Pro Bürgerbus NRW - CDU-Gemeindeverband Bestwig
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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se in Nordrhein-Westfalen<br />
Bürger fahren<br />
für Bürger<br />
Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb von <strong>Bürgerbus</strong>sen<br />
Herausgegeben von <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />
Februar 2007
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
2
Inhalt und Kontakte<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Der <strong>Bürgerbus</strong> in <strong>NRW</strong> 5<br />
Einsatzmöglichkeiten für <strong>Bürgerbus</strong>se 7<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se, Kommune und ÖPNV 8<br />
Zur Gründung von <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehren 10<br />
Auch <strong>Bürgerbus</strong>se brauchen Konzepte 11<br />
Selbst <strong>Bürgerbus</strong>se fahren nicht ohne Geld 13<br />
Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>sen und <strong>Bürgerbus</strong>vereinen 16<br />
Die <strong>Bürgerbus</strong>fahrerinnen und -fahrer 18<br />
Die Fahrzeuge der <strong>Bürgerbus</strong>vereine 20<br />
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für <strong>Bürgerbus</strong>se 22<br />
Der Koordinator: <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> 23<br />
Anhang<br />
Die Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong>förderung im Wortlaut 25<br />
Die Checkliste für den Überblick 29<br />
Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer 33<br />
Erläuterungen zur Gesundheitsuntersuchung 35<br />
Erlass zur Fahrerlaubnis vom 26. Oktober 2006 41<br />
Antworten auf häufige Fragen 45<br />
Alle auf einen Blick 57<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />
Franz Heckens<br />
Stormstraße 13<br />
47623 Kevelaer<br />
Tel.: 0 28 32 / 50 530 55<br />
Fax: 0 28 32 / 50 530 56<br />
e-mail: franz-heckens@pro-buergerbus-nrw.de<br />
web: www.pro-buergerbus-nrw.de<br />
Ministerium für Bauen und Verkehr <strong>NRW</strong><br />
Referat II B 4<br />
Haroldstraße 4<br />
40213 Düsseldorf<br />
Tel: 02 11 / 38 43-02 oder -93 52<br />
3
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
4
Der <strong>Bürgerbus</strong> in <strong>NRW</strong><br />
Wichtiger Baustein im neuen Nahverkehr<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Die <strong>Bürgerbus</strong>se in Nordrhein-Westfalen fahren einen Erfolgskurs: Zum Jahresen-<br />
de 2002 wurden 50 <strong>Bürgerbus</strong>se gezählt. Inzwischen sind über 70 dieser Fahr-<br />
zeuge im Land unterwegs und die Zahl der <strong>Bürgerbus</strong>se steigt auch weiterhin. Es<br />
befinden sich immer einige <strong>Bürgerbus</strong>vereine in der Vorbereitungsphase. Mittel-<br />
fristig will das Land 100 <strong>Bürgerbus</strong>se finanziell unterstützen.<br />
1985 wurde in Heek/Legden an der niederländischen Grenze der erste deutsche<br />
<strong>Bürgerbus</strong> auf Tour geschickt. Damals war in den benachbarten Niederlanden die<br />
ursprünglich aus Großbritannien stammende Idee der Nachbarschaftshilfe im<br />
Nahverkehr schon weit verbreitet: Über 1000 "Buurtbusse" rollten dort im ländli-<br />
chen Raum. Das Land Nordrhein-Westfalen griff als erstes deutsches Bundesland<br />
die Idee der niederländischen Nachbarn auf. Unter dem Motto "Bürger fahren für<br />
Bürger" starteten sechs Modellvorhaben: Neben Heek/Legden in Emmerich,<br />
Heimbach, Kalletal, Schalksmühle und Vreden. Die <strong>Bürgerbus</strong>se wurden in der<br />
Erprobungsphase bis 1993 von der Landesregierung voll finanziert.<br />
Ziel der <strong>Bürgerbus</strong>projekte war und ist es, die Lücken im Nahverkehrsnetz in dünn<br />
besiedelten, ländlichen und kleinstädtischen Regionen zu schließen. Die kommu-<br />
nalen Verkehrsunternehmen können dort unter wirtschaftlich tragbaren Bedingun-<br />
gen kaum Buslinien einrichten und betreiben. Die <strong>Bürgerbus</strong>se bieten sich hier als<br />
alternative, bedarfsorientierte Bedienungsform und wirtschaftlich passende Be-<br />
triebsgröße an. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt waren positiv: Alle sechs<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se hatten den Fahrbetrieb meistern können, Schalksmühle sogar kos-<br />
tendeckend. Darüber hinaus hatten sich die <strong>Bürgerbus</strong>se als sinnvolle Ergänzung<br />
zum Linienverkehr bewährt und vielfach auch neue Kunden für den öffentlichen<br />
Personennahverkehr gewinnen können. Dass in über 20 Jahren bisher nur ein<br />
<strong>Bürgerbus</strong>betrieb eingestellt werden musste, spricht für den Sinn und die verkehr-<br />
liche Effizienz des <strong>Bürgerbus</strong>ses.<br />
Aber nicht nur im ländlichen Raum treten <strong>Bürgerbus</strong>se auf. Nachdem bereits seit<br />
Jahren z.B. in Bad Driburg oder Tönisvorst <strong>Bürgerbus</strong>se innerstädtisch verkehren,<br />
haben sie neuerdings auch im großstädtischen Raum Einzug gehalten. Essen und<br />
Remscheid sammeln erste Erfahrungen und beweisen, dass gemeinschaftliches<br />
Engagement nicht auf ländliche Bereiche beschränkt ist.<br />
5
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Für die Landesregierung sind die <strong>Bürgerbus</strong>se daher ein wichtiger Baustein im<br />
öffentlichen Personennahverkehr. Das Regionalisierungsgesetz für den öffentli-<br />
chen Nahverkehr des Landes begünstigt neue Ideen. In § 2 des Gesetzes steht:<br />
"Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die<br />
Möglichkeiten alternativer Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se genutzt werden“. Die Verantwortung für die Gestaltung des Nahver-<br />
kehrs tragen die Kommunen. Seitdem der <strong>Bürgerbus</strong> in die Regelförderung über-<br />
führt wurde, entscheiden die Städte und Gemeinden in <strong>NRW</strong> selbst, ob sie ihren<br />
Bürgern und Bürgerinnen den <strong>Bürgerbus</strong> ermöglichen oder nicht. Das Ministerium<br />
für Bauen und Verkehr <strong>NRW</strong> (MBV) unterstützt die Vereine mit jährlich 5.000 Euro<br />
und fördert die Anschaffung eines Fahrzeugs mit einem Festbetrag von 30.000<br />
Euro.<br />
Inzwischen hat sich der <strong>Bürgerbus</strong> vielerorts als ganz normaler Linienverkehr auf<br />
einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten<br />
Tarif etabliert. Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die<br />
technische Seite ab. Betrieben wird der <strong>Bürgerbus</strong> allerdings nach wie vor durch<br />
ehrenamtlich tätige Fahrerinnen und Fahrer, die sich zum <strong>Bürgerbus</strong>verein zu-<br />
sammengeschlossen haben. Damit kommt dem <strong>Bürgerbus</strong> eine allgemeine Sig-<br />
nalwirkung zu: Er ist das öffentliche Verkehrsmittel, das auf dem Prinzip der<br />
Selbstverantwortung der Bürger beruht. Dem sozialen Engagement der Bürger-<br />
busfahrer und -fahrerinnen ist es zu verdanken, dass nunmehr seit über 20 Jahren<br />
eine in keinem anderen Bundesland ähnlich erfolgreiche Form des öffentlichen<br />
Nahverkehrs gesichert ist.<br />
In Zeiten knapper öffentlicher Mittel hatte die Ende 2003 veröffentlichte Förder-<br />
richtlinie <strong>Bürgerbus</strong> eine besondere Bedeutung. Die Landesregierung bekräftigte<br />
damit den Willen, die <strong>Bürgerbus</strong>se auch in Zukunft in der bewährten Weise zu för-<br />
dern und zu unterstützen. Die Fördermodalitäten wurden vereinheitlicht und die<br />
Voraussetzungen klar definiert. Damit wurde ein wichtiger Schritt getan, um den<br />
<strong>Bürgerbus</strong> zu einem „normalen“ Verkehrsangebot im öffentlichen Nahverkehr in<br />
<strong>NRW</strong> zu machen.<br />
6
Bitte einsteigen<br />
Einsatzmöglichkeiten für <strong>Bürgerbus</strong>se<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Mobilität ist eines der Schlüsselwörter unserer modernen Gesellschaft. Die Forde-<br />
rung nach immer mehr davon gilt gleichermaßen für Beruf und Freizeit. Der öffent-<br />
liche Personennahverkehr (ÖPNV) trägt diesem steigenden Bedürfnis Rechnung.<br />
In Großstädten und Ballungsräumen bewältigen unzählige Stadt-, Straßen-, U-<br />
Bahnen und Buslinien täglich riesige Fahrgastmengen. Zu wenig Parkplätze in den<br />
Innenstädten, steigende Benzinkosten und wachsendes Umweltbewusstsein bei<br />
den Bürgerinnen und Bürgern füllen Busse und Bahnen.<br />
Aber auf dem Land? Hier ist der Linienverkehr – meist aus Kostengründen – viel-<br />
fach eingeschränkt. Wenn überhaupt, fahren Busse nur noch zu Stoßzeiten. Denn<br />
das Fahrgastaufkommen ist im Vergleich zum Aufwand für den Busverkehr zu ge-<br />
ring. Aber auch dort, wo die Kosten für eine öffentliche Beförderung nicht gedeckt<br />
werden können, gibt es das Bedürfnis nach Mobilität: zum Beispiel bei Menschen,<br />
die nicht oder nicht mehr oder noch nicht Auto fahren dürfen oder können, etwa<br />
bei älteren Bürgerinnen und Bürgern oder Kindern.<br />
Ein Blick über die Grenze ins Nachbarland Holland brachte Mitte der 80er Jahre<br />
die Lösung. Hier hatte sich seit Ende der 70er Jahre eine alternative Bedienungs-<br />
form entwickelt, die die gewünschte Mobilität bei vertretbarem Aufwand gewähr-<br />
leistete: der "Buurtbus", zu deutsch "Nachbarschaftsbus". Er stand Pate, als 1985<br />
in Heek nahe der deutsch-niederländischen Grenze das erste <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekt<br />
in der Bundesrepublik aus der Taufe gehoben wurde.<br />
Seitdem erhöhen auch bei uns <strong>Bürgerbus</strong>se die Beweglichkeit der ländlichen Be-<br />
völkerung – und neuerdings auch in unterversorgten Bereichen im Ballungsraum.<br />
In Nordrhein-Westfalen sind es mittlerweile über 60 laufende oder entstehende<br />
<strong>Pro</strong>jekte. Die Träger solcher Vorhaben, die <strong>Bürgerbus</strong>vereine, sind eine Art<br />
Selbsthilfeorganisation, die mit öffentlicher Unterstützung einen Service von Bür-<br />
gern für Bürger leisten.<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se erstellen oder ergänzen auf regelmäßigen Linien den Ortsverkehr<br />
einer Gemeinde. Sie fahren Kinder zum Kindergarten, zum Sportplatz oder ins<br />
Hallenbad, bringen Bürgerinnen und Bürger aus Randgebieten ins Stadtzentrum<br />
zum Einkaufen, zum Arztbesuch oder ins Rathaus und verbessern so die örtliche<br />
Lebenssituation.<br />
7
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Kooperation ist gefragt<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se, Kommune und ÖPNV<br />
In <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekten manifestieren sich gleichermaßen die Interessen von Bür-<br />
gern, Kommunen und öffentlichen Nahverkehrsunternehmen. Sie gewährleisten<br />
und erhöhen die Mobilität der Bevölkerung in ländlichen oder unterversorgten Re-<br />
gionen, leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl und halten die Kosten des öffentli-<br />
chen Nahverkehrs in Grenzen.<br />
<strong>Bürgerbus</strong> und öffentlicher Personennahverkehr sind keine Konkurrenzveranstal-<br />
tungen. Im Gegenteil: Sie ergänzen sich im Idealfall und gewährleisten so die al-<br />
lerorts geforderte Flexibilität.<br />
Denn der <strong>Bürgerbus</strong> fährt überall dort, wo sich ein regulärer öffentlicher Nahver-<br />
kehr nicht rechnet oder wo er nicht mehr möglich ist. Dem ÖPNV bringt das Kos-<br />
tenvorteile ohne Imageverlust. Schwach ausgelastete Linien müssen nicht mehr<br />
ersatzlos gestrichen werden, sondern werden als alternative Bedienungsform fort-<br />
gesetzt.<br />
Der <strong>Bürgerbus</strong><br />
• bindet Ortschaften und Streusiedlungen an die kommunale Infrastruktur und<br />
8<br />
den regionalen Linienverkehr an,<br />
• fährt zentrale Umsteigepunkte mit Stadtverbindung an,<br />
• fährt dort, wo die Topographie den Einsatz von Standardbussen nicht zulässt,<br />
• ergänzt den lokalen ÖPNV zu bestimmten Zeiten oder verdichtet den Takt her-<br />
kömmlicher Linien.<br />
Auf kommunaler Ebene übernimmt das <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekt eine wichtige öffentliche<br />
Aufgabe: Mit seinem zusätzlichen Verkehrsangebot hat es Anteil an der Fürsorge-<br />
pflicht und Daseinsvorsorge der Gemeinde. Der <strong>Bürgerbus</strong> ist somit ein wichtiges<br />
Glied in der Kette der Subsidiarität.<br />
Mit dem <strong>Bürgerbus</strong> ist das Angebot in der öffentlichen Verkehrsversorgung im<br />
ländlichen Raum um eine Facette reicher geworden. Weiße Flecken im Verkehrs-<br />
netz gibt es in den Gemeinden, in denen er verkehrt, kaum noch. Stabile oder<br />
steigende Fahrgastzahlen belegen die hohe Akzeptanz dieses Verkehrsmittels.
