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AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES MARKTES<br />

WEISENDORF<br />

Herausgeber und Anzeigenverwaltung: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weisendorf</strong>, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />

Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />

52. Jahrgang Mittwoch, 10. August 2011 Nummer 32<br />

Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />

Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />

ANZEIGENSCHLUSS<br />

für das nächste Amtsblatt am Mittwoch,<br />

17.08.2011 ist der 11.08.2011 um 12.00 Uhr.<br />

Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

Wir gratulieren<br />

14.08.2011 Herrn Hans Schmidt<br />

Kairlindacher Straße 56<br />

19.08.2011 Herrn Georg Bischoff<br />

Am Felsenkeller 7<br />

Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />

Fundsachen:<br />

Kindergeldbeutel mit Geldbetrag<br />

FO: vor Evang. Kindergarten am 28.7.11<br />

Fundamt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong><br />

Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27<br />

70 Jahre<br />

88 Jahre<br />

Öffnungszeiten des Rathauses <strong>Weisendorf</strong><br />

Montag und<br />

Mittwoch bis Freitag<br />

8.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />

Fr., 12.08.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 19.08.11, 18.00 Uhr<br />

Hirsch-Apotheke, Bamberger Str. 40, Mühlhausen<br />

Tel-Nr. 09548/260<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />

W E I S E N D O R F E R K I R C H W E I H<br />

vom 25.08. bis 29.08.2011<br />

im Festzelt am Festplatz<br />

Donnerstag, 25. August<br />

20.30 Uhr Rock im Zelt<br />

mit der Band „Herzblut“<br />

Freitag, 26. August<br />

19.00 Uhr Bieranstich durch den 1. Bürgermeister<br />

Herrn Alexander Tritthart<br />

Kirchweihauftakt mit „Prime-Time“<br />

Samstag, 27. August<br />

16.00 Uhr Baum aufstellen durch die Ortsburschen<br />

18.00 Uhr Hoch im Zelt mit der Rockband<br />

„BEST-OF BAND“ Eintritt frei<br />

Sonntag, 28. August<br />

11.00 Uhr Zeltbetrieb mit Mittagstisch<br />

18.00 Uhr Stimmungsmusik mit „die Vagabunden“<br />

Montag, 29. August<br />

10.00 Uhr Großer Frühschoppen mit dem<br />

„<strong>Weisendorf</strong>er Sound Express“<br />

11.30 Uhr Mittagessen<br />

ab 14.00 Uhr Seniorennachmittag<br />

18.00 Uhr Betzen-Austanzen am Kirchweihplatz mit<br />

den Ortsburschen und Mädel<br />

19.00 Uhr Zünftiger Kirchweihausklang mit dem<br />

„<strong>Weisendorf</strong>er Sound Express“<br />

20.00 Uhr „Kerwabaum“-Verlosung durch die<br />

Ortsburschen<br />

Auf Ihren Besuch freuen sich Festwirt Familie Schiffermüller,<br />

die Kirchweihburschen und die Marktgemeinde<br />

<strong>Weisendorf</strong>.


Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

Steuern und Abgaben fällig:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse der Marktgemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />

macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2011<br />

folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig<br />

werden:<br />

1. Gewerbesteuervorauszahlung, 3. Rate 2011<br />

2. Grundsteuer A und B, 3. Rate 2011<br />

3. Wasser-/ Abwassergebühren, 3. Rate 2011<br />

Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen<br />

Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich<br />

nur bei einer Änderung der Berechnungs- und<br />

Bemessungsgrundlage erstellt. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> eine Einzugsermächtigung<br />

vorliegt, wird die fällige Steuer abgebucht.<br />

Bitte geben Sie bei der Überweisung die Personenkonto-Nummer<br />

mit an.<br />

Geburten 1. Halbjahr 2011<br />

06.02.2011 Mayer Dominik Lukas<br />

Reuther Waldstraße 2<br />

09.02.2011 Thiele Thea Melanie<br />

Meisterweg 9<br />

13.02.2011 Brehm Elias<br />

Sebald-Rieter-Weg 22<br />

04.03.2011 Häupl Elin Lisa<br />

Reinersdorfer Straße 24<br />

06.03.2011 Keller Katharina<br />

Hopfenleithe 2<br />

08.03.2011 Mehl Jonas Christian<br />

Schlesierstraße 19<br />

27.03.2011 Hagen Michael<br />

Reichenbacher Straße 2<br />

27.04.2011 Wein David<br />

Goethestraße 18<br />

30.04.2011 Schlennert Janina<br />

Blumenstraße 8<br />

14.05.2011 Reichelt Pascal<br />

Obere Gasse 2<br />

20.05.2011 Karinti Asha Maria<br />

Am Holzacker 26<br />

22.05.2011 Hertlein Bastian<br />

Kairlindacher Straße 19<br />

29.05.2011 Römer Isabella<br />

Am Weißen Berg 17<br />

23.06.2011 Fuchs Gabriel<br />

Zum Brandwald 9<br />

24.06.2011 Greiner Lara<br />

Dorfstraße 21<br />

28.06.2011 Grünberg Joline<br />

Industriestraße 5 a<br />

Eheschließungen 1. Halbjahr 2011<br />

11.01.2011 Angelika Tauscher und Theodor Krämer<br />

Am Mühlweiher 8<br />

04.04.2011 Anja Süß und Matthias Arnold<br />

Reichenbacher Straße 1<br />

28.05.2011 Annika Wild und Sebastian Schieborowski<br />

Mönchweg 4<br />

10.06.2011 Andrea Badum und Gerd Dengler<br />

Nankendorfer Straße 4<br />

10.06.2011 Karmen Schneider und Wolf-Peter Schulz<br />

Rezelsdorfer Straße 27 A<br />

17.06.2011 Sevda Sali und Dieter Matuszok<br />

Meisterweg 14<br />

24.06.2011 Ulrike Horak und Erwin Link<br />

Wiesenweg 4<br />

Verkaufsoffener Sonntag aus Anlass der <strong>Weisendorf</strong>er<br />

Kirchweih<br />

Am Kirchweihsonntag, dem 28.08.2011 dürfen die<br />

Verkaufsstellen im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />

13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.<br />

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der<br />

Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des<br />

§ 17 LadSchlG, die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung,<br />

