsche<br />

Schmutzwäsche muss in geeigneten Säcken bzw. Behältern getrennt nach einzelnen Wasch<strong>und</strong><br />

Beh<strong>an</strong>dlungsverfahren gesammelt werden (kein Abwerfen auf den Fußboden). Für Wäsche<br />

aus Altenpflegeheimen <strong>und</strong> Wäsche von erkr<strong>an</strong>kten Altenheimbewohnern <strong>und</strong> mit Blut, Stuhl<br />

oder Urin verunreinigte Wäsche aus Altenheimen ist ein nachträgliches Sortieren nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Diese Wäsche ist als Kr<strong>an</strong>kenhauswäsche <strong>zu</strong> betrachten <strong>und</strong> in keimdichten, reißfesten,<br />

feuchtigkeitsdichten Säcken <strong>zu</strong> sammeln <strong>und</strong> <strong>zu</strong> tr<strong>an</strong>sportieren.<br />

Die Kennzeichnung der Wäsche ermöglicht eine entsprechende Zuordnung.<br />

Schmutzwäsche ist in einem gesonderten Raum <strong>zu</strong> lagern <strong>und</strong> zweimal pro Woche einer<br />

Wäscherei <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen.<br />

Wäschetr<strong>an</strong>sportwagen müssen regelmäßig gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert werden.<br />

Schmutzwäsche <strong>und</strong> Reinwäsche dürfen mitein<strong>an</strong>der - direkt oder indirekt - nicht in Berührung<br />

kommen.<br />

Die saubere Wäsche ist in geschlossenen Schränken <strong>zu</strong> lagern.<br />

8.3 Wäschebeh<strong>an</strong>dlung<br />

Für <strong>die</strong> Wäsche aus Altenpflegeheimen <strong>und</strong> Kr<strong>an</strong>kenstationen von Altenheimen sowie für <strong>die</strong><br />

Schutzkleidung gelten <strong>die</strong> gleichen hygiene-technischen <strong>und</strong> hygiene-mikrobiologischen<br />

Vorgaben wie für <strong>die</strong> Kr<strong>an</strong>kenhauswäsche. Einzelheiten siehe <strong>Anforderungen</strong> der <strong>Hygiene</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>die</strong> Wäsche aus Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nstes, <strong>die</strong> Wäscherei <strong>und</strong> den Waschvorg<strong>an</strong>g<br />

<strong>und</strong> Bedingungen für <strong>die</strong> Vergabe von Wäsche <strong>an</strong> gewerbliche Wäschereien (Anlage <strong>zu</strong> Ziffer<br />

4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention). Es sind RKIoder<br />

DGHM-gelistete thermische oder chemothermische Verfahren <strong>an</strong><strong>zu</strong>wenden.<br />

Nach der VBG 7y Wäschereien ist Wäsche aus Pflegeeinrichtungen der Kr<strong>an</strong>kenhauswäsche<br />

gleich<strong>zu</strong>setzen, wenn mindestens <strong>die</strong> Hälfte der <strong>zu</strong> pflegenden Personen nicht nur<br />

vorübergehend bettlägerig oder dauerhaft inkontinent ist oder eine Dekubitusbeh<strong>an</strong>dlung<br />

braucht. Allerdings gilt nach der Anlage der Richtlinie des RKI <strong>zu</strong> Ziffer 4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 Wäsche<br />

aus Pflegeheimen ebenso wie Kr<strong>an</strong>kenhauswäsche generell als mikrobiell verunreinigt <strong>und</strong> ist<br />

Waschverfahren <strong>zu</strong> unterziehen, <strong>die</strong> sichern, dass <strong>die</strong> Wäsche frei von Keimen ist, <strong>die</strong><br />

Infektionen auslösen können.<br />

17


Damit fällt <strong>die</strong> Wäsche aus Pflegeheimen unter <strong>die</strong> Rubrik infektionsverdächtig <strong>und</strong> ist<br />

desinfizierend <strong>zu</strong> waschen. Für Oberbekleidung ist im Allgemeinen kein desinfizierendes<br />

Waschverfahren erforderlich.<br />

Wäsche aus Altenheimen ist wie folgt <strong>zu</strong> beh<strong>an</strong>deln:<br />

Leib-, Bettwäsche <strong>und</strong> H<strong>an</strong>dtücher als Kochwäsche oder mindestens 60°C-Wäsche,<br />

Oberbekleidung als Feinwäsche; möglichst Wäsche für einzelne Heimbewohner jeweils in<br />

einem separaten Waschg<strong>an</strong>g waschen. Mit Blut, Stuhl oder Urin verunreinigte Wäsche ist,<br />

wenn sie nicht wie Kr<strong>an</strong>kenhauswäsche beh<strong>an</strong>delt werden k<strong>an</strong>n, in der Einrichtung einer<br />

Wäschedesinfektion <strong>zu</strong> unterziehen.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der <strong>Hygiene</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Wäsche aus Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nstes, <strong>die</strong><br />

Wäscherei <strong>und</strong> den Waschvorg<strong>an</strong>g <strong>und</strong> Bedingungen für <strong>die</strong> Vergabe von Wäsche <strong>an</strong><br />

gewerbliche Wäschereien, Anlage <strong>zu</strong> den Ziffern 4.4.3 <strong>und</strong> 6.4 der Richtlinie für<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl., 1995, S. 280).<br />

8.4 Aufbereitung von Kopfkissen <strong>und</strong> Einziehdecken<br />

Kopfkissen <strong>und</strong> Einziehdecken sollen aus kochfesten <strong>und</strong> chemikalienfesten Materialien<br />

bestehen, um eine einw<strong>an</strong>dfreie hygienische Aufbereitung <strong>zu</strong> gar<strong>an</strong>tieren. Sie sind mindestens<br />

bei Nut<strong>zu</strong>ng durch <strong>an</strong>dere Bewohner mit einer Desinfektion auf<strong>zu</strong>bereiten, sonst jährlich. Bei<br />

Federfüllung k<strong>an</strong>n nur eine personengeb<strong>und</strong>ene Nut<strong>zu</strong>ng gestattet werden. Bei grober<br />