Drei Dinge braucht der Bus<br />
Zur Gründung von <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehren<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Ein Verein, eine Verkehrsgesellschaft und eine Kommune – das sind drei tragende<br />
Säulen eines zukunftsorientierten <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs. Jeder hat seine besonde-<br />
ren Aufgaben. Aber erst ihre gute Zusammenarbeit garantiert einen reibungslosen<br />
Busbetrieb.<br />
Der Verein<br />
Im <strong>Bürgerbus</strong>verein schlägt das Herz eines jeden örtlichen <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs.<br />
Hier wird die gute Idee mit Leben erfüllt. Schließlich steht und fällt mit den ehren-<br />
amtlich engagierten Menschen das ganze Konzept. Wie in einer Selbsthilfeorgani-<br />
sation legen im Verein die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde<br />
selbst fest, wann und wo ihr <strong>Bürgerbus</strong> fährt. Schließlich sind sie es, die diese<br />
Busse selbst steuern. <strong>Bürgerbus</strong>se und ihre Vereine tragen damit zur Demokratie<br />
und Partizipation in der Kommune bei. Wie in jeder guten Kooperation werden hier<br />
aber auch die Interessen der anderen Partner berücksichtigt, damit der <strong>Bürgerbus</strong><br />
in das städtische Verkehrskonzept passt und den bestehenden Linien keine Kon-<br />
kurrenz macht.<br />
Der Verein ist zuständig für die gesamte Organisation des Linienbetriebes. Dazu<br />
gehören die technische Abwicklung von der Fahrzeugpflege bis zur Fahrkartenab-<br />
rechnung ebenso wie die Betreuung aktiver und die Werbung neuer Fahrerinnen<br />
und Fahrer sowie die Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Ein Vorsitzender und sein Stellvertreter, ein Geschäftsführer und ein Kassenwart,<br />
ein Schriftführer und mehrere Beisitzer bilden zum Beispiel die personelle Grund-<br />
ausstattung eines <strong>Bürgerbus</strong>vereins. Engagement ist gefragt, schließlich gibt es<br />
viele Aufgaben wahrzunehmen.<br />
Die Verkehrsgesellschaft<br />
In Deutschland besitzt eine örtliche Nahverkehrsgesellschaft die Konzession zum<br />
Betrieb von <strong>Bürgerbus</strong>-Linien. Das hat seinen Grund: Sie erfüllt die hohen Anfor-<br />
derungen, die der Gesetzgeber gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an<br />
9
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
alle diejenigen stellt, die Menschen befördern. Vor allem aber ist sie für den Verein<br />
eine wichtige Verbindung zu allen den <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehr betreffenden Behörden.<br />
Die Verkehrsgesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeugs und schließt alle not-<br />
wendigen Versicherungen ab. In vielen Fällen übernimmt sie auch die Wartung<br />
des Fahrzeuges, unterstützt den <strong>Bürgerbus</strong>verein bei vielen administrativen Auf-<br />
gaben, richtet gemeinsam mit dem Verein Haltestellen ein, ggf. druckt und verteilt<br />
die Fahrpläne und kümmert sich teilweise um die Betriebskostenabrechnung.<br />
Die Kommune<br />
Der Rat einer Stadt oder Gemeinde hat eine gewisse Initialfunktion für den Bür-<br />
gerbus-Verkehr. Mit einem positiven Beschluss sichert er nicht nur den gegebe-<br />
nenfalls notwendigen Verlustausgleich, sondern schafft damit erst die Vorausset-<br />
zung für den Landeszuschuss zum Fahrzeugkauf in Höhe von 30.000 Euro. Die<br />
Kommune beantragt weiterhin den jährlichen Organisationskosten-Zuschuss in<br />
Höhe von 5.000 Euro bei der zuständigen Bezirksregierung und sorgt damit für<br />
einen finanziellen Grundstock in der Kasse des <strong>Bürgerbus</strong>vereins. Um den Verein<br />
zu entlasten, sollte die Gemeinde sich als Ansprechpartner für alle <strong>Pro</strong>bleme bei<br />
der Vorbereitung und beim Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses anbieten.<br />
Die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern wird im Detail durch eine Verein-<br />
barung getroffen. So viele <strong>Bürgerbus</strong>se es gibt, so unterschiedlich sind auch die<br />
Organisationsformen, die an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst<br />
werden können.<br />
10
Ohne Plan läuft nichts<br />
Auch <strong>Bürgerbus</strong>se brauchen Konzepte<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
"Wir gründen einen <strong>Bürgerbus</strong>verein!" – Die gute Idee wird in der Regel von gro-<br />
ßer Euphorie und einer ungeheuren Motivationswelle der beteiligten Bürgerinnen<br />
und Bürger begleitet. Beides gilt es nach der Vereinsgründung zu nutzen, wenn es<br />
an die eher trockene Sacharbeit geht. Denn ohne ein tragfähiges Betriebskonzept<br />
einschließlich einer soliden Finanzierung könnte der <strong>Bürgerbus</strong> noch vor dem ers-<br />
ten Start in den Boxen stehen bleiben.<br />
Die Planung des örtlichen Bedienungsbereiches, der Fahrgasttarife, des laufenden<br />
Betriebs und der Finanzen gehören nach den Erfahrungen aus mehr als zwanzig-<br />
jähriger <strong>Bürgerbus</strong>-Arbeit notwendigerweise zu einer gründlichen Konzeption.<br />
Routinierte <strong>Bürgerbus</strong>vereine oder der Dachverband <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> geben<br />
erprobte Tipps, welche Verfahrensschritte beim Aufstellen eines umfassenden<br />
Betriebskonzepts gecheckt werden sollten (s. Checkliste im Anhang). Darüber<br />
hinaus ist hier die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen und der Kom-<br />
mune gefordert.<br />
Bedienungsbereich<br />
Wer sind die Fahrgäste? Wohin wollen sie? Auf welchem Weg ist dieses Ziel zu<br />
erreichen? Wann fährt der Bus? Wer fährt zu welcher Zeit mit? Das sind nur einige<br />
Fragen, die sich <strong>Bürgerbus</strong>planer im Rahmen einer ausführlichen Planung ihres<br />
Bedienungsbereichs unbedingt stellen müssen. Hier sind<br />
• Linienführung und Betriebszeiten detailliert festzulegen,<br />
• Fahrpläne zu erarbeiten,<br />
• Taktzeiten und Anschlüsse mit regionalen Verkehrsanbietern und eventuell<br />
Nachbarkommunen abzustimmen,<br />
• Standorte für Haltestellen festzulegen,<br />
• das richtige Fahrzeug für den richtigen Zweck auszusuchen.<br />
Besonders knifflig ist oft die Frage, wann und vor allem wo soll der Bus eingesetzt<br />
werden. Hier ist nicht nur Fingerspitzen- sondern vor allem Bauchgefühl gefragt.<br />
Nicht immer sind Befragungen der zukünftigen Fahrgäste hilfreich. Oft haben die<br />
11
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
ortskundigen <strong>Bürgerbus</strong>planer ein besseres Gespür dafür, welche Beförderungs-<br />
wünsche bei den Mitbürgern bestehen.<br />
Fahrgasttarife<br />
Einen Tarifdschungel gibt es bei der Fahrpreisgestaltung für <strong>Bürgerbus</strong>se nicht.<br />
Die Möglichkeiten sind überschaubar:<br />
1. Es gelten die Tarife des regionalen Verbundsystems (Fahrkarten werden beim<br />
12<br />
Umsteigen gegenseitig anerkannt).<br />
2. Der <strong>Bürgerbus</strong> vereinbart mit dem Nahverkehrsunternehmen einen Inseltarif,<br />
der nur im <strong>Bürgerbus</strong> gilt (beim Umstieg müssen die Fahrgäste neu lösen).<br />
3. Es gibt Sondertarife (z. B. für Fahrten zum abgelegenen Friedhof, zu einer<br />
Touristenattraktion oder für Schüler- oder Kindergartenfahrten).<br />
Die <strong>Bürgerbus</strong>se können Einzel- oder Mehrfachfahrscheine oder Monatskarten<br />
verkaufen. Das Entgelt für Schwerbehinderte, die mit ihrer Freifahrtberechtigung<br />
kostenlos mitfahren können, wird auch für den <strong>Bürgerbus</strong> nach dem Sozialgesetz-<br />
buch erstattet. Eine Sonderregelung kann dann für <strong>Bürgerbus</strong>se in Anspruch ge-<br />
nommen werden, wenn die Anzahl der kostenlos beförderten Schwerbehinderten<br />
wesentlich über dem durchschnittlichen <strong>Pro</strong>zentsatz des betreuenden Verkehrsun-<br />
ternehmens liegt.<br />
Laufender Betrieb<br />
Die Betriebsplanung sichert den reibungslosen Ablauf des <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs.<br />
Hier wird<br />
• die Organisation des <strong>Bürgerbus</strong>betriebs entwickelt,<br />
• die Ausstattung des Fahrzeugs festgelegt, seine Anschaffung, Instandsetzung<br />
und Pflege geregelt,<br />
• die Schulung, Einsatzplanung und Betreuung der Fahrerinnen und Fahrer or-<br />
ganisiert.<br />
Nicht alles muss neu erfunden oder ausgetüftelt werden. Sicherlich sind die örtli-<br />
chen Verhältnisse überall anders, aber vieles kann man auch aus den Erfahrun-<br />
gen bestehender Vereine lernen. Daher ist der Kontakt zu benachbarten Bürger-<br />
busvereinen auf jeden Fall zu empfehlen.
Finanzierung ist wichtig<br />
Selbst <strong>Bürgerbus</strong>se fahren nicht ohne Geld<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Wichtigster Baustein eines tragfähigen und zukunftsorientierten Betriebskonzeptes<br />
ist eine solide <strong>Pro</strong>jektfinanzierung. Schließlich ist in keiner Kasse Geld für unnöti-<br />
ge Kosten. Auch wenn am Anfang jedes <strong>Bürgerbus</strong>projektes von der Kommune<br />
die Übernahme der Betriebskostendefizite erklärt wird.<br />
Im Soll stehen:<br />
• die Anschaffung des Fahrzeuges und der Umbau zum liniengerechten Bürger-<br />
bus (das Land schießt zum Erwerb einen Festbetrag zu),<br />
• Aufwendungen für die Einrichtung von Haltestellen,<br />
• Gebühren für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.<br />
• Aufwendungen für die ärztlichen Untersuchungen und Schulungen der Fahre-<br />
rinnen und Fahrer,<br />
• Aufwendungen für Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung der Fah-<br />
rerinnen und Fahrer,<br />
• Prämien für Fahrzeugversicherung,<br />
• Kosten für den Druck von Fahrscheinen und Fahrplänen,<br />
• Kosten für Kraftstoff und Schmiermittel,<br />
• Aufwendungen für Wartung, Reparatur und Pflege des Busses,<br />
• Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing,<br />
Und im Haben stehen:<br />
• die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf,<br />
• Erstattungen für die Beförderung Schwerbehinderter nach dem Sozialgesetz-<br />
buch,<br />
• Erstattung der Ökosteuer,<br />
• Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf den Bussen, Fahrkarten<br />
oder Fahrplänen,<br />
• eventuell Zuschüsse der Stadt oder Gemeinde,<br />
• der jährliche Zuschuss des Landes zu den Organisationskosten in Höhe von<br />
5.000 Euro,<br />
• Mitgliedsbeiträge.<br />
13
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Bei der Kostenabrechnung sind die Aufwendungen für den Busbetrieb von den<br />
Organisationskosten des Vereins zu unterscheiden. Für die vereinsinterne Organi-<br />
sation steht die vom Land <strong>NRW</strong> gezahlte jährliche Organisationspauschale zur<br />
Verfügung, die über die Kommune beantragt und ausgezahlt wird. Weitere Ein-<br />
nahmen für den <strong>Bürgerbus</strong>verein können z.B. aus Zuschüssen, Spenden und Mit-<br />
gliedsbeiträgen fließen. Die Organisationspauschale des Landes dient nicht zur<br />
Deckung der eigentlichen Betriebskosten des Busses, wie Wartung und Treibstoff.<br />
Aus diesen Mitteln können die Verwaltungsausgaben des Vereins, Gebühren für<br />
Fahrerlaubnis und Gesundheitsuntersuchung für die Fahrer oder Aufwandsent-<br />
schädigungen finanziert werden. Dazu gehören aber auch ganz wesentlich die<br />
Aktivitäten des Vereins, um die ehrenamtlich tätigen Fahrer zu motivieren.<br />
Die Betriebskosten des <strong>Bürgerbus</strong>ses, also alle Kosten für das Fahrzeug, für die<br />
Haltestellen usw. werden aus den Fahrgeldeinnahmen bestritten. Hierzu können<br />
auch die Werbeeinnahmen oder Zuwendungen von Dritten herangezogen werden.<br />
Lassen sich die Betriebskosten mit diesen Einnahmen nicht decken, steht die<br />
Gemeinde für die Kostenübernahme in der Verantwortung.<br />
Erfahrende <strong>Bürgerbus</strong>-Aktivisten raten, von Beginn eines <strong>Pro</strong>jekts an darauf zu<br />
achten, dass am Ende eines Betriebsjahres unterm Strich ein möglichst ausgegli-<br />
chenes Ergebnis steht. Zwar haben sich die Kommunen per Ratsbeschluss zum<br />
Verlustausgleich verpflichtet und erhalten auf jeden Fall für wenig Geld eine große<br />
Leistung. Aber je besser das Ergebnis, umso größer der Rückhalt aus dem Rat-<br />
haus. Sollte sich sogar ein Plus ergeben, können aus den Betriebseinnahmen<br />
Rücklagen gebildet werden.<br />
Das Finanzamt sitzt mit im Bus<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se befördern Personen im örtlichen Nahverkehr gegen Entgelt. Sofern<br />
die <strong>Bürgerbus</strong>vereine die finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung für ihren<br />
Fahrbetrieb selber tragen, sind sie nach Einschätzung des nordrhein-<br />
westfälischen Finanzministeriums Wirtschaftsbetriebe, die einen eigenwirtschaftli-<br />
chen Erwerbszweck verfolgen. Dann sind sie auch verpflichtet, Körperschafts-,<br />
Gewerbe- und Umsatzsteuer zu zahlen. Diese Pflichten sind nicht zu unterschät-<br />
14
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
zen. Sinnvoll ist es sicherlich, hierfür einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen.<br />
Noch besser wäre es, einen Steuerberater als Vereinsmitglied zu gewinnen.<br />
Wenn die Betriebskosten allerdings über das Verkehrsunternehmen abgerechnet<br />
werden, bleibt dem Verein die Steuerpflicht erspart. Dann fließen alle Fahrgeld-<br />
einnahmen an das betreuende Unternehmen, das auch die laufenden Rechnun-<br />
gen bezahlt. Bei diesem Modell rechnet das Verkehrsunternehmen zum Jahres-<br />
ende direkt mit der Kommune ab.<br />
