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Pro Bürgerbus NRW - CDU-Gemeindeverband Bestwig

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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se in Nordrhein-Westfalen<br />

Bürger fahren<br />

für Bürger<br />

Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb von <strong>Bürgerbus</strong>sen<br />

Herausgegeben von <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />

Februar 2007


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

2


Inhalt und Kontakte<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Der <strong>Bürgerbus</strong> in <strong>NRW</strong> 5<br />

Einsatzmöglichkeiten für <strong>Bürgerbus</strong>se 7<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se, Kommune und ÖPNV 8<br />

Zur Gründung von <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehren 10<br />

Auch <strong>Bürgerbus</strong>se brauchen Konzepte 11<br />

Selbst <strong>Bürgerbus</strong>se fahren nicht ohne Geld 13<br />

Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>sen und <strong>Bürgerbus</strong>vereinen 16<br />

Die <strong>Bürgerbus</strong>fahrerinnen und -fahrer 18<br />

Die Fahrzeuge der <strong>Bürgerbus</strong>vereine 20<br />

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für <strong>Bürgerbus</strong>se 22<br />

Der Koordinator: <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> 23<br />

Anhang<br />

Die Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong>förderung im Wortlaut 25<br />

Die Checkliste für den Überblick 29<br />

Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer 33<br />

Erläuterungen zur Gesundheitsuntersuchung 35<br />

Erlass zur Fahrerlaubnis vom 26. Oktober 2006 41<br />

Antworten auf häufige Fragen 45<br />

Alle auf einen Blick 57<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V.<br />

Franz Heckens<br />

Stormstraße 13<br />

47623 Kevelaer<br />

Tel.: 0 28 32 / 50 530 55<br />

Fax: 0 28 32 / 50 530 56<br />

e-mail: franz-heckens@pro-buergerbus-nrw.de<br />

web: www.pro-buergerbus-nrw.de<br />

Ministerium für Bauen und Verkehr <strong>NRW</strong><br />

Referat II B 4<br />

Haroldstraße 4<br />

40213 Düsseldorf<br />

Tel: 02 11 / 38 43-02 oder -93 52<br />

3


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

4


Der <strong>Bürgerbus</strong> in <strong>NRW</strong><br />

Wichtiger Baustein im neuen Nahverkehr<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Die <strong>Bürgerbus</strong>se in Nordrhein-Westfalen fahren einen Erfolgskurs: Zum Jahresen-<br />

de 2002 wurden 50 <strong>Bürgerbus</strong>se gezählt. Inzwischen sind über 70 dieser Fahr-<br />

zeuge im Land unterwegs und die Zahl der <strong>Bürgerbus</strong>se steigt auch weiterhin. Es<br />

befinden sich immer einige <strong>Bürgerbus</strong>vereine in der Vorbereitungsphase. Mittel-<br />

fristig will das Land 100 <strong>Bürgerbus</strong>se finanziell unterstützen.<br />

1985 wurde in Heek/Legden an der niederländischen Grenze der erste deutsche<br />

<strong>Bürgerbus</strong> auf Tour geschickt. Damals war in den benachbarten Niederlanden die<br />

ursprünglich aus Großbritannien stammende Idee der Nachbarschaftshilfe im<br />

Nahverkehr schon weit verbreitet: Über 1000 "Buurtbusse" rollten dort im ländli-<br />

chen Raum. Das Land Nordrhein-Westfalen griff als erstes deutsches Bundesland<br />

die Idee der niederländischen Nachbarn auf. Unter dem Motto "Bürger fahren für<br />

Bürger" starteten sechs Modellvorhaben: Neben Heek/Legden in Emmerich,<br />

Heimbach, Kalletal, Schalksmühle und Vreden. Die <strong>Bürgerbus</strong>se wurden in der<br />

Erprobungsphase bis 1993 von der Landesregierung voll finanziert.<br />

Ziel der <strong>Bürgerbus</strong>projekte war und ist es, die Lücken im Nahverkehrsnetz in dünn<br />

besiedelten, ländlichen und kleinstädtischen Regionen zu schließen. Die kommu-<br />

nalen Verkehrsunternehmen können dort unter wirtschaftlich tragbaren Bedingun-<br />

gen kaum Buslinien einrichten und betreiben. Die <strong>Bürgerbus</strong>se bieten sich hier als<br />

alternative, bedarfsorientierte Bedienungsform und wirtschaftlich passende Be-<br />

triebsgröße an. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt waren positiv: Alle sechs<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se hatten den Fahrbetrieb meistern können, Schalksmühle sogar kos-<br />

tendeckend. Darüber hinaus hatten sich die <strong>Bürgerbus</strong>se als sinnvolle Ergänzung<br />

zum Linienverkehr bewährt und vielfach auch neue Kunden für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr gewinnen können. Dass in über 20 Jahren bisher nur ein<br />

<strong>Bürgerbus</strong>betrieb eingestellt werden musste, spricht für den Sinn und die verkehr-<br />

liche Effizienz des <strong>Bürgerbus</strong>ses.<br />

Aber nicht nur im ländlichen Raum treten <strong>Bürgerbus</strong>se auf. Nachdem bereits seit<br />

Jahren z.B. in Bad Driburg oder Tönisvorst <strong>Bürgerbus</strong>se innerstädtisch verkehren,<br />

haben sie neuerdings auch im großstädtischen Raum Einzug gehalten. Essen und<br />

Remscheid sammeln erste Erfahrungen und beweisen, dass gemeinschaftliches<br />

Engagement nicht auf ländliche Bereiche beschränkt ist.<br />

5


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Für die Landesregierung sind die <strong>Bürgerbus</strong>se daher ein wichtiger Baustein im<br />

öffentlichen Personennahverkehr. Das Regionalisierungsgesetz für den öffentli-<br />

chen Nahverkehr des Landes begünstigt neue Ideen. In § 2 des Gesetzes steht:<br />

"Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die<br />

Möglichkeiten alternativer Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se genutzt werden“. Die Verantwortung für die Gestaltung des Nahver-<br />

kehrs tragen die Kommunen. Seitdem der <strong>Bürgerbus</strong> in die Regelförderung über-<br />

führt wurde, entscheiden die Städte und Gemeinden in <strong>NRW</strong> selbst, ob sie ihren<br />

Bürgern und Bürgerinnen den <strong>Bürgerbus</strong> ermöglichen oder nicht. Das Ministerium<br />

für Bauen und Verkehr <strong>NRW</strong> (MBV) unterstützt die Vereine mit jährlich 5.000 Euro<br />

und fördert die Anschaffung eines Fahrzeugs mit einem Festbetrag von 30.000<br />

Euro.<br />

Inzwischen hat sich der <strong>Bürgerbus</strong> vielerorts als ganz normaler Linienverkehr auf<br />

einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten<br />

Tarif etabliert. Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die<br />

technische Seite ab. Betrieben wird der <strong>Bürgerbus</strong> allerdings nach wie vor durch<br />

ehrenamtlich tätige Fahrerinnen und Fahrer, die sich zum <strong>Bürgerbus</strong>verein zu-<br />

sammengeschlossen haben. Damit kommt dem <strong>Bürgerbus</strong> eine allgemeine Sig-<br />

nalwirkung zu: Er ist das öffentliche Verkehrsmittel, das auf dem Prinzip der<br />

Selbstverantwortung der Bürger beruht. Dem sozialen Engagement der Bürger-<br />

busfahrer und -fahrerinnen ist es zu verdanken, dass nunmehr seit über 20 Jahren<br />

eine in keinem anderen Bundesland ähnlich erfolgreiche Form des öffentlichen<br />

Nahverkehrs gesichert ist.<br />

In Zeiten knapper öffentlicher Mittel hatte die Ende 2003 veröffentlichte Förder-<br />

richtlinie <strong>Bürgerbus</strong> eine besondere Bedeutung. Die Landesregierung bekräftigte<br />

damit den Willen, die <strong>Bürgerbus</strong>se auch in Zukunft in der bewährten Weise zu för-<br />

dern und zu unterstützen. Die Fördermodalitäten wurden vereinheitlicht und die<br />

Voraussetzungen klar definiert. Damit wurde ein wichtiger Schritt getan, um den<br />

<strong>Bürgerbus</strong> zu einem „normalen“ Verkehrsangebot im öffentlichen Nahverkehr in<br />

<strong>NRW</strong> zu machen.<br />

6


Bitte einsteigen<br />

Einsatzmöglichkeiten für <strong>Bürgerbus</strong>se<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Mobilität ist eines der Schlüsselwörter unserer modernen Gesellschaft. Die Forde-<br />

rung nach immer mehr davon gilt gleichermaßen für Beruf und Freizeit. Der öffent-<br />

liche Personennahverkehr (ÖPNV) trägt diesem steigenden Bedürfnis Rechnung.<br />

In Großstädten und Ballungsräumen bewältigen unzählige Stadt-, Straßen-, U-<br />

Bahnen und Buslinien täglich riesige Fahrgastmengen. Zu wenig Parkplätze in den<br />

Innenstädten, steigende Benzinkosten und wachsendes Umweltbewusstsein bei<br />

den Bürgerinnen und Bürgern füllen Busse und Bahnen.<br />

Aber auf dem Land? Hier ist der Linienverkehr – meist aus Kostengründen – viel-<br />

fach eingeschränkt. Wenn überhaupt, fahren Busse nur noch zu Stoßzeiten. Denn<br />

das Fahrgastaufkommen ist im Vergleich zum Aufwand für den Busverkehr zu ge-<br />

ring. Aber auch dort, wo die Kosten für eine öffentliche Beförderung nicht gedeckt<br />

werden können, gibt es das Bedürfnis nach Mobilität: zum Beispiel bei Menschen,<br />

die nicht oder nicht mehr oder noch nicht Auto fahren dürfen oder können, etwa<br />

bei älteren Bürgerinnen und Bürgern oder Kindern.<br />

Ein Blick über die Grenze ins Nachbarland Holland brachte Mitte der 80er Jahre<br />

die Lösung. Hier hatte sich seit Ende der 70er Jahre eine alternative Bedienungs-<br />

form entwickelt, die die gewünschte Mobilität bei vertretbarem Aufwand gewähr-<br />

leistete: der "Buurtbus", zu deutsch "Nachbarschaftsbus". Er stand Pate, als 1985<br />

in Heek nahe der deutsch-niederländischen Grenze das erste <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekt<br />

in der Bundesrepublik aus der Taufe gehoben wurde.<br />

Seitdem erhöhen auch bei uns <strong>Bürgerbus</strong>se die Beweglichkeit der ländlichen Be-<br />

völkerung – und neuerdings auch in unterversorgten Bereichen im Ballungsraum.<br />

In Nordrhein-Westfalen sind es mittlerweile über 60 laufende oder entstehende<br />

<strong>Pro</strong>jekte. Die Träger solcher Vorhaben, die <strong>Bürgerbus</strong>vereine, sind eine Art<br />

Selbsthilfeorganisation, die mit öffentlicher Unterstützung einen Service von Bür-<br />

gern für Bürger leisten.<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se erstellen oder ergänzen auf regelmäßigen Linien den Ortsverkehr<br />

einer Gemeinde. Sie fahren Kinder zum Kindergarten, zum Sportplatz oder ins<br />

Hallenbad, bringen Bürgerinnen und Bürger aus Randgebieten ins Stadtzentrum<br />

zum Einkaufen, zum Arztbesuch oder ins Rathaus und verbessern so die örtliche<br />

Lebenssituation.<br />

7


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Kooperation ist gefragt<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se, Kommune und ÖPNV<br />

In <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekten manifestieren sich gleichermaßen die Interessen von Bür-<br />

gern, Kommunen und öffentlichen Nahverkehrsunternehmen. Sie gewährleisten<br />

und erhöhen die Mobilität der Bevölkerung in ländlichen oder unterversorgten Re-<br />

gionen, leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl und halten die Kosten des öffentli-<br />

chen Nahverkehrs in Grenzen.<br />

<strong>Bürgerbus</strong> und öffentlicher Personennahverkehr sind keine Konkurrenzveranstal-<br />

tungen. Im Gegenteil: Sie ergänzen sich im Idealfall und gewährleisten so die al-<br />

lerorts geforderte Flexibilität.<br />

Denn der <strong>Bürgerbus</strong> fährt überall dort, wo sich ein regulärer öffentlicher Nahver-<br />

kehr nicht rechnet oder wo er nicht mehr möglich ist. Dem ÖPNV bringt das Kos-<br />

tenvorteile ohne Imageverlust. Schwach ausgelastete Linien müssen nicht mehr<br />

ersatzlos gestrichen werden, sondern werden als alternative Bedienungsform fort-<br />

gesetzt.<br />

Der <strong>Bürgerbus</strong><br />

• bindet Ortschaften und Streusiedlungen an die kommunale Infrastruktur und<br />

8<br />

den regionalen Linienverkehr an,<br />

• fährt zentrale Umsteigepunkte mit Stadtverbindung an,<br />

• fährt dort, wo die Topographie den Einsatz von Standardbussen nicht zulässt,<br />

• ergänzt den lokalen ÖPNV zu bestimmten Zeiten oder verdichtet den Takt her-<br />

kömmlicher Linien.<br />

Auf kommunaler Ebene übernimmt das <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekt eine wichtige öffentliche<br />

Aufgabe: Mit seinem zusätzlichen Verkehrsangebot hat es Anteil an der Fürsorge-<br />

pflicht und Daseinsvorsorge der Gemeinde. Der <strong>Bürgerbus</strong> ist somit ein wichtiges<br />

Glied in der Kette der Subsidiarität.<br />

Mit dem <strong>Bürgerbus</strong> ist das Angebot in der öffentlichen Verkehrsversorgung im<br />

ländlichen Raum um eine Facette reicher geworden. Weiße Flecken im Verkehrs-<br />

netz gibt es in den Gemeinden, in denen er verkehrt, kaum noch. Stabile oder<br />

steigende Fahrgastzahlen belegen die hohe Akzeptanz dieses Verkehrsmittels.


