17.01.2013 Aufrufe

IDentity Club - FEN

IDentity Club - FEN

IDentity Club - FEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinderat Klaus Albrecht ist der Ansicht, dass der<br />

moderne Baukörper und Betriebsablauf ins Gewerbegebiet<br />

gehört.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauantrag<br />

erteilt. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung<br />

ist die Unterzeichnung des Durchführungsvertrages<br />

aller Vertragspartner zum Vorhaben-<br />

und Erschließungsplan welcher auch Bestandteil des<br />

angesprochenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

ist.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 : 2<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />

auf Vorbescheid zur Entscheidung vor:<br />

− Umbau des Waldmeierhofes, Flur-Nr. 532 Gemarkung<br />

Weisendorf, Waldmeierhof 1<br />

Zu dem eingereichten Antrag wird vom Planfertiger mit<br />

Schreiben vom 17.11.2011 eine ausführliche Projektbeschreibung<br />

vorgelegt, zu der im Vorbescheid entschieden<br />

werden soll. Herr Söhnlein liest diese Projektbeschreibung<br />

vor.<br />

Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan ist das Anwesen<br />

„Waldmeierhof“ als Gebäudebestand im Außenbereich<br />

dargestellt. Das Anwesen wurde seit vielen<br />

Jahren nicht mehr bewohnt und wenig genutzt. Die<br />

straßenmäßige Erschließung ist durch den öffentlichen<br />

Weg, Flur-Nr. 208 sichergestellt. Das Anwesen<br />

liegt weit außerhalb des öffentlichen Vorsorgungsbereiches<br />

für Wasser und Kanal. Somit ist der Anschluss<br />

an die zentrale Wasserversorgung und an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung nicht sichergestellt.<br />

Gemeinderat Hans Kreiner findet es gut, dass der<br />

Waldmeierhof wieder belebt wird und freut sich, wenn<br />

hier zwei Wohneinheiten entstehen würden. Ihn überrascht<br />

nicht, dass das seiner Kenntnis nach sogar erst<br />

Anfang der 70er Jahre gebaute nördliche Wohnhaus<br />

abgerissen werden soll, da dieses Wohnhaus im Innenbereich<br />

nie fertig gestellt wurde und nie bewohnt<br />

war.<br />

Gemeinderat Klaus Albrecht findet es ebenfalls sehr<br />

gut, wenn wieder eine Nutzung des leer stehenden<br />

Anwesens erfolgt. Auch Gemeinderat Norbert Maier<br />

unterstützt den Antrag und findet es eine gute Sache.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird für das beschriebene<br />

Projekt erteilt.<br />

Von Seiten der Gemeinde wird der beabsichtigten Erschließung<br />

über eine eigene Kleinkläranlage und eigene<br />

Wasserversorgung zugestimmt. Das Grundstück<br />

liegt außerhalb des öffentlichen Versorgungsbereiches<br />

für Wasser und Kanal. Der Markt Weisendorf übernimmt<br />

für diese Leitungsarbeiten für lediglich 1 Anwesen<br />

keine Kosten. Für die Antragsteller bzw. Grund-<br />

stückseigentümer stellt ein grundsätzlich möglicher<br />

Anschluss an die öffentlichen Leitungsnetze eine unverhältnismäßig<br />

hohe und unwirtschaftliche Investition<br />

dar.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />

auf Vorbescheid zur Prüfung und Entscheidung<br />

vor:<br />

− Neubau von 5 Einzelreihenhäusern, Flur-Nr. 231/7<br />

Gemarkung Weisendorf, Gerbersknock 1, 1a, 1b,<br />

1c und 1d<br />

Die Antragsteller beabsichtigen einen Reihenhaus-5-<br />

Zeiler zu errichten.<br />

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind<br />

folgende Befreiungen zu erteilen: Überschreitung der<br />

Baugrenzen nach Süden rd. 1,5 m und nach Westen<br />

rd. 2 m.<br />

Der Bebauungsplan sieht auf dem gesamten Grundstück<br />

die Errichtung von Reihenhäusern oder Doppelhäusern<br />

vor. Wobei ein Aufteilen der Hauseinheiten<br />

innerhalb der Baufenster nach Wahl möglich ist. Im<br />

Rahmen der Erschließung der Baugrundstücke wurden<br />

in diesem Bereich - auch aufgrund der im Bebauungsplan<br />

anskizzierten möglichen Grundstücksteilungen<br />

- jeweils 4 Grundstücksanschlüsse für Wasser,<br />

Schmutzwasser und Regenwasser verlegt.<br />

Auf Nachfrage haben die Antragsteller mitgeteilt, dass<br />

Sie für das Projekt pro Einzelhaus eigenständige Anschlüsse<br />

wünschen und die zusätzlichen Kosten für<br />

die Herstellung der fehlenden Anschlüsse übernehmen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben<br />

wird zusammen mit den vorstehenden Befreiungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.<br />

Mit einer späteren Grundstücksteilung entsprechend<br />

der 5 Einzelreihenhäuser besteht Einverständnis.<br />

Ebenso, dass auf dem an der öffentlichen Straße<br />

angrenzenden Grundstück zusätzliche Kfz. Stellplätze<br />

angelegt werden.<br />

Der Markt Weisendorf übernimmt für den zusätzlichen<br />

Grundstücksanschluss keine Kosten.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgende formlose<br />

Anfrage zur Prüfung vor:<br />

− Errichtung eines Doppelhauses, Flur-Nr. 106 Gemarkung<br />

Weisendorf, Neustadter Str. 1<br />

Der Antragsteller plant im Nordwesten des Grund-<br />

stückes ein versetztes Doppelhaus zu errichten und<br />

fragt an, ob dieser Bebauung zugestimmt wird.<br />

6 _______________________________________________________________________Amtsblatt Weisendorf Nr. 49 07.12.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!