17.01.2013 Aufrufe

5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg

5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg

5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>5.</strong> <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong><br />

<strong>Ost</strong>“; Ergänzung BNO § 5 mit neuem Abs. 3 und 4<br />

Ausgangslage<br />

Die <strong>Aarburg</strong>er Ortsplanung ist letztmals in den Jahren 1999 bis 2001 revidiert<br />

worden und in der derzeit gültigen Form seit dem 1<strong>5.</strong> Mai 2002 in Kraft. An<br />

der EGV vom 24. November 2006 erfolgte eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s<br />

für die <strong>Gebiet</strong>e „Falkenhof“ und „Im Feld“, an der EGV vom 23. November<br />

2007 eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e „Zimmerli AG /<br />

Domotec AG“ und „Bahnhofareal“ (Avec-Parkplatz). An der EGV vom 26. November<br />

2010 folgte noch die <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e<br />

„Tiefelach / Rindel“, „Bahnhof West“ und „Gishalde“.<br />

Die nun geplante <strong>Teiländerung</strong> für das <strong>Gebiet</strong> "Webi-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ ist ebenfalls<br />

wie die vorangegangen „Bahnhof West“ und „Gishalde“ Teil des Gesamtkonzepts<br />

Stadtaufwertung <strong>Aarburg</strong> im Allgemeinen und des Bearbeitungsschwerpunktes<br />

BSP 6 Webi-<strong>Areal</strong> im Besonderen. Das Projekt Stadtaufwertung wurde<br />

mit der Eröffnung der Ortskernumfahrung OKUA im November 2007 gestartet.<br />

Ziel ist eine qualitative Entwicklung der Gemeinde im städtebaulichen Bereich.<br />

Ortskernumfahrung und Stadtaufwertung<br />

Mit dem Bau der OKUA und des Anschlussknotens Bahnhofstrasse sowie dem<br />

unmittelbar daran gelegenen SBB- und Busbahnhof <strong>Aarburg</strong> – Oftringen hat<br />

sich hier ein strategisch wichtiger und städtebaulich sensibler Ort gebildet,<br />

welcher sich im Interesse der Gemeinde entwickeln soll.<br />

Das Projekt „Bahnhof West“ ist planungsrechtlich umgesetzt. Der Gemeinderat<br />

steht mitten in den Verkaufsverhandlungen mit möglichen Investoren.<br />

Mit dem Bearbeitungsschwerpunkt BSP 6 der Stadtaufwertung erhofft sich die<br />

Gemeinde, den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> weiter aufwerten<br />

und nachhaltige Investitionen durch Private ermöglichen zu können. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, hat sie den Grundeigentümer / Investor zu einem<br />

Qualitätsverfahren in Form eines Architekturwettbewerbs verpflichtet. Das<br />

<strong>Gebiet</strong> Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> ist Eingangstor zum Städtchen <strong>Aarburg</strong> und<br />

somit von grosser Wichtigkeit.


Entwicklungsschwerpunkt Webi-<strong>Areal</strong><br />

Im Rahmen der Agglomerationsprogramme erhalten die <strong>Gebiet</strong>e in Bahnhofnähe<br />

einen hohen Stellenwert, da sie naturgemäss sehr gut erschlossen sind,<br />

insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr ÖV.<br />

Der Gemeinderat will keine Entwicklung mit verkehrserzeugenden Nutzungen<br />

wie Einkaufscenter, Fachmärkte etc. sondern in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm<br />

und dem kantonalen Richtplan Nutzungen im Bereich Arbeit,<br />

Dienstleistung und Wohnen. Eine angemessene Verdichtung ist im Umfeld<br />

eines ÖV-Knotenpunktes mit Bahn- und Busverbindungen zu den Bahnhöfen<br />

Olten und Zofingen anzustreben. Damit wird auch der kantonalen Forderung,<br />

Siedlung und Verkehr aufeinander abzustimmen, nachgekommen.<br />

Das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> umfasst eine Fläche von ca. 115‘000 m 2 an zentraler<br />

Lage. Schon früh wurden deshalb grundsätzliche Überlegungen über eine zukünftige<br />

Nutzung und Bebauung des <strong>Areal</strong>s, unter Einbezug des östlich angrenzenden<br />

