5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg
5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg
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<strong>5.</strong> <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong><br />
<strong>Ost</strong>“; Ergänzung BNO § 5 mit neuem Abs. 3 und 4<br />
Ausgangslage<br />
Die <strong>Aarburg</strong>er Ortsplanung ist letztmals in den Jahren 1999 bis 2001 revidiert<br />
worden und in der derzeit gültigen Form seit dem 1<strong>5.</strong> Mai 2002 in Kraft. An<br />
der EGV vom 24. November 2006 erfolgte eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s<br />
für die <strong>Gebiet</strong>e „Falkenhof“ und „Im Feld“, an der EGV vom 23. November<br />
2007 eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e „Zimmerli AG /<br />
Domotec AG“ und „Bahnhofareal“ (Avec-Parkplatz). An der EGV vom 26. November<br />
2010 folgte noch die <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e<br />
„Tiefelach / Rindel“, „Bahnhof West“ und „Gishalde“.<br />
Die nun geplante <strong>Teiländerung</strong> für das <strong>Gebiet</strong> "Webi-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ ist ebenfalls<br />
wie die vorangegangen „Bahnhof West“ und „Gishalde“ Teil des Gesamtkonzepts<br />
Stadtaufwertung <strong>Aarburg</strong> im Allgemeinen und des Bearbeitungsschwerpunktes<br />
BSP 6 Webi-<strong>Areal</strong> im Besonderen. Das Projekt Stadtaufwertung wurde<br />
mit der Eröffnung der Ortskernumfahrung OKUA im November 2007 gestartet.<br />
Ziel ist eine qualitative Entwicklung der Gemeinde im städtebaulichen Bereich.<br />
Ortskernumfahrung und Stadtaufwertung<br />
Mit dem Bau der OKUA und des Anschlussknotens Bahnhofstrasse sowie dem<br />
unmittelbar daran gelegenen SBB- und Busbahnhof <strong>Aarburg</strong> – Oftringen hat<br />
sich hier ein strategisch wichtiger und städtebaulich sensibler Ort gebildet,<br />
welcher sich im Interesse der Gemeinde entwickeln soll.<br />
Das Projekt „Bahnhof West“ ist planungsrechtlich umgesetzt. Der Gemeinderat<br />
steht mitten in den Verkaufsverhandlungen mit möglichen Investoren.<br />
Mit dem Bearbeitungsschwerpunkt BSP 6 der Stadtaufwertung erhofft sich die<br />
Gemeinde, den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> weiter aufwerten<br />
und nachhaltige Investitionen durch Private ermöglichen zu können. Um<br />
dieses Ziel zu erreichen, hat sie den Grundeigentümer / Investor zu einem<br />
Qualitätsverfahren in Form eines Architekturwettbewerbs verpflichtet. Das<br />
<strong>Gebiet</strong> Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> ist Eingangstor zum Städtchen <strong>Aarburg</strong> und<br />
somit von grosser Wichtigkeit.
Entwicklungsschwerpunkt Webi-<strong>Areal</strong><br />
Im Rahmen der Agglomerationsprogramme erhalten die <strong>Gebiet</strong>e in Bahnhofnähe<br />
einen hohen Stellenwert, da sie naturgemäss sehr gut erschlossen sind,<br />
insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr ÖV.<br />
Der Gemeinderat will keine Entwicklung mit verkehrserzeugenden Nutzungen<br />
wie Einkaufscenter, Fachmärkte etc. sondern in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm<br />
und dem kantonalen Richtplan Nutzungen im Bereich Arbeit,<br />
Dienstleistung und Wohnen. Eine angemessene Verdichtung ist im Umfeld<br />
eines ÖV-Knotenpunktes mit Bahn- und Busverbindungen zu den Bahnhöfen<br />
Olten und Zofingen anzustreben. Damit wird auch der kantonalen Forderung,<br />
Siedlung und Verkehr aufeinander abzustimmen, nachgekommen.<br />
Das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> umfasst eine Fläche von ca. 115‘000 m 2 an zentraler<br />
Lage. Schon früh wurden deshalb grundsätzliche Überlegungen über eine zukünftige<br />
Nutzung und Bebauung des <strong>Areal</strong>s, unter Einbezug des östlich angrenzenden<br />
„Zimmerli-<strong>Areal</strong>s“, angestellt. Da das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> derart<br />
gross ist und der Konkretisierungsgrad der einzelnen Grundeigentümer unterschiedlich<br />
war, unterteilte man dieses in die <strong>Areal</strong>teile West und <strong>Ost</strong>. Durch<br />
diese auch zeitlich gestaffelte Planung kann besser auf die Nutzungsbedürfnisse<br />
sowie das Marktpotential eingegangen werden. Aus öffentlicher Sicht bestand<br />
allerdings ein hoher Koordinationsbedarf bezüglich der Erschliessung für<br />
den motorisierten Verkehr, des Fuss- und Radwegnetzes sowie der prägenden<br />
Elemente der Grün- und Freiraumplanung. Diesbezüglich wurden seitens Gemeinde<br />
klare Vorgaben gemacht.<br />
<strong>Areal</strong>entwicklung und Projektwettbewerb<br />
Als Folge der festgelegten Ziele zur Aufwertung und Entwicklung des <strong>Gebiet</strong>s<br />
Webi-<strong>Areal</strong> wurde nach erfolgter Nutzungs- und Baumassenstudie 2010 ein<br />
Wettbewerbsprogramm formuliert und durch die Fortimo Invest AG ein zweistufiger<br />
Projektwettbewerb nach SIA ausgeschrieben und durchgeführt. Die<br />
Gemeinde war bei allen Schritten involviert.<br />
Das Wettbewerbsprogramm sah mehrheitlich verschiedene Wohnnutzungen<br />
sowie Gewerbe- und Dienstleistungsflächen vor. Eine Kindertagestätte sowie<br />
ein Quartiertreffpunkt als Forderung der Gemeinde auf Kosten der Bauherrschaft<br />
runden das Raumprogramm ab.
