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Umweltziele Landwirtschaft - Bundesamt für Umwelt

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<strong><strong>Umwelt</strong>ziele</strong> <strong>Landwirtschaft</strong>. Hergeleitet aus bestehenden rechtlichen Grundlagen BAFU 2008 136<br />

3.4.1 Allgemeines <strong>Umwelt</strong>ziel<br />

Keine Beeinträchtigung von <strong>Umwelt</strong> und Gesundheit durch Arzneimittel.<br />

Herleitung<br />

Das Ziel entstammt verschiedenen rechtlichen Grundlagen (Art. 1 und 28 USG; Art. 1,<br />

6 und 7 GSchG; Anh. 1 und 2 GSchV). Wie bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch bei<br />

den Arzneimitteln das Vorsorgeprinzip von zentraler Bedeutung.<br />

Bei den Arzneimitteln gibt es zurzeit keinen numerischen Anforderungswert in der<br />

Gewässerschutzgesetzgebung. Für verschiedene Stoffe werden durch EU-Mitgliedstaaten,<br />

internationale Gewässerschutzkommissionen (z. B. Internationale Kommission<br />

zum Schutz des Rheins IKSR) und durch die EU-Kommission im Zusammenhang mit<br />

der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Zuge von Einzelstoffbeurteilungen<br />

wirkungsbasierte bzw. ökotoxikologische Grenzwerte entwickelt. Unter anderem werden<br />

dabei Arzneimittelwirkstoffe evaluiert (Europäische Kommission 2007), Vorschläge<br />

<strong>für</strong> Grenzwerte hergeleitet (z. B. Jahnel et al. 2006) oder erste Entscheidungsgrundlagen<br />

erarbeitet (z. B. Besse und Garric 2007).<br />

Das Ziel einer «Trinkwassergewinnung mit natürlichen Mitteln» wurde in das Programm<br />

2020 der IKSR übernommen. Die Stoffliste 2007 der IKSR enthält unter den<br />

trinkwasserrelevanten Stoffen auch Arzneimittel. Für diese Stoffe werden Zielwerte<br />

hergeleitet. Dabei ist auch eine vorsorgliche Maximalkonzentration von 0,1 µg/l<br />

(IAWR-Wert) in Diskussion. Die Trinkwasserkommission des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Gesundheit und soziale Sicherheit (BMGS) beim <strong>Umwelt</strong>bundesamt (UBA) in<br />

Deutschland empfiehlt zur Bewertung der Anwesenheit von Stoffen im Trinkwasser<br />

<strong>für</strong> teil- oder nicht bewertbare Stoffe im Trinkwasser ebenfalls einen pragmatischen<br />

gesundheitlichen Orientierungswert (Konzentrationsobergrenze) in der Höhe von<br />

0,1 µg/l als erste Bewertungsbasis.<br />

Anlässlich der Bearbeitung von Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der<br />

Fliessgewässer (durch BAFU, Eawag, KVU) wird bis Ende 2009 ein Erhebungs- und<br />

Beurteilungskonzept <strong>für</strong> organische Spurenstoffe – inklusive ausgewählte Arzneimittel<br />

– erarbeitet. Dieses soll im Rahmen des Projektes Netzwerk <strong>Umwelt</strong>daten Schweiz<br />

(NUS) zur Anwendung kommen.

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