des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im<br />

Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und<br />

des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.<br />

Achtung Fahrplanänderung vom 23.08.2011 bis<br />

einschließlich 30.08.2011 anlässlich der <strong>Weisendorf</strong>er<br />

Kirchweih betrifft die Linie 202 Richtung<br />

Erlangen und die Linie 204 Herzogenaurach-<br />

Höchstadt<br />

Linie 202 Erlangen und zurück<br />

Die beiden Bushaltestellen „Badweiher“ und am<br />

Reuther Weg „Schule“ können vom 23.08.2011 bis<br />

30.08.2011 nicht angefahren werden! Endhaltestelle<br />

und erste Zusteigemöglichkeit ist in dieser Zeit die<br />

Bushaltestelle „Hauptstraße“.<br />

Linie 204 Herzogenaurach – Höchstadt und zurück<br />

Die Bushaltestelle am Reuther Weg „Schule“ kann<br />

vom 23.08.2011 bis 30.08.2011 nicht angefahren<br />

werden! Endhaltestelle und erste Zusteigemöglichkeit<br />

ist in dieser Zeit die Bushaltestelle „Badweiher“.<br />

Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />

Verschiebung des Abfuhrtermins für Restmüll-<br />

container (nur 1,1 cbm)<br />

Die Restmüllcontainer (1,1 cbm) werden im gesamten<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet anstatt Mittwoch, 17.08.2011 erst am<br />

Donnerstag, 18.08.2011 abgeholt.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

2 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011


MARKT WEISENDORF<br />

Niederschrift<br />

Sitzung: Bau- und Umweltausschuss<br />

Tag: Dienstag, 26.07.2011<br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Öffentliche Sitzung<br />

zu 1)<br />

Bauanträge und Bauvoranfragen<br />

1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt bekannt,<br />

dass der nachfolgend aufgeführte Bauantrag gemäß<br />

Art. 58 BayBO vom Genehmigungsverfahren freigestellt<br />

ist:<br />

− Erweiterung eines Wohnhauses (Zwerchgiebel und<br />

Balkon), Flur-Nr. 227/247 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Am Holzacker 49<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgend genanntem<br />

Bauantrag wird unter Berücksichtigung der<br />

Ausführung zu dem einzelnen Bauantrag erteilt. Auf<br />

die Einhaltung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung<br />

wird hingewiesen:<br />

− Errichtung eines Schlepperkers auf vorh. Wohnhaus,<br />

Flur-Nr. 17/1 Gemarkung Reinersdorf, Dorngasse<br />

10<br />

Es ist beabsichtigt im Norden eine breite Schleppgaube<br />

auf das Zweifamilienwohnhaus aufzubringen. Für<br />

die Ausführung der Dachgaube wird eine Abweichung<br />

zu den Gestaltungsmerkmalen zur Dachgaubensatzung<br />

des Marktes <strong>Weisendorf</strong> erteilt (Überschreitung<br />

der Breite der Gaube und Unterschreitung des Mindestabstandes<br />

zur Hauswand).<br />

− Einbau einer Dachgeschosswohnung und Aufbau<br />

von Dachgauben, Flur-Nr. 510/5 Gemarkung<br />

<strong>Weisendorf</strong>, Schillerstr. 1<br />

Mit dem eingereichten Antrag wird aufgrund der Absprache<br />

mit dem Landratsamt eine Bestandsgenehmigung<br />

beantragt.<br />

Nach dem Bebauungsplan „Auracher Berg“ sind<br />

Dachgauben bei Gebäuden mit einer Dachneigung<br />

von 48-52° zulässig (hier besteht 50° Dachneigung).<br />

Weitere Regelungen gibt es dazu im Bebauungsplan<br />

nicht.<br />

Für die Ausführung der Schleppgauben wird daher<br />

eine Abweichung zu den festgelegten Gestaltungsmerkmalen<br />

zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />

<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Breite der Gaube und Abstand zur<br />

Hauswand).<br />

− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />

231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5<br />

Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />

knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

eine Befreiung erteilt. Mit der Errichtung<br />

eines Geräteraumes/Unterstellraum für Fahrräder<br />

außerhalb des Baufeldes besteht Einverständnis.<br />

− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />

231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5a<br />

Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />

knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

eine Befreiung erteilt. Mit der westlichen<br />

Bebauung auf der zukünftigen Grundstücksgrenze besteht<br />

Einverständnis. Hier erfolgt innerhalb des Baufensters<br />

ein deckungsgleicher Anbau und der Bebauungsplan<br />

lässt auch eine Reihenhausbebauung zu.<br />

− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />

231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5b<br />

Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />

knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

eine Befreiung erteilt. Mit der östlichen<br />

Bebauung auf der zukünftigen Grundstücksgrenze besteht<br />

Einverständnis. Hier erfolgt innerhalb des Baufensters<br />

ein deckungsgleicher Anbau und der Bebauungsplan<br />

lässt auch eine Reihenhausbebauung zu.<br />

− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />

231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5c<br />

Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />

knapp 2 m und einer minimalen Überschreitung der<br />

westlichen Baugrenze wird von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes eine Befreiung erteilt. Mit der<br />