Die Ausnützung ist durch eine festgelegte, maximale Bruttogeschossfläche auf<br />
0.87 begrenzt worden.<br />
Der unter 14 eingegangenen Projekten siegreiche Entwurf von Kistler Vogt Architekten,<br />
Biel, verbunden mit dem detaillierten Freiraumkonzept, bildet die<br />
Grundlage für die vorliegende Umzonung sowie den vom Gemeinderat verlangten<br />
Gestaltungsplan.<br />
Das Siegerprojekt von Kistler Vogt Architekten sucht unter Berücksichtigung<br />
der spezifischen Lagequalitäten (Landschaftsraum mit Bachläufen und Baumbeständen,<br />
Silhouette der Festung, Nähe zu Versorgungsinfrastrukturen und<br />
Verkehrssystemen, übergreifende Durchlässigkeiten, Webi–Villa) den grösstmöglichen<br />
Aussenraum und die bestmögliche Wohnqualität. Zwei lange Zeilen<br />
bilden, zusammen mit dem östlichen Bachhain das Rückgrat des Quartiers mit<br />
Ausrichtung gegen Süden und Westen sowie der Festung am Horizont. Deren<br />
Wahrnehmung als Zeile ist zwingend. Der verbleibende weite, offene Grünraum<br />
mit Villa und Baumbestand im Norden sowie Damm und Baumhain im<br />
Süden, wird mit acht fünfgeschossigen Punktbauten, räumlich durchlässig, das<br />
ehemalige Vorfeld der Villa wahrnehmbar, stets erfahrbar thematisiert. Der<br />
markante Sporn mit der <strong>Aarburg</strong>er Festung im Westen wird damit für das ganze<br />
Quartier nicht nur zum täglich erlebbaren, grossräumigen Abschluss, sondern<br />
auch ein gewichtiger, einmaliger Teil des historischen, Identität stiftenden<br />
Themas der Situation. Mit diesem Konzept entsteht einerseits der grösstmögliche,<br />
zusammenhängende, bis an den natürlichen Siedlungsrand erfahrbare<br />
Aussenraum mit überdurchschnittlich grossen Gebäudeabständen – und<br />
die Villa samt Remise erhält deren respektvolle Situation als Teil eines neuen<br />
Ganzen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hier ein Quartier von grosser<br />
Selbstverständlichkeit und hohen Wohnwerten entsteht. Es fügt sich harmonisch<br />
dem Bestand an.<br />
<strong>Teiländerung</strong> Nutzungsplanung <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“<br />
Das <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ umfasst die Parzellen Nr. 2171 und 2191 im Eigentum<br />
der Fortimo Invest AG, St. Gallen mit insgesamt 43‘253 m 2 . Davon liegen heute<br />
noch 14‘269 m 2 in der Industriezone I, der Rest gehört bereits der Zone WG<br />
3B an, ausgenommen kleinere Flächen der Grünzone und des Gewässers.<br />
Eine Fläche von 14‘079 m 2 der Industriezone I soll im Rahmen dieser Nutzungsplanung<br />
ebenfalls in die Wohn- und Gewerbezone WG 3B überführt werden.<br />
Eine Restfläche von 190 m 2 zwischen Tych und Tychkanal wird zudem<br />
neu der Grünzone GR zugeordnet.