Verunreinigung muss eine Aussonderung erfolgen bzw. eine Desinfektion<br />

(Desinfektionswaschverfahren oder Dampfdesinfektion) durchgeführt werden.<br />

9 Instrumentenaufbereitung, Sterilisation<br />

Die Aufbereitung k<strong>an</strong>n vor<strong>zu</strong>gsweise in einem thermischen Desinfektionsverfahren im<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsautomaten oder per Eintauchverfahren erfolgen.<br />

Folgende Schritte sind bei letzterem Verfahren ein<strong>zu</strong>halten:<br />

Desinfektion (Zeit zählt vom Einlegen des letzten Instrumentes) in zerlegtem Zust<strong>an</strong>d,<br />

mech<strong>an</strong>ische Reinigung, Spülen, Trocknen. Zu beachten ist das Tragen von H<strong>an</strong>dschuhen beim<br />

Reinigen, ein blindes Greifen in Desinfektionslösung ist untersagt (Siebe).<br />

Bei der Wahl des Desinfektionsmittels ist auf <strong>die</strong> HBV-Wirksamkeit <strong>zu</strong> achten.<br />

Die aufbereiteten Materialien sind, auch wenn keine Sterilisation erfolgt, staub- <strong>und</strong> ggf.<br />

lichtgeschützt <strong>und</strong> trocken auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

Eine durchgeführte Sterilisation ist ausreichend <strong>zu</strong> dokumentieren. Das für das jeweilige<br />

Verfahren <strong>zu</strong>lässige Verpackungsmaterial ist <strong>zu</strong> verwenden. Das Sterilgut ist vorschriftsmäßig<br />

<strong>zu</strong> kennzeichnen <strong>und</strong> ordnungsgemäß geschützt <strong>zu</strong> lagern.<br />

Verwendbarkeitsfristen sind ein<strong>zu</strong>halten, siehe folgende Tabelle.<br />

18


Empfohlene Lagerdauer nach DIN 58953<br />

Lagerung Lagerung<br />

Sterilgutverpackung von selbst hergestelltem Sterilgut* von industriell hergestelltem Sterilgut<br />

ungeschützt geschützt** ungeschützt geschützt**<br />

Einfachverpackung od.<br />

Zweifachverpackung<br />

alsbaldiger<br />

Verbrauch<br />

6 Monate alsbaldiger<br />

Verbrauch<br />

19<br />

6 Monate<br />

Lagerverpackung entfällt nach Angaben der Hersteller<br />

* DIN-gerechte Sterilisierverpackung<br />

** in Schränken oder Schubladen<br />

Die Lagerdauer in der Lagerverpackung gilt auch, wenn <strong>die</strong> Lagerverpackung sofort wieder<br />

dicht verschlossen wird (z.B. aufschneiden, entnehmen, <strong>zu</strong>kleben).<br />

Die Sterilisationsgeräte sind gemäß gültiger DIN- Vorschriften regelmäßig <strong>zu</strong> überwachen<br />

(Dampf- <strong>und</strong> Heißluftsterilisatoren nach 400 Chargen oder mindestens halbjährlich, Prüfung<br />

nach Aufstellung, Prüfung nach Reparatur, Prüfung bei Verdacht auf M<strong>an</strong>gel).<br />

Das Mitführen chemischer Indikatoren bei der Sterilisation als Chargenkontrolle wird<br />

empfohlen.<br />

Siehe auch<br />

- Durchführung der Desinfektion, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 7.1 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 22, 1979, Nr. 10, S. 193)<br />

- Durchführung der Sterilisation, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 7.2 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 23, 1980, Nr. 23, S. 356).<br />

10 Umg<strong>an</strong>g mit Lebensmitteln<br />

Um lebensmittelbedingte Erkr<strong>an</strong>kungen <strong>zu</strong> verhindern, kommt der Küche besondere<br />

<strong>Hygiene</strong>relev<strong>an</strong>z <strong>zu</strong>. Bei Verpflegung alter <strong>und</strong> pflegebedürftiger Menschen mit geschwächtem<br />

Abwehrsystem müssen <strong>an</strong> <strong>die</strong> Küchenhygiene besonders hohe <strong>Anforderungen</strong> gestellt werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich dürfen nach § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Lebensmittel nur<br />

so hergestellt, beh<strong>an</strong>delt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im<br />

Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt<br />

sind.<br />

Eine nachteilige Beeinflussung ist eine ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigung der<br />

einw<strong>an</strong>dfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln, wie durch Mikroorg<strong>an</strong>ismen,<br />

Verunreinigungen, Witterungseinflüsse, Gerüche, Temperaturen, Gase, Dämpfe, Rauch,<br />

Aerosole, tierische Schädlinge, menschliche <strong>und</strong> tierische Ausscheidungen sowie durch Abfälle,<br />

Abwässer, Reinigungs-, Desinfektions-, Pfl<strong>an</strong>zenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

oder ungeeignete Beh<strong>an</strong>dlungs- <strong>und</strong> Zubereitungsverfahren.<br />

Der § 3 LMHV ist das maßgebliche <strong>Hygiene</strong>gebot <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lage für eine gute<br />

Herstellungspraxis.