Errichtung eines Geräteraumes/Unterstellraum für<br />

Fahrräder außerhalb des Baufeldes besteht Einverständnis.<br />

− Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flur-Nr.<br />

930/2 Gemarkung Hammerbach, Nankendorfer<br />

Str. 12a<br />

Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />

verfügt über einen Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />

Auf dem Grundstück bestehen derzeit insgesamt<br />

6 Pkw Abstellflächen. Davon soll nun die westliche<br />

Doppelgarage für das Bauvorhaben angerechnet werden<br />

und die verbleibenden 3 Garagenplätze mit offenem<br />

Stellplatz für das bestehende Wohnhaus.<br />

Laut Mitteilung des Bauherrn besteht für eine weitere<br />

Bebauung des Grundstückes bereits ein Kanalabzweig,<br />

der jedoch noch nicht ganz in das Grundstück<br />

geführt wurde. Soweit für das Bauvorhaben ein<br />

eigenständiger Wasserhausanschluss und Kanalhausanschluss<br />

gewünscht wird, müssen vom Antragsteller<br />

die anfallenden Kosten vollständig übernommen<br />

werden. Darüber ist zu gegebener Zeit mit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> eine Kostenvereinbarung zur Herstel-<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 3


lung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />

− Anbau einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses,<br />

Flur-Nr. 296/6 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Mönchweg 5a<br />

Im Norden soll eine Schleppgaube und im Dachgeschoss<br />

soll eine zusätzliche Wohnung errichtet werden.<br />

Im Jahr 1962 wurde hier ein Wohnhaus mit<br />

2 Wohnungen und einer Garage genehmigt. Der<br />

Antragsteller gibt an, dass neben dieser Garage<br />

2 weitere Stellplätze errichtet werden, obgleich die<br />

Dachgeschosswohnung nur 47 qm groß ist. Ebenso<br />

sind die beiden bereits bestehenden Wohnungen unter<br />

75 qm groß und danach reichen für das gesamte<br />

Wohngebäude 3 Stellplätze aus.<br />

Nach dem gültigen Bebauungsplan „Am Schlegelsberg“<br />

sind Dacherker, Dachgauben und Dachaufbauten<br />

unzulässig. Tatsächlich sind in dem älteren Baugebiet<br />

eine Vielzahl von Dachgauben vorhanden.<br />

Daher wird für die Zulassung der Dachgaube eine<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

erteilt.<br />

Weiterhin wird für die Ausführung der Dachgaube<br />

eine Abweichung zu den festgelegten Gestaltungsmerkmalen<br />

zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />

<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Unterschreitung des Mindestabstandes<br />

von 1 m zum Dachfirst).<br />

− Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnraum<br />

und Anbau eines Raumes und Terrasse an bestehendes<br />

Einfamilienhaus, Flur-Nr. 273 Gemarkung<br />

Sauerheim, Am Herrnweiher 26, Mitteldorf<br />

− Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,<br />

Flur-Nr. 2 Gemarkung Reinersdorf,<br />

Reinersdorfer Str. 28<br />

Für die Errichtung eines Wohnhauses in Ortsteil<br />

Reinersdorf fanden mit den Antragstellern seit längerer<br />

Zeit mit der Verwaltung mehrere Besprechungen<br />

statt. Ursprünglich war hier beabsichtigt möglicherweise<br />

unter Vorbehalt der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

für das angrenzende Gebiet im Außenbereich den<br />

Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan<br />

zu erlassen. Nun wird das Bauvorhaben im<br />

sog. Innenbereich des bestehenden Flächennutzungsplanes<br />

verwirklicht. Für das angrenzende Grundstück<br />

Flur-Nr. 71 liegt eine Zustimmung gemäß Art 6<br />

Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vor.<br />

Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />

verfügt über einen Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />

Soweit für das Bauvorhaben ein eigenständiger<br />

Wasserhausanschluss und Kanalhausanschluss gewünscht<br />

wird, müssen hierfür von den Antragstellern<br />

die anfallenden Kosten vollständig übernommen werden.<br />

Darüber ist zu gegebener Zeit mit der Verwaltung<br />

eine Kostenvereinbarung zur Herstellung zusätzlicher<br />

Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />

Für die Ausführung der Dachgauben wird eine Abweichung<br />

zu den Gestaltungsmerkmalen zur Dach-<br />

gaubensatzung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> erteilt (Rücksetzung/Abstand<br />

zur Hauswand).<br />

− Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />

Flur-Nr. 307/3 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Mönchweg 4a<br />

