IDentity Club - FEN
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Gemeinderat Klaus Albrecht ist der Ansicht, dass der<br />
moderne Baukörper und Betriebsablauf ins Gewerbegebiet<br />
gehört.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauantrag<br />
erteilt. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung<br />
ist die Unterzeichnung des Durchführungsvertrages<br />
aller Vertragspartner zum Vorhaben-<br />
und Erschließungsplan welcher auch Bestandteil des<br />
angesprochenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
ist.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 : 2<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />
auf Vorbescheid zur Entscheidung vor:<br />
− Umbau des Waldmeierhofes, Flur-Nr. 532 Gemarkung<br />
Weisendorf, Waldmeierhof 1<br />
Zu dem eingereichten Antrag wird vom Planfertiger mit<br />
Schreiben vom 17.11.2011 eine ausführliche Projektbeschreibung<br />
vorgelegt, zu der im Vorbescheid entschieden<br />
werden soll. Herr Söhnlein liest diese Projektbeschreibung<br />
vor.<br />
Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan ist das Anwesen<br />
„Waldmeierhof“ als Gebäudebestand im Außenbereich<br />
dargestellt. Das Anwesen wurde seit vielen<br />
Jahren nicht mehr bewohnt und wenig genutzt. Die<br />
straßenmäßige Erschließung ist durch den öffentlichen<br />
Weg, Flur-Nr. 208 sichergestellt. Das Anwesen<br />
liegt weit außerhalb des öffentlichen Vorsorgungsbereiches<br />
für Wasser und Kanal. Somit ist der Anschluss<br />
an die zentrale Wasserversorgung und an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung nicht sichergestellt.<br />
Gemeinderat Hans Kreiner findet es gut, dass der<br />
Waldmeierhof wieder belebt wird und freut sich, wenn<br />
hier zwei Wohneinheiten entstehen würden. Ihn überrascht<br />
nicht, dass das seiner Kenntnis nach sogar erst<br />
Anfang der 70er Jahre gebaute nördliche Wohnhaus<br />
abgerissen werden soll, da dieses Wohnhaus im Innenbereich<br />
nie fertig gestellt wurde und nie bewohnt<br />
war.<br />
Gemeinderat Klaus Albrecht findet es ebenfalls sehr<br />
gut, wenn wieder eine Nutzung des leer stehenden<br />
Anwesens erfolgt. Auch Gemeinderat Norbert Maier<br />
unterstützt den Antrag und findet es eine gute Sache.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird für das beschriebene<br />
Projekt erteilt.<br />
Von Seiten der Gemeinde wird der beabsichtigten Erschließung<br />
über eine eigene Kleinkläranlage und eigene<br />
Wasserversorgung zugestimmt. Das Grundstück<br />
liegt außerhalb des öffentlichen Versorgungsbereiches<br />
für Wasser und Kanal. Der Markt Weisendorf übernimmt<br />
für diese Leitungsarbeiten für lediglich 1 Anwesen<br />
keine Kosten. Für die Antragsteller bzw. Grund-<br />
stückseigentümer stellt ein grundsätzlich möglicher<br />
Anschluss an die öffentlichen Leitungsnetze eine unverhältnismäßig<br />
hohe und unwirtschaftliche Investition<br />
dar.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />
auf Vorbescheid zur Prüfung und Entscheidung<br />
vor:<br />
− Neubau von 5 Einzelreihenhäusern, Flur-Nr. 231/7<br />
Gemarkung Weisendorf, Gerbersknock 1, 1a, 1b,<br />
1c und 1d<br />
Die Antragsteller beabsichtigen einen Reihenhaus-5-<br />
Zeiler zu errichten.<br />
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind<br />
folgende Befreiungen zu erteilen: Überschreitung der<br />
Baugrenzen nach Süden rd. 1,5 m und nach Westen<br />
rd. 2 m.<br />
Der Bebauungsplan sieht auf dem gesamten Grundstück<br />
die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern<br />
vor. Wobei ein Aufteilen der Hauseinheiten<br />
innerhalb der Baufenster nach Wahl möglich ist. Im<br />
Rahmen der Erschließung der Baugrundstücke wurden<br />
in diesem Bereich - auch aufgrund der im Bebauungsplan<br />
anskizzierten möglichen Grundstücksteilungen<br />
- jeweils 4 Grundstücksanschlüsse für Wasser,<br />
Schmutzwasser und Regenwasser verlegt.<br />
Auf Nachfrage haben die Antragsteller mitgeteilt, dass<br />
Sie für das Projekt pro Einzelhaus eigenständige Anschlüsse<br />
wünschen und die zusätzlichen Kosten für<br />
die Herstellung der fehlenden Anschlüsse übernehmen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben<br />
wird zusammen mit den vorstehenden Befreiungen<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.<br />
Mit einer späteren Grundstücksteilung entsprechend<br />
der 5 Einzelreihenhäuser besteht Einverständnis.<br />
Ebenso, dass auf dem an der öffentlichen Straße<br />
angrenzenden Grundstück zusätzliche Kfz. Stellplätze<br />
angelegt werden.<br />
Der Markt Weisendorf übernimmt für den zusätzlichen<br />
Grundstücksanschluss keine Kosten.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgende formlose<br />
Anfrage zur Prüfung vor:<br />
− Errichtung eines Doppelhauses, Flur-Nr. 106 Gemarkung<br />
Weisendorf, Neustadter Str. 1<br />
Der Antragsteller plant im Nordwesten des Grund-<br />
stückes ein versetztes Doppelhaus zu errichten und<br />
fragt an, ob dieser Bebauung zugestimmt wird.<br />
6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 49 07.12.2011