Drei Dinge braucht der Bus<br />

Zur Gründung von <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehren<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Ein Verein, eine Verkehrsgesellschaft und eine Kommune – das sind drei tragende<br />

Säulen eines zukunftsorientierten <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs. Jeder hat seine besonde-<br />

ren Aufgaben. Aber erst ihre gute Zusammenarbeit garantiert einen reibungslosen<br />

Busbetrieb.<br />

Der Verein<br />

Im <strong>Bürgerbus</strong>verein schlägt das Herz eines jeden örtlichen <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs.<br />

Hier wird die gute Idee mit Leben erfüllt. Schließlich steht und fällt mit den ehren-<br />

amtlich engagierten Menschen das ganze Konzept. Wie in einer Selbsthilfeorgani-<br />

sation legen im Verein die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde<br />

selbst fest, wann und wo ihr <strong>Bürgerbus</strong> fährt. Schließlich sind sie es, die diese<br />

Busse selbst steuern. <strong>Bürgerbus</strong>se und ihre Vereine tragen damit zur Demokratie<br />

und Partizipation in der Kommune bei. Wie in jeder guten Kooperation werden hier<br />

aber auch die Interessen der anderen Partner berücksichtigt, damit der <strong>Bürgerbus</strong><br />

in das städtische Verkehrskonzept passt und den bestehenden Linien keine Kon-<br />

kurrenz macht.<br />

Der Verein ist zuständig für die gesamte Organisation des Linienbetriebes. Dazu<br />

gehören die technische Abwicklung von der Fahrzeugpflege bis zur Fahrkartenab-<br />

rechnung ebenso wie die Betreuung aktiver und die Werbung neuer Fahrerinnen<br />

und Fahrer sowie die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Ein Vorsitzender und sein Stellvertreter, ein Geschäftsführer und ein Kassenwart,<br />

ein Schriftführer und mehrere Beisitzer bilden zum Beispiel die personelle Grund-<br />

ausstattung eines <strong>Bürgerbus</strong>vereins. Engagement ist gefragt, schließlich gibt es<br />

viele Aufgaben wahrzunehmen.<br />

Die Verkehrsgesellschaft<br />

In Deutschland besitzt eine örtliche Nahverkehrsgesellschaft die Konzession zum<br />

Betrieb von <strong>Bürgerbus</strong>-Linien. Das hat seinen Grund: Sie erfüllt die hohen Anfor-<br />

derungen, die der Gesetzgeber gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an<br />

9


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

alle diejenigen stellt, die Menschen befördern. Vor allem aber ist sie für den Verein<br />

eine wichtige Verbindung zu allen den <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehr betreffenden Behörden.<br />

Die Verkehrsgesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeugs und schließt alle not-<br />

wendigen Versicherungen ab. In vielen Fällen übernimmt sie auch die Wartung<br />

des Fahrzeuges, unterstützt den <strong>Bürgerbus</strong>verein bei vielen administrativen Auf-<br />

gaben, richtet gemeinsam mit dem Verein Haltestellen ein, ggf. druckt und verteilt<br />

die Fahrpläne und kümmert sich teilweise um die Betriebskostenabrechnung.<br />

Die Kommune<br />

Der Rat einer Stadt oder Gemeinde hat eine gewisse Initialfunktion für den Bür-<br />

gerbus-Verkehr. Mit einem positiven Beschluss sichert er nicht nur den gegebe-<br />

nenfalls notwendigen Verlustausgleich, sondern schafft damit erst die Vorausset-<br />

zung für den Landeszuschuss zum Fahrzeugkauf in Höhe von 30.000 Euro. Die<br />

Kommune beantragt weiterhin den jährlichen Organisationskosten-Zuschuss in<br />

Höhe von 5.000 Euro bei der zuständigen Bezirksregierung und sorgt damit für<br />

einen finanziellen Grundstock in der Kasse des <strong>Bürgerbus</strong>vereins. Um den Verein<br />

zu entlasten, sollte die Gemeinde sich als Ansprechpartner für alle <strong>Pro</strong>bleme bei<br />

der Vorbereitung und beim Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses anbieten.<br />

Die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern wird im Detail durch eine Verein-<br />

barung getroffen. So viele <strong>Bürgerbus</strong>se es gibt, so unterschiedlich sind auch die<br />

Organisationsformen, die an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst<br />

werden können.<br />

10


Ohne Plan läuft nichts<br />

Auch <strong>Bürgerbus</strong>se brauchen Konzepte<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

"Wir gründen einen <strong>Bürgerbus</strong>verein!" – Die gute Idee wird in der Regel von gro-<br />

ßer Euphorie und einer ungeheuren Motivationswelle der beteiligten Bürgerinnen<br />

und Bürger begleitet. Beides gilt es nach der Vereinsgründung zu nutzen, wenn es<br />

an die eher trockene Sacharbeit geht. Denn ohne ein tragfähiges Betriebskonzept<br />

einschließlich einer soliden Finanzierung könnte der <strong>Bürgerbus</strong> noch vor dem ers-<br />

ten Start in den Boxen stehen bleiben.<br />

Die Planung des örtlichen Bedienungsbereiches, der Fahrgasttarife, des laufenden<br />

Betriebs und der Finanzen gehören nach den Erfahrungen aus mehr als zwanzig-<br />

jähriger <strong>Bürgerbus</strong>-Arbeit notwendigerweise zu einer gründlichen Konzeption.<br />

Routinierte <strong>Bürgerbus</strong>vereine oder der Dachverband <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> geben<br />

erprobte Tipps, welche Verfahrensschritte beim Aufstellen eines umfassenden<br />

Betriebskonzepts gecheckt werden sollten (s. Checkliste im Anhang). Darüber<br />

hinaus ist hier die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen und der Kom-<br />

mune gefordert.<br />

Bedienungsbereich<br />

Wer sind die Fahrgäste? Wohin wollen sie? Auf welchem Weg ist dieses Ziel zu<br />

erreichen? Wann fährt der Bus? Wer fährt zu welcher Zeit mit? Das sind nur einige<br />

Fragen, die sich <strong>Bürgerbus</strong>planer im Rahmen einer ausführlichen Planung ihres<br />

Bedienungsbereichs unbedingt stellen müssen. Hier sind<br />

• Linienführung und Betriebszeiten detailliert festzulegen,<br />

• Fahrpläne zu erarbeiten,<br />

• Taktzeiten und Anschlüsse mit regionalen Verkehrsanbietern und eventuell<br />

Nachbarkommunen abzustimmen,<br />

• Standorte für Haltestellen festzulegen,<br />

• das richtige Fahrzeug für den richtigen Zweck auszusuchen.<br />

Besonders knifflig ist oft die Frage, wann und vor allem wo soll der Bus eingesetzt<br />

werden. Hier ist nicht nur Fingerspitzen- sondern vor allem Bauchgefühl gefragt.<br />

Nicht immer sind Befragungen der zukünftigen Fahrgäste hilfreich. Oft haben die<br />

11


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

ortskundigen <strong>Bürgerbus</strong>planer ein besseres Gespür dafür, welche Beförderungs-<br />

wünsche bei den Mitbürgern bestehen.<br />

Fahrgasttarife<br />

Einen Tarifdschungel gibt es bei der Fahrpreisgestaltung für <strong>Bürgerbus</strong>se nicht.<br />

Die Möglichkeiten sind überschaubar:<br />

1. Es gelten die Tarife des regionalen Verbundsystems (Fahrkarten werden beim<br />

12<br />

Umsteigen gegenseitig anerkannt).<br />

2. Der <strong>Bürgerbus</strong> vereinbart mit dem Nahverkehrsunternehmen einen Inseltarif,<br />

der nur im <strong>Bürgerbus</strong> gilt (beim Umstieg müssen die Fahrgäste neu lösen).<br />

3. Es gibt Sondertarife (z. B. für Fahrten zum abgelegenen Friedhof, zu einer<br />

Touristenattraktion oder für Schüler- oder Kindergartenfahrten).<br />

Die <strong>Bürgerbus</strong>se können Einzel- oder Mehrfachfahrscheine oder Monatskarten<br />

verkaufen. Das Entgelt für Schwerbehinderte, die mit ihrer Freifahrtberechtigung<br />

kostenlos mitfahren können, wird auch für den <strong>Bürgerbus</strong> nach dem Sozialgesetz-<br />

buch erstattet. Eine Sonderregelung kann dann für <strong>Bürgerbus</strong>se in Anspruch ge-<br />

nommen werden, wenn die Anzahl der kostenlos beförderten Schwerbehinderten<br />

wesentlich über dem durchschnittlichen <strong>Pro</strong>zentsatz des betreuenden Verkehrsun-<br />

ternehmens liegt.<br />

Laufender Betrieb<br />

Die Betriebsplanung sichert den reibungslosen Ablauf des <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehrs.<br />

Hier wird<br />

• die Organisation des <strong>Bürgerbus</strong>betriebs entwickelt,<br />

• die Ausstattung des Fahrzeugs festgelegt, seine Anschaffung, Instandsetzung<br />

und Pflege geregelt,<br />

• die Schulung, Einsatzplanung und Betreuung der Fahrerinnen und Fahrer or-<br />

ganisiert.<br />

Nicht alles muss neu erfunden oder ausgetüftelt werden. Sicherlich sind die örtli-<br />

chen Verhältnisse überall anders, aber vieles kann man auch aus den Erfahrun-<br />

gen bestehender Vereine lernen. Daher ist der Kontakt zu benachbarten Bürger-<br />

busvereinen auf jeden Fall zu empfehlen.


Finanzierung ist wichtig<br />

Selbst <strong>Bürgerbus</strong>se fahren nicht ohne Geld<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Wichtigster Baustein eines tragfähigen und zukunftsorientierten Betriebskonzeptes<br />

ist eine solide <strong>Pro</strong>jektfinanzierung. Schließlich ist in keiner Kasse Geld für unnöti-<br />

ge Kosten. Auch wenn am Anfang jedes <strong>Bürgerbus</strong>projektes von der Kommune<br />

die Übernahme der Betriebskostendefizite erklärt wird.<br />

Im Soll stehen:<br />

• die Anschaffung des Fahrzeuges und der Umbau zum liniengerechten Bürger-<br />

bus (das Land schießt zum Erwerb einen Festbetrag zu),<br />

• Aufwendungen für die Einrichtung von Haltestellen,<br />

• Gebühren für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.<br />

• Aufwendungen für die ärztlichen Untersuchungen und Schulungen der Fahre-<br />

rinnen und Fahrer,<br />

• Aufwendungen für Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung der Fah-<br />

rerinnen und Fahrer,<br />

• Prämien für Fahrzeugversicherung,<br />

• Kosten für den Druck von Fahrscheinen und Fahrplänen,<br />

• Kosten für Kraftstoff und Schmiermittel,<br />

• Aufwendungen für Wartung, Reparatur und Pflege des Busses,<br />

• Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing,<br />

Und im Haben stehen:<br />

• die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf,<br />

• Erstattungen für die Beförderung Schwerbehinderter nach dem Sozialgesetz-<br />

buch,<br />

• Erstattung der Ökosteuer,<br />

• Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf den Bussen, Fahrkarten<br />

oder Fahrplänen,<br />

• eventuell Zuschüsse der Stadt oder Gemeinde,<br />

• der jährliche Zuschuss des Landes zu den Organisationskosten in Höhe von<br />

5.000 Euro,<br />

• Mitgliedsbeiträge.<br />

13


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Bei der Kostenabrechnung sind die Aufwendungen für den Busbetrieb von den<br />

Organisationskosten des Vereins zu unterscheiden. Für die vereinsinterne Organi-<br />

sation steht die vom Land <strong>NRW</strong> gezahlte jährliche Organisationspauschale zur<br />

Verfügung, die über die Kommune beantragt und ausgezahlt wird. Weitere Ein-<br />

nahmen für den <strong>Bürgerbus</strong>verein können z.B. aus Zuschüssen, Spenden und Mit-<br />

gliedsbeiträgen fließen. Die Organisationspauschale des Landes dient nicht zur<br />

Deckung der eigentlichen Betriebskosten des Busses, wie Wartung und Treibstoff.<br />

Aus diesen Mitteln können die Verwaltungsausgaben des Vereins, Gebühren für<br />

Fahrerlaubnis und Gesundheitsuntersuchung für die Fahrer oder Aufwandsent-<br />

schädigungen finanziert werden. Dazu gehören aber auch ganz wesentlich die<br />

Aktivitäten des Vereins, um die ehrenamtlich tätigen Fahrer zu motivieren.<br />

Die Betriebskosten des <strong>Bürgerbus</strong>ses, also alle Kosten für das Fahrzeug, für die<br />

Haltestellen usw. werden aus den Fahrgeldeinnahmen bestritten. Hierzu können<br />

auch die Werbeeinnahmen oder Zuwendungen von Dritten herangezogen werden.<br />

Lassen sich die Betriebskosten mit diesen Einnahmen nicht decken, steht die<br />

Gemeinde für die Kostenübernahme in der Verantwortung.<br />

Erfahrende <strong>Bürgerbus</strong>-Aktivisten raten, von Beginn eines <strong>Pro</strong>jekts an darauf zu<br />

achten, dass am Ende eines Betriebsjahres unterm Strich ein möglichst ausgegli-<br />

chenes Ergebnis steht. Zwar haben sich die Kommunen per Ratsbeschluss zum<br />

Verlustausgleich verpflichtet und erhalten auf jeden Fall für wenig Geld eine große<br />

Leistung. Aber je besser das Ergebnis, umso größer der Rückhalt aus dem Rat-<br />

haus. Sollte sich sogar ein Plus ergeben, können aus den Betriebseinnahmen<br />

Rücklagen gebildet werden.<br />

Das Finanzamt sitzt mit im Bus<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se befördern Personen im örtlichen Nahverkehr gegen Entgelt. Sofern<br />

die <strong>Bürgerbus</strong>vereine die finanzielle und wirtschaftliche Verantwortung für ihren<br />