Die in der Zufahrt bestehende Garage soll für die Erschließung<br />

des Baugrundstückes abgerissen werden.<br />

Die eigenständige Erschließung am öffentlichen<br />

Kanal ist für das Grundstück nicht gesichert. Jedoch<br />

verläuft hier über das angrenzende Grundstück Flur-<br />

Nr. 307/2 der Kanalhauptsammler für den durch den<br />

Markt <strong>Weisendorf</strong> eine Dienstbarkeit besteht. Wie<br />

bereits mit der Verwaltung besprochen, muss zur<br />

Sicherstellung der kanalmäßigen Erschließung zugunsten<br />

des Baugrundstückes eine Grunddienstbarkeit<br />

eingetragen werden. Die anfallenden Kosten für<br />

den Kanalhausanschluss muss der Antragsteller übernehmen.<br />

Zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan nachzureichen.<br />

− Errichtung einer Hofüberdachung, Flur-Nr. 6 Gemarkung<br />

Kairlindach, Kairlindacher Str. 46<br />

Die im Bauantrag vermerkten Angaben zu dem Baugrundstück<br />

werden von der Verwaltung präzisiert auf<br />

die Flur-Nr. 6 Gemarkung Kairlindach.<br />

Der durch die Hofüberdachung bedingten weiteren<br />

Grenzbebauung im Osten wird zugestimmt. Der von<br />

der Grenzbebauung betroffene Nachbar hat die Pläne<br />

unterzeichnet, wobei bereits hier eine Grenzbebauung<br />

besteht.<br />

− Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage<br />

(Tektur zu Nr. LRA H2011/100), Flur-Nr. 939/4<br />

Gemarkung Großenseebach, Dannberger Weg<br />

28a<br />

Der Änderungsantrag beinhaltet in der Nordansicht<br />

des Hauses die Aufbringung einer großen Satteldachgaube<br />

und einen Vorbau zur Vergrößerung des<br />

Handwerksraums/Haustechnik.<br />

Die für dieses Gebiet gültige Ortsabrundungssatzung<br />

„Neuenbürg-Dannberger Weg“ enthält keine Regelungen<br />

über die Gestaltung von Dachgauben. Der Ausführung<br />

der aufgezeigten Dachgaube wird zugestimmt.<br />

Dazu wird eine Abweichung zu den Gestaltungsmerkmalen<br />

zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />

<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Überschreitung der Sichthöhe<br />

und Breite der Gaube).<br />

− Neubau eines Einfamilienhauses, Flur-Nr. 150<br />

Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Hauptstr. 25a<br />

Wegen der Sicherstellung der Erschließung liegt dem<br />

Bauantrag eine Niederschrift als persönliche Erklärung<br />

vom 26.07.2011 bei, wonach der <strong>Gemeinde</strong> aufgrund<br />

der besonderen Grundstückssituation keine Kosten für<br />

4 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011


die Erschließung des Baugrundstückes entstehen.<br />

Hierzu müssen entsprechende Dienstbarkeiten bestellt<br />

werden, unter anderem bezüglich der Sicherstellung<br />

der Zufahrt auch zugunsten des Freistaates Bayern,<br />

vertreten durch das Landratsamt. Laut Mitteilung<br />

der Antragstellerin wird der Notarvertrag mit den entsprechend<br />

notwendigen Dienstbarkeiten nachgereicht.<br />

Am 30.06.2011 erfolgte durch das Vermessungsamt<br />

Erlangen eine Grundstücksteilung bzw. Neuvermessung<br />

im Bereich der Flur-Nr. 150 und im Bereich in<br />

dem das Einfamilienhaus gebaut werden soll. Hierüber<br />

liegt noch kein Veränderungsnachweis vor. Diese<br />

Grundstücksvermessung verkleinert die bisherige<br />

Flur-Nr. 150 (neue Größe rd. 1.360 qm) und vergrößert<br />

die bisherige Flur-Nr. 149 entsprechend. Auch<br />

diese Grundstücksteilung wurde in die persönliche Erklärung<br />

mit aufgenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgend genanntem<br />

Bauantrag wird unter Berücksichtigung der<br />

Ausführung zu dem einzelnen Bauantrag erteilt. Auf<br />

die Einhaltung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung<br />

wird hingewiesen:<br />

− Neubau einer Lagerhalle (BA II) mit Werkstatt und<br />

Waschhalle (Tektur zu BV LRA-NR. H2007/212),<br />

Flur-Nr. 260/1 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gewerbegebiet<br />

Ost 8-10<br />

Für die bereits genehmigte Lagerhalle des Bauabschnittes<br />

II ergeben sich nur geringfügige Änderungen.<br />

Die ursprünglich im Westen gelegene Werkstatt<br />

mit Waschplatz soll nun im Osten errichtet werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier fragt, ob der Bauantrag<br />

auch die Errichtung einer Dieseltankstelle beinhaltet,<br />

da dem Bauantrag hierzu Unterlagen beigefügt sind.<br />

Weiterhin fragt er, inwieweit im Osten zur Grundstücksgrenze<br />

hin generell die Abstandsfläche eingehalten<br />

werden muss.<br />

Dazu antwortet Herr Söhnlein, dass hier tatsächlich<br />

Baubeschreibungen für Errichten einer Dieseltankstelle<br />

beigefügt sind, jedoch in einer Planzeichnung angegeben<br />

ist, dass eine Tankstelle nach einem separaten<br />

Eingabeplan eingereicht wird. Weiterhin lautet die genaue<br />

Bezeichnung des Vorhabens nicht auch noch auf<br />

Neubau einer Tankstelle. Bezüglich der Abstandfläche<br />

liegt die Bebauung innerhalb der festgelegten Baugrenzen<br />

und Grundstücksnachbar ist hier die <strong>Gemeinde</strong><br />

mit einer öffentlichen Grünfläche.<br />

Weiterhin kritisiert <strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier, dass<br />

die Grünordnung nicht bzw. unvollständig ausgeführt<br />

wurde. Dazu antwortet 1. Bürgermeister Alexander<br />

Tritthart, dass bei der Erfüllung der grünordnerischen<br />

Maßnahmen, auch von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> noch<br />

nicht alles umgesetzt wurde. Aufgrund der bereits seit<br />

längerem feststehenden weiteren umfangreichen<br />

Baumaßnahmen durch die Spedition Peetz wurden die<br />

Anpflanzungen noch nicht ausgeführt, weil durch die<br />

absehbaren Baumaßnahmen Beschädigungen nicht<br />

zu vermeiden gewesen wären. Zur Erfüllung des Freiflächengestaltungsplanes<br />

für den Bauantrag der Spedition<br />

Peetz wird eine Überprüfung erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 1<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />

