Satzung - Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
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§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Satzung</strong> vom<br />
05.08.1996 in der Fassung vom 10.09.1997 und alle übrigen dieser <strong>Satzung</strong><br />
entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft.<br />
<strong>Geismar</strong>, den 07.12.01<br />
Althaus<br />
Bürgermeister Siegel<br />
Inkrafttreten: 01.01.02<br />
Veröffentlichung: Nr. 12/01<br />
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