Fahrbetrieb selber tragen, sind sie nach Einschätzung des nordrhein-<br />

westfälischen Finanzministeriums Wirtschaftsbetriebe, die einen eigenwirtschaftli-<br />

chen Erwerbszweck verfolgen. Dann sind sie auch verpflichtet, Körperschafts-,<br />

Gewerbe- und Umsatzsteuer zu zahlen. Diese Pflichten sind nicht zu unterschät-<br />

14


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

zen. Sinnvoll ist es sicherlich, hierfür einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen.<br />

Noch besser wäre es, einen Steuerberater als Vereinsmitglied zu gewinnen.<br />

Wenn die Betriebskosten allerdings über das Verkehrsunternehmen abgerechnet<br />

werden, bleibt dem Verein die Steuerpflicht erspart. Dann fließen alle Fahrgeld-<br />

einnahmen an das betreuende Unternehmen, das auch die laufenden Rechnun-<br />

gen bezahlt. Bei diesem Modell rechnet das Verkehrsunternehmen zum Jahres-<br />

ende direkt mit der Kommune ab.<br />

Weil die <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekte ihrem Vereinszweck nach wirtschaftlich tätig sind,<br />

bleibt ihnen die Anerkennung als gemeinnützige Vereine und damit die steuerliche<br />

Vergünstigung verwehrt. Das bedeutet unter anderem: Zuwendungen von Spen-<br />

dern können nicht steuerlich abgesetzt werden. Allerdings unterliegen die Vereine<br />

dann auch nicht der strikten Kontrolle des Finanzamtes, wie die Vereinsmittel ein-<br />

gesetzt werden.<br />

Versicherungen<br />

Um den <strong>Bürgerbus</strong>verein im Schadensfall finanziell nicht zu strapazieren, sollte<br />

die Haftpflicht- und Kaskoversicherung für den Bus immer durch den zuständigen<br />

Verkehrsbetrieb abgeschlossen werden.<br />

Meist wird die Haftpflichtversicherung beim Haftpflichtverband öffentlicher Ver-<br />

kehrsbetriebe in Dortmund (HöV) abgeschlossen. Die Kaskoversicherung ist durch<br />

den Allgemeinen Deutschen Autoschadensausgleich Deutscher Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände (ADG) gewährleistet.<br />

Die Fahrerinnen und Fahrer werden für ihre Tätigkeit vom Verkehrsunternehmen<br />

bei der Berufsgenossenschaft versichert und damit den Berufsbusfahrern im Prin-<br />

zip gleichgestellt. Dies geschieht bei der Berufsgenossenschaft, bei der auch die<br />

Fahrer des betreuenden Verkehrsunternehmens versichert sind. Einige Bürger-<br />

busvereine schließen noch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung ab.<br />

15


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Das Land <strong>NRW</strong> engagiert sich<br />

Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>sen und <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits in den 80er<br />

Jahren durch die Pilotprojekte den Anstoß für die Erfolgsgeschichte der Bürger-<br />

busse hierzulande gegeben. Wie bei Pilotprojekten üblich, wurden alle anfallenden<br />

Kosten damals vom Land getragen. Nachdem sich die ersten <strong>Pro</strong>jekte etablieren<br />

konnten, wurde eine anteilige Förderung eingerichtet. Dabei wurde bereits Wert<br />

darauf gelegt, die Modalitäten so einfach wie möglich zu halten und die Vereine zu<br />

entlasten. Daher stellte das Land für die Anschaffung des Fahrzeuges einen Fest-<br />

betrag zur Verfügung und förderte darüber hinaus die Vereine mit einer jährlichen<br />

Organisationspauschale. Grundlage der Förderung waren die allgemeinen Förder-<br />

richtlinien des Landes, da es sich immer noch um Einzelprojekte handelte.<br />

Als die Anzahl der <strong>Bürgerbus</strong>se allerdings kontinuierlich wuchs und die Fördermo-<br />

dalitäten in allen Regierungsbezirken unterschiedlich gehandhabt wurden, war der<br />

Erlass einer eigenen Förderrichtlinie <strong>Bürgerbus</strong> nicht mehr zu vermeiden. Auch<br />

hierbei stand das Ziel im Vordergrund, die Regelungen so einfach wie möglich zu<br />

gestalten, vor allem aber eine Gleichbehandlung der <strong>Bürgerbus</strong>vereine sicher zu<br />

stellen. Unter Beteiligung des Dachverbandes <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> wurde die<br />

Richtlinie im Jahre 2003 erarbeitet und im Ministerialblatt Nr. 50 vom 2. Dezember<br />

2003 veröffentlicht.<br />

Mit der Richtlinie werden sowohl die Fahrzeugförderung als auch die Vereinsför-<br />

derung geregelt. In ihr sind die Voraussetzungen genannt, um überhaupt Landes-<br />

mittel zu bekommen, und auch die Möglichkeiten, wie die Gelder verwendet wer-<br />

den können. Außerdem ist der Ablauf von Antragstellung, Bewilligung und Ver-<br />

wendungsnachweis geregelt. Alle benötigten Formulare sind als Anlagen der<br />

Richtlinie beigefügt.<br />

Die wesentlichen Eckpunkte sind:<br />

• Voraussetzung für die Förderung ist die Zusage der Kommune, die entstehen-<br />

16<br />

den Betriebskostendefizite zu tragen und eine grundsätzliche Abstimmung mit<br />

dem betreuenden Verkehrsunternehmen<br />

• Der <strong>Bürgerbus</strong>verein bekommt eine jährliche Organisationspauschale von<br />

5.000 €.


• Das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug wird mit 30.000 € bezuschusst.<br />

• Für ein Niederflurfahrzeug gibt es einen Zuschuss von 34.000 €.<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

• Für die Beschaffung eines <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugs mit Erdgasantrieb wird auf An-<br />

trag ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000 € gewährt.<br />

• Nachfolgefahrzeuge können gefördert werden, wenn der Bus 7 Jahre alt ist<br />

oder wenn er nach mindestens 5 Jahren 300.000 km gelaufen ist.<br />

• Die Förderanträge müssen spätestens bis zum 30. September für das Folge-<br />

jahr gestellt werden.<br />

• Voraussetzung für die Förderung ist eine Kostenübernahmeerklärung der Ge-<br />

meinde, die Kooperation mit einem Verkehrsunternehmen und natürlich ein<br />

gegründeter <strong>Bürgerbus</strong>verein.<br />

Die Förderrichtlinie <strong>Bürgerbus</strong> ist im Anhang dieses Leitfadens wiedergegeben.<br />

17


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Die <strong>Bürgerbus</strong>fahrerinnen und -fahrer<br />

Teamgeist ist gefragt<br />

Was wäre das <strong>Bürgerbus</strong>-Konzept ohne seine ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />

Fahrer? Nicht viel mehr als eine gute Idee. Erst sie sind mit ihrem Engagement<br />

und Verantwortungsbewusstsein das Rückgrat eines jeden <strong>Pro</strong>jektes. Nicht nur<br />

ältere Mitbürger, die sich vielleicht im "wohlverdienten" Ruhestand nützlich ma-<br />

chen wollen und nach einem sinnvollen Zeitvertreib suchen, stellen sich für den<br />

Fahrdienst zur Verfügung. Ein Teil der Fahrerinnen und Fahrer sind Hausfrauen,<br />

Schüler, Studenten, Berufstätige und auch Arbeitslose. Ihre Beweggründe für den<br />

ehrenamtlichen Einsatz sind vielfältig: Sie suchen Kontakt zu anderen Menschen,<br />

wollen ihre Freizeit sinnvoll gestalten, anderen Mitbürgern helfen, am Vereinsle-<br />

ben teilhaben oder einfach nur Spaß haben am Autofahren.<br />

Die Vorstände sind sich dieser sozialen Funktion für ihre Vereinsmitglieder be-<br />

wusst: Neben dem reibungslosen organisatorischen und verwaltungstechnischen<br />

Ablauf sorgen sie für ein lebendiges und reges Vereinsleben mit Fahrertreffs, Grill-<br />

frühschoppen, Tagesausflügen oder Weihnachtsfeiern. Gut kommt auch die<br />

Glückwunschkarte zum Geburtstag der freiwilligen Buslenker an. Im Laufe der Zeit<br />

wachsen die Mitglieder der Bügerbusvereine zu "verschworenen Gemeinschaften"<br />

zusammen. Nicht selten entstehen über den Verein hinaus private Freundschaf-<br />

ten. Aus Einzelfahrern wird ein harmonisches Fahrerteam, eine große Familie mit<br />

sozialem Engagement.<br />

Bürgerhilfe statt Freizeitstress –<br />

wie wird man <strong>Bürgerbus</strong>fahrer?<br />

Der <strong>Bürgerbus</strong>betrieb steht und fällt mit seinen ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />

Fahrern. Damit aus der Bürgerhilfe kein Freizeitstress wird, sollten je nach Umfang<br />

der Fahrleistung etwa 20 bis 35 Frauen und Männer die Lizenz zum Fahren besit-<br />

zen.<br />

Aber nicht jeder, der einen Führerschein hat, darf auch einen <strong>Bürgerbus</strong> steuern.<br />

Der Gesetzgeber stellt besondere Anforderungen:<br />

Wer mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein der Klasse B (oder Klasse III)<br />

besitzt und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügt, kann <strong>Bürgerbus</strong>fahre-<br />

18


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

rin oder –fahrer werden. In einigen Vereinen gibt es ein Höchstalter von 70 Jah-<br />

ren. Arbeits- oder Betriebsmediziner untersuchen regelmäßig die Tauglichkeit der<br />

Kandidaten, ab einem Alter von 65 Jahren jährlich. Schließlich sollen sich die<br />

Fahrgäste darauf verlassen können, dass die ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />

Fahrer ihren Aufgaben auch voll gewachsen sind.<br />

Der alte Führerschein der Klasse III muss auf die neuen EU-Klassen umgestellt<br />

und eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss erworben werden. Beides kön-<br />

nen die Busfahrerinnen und –fahrer in spe bei den zuständigen örtlichen Straßen-<br />

verkehrsämtern beantragen. Aber keine Angst vor Bürokratie: Mittlerweile hat sich<br />

das Verfahren eingespielt, und die Kommune wird hier auch gerne behilflich sein.<br />

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für maximal fünf Jahre erteilt und<br />

muss nach Ablauf der Zeit verlängert werden.<br />

Die Details der zum Teil recht komplizierten Regelung zur Fahrerlaubnis für Bür-<br />

gerbusfahrer werden im Anhang erläutert.<br />

Nach Gesundheitsscheck und Behördengang werden die Kandidaten durch einen<br />

Verkehrsmeister des zuständigen Verkehrsunternehmens oder einen Fahrlehrer<br />

praktisch in den <strong>Bürgerbus</strong>-Betrieb eingewiesen, erhalten einen Vertrag und wer-<br />

den bei der Berufsgenossenschaft angemeldet.<br />

Auch im <strong>Bürgerbus</strong>-Verkehr gilt: Pünktlichkeit und Service für die Fahrgäste ste-<br />

hen obenan. Die Fahrerinnen und Fahrer arbeiten nach einem verabredeten<br />

Dienstplan und fahren auf festgelegten Routen alle Haltestellen planmäßig an. Mit<br />

den Funkleitstellen des zuständigen Verkehrsbetriebes stehen sie für Notfälle in<br />

ständiger Verbindung.<br />

19


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Klein, aber fein –<br />

Die Fahrzeuge der <strong>Bürgerbus</strong>vereine<br />

<strong>Bürgerbus</strong>se gibt es nicht von der Stange. Um einen serienmäßigen Kleintranspor-<br />

ter in einen einsatzgemäßen Personen-Beförderer zu verwandeln, bedarf es eini-<br />

ger wesentlicher Um- und Einbauten.<br />

Als Mindestvorgabe wurde festgeschrieben:<br />

• mindestens eine fremdkraftbediente Einstiegstür,<br />

• eine Höhe von mindestens 1,80 m im Innenraum,<br />

• Ausstattung mit Einzelfahrgastsitzen,<br />

• eine tiefergezogene Trittstufe an der Einstiegstür und Haltegriffe,<br />

• Markierung des Fahrzeuges mit dem landeseinheitlichen Logo.<br />

Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Vorgaben für Pkw’s, mit denen Perso-<br />

nenbeförderung betrieben wird und Empfehlungen aus der Praxis:<br />

• Automatikgurte an den Sitzen<br />

• Haltegriffe an den Rücksitzen<br />

• Haltestange vor dem ersten Sitz rechts<br />

• Halterung für den Zahltisch<br />

• Fußboden mit rutschfestem Belag<br />

• Schwingsitz für den Fahrer<br />

• Klimaanlage und Standheizung<br />

• Dachentlüftung<br />

• zusätzliche Wärme- und Schalldämmung<br />

• vom Fahrersitz schaltbare Beleuchtung des Fahrgastraumes<br />

• zusätzlicher Spiegel zur Fahrgastraum-Beobachtung<br />

• Fahrtzielanzeige<br />

• Kindersitze<br />

• Abfallbehälter<br />

Und von den ganz cleveren <strong>Bürgerbus</strong>vereinen wird vorne ein Sparschwein auf-<br />

gestellt, in das die dankbaren Fahrgäste ihr Wechselgeld stecken können, um<br />

dem Verein ein zusätzliches Grillfest zu ermöglichen.<br />

20


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Da der <strong>Bürgerbus</strong> als Pkw zugelassen ist, gibt es keine gesetzliche Pflicht für ei-<br />

nen Fahrtenschreiber, auch nicht für die digitale Technik. Allerdings erwartet das<br />

Verkehrsunternehmen, das die verkehrliche Verantwortung übernimmt, schon mal,<br />

dass ein Fahrtenschreiber eingebaut wird..<br />

Selbst als Niederflurfahrzeug läßt sich ein <strong>Bürgerbus</strong> einrichten. Hier wird der Bo-<br />

den in einem Teilbereich so abgesenkt und eine breitere Einstiegstür eingebaut,<br />

dass mobilitätsbehinderte Personen problemlos einsteigen können. Ein solches<br />

