PDF, 871,2 KB - Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung
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Skepsis im Rathaus<br />
Auch wenn die Tagung der Bezirksverordnetenversammlung<br />
am 1. April<br />
ganz im Zeichen der Debatte um die<br />
Umwidmung des Kinder- und Jugendkulturzentrums<br />
Eliashof in der<br />
Senefelderstraße 6 zu einer zweizügigen<br />
Grundschule stand, über deren<br />
Ergebnis wir auf Seite 14 dieser<br />
Ausgabe berichten, umfasste die<br />
Tagesordnung auch andere wichtige<br />
BVV<br />
Bezirksamt sieht kein Erfordernis für Gebietsbebauungspläne Von A. Molle<br />
stadtentwicklungspolitische Themen.<br />
So steht das Bezirksamt dem Mitte<br />
November von der BVV gefassten<br />
Beschluss nach wie vor skeptisch<br />
gegenüber, für die sieben Sanierungsgebiete<br />
des Bezirks noch vor deren<br />
Aufhebung großmaßstäbliche Bebauungspläne<br />
aufzustellen, mit denen<br />
über den Sanierungszeitraum hinaus<br />
Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
gesichert und einer unangemessenen<br />
baulichen Verdichtung dieser<br />
gründerzeitlichen Quartiere vorgebeugt<br />
werden soll. In einem<br />
Zwischenbericht des Bezirksamts<br />
heißt es nun, auch im zuständigen<br />
Planungsamt diskutiere man über<br />
Möglichkeiten, Bebauungsdichten zu<br />
begrenzen, um eine Übernutzung der<br />
sozialen Infrastruktur zu vermeiden.<br />
Dem Begehren der BVV, dafür Gebietsbebauungspläne<br />
festzusetzen, stünden<br />
jedoch rechtliche wie auch<br />
finanzielle Probleme entgegen. Aus<br />
der Aufhebung der Sanierungssatzungen<br />
ergebe sich kein Planerfordernis<br />
zur Regulierung der Bebauungsdichte.<br />
Zudem entstünden erhebliche<br />
Kosten für die Entschädigung von<br />
Eigentümern, die an der Bebauung<br />
ihrer Grundstücke gehindert würden.<br />
Bereits im Oktober 2008 hatte<br />
Pankows Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,<br />
Michail Nelken (Linke), dem<br />
von den Fraktionen von SPD und<br />
Bündnis 90/Die Grünen favorisierten<br />
Anliegen, Gebietsbebauungspläne<br />
aufzustellen, explizit widersprochen.<br />
Bündnisgrüne und SPD-Verordnete<br />
erklärten jetzt, man werde sich in<br />
dieser Frage in der BVV-Folgesitzung<br />
am 29. April zur Haltung des<br />
Bezirksamts äußern.<br />
Neue B-Pläne<br />
©Hartmut Seefeld<br />
Der vom Bezirksamt aufgestellte B-Plan verschafft auch dem von Künstlern aus Draht geflochtenen Hirsch ein Bleiberecht.<br />
Weniger zurückhaltend ist die Verwaltung<br />
hingegen, wenn es um grund-<br />
Vor Ort 04. 2009 3<br />
stücksbezogene B-Pläne zur Sicherung<br />
bereits festgelegter Sanierungsziele<br />
geht. Wie von der BVV angeregt,<br />
hat das Bezirksamt im März beschlossen,<br />
für Teilflächen im hinteren<br />
Bereich der Grundstücke Kastanienallee<br />
10-12 sowie für das Grundstück<br />
Oderberger Straße 19 im Sanierungsgebiet<br />
Teutoburger Platz einen B-Plan<br />
aufzustellen. Damit wird gewährleistett,<br />
dass der in den 1980er Jahren<br />
von Künstlern und Anwohnern als<br />
Hinterhofrefugium angelegte, ca.<br />
1.750 m² große »Hirschhof« zusammen<br />
mit dem bezirkseigenen Nachbargrundstück<br />
Oderberger Straße 19,<br />
wie geplant, zu einem öffentlichen<br />
Park mit Spielplatz gestaltet werden<br />
kann. Der Aufstellungsbeschluss war<br />
erforderlich, weil sich die Eigentümer<br />
der Grundstücke Kastanienallee 10-12<br />
bislang geweigert haben, die zum<br />
»Hirschhof« gehörenden Teilflächen<br />
im Rahmen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes<br />
zu einem geringeren<br />
Preis an das Land Berlin zu verkaufen.<br />
Bleiben sie bei ihrer Weigerung, kann<br />
auf der Grundlage des B-Plans ein<br />
Enteignungsverfahren eingeleitet<br />
werden. Sie erhielten dann eine<br />
entsprechende Entschädigung.<br />
Turnhalle für Roller-Schule<br />
Um die planungsrechtliche Sicherung<br />
eines wichtigen Sanierungsziels geht<br />
es auch bei dem B-Plan, der jetzt für<br />
die Grundstücke Immanuelkirchstraße<br />
14 und 14 A-C sowie Heinrich-<br />
Roller-Straße 15-18 im Sanierungsgebiet<br />
Winsstraße aufgestellt wird. Damit<br />
soll auf dem an die Heinrich-<br />
Roller-Grundschule grenzenden Privatgrundstück<br />
Immanuelkirchstraße<br />
14 A-C eine 725 m² große, noch<br />
unbebaute Teilfläche für die Errichtung<br />
einer Schulsporthalle mit zwei<br />
Hallenteilen gesichert werden. Für<br />
den Neubau, der für den standardgerechten<br />
Ausbau dieses Schulstandorts<br />
als dreizügige Grundschule erforderlich<br />
ist, sind auf dem Schulgelände<br />
keine Flächenkapazitäten vorhanden.<br />
Der Erwerb der privaten Teilfläche<br />
durch das Land Berlin soll noch im<br />
Sanierungszeitraum bis Ende 2009<br />
erfolgen. Auch in diesem Fall ermöglicht<br />
der B-Plan eine Enteignung<br />
gegen Entschädigung, falls die Eigentümer<br />
nicht zum Verkauf bereit sind.