Zur Gewährleistung <strong>die</strong>ser Basishygiene ist folgendes erforderlich:<br />

1. Schaffung der objektiven Bedingungen, d.h. Betriebsstätte, Räume <strong>und</strong> Ausrüstung entsprechend<br />

Kapitel 1, 2 <strong>und</strong> 4 der Anlage <strong>zu</strong> § 3 LMHV<br />

2. Gewährleistung von Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit<br />

- Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsmaßnahmen<br />

- sachgerechte Abfallbeseitigung<br />

- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen<br />

3. Einhaltung der Regeln der Personalhygiene<br />

4. Sachgerechter hygienischer Umg<strong>an</strong>g mit den Lebensmitteln<br />

Neben der Gewährleistung der Basishygiene ist jeder, der Lebensmittel herstellt, beh<strong>an</strong>delt<br />

oder in den Verkehr bringt, nach § 4 LMHV verpflichtet:<br />

- betriebseigene Kontrollen durch<strong>zu</strong>führen,<br />

- für <strong>die</strong> Entstehung ges<strong>und</strong>heitlicher Gefahren kritische Punkte im Prozessablauf<br />

fest<strong>zu</strong>stellen,<br />

- Sicherungsmaßnahmen fest<strong>zu</strong>legen, durch<strong>zu</strong>führen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> überprüfen,<br />

- da<strong>zu</strong> ein Konzept <strong>zu</strong> erstellen,<br />

- <strong>die</strong> Mitarbeiter in Fragen der Lebensmittelhygiene <strong>zu</strong> schulen.<br />

Regeln <strong>zu</strong>r Gewährleistung von Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit<br />

Küchenräume <strong>und</strong> da<strong>zu</strong>gehörige Wirtschaftsräume sind sauber <strong>und</strong> ordentlich <strong>zu</strong> halten.<br />

Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion sollten nach einem festgelegten Pl<strong>an</strong>, aus dem Bereich, Mittel,<br />

Konzentration, Häufigkeit <strong>und</strong> Ver<strong>an</strong>twortlichkeit hervorgehen, erfolgen.<br />

Zur Flächen- <strong>und</strong> Gerätedesinfektion sollten nur solche Mittel Verwendung finden, <strong>die</strong> für den<br />

Lebensmittelbereich geeignet <strong>und</strong> wirksam sind (Liste der nach den Richtlinien der DVG<br />

geprüften <strong>und</strong> als wirksam bef<strong>und</strong>enen Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich).<br />

In der Regel reicht eine tägliche gründliche Reinigung <strong>und</strong> eine wöchentliche Desinfektion.<br />

Häufiges Zwischenreinigen verbessert <strong>die</strong> Küchenhygiene.<br />

Arbeitsflächen <strong>und</strong> Geräte sollten nach Beendigung der Zubereitungsprozesse gereinigt<br />

werden, bestimmte Geräte, wie Fleischwolf <strong>und</strong> Rührgeräte sollten unmittelbar nach der<br />

Benut<strong>zu</strong>ng zerlegt <strong>und</strong> gereinigt, im Bedarfsfall desinfiziert werden.<br />

Gegenstände <strong>und</strong> Arbeitsflächen, <strong>die</strong> mit rohem Geflügel oder rohen Eiern in Berührung<br />

gekommen sind, sind unmittelbar d<strong>an</strong>ach <strong>zu</strong> desinfizieren.<br />

Tücher, <strong>die</strong> <strong>zu</strong>r Reinigung der Kücheneinrichtung <strong>und</strong> der Geräte benutzt werden, sollten<br />

täglich erneuert werden.<br />

Abfälle sollen aus den Küchen unverzüglich entfernt werden, vorübergehend dürfen sie<br />

während der Zubereitungsprozesse in dafür bestimmten dichtschließenden Behältern<br />

gesammelt werden.<br />

Küchen- <strong>und</strong> Lagerräume sind vor Insekten <strong>und</strong> Schädlingen <strong>zu</strong> schützen.<br />

An Geschirrspülmaschinen dürfen <strong>die</strong> technischen Bedingungen wie Zeit <strong>und</strong> Temperatur nicht<br />

verändert werden.<br />

20


Regeln der Personalhygiene<br />

Alle bis 31.12.2000 in der Küche eingestellten Personen müssen ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis nach<br />

§ 18 B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz (BseuchG) vorweisen können. Nach § 43 des ab 01.01.2001<br />

gültigen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) muss bei einer Neueinstellung eine Bescheinigung<br />

über eine Belehrung durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt vorliegen. Der Arbeitgeber muss <strong>die</strong><br />

Beschäftigten bei Arbeitsaufnahme <strong>und</strong> des Weiteren jährlich über Tätigkeitsverbote belehren<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong>se Belehrung dokumentieren.<br />

Beschäftigte sind verpflichtet, Hinderungsgründe für eine Tätigkeit entsprechend § 42 Abs. 1<br />

IfSG unverzüglich dem Arbeitgeber <strong>zu</strong> melden.<br />

Das Ges<strong>und</strong>heitszeugnis nach § 18 BSeuchG gilt als Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG.<br />

Persönliche Sauberkeit ist <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

Es sind stets saubere Arbeitskleidung <strong>und</strong> Haarschutz <strong>zu</strong> tragen.<br />

Ringe <strong>und</strong> sonstiger H<strong>an</strong>dschmuck sind vor Arbeitsbeginn ab<strong>zu</strong>legen.<br />

Fingernägel sind kurz <strong>zu</strong> halten.<br />

Vor Arbeitsbeginn, nach Verunreinigung <strong>und</strong> bei Arbeitsplatzwechsel sind <strong>die</strong> Hände gründlich<br />

<strong>zu</strong> waschen.<br />

Nach Toilettenbenut<strong>zu</strong>ng, nach Umg<strong>an</strong>g mit Geflügel, Fleisch, Eiern <strong>und</strong> Fisch, nach<br />

Abfallbeseitigung sollten <strong>die</strong> Hände desinfiziert werden.<br />

Das Rauchen ist im Lebensmittelbereich nicht gestattet.<br />

Verlet<strong>zu</strong>ngen <strong>an</strong> den Händen sind wasserdicht ab<strong>zu</strong>decken.<br />

Auf Lebensmittel darf nicht gehustet oder geniest werden.<br />

Regeln <strong>zu</strong>m sachgerechten hygienischen Umg<strong>an</strong>g mit den Lebensmitteln<br />

Leichtverderbliche Lebensmittel sind <strong>zu</strong> kühlen.<br />

Vom Hersteller im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum <strong>an</strong>gegebene<br />

Lagertemperaturen sind ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden.<br />

Tiefgefrorenes Fleisch <strong>und</strong> Geflügel sind vor dem Zubereiten sachgemäß (unter<br />