Weil die <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekte ihrem Vereinszweck nach wirtschaftlich tätig sind,<br />
bleibt ihnen die Anerkennung als gemeinnützige Vereine und damit die steuerliche<br />
Vergünstigung verwehrt. Das bedeutet unter anderem: Zuwendungen von Spen-<br />
dern können nicht steuerlich abgesetzt werden. Allerdings unterliegen die Vereine<br />
dann auch nicht der strikten Kontrolle des Finanzamtes, wie die Vereinsmittel ein-<br />
gesetzt werden.<br />
Versicherungen<br />
Um den <strong>Bürgerbus</strong>verein im Schadensfall finanziell nicht zu strapazieren, sollte<br />
die Haftpflicht- und Kaskoversicherung für den Bus immer durch den zuständigen<br />
Verkehrsbetrieb abgeschlossen werden.<br />
Meist wird die Haftpflichtversicherung beim Haftpflichtverband öffentlicher Ver-<br />
kehrsbetriebe in Dortmund (HöV) abgeschlossen. Die Kaskoversicherung ist durch<br />
den Allgemeinen Deutschen Autoschadensausgleich Deutscher Gemeinden und<br />
Gemeindeverbände (ADG) gewährleistet.<br />
Die Fahrerinnen und Fahrer werden für ihre Tätigkeit vom Verkehrsunternehmen<br />
bei der Berufsgenossenschaft versichert und damit den Berufsbusfahrern im Prin-<br />
zip gleichgestellt. Dies geschieht bei der Berufsgenossenschaft, bei der auch die<br />
Fahrer des betreuenden Verkehrsunternehmens versichert sind. Einige Bürger-<br />
busvereine schließen noch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung ab.<br />
15
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Das Land <strong>NRW</strong> engagiert sich<br />
Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>sen und <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits in den 80er<br />
Jahren durch die Pilotprojekte den Anstoß für die Erfolgsgeschichte der Bürger-<br />
busse hierzulande gegeben. Wie bei Pilotprojekten üblich, wurden alle anfallenden<br />
Kosten damals vom Land getragen. Nachdem sich die ersten <strong>Pro</strong>jekte etablieren<br />
konnten, wurde eine anteilige Förderung eingerichtet. Dabei wurde bereits Wert<br />
darauf gelegt, die Modalitäten so einfach wie möglich zu halten und die Vereine zu<br />
entlasten. Daher stellte das Land für die Anschaffung des Fahrzeuges einen Fest-<br />
betrag zur Verfügung und förderte darüber hinaus die Vereine mit einer jährlichen<br />
Organisationspauschale. Grundlage der Förderung waren die allgemeinen Förder-<br />
richtlinien des Landes, da es sich immer noch um Einzelprojekte handelte.<br />
Als die Anzahl der <strong>Bürgerbus</strong>se allerdings kontinuierlich wuchs und die Fördermo-<br />
dalitäten in allen Regierungsbezirken unterschiedlich gehandhabt wurden, war der<br />
Erlass einer eigenen Förderrichtlinie <strong>Bürgerbus</strong> nicht mehr zu vermeiden. Auch<br />
hierbei stand das Ziel im Vordergrund, die Regelungen so einfach wie möglich zu<br />
gestalten, vor allem aber eine Gleichbehandlung der <strong>Bürgerbus</strong>vereine sicher zu<br />
stellen. Unter Beteiligung des Dachverbandes <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> wurde die<br />
Richtlinie im Jahre 2003 erarbeitet und im Ministerialblatt Nr. 50 vom 2. Dezember<br />
2003 veröffentlicht.<br />
Mit der Richtlinie werden sowohl die Fahrzeugförderung als auch die Vereinsför-<br />
derung geregelt. In ihr sind die Voraussetzungen genannt, um überhaupt Landes-<br />
mittel zu bekommen, und auch die Möglichkeiten, wie die Gelder verwendet wer-<br />
den können. Außerdem ist der Ablauf von Antragstellung, Bewilligung und Ver-<br />
wendungsnachweis geregelt. Alle benötigten Formulare sind als Anlagen der<br />
Richtlinie beigefügt.<br />
Die wesentlichen Eckpunkte sind:<br />
• Voraussetzung für die Förderung ist die Zusage der Kommune, die entstehen-<br />
16<br />
den Betriebskostendefizite zu tragen und eine grundsätzliche Abstimmung mit<br />
dem betreuenden Verkehrsunternehmen<br />
• Der <strong>Bürgerbus</strong>verein bekommt eine jährliche Organisationspauschale von<br />
5.000 €.
• Das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug wird mit 30.000 € bezuschusst.<br />
• Für ein Niederflurfahrzeug gibt es einen Zuschuss von 34.000 €.<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
• Für die Beschaffung eines <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugs mit Erdgasantrieb wird auf An-<br />
trag ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000 € gewährt.<br />
• Nachfolgefahrzeuge können gefördert werden, wenn der Bus 7 Jahre alt ist<br />
oder wenn er nach mindestens 5 Jahren 300.000 km gelaufen ist.<br />
• Die Förderanträge müssen spätestens bis zum 30. September für das Folge-<br />
jahr gestellt werden.<br />
• Voraussetzung für die Förderung ist eine Kostenübernahmeerklärung der Ge-<br />
meinde, die Kooperation mit einem Verkehrsunternehmen und natürlich ein<br />
gegründeter <strong>Bürgerbus</strong>verein.<br />
Die Förderrichtlinie <strong>Bürgerbus</strong> ist im Anhang dieses Leitfadens wiedergegeben.<br />
17
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Die <strong>Bürgerbus</strong>fahrerinnen und -fahrer<br />
Teamgeist ist gefragt<br />
Was wäre das <strong>Bürgerbus</strong>-Konzept ohne seine ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />
Fahrer? Nicht viel mehr als eine gute Idee. Erst sie sind mit ihrem Engagement<br />
und Verantwortungsbewusstsein das Rückgrat eines jeden <strong>Pro</strong>jektes. Nicht nur<br />
ältere Mitbürger, die sich vielleicht im "wohlverdienten" Ruhestand nützlich ma-<br />
chen wollen und nach einem sinnvollen Zeitvertreib suchen, stellen sich für den<br />
Fahrdienst zur Verfügung. Ein Teil der Fahrerinnen und Fahrer sind Hausfrauen,<br />
Schüler, Studenten, Berufstätige und auch Arbeitslose. Ihre Beweggründe für den<br />
ehrenamtlichen Einsatz sind vielfältig: Sie suchen Kontakt zu anderen Menschen,<br />
wollen ihre Freizeit sinnvoll gestalten, anderen Mitbürgern helfen, am Vereinsle-<br />
ben teilhaben oder einfach nur Spaß haben am Autofahren.<br />
Die Vorstände sind sich dieser sozialen Funktion für ihre Vereinsmitglieder be-<br />
wusst: Neben dem reibungslosen organisatorischen und verwaltungstechnischen<br />
Ablauf sorgen sie für ein lebendiges und reges Vereinsleben mit Fahrertreffs, Grill-<br />
frühschoppen, Tagesausflügen oder Weihnachtsfeiern. Gut kommt auch die<br />
Glückwunschkarte zum Geburtstag der freiwilligen Buslenker an. Im Laufe der Zeit<br />
wachsen die Mitglieder der Bügerbusvereine zu "verschworenen Gemeinschaften"<br />
zusammen. Nicht selten entstehen über den Verein hinaus private Freundschaf-<br />
ten. Aus Einzelfahrern wird ein harmonisches Fahrerteam, eine große Familie mit<br />
sozialem Engagement.<br />
Bürgerhilfe statt Freizeitstress –<br />
wie wird man <strong>Bürgerbus</strong>fahrer?<br />
Der <strong>Bürgerbus</strong>betrieb steht und fällt mit seinen ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />
Fahrern. Damit aus der Bürgerhilfe kein Freizeitstress wird, sollten je nach Umfang<br />
der Fahrleistung etwa 20 bis 35 Frauen und Männer die Lizenz zum Fahren besit-<br />
zen.<br />
Aber nicht jeder, der einen Führerschein hat, darf auch einen <strong>Bürgerbus</strong> steuern.<br />
Der Gesetzgeber stellt besondere Anforderungen:<br />
Wer mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein der Klasse B (oder Klasse III)<br />
besitzt und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügt, kann <strong>Bürgerbus</strong>fahre-<br />
18
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
rin oder –fahrer werden. In einigen Vereinen gibt es ein Höchstalter von 70 Jah-<br />
ren. Arbeits- oder Betriebsmediziner untersuchen regelmäßig die Tauglichkeit der<br />
Kandidaten, ab einem Alter von 65 Jahren jährlich. Schließlich sollen sich die<br />
Fahrgäste darauf verlassen können, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />
Fahrer ihren Aufgaben auch voll gewachsen sind.<br />
Der alte Führerschein der Klasse III muss auf die neuen EU-Klassen umgestellt<br />
und eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss erworben werden. Beides kön-<br />
nen die Busfahrerinnen und –fahrer in spe bei den zuständigen örtlichen Straßen-<br />
verkehrsämtern beantragen. Aber keine Angst vor Bürokratie: Mittlerweile hat sich<br />
das Verfahren eingespielt, und die Kommune wird hier auch gerne behilflich sein.<br />
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für maximal fünf Jahre erteilt und<br />
muss nach Ablauf der Zeit verlängert werden.<br />
Die Details der zum Teil recht komplizierten Regelung zur Fahrerlaubnis für Bür-<br />
gerbusfahrer werden im Anhang erläutert.<br />
Nach Gesundheitsscheck und Behördengang werden die Kandidaten durch einen<br />
Verkehrsmeister des zuständigen Verkehrsunternehmens oder einen Fahrlehrer<br />
praktisch in den <strong>Bürgerbus</strong>-Betrieb eingewiesen, erhalten einen Vertrag und wer-<br />
den bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.<br />
Auch im <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehr gilt: Pünktlichkeit und Service für die Fahrgäste ste-<br />
hen obenan. Die Fahrerinnen und Fahrer arbeiten nach einem verabredeten<br />
Dienstplan und fahren auf festgelegten Routen alle Haltestellen planmäßig an. Mit<br />
den Funkleitstellen des zuständigen Verkehrsbetriebes stehen sie für Notfälle in<br />
ständiger Verbindung.<br />
19
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Klein, aber fein –<br />
Die Fahrzeuge der <strong>Bürgerbus</strong>vereine<br />
<strong>Bürgerbus</strong>se gibt es nicht von der Stange. Um einen serienmäßigen Kleintranspor-<br />
ter in einen einsatzgemäßen Personen-Beförderer zu verwandeln, bedarf es eini-<br />
ger wesentlicher Um- und Einbauten.<br />
Als Mindestvorgabe wurde festgeschrieben:<br />
• mindestens eine fremdkraftbediente Einstiegstür,<br />
• eine Höhe von mindestens 1,80 m im Innenraum,<br />
• Ausstattung mit Einzelfahrgastsitzen,<br />
• eine tiefergezogene Trittstufe an der Einstiegstür und Haltegriffe,<br />
• Markierung des Fahrzeuges mit dem landeseinheitlichen Logo.<br />
Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Vorgaben für Pkw’s, mit denen Perso-<br />
nenbeförderung betrieben wird und Empfehlungen aus der Praxis:<br />
• Automatikgurte an den Sitzen<br />
• Haltegriffe an den Rücksitzen<br />
• Haltestange vor dem ersten Sitz rechts<br />
• Halterung für den Zahltisch<br />
• Fußboden mit rutschfestem Belag<br />
• Schwingsitz für den Fahrer<br />
• Klimaanlage und Standheizung<br />
• Dachentlüftung<br />
• zusätzliche Wärme- und Schalldämmung<br />
• vom Fahrersitz schaltbare Beleuchtung des Fahrgastraumes<br />
• zusätzlicher Spiegel zur Fahrgastraum-Beobachtung<br />
• Fahrtzielanzeige<br />
• Kindersitze<br />
• Abfallbehälter<br />
Und von den ganz cleveren <strong>Bürgerbus</strong>vereinen wird vorne ein Sparschwein auf-<br />
gestellt, in das die dankbaren Fahrgäste ihr Wechselgeld stecken können, um<br />
dem Verein ein zusätzliches Grillfest zu ermöglichen.<br />
20
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Da der <strong>Bürgerbus</strong> als Pkw zugelassen ist, gibt es keine gesetzliche Pflicht für ei-<br />
nen Fahrtenschreiber, auch nicht für die digitale Technik. Allerdings erwartet das<br />
Verkehrsunternehmen, das die verkehrliche Verantwortung übernimmt, schon mal,<br />
dass ein Fahrtenschreiber eingebaut wird..<br />
Selbst als Niederflurfahrzeug läßt sich ein <strong>Bürgerbus</strong> einrichten. Hier wird der Bo-<br />
den in einem Teilbereich so abgesenkt und eine breitere Einstiegstür eingebaut,<br />
dass mobilitätsbehinderte Personen problemlos einsteigen können. Ein solches<br />
Fahrzeug wird vom Land durch einen höheren Förderbetrag bei der Anschaffung<br />
unterstützt.<br />
Als Basismodell kommen mittlerweile ganz verschiedene Fahrzeuge zum Einsatz.<br />
Neben dem vorherrschenden Mercedes Sprinter befördern VW LT-Busse, der<br />
Ford-Transit, Citoen-Jumper und Iveco <strong>Bürgerbus</strong>fahrgäste zu ihren Zielen.<br />
Umweltfreundlich in die <strong>Bürgerbus</strong>-Zukunft<br />
Während die meisten <strong>Bürgerbus</strong>se ihre Kraft noch aus herkömmlichen Benzin-<br />
und Dieselkraftstoffen schöpfen, hat bei einigen <strong>Pro</strong>jekten bereits eine neue Ener-<br />
giezukunft begonnen.<br />
Mit (Voll-)Gas ging Anfang Juni 1997 der <strong>Bürgerbus</strong> in Bad Driburg an den Start.<br />
Das Benzin-Fahrzeug wurde mit finanzieller Unterstützung der Westfälischen<br />
Ferngas AG zusätzlich mit einem Erdgasantrieb ausgerüstet und rollt nun als<br />
"Erdgasflitzer" umweltfreundlich durchs östliche Westfalen. Der historische Bür-<br />
gerbus Altena fährt mittlerweile ebenfalls mit diesem sogenannten bivalenten An-<br />
trieb. Seit Juni 2004 gewährt das Verkehrsministerium <strong>NRW</strong> für die Beschaffung<br />
eines <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugs mit Erdgasantrieb auf Antrag einen zusätzlichen Zu-<br />
schuss von 1.000 €.<br />
Die <strong>Bürgerbus</strong>vereine in Lindlar und Wipperfürth zeigen allerdings, dass man auch<br />
mit herkömmlichen Dieselmotoren einen Umweltbeitrag liefern kann: Sie betanken<br />
ihre Fahrzeuge mit Kraftstoff aus nachwachsenden Rohstoffen ("Bio-Diesel").<br />
21
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für <strong>Bürgerbus</strong>se<br />
Tu Gutes und sprich darüber<br />
Was großen Unternehmen und Institutionen recht ist, sollte <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />
billig sein. Schließlich lebt ihr Konzept vom Zuspruch und der Akzeptanz der Bür-<br />