Fahrzeug wird vom Land durch einen höheren Förderbetrag bei der Anschaffung<br />

unterstützt.<br />

Als Basismodell kommen mittlerweile ganz verschiedene Fahrzeuge zum Einsatz.<br />

Neben dem vorherrschenden Mercedes Sprinter befördern VW LT-Busse, der<br />

Ford-Transit, Citoen-Jumper und Iveco <strong>Bürgerbus</strong>fahrgäste zu ihren Zielen.<br />

Umweltfreundlich in die <strong>Bürgerbus</strong>-Zukunft<br />

Während die meisten <strong>Bürgerbus</strong>se ihre Kraft noch aus herkömmlichen Benzin-<br />

und Dieselkraftstoffen schöpfen, hat bei einigen <strong>Pro</strong>jekten bereits eine neue Ener-<br />

giezukunft begonnen.<br />

Mit (Voll-)Gas ging Anfang Juni 1997 der <strong>Bürgerbus</strong> in Bad Driburg an den Start.<br />

Das Benzin-Fahrzeug wurde mit finanzieller Unterstützung der Westfälischen<br />

Ferngas AG zusätzlich mit einem Erdgasantrieb ausgerüstet und rollt nun als<br />

"Erdgasflitzer" umweltfreundlich durchs östliche Westfalen. Der historische Bür-<br />

gerbus Altena fährt mittlerweile ebenfalls mit diesem sogenannten bivalenten An-<br />

trieb. Seit Juni 2004 gewährt das Verkehrsministerium <strong>NRW</strong> für die Beschaffung<br />

eines <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugs mit Erdgasantrieb auf Antrag einen zusätzlichen Zu-<br />

schuss von 1.000 €.<br />

Die <strong>Bürgerbus</strong>vereine in Lindlar und Wipperfürth zeigen allerdings, dass man auch<br />

mit herkömmlichen Dieselmotoren einen Umweltbeitrag liefern kann: Sie betanken<br />

ihre Fahrzeuge mit Kraftstoff aus nachwachsenden Rohstoffen ("Bio-Diesel").<br />

21


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für <strong>Bürgerbus</strong>se<br />

Tu Gutes und sprich darüber<br />

Was großen Unternehmen und Institutionen recht ist, sollte <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />

billig sein. Schließlich lebt ihr Konzept vom Zuspruch und der Akzeptanz der Bür-<br />

gerinnen und Bürger. Skeptiker wollen überzeugt, Vereinsmitglieder und ehren-<br />

amtliche Fahrerinnen und Fahrer gewonnen werden.<br />

Deshalb dürfen eine aktive und fortwährende Öffentlichkeitsarbeit sowie ein kon-<br />

sequentes Marketing in keinem <strong>Bürgerbus</strong>verein fehlen. Mit Broschüren, Werbe-<br />

anzeigen, regelmäßigen Info-Heften, Flugblättern oder Plakaten können Bürger-<br />

busvereine auf sich und ihre Leistungen aufmerksam machen. Ganz wichtig dabei<br />

ist aber das persönliche Gespräch mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern.<br />

Tipps für die effektive Öffentlichkeitsarbeit:<br />

• Info-Material großzügig verteilen z.B. als Zeitungsbeilage, in Geschäften, an<br />

22<br />

Tankstellen, in öffentlichen Gebäuden auslegen<br />

• Info-Stände zu verschiedenen Anlässen aufstellen, Bürger gezielt ansprechen<br />

und von den Vorteilen des <strong>Bürgerbus</strong>ses überzeugen, z.B. bei Stadt- und<br />

Schützenfesten, auf Wochen-, Jahr- und Weihnachtsmärkten<br />

• Interviews in den lokalen Medien geben, Pressemitteilungen absetzen, Me-<br />

dienveranstalter zu Veranstaltungen einladen<br />

• Vereinssitzungen und andere interne Veranstaltungen für alle interessierten<br />

Bürgerinnen und Bürger öffnen<br />

• Ein offenes <strong>Bürgerbus</strong>-Büro und/oder eine <strong>Bürgerbus</strong>-Hotline einrichten, wo<br />

Fragen beantwortet, Anregungen und Kritik entgegengenommen werden<br />

• Kontakte und Zusammenarbeit mit andern <strong>Bürgerbus</strong>vereinen vereinbaren,<br />

anderen Vereinen in der Gründungsphase helfen<br />

• Bei Podiumsdiskussionen als Gesprächspartner und Diskussionsleiter präsent<br />

sein<br />

• Arbeitslose Mitbürger ansprechen und von der Sinnhaftigkeit der <strong>Bürgerbus</strong>-<br />

Arbeit überzeugen, im Arbeitsamt Infos aushängen oder -legen<br />

• Den <strong>Bürgerbus</strong> wo immer möglich vorstellen, mit Nachbarn, Freunden, Ver-<br />

wandten darüber sprechen


Der Koordinator: <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Ein Verein für die <strong>Bürgerbus</strong>vereine<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Im Herbst 1999 wurde von einigen Interessierten aus verschiedenen <strong>Bürgerbus</strong>-<br />

vereinen der Verband "<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> e.V." gegründet. Der Verein hat sich<br />

folgende Aufgaben in die Satzung geschrieben:<br />

- Förderung der Zusammengehörigkeit der <strong>Bürgerbus</strong>vereine Nordrhein-<br />

Westfalens.<br />

- Informationsaustausch zwischen den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen in <strong>NRW</strong> und dem<br />

<strong>NRW</strong>-Verkehrsministerium.<br />

- Beratung der <strong>Bürgerbus</strong>vereine sowie Informationsvermittlung aus anderen<br />

<strong>Bürgerbus</strong>vereinen oder aus dem Verkehrsministerium.<br />

- Unterstützung von neuen <strong>Bürgerbus</strong>-<strong>Pro</strong>jekten durch Vermittlung von Informa-<br />

tionen und Kontakten zu benachbarten oder beratenden <strong>Bürgerbus</strong>vereinen.<br />

"<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong>" will nicht die Interessen der einzelnen Vereine nach außen vertre-<br />

ten oder in deren Namen handeln. Die Eigenständigkeit der einzelnen <strong>Bürgerbus</strong>-<br />

vereine soll nicht eingeschränkt werden. Alle <strong>Bürgerbus</strong>vereine in <strong>NRW</strong> können<br />

Mitglieder bei "<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong>" werden. Ein verbindlicher Mitgliedsbeitrag wird<br />

nicht erhoben, weil das Land auch diesen Verband durch eine Organisationspau-<br />

schale unterstützt. Da mit der Anzahl der Vereine aber auch die Aufwendungen<br />

gestiegen sind, hat die Mitgliederversammlung 2004 den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen einen<br />

freiwilligen Mitgliedsbeitrag entsprechend den finanziellen Möglichkeiten empfoh-<br />

len.<br />

Des Weiteren sind alle Interessierten eingeladen, im Rahmen der Vereinsarbeit an<br />

der <strong>Bürgerbus</strong>-Idee mitzuwirken.<br />

Willkommen im Internet:<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> ist mit eigener Homepage im World Wide Web unter<br />

„www.pro-buergerbus-nrw.de“ vertreten. Jeder Verein hat die Möglichkeit, im<br />

Rahmen dieses Auftritts seine eigene Vereinsarbeit vorzustellen.<br />

Hier sind auch viele weiter Informationen und Materialien rund um den <strong>Bürgerbus</strong><br />

zu finden. Ein Besuch lohnt sich.<br />

23


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

24


Anhang<br />

Die Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong>förderung im Wortlaut:<br />

923<br />

Richtlinien<br />

über die Gewährung von Zuwendungen<br />

für <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben in Nordrhein-Westfalen<br />

(<strong>Bürgerbus</strong>förderung <strong>NRW</strong>)<br />

RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung<br />

v. 22.10.2003 – II B 4-51-08.14 -<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

1.<br />

Zuwendungszweck<br />

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie der Verwaltungsvorschriften zu<br />

§ 44 LHO – VV/VVG – Zuwendungen zur Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen sowie<br />

zum Ausgleich der Organisationskosten für <strong>Bürgerbus</strong>vereine zur Unterstützung der durch<br />

ehrenamtliche Tätigkeit realisierten <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben und zur Verbesserung des ÖPNV-<br />

Angebots insbesondere im ländlichen Raum.<br />

Als <strong>Bürgerbus</strong> gilt der mit Kleinbussen durchgeführte Öffentliche Personennahverkehr<br />

nach dem Personenbeförderungsgesetz, soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck<br />

gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird.<br />

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr<br />

entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der<br />

verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

2.<br />

Gegenstand der Förderung<br />

2.1<br />

Pauschaler Ausgleich der Organisationskosten des jeweiligen <strong>Bürgerbus</strong>vereins;<br />

Organisationskosten sind alle Ausgaben des Vereins, die im Zusammenhang mit dem <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben<br />

stehen. Hierzu gehören auch Ausgaben für<br />

- ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen<br />

und Fahrer sowie für Fahrtkosten, Ehrungen,<br />

- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,<br />

- Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren<br />

- die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veranstaltungen.<br />

2.2<br />

Beschaffung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen;<br />

- als Erstbeschaffung für neue <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben, wenn der vorgesehene Einsatz des<br />

Fahrzeuges eine jährliche Laufleistung von mindestens 20.000 km erwarten lässt;<br />

- als Ersatzbeschaffung für <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuge, die im Förderjahr ein Alter von sieben<br />

Jahren erreichen oder ein Alter von fünf Jahren erreichen und eine Laufleistung von über<br />

300.000 km aufweisen. Das Altfahrzeug ist zu veräußern; es kann auf Antrag im Einzel-<br />

25


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

fall für eine Dauer von mindestens zwei Jahren als Reservefahrzeug weiter eingesetzt<br />

werden.<br />

3.<br />

Zuwendungsempfänger<br />

3.1<br />

Zuwendungsempfänger für die Förderung nach Nr. 2.1 ist die Gemeinde, in deren Gebiet<br />

der überwiegende Teil der Betriebsleistungen des <strong>Bürgerbus</strong>ses erbracht wird. Diese leitet<br />

die Förderung in voller Höhe an den <strong>Bürgerbus</strong>verein weiter.<br />

3.2<br />

Zuwendungsempfänger für die Förderung nach Nr. 2.2 ist das Verkehrsunternehmen oder<br />

die Gemeinde im Sinne der Nr. 4.2,welche das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug einsetzen.<br />

4.<br />

Zuwendungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für die Förderung ist, dass<br />

4.1 * 1<br />

die Gemeinde, in deren Gebiet der <strong>Bürgerbus</strong> betrieben wird, die Übernahme aus dem Betrieb<br />

resultierender Defizite garantiert und damit die Gesamtfinanzierung des Vorhabens<br />

sichert;<br />

4.2<br />

ein Verkehrsunternehmen oder die Gemeinde Genehmigungsinhaber und verantwortlicher<br />

Unternehmer nach dem Personenbeförderungsgesetz der <strong>Bürgerbus</strong>linie ist oder bei neuen<br />

<strong>Bürgerbus</strong>vorhaben wird und die Sicherheit des Fahrzeuges, die Aufsicht über den Fahrbetrieb<br />

und die Schulung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sicherstellt; dies ist<br />

vertraglich zwischen dem Genehmigungsinhaber, dem <strong>Bürgerbus</strong>verein und den einzelnen<br />

ehrenamtlichen Fahrern abzusichern;<br />

4.3<br />

der <strong>Bürgerbus</strong>verein den Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und<br />

Fahrern dauerhaft und zuverlässig sicherstellen kann. Im Fall der Neugründung von <strong>Bürgerbus</strong>vereinen<br />

ist die Förderung nach Nr. 2.1 ab dem Zeitpunkt der Vereinsgründung mit<br />

der Maßgabe der Betriebsaufnahme innerhalb von zwölf Monaten zulässig;<br />

4.4<br />

der Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses auf der Grundlage eines zwischen <strong>Bürgerbus</strong>verein und Verkehrsunternehmen<br />

abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und Tarifkonzeptes durchgeführt<br />

wird.<br />

5.<br />

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen<br />

5.1<br />

Zuwendungsart: <strong>Pro</strong>jektförderung<br />

5.2<br />

Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung<br />

26


5.3<br />

Form der Zuwendung: Zuweisung/Zuschuss<br />

5.4<br />

Bemessungsgrundlage<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

5.4.1<br />

Festbetrag für die Förderung nach Nr. 2.1 : 5.000 EUR/Jahr;<br />

soweit der Bewilligungszeitraum nicht das gesamte Kalenderjahr umfasst, ist der Festbetrag<br />

entsprechend zu reduzieren.<br />

5.4.2 * 2<br />

Festbetrag je <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug (Nr. 2.2) : 30.000 EUR.<br />

Festbetrag je <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug mit Niederflurbereich: 34.000 EUR.<br />

Bei Ersatzbeschaffungen ist der Verkaufserlös des Altfahrzeuges für die Beschaffung des<br />

neuen Fahrzeuges einzusetzen; übersteigen Verkaufserlös und Förderung die Gesamtausgaben<br />

für das Neufahrzeug, vermindert sich die Förderung um den die Gesamtausgaben<br />

übersteigenden Betrag.<br />

6.<br />

Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />

6.1<br />

Es ist sicherzustellen, dass bei der Weiterleitung der Zuwendungen nach Nr. 2.1 an den<br />

<strong>Bürgerbus</strong>verein die maßgeblichen Bestimmungen dieser Richtlinien sowie des jeweiligen<br />

Zuwendungsbescheides dem <strong>Bürgerbus</strong>verein auferlegt werden. Bei der Weiterleitung der<br />

Förderung sind die ANBest-P zum Bestandteil entsprechender Zuwendungsbescheide zu<br />

machen.<br />

6.2<br />

Die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sind im<br />

Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu berücksichtigen<br />

(§ 2 Abs. 8 ÖPNVG <strong>NRW</strong>). Ebenso ist den Belangen von Frauen, Personen, die<br />