zur Prüfung und Entscheidung vor:<br />

− Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer<br />

Garage, Flur-Nr. 278/5 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />

Erlanger Str. 31b<br />

Mit Antrag auf Vorbescheid wurde für das gesamte<br />

alte „Normagrundstück“ eine Bebauung mit sechs freistehenden<br />

Einfamilienhäusern aufgezeigt. Hierzu<br />

wurde in der zurückliegenden Planung vergleichbar<br />

mit Festsetzungen in Bebauungsplänen eine<br />

Nutzungsschablone eingezeichnet, die eine relativ<br />

großzügige Bebauungsvielfalt zulässt: Unter anderem<br />

kann gebaut werden ein Satteldach, Pultdach oder<br />

Walmdach; mögliche Dachneigung 15° - 48° und Vollgeschosse<br />

I+D oder II.<br />

Dieser Antrag auf Vorbescheid wurde vom Landratsamt<br />

mit Bescheid vom 01.12.2006 genehmigt.<br />

Darüber hinaus richtet sich die einzelne Baugenehmigung<br />

nach § 34 BauGB und muss sich in die umliegende<br />

Bebauung einfügen.<br />

Nach dem vorliegenden Bauantrag ist beabsichtigt ein<br />

Wohnhaus mit Flachdach zu errichten. Der Bauantrag<br />

wurde von den nah angrenzenden Nachbarn unterschrieben.<br />

Die Antragstellerin hat in einem Gespräch<br />

gegenüber der Verwaltung signalisiert im Notfall anstelle<br />

des Flachdaches ein Walmdach mit 18° Dachneigung<br />

aufzubringen, welches dann zwar den Vorgaben<br />

des zurückliegenden Vorbescheides entspricht,<br />

jedoch würde dann der östliche Nachbar die Pläne<br />

nicht unterzeichnen.<br />

Aufgrund der bestehenden Hanglage ergibt sich wahrscheinlich<br />

für das Kellergeschoss ein baurechtliches<br />

Vollgeschoss. Drei Vollgeschosse entsprechen nicht<br />

den Bebauungsvorgaben des genehmigten Vorbescheides.<br />

Hierzu wurde jedoch in diesem Gebiet bereits<br />

für die Wohnhausbebauung der Flur-Nrn. 278/6<br />

und 278/8 zugestimmt.<br />

Das Baugrundstück wird als Hinterliegergrundstück<br />

über Flur-Nr. 278/2 erschlossen. Hierfür müssen unter<br />

anderem folgende dingliche Rechte eingetragen sein:<br />

Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrechte (z.B. für Strom,<br />

Telefon, Wasser und Abwasser). Die entsprechende<br />

Verpflichtung muss auch gegenüber dem Freistaat<br />

Bayern, vertreten durch das Landratsamt Erlangen-<br />

Höchstadt, eingegangen werden.<br />

Die Mehrzahl der Bauausschussmitglieder spricht sich<br />

eindeutig gegen das geplante Flachdach aus und<br />

plädiert für ein Walmdach. Die baulichen Vorgaben<br />

des Vorbescheides bieten bereits eine große Vielfalt<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 5


an Dachformen, dazu sollte nicht noch eine weitere<br />

Bauweise mit Flachdach dazukommen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung<br />

der vorstehenden Ausführungen erteilt,<br />

sofern für das Wohngebäude ein Walmdach mit 18°<br />

Dachneigung aufgebracht wird.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />

zur Prüfung vor:<br />

− Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und<br />

Stellplatz (Tektur zu Nr. LRA H2011/323), Flur-Nr.<br />

227/205 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Am Holzacker 22<br />

Der Änderungsantrag betrifft im Wesentlichen folgendes:<br />

Die Gebäudehöhe ändert sich nicht. Lediglich die<br />

Fensteransicht des Zwerchhauses vermindert sich von<br />

einer Höhe von 2,50 m auf 2,25 m. Allerdings erfolgt<br />

nun – entgegen der Darstellung des ursprünglichen<br />

Planes – kein deckungsgleicher Anbau an die bestehende<br />

Doppelhaushälfte. Hier erfolgt eine Überbauung/Höhenversatz<br />

von 11,5 cm.<br />

Weiterhin wird geplant den bisherigen Geräteraum<br />

(Grenzbebauung im Anschluss an die Garage mit 6 m<br />

Länge) mit einer Länge von 3 m nun mit einer Länge<br />

von 7 m auszuführen. Das würde eine Grenzbebauung<br />

von insgesamt 13 m ergeben (bisher 9 m). Dazu<br />

wird eine Abweichung von den Abstandsflächen für<br />

Nebengebäude beantragt.<br />

Mit Schreiben vom 19.07.2011 werden vom<br />

Antragsteller die beantragten Änderungen begründet.<br />

Nach dem Bebauungsplan ist die Errichtung von<br />

Doppelhäusern oder Reihenhäusern zulässig, wobei<br />

keine Festsetzungen über einen genauen deckungsgleichen<br />

Anbau bestehen.<br />

Von der Verwaltung wird festgestellt, dass in dem gesamten<br />

Baugebiet bei der Vielzahl von Doppelhäusern<br />

grundsätzlich immer ein deckungsgleicher Anbau erfolgte.<br />

In einem einzigen Fall erfolgte beim Anbau ein<br />

Höhenversatz, wobei der Anbau niedriger erfolgte.<br />

Die Baugrenze im Bebauungsplan beträgt eine Tiefe<br />

von 10 m. Hierzu muss bei einer Zustimmung zur<br />

beantragten Grenzbebauung eine Befreiung erteilt<br />

werden. Die von dem Bauantrag betroffenen Nachbarn<br />

haben den Plan nicht unterzeichnet.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner kann zu dem Änderungsantrag<br />

nicht nachvollziehen, warum bei der Bauausführung<br />

jetzt eine Höhendifferenz von 11,5 cm auftritt.<br />

Offenbar wurden hier die Maße am bestehenden Gebäude<br />

in der ursprünglichen Planung falsch aufgenommen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Zu dem eingezeichneten Höhenversatz zur bestehenden<br />