Kühlschr<strong>an</strong>ktemperatur) auf<strong>zu</strong>tauen.<br />

Auftauwasser von Fleisch <strong>und</strong> Geflügel ist weg<strong>zu</strong>schütten, alle damit in Berührung<br />

gekommenen Gegenstände sind <strong>zu</strong> desinfizieren (Salmonellengefahr!).<br />

21


Speisen sind ausreichend <strong>zu</strong> erhitzen, alle Teile müssen auf eine Temperatur von mindestens<br />

70° C gebracht werden.<br />

Speisen, <strong>die</strong> erhitzt wurden <strong>und</strong> kalt <strong>zu</strong>r Ausgabe kommen sollen, sind rasch ab<strong>zu</strong>kühlen<br />

(innerhalb von drei St<strong>und</strong>en auf 10° C Kerntemperatur).<br />

Bei Speisen, <strong>die</strong> heißgehalten werden, muss bis <strong>zu</strong>r Abgabe eine Kerntemperatur von über 60°<br />

C eingehalten werden.<br />

Reine <strong>und</strong> unreine Zubereitungsprozesse müssen getrennt erfolgen, ebenso sollten gegarte<br />

Speisen von rohen Lebensmitteln getrennt gelagert werden.<br />

Arbeiten mit leichtverderblichen Lebensmitteln haben zügig <strong>zu</strong> erfolgen, evtl. muss eine<br />

Zwischenkühlung erfolgen.<br />

Speisen mit rohen Eiern ohne nachfolgendes Erhitzen sind verboten!<br />

Es darf nur wärmebeh<strong>an</strong>delte Milch abgegeben werden (keine Rohmilch!).<br />

11 Abfallbeseitigung<br />

Maßnahmen der Abfallvermeidung sind fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Die Abfälle sind nach Art getrennt innerhalb der Einrichtung ohne Staub- <strong>und</strong><br />

Aerosolentwicklung in gut schließenden Behältnissen <strong>zu</strong> sammeln <strong>und</strong> mindestens einmal<br />

täglich in <strong>die</strong> zentralen Abfallsammelbehälter <strong>zu</strong> entsorgen. Abfälle dürfen auch nicht<br />

vorübergehend auf Fluren, vor Aufzügen usw. gelagert werden.<br />

Hausmüllähnliche Abfälle (Gruppe A) sind in Mehrweg- oder Einwegbehältnissen <strong>zu</strong> sammeln.<br />

Abfall der Gruppe B (z.B. mit Blut, Sekreten bzw. Exkreten behaftete Abfälle wie<br />

W<strong>und</strong>verbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln) ist in Einwegbehältnissen getrennt vom A-Müll<br />

<strong>zu</strong> sammeln <strong>und</strong> ohne Umfüllen <strong>und</strong> Sortieren in <strong>die</strong>sen Behältnissen sorgfältig verschlossen <strong>zu</strong><br />

entsorgen. Die erforderlichen Einwegbehältnisse müssen <strong>und</strong>urchsichtig, verschließbar,<br />

zerreißsicher, feuchtigkeitsbeständig <strong>und</strong> keim<strong>und</strong>urchlässig sein. Die Entsorgung der B-<br />

Abfälle k<strong>an</strong>n mit dem Hausmüll ohne besondere Vorbeh<strong>an</strong>dlung erfolgen. Bis <strong>zu</strong>r Abholung<br />

hat eine <strong>zu</strong>griffsichere Aufbewahrung <strong>zu</strong> erfolgen.<br />

Sollten Abfälle der Gruppe C (infektiöse oder <strong>an</strong>steckungsgefährliche Abfälle - z.B. Abfälle bei<br />

Erkr<strong>an</strong>kungen von Cholera, Lepra, Tbc, Typhus, Ruhr ....) <strong>an</strong>fallen, sind <strong>die</strong>se getrennt <strong>zu</strong><br />

sammeln <strong>und</strong> thermisch nach vom RKI <strong>zu</strong>gelassenenen Verfahren <strong>zu</strong> desinfizieren (sie können<br />

d<strong>an</strong>n wie Abfälle der Gruppe A entsorgt werden).<br />

Spitze <strong>und</strong> scharfe Gegenstände werden in durchstichsicheren Behältnissen dem B-Müll<br />

<strong>zu</strong>geführt.<br />

Für Chemikalien oder Arzneimittel gelten besondere Entsorgungsvorschriften.<br />

Siehe auch<br />

- <strong>Anforderungen</strong> der <strong>Hygiene</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong> Abfallentsorgung, Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 6.8 der Richtlinie für<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention (B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 10/94, S. 437).<br />

22


12 Schädlingsbekämpfung<br />

Durch Ordnung, Sauberkeit <strong>und</strong> regelmäßige Kontrollen, <strong>die</strong> <strong>zu</strong> dokumentieren sind, ist einem<br />

Schädlingsbefall vor<strong>zu</strong>beugen. Bei Befall ist ein kompetenter Schädlingsbekämpfer für <strong>die</strong><br />

Bekämpfung <strong>zu</strong> beauftragen (Auskunft bei Deutschem Schädlingsbekämpfer-Verb<strong>an</strong>d,<br />

L<strong>an</strong>desverb<strong>an</strong>d Sachsen, Margaretenstr. 6 - 8, 09131 Chemnitz, Telefon 0371/411880).<br />

13 Tierhaltung<br />

Bei der Tierhaltung sind neben einerseits psychologischen Aspekten <strong>an</strong>dererseits aus<br />

hygienischer Sicht bestimmte Faktoren <strong>zu</strong> beachten <strong>und</strong> Bedingungen ein<strong>zu</strong>halten, um<br />

möglichen ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen vor<strong>zu</strong>beugen.<br />

Berücksichtigt werden muss, dass im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der Tierhaltung Tierhaar- <strong>und</strong><br />

Stauballergien, Hautpilzerkr<strong>an</strong>kungen, Parasitosen, Infektionskr<strong>an</strong>kheiten (Salmonellose,<br />