gerinnen und Bürger. Skeptiker wollen überzeugt, Vereinsmitglieder und ehren-<br />
amtliche Fahrerinnen und Fahrer gewonnen werden.<br />
Deshalb dürfen eine aktive und fortwährende Öffentlichkeitsarbeit sowie ein kon-<br />
sequentes Marketing in keinem <strong>Bürgerbus</strong>verein fehlen. Mit Broschüren, Werbe-<br />
anzeigen, regelmäßigen Info-Heften, Flugblättern oder Plakaten können Bürger-<br />
busvereine auf sich und ihre Leistungen aufmerksam machen. Ganz wichtig dabei<br />
ist aber das persönliche Gespräch mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern.<br />
Tipps für die effektive Öffentlichkeitsarbeit:<br />
• Info-Material großzügig verteilen z.B. als Zeitungsbeilage, in Geschäften, an<br />
22<br />
Tankstellen, in öffentlichen Gebäuden auslegen<br />
• Info-Stände zu verschiedenen Anlässen aufstellen, Bürger gezielt ansprechen<br />
und von den Vorteilen des <strong>Bürgerbus</strong>ses überzeugen, z.B. bei Stadt- und<br />
Schützenfesten, auf Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmärkten<br />
• Interviews in den lokalen Medien geben, Pressemitteilungen absetzen, Me-<br />
dienveranstalter zu Veranstaltungen einladen<br />
• Vereinssitzungen und andere interne Veranstaltungen für alle interessierten<br />
Bürgerinnen und Bürger öffnen<br />
• Ein offenes <strong>Bürgerbus</strong>-Büro und/oder eine <strong>Bürgerbus</strong>-Hotline einrichten, wo<br />
Fragen beantwortet, Anregungen und Kritik entgegengenommen werden<br />
• Kontakte und Zusammenarbeit mit andern <strong>Bürgerbus</strong>vereinen vereinbaren,<br />
anderen Vereinen in der Gründungsphase helfen<br />
• Bei Podiumsdiskussionen als Gesprächspartner und Diskussionsleiter präsent<br />
sein<br />
• Arbeitslose Mitbürger ansprechen und von der Sinnhaftigkeit der <strong>Bürgerbus</strong>-<br />
Arbeit überzeugen, im Arbeitsamt Infos aushängen oder -legen<br />
• Den <strong>Bürgerbus</strong> wo immer möglich vorstellen, mit Nachbarn, Freunden, Ver-<br />
wandten darüber sprechen
Der Koordinator: <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Ein Verein für die <strong>Bürgerbus</strong>vereine<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Im Herbst 1999 wurde von einigen Interessierten aus verschiedenen <strong>Bürgerbus</strong>-<br />
vereinen der Verband "<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V." gegründet. Der Verein hat sich<br />
folgende Aufgaben in die Satzung geschrieben:<br />
- Förderung der Zusammengehörigkeit der <strong>Bürgerbus</strong>vereine Nordrhein-<br />
Westfalens.<br />
- Informationsaustausch zwischen den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen in <strong>NRW</strong> und dem<br />
<strong>NRW</strong>-Verkehrsministerium.<br />
- Beratung der <strong>Bürgerbus</strong>vereine sowie Informationsvermittlung aus anderen<br />
<strong>Bürgerbus</strong>vereinen oder aus dem Verkehrsministerium.<br />
- Unterstützung von neuen <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekten durch Vermittlung von Informa-<br />
tionen und Kontakten zu benachbarten oder beratenden <strong>Bürgerbus</strong>vereinen.<br />
"<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong>" will nicht die Interessen der einzelnen Vereine nach außen vertre-<br />
ten oder in deren Namen handeln. Die Eigenständigkeit der einzelnen <strong>Bürgerbus</strong>-<br />
vereine soll nicht eingeschränkt werden. Alle <strong>Bürgerbus</strong>vereine in <strong>NRW</strong> können<br />
Mitglieder bei "<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong>" werden. Ein verbindlicher Mitgliedsbeitrag wird<br />
nicht erhoben, weil das Land auch diesen Verband durch eine Organisationspau-<br />
schale unterstützt. Da mit der Anzahl der Vereine aber auch die Aufwendungen<br />
gestiegen sind, hat die Mitgliederversammlung 2004 den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen einen<br />
freiwilligen Mitgliedsbeitrag entsprechend den finanziellen Möglichkeiten empfoh-<br />
len.<br />
Des Weiteren sind alle Interessierten eingeladen, im Rahmen der Vereinsarbeit an<br />
der <strong>Bürgerbus</strong>-Idee mitzuwirken.<br />
Willkommen im Internet:<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> ist mit eigener Homepage im World Wide Web unter<br />
„www.pro-buergerbus-nrw.de“ vertreten. Jeder Verein hat die Möglichkeit, im<br />
Rahmen dieses Auftritts seine eigene Vereinsarbeit vorzustellen.<br />
Hier sind auch viele weiter Informationen und Materialien rund um den <strong>Bürgerbus</strong><br />
zu finden. Ein Besuch lohnt sich.<br />
23
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
24
Anhang<br />
Die Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong>förderung im Wortlaut:<br />
923<br />
Richtlinien<br />
über die Gewährung von Zuwendungen<br />
für <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben in Nordrhein-Westfalen<br />
(<strong>Bürgerbus</strong>förderung <strong>NRW</strong>)<br />
RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung<br />
v. 22.10.2003 – II B 4-51-08.14 -<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
1.<br />
Zuwendungszweck<br />
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der Verwaltungsvorschriften zu<br />
§ 44 LHO – VV/VVG – Zuwendungen zur Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen sowie<br />
zum Ausgleich der Organisationskosten für <strong>Bürgerbus</strong>vereine zur Unterstützung der durch<br />
ehrenamtliche Tätigkeit realisierten <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben und zur Verbesserung des ÖPNV-<br />
Angebots insbesondere im ländlichen Raum.<br />
Als <strong>Bürgerbus</strong> gilt der mit Kleinbussen durchgeführte Öffentliche Personennahverkehr<br />
nach dem Personenbeförderungsgesetz, soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck<br />
gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird.<br />
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr<br />
entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der<br />
verfügbaren Haushaltsmittel.<br />
2.<br />
Gegenstand der Förderung<br />
2.1<br />
Pauschaler Ausgleich der Organisationskosten des jeweiligen <strong>Bürgerbus</strong>vereins;<br />
Organisationskosten sind alle Ausgaben des Vereins, die im Zusammenhang mit dem <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben<br />
stehen. Hierzu gehören auch Ausgaben für<br />
- ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen<br />
und Fahrer sowie für Fahrtkosten, Ehrungen,<br />
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,<br />
- Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren<br />
- die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen.<br />
2.2<br />
Beschaffung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen;<br />
- als Erstbeschaffung für neue <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben, wenn der vorgesehene Einsatz des<br />
Fahrzeuges eine jährliche Laufleistung von mindestens 20.000 km erwarten lässt;<br />
- als Ersatzbeschaffung für <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuge, die im Förderjahr ein Alter von sieben<br />
Jahren erreichen oder ein Alter von fünf Jahren erreichen und eine Laufleistung von über<br />
300.000 km aufweisen. Das Altfahrzeug ist zu veräußern; es kann auf Antrag im Einzel-<br />
25
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
fall für eine Dauer von mindestens zwei Jahren als Reservefahrzeug weiter eingesetzt<br />
werden.<br />
3.<br />
Zuwendungsempfänger<br />
3.1<br />
Zuwendungsempfänger für die Förderung nach Nr. 2.1 ist die Gemeinde, in deren Gebiet<br />
der überwiegende Teil der Betriebsleistungen des <strong>Bürgerbus</strong>ses erbracht wird. Diese leitet<br />
die Förderung in voller Höhe an den <strong>Bürgerbus</strong>verein weiter.<br />
3.2<br />
Zuwendungsempfänger für die Förderung nach Nr. 2.2 ist das Verkehrsunternehmen oder<br />
die Gemeinde im Sinne der Nr. 4.2,welche das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug einsetzen.<br />
4.<br />
Zuwendungsvoraussetzungen<br />
Voraussetzung für die Förderung ist, dass<br />
4.1 * 1<br />
die Gemeinde, in deren Gebiet der <strong>Bürgerbus</strong> betrieben wird, die Übernahme aus dem Betrieb<br />
resultierender Defizite garantiert und damit die Gesamtfinanzierung des Vorhabens<br />
sichert;<br />
4.2<br />
ein Verkehrsunternehmen oder die Gemeinde Genehmigungsinhaber und verantwortlicher<br />
Unternehmer nach dem Personenbeförderungsgesetz der <strong>Bürgerbus</strong>linie ist oder bei neuen<br />
<strong>Bürgerbus</strong>vorhaben wird und die Sicherheit des Fahrzeuges, die Aufsicht über den Fahrbetrieb<br />
und die Schulung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sicherstellt; dies ist<br />
vertraglich zwischen dem Genehmigungsinhaber, dem <strong>Bürgerbus</strong>verein und den einzelnen<br />
ehrenamtlichen Fahrern abzusichern;<br />
4.3<br />
der <strong>Bürgerbus</strong>verein den Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />
Fahrern dauerhaft und zuverlässig sicherstellen kann. Im Fall der Neugründung von <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />
ist die Förderung nach Nr. 2.1 ab dem Zeitpunkt der Vereinsgründung mit<br />
der Maßgabe der Betriebsaufnahme innerhalb von zwölf Monaten zulässig;<br />
4.4<br />
der Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses auf der Grundlage eines zwischen <strong>Bürgerbus</strong>verein und Verkehrsunternehmen<br />
abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und Tarifkonzeptes durchgeführt<br />
wird.<br />
5.<br />
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen<br />
5.1<br />
Zuwendungsart: <strong>Pro</strong>jektförderung<br />
5.2<br />
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung<br />
26
5.3<br />
Form der Zuwendung: Zuweisung/Zuschuss<br />
5.4<br />
Bemessungsgrundlage<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
5.4.1<br />
Festbetrag für die Förderung nach Nr. 2.1 : 5.000 EUR/Jahr;<br />
soweit der Bewilligungszeitraum nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst, ist der Festbetrag<br />
entsprechend zu reduzieren.<br />
5.4.2 * 2<br />
Festbetrag je <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug (Nr. 2.2) : 30.000 EUR.<br />
Festbetrag je <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug mit Niederflurbereich: 34.000 EUR.<br />
Bei Ersatzbeschaffungen ist der Verkaufserlös des Altfahrzeuges für die Beschaffung des<br />
neuen Fahrzeuges einzusetzen; übersteigen Verkaufserlös und Förderung die Gesamtausgaben<br />
für das Neufahrzeug, vermindert sich die Förderung um den die Gesamtausgaben<br />
übersteigenden Betrag.<br />
6.<br />
Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />
6.1<br />
Es ist sicherzustellen, dass bei der Weiterleitung der Zuwendungen nach Nr. 2.1 an den<br />
<strong>Bürgerbus</strong>verein die maßgeblichen Bestimmungen dieser Richtlinien sowie des jeweiligen<br />
Zuwendungsbescheides dem <strong>Bürgerbus</strong>verein auferlegt werden. Bei der Weiterleitung der<br />
Förderung sind die ANBest-P zum Bestandteil entsprechender Zuwendungsbescheide zu<br />
machen.<br />
6.2<br />
Die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind im<br />
Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu berücksichtigen<br />
(§ 2 Abs. 8 ÖPNVG <strong>NRW</strong>). Ebenso ist den Belangen von Frauen, Personen, die<br />
Kinder betreuen, und Kindern in geeigneter Weise Rechnung zu tragen (§ 2 Abs. 9<br />
ÖPNVG <strong>NRW</strong>).<br />
6.3<br />
Die Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen (Nr. 2.2) hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass<br />
das neue Fahrzeug für eine Dauer von sieben Jahren oder für eine Dauer von mindestens<br />
fünf Jahren und dem Erreichen einer Laufleistung von 300.000 km als <strong>Bürgerbus</strong> einzusetzen<br />
ist; die Zweckbindungsfrist beginnt am Tag der Zulassung auf den Antragsteller.<br />
7<br />
Verfahren<br />
7.1<br />
Zuwendungen sind unter Verwendung des Musters der Anlage 1 zu beantragen. Antragsfrist<br />
ist der 30. September für die Förderung im Folgejahr. In Einzelfällen können auch<br />
später eingehende Anträge berücksichtigt werden.<br />
27
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
7.2<br />
Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Gemeinde liegt oder bei<br />
der Förderung nach Nr. 2.2 der überwiegende Teil der Betriebsleistung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuges<br />
erbracht wird.<br />
7.3<br />
Der Bewilligung der Förderung nach Nr. 2.1 ist das Muster der Anlage 2, der Bewilligung<br />
der Förderung nach Nr. 2.2 das Muster der Anlage 3 zu Grunde zu legen. Die Förderung<br />
nach Nr. 2.1 wird je zur Hälfte am 30.01. und am 30.08. ausgezahlt.<br />
7.4<br />
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 4 zu führen. Der jeweilige<br />
<strong>Bürgerbus</strong>verein hat den Nachweis nach Nr. 7.6 ANBest-G für die Förderung nach Nr. 2.1<br />
nach dem Muster der Anlage 5 mit Belegen zu führen, die von der Gemeinde zu prüfen<br />
sind. Auf die Vorlage der Belege zum Nachweis nach Nr. 7.6 ANBest-G mit dem Verwendungsnachweis<br />
der Gemeinde für die Förderung nach Nr. 2.1 wird grundsätzlich verzichtet.<br />
7.5<br />
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis<br />
und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides<br />
und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG<br />
zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden<br />
sind.<br />
8.<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinien treten am 01.11.2003 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2007<br />