Doppelhaushälfte wird das gemeindliche Einvernehmen<br />

erteilt.<br />

Zu der beantragten weiteren Grenzbebauung wird das<br />

gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und ebenso<br />

keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

erteilt. Hier sollte eine übliche und auch<br />

bereits genehmigte Grenzbebauung von einer Länge<br />

von maximal 9 m eingehalten werden.<br />

Dem Antragsteller wird empfohlen im weiteren<br />

Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt eine<br />

Tektur zum eingereichten Plan vorzulegen, da sonst<br />

zu dem gesamten beantragten Vorhaben die gemeindliche<br />

Zustimmung fehlt.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />

zur Entscheidung vor:<br />

− Neubau eines Einfamilienhauses, Flur-Nr. 409/4<br />

Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Goethestr. 14a<br />

Der eingereichte Bauantrag entspricht dem zurückliegenden<br />

Antrag auf Vorbescheid zu dem das Landratsamt<br />

am 30.06.2011 einen positiven Bescheid erteilt<br />

hat. Dabei wurde nach Beteiligung des Straßenbauamtes<br />

festgelegt, dass der Abstand des am<br />

weitesten vorspringenden Teils der baulichen Anlage<br />

vom befestigten Fahrbahnrand der Staatsstraße<br />

mindestens 7,0 m betragen muss.<br />

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

werden erneut folgende Befreiungen erteilt:<br />

• Lage außerhalb der festgelegten Baugrenzen.<br />

• Unterschreitung der anbaufreien Zone zur Staatsstraße<br />

St 2259 hin.<br />

• Zulassung eines Pultdaches mit 16° Dachneigung<br />

(anstelle eines Satteldaches mit 20°).<br />

Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />

verfügt über Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />

Soweit für das Bauvorhaben ein eigenständiger Wasserhausanschluss<br />

und Kanalhausanschluss gewünscht<br />

wird, müssen hierfür von der Antragstellerin<br />

die anfallenden Kosten vollständig übernommen werden.<br />

Darüber ist zu gegebener Zeit mit der Verwaltung<br />

eine Kostenvereinbarung zur Herstellung zusätzlicher<br />

Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung<br />

der vorstehenden Ausführungen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 8 : 1<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />

auf Vorbescheid vor:<br />

6 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011


− Aufbau eines neuen Daches mit Dachgauben und<br />

Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Flur-Nr.<br />

509/32 Gemarkung Unterreichenbach, Hoderweg 2<br />

Bei dem eingereichten Antrag werden insbesondere<br />

folgende Punkte angefragt, über die im Vorbescheid<br />

zu entscheiden ist:<br />

• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />

• Erhöhung des Kniestocks und des Daches<br />

• Dachaufbauten<br />

• Anbau<br />

Der Bebauungsplan „Buch 01 westlicher Teil“ sieht für<br />

das Baugrundstück und die direkt angrenzende<br />

Bebauung eine I-geschossige Bebauung mit Satteldach,<br />

Dachneigung 30° - 35° vor. Im weiteren nördlichen<br />

Bereich des Bebauungsplanes (östlich der<br />

Straße Hoderweg) besteht eine zwingende IIgeschossige<br />

Bebauung mit der gleichen Dachausbildung.<br />

Angaben über eine Kniestockhöhe bestehen<br />

nicht. Dacherker, Dachgauben und sonstige Dachaufbauten<br />

sind nicht zulässig.<br />

Nach dem Bebauungsplan sind folgende Befreiungen<br />

zu erteilen:<br />

• Überschreitung der Baugrenzen nach Süden zur<br />

öffentlichen Straße hin (für östlichen Anbau ca. 2 m<br />

und für südlichen Anbau ca. 5 m).<br />

• Zulassung eines zweigeschossigen Anbaus nach<br />

Süden per Satteldacheinschiffung.<br />

• Zulassung einer Dachgaube.<br />

• Dachneigung (entsprechend des bestehenden Satteldaches)<br />

mit 38° und Aufbringung eines Kniestockes<br />

von 1 m.<br />

Die beiden Nachbarn haben die Pläne unterzeichnet.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit den notwendigen<br />

Befreiungen von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes unter den nachfolgenden Einschränkungen<br />

erteilt.<br />

Die Ansichten der Dachgaube und die Ansichten und<br />

die genaue Höhe des südlichen Anbaues sind in dem<br />

Bauantrag nicht dargestellt, sondern nur im Schnitt<br />

einskizziert. Insoweit kann hier der baulichen Gestaltung<br />

noch nicht endgültig zugestimmt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender<br />

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes vor:<br />

− Errichtung eines 1,80 m hohen Sichtschutzzaunes<br />

bestehend aus Stein und Holz, Flur-Nr. 519/5 Gemarkung<br />

<strong>Weisendorf</strong>, Meisenweg 6<br />

Der Antragsteller beabsichtigt zur südlichen Grundstücksgrenze<br />

hin einen Teilbereich der alten Einfriedung<br />

zu erneuern und als Sichtschutzwand auszuführen<br />

und zwar von der bestehenden Grenzgarage des<br />

Nachbarn beginnend mit einer Natursteinmauer von<br />

ca. 3 m Länge und anschließend mit ca. 23 m Länge<br />

als geschlossener Sichtschutzzaun aus Holz jeweils in<br />

einer Höhe von 1,80 m.<br />

Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß<br />

Art. 57 Abs. 1 Nr. 6a BayBO. Nach dem Bebauungsplan<br />

sind Zwischenzäune zum Nachbarn als<br />

Maschendrahtzaun bis 1,50 m Höhe zugelassen.<br />

Laut Mitteilung vom Bauherrn ist der betroffene<br />

Grundstücksnachbar einverstanden und wird den Antrag<br />

noch unterschreiben.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird<br />

für die beantragte Einfriedung als Sichtschutzwand mit<br />

einer Höhe von 1,80 m eine Befreiung erteilt.<br />

Im Rahmen der Genehmigung sind die Nachbarn,<br />

deren Unterschrift auf den Plänen fehlt nach Art. 66<br />

BayBO (Beteiligung der Nachbarn) zu beteiligen.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Mit Schreiben vom 11.07.2011 beantragen Petra und<br />