Ornithose u.a) sowie Biss- oder Kratzverlet<strong>zu</strong>ngen auftreten können. Abgesehen davon, k<strong>an</strong>n<br />

es durchaus Heimbewohner geben, <strong>die</strong> sich durch eine Tierhaltung negativ beeinträchtigt<br />

fühlen.<br />

Gr<strong>und</strong>vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Tierhaltung im Heim sind:<br />

- uneingeschränkte Sauberkeit der Räume, Käfige, Volieren u.ä., ihrer Trink- <strong>und</strong><br />

Futterbehälter<br />

- artgerechte Haltung<br />

- regelmäßige Fütterung <strong>und</strong> Pflege<br />

- regelmäßige tierärztliche Überwachung (Impfung, Parasitenbekämpfung )<br />

- Benennung eines Vertreters für <strong>die</strong> Pflege<br />

- Kontrolle der Pflege durch das Heimpersonal.<br />

Es sind in der Heimordnung <strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong>ordnung Festlegungen <strong>zu</strong> treffen, <strong>die</strong> mit dem<br />

Veterinär- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsamt ab<strong>zu</strong>stimmen sind.<br />

Da das Infektionsrisiko bettlägerigen <strong>und</strong>/oder immungeschwächten Heimbewohnern nicht<br />

kalkulierbar ist, sollte in Altenpflegeheimen keine Tierhaltung erfolgen.<br />

14 Bedingungen für <strong>die</strong> Heimaufnahme von Personen<br />

Personen, <strong>die</strong> in ein Alten- oder Altenpflegeheim aufgenommen werden sollen, haben gemäß<br />

§ 36 Abs. 4 IfSG vor oder unverzüglich nach ihrer Heimaufnahme durch Vorlage eines<br />

ärztlichen Zeugnisses nach<strong>zu</strong>weisen, dass bei ihnen keine <strong>an</strong>steckungsfähige<br />

Lungentuberkulose vorliegt.<br />

Es wird empfohlen, bereits vor Aufnahme den Impfst<strong>an</strong>d <strong>zu</strong> kontrollieren <strong>und</strong> evtl. vorh<strong>an</strong>dene<br />

Impflücken <strong>zu</strong> schließen.<br />

Der Hausarzt sollte über Gr<strong>und</strong>kr<strong>an</strong>kheiten <strong>und</strong> einen eventuell vorh<strong>an</strong>denen Trägerstatus<br />

HBV, Staph. aureus u.a.) informieren.<br />

23


15 Immunprophylaxe<br />

15.1 Immunprophylaxe für Heimbewohner<br />

Alle Heimbewohner sollten regelmäßig auf ihren aktuellen Impfschutz hin überprüft werden.<br />

Es ist dafür Sorge <strong>zu</strong> tragen, dass erforderliche Impfungen (Tet<strong>an</strong>us, Diphtherie, Poliomyelitis)<br />

<strong>an</strong>geboten werden.<br />

Die Influenza - Schutzimpfung sollte jährlich erfolgen. Die Impfung gegen<br />

Pneumokokkeninfektion sollte ab 60 Jahre bzw. für Ges<strong>und</strong>heitsgefährdete aller Altersgruppen<br />

alle 6 Jahre durchgeführt werden.<br />

15.2 Immunprophylaxe für Beschäftigte<br />

Vor Aufnahme der Tätigkeit <strong>und</strong> bei gegebener Ver<strong>an</strong>lassung sind <strong>die</strong> Beschäftigten durch den<br />

Unternehmer/Arbeitgeber über <strong>die</strong> für sie in Frage kommenden Maßnahmen <strong>zu</strong>r<br />

Immunisierung <strong>zu</strong> unterrichten. Die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Immunisierung<br />

sind im Einvernehmen mit dem Arzt, der <strong>die</strong> arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchung<br />

durchführt, fest<strong>zu</strong>legen (VBG 103). Als Indikationsimpfungen kommen in Frage:<br />

- Impfung gegen Hepatitis B bzw. kombinierte Impfung gegen Hepatitis A <strong>und</strong> B<br />

- Impfung gegen Influenza<br />

- Impfung gegen Hepatitis A für Küchenpersonal.<br />

Gegebenenfalls sollte <strong>die</strong> Tuberkulintestung erfolgen.<br />

Die Beschäftigten sollten einen aktuellen Schutz gegen Tet<strong>an</strong>us, Diphtherie <strong>und</strong> Poliomyelitis<br />

besitzen.<br />

16 Umg<strong>an</strong>g mit Verstorbenen<br />

Beim Umg<strong>an</strong>g mit Verstorbenen (Waschen, Einkleiden, Einsargen u.ä.) ist Schutzkleidung <strong>zu</strong><br />

tragen, z.B. Einwegschürzen, Einweg<strong>an</strong>züge. Beim Umg<strong>an</strong>g mit <strong>an</strong> Infektionskr<strong>an</strong>kheiten<br />

Verstorbenen ist den Anweisungen des Ges<strong>und</strong>heitsamtes <strong>zu</strong> folgen bzw. ist der Verstorbene<br />

ohne Verrichtung von Tätigkeiten <strong>an</strong> ihm ein<strong>zu</strong>sargen. Der Sarg ist sofort <strong>zu</strong> schließen <strong>und</strong><br />

entsprechend <strong>zu</strong> kennzeichnen.<br />

Der Leichenaufbewahrungsraum <strong>und</strong> <strong>die</strong> benutzten Gegenstände <strong>und</strong> Geräte sind bei Bedarf<br />

sofort, sonst nach Abschluss der Tätigkeit <strong>zu</strong> desinfizieren <strong>und</strong> <strong>zu</strong> reinigen. Zur Desinfektion<br />

sind gelistete Desinfektionsmittel mit entsprechenden Wirkungsspektren <strong>zu</strong> verwenden. Mit<br />

infektiösem Material von <strong>an</strong> Infektionskr<strong>an</strong>kheiten Verstorbenen kontaminierte Flächen <strong>und</strong><br />

Materialien sind unverzüglich mit Desinfektionsmitteln der RKI-Liste in den dort <strong>an</strong>gegebenen<br />