* 1<br />
Mit Erlass vom 22. Juli 2004 hat das Verkehrsministerium <strong>NRW</strong> eine Änderung<br />
der Richtlinie verfügt:<br />
Nach Ziffer 4.1 der <strong>Bürgerbus</strong>richtlinie ist eine Kostenübernahmeerklärung der<br />
Gemeinde Zuwendungsvoraussetzung. In den Fällen, in denen die Stadtwerke als<br />
Verkehrsunternehmen Genehmigungsinhaber für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb sind,<br />
reicht auch eine vertragliche Vereinbarung aus, in denen die Stadtwerke eine Ü-<br />
bernahme der aus dem Betrieb resultierenden Defizite garantiert.<br />
* 2<br />
Mit Erlass vom 2. Juni 2005 wurde eine weitere Förderung von zusätzlich 1.000 €<br />
für die Anschaffung eines <strong>Bürgerbus</strong>ses mit Ergasantrieb ermöglicht.<br />
28
Von der ersten Idee zum laufenden Betrieb<br />
Die Checkliste für den Überblick<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
<strong>Bürgerbus</strong>ler sind Individualisten. Daher gibt es auch kein Patentrezept für die<br />
Gründung eines neuen <strong>Pro</strong>jektes. Die folgende Liste gibt aber die wesentlichen<br />
Schritte an, die beachtet werden sollen, und dient daher als Empfehlung.<br />
Die Verteilung der Aufgaben ist teilweise nicht zwingend vorgegeben, sondern<br />
kann auch anders vereinbart werden. Zum Teil ist dies auch abhängig davon, von<br />
wo die Initiative ausgeht und wie weit z.B. das Engagement der Gemeinde und<br />
des Verkehrsunternehmens geht.<br />
Die zeitliche Abfolge der Aufgaben ist ebenfalls nicht absolut, sondern gibt nur<br />
eine grobe Richtung an, die wesentlich von den örtlichen Gegebenheiten beein-<br />
flusst wird.<br />
Wie bei allen guten Dingen kann als Daumengröße angenommen werden, dass<br />
die Vorbereitung alles in allem etwa 9 Monate dauert.<br />
Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />
Informationen einholen Informationen einholen<br />
Kontakte zu <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong><br />
<strong>NRW</strong> und/oder Nachbar-<br />
vereine herstellen<br />
Erstellung eines Grobkonzeptes<br />
für das zu lösende<br />
ÖPNV-<strong>Pro</strong>blem<br />
Kontakt zur Gemeinde<br />
herstellen, ob das <strong>Pro</strong>jekt<br />
getragen werden wird<br />
Bürgerversammlung zur<br />
Information und Motivie-<br />
rung Interessierter<br />
Öffentlichkeitsarbeit und<br />
Fahrerwerbung<br />
Entwurf einer Vereinssatzung<br />
Kontakte zu <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong><br />
<strong>NRW</strong> und/oder Nachbar-<br />
vereine herstellen<br />
Erstellung eines Grobkonzeptes<br />
für das zu lösende<br />
ÖPNV-<strong>Pro</strong>blem<br />
Kontakt zu einem VU herstellen<br />
Bürgerversammlung zur<br />
Information und Motivierung<br />
Interessierter<br />
Entwurf einer Vereinssatzung<br />
29
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />
Vereinsgründung<br />
Eintragung in das Vereinsregister<br />
beim Amtsgericht<br />
als e.V.<br />
Antrag bei der Gemeinde<br />
auf Beschluss zur Übernahme<br />
der nicht gedeckten<br />
Kosten<br />
Abstimmung mit VU über<br />
Linie, Fahrplan und Tarif<br />
Vereinbarung zwischen<br />
Verein und VU zur Aufga-<br />
benverteilung<br />
Abstimmung über das<br />
Fahrzeug und die Ausstattung<br />
Abschließende Festlegung<br />
von Linie, Fahrplan und<br />
Tarif<br />
Fahrerwerbung weiterführen<br />
Vermietung der Werbeflächen<br />
auf Fahrzeug, Fahrausweise<br />
30<br />
Ratsbeschluss zur Übernahme<br />
der nicht gedeckten<br />
Kosten<br />
Mitarbeit bei der Erarbeitung<br />
von Linie, Fahrplan<br />
und Tarif<br />
Antrag auf Förderung des<br />
Vereins durch die Organisationspauschale<br />
evtl. Abstimmung über das<br />
Fahrzeug und die Ausstattung<br />
Straßenverkehrsrechtliche<br />
Anordnung der Haltestellen<br />
Vermietung der Werbeflächen<br />
auf Fahrzeug, Fahrausweise<br />
Mitarbeit bei der Erarbeitung<br />
von Linie, Fahrplan<br />
und Tarif<br />
Vereinbarung zwischen<br />
Verein und VU zur Aufga-<br />
benverteilung<br />
Abstimmung über das<br />
Fahrzeug und die Ausstattung<br />
Antrag auf Förderung des<br />
Fahrzeuges<br />
Bestellung des Fahrzeuges<br />
Antrag der Konzession
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />
Gesundheitsuntersuchungen<br />
Führerscheinumstellung<br />
auf EU-Führerschein beantragen<br />
Fahrerlaubnis zur Personenbeförderungbeantragen<br />
Meldung der Fahrer an das<br />
VU<br />
Fahrausweise drucken<br />
lassen<br />
Unterstellung und Wartung<br />
des Fahrzeuges klären,<br />
Reinigung und Tanken<br />
Vereinbarung zur Bereitstellung<br />
eines Ersatzfahrzeuges<br />
Vereinbarungen der Fahrer<br />
mit dem Verkehrsunternehmen<br />
Information der Bürgerschaft<br />
zum Betriebsbeginn<br />
Dienstplan erstellen<br />
Eröffnung des Betriebs<br />
planen<br />
Erstellung eines Handbuches<br />
Fahrerschulung<br />
Fahrausweise drucken<br />
lassen<br />
Vereinbarung zur Bereitstellung<br />
eines Ersatzfahrzeuges<br />
Berufsgenossenschaftliche<br />
Versicherung der Fahrer<br />
Vereinbarungen mit den<br />
Fahrern<br />
Versicherung des Fahrzeuges<br />
Erstellung der Fahrpläne<br />
für die Haltestellen<br />
Aufbau der Haltestellen Aufbau der Haltestellen<br />
Information der Bürgerschaft<br />
zum Betriebsbeginn<br />
Eröffnung des Betriebs<br />
planen<br />
Information der Bürgerschaft<br />
zum Betriebsbeginn<br />
31
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
32<br />
Betriebseröffnung<br />
Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />
Diensteinteilung Jährlich Organisationspau- Konzessionsänderungen<br />
schale beantragen beantragen<br />
Reinigung und Tanken Verwendung der OrganisaSchwerbehindertenerstattionspauschale prüfen und<br />
der BR gegenüber nachweisentung<br />
beantragen<br />
Öffentlichkeitsarbeit Betriebsüberwachung<br />
Fahrerbetreuung und Vereinsarbeit<br />
kontinuierliche Fahrerwerbung<br />
Evtl. Annahme der Fahrgeldeinnahmen<br />
und Abrechnung<br />
der Betriebskos-<br />
ten<br />
Evtl. Jahresabschlussrechnung<br />
und Steuererklärung <br />
Organisationskostenabrechnung<br />
prüfen<br />
Evtl. Betriebskostenabrechnung<br />
prüfen<br />
Ausgleich der Defizite<br />
Evtl. Annahme der Fahrgeldeinnahmen<br />
und Abrechnung<br />
der Betriebskosten
Für jeden Fahrer Pflicht<br />
Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Der Antrag auf Neuerteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgast-<br />
beförderung mit Pkw im Linienverkehr ist über das örtliche Meldeamt beim zu-<br />
ständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Vordruck vom Straßenverkehrsamt).<br />
Dem Antrag sind beizufügen:<br />
• Antrag auf Ausstellung eines EU-Führerscheins wegen Umtausch (Vordruck<br />
vom Straßenverkehrsamt)<br />
• Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Flensburg<br />
• Führungszeugnis (Belegart O)<br />
• Bescheinigung über eine arbeits- oder betriebsmedizinische Untersuchung<br />
nach „Grundsatz 25“ oder eine ärztliche Untersuchung nach § 48 Abs. 4 Nr. 3<br />
und 4 Fahrerlaubnisverordnung<br />
Insgesamt ist bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von ca. 5 Wochen<br />
einzurechnen.<br />
Die Unterschrift unter dem Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister<br />
ist amtlich zu beglaubigen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein.<br />
Die Unterschrift für den EU-Führerschein ist auf einem separaten Aufkleber mit<br />
einem speziellen Stift zu leisten. Dem Antrag sind die Kopie des bisherigen Füh-<br />
rerscheins sowie ein Lichtbild (35 x 45 mm) beizufügen.<br />
Das Führungszeugnis wird über das örtliche Meldeamt bezogen. Wichtig ist der<br />
Typ „Belegart O“, damit das Zeugnis direkt an den Verein oder das Verkehrsun-<br />
ternehmen geschickt werden kann. Zur eindeutigen Identifizierung ist der Ge-<br />
burtsname der Mutter anzugeben.<br />
Die Vorgaben für die Gesundheitsuntersuchung sowie die erforderlichen Untersu-<br />
chungsintervalle wurden durch einen Erlass des Verkehrsministeriums vom 26.<br />
33
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Oktober 2006 neu geregelt. Der Erlass ist im Anhang wiedergegeben und wird<br />
separat erläutert.<br />
Die Gebühren für die einzelnen Dokumente sowie für die Gesundheitsuntersu-<br />
chungen fallen offensichtlich verschieden aus. Folgende Gebühren sind beispiel-<br />
haft und können auch anders ausfallen:<br />
Fahrerlaubnis Erstantrag 37,50 €<br />
Fahrerlaubnis Verlängerung 32,90 €<br />
Umtausch Führerschein 18,90 €<br />
Auszug Flensburg kostenlos<br />
Führungszeugnis 7,80 €<br />
Gesundheitsuntersuchung AMD ca. 50,00 € (Angebote einholen und vergleichen)<br />
Es macht Sinn, neue Fahrerinnen und Fahrer zunächst untersuchen zu lassen,<br />
bevor die Führerscheinumstellung und die Fahrerlaubnis beantragt werden. Sollte<br />
der Arzt die Interessenten nicht zum Fahrdienst zulassen, können die weiteren<br />
Gebühren eingespart werden.<br />
Seit September 2002 gilt der großen Busführerscheins übrigens auch als Fahrer-<br />
laubnis für <strong>Bürgerbus</strong>se. Bis dahin musste auch der Berufsbusfahrer zusätzlich die<br />
Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>se beantragen.<br />
34
Gesundheitsuntersuchungen zur Fahrerlaubnis<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Schon der Erlass des Verkehrsministeriums <strong>NRW</strong> vom 24. Juni 1999 hatte einige<br />
Sonderregelungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für<br />
<strong>Bürgerbus</strong>fahrer eingeführt. Damit sollten die Anforderungen an die körperliche<br />
Eignung und an das Sehvermögen den besonderen Gegebenheiten im Bürger-<br />
busbetrieb angepasst werden. Da es bei der Auslegung und Anwendung dieses<br />
Erlasses immer wieder zu <strong>Pro</strong>blemen kam, ist auf Grund der Erfahrungen ein<br />
neuer Erlass mit Datum vom 26. Oktober 2006 verfasst worden. Da hier noch eine<br />
Übergangsregelung einzufügen war, ist dieser Erlass aufgehoben und durch einen<br />
neuen Erlass vom 29.01.2007 ersetzt worden, der bis auf den neuen Punkt 6<br />
wortgleich zum Erlass vom 26.Oktober. ist. Der Erlass des Verkehrsministeriums<br />
ist über die Bezirksregierungen an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt<br />
worden und liegt allen Straßenverkehrsämtern, wahrscheinlich auch allen Polizei-<br />
dienststellen vor.<br />
Die folgenden Erläuterungen sollen der besseren Verständlichkeit des Erlasses<br />
dienen und wurden mit dem Verkehrsministerium abgestimmt:<br />
Die Sonderregelungen des Erlasses bieten eine zusätzliche Alternative zu den<br />
Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgast-<br />
beförderung kann daher auch nach den Vorgaben aus § 48 Fahrerlaubnisverord-<br />
nung erworben werden. Dann sind die aufwändigeren Gesundheits- und Leis-<br />
tungsuntersuchungen nach den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung<br />
vorzunehmen. Der Vorteil liegt darin, dass die Fahrerlaubnis auf Grund dieser Un-<br />
tersuchungen unabhängig vom Alter des <strong>Bürgerbus</strong>fahrers für fünf Jahre ohne<br />
Zwischenuntersuchungen gültig ist und nicht auf den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb beschränkt<br />
wird.<br />
Regelungen des Erlasses<br />
Wenn die Regelungen des Erlasses in Anspruch genommen werden, sind dage-<br />
gen lediglich Gesundheitsuntersuchung nach dem so genannten „Grundsatz 25“<br />
35
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
(G 25) erforderlich. Dadurch entfällt der Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV<br />
und die Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV. Im Untersuchungsprogramm des<br />
G 25 ist eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie ein Seh- und Hörtest<br />
enthalten. Zum Ausgleich für die geringeren Anforderungen des Untersuchungs-<br />
programms ist diese Untersuchung allerdings ab dem 65. Lebensjahr jährlich zu<br />
wiederholen. Außerdem gilt die Fahrerlaubnis dann ausschließlich für den Bürger-<br />
busbetrieb.<br />
Da es sich bei der Untersuchung nach G 25 eigentlich um eine arbeitsmedizini-<br />
sche Vorsorgeuntersuchung handelt, ist diese durch einen Arbeits- oder Betriebs-<br />
mediziner vorzunehmen.<br />
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann<br />
dann für jeweils fünf Jahre verlängert werden. Grundsätzlich ist bei jeder Verlän-<br />
gerung das Ergebnis einer Gesundheitsuntersuchung nach G 25 vorzulegen. Ab<br />
dem 65. Lebensjahr muss diese Untersuchung dann jährlich vorgenommen wer-<br />
den und das Ergebnis dieser Untersuchung ist mit der Fahrerlaubnis mitzuführen<br />
werden. Spätestens wenn eine Fahrerlaubnis erteilt oder verlängert wird, die über<br />
das 65. Lebensjahr hinausgeht, wird folgende Eintragung vorgenommen:<br />
„Ab dem 65. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur gültig,<br />
wenn eine positive arbeits- oder betriebsmedizinische Untersuchungsbescheini-<br />
gung mitgeführt wird, die nicht älter als 1 Jahr ist.“<br />
Durch den neuen Erlass ist es nicht mehr erforderlich,<br />
36<br />
• dass zwischen Ersterteilung und Verlängerung unterschieden werden<br />
muss,<br />
• dass jüngere Fahrer 2-3 Jahre nach der Ersterteilung der Fahrerlaubnis die<br />
Untersuchung erneut vornehmen lassen müssen,<br />
• dass die Fahrerlaubnis für Fahrer ab 55 Jahren nur bis zum 60. Lebensjahr<br />
erteilt wird und dann verlängert werden muss und<br />
• dass Fahrer schon ab 60 Jahren jährliche Untersuchungen vornehmen las-<br />
sen müssen.