„Zimmerli-<strong>Areal</strong>s“, angestellt. Da das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> derart<br />

gross ist und der Konkretisierungsgrad der einzelnen Grundeigentümer unterschiedlich<br />

war, unterteilte man dieses in die <strong>Areal</strong>teile West und <strong>Ost</strong>. Durch<br />

diese auch zeitlich gestaffelte Planung kann besser auf die Nutzungsbedürfnisse<br />

sowie das Marktpotential eingegangen werden. Aus öffentlicher Sicht bestand<br />

allerdings ein hoher Koordinationsbedarf bezüglich der Erschliessung für<br />

den motorisierten Verkehr, des Fuss- und Radwegnetzes sowie der prägenden<br />

Elemente der Grün- und Freiraumplanung. Diesbezüglich wurden seitens Gemeinde<br />

klare Vorgaben gemacht.<br />

<strong>Areal</strong>entwicklung und Projektwettbewerb<br />

Als Folge der festgelegten Ziele zur Aufwertung und Entwicklung des <strong>Gebiet</strong>s<br />

Webi-<strong>Areal</strong> wurde nach erfolgter Nutzungs- und Baumassenstudie 2010 ein<br />

Wettbewerbsprogramm formuliert und durch die Fortimo Invest AG ein zweistufiger<br />

Projektwettbewerb nach SIA ausgeschrieben und durchgeführt. Die<br />

Gemeinde war bei allen Schritten involviert.<br />

Das Wettbewerbsprogramm sah mehrheitlich verschiedene Wohnnutzungen<br />

sowie Gewerbe- und Dienstleistungsflächen vor. Eine Kindertagestätte sowie<br />

ein Quartiertreffpunkt als Forderung der Gemeinde auf Kosten der Bauherrschaft<br />

runden das Raumprogramm ab.


Die Ausnützung ist durch eine festgelegte, maximale Bruttogeschossfläche auf<br />

0.87 begrenzt worden.<br />

Der unter 14 eingegangenen Projekten siegreiche Entwurf von Kistler Vogt Architekten,<br />

Biel, verbunden mit dem detaillierten Freiraumkonzept, bildet die<br />

Grundlage für die vorliegende Umzonung sowie den vom Gemeinderat verlangten<br />

Gestaltungsplan.<br />

Das Siegerprojekt von Kistler Vogt Architekten sucht unter Berücksichtigung<br />

der spezifischen Lagequalitäten (Landschaftsraum mit Bachläufen und Baumbeständen,<br />

Silhouette der Festung, Nähe zu Versorgungsinfrastrukturen und<br />

Verkehrssystemen, übergreifende Durchlässigkeiten, Webi–Villa) den grösstmöglichen<br />

Aussenraum und die bestmögliche Wohnqualität. Zwei lange Zeilen<br />

bilden, zusammen mit dem östlichen Bachhain das Rückgrat des Quartiers mit<br />

Ausrichtung gegen Süden und Westen sowie der Festung am Horizont. Deren<br />

Wahrnehmung als Zeile ist zwingend. Der verbleibende weite, offene Grünraum<br />

mit Villa und Baumbestand im Norden sowie Damm und Baumhain im<br />

Süden, wird mit acht fünfgeschossigen Punktbauten, räumlich durchlässig, das<br />

ehemalige Vorfeld der Villa wahrnehmbar, stets erfahrbar thematisiert. Der<br />

markante Sporn mit der <strong>Aarburg</strong>er Festung im Westen wird damit für das ganze<br />

Quartier nicht nur zum täglich erlebbaren, grossräumigen Abschluss, sondern<br />

auch ein gewichtiger, einmaliger Teil des historischen, Identität stiftenden<br />

Themas der Situation. Mit diesem Konzept entsteht einerseits der grösstmögliche,<br />

zusammenhängende, bis an den natürlichen Siedlungsrand erfahrbare<br />

Aussenraum mit überdurchschnittlich grossen Gebäudeabständen – und<br />

die Villa samt Remise erhält deren respektvolle Situation als Teil eines neuen<br />

Ganzen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hier ein Quartier von grosser<br />

Selbstverständlichkeit und hohen Wohnwerten entsteht. Es fügt sich harmonisch<br />

dem Bestand an.<br />

<strong>Teiländerung</strong> Nutzungsplanung <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“<br />

Das <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ umfasst die Parzellen Nr. 2171 und 2191 im Eigentum<br />

der Fortimo Invest AG, St. Gallen mit insgesamt 43‘253 m 2 . Davon liegen heute<br />

noch 14‘269 m 2 in der Industriezone I, der Rest gehört bereits der Zone WG<br />

3B an, ausgenommen kleinere Flächen der Grünzone und des Gewässers.<br />

Eine Fläche von 14‘079 m 2 der Industriezone I soll im Rahmen dieser Nutzungsplanung<br />

ebenfalls in die Wohn- und Gewerbezone WG 3B überführt werden.<br />

Eine Restfläche von 190 m 2 zwischen Tych und Tychkanal wird zudem<br />

neu der Grünzone GR zugeordnet.