Konzentrationen <strong>zu</strong> beh<strong>an</strong>deln.<br />

Nach Abschluß <strong>die</strong>ser Tätigkeiten ist eine gründliche Desinfektion der Hände <strong>und</strong> Unterarme<br />

mit <strong>an</strong>schließender Reinigung erforderlich.<br />

17 Hygienische Untersuchungen<br />

Zur Qualitätssicherung <strong>und</strong> Eigenkontrolle in der Pflege <strong>und</strong> Betreuung gehören objektive<br />

Nachweise des vorh<strong>an</strong>denen <strong>Hygiene</strong>st<strong>an</strong>dards mittels gezielter mikrobiologischer<br />

Untersuchungen.<br />

24


Sie sollen<br />

- Infektionsrisiken aufdecken <strong>und</strong> vorbeugen<br />

- Reinigung, Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation <strong>und</strong> <strong>an</strong>dere hygienische Maßnahmen kontrollieren<br />

- Mitarbeiter motivieren.<br />

Folgende Untersuchungen sind <strong>zu</strong> empfehlen:<br />

- Umgebungsuntersuchungen <strong>zu</strong>r Beurteilung des <strong>Hygiene</strong>status <strong>an</strong> Flächen, Händen <strong>und</strong><br />

Instrumenten; betr. <strong>die</strong> Pflegebereiche <strong>und</strong> <strong>die</strong> Küche<br />

- hygienische Überprüfung von Desinfektionsgeräten, Geräten, <strong>die</strong> der Wiederaufbereitung<br />

von Materialien <strong>die</strong>nen (Steckbeckenautomaten, Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionsautomaten,<br />

Waschmaschinen, Geschirrspüler u.a.)<br />

- hygienische Prüfung der Sterilisation mittels Bioindikatoren (s. auch Pkt. 9)<br />

- Untersuchung des Wassers aus der Hausinstallation, Wasser <strong>zu</strong>r medizinischen Anwendung<br />

einschl. der Untersuchung auf Legionellen.<br />

Dabei wird ein etwa halbjährlicher Rhythmus vorgeschlagen. Es gehören aber auch<br />

Untersuchungen im Zusammenh<strong>an</strong>g mit aufgetretenen Infektionen <strong>zu</strong>r Quellenklärung aus<br />

aktuellem Anlass da<strong>zu</strong>.<br />

Siehe auch<br />

- Hygienische Untersuchungen in Kr<strong>an</strong>kenhäusern <strong>und</strong> <strong>an</strong>deren medizinischen Einrichtungen,<br />

Anlage <strong>zu</strong> Ziffer 5.6 der Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention<br />

(B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>hbl. 6/93).<br />

18 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/<strong>Empfehlungen</strong><br />

� Gesetz <strong>zu</strong>r Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Infektionskr<strong>an</strong>kheiten beim Menschen<br />

(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I, S. 1045)<br />

� Verordnung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit, Jugend <strong>und</strong> Familie über<br />

<strong>die</strong> Erweiterung der Meldepflicht für Infektionskr<strong>an</strong>kheiten nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSGMeldeVO) - liegt im Entwurf vor -<br />

� Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO); Internet:<br />

www.rki.de/GESUND/IMPFEN/STIKO/STIKO.HTM<br />

� Impfempfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) - liegt im Entwurf vor -<br />

� Heimgesetz (HeimG) vom 07.08.1974 (BGBl. I, S. 1873) in der Fassung der<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 23.04.1990, <strong>zu</strong>letzt geändert durch das zweite Gesetz <strong>zu</strong>r Änderung<br />

des Heimgesetzes vom 03.02.1997<br />

� Neufassung des Heimgesetzes vom 05.11.2001 (BGBl. I Nr. 57, S. 2970)<br />

� Gesetz <strong>zu</strong>r Qualitätssicherung <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege<br />

(Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) vom 09.09.01 (BGBl. I Nr. 47, 2001, S. 2320-<br />

2330)<br />

� Richtlinie für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention einschließlich Anlagen - jeweils<br />

aktuelle Fassung -<br />

� <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong>r Prävention <strong>und</strong> Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen;<br />

Mitteilung der Kommission für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention am Robert<br />

Koch-Institut; B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt-Ges<strong>und</strong>heitsforschung-Ges<strong>und</strong>heitsschutz 42, 1999,<br />

S. 806<br />

25


� Empfehlung <strong>zu</strong>r Prävention <strong>und</strong> Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-<br />

Stämmen (MRSA) in Kr<strong>an</strong>kenhäusern <strong>und</strong> <strong>an</strong>deren medizinischen Einrichtungen; Mitteilung<br />

der Kommission für Kr<strong>an</strong>kenhaushygiene <strong>und</strong> Infektionsprävention am Robert Koch-Institut<br />

(B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsblatt-Ges<strong>und</strong>heitsforschung-Ges<strong>und</strong>heitsschutz 42, 1999, S. 954)<br />

� Verordnung über bauliche Mindest<strong>an</strong>forderungen für Altenheime, Altenwohnheime <strong>und</strong><br />

Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung - HeimMindBauV; BGBl. I, 1983,<br />

S. 551)<br />

� Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 18.März 1999, Art. 1 (SächsGVBl. S. 86)<br />

� Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- <strong>und</strong> Bestattungswesen (Sächs. Bestattungsgesetz<br />

– SächsBestG) vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1321), <strong>zu</strong>letzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86, 115)<br />

� Merkblatt über <strong>die</strong> Vermeidung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen <strong>und</strong><br />

privaten Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nstes der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall<br />

(LAGA-AG)<br />

� Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.96 (BGBl. I, S. 1246) geändert durch Artikel 9<br />

des Gesetzes vom 27.09.96 (BGBl. I S. 1461)<br />

� Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) vom 20.03.75, <strong>zu</strong>letzt<br />

geändert durch Artikel 4 der Verordnung <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng von EG-Einzelrichtlinien <strong>zu</strong>r EG-<br />

Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz vom 04.12.96 (BGBl. I S. 1841)<br />

� Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27. J<strong>an</strong>uar 1999 (BGBl. I, Nr. 4, S. 50-<br />