Kinder betreuen, und Kindern in geeigneter Weise Rechnung zu tragen (§ 2 Abs. 9<br />

ÖPNVG <strong>NRW</strong>).<br />

6.3<br />

Die Förderung von <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeugen (Nr. 2.2) hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass<br />

das neue Fahrzeug für eine Dauer von sieben Jahren oder für eine Dauer von mindestens<br />

fünf Jahren und dem Erreichen einer Laufleistung von 300.000 km als <strong>Bürgerbus</strong> einzusetzen<br />

ist; die Zweckbindungsfrist beginnt am Tag der Zulassung auf den Antragsteller.<br />

7<br />

Verfahren<br />

7.1<br />

Zuwendungen sind unter Verwendung des Musters der Anlage 1 zu beantragen. Antragsfrist<br />

ist der 30. September für die Förderung im Folgejahr. In Einzelfällen können auch<br />

später eingehende Anträge berücksichtigt werden.<br />

27


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

7.2<br />

Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Gemeinde liegt oder bei<br />

der Förderung nach Nr. 2.2 der überwiegende Teil der Betriebsleistung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuges<br />

erbracht wird.<br />

7.3<br />

Der Bewilligung der Förderung nach Nr. 2.1 ist das Muster der Anlage 2, der Bewilligung<br />

der Förderung nach Nr. 2.2 das Muster der Anlage 3 zu Grunde zu legen. Die Förderung<br />

nach Nr. 2.1 wird je zur Hälfte am 30.01. und am 30.08. ausgezahlt.<br />

7.4<br />

Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 4 zu führen. Der jeweilige<br />

<strong>Bürgerbus</strong>verein hat den Nachweis nach Nr. 7.6 ANBest-G für die Förderung nach Nr. 2.1<br />

nach dem Muster der Anlage 5 mit Belegen zu führen, die von der Gemeinde zu prüfen<br />

sind. Auf die Vorlage der Belege zum Nachweis nach Nr. 7.6 ANBest-G mit dem Verwendungsnachweis<br />

der Gemeinde für die Förderung nach Nr. 2.1 wird grundsätzlich verzichtet.<br />

7.5<br />

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis<br />

und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides<br />

und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG<br />

zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden<br />

sind.<br />

8.<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinien treten am 01.11.2003 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2007<br />

* 1<br />

Mit Erlass vom 22. Juli 2004 hat das Verkehrsministerium <strong>NRW</strong> eine Änderung<br />

der Richtlinie verfügt:<br />

Nach Ziffer 4.1 der <strong>Bürgerbus</strong>richtlinie ist eine Kostenübernahmeerklärung der<br />

Gemeinde Zuwendungsvoraussetzung. In den Fällen, in denen die Stadtwerke als<br />

Verkehrsunternehmen Genehmigungsinhaber für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb sind,<br />

reicht auch eine vertragliche Vereinbarung aus, in denen die Stadtwerke eine Ü-<br />

bernahme der aus dem Betrieb resultierenden Defizite garantiert.<br />

* 2<br />

Mit Erlass vom 2. Juni 2005 wurde eine weitere Förderung von zusätzlich 1.000 €<br />

für die Anschaffung eines <strong>Bürgerbus</strong>ses mit Ergasantrieb ermöglicht.<br />

28


Von der ersten Idee zum laufenden Betrieb<br />

Die Checkliste für den Überblick<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

<strong>Bürgerbus</strong>ler sind Individualisten. Daher gibt es auch kein Patentrezept für die<br />

Gründung eines neuen <strong>Pro</strong>jektes. Die folgende Liste gibt aber die wesentlichen<br />

Schritte an, die beachtet werden sollen, und dient daher als Empfehlung.<br />

Die Verteilung der Aufgaben ist teilweise nicht zwingend vorgegeben, sondern<br />

kann auch anders vereinbart werden. Zum Teil ist dies auch abhängig davon, von<br />

wo die Initiative ausgeht und wie weit z.B. das Engagement der Gemeinde und<br />

des Verkehrsunternehmens geht.<br />

Die zeitliche Abfolge der Aufgaben ist ebenfalls nicht absolut, sondern gibt nur<br />

eine grobe Richtung an, die wesentlich von den örtlichen Gegebenheiten beein-<br />

flusst wird.<br />

Wie bei allen guten Dingen kann als Daumengröße angenommen werden, dass<br />

die Vorbereitung alles in allem etwa 9 Monate dauert.<br />

Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />

Informationen einholen Informationen einholen<br />

Kontakte zu <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong><br />

<strong>NRW</strong> und/oder Nachbar-<br />

vereine herstellen<br />

Erstellung eines Grobkonzeptes<br />

für das zu lösende<br />

ÖPNV-<strong>Pro</strong>blem<br />

Kontakt zur Gemeinde<br />

herstellen, ob das <strong>Pro</strong>jekt<br />

getragen werden wird<br />

Bürgerversammlung zur<br />

Information und Motivie-<br />

rung Interessierter<br />

Öffentlichkeitsarbeit und<br />

Fahrerwerbung<br />

Entwurf einer Vereinssatzung<br />

Kontakte zu <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong><br />

<strong>NRW</strong> und/oder Nachbar-<br />

vereine herstellen<br />

Erstellung eines Grobkonzeptes<br />

für das zu lösende<br />

ÖPNV-<strong>Pro</strong>blem<br />

Kontakt zu einem VU herstellen<br />

Bürgerversammlung zur<br />

Information und Motivierung<br />

Interessierter<br />

Entwurf einer Vereinssatzung<br />

29


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />

Vereinsgründung<br />

Eintragung in das Vereinsregister<br />

beim Amtsgericht<br />

als e.V.<br />

Antrag bei der Gemeinde<br />

auf Beschluss zur Übernahme<br />

der nicht gedeckten<br />

Kosten<br />

Abstimmung mit VU über<br />

Linie, Fahrplan und Tarif<br />

Vereinbarung zwischen<br />

Verein und VU zur Aufga-<br />

benverteilung<br />

Abstimmung über das<br />

Fahrzeug und die Ausstattung<br />

Abschließende Festlegung<br />

von Linie, Fahrplan und<br />

Tarif<br />

Fahrerwerbung weiterführen<br />

Vermietung der Werbeflächen<br />

auf Fahrzeug, Fahrausweise<br />

30<br />

Ratsbeschluss zur Übernahme<br />

der nicht gedeckten<br />

Kosten<br />

Mitarbeit bei der Erarbeitung<br />

von Linie, Fahrplan<br />

und Tarif<br />

Antrag auf Förderung des<br />

Vereins durch die Organisationspauschale<br />

evtl. Abstimmung über das<br />

Fahrzeug und die Ausstattung<br />

Straßenverkehrsrechtliche<br />

Anordnung der Haltestellen<br />

Vermietung der Werbeflächen<br />

auf Fahrzeug, Fahrausweise<br />

Mitarbeit bei der Erarbeitung<br />

von Linie, Fahrplan<br />

und Tarif<br />

Vereinbarung zwischen<br />

Verein und VU zur Aufga-<br />

benverteilung<br />

Abstimmung über das<br />

Fahrzeug und die Ausstattung<br />

Antrag auf Förderung des<br />

Fahrzeuges<br />

Bestellung des Fahrzeuges<br />

Antrag der Konzession


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />

Gesundheitsuntersuchungen<br />

Führerscheinumstellung<br />

auf EU-Führerschein beantragen<br />

Fahrerlaubnis zur Personenbeförderungbeantragen<br />

Meldung der Fahrer an das<br />

VU<br />

Fahrausweise drucken<br />

lassen<br />

Unterstellung und Wartung<br />

des Fahrzeuges klären,<br />

Reinigung und Tanken<br />

Vereinbarung zur Bereitstellung<br />

eines Ersatzfahrzeuges<br />

Vereinbarungen der Fahrer<br />

mit dem Verkehrsunternehmen<br />

Information der Bürgerschaft<br />

zum Betriebsbeginn<br />

Dienstplan erstellen<br />

Eröffnung des Betriebs<br />

planen<br />

Erstellung eines Handbuches<br />

Fahrerschulung<br />

Fahrausweise drucken<br />

lassen<br />

Vereinbarung zur Bereitstellung<br />

eines Ersatzfahrzeuges<br />

Berufsgenossenschaftliche<br />

Versicherung der Fahrer<br />

Vereinbarungen mit den<br />

Fahrern<br />

Versicherung des Fahrzeuges<br />

Erstellung der Fahrpläne<br />

für die Haltestellen<br />

Aufbau der Haltestellen Aufbau der Haltestellen<br />

Information der Bürgerschaft<br />

zum Betriebsbeginn<br />

Eröffnung des Betriebs<br />

planen<br />

Information der Bürgerschaft<br />

zum Betriebsbeginn<br />

31


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

32<br />

Betriebseröffnung<br />

Bürger/Verein Gemeinde Verkehrsunternehmen<br />

Diensteinteilung Jährlich Organisationspau- Konzessionsänderungen<br />

schale beantragen beantragen<br />

Reinigung und Tanken Verwendung der OrganisaSchwerbehindertenerstattionspauschale prüfen und<br />

der BR gegenüber nachweisentung<br />

beantragen<br />

Öffentlichkeitsarbeit Betriebsüberwachung<br />

Fahrerbetreuung und Vereinsarbeit<br />

kontinuierliche Fahrerwerbung<br />

Evtl. Annahme der Fahrgeldeinnahmen<br />

und Abrechnung<br />

der Betriebskos-<br />

ten<br />

Evtl. Jahresabschlussrechnung<br />

und Steuererklärung <br />

Organisationskostenabrechnung<br />

prüfen<br />

Evtl. Betriebskostenabrechnung<br />

prüfen<br />

Ausgleich der Defizite<br />

Evtl. Annahme der Fahrgeldeinnahmen<br />

und Abrechnung<br />

der Betriebskosten


Für jeden Fahrer Pflicht<br />

Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Der Antrag auf Neuerteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgast-<br />

beförderung mit Pkw im Linienverkehr ist über das örtliche Meldeamt beim zu-<br />

ständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Vordruck vom Straßenverkehrsamt).<br />

Dem Antrag sind beizufügen:<br />

• Antrag auf Ausstellung eines EU-Führerscheins wegen Umtausch (Vordruck<br />

vom Straßenverkehrsamt)<br />

• Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Flensburg<br />

• Führungszeugnis (Belegart O)<br />

• Bescheinigung über eine arbeits- oder betriebsmedizinische Untersuchung<br />

nach „Grundsatz 25“ oder eine ärztliche Untersuchung nach § 48 Abs. 4 Nr. 3<br />

und 4 Fahrerlaubnisverordnung<br />

Insgesamt ist bis zur Erteilung der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von ca. 5 Wochen<br />

einzurechnen.<br />

Die Unterschrift unter dem Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister<br />

ist amtlich zu beglaubigen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein.<br />

Die Unterschrift für den EU-Führerschein ist auf einem separaten Aufkleber mit<br />

einem speziellen Stift zu leisten. Dem Antrag sind die Kopie des bisherigen Füh-<br />

rerscheins sowie ein Lichtbild (35 x 45 mm) beizufügen.<br />

Das Führungszeugnis wird über das örtliche Meldeamt bezogen. Wichtig ist der<br />

Typ „Belegart O“, damit das Zeugnis direkt an den Verein oder das Verkehrsun-<br />

ternehmen geschickt werden kann. Zur eindeutigen Identifizierung ist der Ge-<br />

burtsname der Mutter anzugeben.<br />

Die Vorgaben für die Gesundheitsuntersuchung sowie die erforderlichen Untersu-<br />

chungsintervalle wurden durch einen Erlass des Verkehrsministeriums vom 26.<br />

33


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Oktober 2006 neu geregelt. Der Erlass ist im Anhang wiedergegeben und wird<br />

separat erläutert.<br />

Die Gebühren für die einzelnen Dokumente sowie für die Gesundheitsuntersu-<br />

chungen fallen offensichtlich verschieden aus. Folgende Gebühren sind beispiel-<br />

haft und können auch anders ausfallen:<br />

Fahrerlaubnis Erstantrag 37,50 €<br />

Fahrerlaubnis Verlängerung 32,90 €<br />

Umtausch Führerschein 18,90 €<br />

Auszug Flensburg kostenlos<br />

Führungszeugnis 7,80 €<br />

Gesundheitsuntersuchung AMD ca. 50,00 € (Angebote einholen und vergleichen)<br />

Es macht Sinn, neue Fahrerinnen und Fahrer zunächst untersuchen zu lassen,<br />

bevor die Führerscheinumstellung und die Fahrerlaubnis beantragt werden. Sollte<br />

der Arzt die Interessenten nicht zum Fahrdienst zulassen, können die weiteren<br />

Gebühren eingespart werden.<br />

Seit September 2002 gilt der großen Busführerscheins übrigens auch als Fahrer-<br />

laubnis für <strong>Bürgerbus</strong>se. Bis dahin musste auch der Berufsbusfahrer zusätzlich die<br />

Fahrerlaubnis für <strong>Bürgerbus</strong>se beantragen.<br />

34


Gesundheitsuntersuchungen zur Fahrerlaubnis<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Schon der Erlass des Verkehrsministeriums <strong>NRW</strong> vom 24. Juni 1999 hatte einige<br />

Sonderregelungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für<br />

<strong>Bürgerbus</strong>fahrer eingeführt. Damit sollten die Anforderungen an die körperliche<br />

Eignung und an das Sehvermögen den besonderen Gegebenheiten im Bürger-<br />

busbetrieb angepasst werden. Da es bei der Auslegung und Anwendung dieses<br />

Erlasses immer wieder zu <strong>Pro</strong>blemen kam, ist auf Grund der Erfahrungen ein<br />

neuer Erlass mit Datum vom 26. Oktober 2006 verfasst worden. Da hier noch eine<br />