Stefan Gold, Am Weißen Berg 2, 91085 <strong>Weisendorf</strong><br />

die Verlängerung des Baugenehmigungsbescheides<br />

vom 20.08.2007 wegen Dachgeschossausbau mit<br />

Errichtung von zwei Schleppgauben, Flur-Nr. 199/1<br />

Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Am Weißen Berg 2.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Der Markt <strong>Weisendorf</strong> stimmt einer Verlängerung der<br />

erteilten Baugenehmigung um weitere 2 Jahre zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

zu 2)<br />

Bebauungsplan „Mühläcker“ der Stadt Höchstadt a.d.<br />

Aisch; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange<br />

Mit Schreiben vom 06.06.2011 übersendet die Stadt<br />

Höchstadt a.d. Aisch den Bebauungsplanvorentwurf<br />

mit Begründung. Dazu wird der Markt <strong>Weisendorf</strong> als<br />

Nachbargemeinde beteiligt.<br />

Folgender Beschluss wird gefasst:<br />

Da keine öffentlichen Belange des Marktes <strong>Weisendorf</strong><br />

berührt werden, bestehen seitens des Bau- und<br />

Umweltausschusses gegen den Bebauungsplan<br />

„Mühläcker“ der Stadt Höchstadt a.d. Aisch keine Bedenken.<br />

Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 7


Die im Anschluss an die öffentliche Sitzung gestellten<br />

Anfragen an den 1. Bürgermeister und an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

werden soweit möglich beantwortet.<br />

1. ERH-Vital-Lauf am 30. September 2011 –<br />

Ihre Chance aktiv zu werden<br />

Unsere Gesundheit sollte stets an vorderster Stelle<br />

stehen. Ausreichend Bewegung kann hierzu in großem<br />

Ausmaß beitragen, insbesondere mit netten<br />

Menschen, mitten in der Natur. Die Vitalen Unternehmen,<br />

ein Netzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

im Landkreis Erlangen-Höchstadt, veranstalten<br />

daher dieses Jahr erstmalig eine Laufveranstaltung<br />

der besonderen Art. Mitten in der Natur bekommen<br />

Sie viele Eindrücke für Körper und Sinne, direkt am<br />

Rande des landschaftlich schönen Naturschutzgebietes<br />

„Mohrhof“ in <strong>Weisendorf</strong>/Oberlindach. Egal, ob Sie<br />

Lust auf Bewegung in der Gruppe haben, gerne ohne<br />

Druck laufen oder sich gerne mit anderen messen,<br />

findet sich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

das passende Laufangebot. Natürlich ist für das leibliche<br />

Wohl und ein buntes Unterhaltungsprogramm mit<br />

DJ Markus aus Höchstadt gesorgt. Unter allen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern werden attraktive<br />

Sachpreise verlost.<br />

Interesse geweckt? Dann seien Sie mit dabei, beim<br />

ersten ERH-Vital-Lauf! Die Anmeldung erfolgt nur<br />

online unter www.vitaleunternehmen.de oder<br />

www.acantus-hotel.de.<br />

Alle Informationen auf einen Blick:<br />

Termin: Freitag, 30. September 2011<br />

Start/Ziel: Start und Zielpunkt ist vor dem Hotel<br />

„Acantus“, Ringstraße 13 in 91085<br />

<strong>Weisendorf</strong>/Oberlindach. Hier erhalten<br />

Sie auch die Startunterlagen (bis<br />

17:45 Uhr).<br />

Startschuss: Der Startschuss fällt für alle Läufe um<br />

18:00 Uhr vor dem Hotel<br />

Laufangebote: IMO-Präventionslauf - 3,3 km (Walking<br />

oder Laufen)<br />

Infoteam-Gesundheitslauf - 6,6 km<br />

Peter-Brehm-Fitnesslauf - 10 km mit<br />

Zeitmessung<br />

Startgeld: 3,30 Euro für 3,3 km-Lauf, 6,60 Euro<br />

für 6,6 km-Lauf, 10 Euro für 10 km-<br />

Lauf mit Zeitmessung; Nachmeldegebühr<br />

2 Euro (bis 17:00 Uhr)<br />

Veranstalter: Netzwerk „Vitale Unternehmen“ mit<br />

Unterstützung der Siemens-Betriebskrankenkasse<br />

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt nur online über<br />

www.vitaleunternehmen.de<br />

oder www.acantus-hotel.de<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />

