Erlebniswanderung im Kindergarten - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)
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06/2010 LINDENBLATT<br />
Seite 4<br />
Aktuelle Information<br />
zur Beantragung<br />
des Thüringer Erziehungsgeldes<br />
Ab 1. August 2010 tritt eine Änderung des<br />
Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.<br />
Anspruchsberechtigt ist nach diesem Gesetz, wer<br />
seinen Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in Thüringen hat und mit einem Kind, für das ihm die<br />
Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt.<br />
Das Erziehungsgeld wird ab dem Stichtag 1. August<br />
2010 schon ab dem 13. Lebensmonat des Kindes<br />
für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt, jedoch nicht<br />
vor dem Ende des Elterngeldes durch den Bund.<br />
Aus diesem Grund ist ab 1. August 2010 bei der<br />
Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes auch<br />
der Elterngeldbescheid einzureichen.<br />
Erziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag gewährt,<br />
aber rückwirkend nur noch für drei Monate.<br />
Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt weiterhin:<br />
für das 1. Kind 150,00 Euro<br />
für das 2. Kind 200,00 Euro<br />
Erhöhungsbetrag um 50,00 Euro<br />
für das 3. Kind 250,00 Euro<br />
Erhöhungsbetrag um 100,00 Euro<br />
für das 4. und jedes weitere Kind 300,00 Euro<br />
Erhöhungsbetrag um 150,00 Euro<br />
Für die Festlegung der Ordnungszahl der Kinder ist<br />
die Kindergeldberechtigung maßgebend. Der<br />
Nachweis wird durch den Kindergeldbescheid der<br />
Familienkasse erbracht.<br />
Eine volle Auszahlung des Thüringer Erziehungsgeldes<br />
an den Antragsteller erfolgt generell bei häuslicher<br />
Betreuung in Höhe von 150,00 Euro bzw. dem<br />
dazugehörigen Erhöhungsbetrag für das zweite, dritte<br />
bzw. jedes weitere Kind.<br />
Erfolgt eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung<br />
von nicht mehr als fünf Stunden täglich, wird<br />
dieser Auszahlungsbetrag um 75,00 Euro gekürzt.<br />
Bei einer Betreuung des Kindes von mehr als fünf<br />
Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung steht<br />
dem Anspruchsberechtigten nur der Erhöhungsbetrag<br />
laut Ordnungszahl des Kindes zu.<br />
ENDE AMTLICHER TEIL<br />
Das heißt, handelt es ich um das 1. Kind, entfällt<br />
generell der Anspruch auf Erziehungsgeld. Es erfolgt<br />
die Erteilung eines Negativbescheides.<br />
Ab dem 1. August 2010 ist auch weiterhin ein Nachweis<br />
der Früherkennungsuntersuchung beizubringen.<br />
Maßgeblich ist ab diesem Zeitpunkt der Nachweis für<br />
die Untersuchung zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat<br />
= U 6.<br />
Die Abtretung des Erziehungsgeldes bei Betreuung in<br />
einer Kindertagesstätte an den Träger der Einrichtung<br />
entfällt ab dem Monat August generell. Sie erhalten<br />
die neuen Erziehungsgeldanträge in Ihrer zuständigen<br />
Wohnsitzgemeinde ab Anfang August.<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und<br />
<strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz<br />
Herr Z<strong>im</strong>mermann, Telefon 03 67 37/2 22 04<br />
Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />
Frau Konstanze Marten<br />
Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n zeichnen diese selbst verantwortlich.<br />
Das „Lindenblatt“ erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats.<br />
Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird<br />
an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können<br />
Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens<br />
1 a, 07338 <strong>Kaulsdorf</strong> zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und<br />
Mehrwertsteuer) bezogen werden.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte übern<strong>im</strong>mt der Verlag keine<br />
Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto.<br />
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:<br />
Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz<br />
Herr Z<strong>im</strong>mermann, Telefon 03 67 37/2 22 04<br />
Bürgermeister der <strong>Gemeinde</strong> Altenbeuthen<br />
Frau Konstanze Marten<br />
Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und<br />
kostenlose Verteilung:<br />
Satz & Media Service, Inh. Uwe Nasilowski<br />
Straße des Friedens 1a, 07338 <strong>Kaulsdorf</strong><br />
Telefon 03 67 33/2 33 15, Telefax 2 33 16<br />
E-Mail: satz.mediaservice@t-online.de<br />
Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski<br />
gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen.<br />
Gesamtauflage: 500 Exemplare