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Die neue Regelung gilt auch für die jetzt zwischen 60 und 65 Jahre alten Bürger-<br />
busfahrer, in deren Fahrerlaubnis noch die Auflage steht eine Untersuchungsbe-<br />
scheinigung mitzuführen, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Diese Übergangsre-<br />
gelung wurde als Punkt 6 neu in den Erlass aufgenommen. Damit bei einer Ver-<br />
kehrskontrolle die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann, ist<br />
eine Kopie des Erlasses im <strong>Bürgerbus</strong> mitzuführen.<br />
Untersuchungsumfang G 25<br />
Da Arbeits- und Betriebsmediziner auch die Untersuchungen für den Erwerb der<br />
Fahrerlaubnis nach den Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung durchführen, ist<br />
darauf zu achten, dass lediglich das Untersuchungsprogramm nach G 25 vorge-<br />
nommen wird. Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Fahrerlaubnis für<br />
<strong>Bürgerbus</strong>fahrer die eingeschränkte Untersuchung ausreichend ist. In der Regel<br />
sind die Arbeits- und Betriebsmediziner nicht über die Regelungen des Erlasses<br />
informiert und legen möglicherweise die Anforderungen der Fahrerlaubnisverord-<br />
nung zu Grunde, wenn sie erfahren, dass die Untersuchung benötigt wird, um eine<br />
Fahrerlaubnis zu erlangen.<br />
Der Grundsatz 25 enthält folgenden Untersuchungsumfang:<br />
• tätigkeitsbezogene Anamnese<br />
• Ganzkörperstatus (körperliche Untersuchung) mit besonderer Berücksichtigung<br />
von Herz-Kreislaufstörungen sowie neurologischen und psychischen Auffällig-<br />
keiten<br />
• Urinstatus mit Mehrfachteststreifen (bei unklaren Fällen auch Blut und weitere<br />
Urinuntersuchungen)<br />
• zentrale Tagessehschärfe Ferne (Anforderungsstufe 1)<br />
0,7 für beidäugiges Sehen (besseres Auge), 0,5 für das schlechtere Auge<br />
Die Grenzwerte können mit oder ohne Sehhilfe erreicht werden, die Verwen-<br />
dung einer Sehhilfe wird vermerkt.<br />
• räumliches Sehen<br />
• Farbsinn<br />
37
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
• Gesichtsfeld (Anforderungsstufe 1)<br />
38<br />
normales Gesichtsfeld, Perimetrie mit einem automatischen Halbkugelperime-<br />
ter, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung<br />
• Dämmerungssehen/Blendungsempfindlichkeit (Anforderungsstufe 1)<br />
• Hörvermögen durch Feststellung des Sprachverständnisses bei Umgangs-<br />
sprache 5 Meter (Anforderungsstufe 2; das Tragen von Hörgeräten ist zuge-<br />
lassen)<br />
Die unterschiedlichen Anforderungsstufen werden in einer Tabelle der G 25 ent-<br />
sprechend der Tätigkeit festgelegt. Die <strong>Bürgerbus</strong>se entsprechen in dieser Tabelle<br />
„sonstigen Kraftfahrzeugen für den Personentransport“.<br />
Diabetes mellitus begründet gesundheitliche Bedenken nur bei erheblichen<br />
Schwankungen der Blutzuckerwerte, insbesondere mit Neigung zur Hypoglykä-<br />
mie. Besondere Aufmerksamkeit ist beim Diabetes-Typ I geboten. Therapiepflich-<br />
tige Bewerber einer Fahrerlaubnis sind nach Anlage 4 FeV nur ausnahmsweise<br />
geeignet. Die Eignung ist mindestens an eine gute Stoffwechselführung ohne Un-<br />
terzuckerung über etwa drei Monate und an vorzeitige Nachuntersuchungen, bei<br />
Insulintherapie zusätzlich an regelmäßige Kontrollen gebunden.<br />
Der Wortlaut des Grundsatzes 25 darf aus Urheberrechtsgründen nicht hier veröf-<br />
fentlicht werden. Er ist bei den Arbeits- oder Betriebsmedizinern vorhanden und<br />
liegt auch <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> vor. Im Zweifelsfall sind bei diesen Stellen detail-<br />
liertere Informationen zum Untersuchungsumfang zu bekommen.<br />
Wenn die Untersuchung nach G 25 keine eindeutigen Ergebnisse liefert, kann die<br />
Tauglichkeit durch ein gesondertes medizinisches Gutachten nachgewiesen wer-<br />
den, z.B. durch eine gesonderte Untersuchung beim Augenarzt. Außerdem soll<br />
der Betriebsmediziner ergänzende Leistungsuntersuchungen vornehmen, wenn er<br />
Anzeichen von Leistungsminderungen feststellt. Zu diesen zusätzlichen Untersu-<br />
chungen muss der untersuchte Fahrer und natürlich auch derjenige, der die Kos-<br />
ten trägt, seine Zustimmung geben.
sonstige Regelungen<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Weder die Fahrerlaubnisverordnung noch der Erlass des Verkehrsministeriums<br />
sieht eine Altersbegrenzung für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer vor. Der bisherige Hinweis auf 70<br />
Jahre war eine unverbindliche Empfehlung aus dem Ministerium, die nun nicht<br />
mehr ausgesprochen wird.<br />
Wer bereits einen Führerschein der Klasse D oder D1 besitzt (Personenbeförde-<br />
rungsschein für Busse), benötigt seit einer Änderung der FeV keine weitere Fahr-<br />
erlaubnis für den <strong>Bürgerbus</strong>.<br />
Weitere Informationen:<br />
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php<br />
Anlage 5 zur FeV: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_05.php<br />
Anlage 6 zur FeV: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php<br />
BGI 784, Kommentar zum G 25: http://www.bg-bahnen.de/pdf/bgi_784.pdf<br />
Der Wortlaut des Erlasses vom 29. Januar 2007 ist auf den folgenden Seiten wie-<br />
dergegeben.<br />
39
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
40
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
41
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
42
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
43
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
44
Antworten auf häufige Fragen<br />
Wofür darf der <strong>Bürgerbus</strong> eingesetzt werden?<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Der <strong>Bürgerbus</strong> wird gefördert als Fahrzeug für den öffentlichen Nahverkehr und<br />
steht im Eigentum des betreuenden Verkehrsunternehmens. Daher darf der Bür-<br />
gerbus lediglich für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb eingesetzt werden, also im Linienbetrieb<br />
auf den konzessionierten Strecken. Darüber hinaus kann der Bus auch für Bür-<br />
gerbusveranstaltungen benutzt werden, wenn also ein <strong>Bürgerbus</strong>treffen besucht<br />
oder ein anderer <strong>Bürgerbus</strong>verein beraten werden soll. Solche Fahrten sind aller-<br />
dings mit dem Verkehrsunternehmen abzustimmen. Der <strong>Bürgerbus</strong> darf nicht für<br />
Ausflugsfahrten des Kegelklubs oder für die sonntägliche Spazierfahrt der Groß-<br />
familie eingesetzt werden.<br />
Kann die <strong>Bürgerbus</strong>linie auch über die Gemeindegrenze hinaus gehen?<br />
Schon der erste deutsche <strong>Bürgerbus</strong>verein betrieb eine Linie über die Grenze bis<br />
in die benachbarten Niederlande. Natürlich ist der <strong>Bürgerbus</strong>betrieb nicht nur auf<br />
das Gemeindegebiet beschränkt. Die Grenzen ergeben sich letztlich aus den ge-<br />
wünschten Umlaufzeiten, den Zielen des <strong>Bürgerbus</strong>verkehrs und aus dem Kon-<br />
zessionsrecht. Bei einem gemeindeübergreifenden Verkehr sollte allerdings recht-<br />
zeitig über die Kostenverteilung gesprochen werden.<br />
Kann der <strong>Bürgerbus</strong> auf Zuruf halten?<br />
Als besonderer Service wird oft gewünscht, dass der <strong>Bürgerbus</strong> auf Zuruf auch<br />
außerhalb der Haltestellen anhält, um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen.<br />
Grundsätzlich ist der <strong>Bürgerbus</strong> an die angeordneten Haltestellen gebunden, aber<br />
es gibt Möglichkeiten. Aus dem Verkehrsministerium liegt dazu eine Stellungnah-<br />
me vor:<br />
Das Halten im Linienverkehr außerhalb von genehmigten Haltestellen bedarf kei-<br />
ner Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb<br />
von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Das Betriebspersonal<br />
hat die Möglichkeit, im Rahmen des § 14 Abs. 3 BOKraft in eigener Verantwortung<br />
zu entscheiden, ob Fahrzeuge außerhalb von Haltestellen ausnahmsweise betre-<br />
ten bzw. verlassen werden dürfen. Die gleiche Regelung enthält auch § 4 Abs. 3<br />
45
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-<br />
und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.<br />
Von dem Gebot, Fahrgäste nur an Haltestellen ein- bzw. aussteigen zu lassen,<br />
darf das Betriebspersonal nur nach weitestgehendem Ausschluss einer Straßen-<br />
verkehrsgefährdung abweichen. Dabei darf die Entscheidung hierüber nicht alleine<br />
beim Fahrer liegen. Vielmehr ist nach gewissen Grundsätzen zu verfahren, die mit<br />
dem Betriebspersonal verantwortlich durchzusprechen sind.<br />
Soll das Ein- und Aussteigen außerhalb von genehmigten Haltestellen im Fahrplan<br />
enthalten sein und mit ihm ortsüblich bekannt gemacht werden, so bedarf dies<br />
gemäß § 40 Abs. 2 PBefG der Zustimmung der Genehmigungsbehörde.<br />
Mit anderen Worten bedeutet dies, dass das Halten auf Zuruf nur dann erlaubt ist,<br />
wenn die Bereiche und die Situationen vorab mit dem Verkehrsunternehmen ab-<br />
gestimmt wurden. Ansonsten trägt der Fahrer die Verantwortung für Schäden, die<br />
dabei entstehen.<br />
Dürfen mit dem <strong>Bürgerbus</strong> auch Fahrgäste nach Hause gebracht werden?<br />
Der <strong>Bürgerbus</strong> fährt wie andere Linienverkehr auch auf einer genehmigten Linie<br />
mit festen Haltestellen. Diese Streckenführung ist verbindlich und darf ohne zwin-<br />
genden Grund im Personenverkehr nicht verlassen werden. Wenn von dieser<br />
Strecke abgewichen wird, um z.B. einen Fahrgast bei schlechten Wetter bis vor<br />
die Haustür zu bringen, der riskiert seinen Versicherungsschutz.<br />
Wie viele Personen dürfen im <strong>Bürgerbus</strong> befördert werden?<br />
Die Frage, wie viele Personen im <strong>Bürgerbus</strong> befördert werden dürfen, wurde lange<br />
und heftig diskutiert. Zwar darf man mit dem Pkw-Führerschein nur ein Fahrzeug<br />
mit maximal acht Fahrgastplätzen führen, über die Anzahl der Fahrgäste schwieg<br />
sich der Gesetzgeber allerdings aus. Aus diversen Gerichtsurteilen wurde schon<br />
mal die Ansicht entnommen, es dürften mehr Fahrgäste mitgenommen werden,<br />
als Sitzplätze oder Gurte vorhanden sind, solange der Fahrer nicht gestört und<br />
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird.<br />
46
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Auf dem Umweg einer EU-Verordnung wurde nun diese Streitfrage abschließend<br />
geklärt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt in ihrem § 21 Abs. 1 seit dem<br />
16. Mai 2006 klipp und klar:<br />
„In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicher-<br />
heitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.“<br />
Für die Liebhaber von Oldtimern oder für andere Fahrzeuge, die keine Sicher-<br />
heitsgurte haben, gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie<br />
Sitzplätze vorhanden sind. Hier hilft also ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Eine<br />
Ausnahme gibt es nur für Kraftomnibusse, bei denen die Beförderung stehender<br />
Personen zugelassen ist, und da gehören die <strong>Bürgerbus</strong>se nicht zu.<br />
Was passiert, wenn mehr als acht Personen zusteigen wollen?<br />
Entsprechend der oben genannten Rechtslage müssen alle Fahrgäste an der Hal-<br />
testelle stehen gelassen werden, die auf den acht Fahrgastplätzen nicht unterzu-<br />
