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Zukunftsforum Demenz Demenzbehandlung in Pflegeheimen ...

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Fachärztliche Versorgung aus der Kl<strong>in</strong>ik<br />

Institutsambulanzen <strong>in</strong> der<br />

ambulanten Versorgung<br />

Dr. med. Albrecht Egetmeyer<br />

Psychiatrische Institutsambulanzen haben sich<br />

mittlerweile etabliert und übernehmen maßgeblich auch<br />

die fachärztliche mediz<strong>in</strong>ische Versorgung von demenzkranken<br />

Bewohnern <strong>in</strong> Alten- und <strong>Pflegeheimen</strong>. Die<br />

Behandlungsaufgaben gehen weit über die<br />

fachärztliche Versorgung des Patienten im engeren<br />

S<strong>in</strong>ne h<strong>in</strong>aus.<br />

Auch das Gerontopsychiatrische Zentrum am Bezirkskrankenhaus<br />

Kempten ist seit zwei Jahrzehnten<br />

an der ambulanten Versorgung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zugsbereich<br />

von 300 000 E<strong>in</strong>wohnern beteiligt. Die<br />

bundesweite gesetzliche Grundlage für den Versorgungsauftrag<br />

der Psychiatrischen Institutsambulanzen<br />

(PIA) s<strong>in</strong>d die §§ 118 und 120 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) V.<br />

In Bayern besteht seit 1996 e<strong>in</strong>e gesonderte Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />

mit den Krankenkassenverbän-<br />

Dr. Albrecht Egetmeyer<br />

den, <strong>in</strong> der die zeit- und aufwandsbezogenen Vergütungen<br />

sowie Anforderungen an die mediz<strong>in</strong>ische<br />

Dokumentation sowie Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

geregelt s<strong>in</strong>d. Das Kassenhonorar<br />

beträgt <strong>in</strong> den bayerischen PIA aktuell durchschnittlich<br />

etwa 230 Euro pro Patient und Quartal, h<strong>in</strong>zu<br />

kommen Verordnungskosten <strong>in</strong> Höhe von ca. 270 Euro.<br />

„Psychiatrische Krankenhäuser s<strong>in</strong>d vom Zulassungsausschuss<br />

zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen<br />

Versorgung der Versicherten zu ermächtigen“,<br />

heißt es <strong>in</strong> § 118 Abs. 1 SGB V, und weiter: „Die Behandlung ist<br />

auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art,<br />

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