Übergangsregelung einzufügen war, ist dieser Erlass aufgehoben und durch einen<br />

neuen Erlass vom 29.01.2007 ersetzt worden, der bis auf den neuen Punkt 6<br />

wortgleich zum Erlass vom 26.Oktober. ist. Der Erlass des Verkehrsministeriums<br />

ist über die Bezirksregierungen an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt<br />

worden und liegt allen Straßenverkehrsämtern, wahrscheinlich auch allen Polizei-<br />

dienststellen vor.<br />

Die folgenden Erläuterungen sollen der besseren Verständlichkeit des Erlasses<br />

dienen und wurden mit dem Verkehrsministerium abgestimmt:<br />

Die Sonderregelungen des Erlasses bieten eine zusätzliche Alternative zu den<br />

Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Die Fahrerlaubnis zur Fahrgast-<br />

beförderung kann daher auch nach den Vorgaben aus § 48 Fahrerlaubnisverord-<br />

nung erworben werden. Dann sind die aufwändigeren Gesundheits- und Leis-<br />

tungsuntersuchungen nach den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung<br />

vorzunehmen. Der Vorteil liegt darin, dass die Fahrerlaubnis auf Grund dieser Un-<br />

tersuchungen unabhängig vom Alter des <strong>Bürgerbus</strong>fahrers für fünf Jahre ohne<br />

Zwischenuntersuchungen gültig ist und nicht auf den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb beschränkt<br />

wird.<br />

Regelungen des Erlasses<br />

Wenn die Regelungen des Erlasses in Anspruch genommen werden, sind dage-<br />

gen lediglich Gesundheitsuntersuchung nach dem so genannten „Grundsatz 25“<br />

35


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

(G 25) erforderlich. Dadurch entfällt der Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV<br />

und die Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV. Im Untersuchungsprogramm des<br />

G 25 ist eine allgemeine körperliche Untersuchung sowie ein Seh- und Hörtest<br />

enthalten. Zum Ausgleich für die geringeren Anforderungen des Untersuchungs-<br />

programms ist diese Untersuchung allerdings ab dem 65. Lebensjahr jährlich zu<br />

wiederholen. Außerdem gilt die Fahrerlaubnis dann ausschließlich für den Bürger-<br />

busbetrieb.<br />

Da es sich bei der Untersuchung nach G 25 eigentlich um eine arbeitsmedizini-<br />

sche Vorsorgeuntersuchung handelt, ist diese durch einen Arbeits- oder Betriebs-<br />

mediziner vorzunehmen.<br />

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt und kann<br />

dann für jeweils fünf Jahre verlängert werden. Grundsätzlich ist bei jeder Verlän-<br />

gerung das Ergebnis einer Gesundheitsuntersuchung nach G 25 vorzulegen. Ab<br />

dem 65. Lebensjahr muss diese Untersuchung dann jährlich vorgenommen wer-<br />

den und das Ergebnis dieser Untersuchung ist mit der Fahrerlaubnis mitzuführen<br />

werden. Spätestens wenn eine Fahrerlaubnis erteilt oder verlängert wird, die über<br />

das 65. Lebensjahr hinausgeht, wird folgende Eintragung vorgenommen:<br />

„Ab dem 65. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur gültig,<br />

wenn eine positive arbeits- oder betriebsmedizinische Untersuchungsbescheini-<br />

gung mitgeführt wird, die nicht älter als 1 Jahr ist.“<br />

Durch den neuen Erlass ist es nicht mehr erforderlich,<br />

36<br />

• dass zwischen Ersterteilung und Verlängerung unterschieden werden<br />

muss,<br />

• dass jüngere Fahrer 2-3 Jahre nach der Ersterteilung der Fahrerlaubnis die<br />

Untersuchung erneut vornehmen lassen müssen,<br />

• dass die Fahrerlaubnis für Fahrer ab 55 Jahren nur bis zum 60. Lebensjahr<br />

erteilt wird und dann verlängert werden muss und<br />

• dass Fahrer schon ab 60 Jahren jährliche Untersuchungen vornehmen las-<br />

sen müssen.


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Die neue Regelung gilt auch für die jetzt zwischen 60 und 65 Jahre alten Bürger-<br />

busfahrer, in deren Fahrerlaubnis noch die Auflage steht eine Untersuchungsbe-<br />

scheinigung mitzuführen, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Diese Übergangsre-<br />

gelung wurde als Punkt 6 neu in den Erlass aufgenommen. Damit bei einer Ver-<br />

kehrskontrolle die Gültigkeit der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden kann, ist<br />

eine Kopie des Erlasses im <strong>Bürgerbus</strong> mitzuführen.<br />

Untersuchungsumfang G 25<br />

Da Arbeits- und Betriebsmediziner auch die Untersuchungen für den Erwerb der<br />

Fahrerlaubnis nach den Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung durchführen, ist<br />

darauf zu achten, dass lediglich das Untersuchungsprogramm nach G 25 vorge-<br />

nommen wird. Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Fahrerlaubnis für<br />

<strong>Bürgerbus</strong>fahrer die eingeschränkte Untersuchung ausreichend ist. In der Regel<br />

sind die Arbeits- und Betriebsmediziner nicht über die Regelungen des Erlasses<br />

informiert und legen möglicherweise die Anforderungen der Fahrerlaubnisverord-<br />

nung zu Grunde, wenn sie erfahren, dass die Untersuchung benötigt wird, um eine<br />

Fahrerlaubnis zu erlangen.<br />

Der Grundsatz 25 enthält folgenden Untersuchungsumfang:<br />

• tätigkeitsbezogene Anamnese<br />

• Ganzkörperstatus (körperliche Untersuchung) mit besonderer Berücksichtigung<br />

von Herz-Kreislaufstörungen sowie neurologischen und psychischen Auffällig-<br />

keiten<br />

• Urinstatus mit Mehrfachteststreifen (bei unklaren Fällen auch Blut und weitere<br />

Urinuntersuchungen)<br />

• zentrale Tagessehschärfe Ferne (Anforderungsstufe 1)<br />

0,7 für beidäugiges Sehen (besseres Auge), 0,5 für das schlechtere Auge<br />

Die Grenzwerte können mit oder ohne Sehhilfe erreicht werden, die Verwen-<br />

dung einer Sehhilfe wird vermerkt.<br />

• räumliches Sehen<br />

• Farbsinn<br />

37


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

• Gesichtsfeld (Anforderungsstufe 1)<br />

38<br />

normales Gesichtsfeld, Perimetrie mit einem automatischen Halbkugelperime-<br />

ter, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung<br />

• Dämmerungssehen/Blendungsempfindlichkeit (Anforderungsstufe 1)<br />

• Hörvermögen durch Feststellung des Sprachverständnisses bei Umgangs-<br />

sprache 5 Meter (Anforderungsstufe 2; das Tragen von Hörgeräten ist zuge-<br />

lassen)<br />

Die unterschiedlichen Anforderungsstufen werden in einer Tabelle der G 25 ent-<br />

sprechend der Tätigkeit festgelegt. Die <strong>Bürgerbus</strong>se entsprechen in dieser Tabelle<br />

„sonstigen Kraftfahrzeugen für den Personentransport“.<br />

Diabetes mellitus begründet gesundheitliche Bedenken nur bei erheblichen<br />

Schwankungen der Blutzuckerwerte, insbesondere mit Neigung zur Hypoglykä-<br />

mie. Besondere Aufmerksamkeit ist beim Diabetes-Typ I geboten. Therapiepflich-<br />

tige Bewerber einer Fahrerlaubnis sind nach Anlage 4 FeV nur ausnahmsweise<br />

geeignet. Die Eignung ist mindestens an eine gute Stoffwechselführung ohne Un-<br />

terzuckerung über etwa drei Monate und an vorzeitige Nachuntersuchungen, bei<br />

Insulintherapie zusätzlich an regelmäßige Kontrollen gebunden.<br />

Der Wortlaut des Grundsatzes 25 darf aus Urheberrechtsgründen nicht hier veröf-<br />

fentlicht werden. Er ist bei den Arbeits- oder Betriebsmedizinern vorhanden und<br />

liegt auch <strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong> vor. Im Zweifelsfall sind bei diesen Stellen detail-<br />

liertere Informationen zum Untersuchungsumfang zu bekommen.<br />

Wenn die Untersuchung nach G 25 keine eindeutigen Ergebnisse liefert, kann die<br />

Tauglichkeit durch ein gesondertes medizinisches Gutachten nachgewiesen wer-<br />

den, z.B. durch eine gesonderte Untersuchung beim Augenarzt. Außerdem soll<br />

der Betriebsmediziner ergänzende Leistungsuntersuchungen vornehmen, wenn er<br />

Anzeichen von Leistungsminderungen feststellt. Zu diesen zusätzlichen Untersu-<br />

chungen muss der untersuchte Fahrer und natürlich auch derjenige, der die Kos-<br />

ten trägt, seine Zustimmung geben.


sonstige Regelungen<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Weder die Fahrerlaubnisverordnung noch der Erlass des Verkehrsministeriums<br />

sieht eine Altersbegrenzung für <strong>Bürgerbus</strong>fahrer vor. Der bisherige Hinweis auf 70<br />

Jahre war eine unverbindliche Empfehlung aus dem Ministerium, die nun nicht<br />

mehr ausgesprochen wird.<br />

Wer bereits einen Führerschein der Klasse D oder D1 besitzt (Personenbeförde-<br />

rungsschein für Busse), benötigt seit einer Änderung der FeV keine weitere Fahr-<br />

erlaubnis für den <strong>Bürgerbus</strong>.<br />

Weitere Informationen:<br />

§ 48 Fahrerlaubnisverordnung: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php<br />

Anlage 5 zur FeV: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_05.php<br />

Anlage 6 zur FeV: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php<br />

BGI 784, Kommentar zum G 25: http://www.bg-bahnen.de/pdf/bgi_784.pdf<br />

Der Wortlaut des Erlasses vom 29. Januar 2007 ist auf den folgenden Seiten wie-<br />

dergegeben.<br />

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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

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Antworten auf häufige Fragen<br />

Wofür darf der <strong>Bürgerbus</strong> eingesetzt werden?<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Der <strong>Bürgerbus</strong> wird gefördert als Fahrzeug für den öffentlichen Nahverkehr und<br />

steht im Eigentum des betreuenden Verkehrsunternehmens. Daher darf der Bür-<br />

gerbus lediglich für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb eingesetzt werden, also im Linienbetrieb<br />

auf den konzessionierten Strecken. Darüber hinaus kann der Bus auch für Bür-<br />

gerbusveranstaltungen benutzt werden, wenn also ein <strong>Bürgerbus</strong>treffen besucht<br />

oder ein anderer <strong>Bürgerbus</strong>verein beraten werden soll. Solche Fahrten sind aller-<br />

dings mit dem Verkehrsunternehmen abzustimmen. Der <strong>Bürgerbus</strong> darf nicht für<br />

Ausflugsfahrten des Kegelklubs oder für die sonntägliche Spazierfahrt der Groß-<br />

familie eingesetzt werden.<br />

Kann die <strong>Bürgerbus</strong>linie auch über die Gemeindegrenze hinaus gehen?<br />

Schon der erste deutsche <strong>Bürgerbus</strong>verein betrieb eine Linie über die Grenze bis<br />

in die benachbarten Niederlande. Natürlich ist der <strong>Bürgerbus</strong>betrieb nicht nur auf<br />

das Gemeindegebiet beschränkt. Die Grenzen ergeben sich letztlich aus den ge-<br />

wünschten Umlaufzeiten, den Zielen des <strong>Bürgerbus</strong>verkehrs und aus dem Kon-<br />

zessionsrecht. Bei einem gemeindeübergreifenden Verkehr sollte allerdings recht-<br />

zeitig über die Kostenverteilung gesprochen werden.<br />

Kann der <strong>Bürgerbus</strong> auf Zuruf halten?<br />

Als besonderer Service wird oft gewünscht, dass der <strong>Bürgerbus</strong> auf Zuruf auch<br />

außerhalb der Haltestellen anhält, um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen.<br />

Grundsätzlich ist der <strong>Bürgerbus</strong> an die angeordneten Haltestellen gebunden, aber<br />

es gibt Möglichkeiten. Aus dem Verkehrsministerium liegt dazu eine Stellungnah-<br />

me vor:<br />

Das Halten im Linienverkehr außerhalb von genehmigten Haltestellen bedarf kei-<br />

ner Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb<br />

von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Das Betriebspersonal<br />

hat die Möglichkeit, im Rahmen des § 14 Abs. 3 BOKraft in eigener Verantwortung<br />

zu entscheiden, ob Fahrzeuge außerhalb von Haltestellen ausnahmsweise betre-<br />

ten bzw. verlassen werden dürfen. Die gleiche Regelung enthält auch § 4 Abs. 3<br />

45


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-<br />

und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.<br />

Von dem Gebot, Fahrgäste nur an Haltestellen ein- bzw. aussteigen zu lassen,<br />

darf das Betriebspersonal nur nach weitestgehendem Ausschluss einer Straßen-<br />

verkehrsgefährdung abweichen. Dabei darf die Entscheidung hierüber nicht alleine<br />

beim Fahrer liegen. Vielmehr ist nach gewissen Grundsätzen zu verfahren, die mit<br />

dem Betriebspersonal verantwortlich durchzusprechen sind.<br />

Soll das Ein- und Aussteigen außerhalb von genehmigten Haltestellen im Fahrplan<br />

enthalten sein und mit ihm ortsüblich bekannt gemacht werden, so bedarf dies<br />

gemäß § 40 Abs. 2 PBefG der Zustimmung der Genehmigungsbehörde.<br />

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass das Halten auf Zuruf nur dann erlaubt ist,<br />

wenn die Bereiche und die Situationen vorab mit dem Verkehrsunternehmen ab-<br />

gestimmt wurden. Ansonsten trägt der Fahrer die Verantwortung für Schäden, die<br />

dabei entstehen.<br />

Dürfen mit dem <strong>Bürgerbus</strong> auch Fahrgäste nach Hause gebracht werden?<br />