60)<br />

� Unfallverhütungsvorschrift ”Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nst” (BGV C8, GUV 8.1)<br />

� Unfallverhütungsvorschrift ”Wäscherei” (VBG 7y, GUV 6.13)<br />

� Unfallverhütungsvorschrift ”Arbeitsmedizinische Vorsorge” (BGV A4, GUV 0.6)<br />

� Unfallverhütungsvorschrift ”Erste Hilfe” (BGV A5, GUV 0.3)<br />

� Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 300: Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

� Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400: H<strong>an</strong>dlungs<strong>an</strong>leitung <strong>zu</strong>r<br />

Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen<br />

� Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln <strong>und</strong><br />

sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- <strong>und</strong> Bedarfsgegenständegesetz - LMBG) in der<br />

Fassung der Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), <strong>zu</strong>letzt ge-ändert<br />

durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Februar 1998 (BGBl. I S. 374, 379)<br />

� Verordnung über <strong>die</strong> hygienischen <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> das Beh<strong>an</strong>deln <strong>und</strong> Inverkehrbringen<br />

von Hühnereiern <strong>und</strong> roheihaltigen Lebensmitteln (Hühnereier-Verordnung) vom 5. Juni 1994<br />

(BAnz. Nr. 124), <strong>zu</strong>letzt geändert durch Art. 6 der Verordnung vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S.<br />

1807)<br />

� Verordnung über Lebensmittelhygiene <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Änderung der Lebensmitteltr<strong>an</strong>sportbehälter-<br />

Verordnung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2008)<br />

� Verordnung über <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Qualitäts<strong>an</strong>forderungen <strong>an</strong> Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf<br />

Milchbasis (Milchverordnung) vom 24. April 1995 (BGBl. I S. 544), <strong>zu</strong>letzt geändert durch<br />

Artikel 5 der Verordnung vom 7. Juli 1998 (BGBl. I S. 1807)<br />

� Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 05. Dezember 1990 (BGBl. I, S. 2612), <strong>zu</strong>letzt<br />

geändert vom 01.04.98 (BGBl. I, S. 699)<br />

� Verordnung <strong>zu</strong>r Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21.05.01 (BGBl. I, Nr. 24,<br />

2001, S. 959-980)<br />

� Aktuelle Liste der <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Desinfektionsmittel- <strong>und</strong> Verfahren des RKI<br />

� Aktuelle Liste der <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Desinfektionsmittel der Deutschen Gesellschaft für <strong>Hygiene</strong><br />

<strong>und</strong> Mikrobiologie (DGHM)<br />

26


� Liste der nach den Richtlinien der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)<br />

geprüften <strong>und</strong> als wirksam bef<strong>und</strong>enen Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich<br />

(H<strong>an</strong>delspräparate), St<strong>an</strong>d 01.02.1999<br />

� Bewertungskriterien für Investitionen der stationären Altenpflege im Freistaat Sachsen,<br />

Herausgeber Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Ges<strong>und</strong>heit, Jugend <strong>und</strong> Familie,<br />

1998<br />

� Merkblatt über <strong>die</strong> Vermeidung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen <strong>und</strong><br />

privaten Einrichtungen des Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nstes der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall<br />

(LAGA-AG)<br />

� DIN 18024 Bauliche Maßnahmen für Behinderte <strong>und</strong> alte Menschen im öffentlichen Bereich,<br />

Pl<strong>an</strong>ungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

� DIN 18025 Wohnungen für Schwerbehinderte, Pl<strong>an</strong>ungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

� DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen<br />

� DIN 5035 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht<br />

� DIN 1946 Raumlufttechnik – Ges<strong>und</strong>heitstechnische <strong>Anforderungen</strong><br />

� DIN 58946, 58947 Sterilisation<br />

� Steuer/Jungh<strong>an</strong>s: <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsverhütung. Gustav Fischer Verlag Jena, New York<br />

1995.<br />

� Steuer/Ertelt/Stahlhacke: <strong>Hygiene</strong> in der Pflege. Kohlhammer-Verlag 1998.<br />

Kommentar seitens der LUA <strong>zu</strong>r Neufassung der <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsprävention in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen (St<strong>an</strong>d:<br />

01.12.2001) gegenüber dem St<strong>an</strong>d vom 01.04.2000<br />

<strong>zu</strong> Pkt. 6.8 Sondenernährung<br />

"... bei der PEG ist ein Verb<strong>an</strong>dwechsel ... notwendig."<br />

Unter regelmäßig ist alle 48 (bis maximal 72) St<strong>und</strong>en <strong>zu</strong> verstehen, sofern der Verb<strong>an</strong>d nicht<br />

lose oder verschmutzt <strong>und</strong> <strong>die</strong> Bauchw<strong>und</strong>e unauffällig ist.<br />

<strong>zu</strong> Pkt. 8.1 Wäschewechsel<br />

Die Empfehlung, Bettwäsche in Altenpflegeheimen alle 3 Wochen <strong>zu</strong> wechseln, k<strong>an</strong>n nur in<br />

besonders günstigen Ausnahmesituationen (d.h. bei sehr geringer Verschmut<strong>zu</strong>ng) <strong>zu</strong>m Tragen<br />

kommen. In der Regel dürfte bereits nach einer Woche (mitunter früher) ein<br />

Verschmut<strong>zu</strong>ngsgrad erreicht sein, der einen Bettwäschewechsel erfordert.<br />

Ebenso wird der H<strong>an</strong>dtuchwechsel üblicherweise häufiger als wöchentlich (möglichst 2-tägig)<br />

notwendig sein.<br />

Prof. Dr. med. habil. S. Bigl Chemnitz, den 01.12.01<br />

27


Reinigungs- <strong>und</strong> Desinfektionspl<strong>an</strong> in Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheimen<br />

(Muster)<br />

was w<strong>an</strong>n wie womit wer<br />

Hände - nach Kontakt mit inf. bzw. hyg. Händedesinfektion Händedesinfektionsmittel Mitarbeiter<br />