bringen sind. Wenn der Fahrplan es zulässt, kann aber vielleicht zurück gefahren<br />
werden, wenn einige Fahrgäste ausgestiegen sind. Möglicherweise lässt sich auch<br />
eine Vereinbarung mit dem ortsansässigen Taxiunternehmen treffen, der dann auf<br />
Anruf aus dem Bus die überzähligen Fahrgäste einige Minuten später befördert.<br />
Wenn zu bestimmten Zeiten oder auf immer den gleichen Strecken regelmäßig<br />
eine Nachfrage besteht, die die Kapazität überschreitet, sollte über das Angebot,<br />
also über den Fahrplan nachgedacht werden. Vielleicht lässt sich der Takt verdich-<br />
ten oder eine Schleife für einen bestimmten Streckenabschnitt einbauen.<br />
Benötigt der <strong>Bürgerbus</strong> einen (digitalen) Fahrtenschreiber?<br />
Der § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) legt fest, dass u.a.<br />
„zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahr-<br />
gastplätzen“ mit einem Fahrtschreiber auszurüsten sind. Ausgehend von europäi-<br />
schen Verordnungen müssen Neufahrzeuge, die ab dem 1. Mai 2006 zugelassen<br />
werden, mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Allerdings betrifft dies<br />
nur Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge, die über mehr als neun Sitz-<br />
plätze verfügen. Nach wie vor bleibt es also dabei, dass es für einen <strong>Bürgerbus</strong><br />
keine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers gibt.<br />
47
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Andererseits besteht bei den betreuenden Verkehrsunternehmen, die die verkehr-<br />
liche Verantwortung für den <strong>Bürgerbus</strong> übernehmen, ein berechtigtes Interesse,<br />
die Vorgänge im Bus nachvollziehen zu können, und es kann im Zweifelsfall auch<br />
der Entlastung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrers dienen. Daher verfügen viele <strong>Bürgerbus</strong>se<br />
dennoch über eine solche Aufzeichnungsmöglichkeit.<br />
Kann der <strong>Bürgerbus</strong> behindertengerecht ausgebaut werden?<br />
Zu der Mindestausstattung eines <strong>Bürgerbus</strong>ses gehört eine tiefergezogene Ein-<br />
stiegsstufe sowie ein zusätzlicher Haltegriff als Einstiegshilfe. Natürlich kann der<br />
<strong>Bürgerbus</strong>, soweit das Grundmodell das technisch zulässt, auch mit einem Nieder-<br />
flurteil ausgerüstet werden. Dazu wird der Boden des mittleren Fahrzeugteils so-<br />
weit abgesenkt, dass Rollstuhlfahrer über eine kleine Rampe in den Bus gelangen<br />
können. Dort ist dann eine Befestigungsmöglichkeit für den Rollstuhl vorzusehen,<br />
damit er während der Fahrt gesichert ist. Für ein <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug mit Nieder-<br />
flurbereich wird ein erhöhter Förderbetrag von 34.000 € gezahlt.<br />
Ein <strong>Bürgerbus</strong> kann auch mit Rampen oder mit einer Hebevorrichtung ausgestat-<br />
tet werden, um Rollstühle in den Bus zu befördern. Alle Lösungen sind technisch<br />
und finanziell recht aufwändig. Oftmals verfügen Rollstuhlfahrer über spezielle Be-<br />
förderungsmöglichkeiten und sind nicht auf den <strong>Bürgerbus</strong> als öffentliches Ange-<br />
bot angewiesen. Von den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen wird jedenfalls berichtet, dass kaum<br />
eine Nachfrage besteht und vorhandene Einrichtungen kaum genutzt werden. Da-<br />
her ist zu überlegen, ob der zusätzliche Aufwand gerechtfertigt werden kann. Wir<br />
die Beförderung eines Rollstuhlfahrers vorgesehen, so ist zu bedenken, dass sich<br />
dadurch die Gesamtzahl der zulässigen Plätze nicht erhöht, sondern ein „norma-<br />
ler“ Fahrgastplatz verloren geht.<br />
Die fehlende Technik wird in den meisten Fällen durch den hilfsbereiten Bürger-<br />
busfahrer ausgeglichen.<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel zu bekom-<br />
men?<br />
In der Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong> sind als Fördervoraussetzungen genannt,<br />
48
• dass die Gemeinde die Übernahme der Betriebskostendefizite erklärt,<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
• dass ein Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb betreut und die verkehr-<br />
liche Verantwortung übernimmt,<br />
• dass ein <strong>Bürgerbus</strong>verein den Betrieb mit ehrenamtlich tätigen Fahrern sicher-<br />
stellen kann,<br />
• dass das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug eine jährliche Laufleistung von mindestens<br />
20.000 km erreicht und<br />
• dass der Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses auf der Grundlage eines zwischen Bürger-<br />
busverein und Verkehrsunternehmen abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und<br />
Tarifkonzeptes durchgeführt wird.<br />
Außerdem muss das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug bestimmte Mindestanforderungen erfül-<br />
len:<br />
• Alle betriebs- und typenspezifischen Zusatzeinrichtungen müssen enthalten<br />
sein, die jeweils für den Einsatz als <strong>Bürgerbus</strong> erforderlich sind.<br />
• Eine fremdkraftbediente Einstiegstür muss vorhanden sein.<br />
• Der Innenraum muss eine Höhe von mindestens 1,80 m aufweisen.<br />
• Der Bus muss mit Einzelfahrgastsitzen ausgestattet sein.<br />
• Die Einstiegstür muss mit einer tiefergezogenen Trittstufe und einer zusätzli-<br />
chen Griffstange als Einstiegshilfe versehen werden.<br />
• Das Fahrzeug ist unter Verwendung des landeseinheitlichen Logos als Bürger-<br />
bus deutlich zu kennzeichnen.<br />
• Bei Fahrzeugen mit Niederflurbereich muss die Einstiegstür eine lichte Breite<br />
von mindestens 1050 mm aufweisen.<br />
Welches Ersatzfahrzeug kann verwendet werden?<br />
Wenn der <strong>Bürgerbus</strong> wegen Wartungsarbeiten oder Reparaturen nicht eingesetzt<br />
werden kann, ist der Linienbetrieb mit einem Ersatzfahrzeug aufrecht zu erhalten.<br />
Dieser Ersatzbus muss natürlich nicht so wie das geförderte Fahrzeug ausgestat-<br />
tet sein. Es geht dann nur um die Beförderungsmöglichkeit, so dass ein normaler<br />
Bulli, wie er schon mal von Kirchengemeinden oder Sportvereinen genutzt wird,<br />
völlig ausreicht. Schön ist es natürlich, wenn ein ausrangierter <strong>Bürgerbus</strong> als Er-<br />
satzfahrzeug vorgehalten werden kann.<br />
49
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Wer beantragt die Fördermittel des Landes?<br />
Das Land <strong>NRW</strong> stellt einen Festbetrag von 30.000 € als Zuschuss für die Anschaf-<br />
fung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuges zur Verfügung. Der Antrag dazu wird von dem<br />
Verkehrsunternehmen gestellt, das den <strong>Bürgerbus</strong> betreut. Mit dem Förderbetrag<br />
und den zusätzlichen Mitteln, die von der Kommune oder vom <strong>Bürgerbus</strong>verein<br />
zur Verfügung gestellt werden, erwirbt das Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>.<br />
Die Organisationspauschale für den <strong>Bürgerbus</strong>verein wird von der Gemeindever-<br />
waltung beantragt. Die Mittel werden von der Bezirksregierung bewilligt, an die<br />
Gemeinde ausgezahlt und von da an den Verein weitergeleitet.<br />
Wie wird die Organisationspauschale beantragt und ausgezahlt?<br />
Die Gemeindeverwaltung beantragt die Organisationspauschale bis Ende Sep-<br />
tember bei der Bezirksregierung für das Folgejahr mit dem Antragsvordruck aus<br />
der Förderrichtlinie. Die Mittel werden zum Anfang des Jahres bewilligt und kön-<br />
nen dann von der Gemeinde abgerufen werden. Die Fördergelder sind unmittelbar<br />
und vollständig an den <strong>Bürgerbus</strong>verein weiterzuleiten. Nach Abschluss des Wirt-<br />
schaftsjahres legt der <strong>Bürgerbus</strong>verein der Gemeinde die Belege über alle Ausga-<br />
ben vor, aus denen die Gemeinde eine Zusammenstellung fertigt, mit der die Ver-<br />
wendung der Organisationspauschale gegenüber der Bezirksregierung nachge-<br />
wiesen wird. Auch die Vordrucke für den Verwendungsnachweis gehören als An-<br />
lagen zur Förderrichtlinie.<br />
Die Organisationspauschale unterliegt als <strong>Pro</strong>jektförderung der Jährlichkeit. Das<br />
bedeutet, dass die Summe immer für ein Kalenderjahr zur Verfügung gestellt wird<br />
und dass der Anteil, der zum Jahresende nicht ausgegeben wurde, wieder zurück<br />
zu zahlen ist. Damit zum Jahresanfang keine zu große Finanzierungslücke ent-<br />
steht, wird die Organisationspauschale je zur Hälfte zum 30. Januar und zum 30.<br />
August ausgezahlt.<br />
Wozu darf die Organisationspauschale verwendet werden?<br />
Zu Anfang war es ganz einfach: Die Organisationspauschale diente zu Beginn der<br />
<strong>Bürgerbus</strong>zeit ausschließlich dem Verein für die Bürokosten, für Aufwandsent-<br />
schädigungen an die Fahrer und für die Motivation durch Vereinsveranstaltungen.<br />
50
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Alle Kosten, die direkt mit dem Betrieb des Busses zu tun haben, konnten nicht<br />
aus der Organisationspauschale bezahlt werden. Als Ende der 90er Jahre eine<br />
Fahrerlaubnis erforderlich wurde und dafür Gebühren zu entrichten waren, wurde<br />
die Organisationspauschale angehoben. Somit können seit dem auch die Gebüh-<br />
ren für die Führerscheinumstellung oder die Gesundheitsuntersuchungen aus die-<br />
sem Topf finanziert werden. Die Förderrichtlinie definiert den Verwendungszweck<br />
folgendermaßen:<br />
Organisationskosten sind alle Ausgaben des Vereins, die im Zusammenhang mit<br />
dem <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben stehen. Hierzu gehören auch Ausgaben für<br />
- ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Fortbildungen der ehrenamtlichen Fah-<br />
rerinnen und Fahrer sowie für Fahrtkosten, Ehrungen,<br />
- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,<br />
- Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren<br />
- die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veran-<br />
staltungen.<br />
Nach wie vor fallen darunter nicht die Kosten für den Betrieb des Busses, also<br />
keine Kraftstoffkosten, keine Wartungen und Reparaturen, keine Versicherungen<br />
und nicht das Ersatzfahrzeug.<br />
Ist der <strong>Bürgerbus</strong>verein gemeinnützig?<br />
Diese Frage bewegt die <strong>Bürgerbus</strong>-Szene seit den Anfangstagen. Natürlich wird<br />
ein <strong>Bürgerbus</strong> eingerichtet, um damit die Mobilität der Bürger zu verbessern und<br />
damit der Ortsgemeinschaft zu nutzen. Dadurch dient der <strong>Bürgerbus</strong> zwar der Da-<br />
seinsvorsorge, leistet aber letztendlich nichts anderes, als jedes Verkehrsunter-<br />
nehmen mit öffentlichen Nahverkehrsangeboten auch. Die Finanzämter lehnen<br />
daher die steuerliche Begünstigung von <strong>Bürgerbus</strong>vereinen ab. In diesem Sinne<br />
gibt es auch ein Schreiben aus dem Finanzministerium, in dem die ablehnende<br />
Haltung ausführlich begründet wird.<br />
Ist der <strong>Bürgerbus</strong>verein steuerpflichtig?<br />
Der <strong>Bürgerbus</strong>verein ist steuerpflichtig, wenn er echte Einnahmen hat. Dazu gehö-<br />
ren Fahrgeld- und Werbeeinnahmen, auch die Schwerbehindertenerstattung ge-<br />
hört dazu. Die Organisationspauschale und ähnliche Zuschüsse sind steuerfreie<br />
Zuwendungen.<br />
51
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Für die Fahrkarteneinnahmen muss 7 % und für die Werbeeinnahmen 19 %<br />