Der <strong>Bürgerbus</strong> fährt wie andere Linienverkehr auch auf einer genehmigten Linie<br />

mit festen Haltestellen. Diese Streckenführung ist verbindlich und darf ohne zwin-<br />

genden Grund im Personenverkehr nicht verlassen werden. Wenn von dieser<br />

Strecke abgewichen wird, um z.B. einen Fahrgast bei schlechten Wetter bis vor<br />

die Haustür zu bringen, der riskiert seinen Versicherungsschutz.<br />

Wie viele Personen dürfen im <strong>Bürgerbus</strong> befördert werden?<br />

Die Frage, wie viele Personen im <strong>Bürgerbus</strong> befördert werden dürfen, wurde lange<br />

und heftig diskutiert. Zwar darf man mit dem Pkw-Führerschein nur ein Fahrzeug<br />

mit maximal acht Fahrgastplätzen führen, über die Anzahl der Fahrgäste schwieg<br />

sich der Gesetzgeber allerdings aus. Aus diversen Gerichtsurteilen wurde schon<br />

mal die Ansicht entnommen, es dürften mehr Fahrgäste mitgenommen werden,<br />

als Sitzplätze oder Gurte vorhanden sind, solange der Fahrer nicht gestört und<br />

das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird.<br />

46


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Auf dem Umweg einer EU-Verordnung wurde nun diese Streitfrage abschließend<br />

geklärt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt in ihrem § 21 Abs. 1 seit dem<br />

16. Mai 2006 klipp und klar:<br />

„In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicher-<br />

heitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.“<br />

Für die Liebhaber von Oldtimern oder für andere Fahrzeuge, die keine Sicher-<br />

heitsgurte haben, gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie<br />

Sitzplätze vorhanden sind. Hier hilft also ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Eine<br />

Ausnahme gibt es nur für Kraftomnibusse, bei denen die Beförderung stehender<br />

Personen zugelassen ist, und da gehören die <strong>Bürgerbus</strong>se nicht zu.<br />

Was passiert, wenn mehr als acht Personen zusteigen wollen?<br />

Entsprechend der oben genannten Rechtslage müssen alle Fahrgäste an der Hal-<br />

testelle stehen gelassen werden, die auf den acht Fahrgastplätzen nicht unterzu-<br />

bringen sind. Wenn der Fahrplan es zulässt, kann aber vielleicht zurück gefahren<br />

werden, wenn einige Fahrgäste ausgestiegen sind. Möglicherweise lässt sich auch<br />

eine Vereinbarung mit dem ortsansässigen Taxiunternehmen treffen, der dann auf<br />

Anruf aus dem Bus die überzähligen Fahrgäste einige Minuten später befördert.<br />

Wenn zu bestimmten Zeiten oder auf immer den gleichen Strecken regelmäßig<br />

eine Nachfrage besteht, die die Kapazität überschreitet, sollte über das Angebot,<br />

also über den Fahrplan nachgedacht werden. Vielleicht lässt sich der Takt verdich-<br />

ten oder eine Schleife für einen bestimmten Streckenabschnitt einbauen.<br />

Benötigt der <strong>Bürgerbus</strong> einen (digitalen) Fahrtenschreiber?<br />

Der § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) legt fest, dass u.a.<br />

„zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahr-<br />

gastplätzen“ mit einem Fahrtschreiber auszurüsten sind. Ausgehend von europäi-<br />

schen Verordnungen müssen Neufahrzeuge, die ab dem 1. Mai 2006 zugelassen<br />

werden, mit einem digitalen Tachografen ausgerüstet sein. Allerdings betrifft dies<br />

nur Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge, die über mehr als neun Sitz-<br />

plätze verfügen. Nach wie vor bleibt es also dabei, dass es für einen <strong>Bürgerbus</strong><br />

keine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers gibt.<br />

47


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Andererseits besteht bei den betreuenden Verkehrsunternehmen, die die verkehr-<br />

liche Verantwortung für den <strong>Bürgerbus</strong> übernehmen, ein berechtigtes Interesse,<br />

die Vorgänge im Bus nachvollziehen zu können, und es kann im Zweifelsfall auch<br />

der Entlastung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrers dienen. Daher verfügen viele <strong>Bürgerbus</strong>se<br />

dennoch über eine solche Aufzeichnungsmöglichkeit.<br />

Kann der <strong>Bürgerbus</strong> behindertengerecht ausgebaut werden?<br />

Zu der Mindestausstattung eines <strong>Bürgerbus</strong>ses gehört eine tiefergezogene Ein-<br />

stiegsstufe sowie ein zusätzlicher Haltegriff als Einstiegshilfe. Natürlich kann der<br />

<strong>Bürgerbus</strong>, soweit das Grundmodell das technisch zulässt, auch mit einem Nieder-<br />

flurteil ausgerüstet werden. Dazu wird der Boden des mittleren Fahrzeugteils so-<br />

weit abgesenkt, dass Rollstuhlfahrer über eine kleine Rampe in den Bus gelangen<br />

können. Dort ist dann eine Befestigungsmöglichkeit für den Rollstuhl vorzusehen,<br />

damit er während der Fahrt gesichert ist. Für ein <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug mit Nieder-<br />

flurbereich wird ein erhöhter Förderbetrag von 34.000 € gezahlt.<br />

Ein <strong>Bürgerbus</strong> kann auch mit Rampen oder mit einer Hebevorrichtung ausgestat-<br />

tet werden, um Rollstühle in den Bus zu befördern. Alle Lösungen sind technisch<br />

und finanziell recht aufwändig. Oftmals verfügen Rollstuhlfahrer über spezielle Be-<br />

förderungsmöglichkeiten und sind nicht auf den <strong>Bürgerbus</strong> als öffentliches Ange-<br />

bot angewiesen. Von den <strong>Bürgerbus</strong>vereinen wird jedenfalls berichtet, dass kaum<br />

eine Nachfrage besteht und vorhandene Einrichtungen kaum genutzt werden. Da-<br />

her ist zu überlegen, ob der zusätzliche Aufwand gerechtfertigt werden kann. Wir<br />

die Beförderung eines Rollstuhlfahrers vorgesehen, so ist zu bedenken, dass sich<br />

dadurch die Gesamtzahl der zulässigen Plätze nicht erhöht, sondern ein „norma-<br />

ler“ Fahrgastplatz verloren geht.<br />

Die fehlende Technik wird in den meisten Fällen durch den hilfsbereiten Bürger-<br />

busfahrer ausgeglichen.<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel zu bekom-<br />

men?<br />

In der Richtlinie <strong>Bürgerbus</strong> sind als Fördervoraussetzungen genannt,<br />

48


• dass die Gemeinde die Übernahme der Betriebskostendefizite erklärt,<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

• dass ein Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb betreut und die verkehr-<br />

liche Verantwortung übernimmt,<br />

• dass ein <strong>Bürgerbus</strong>verein den Betrieb mit ehrenamtlich tätigen Fahrern sicher-<br />

stellen kann,<br />

• dass das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug eine jährliche Laufleistung von mindestens<br />

20.000 km erreicht und<br />

• dass der Betrieb des <strong>Bürgerbus</strong>ses auf der Grundlage eines zwischen Bürger-<br />

busverein und Verkehrsunternehmen abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und<br />

Tarifkonzeptes durchgeführt wird.<br />

Außerdem muss das <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug bestimmte Mindestanforderungen erfül-<br />

len:<br />

• Alle betriebs- und typenspezifischen Zusatzeinrichtungen müssen enthalten<br />

sein, die jeweils für den Einsatz als <strong>Bürgerbus</strong> erforderlich sind.<br />

• Eine fremdkraftbediente Einstiegstür muss vorhanden sein.<br />

• Der Innenraum muss eine Höhe von mindestens 1,80 m aufweisen.<br />

• Der Bus muss mit Einzelfahrgastsitzen ausgestattet sein.<br />

• Die Einstiegstür muss mit einer tiefergezogenen Trittstufe und einer zusätzli-<br />

chen Griffstange als Einstiegshilfe versehen werden.<br />

• Das Fahrzeug ist unter Verwendung des landeseinheitlichen Logos als Bürger-<br />

bus deutlich zu kennzeichnen.<br />

• Bei Fahrzeugen mit Niederflurbereich muss die Einstiegstür eine lichte Breite<br />

von mindestens 1050 mm aufweisen.<br />

Welches Ersatzfahrzeug kann verwendet werden?<br />

Wenn der <strong>Bürgerbus</strong> wegen Wartungsarbeiten oder Reparaturen nicht eingesetzt<br />

werden kann, ist der Linienbetrieb mit einem Ersatzfahrzeug aufrecht zu erhalten.<br />

Dieser Ersatzbus muss natürlich nicht so wie das geförderte Fahrzeug ausgestat-<br />

tet sein. Es geht dann nur um die Beförderungsmöglichkeit, so dass ein normaler<br />

Bulli, wie er schon mal von Kirchengemeinden oder Sportvereinen genutzt wird,<br />

völlig ausreicht. Schön ist es natürlich, wenn ein ausrangierter <strong>Bürgerbus</strong> als Er-<br />

satzfahrzeug vorgehalten werden kann.<br />

49


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Wer beantragt die Fördermittel des Landes?<br />

Das Land <strong>NRW</strong> stellt einen Festbetrag von 30.000 € als Zuschuss für die Anschaf-<br />

fung des <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeuges zur Verfügung. Der Antrag dazu wird von dem<br />

Verkehrsunternehmen gestellt, das den <strong>Bürgerbus</strong> betreut. Mit dem Förderbetrag<br />

und den zusätzlichen Mitteln, die von der Kommune oder vom <strong>Bürgerbus</strong>verein<br />

zur Verfügung gestellt werden, erwirbt das Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>.<br />

Die Organisationspauschale für den <strong>Bürgerbus</strong>verein wird von der Gemeindever-<br />

waltung beantragt. Die Mittel werden von der Bezirksregierung bewilligt, an die<br />

Gemeinde ausgezahlt und von da an den Verein weitergeleitet.<br />

Wie wird die Organisationspauschale beantragt und ausgezahlt?<br />

Die Gemeindeverwaltung beantragt die Organisationspauschale bis Ende Sep-<br />

tember bei der Bezirksregierung für das Folgejahr mit dem Antragsvordruck aus<br />

der Förderrichtlinie. Die Mittel werden zum Anfang des Jahres bewilligt und kön-<br />

nen dann von der Gemeinde abgerufen werden. Die Fördergelder sind unmittelbar<br />

und vollständig an den <strong>Bürgerbus</strong>verein weiterzuleiten. Nach Abschluss des Wirt-<br />

schaftsjahres legt der <strong>Bürgerbus</strong>verein der Gemeinde die Belege über alle Ausga-<br />

ben vor, aus denen die Gemeinde eine Zusammenstellung fertigt, mit der die Ver-<br />

wendung der Organisationspauschale gegenüber der Bezirksregierung nachge-<br />

wiesen wird. Auch die Vordrucke für den Verwendungsnachweis gehören als An-<br />

lagen zur Förderrichtlinie.<br />

Die Organisationspauschale unterliegt als <strong>Pro</strong>jektförderung der Jährlichkeit. Das<br />

bedeutet, dass die Summe immer für ein Kalenderjahr zur Verfügung gestellt wird<br />

und dass der Anteil, der zum Jahresende nicht ausgegeben wurde, wieder zurück<br />

zu zahlen ist. Damit zum Jahresanfang keine zu große Finanzierungslücke ent-<br />

steht, wird die Organisationspauschale je zur Hälfte zum 30. Januar und zum 30.<br />

August ausgezahlt.<br />

Wozu darf die Organisationspauschale verwendet werden?<br />

Zu Anfang war es ganz einfach: Die Organisationspauschale diente zu Beginn der<br />

<strong>Bürgerbus</strong>zeit ausschließlich dem Verein für die Bürokosten, für Aufwandsent-<br />

schädigungen an die Fahrer und für die Motivation durch Vereinsveranstaltungen.<br />

50


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Alle Kosten, die direkt mit dem Betrieb des Busses zu tun haben, konnten nicht<br />

aus der Organisationspauschale bezahlt werden. Als Ende der 90er Jahre eine<br />

Fahrerlaubnis erforderlich wurde und dafür Gebühren zu entrichten waren, wurde<br />

die Organisationspauschale angehoben. Somit können seit dem auch die Gebüh-<br />

ren für die Führerscheinumstellung oder die Gesundheitsuntersuchungen aus die-<br />

sem Topf finanziert werden. Die Förderrichtlinie definiert den Verwendungszweck<br />

folgendermaßen:<br />

Organisationskosten sind alle Ausgaben des Vereins, die im Zusammenhang mit<br />

dem <strong>Bürgerbus</strong>vorhaben stehen. Hierzu gehören auch Ausgaben für<br />

- ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Fortbildungen der ehrenamtlichen Fah-<br />

rerinnen und Fahrer sowie für Fahrtkosten, Ehrungen,<br />

- Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,<br />

- Verwaltungs- und Sachkosten, Gebühren<br />

- die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und anderen Veran-<br />

staltungen.<br />

Nach wie vor fallen darunter nicht die Kosten für den Betrieb des Busses, also<br />

keine Kraftstoffkosten, keine Wartungen und Reparaturen, keine Versicherungen<br />

und nicht das Ersatzfahrzeug.<br />

Ist der <strong>Bürgerbus</strong>verein gemeinnützig?<br />

Diese Frage bewegt die <strong>Bürgerbus</strong>-Szene seit den Anfangstagen. Natürlich wird<br />

ein <strong>Bürgerbus</strong> eingerichtet, um damit die Mobilität der Bürger zu verbessern und<br />

damit der Ortsgemeinschaft zu nutzen. Dadurch dient der <strong>Bürgerbus</strong> zwar der Da-<br />

seinsvorsorge, leistet aber letztendlich nichts anderes, als jedes Verkehrsunter-<br />

nehmen mit öffentlichen Nahverkehrsangeboten auch. Die Finanzämter lehnen<br />

daher die steuerliche Begünstigung von <strong>Bürgerbus</strong>vereinen ab. In diesem Sinne<br />

gibt es auch ein Schreiben aus dem Finanzministerium, in dem die ablehnende<br />