Der Schutz der Baumgruppe nord-östlich der Webi-Villa wird aufgehoben. Mit<br />

dem Bau der OKUA wurde die Gruppe im Ausmass massiv dezimiert und entspricht<br />

bei weitem nicht mehr dem Planeintrag. Es macht keinen Sinn, den<br />

Schutz einer nicht mehr vollständig vorhandenen Baumgruppe beizubehalten.<br />

Dafür wurde ein umfangreiches Freiraumkonzept geschaffen, welches insgesamt<br />

den viel höheren ökologischen Stellenwert hat: Bachrenaturierung, ökologische<br />

Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen, grosse gemeinschaftliche Grünflächen.<br />

Trotzdem wird auch der gezielte Erhalt bzw. die Ergänzung und Vergrösserung<br />

der Baumgruppe bei der Villa vorgesehen, da diese als Grünelement<br />

und Schutz gegen die Verkehrsanlage wertvoll ist.<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

<strong>Aarburg</strong> setzt ganz bewusst auf qualitatives Wachstum. Der gesamte Umzonungsperimeter<br />

wird mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Damit werden<br />

hohe qualitative Anforderungen an das zukünftige Projekt gestellt und die<br />

wichtigen Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt: Differenzierte Nutzungsverteilung,<br />

Durchmischung Wohnen / Arbeiten / Dienstleistung, ortsspezifische<br />

Baumassenverteilung bezüglich der angrenzenden Verkehrsträger, der<br />

Naturelemente und des Ortsbildschutzes, Vernetzung und Gestaltung des Aussenraumes,<br />

übergeordnete Fusswegverbindungen und Einbezug der Bedürfnisse<br />

der kombinierten Mobilität.<br />

Dem Gestaltungsplan liegt das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbes<br />

zugrunde bzw. wird dadurch explizit dessen Realisierung ermöglicht.<br />

Einheitliche Zone WG 3B<br />

Die Vorabklärungen zum Wettbewerb haben gezeigt, dass an dieser zentralen<br />

und verkehrsgünstigen Lage eine starke Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum<br />

besteht, der allenfalls durch einen Mitanteil von Arbeitsnutzungen im<br />

Dienstleistungsbereich bzw. von nicht oder höchstens mässig störendem Gewerbe<br />

ergänzt werden kann.<br />

Schon früh war somit klar, dass für diese Anforderungen die bereits vorhandene<br />

Wohn- und Gewerbezone WG 3B geschaffen ist.


Ergänzung der BNO<br />

Unter § 5 „Sondernutzungsplanung“ werden mit Abs. 3 die Zielsetzungen des<br />

Gestaltungsplans <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hinsichtlich der angestrebten Qualitäten<br />

sowie der überlagerten Gestaltungsplanpflicht aufgenommen.<br />

In Abs. 4 wird die maximale Gebäudehöhe von 18.00 m festgelegt (zusätzliche<br />

Attikageschosse sind nicht zulässig) sowie durch eine Minimierung des Mobilitätsaufwandes<br />

die Reduktion des erforderlichen Parkplatzbedarfs ermöglicht.<br />

Bisheriges und weiteres Verfahren<br />

Die vorliegende Teilrevision beschränkt sich auf einen begrenzten, aber wichtigen<br />

Teilbereich der Ortsplanung. Daher wurde das Mitwirkungsverfahren separat<br />

und vorgängig im Mai / Juni 2011 durchgeführt, der Mitwirkungsbericht<br />

im Januar 2012 verabschiedet. Die kantonale Vorprüfung ist im Dezember<br />

2011 abgeschlossen worden.<br />

Anschliessend erfolgte die öffentliche Auflage vom 3. Februar bis am<br />

<strong>5.</strong> März 2012. Innert der Auflagefrist sind drei Einwendungen eingegangen.<br />

Diese sollen bis zur Gemeindeversammlung behandelt und wenn möglich erledigt<br />

werden können. Der Gemeinderat wird anlässlich der Gemeindeversammlung<br />

mündlich darüber orientieren.<br />

Rechtskräftig wird die <strong>Teiländerung</strong> Zonenplan mit Ergänzung der BNO nach<br />

dem Beschluss durch die Einwohnergemeindeversammlung und abgelaufener<br />

Referendums- und Beschwerdefrist sowie anschliessender Genehmigung durch<br />

den Regierungsrat.<br />

Fazit<br />

Das Projekt <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hat hohes Potential, <strong>Aarburg</strong> als attraktiven<br />

Wohn- und Arbeitsstandort voranzubringen und erfüllt die Ziele der Stadtaufwertung.<br />

Voraussetzung dafür ist die teilweise Umzonung in die Wohn- und<br />

Gewerbezone WG 3B mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht sowie der Ergänzung<br />

der BNO § 5 mit Abs. 3 und 4.<br />

Antrag<br />

Die <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ mit<br />

Ergänzung BNO § 5 mit neuem Absatz 3 und 4 sei zu genehmigen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!