(Personal) potenz. inf. Heimbewohn.<br />

- nach Kontakt mit Körperausscheidg.<br />

<strong>und</strong> Körperflüssigkeit<br />

oder <strong>an</strong>deren<br />

Sekreten <strong>und</strong> Blut bzw. da-<br />

mit kontam. Gegenständen<br />

bzw. nach Arbeitsgängen<br />

mit Kontaminationsmögl.<br />

- nach Schmutzarbeit<br />

- nach Ablegen von H<strong>an</strong>d-<br />

schuhen<br />

- am Arbeitsende<br />

- vor Medikamentenverabreichung<br />

- vor Injektionen <strong>und</strong> <strong>an</strong>deren<br />

invasiven Eingriffen<br />

- vor Kontakt mit Pat., <strong>die</strong><br />

durch Infektionen gefährdet<br />

sind<br />

- vor Anlegen von Verbänden<br />

bzw. vor dem Verb<strong>an</strong>dwechsel<br />

- vor Pflegemaßnahmen<br />

oder H<strong>an</strong>dhabungen <strong>an</strong><br />

liegenden Kathetern <strong>und</strong><br />

Drainagesystemen<br />

3 - 5 ml Desinfektionsmittel <strong>an</strong><br />

Händen verreiben<br />

nach Einwirkzeit waschen,<br />

trocknen, pflegen<br />

2 x desinf., falls Hände sichtbar<br />

kontam., <strong>die</strong>se Stellen mit<br />

Zellstoff o.ä. reinigen<br />

prophylaktische<br />

Händedesinfektion<br />

Desinfektionsmittel auf<br />

trockenen Händen gründlich<br />

verreiben<br />

kein Nachwaschen<br />

28<br />

aus Spender<br />

... Mittel<br />

... Einwirkzeit<br />

Händedesinfektionsmittel<br />

... Mittel<br />

... Einwirkzeit<br />

Mitarbeiter


was w<strong>an</strong>n wie womit wer<br />

Arbeitsflächen<br />

Gegenstände<br />

- kontam. Flächen/<br />

Gegenstände<br />

- Arbeitsflächen in Funktionsräumen<br />

- In Altenpflegeheimen<br />

Griffbereich von Bettgestell,<br />

Nachttisch, Tisch,<br />

Türen, H<strong>an</strong>dläufe<br />

mit Blut, Fäkalien ...<br />

kont. Flächen oder Gegenstände<br />

sofort desinfizieren,<br />

Verunreinigungen vorher<br />

mit Zellstoff o.ä. entfernen<br />

Wischdesinfektion Flächendesinfektionsmittel<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

tgl. Wischdesinfektion Flächendesinfektionsmittel<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

tgl. Reinigung<br />

(ggf. desinf. Reinigung)<br />

29<br />

Reinigungmittel<br />

...<br />

Desinfektionsreiniger<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

- Schränke, Türen<br />

- Gemeinschafts<strong>an</strong>itäreinrichtungen<br />

wöchentlich Feuchtreinigung Reinigungsmittel<br />

...<br />

* WC Sitz <strong>und</strong> Zubehör,<br />

tgl. desinf. Reinigung Desinfektionsreiniger<br />

H<strong>an</strong>dwaschbecken<br />

...<br />

* Badew<strong>an</strong>ne, Dusche, nach jeder Benut<strong>zu</strong>ng desinf. Reinigung Desinfektionsreiniger<br />

Duschwagen, Wasch-<br />

bzw. Desinfektion ...<br />

schüsseln Desinfektionsmittel<br />

Toilettenstühle<br />

(nicht personengeb<strong>und</strong>en)<br />

...<br />

Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter<br />

Reinigungskräfte<br />

Reinigungskräfte<br />

Reinigungskräfte<br />

Reinigungskräfte/<br />

Mitarbeiter


was w<strong>an</strong>n wie womit wer<br />

- S<strong>an</strong>itäreinrichtungen von<br />

Mehrbettzimmern<br />

WC-Sitz <strong>und</strong> Zubehör,<br />

H<strong>an</strong>dwaschbecken<br />

tgl. desinf. Reinigung Desinfektionsreiniger<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

30<br />

Reinigungskräfte<br />

- Steckbecken, Urinflaschen nach Benut<strong>zu</strong>ng Desinfektion Automat Mitarbeiter<br />

- Nackenrollen, Knierollen bei Wechsel der nutzenden<br />

Person<br />

Instrumente/Geräte<br />

- Vernebler-,<br />

- Sauerstoff-,<br />

- Befeuchter-,<br />

- Absaugsysteme<br />

- Instrumente<br />

tgl.<br />

bzw. bei Patientenwechsel<br />

nach Gebrauch<br />

Wischdesinfektion Flächendesinfektionsmittel<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

- Desinfektion<br />

- Sterilisation (wenn erforderlich)<br />

oder<br />

- Auswechseln bei Einwegsystemen<br />

Desinfektion, Reinigung,<br />

Sterilisation (wenn erforderlich)<br />

- Automat<br />

- Sterilisator<br />

- Reinigungs- <strong>und</strong> Desinf.automat<br />

bzw.<br />

Eintauchverfahren<br />

- Sterilisator (wenn erforderlich)<br />

Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter


was w<strong>an</strong>n wie womit wer<br />

Fußboden<br />

- Zimmer, Korridore usw.<br />

* glatt tgl. Nassreinigung Reinigungsmittel<br />

...<br />

* textil tgl. Bürststaubsaugen Staubsauger mit<br />

Mikro- <strong>und</strong> Absolutfilter<br />

- Gemeinschaftss<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen<br />

<strong>und</strong><br />

Schmutzarbeitsräume<br />

wöchentlich bis<br />

zweimonatlich.<br />

(in Abhängigkeit vom Verschmut<strong>zu</strong>ngsgrad)<br />

31<br />

Reinigungskräfte<br />

Reinigungskräfte<br />

Feuchtsaugen Sprühextraktionsgerät Reinigungskräfte<br />

tgl. desinfiz. Reinigung Desinfektionsreiniger<br />

... Mittel<br />

... Konzentration<br />

... Einwirkzeit<br />

Reinigungskräfte

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