Haltung ausführlich begründet wird.<br />

Ist der <strong>Bürgerbus</strong>verein steuerpflichtig?<br />

Der <strong>Bürgerbus</strong>verein ist steuerpflichtig, wenn er echte Einnahmen hat. Dazu gehö-<br />

ren Fahrgeld- und Werbeeinnahmen, auch die Schwerbehindertenerstattung ge-<br />

hört dazu. Die Organisationspauschale und ähnliche Zuschüsse sind steuerfreie<br />

Zuwendungen.<br />

51


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Für die Fahrkarteneinnahmen muss 7 % und für die Werbeeinnahmen 19 %<br />

Mehrwertsteuer abgeführt werden. Andererseits ist der Verein selbstverständlich<br />

auch in der Lage Vorsteuer geltend zu machen. Da zwischenzeitlich die Umsatz-<br />

steuermeldung online erfolgen kann, hält sich der Aufwand in Grenzen.<br />

Der <strong>Bürgerbus</strong>verein ist auch körperschaftssteuerpflichtig, wobei hier auf das Ein-<br />

kommen ein Freibetrag von derzeit 3.835 Euro anzurechnen ist.<br />

Grundsätzlich hat es sich bewährt, Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, um<br />

sich beraten zu lassen. Viele Vereine übergeben die Buchführung an eine Steuer-<br />

beratung, damit hier auch die klare Abgrenzung zwischen ideellem Bereich (Bsp.<br />

Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.) durchgeführt wird.<br />

Soweit die finanzielle Abwicklung der Betriebskosten über das Verkehrsunterneh-<br />

men abgewickelt wird und der <strong>Bürgerbus</strong>verein lediglich die Fahrgeldeinnahmen<br />

weitergibt, entsteht keine Steuerpflicht.<br />

Wieso kauft das Verkehrsunternehmen den <strong>Bürgerbus</strong>?<br />

Nach deutschem Personenbeförderungsrecht ist nur ein Verkehrsunternehmen mit<br />

der entsprechenden Fachkunde und Zuverlässigkeit berechtigt, öffentlichen Per-<br />

sonenverkehr durchzuführen. Da das Unternehmen die verkehrliche Verantwor-<br />

tung übernimmt, muss es auch im Besitz des Fahrzeuges sein. Die Förderrichtlinie<br />

<strong>Bürgerbus</strong> sieht demnach als Zuwendungsempfänger für die Förderung des Bür-<br />

gerbusfahrzeugs das Verkehrsunternehmen vor, das den <strong>Bürgerbus</strong> einsetzt.<br />

Dass über die Verwendung des Verkaufserlöses oder des Altfahrzeuges über die<br />

Bestimmungen der Förderrichtlinie hinaus derjenige bestimmt, der das Fahrzeug<br />

finanziert hat, kann vertraglich noch einmal abgesichert werden.<br />

Wer bekommt den Erlös beim Verkauf des <strong>Bürgerbus</strong>ses?<br />

Wenn eine neuer <strong>Bürgerbus</strong> mit Fördermitteln angeschafft wird, soll das Altfahr-<br />

zeug verkauft werden. Der Erlös ist zur Anschaffung des Neufahrzeuges zu ver-<br />

wenden und kommt somit dem zu Gute, der die Fahrzeugkosten tragen muss.<br />

Wenn die Kosten des neuen <strong>Bürgerbus</strong>ses geringer sind als Verkaufserlös + För-<br />

dersumme, reduziert sich entsprechend der Förderbetrag.<br />

52


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Das Altfahrzeug kann auf Antrag für mindestens zwei Jahre als Ersatzfahrzeug<br />

eingesetzt werden. Danach ist der Verkaufserlös frei verfügbar, steht aber natür-<br />

lich dem zu, der die Kosten der Anschaffung getragen hat.<br />

Wann kann ein neues <strong>Bürgerbus</strong>fahrzeug gefördert werden?<br />

Die Zweckbindungsfrist für einen geförderten <strong>Bürgerbus</strong> beträgt sieben Jahre oder<br />

300.000 km, wenn diese bereits nach fünf Jahren erreicht wurden. Die Frist be-<br />

ginnt mit dem Tag der Zulassung auf den Antragsteller. Der Antrag für die Förde-<br />

rung muss rechtzeitig zum Ende September gestellt werden, wenn das Ende der<br />

Zweckbindungsfrist im folgenden Jahr erreicht wird.<br />

Wie wird die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten erstattet?<br />

Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis werden im <strong>Bürgerbus</strong> wie in allen<br />

anderen Nahverkehrsmitteln kostenlos befördert. Die Fahrgeldausfälle werden von<br />

der Bezirksregierung erstattet. Dies geschieht über das betreuende Verkehrsun-<br />

ternehmen, das der Bezirksregierung den prozentualen Anteil der beförderten<br />

Schwerbehinderten im vergangenen Wirtschaftsjahr mitteilt und die Erstattung für<br />

diesen Anteil erhält. Die Höhe des Anteils wird durch Stichprobenzählungen für<br />

alle Linien des Verkehrsunternehmens ermittelt und durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

testiert. Dieser Anteil liegt in der Regel zwischen 9 und 12 %. Dem <strong>Bürgerbus</strong>ver-<br />

ein wird ein entsprechender Anteil zu den Fahrgeldeinnahmen zugerechnet. Das<br />

Abtrags- und Bewilligungsverfahren ist jedoch langwierig, so dass die Mittel oft<br />

erst im übernächsten Jahr zur Verfügung stehen.<br />

In vielen <strong>Bürgerbus</strong>sen werden prozentual erheblich mehr Schwerbehinderte be-<br />

fördert, als in den übrigen Linien des Verkehrsunternehmens. Dem Verein gehen<br />

daher bei der üblichen Berechnungsweise Gelder verloren. Eine separate Ermitt-<br />

lung des Schwerbehindertenanteil würde normalerweise jedoch ein teueres Testat<br />

erfordern, wodurch der Vorteil wieder verloren geht. Durch zwei Erlasse des <strong>NRW</strong>-<br />

Sozialministeriums von 1998 wurde bestimmt, dass bei <strong>Bürgerbus</strong>linien auf die<br />

Vorlage eines Testates verzichtet werden kann, wenn eine eingeschränkte Voller-<br />

hebung stattgefunden hat und die notwendigen Kosten in keinem angemessenen<br />

Verhältnis zu dem zu erwartenden Erstattungsbetrag stehen. Ein angemessenes<br />

53


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

Verhältnis liegt dann nicht mehr vor, wenn die Kosten des Testates 5 % des Er-<br />

stattungsbetrages übersteigen. Dies ist regelmäßig der Fall.<br />

Wie wird die Ökosteuer erstattet?<br />

Nach § 56 Absatz 1 Nr. 2 Energiesteuergesetz wird für Kraftfahrzeuge im Linien-<br />

verkehr eine Entlastung von der Mineralölsteuer gewährt. Dazu ist ein Antrag beim<br />

zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Die Informationen dazu, Adressen und For-<br />

mulare sind im Internet zu finden unter www.zoll.de. Im dortigen Formularcenter<br />

können die Vordrucke 1121 und 1124 aufgerufen werden, die für den Antrag er-<br />

forderlich sind.<br />

Soweit die wirtschaftliche Abwicklung vom Verkehrsunternehmen übernommen<br />

wird, sollte die Steuererstattung von da beantragt werden und in der Jahresabre-<br />

chung enthalten sein.<br />

Wie sind die <strong>Bürgerbus</strong>fahrer versichert?<br />

Auch wenn der <strong>Bürgerbus</strong>fahrer ehrenamtlich und ohne Entgelt tätig wird, ist er<br />

berufsgenossenschaftlich gegen Unfallschäden versichert und wird wie Berufsbus-<br />

fahrer behandelt. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft des betreuenden Ver-<br />

kehrsunternehmens. Zurzeit kommen da die Berufsgenossenschaft für Fahrzeug-<br />

haltungen und die Berufsgenossenschaft Bahnen in Frage, die sich wahrscheinlich<br />

in Zukunft zusammen schließen.<br />

Die Versicherungsprämie ermittelt sich nach einem festgelegten Berechnungs-<br />

schlüssel aus einem fiktiven Entgelt auf Basis der Jahresbetriebsstunden des Bür-<br />

gerbusses.<br />

Wofür muss der Vorstand haften?<br />

Diese Frage lässt sich wahrscheinlich nur einigermaßen im Rahmen eines zweitä-<br />

tigen Seminars umfassend beantworten. Der eingetragene Verein haftet grund-<br />

sätzlich zwar nur mit dem Vereinsvermögen, im Zweifelsfall könnte aber doch auf<br />

das Privatvermögen des Vorstandes durchgegriffen werden. Dies betrifft jedoch<br />

nicht den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb, sondern nur Vereinstätigkeiten, die außerhalb des<br />

Betriebes liegen, also z.B. Veranstaltungen, Anschaffungen für den Verein oder<br />

54


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

ähnliches. Für den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb wird eine Haftungsfreistellung durch das<br />

betreuende Verkehrsunternehmen im Rahmen der Betriebshaftpflicht vereinbart.<br />

Dadurch wird die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkehrsunternehmens auf<br />

den <strong>Bürgerbus</strong>betrieb ausgedehnt. Dies gilt natürlich nicht bei vorsätzlichen oder<br />

strafbaren Handlungen.<br />

Der Vorsitzende des <strong>Bürgerbus</strong>vereins kann auch dafür verantwortlich gemacht<br />

werden, wenn ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis im <strong>Bürgerbus</strong> eingesetzt<br />

wird.<br />

Einige <strong>Bürgerbus</strong>vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlos-<br />

sen. Da eine solche Versicherung auf die Risiken des jeweiligen Vereins abge-<br />

stimmt sein sollte, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen örtlichen<br />

Versicherungsvertreter.<br />

55


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

56


Die <strong>Bürgerbus</strong>se in <strong>NRW</strong><br />

Alle auf einen Blick:<br />

<strong>Bürgerbus</strong> Betriebsbeginn<br />

1 Heek/Legden 4. März 1985<br />

2 Heimbach 29. September 1986<br />

3 Emmerich 11. November 1986<br />

4 Vreden 9. Februar 1987<br />

5 Schalksmühle 21. November 1988<br />

6 Kalletal 25. September 1989<br />

7 Kierspe 11. Mai 1994<br />

8 Espelkamp 10. Januar 1995<br />

9 Plettenberg 15. Mai 1995<br />

10 Kevelaer-Twisteden 2. Mai 1996<br />

11 Neuenrade 20. Mai 1996<br />

12 Lindlar 22. September 1996<br />

13 Langenberg 1. November 1996<br />

14 Nachrodt-Wiblingwerde 2. Dezember 1996<br />

15 Halver 1. März 1997<br />

16 Wipperfürth 14. April 1997<br />

17 Bad Driburg 2. Juni 1997<br />

18 Odenthal 23. Juni 1997<br />

19 Ennepetal 4. August 1997<br />

20 Menden 1. November 1997<br />

21 Hemer 17. November 1997<br />

22 Kreuztal 1. März 1998<br />

23 Linnich 1. März 1998<br />

24 Fröndenberg 30. März 1998<br />

25 Sundern 6. April 1998<br />

26 Werdohl 23. April 1998<br />

27 Eslohe 3. August 1998<br />

28 Olfen 26. Oktober 1998<br />

29 Hünxe 18. April 1999<br />

30 Altena 1. August 1999<br />

31 Kürten 2. August 1999<br />

32 Kevelaer-Kervenheim 23. August 1999<br />

33 Kevelaer-Wetten 23. August 1999<br />

34 Kevelaer-Winnekendonk 23. August 1999<br />

35 Tönisvorst 1. November 1999<br />

<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

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<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

58<br />

<strong>Bürgerbus</strong> Betriebsbeginn<br />

36 Alpen 14. Februar 2000<br />

37 Fliesteden 13. Mai 2000<br />

38 Spenge 23. September 2000<br />

39 Neviges-Tönisheide 1. März 2001<br />

40 Mehr-Niel-Zyfflich (Kranenburg) 4. März 2001<br />

41 Sonsbeck 5. März 2001<br />

42 Bad Laasphe 11. Juni 2001<br />

43 Wermelskirchen 25. September 2001<br />

44 Lügde 1. Oktober 2001<br />

45 Schwalmtal 10. Dezember 2001<br />

46 Kettwig 17. Mai 2002<br />

47 Werther 27. Mai 2002<br />

48 Balve 2. November 2002<br />

49 Leichlingen 25. November 2002<br />

50 Westerkappeln 16. Dezember 2002<br />

51 Anrath 1. Dezember 2003<br />

52 (Rheurdt, zum April 2006 eingestellt) 5. Januar 2004<br />

53 Radevormwald 1 Juni 2004<br />

54 Nümbrecht 12. Juli 2004<br />

55 Rhede 6. September 2004<br />

56 Schmallenberg 1. November 2004<br />

57 (Wachtendonk, zum Ende 2006 eingestellt) 29. November 2004<br />

58 Remscheid 13. Dezember 2004<br />

59 Neunkirchen-Siegerland 10. Januar 2005<br />

60 Hattingen 1. Februar 2005<br />

61 Loikum-Wertherbruch 29. April 2005<br />

62 Burscheid 2. Mai 2005<br />

63 Essen-HMR 15. August 2005<br />

64 Herscheid 1. Oktober 2005<br />

65 Uedem 12. Dezember 2005<br />

66 Engelskirchen 4. April 2006<br />

67 Südlohn-Öeding 29. Mai 2006<br />

68 Erndtebrück 29. Mai 2006<br />

69 Wenden 3. Juli 2006<br />

70 Nordkirchen-Südkirchen-Capelle 4. September 2006<br />

71 Ascheberg 28. September 2006<br />

72 Wuppertal-Ronsdorf 16. Oktober 2006<br />

73 Wetter (Ruhr) 1. Februar 2007


<strong>Pro</strong> <strong>Bürgerbus</strong> <strong>NRW</strong><br />

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