Mehrwertsteuer abgeführt werden. Andererseits ist der Verein selbstverständlich<br />
auch in der Lage Vorsteuer geltend zu machen. Da zwischenzeitlich die Umsatz-<br />
steuermeldung online erfolgen kann, hält sich der Aufwand in Grenzen.<br />
Der <strong>Bürgerbus</strong>verein ist auch körperschaftssteuerpflichtig, wobei hier auf das Ein-<br />
kommen ein Freibetrag von derzeit 3.835 Euro anzurechnen ist.<br />
Grundsätzlich hat es sich bewährt, Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, um<br />
sich beraten zu lassen. Viele Vereine übergeben die Buchführung an eine Steuer-<br />
beratung, damit hier auch die klare Abgrenzung zwischen ideellem Bereich (Bsp.<br />
Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) durchgeführt wird.<br />
Soweit die finanzielle Abwicklung der Betriebskosten über das Verkehrsunterneh-<br />
men abgewickelt wird und der <strong>Bürgerbus</strong>verein lediglich die Fahrgeldeinnahmen<br />
weitergibt, entsteht keine Steuerpflicht.<br />
Wieso kauft das Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>?<br />
Nach deutschem Personenbeförderungsrecht ist nur ein Verkehrsunternehmen mit<br />
der entsprechenden Fachkunde und Zuverlässigkeit berechtigt, öffentlichen Per-<br />
sonenverkehr durchzuführen. Da das Unternehmen die verkehrliche Verantwor-<br />
tung übernimmt, muss es auch im Besitz des Fahrzeuges sein. Die Förderrichtlinie<br />
<strong>Bürgerbus</strong> sieht demnach als Zuwendungsempfänger für die Förderung des Bür-<br />
gerbusfahrzeugs das Verkehrsunternehmen vor, das den <strong>Bürgerbus</strong> einsetzt.<br />
Dass über die Verwendung des Verkaufserlöses oder des Altfahrzeuges über die<br />
Bestimmungen der Förderrichtlinie hinaus derjenige bestimmt, der das Fahrzeug<br />
finanziert hat, kann vertraglich noch einmal abgesichert werden.<br />
Wer bekommt den Erlös beim Verkauf des <strong>Bürgerbus</strong>ses?<br />
Wenn eine neuer <strong>Bürgerbus</strong> mit Fördermitteln angeschafft wird, soll das Altfahr-<br />
zeug verkauft werden. Der Erlös ist zur Anschaffung des Neufahrzeuges zu ver-<br />
wenden und kommt somit dem zu Gute, der die Fahrzeugkosten tragen muss.<br />
Wenn die Kosten des neuen <strong>Bürgerbus</strong>ses geringer sind als Verkaufserlös + För-<br />
dersumme, reduziert sich entsprechend der Förderbetrag.<br />
52
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Das Altfahrzeug kann auf Antrag für mindestens zwei Jahre als Ersatzfahrzeug<br />
eingesetzt werden. Danach ist der Verkaufserlös frei verfügbar, steht aber natür-<br />
lich dem zu, der die Kosten der Anschaffung getragen hat.<br />
Wann kann ein neues <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug gefördert werden?<br />
Die Zweckbindungsfrist für einen geförderten <strong>Bürgerbus</strong> beträgt sieben Jahre oder<br />
300.000 km, wenn diese bereits nach fünf Jahren erreicht wurden. Die Frist be-<br />
ginnt mit dem Tag der Zulassung auf den Antragsteller. Der Antrag für die Förde-<br />
rung muss rechtzeitig zum Ende September gestellt werden, wenn das Ende der<br />
Zweckbindungsfrist im folgenden Jahr erreicht wird.<br />
Wie wird die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten erstattet?<br />
Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis werden im <strong>Bürgerbus</strong> wie in allen<br />
anderen Nahverkehrsmitteln kostenlos befördert. Die Fahrgeldausfälle werden von<br />
der Bezirksregierung erstattet. Dies geschieht über das betreuende Verkehrsun-<br />
ternehmen, das der Bezirksregierung den prozentualen Anteil der beförderten<br />
Schwerbehinderten im vergangenen Wirtschaftsjahr mitteilt und die Erstattung für<br />
diesen Anteil erhält. Die Höhe des Anteils wird durch Stichprobenzählungen für<br />
alle Linien des Verkehrsunternehmens ermittelt und durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
testiert. Dieser Anteil liegt in der Regel zwischen 9 und 12 %. Dem <strong>Bürgerbus</strong>ver-<br />
ein wird ein entsprechender Anteil zu den Fahrgeldeinnahmen zugerechnet. Das<br />
Abtrags- und Bewilligungsverfahren ist jedoch langwierig, so dass die Mittel oft<br />
erst im übernächsten Jahr zur Verfügung stehen.<br />
In vielen <strong>Bürgerbus</strong>sen werden prozentual erheblich mehr Schwerbehinderte be-<br />
fördert, als in den übrigen Linien des Verkehrsunternehmens. Dem Verein gehen<br />
daher bei der üblichen Berechnungsweise Gelder verloren. Eine separate Ermitt-<br />
lung des Schwerbehindertenanteil würde normalerweise jedoch ein teueres Testat<br />
erfordern, wodurch der Vorteil wieder verloren geht. Durch zwei Erlasse des <strong>NRW</strong>-<br />
Sozialministeriums von 1998 wurde bestimmt, dass bei <strong>Bürgerbus</strong>linien auf die<br />
Vorlage eines Testates verzichtet werden kann, wenn eine eingeschränkte Voller-<br />
hebung stattgefunden hat und die notwendigen Kosten in keinem angemessenen<br />
Verhältnis zu dem zu erwartenden Erstattungsbetrag stehen. Ein angemessenes<br />
53
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
Verhältnis liegt dann nicht mehr vor, wenn die Kosten des Testates 5 % des Er-<br />
stattungsbetrages übersteigen. Dies ist regelmäßig der Fall.<br />
Wie wird die Ökosteuer erstattet?<br />
Nach § 56 Absatz 1 Nr. 2 Energiesteuergesetz wird für Kraftfahrzeuge im Linien-<br />
verkehr eine Entlastung von der Mineralölsteuer gewährt. Dazu ist ein Antrag beim<br />
zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die Informationen dazu, Adressen und For-<br />
mulare sind im Internet zu finden unter www.zoll.de. Im dortigen Formularcenter<br />
können die Vordrucke 1121 und 1124 aufgerufen werden, die für den Antrag er-<br />
forderlich sind.<br />
Soweit die wirtschaftliche Abwicklung vom Verkehrsunternehmen übernommen<br />
wird, sollte die Steuererstattung von da beantragt werden und in der Jahresabre-<br />
chung enthalten sein.<br />
Wie sind die <strong>Bürgerbus</strong>fahrer versichert?<br />
Auch wenn der <strong>Bürgerbus</strong>fahrer ehrenamtlich und ohne Entgelt tätig wird, ist er<br />
berufsgenossenschaftlich gegen Unfallschäden versichert und wird wie Berufsbus-<br />
fahrer behandelt. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des betreuenden Ver-<br />
kehrsunternehmens. Zurzeit kommen da die Berufsgenossenschaft für Fahrzeug-<br />
haltungen und die Berufsgenossenschaft Bahnen in Frage, die sich wahrscheinlich<br />
in Zukunft zusammen schließen.<br />
Die Versicherungsprämie ermittelt sich nach einem festgelegten Berechnungs-<br />
schlüssel aus einem fiktiven Entgelt auf Basis der Jahresbetriebsstunden des Bür-<br />
gerbusses.<br />
Wofür muss der Vorstand haften?<br />
Diese Frage lässt sich wahrscheinlich nur einigermaßen im Rahmen eines zweitä-<br />
tigen Seminars umfassend beantworten. Der eingetragene Verein haftet grund-<br />
sätzlich zwar nur mit dem Vereinsvermögen, im Zweifelsfall könnte aber doch auf<br />
das Privatvermögen des Vorstandes durchgegriffen werden. Dies betrifft jedoch<br />
nicht den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb, sondern nur Vereinstätigkeiten, die außerhalb des<br />
Betriebes liegen, also z.B. Veranstaltungen, Anschaffungen für den Verein oder<br />
54
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
ähnliches. Für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb wird eine Haftungsfreistellung durch das<br />
betreuende Verkehrsunternehmen im Rahmen der Betriebshaftpflicht vereinbart.<br />
Dadurch wird die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkehrsunternehmens auf<br />
den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb ausgedehnt. Dies gilt natürlich nicht bei vorsätzlichen oder<br />
strafbaren Handlungen.<br />
Der Vorsitzende des <strong>Bürgerbus</strong>vereins kann auch dafür verantwortlich gemacht<br />
werden, wenn ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis im <strong>Bürgerbus</strong> eingesetzt<br />
wird.<br />
Einige <strong>Bürgerbus</strong>vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlos-<br />
sen. Da eine solche Versicherung auf die Risiken des jeweiligen Vereins abge-<br />
stimmt sein sollte, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen örtlichen<br />
Versicherungsvertreter.<br />
55
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
56
Die <strong>Bürgerbus</strong>se in <strong>NRW</strong><br />
Alle auf einen Blick:<br />
<strong>Bürgerbus</strong> Betriebsbeginn<br />
1 Heek/Legden 4. März 1985<br />
2 Heimbach 29. September 1986<br />
3 Emmerich 11. November 1986<br />
4 Vreden 9. Februar 1987<br />
5 Schalksmühle 21. November 1988<br />
6 Kalletal 25. September 1989<br />
7 Kierspe 11. Mai 1994<br />
8 Espelkamp 10. Januar 1995<br />
9 Plettenberg 15. Mai 1995<br />
10 Kevelaer-Twisteden 2. Mai 1996<br />
11 Neuenrade 20. Mai 1996<br />
12 Lindlar 22. September 1996<br />
13 Langenberg 1. November 1996<br />
14 Nachrodt-Wiblingwerde 2. Dezember 1996<br />
15 Halver 1. März 1997<br />
16 Wipperfürth 14. April 1997<br />
17 Bad Driburg 2. Juni 1997<br />
18 Odenthal 23. Juni 1997<br />
19 Ennepetal 4. August 1997<br />
20 Menden 1. November 1997<br />
21 Hemer 17. November 1997<br />
22 Kreuztal 1. März 1998<br />
23 Linnich 1. März 1998<br />
24 Fröndenberg 30. März 1998<br />
25 Sundern 6. April 1998<br />
26 Werdohl 23. April 1998<br />
27 Eslohe 3. August 1998<br />
28 Olfen 26. Oktober 1998<br />
29 Hünxe 18. April 1999<br />
30 Altena 1. August 1999<br />
31 Kürten 2. August 1999<br />
32 Kevelaer-Kervenheim 23. August 1999<br />
33 Kevelaer-Wetten 23. August 1999<br />
34 Kevelaer-Winnekendonk 23. August 1999<br />
35 Tönisvorst 1. November 1999<br />
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
57
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
58<br />
<strong>Bürgerbus</strong> Betriebsbeginn<br />
36 Alpen 14. Februar 2000<br />
37 Fliesteden 13. Mai 2000<br />
38 Spenge 23. September 2000<br />
39 Neviges-Tönisheide 1. März 2001<br />
40 Mehr-Niel-Zyfflich (Kranenburg) 4. März 2001<br />
41 Sonsbeck 5. März 2001<br />
42 Bad Laasphe 11. Juni 2001<br />
43 Wermelskirchen 25. September 2001<br />
44 Lügde 1. Oktober 2001<br />
45 Schwalmtal 10. Dezember 2001<br />
46 Kettwig 17. Mai 2002<br />
47 Werther 27. Mai 2002<br />
48 Balve 2. November 2002<br />
49 Leichlingen 25. November 2002<br />
50 Westerkappeln 16. Dezember 2002<br />
51 Anrath 1. Dezember 2003<br />
52 (Rheurdt, zum April 2006 eingestellt) 5. Januar 2004<br />
53 Radevormwald 1 Juni 2004<br />
54 Nümbrecht 12. Juli 2004<br />
55 Rhede 6. September 2004<br />
56 Schmallenberg 1. November 2004<br />
57 (Wachtendonk, zum Ende 2006 eingestellt) 29. November 2004<br />
58 Remscheid 13. Dezember 2004<br />
59 Neunkirchen-Siegerland 10. Januar 2005<br />
60 Hattingen 1. Februar 2005<br />
61 Loikum-Wertherbruch 29. April 2005<br />
62 Burscheid 2. Mai 2005<br />
63 Essen-HMR 15. August 2005<br />
64 Herscheid 1. Oktober 2005<br />
65 Uedem 12. Dezember 2005<br />
66 Engelskirchen 4. April 2006<br />
67 Südlohn-Öeding 29. Mai 2006<br />
68 Erndtebrück 29. Mai 2006<br />
69 Wenden 3. Juli 2006<br />
70 Nordkirchen-Südkirchen-Capelle 4. September 2006<br />
71 Ascheberg 28. September 2006<br />
72 Wuppertal-Ronsdorf 16. Oktober 2006<br />
73 Wetter (Ruhr) 1. Februar 2007
<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />
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