Der Schutz der Baumgruppe nord-östlich der Webi-Villa wird aufgehoben. Mit<br />
dem Bau der OKUA wurde die Gruppe im Ausmass massiv dezimiert und entspricht<br />
bei weitem nicht mehr dem Planeintrag. Es macht keinen Sinn, den<br />
Schutz einer nicht mehr vollständig vorhandenen Baumgruppe beizubehalten.<br />
Dafür wurde ein umfangreiches Freiraumkonzept geschaffen, welches insgesamt<br />
den viel höheren ökologischen Stellenwert hat: Bachrenaturierung, ökologische<br />
Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen, grosse gemeinschaftliche Grünflächen.<br />
Trotzdem wird auch der gezielte Erhalt bzw. die Ergänzung und Vergrösserung<br />
der Baumgruppe bei der Villa vorgesehen, da diese als Grünelement<br />
und Schutz gegen die Verkehrsanlage wertvoll ist.<br />
Gestaltungsplanpflicht<br />
<strong>Aarburg</strong> setzt ganz bewusst auf qualitatives Wachstum. Der gesamte Umzonungsperimeter<br />
wird mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Damit werden<br />
hohe qualitative Anforderungen an das zukünftige Projekt gestellt und die<br />
wichtigen Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt: Differenzierte Nutzungsverteilung,<br />
Durchmischung Wohnen / Arbeiten / Dienstleistung, ortsspezifische<br />
Baumassenverteilung bezüglich der angrenzenden Verkehrsträger, der<br />
Naturelemente und des Ortsbildschutzes, Vernetzung und Gestaltung des Aussenraumes,<br />
übergeordnete Fusswegverbindungen und Einbezug der Bedürfnisse<br />
der kombinierten Mobilität.<br />
Dem Gestaltungsplan liegt das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbes<br />
zugrunde bzw. wird dadurch explizit dessen Realisierung ermöglicht.<br />
Einheitliche Zone WG 3B<br />
Die Vorabklärungen zum Wettbewerb haben gezeigt, dass an dieser zentralen<br />
und verkehrsgünstigen Lage eine starke Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum<br />
besteht, der allenfalls durch einen Mitanteil von Arbeitsnutzungen im<br />
Dienstleistungsbereich bzw. von nicht oder höchstens mässig störendem Gewerbe<br />
ergänzt werden kann.<br />
Schon früh war somit klar, dass für diese Anforderungen die bereits vorhandene<br />
Wohn- und Gewerbezone WG 3B geschaffen ist.
Ergänzung der BNO<br />
Unter § 5 „Sondernutzungsplanung“ werden mit Abs. 3 die Zielsetzungen des<br />
Gestaltungsplans <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hinsichtlich der angestrebten Qualitäten<br />
sowie der überlagerten Gestaltungsplanpflicht aufgenommen.<br />
In Abs. 4 wird die maximale Gebäudehöhe von 18.00 m festgelegt (zusätzliche<br />
Attikageschosse sind nicht zulässig) sowie durch eine Minimierung des Mobilitätsaufwandes<br />
die Reduktion des erforderlichen Parkplatzbedarfs ermöglicht.<br />
Bisheriges und weiteres Verfahren<br />
Die vorliegende Teilrevision beschränkt sich auf einen begrenzten, aber wichtigen<br />
Teilbereich der Ortsplanung. Daher wurde das Mitwirkungsverfahren separat<br />
und vorgängig im Mai / Juni 2011 durchgeführt, der Mitwirkungsbericht<br />
im Januar 2012 verabschiedet. Die kantonale Vorprüfung ist im Dezember<br />
2011 abgeschlossen worden.<br />
Anschliessend erfolgte die öffentliche Auflage vom 3. Februar bis am<br />
<strong>5.</strong> März 2012. Innert der Auflagefrist sind drei Einwendungen eingegangen.<br />
Diese sollen bis zur Gemeindeversammlung behandelt und wenn möglich erledigt<br />
werden können. Der Gemeinderat wird anlässlich der Gemeindeversammlung<br />
mündlich darüber orientieren.<br />
Rechtskräftig wird die <strong>Teiländerung</strong> Zonenplan mit Ergänzung der BNO nach<br />
dem Beschluss durch die Einwohnergemeindeversammlung und abgelaufener<br />
Referendums- und Beschwerdefrist sowie anschliessender Genehmigung durch<br />
den Regierungsrat.<br />
Fazit<br />
Das Projekt <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hat hohes Potential, <strong>Aarburg</strong> als attraktiven<br />
Wohn- und Arbeitsstandort voranzubringen und erfüllt die Ziele der Stadtaufwertung.<br />
Voraussetzung dafür ist die teilweise Umzonung in die Wohn- und<br />
Gewerbezone WG 3B mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht sowie der Ergänzung<br />
der BNO § 5 mit Abs. 3 und 4.<br />
Antrag<br />
Die <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ mit<br />
Ergänzung BNO § 5 mit neuem Absatz 3 und 4 sei zu genehmigen.