18.01.2013 Aufrufe

Erlebniswanderung im Kindergarten - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

Erlebniswanderung im Kindergarten - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

Erlebniswanderung im Kindergarten - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

06/2010 LINDENBLATT<br />

Seite 4<br />

Aktuelle Information<br />

zur Beantragung<br />

des Thüringer Erziehungsgeldes<br />

Ab 1. August 2010 tritt eine Änderung des<br />

Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.<br />

Anspruchsberechtigt ist nach diesem Gesetz, wer<br />

seinen Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Thüringen hat und mit einem Kind, für das ihm die<br />

Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt.<br />

Das Erziehungsgeld wird ab dem Stichtag 1. August<br />

2010 schon ab dem 13. Lebensmonat des Kindes<br />

für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt, jedoch nicht<br />

vor dem Ende des Elterngeldes durch den Bund.<br />

Aus diesem Grund ist ab 1. August 2010 bei der<br />

Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes auch<br />

der Elterngeldbescheid einzureichen.<br />

Erziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag gewährt,<br />

aber rückwirkend nur noch für drei Monate.<br />

Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt weiterhin:<br />

für das 1. Kind 150,00 Euro<br />

für das 2. Kind 200,00 Euro<br />

Erhöhungsbetrag um 50,00 Euro<br />

für das 3. Kind 250,00 Euro<br />

Erhöhungsbetrag um 100,00 Euro<br />

für das 4. und jedes weitere Kind 300,00 Euro<br />

Erhöhungsbetrag um 150,00 Euro<br />

Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist<br />

die Kindergeldberechtigung maßgebend. Der<br />

Nachweis wird durch den Kindergeldbescheid der<br />

Familienkasse erbracht.<br />

Eine volle Auszahlung des Thüringer Erziehungsgeldes<br />

an den Antragsteller erfolgt generell bei häuslicher<br />

Betreuung in Höhe von 150,00 Euro bzw. dem<br />

dazugehörigen Erhöhungsbetrag für das zweite, dritte<br />

bzw. jedes weitere Kind.<br />

Erfolgt eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung<br />

von nicht mehr als fünf Stunden täglich, wird<br />

dieser Auszahlungsbetrag um 75,00 Euro gekürzt.<br />

Bei einer Betreuung des Kindes von mehr als fünf<br />

Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung steht<br />

dem Anspruchsberechtigten nur der Erhöhungsbetrag<br />

laut Ordnungszahl des Kindes zu.<br />

ENDE AMTLICHER TEIL<br />

Das heißt, handelt es ich um das 1. Kind, entfällt<br />

generell der Anspruch auf Erziehungsgeld. Es erfolgt<br />

die Erteilung eines Negativbescheides.<br />

Ab dem 1. August 2010 ist auch weiterhin ein Nachweis<br />

der Früherkennungsuntersuchung beizubringen.<br />

Maßgeblich ist ab diesem Zeitpunkt der Nachweis für<br />

die Untersuchung zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat<br />

= U 6.<br />

Die Abtretung des Erziehungsgeldes bei Betreuung in<br />

einer Kindertagesstätte an den Träger der Einrichtung<br />

entfällt ab dem Monat August generell. Sie erhalten<br />

die neuen Erziehungsgeldanträge in Ihrer zuständigen<br />

Wohnsitzgemeinde ab Anfang August.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und<br />

<strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz<br />

Herr Z<strong>im</strong>mermann, Telefon 03 67 37/2 22 04<br />

Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />

Frau Konstanze Marten<br />

Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n zeichnen diese selbst verantwortlich.<br />

Das „Lindenblatt“ erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats.<br />

Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird<br />

an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können<br />

Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens<br />

1 a, 07338 <strong>Kaulsdorf</strong> zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und<br />

Mehrwertsteuer) bezogen werden.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte übern<strong>im</strong>mt der Verlag keine<br />

Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto.<br />

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:<br />

Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz<br />

Herr Z<strong>im</strong>mermann, Telefon 03 67 37/2 22 04<br />

Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />

Frau Konstanze Marten<br />

Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und<br />

kostenlose Verteilung:<br />

Satz & Media Service, Inh. Uwe Nasilowski<br />

Straße des Friedens 1a, 07338 <strong>Kaulsdorf</strong><br />

Telefon 03 67 33/2 33 15, Telefax 2 33 16<br />

E-Mail: satz.mediaservice@t-online.de<br />

Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski<br />

gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen.<br />

Gesamtauflage: 500 Exemplare

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!