Freitag, 12. August<br />

SK 18.00 Hl. Messe<br />

Samstag, 13. August, Koll. f.d. Wagner´schen Anstalten<br />

11.00 TAUFE Moritz Arnold (Pfr. Meyer)<br />

16.45 Beichtgelegenheit<br />

17.00 Rosenkranzandacht<br />

17.30 VAM, (Pfr) Gebetsged. f. Verst.d.Fam. Kommander<br />

u.Verw.<br />

FÜR +Mann u.Vater u. alle Leb.u.Verst. Fam. Götz u. Mayer<br />

Im Anliegen der Altöttinger Wallfahrer<br />

FÜR +Sohn und Bruder Marco Wormser zum Todestag<br />

Sonntag, 14. August, 20. So. i. J.,<br />

Koll. f.d. Wagner´schen Anstalten<br />

9.00 Pfarrgottesdienst (PV)<br />

Montag, 15. August, Mariä Aufnahme in den Himmel,<br />

Hochfest<br />

19.00 Hl. Messe, (PV) mit Kräuterweihe<br />

Gebetsged. f. +beiders. Leb. u. Verst. d. Fam. Körner-<br />

Dellermann<br />

FÜR +Sohn und Bruder Stefan Gumbmann<br />

FÜR +Frau und Mutter Christel Berthel<br />

Dienstag, 16. August<br />

8.30 Hl. Messe, Gebetsged. f. +Maria Seitz, Buch<br />

Mittwoch, keine Messe in der Ferienzeit<br />

Donnerstag, 18. August<br />

18.00 Hl. Messe<br />

Freitag, 19. August<br />

SK 18.00 Hl. Messe,<br />

Gebetsged. f. +GemRef Afra Hildebrandt<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />

Sonntag, 14.08.2011 - 8. Sonntag nach Trinitatis -<br />

9.00 Uhr Gottesdienst, mit Feier des Heiligen Abendmahls<br />

(Traubensaft)<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rezelsdorf<br />

Sonntag, 14.08.2011 - 8. Sonntag nach Trinitatis -<br />

10.15 Uhr Gottesdienst, mit Feier des Heiligen Abendmahls<br />

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />

Sonntag, den 14.08.2011<br />

9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />

KREUZ & QUER - <strong>Gemeinde</strong> in <strong>Weisendorf</strong><br />

lädt Sie herzlich ein!<br />

Sonntag, 14. August<br />

11:00 Gottesdienst<br />

In der Ferienzeit finden keine Kinder- und Jugendgruppen<br />

statt!<br />

Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />

www.kreuz-quer.com<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />

15c<br />

8 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011


ASV <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Vereinsnachrichten<br />

Beginn der Punktspielrunde<br />

Saison 2011/12<br />

Sonntag, 14.08.2011<br />

12:45 ASV <strong>Weisendorf</strong> 2 – SC Herzogenaurach<br />

15:00 ASV <strong>Weisendorf</strong> – SV Tennenlohe 2<br />

Termine unter Vorbehalt, Änderungen möglich<br />

Wie in den vergangen Saisons baut der ASV <strong>Weisendorf</strong><br />

erneut auf die sehr gute Unterstützung der Fans<br />

für die kommende Spielzeit.<br />

Aktuelles und weitere Infos finden Sie auf unserer<br />

Homepage unter www.asv-weisendorf.de<br />

Rassegeflügelzuchtverein Rezelsdorf e.V.<br />

Fischerstechen<br />

Anlässlich seines 40jährigen Vereinsjubiläums am<br />

04.09.2011 veranstaltet der Geflügelzuchtverein<br />

Rezelsdorf e.V. ein Fischerstechen. Hierzu sind alle<br />

Vereine, Dorfgemeinschaften, Institutionen usw. herzlich<br />

eingeladen.<br />

Das Fischerstechen findet um ca. 15.00 Uhr auf dem<br />

Vereinsgelände in Rezelsdorf statt. Es würde uns<br />

freuen, wenn Sie mit einem Team oder auch mehreren<br />

teilnehmen würden. Ein Team besteht aus drei<br />

Personen.<br />

Anmeldung bei:<br />

Zink Klaus Tel. 09163/1695<br />

Neudecker Klaus Tel. 09163/1081<br />

Winterbauer Stefan Tel. 09135/1752<br />

gez. Die Vorstandschaft<br />

Obst- und Gartenbauverein<br />

<strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Zu unserem Arbeitsstammtisch treffen<br />

wir uns<br />

am Mittwoch, dem 10. August 11 um 18.30 Uhr<br />

am Grundstück, Reuther Weg 18.<br />

Wie immer 1 Stunde Arbeiten und dann gemütliches<br />

Beisammensein. Ab jetzt wieder alle 14 Tage.<br />

Nächster Termin: 24. August 2011<br />

Auf zahlreiches Erscheinen freut sich<br />

Die Vorstandschaft<br />

TC 98 <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

www.tc98weisendorf.de<br />

Liebe Tennisfreunde,<br />

die Medenspielsaison ist vorüber, innerhalb unseres<br />

Vereins stehen aber noch weitere Veranstaltungen auf<br />

dem Programm:<br />

Jugendmeisterschaften (für Mädchen und Jungen<br />

unseres Vereins) am Sa., 17.09.11, ab 10 Uhr<br />

(ersatzweise am So., 18.09.11); Anmeldungen hierfür<br />

bitte per Mail an unseren Jugendsprecher Felix Magerl<br />

(renate.magerl@web.de).<br />

„Weiß wurscht is“-Turnier zum Saisonabschluss am<br />

So., 25.09.11, ab 10 Uhr (Ersatztermin: 09.10.11).<br />

Hier werden Doppel/Mixed gespielt. Der Spielmodus<br />

richtet sich nach der Zahl der Teilnehmer, die bitte<br />

etwas Weißes anziehen möchten. Für das leibliche<br />

Wohl gibt es Weißwürste, Weißbier und andere<br />

Leckereien; Kuchen kann gerne mitgebracht werden.<br />

Anmeldungen bitte durch Eintrag in die Liste beim<br />

Vereinsheim oder per Mail an unsere Breitensportwartin<br />

Ingrid Steidl (ingrid.steidl@steidlnetz.de).<br />

Gäste - aktiv oder auch als Zuschauer - sind herzlich<br />

willkommen.<br />

Gesellige Abende finden im August und September<br />

nicht statt.<br />

Auf zahlreiche vergnügte Teilnehmer an den Turnieren<br />

freut sich<br />

die TC 98-Vorstandschaft<br />

Bürgerliche Wählergemeinschaft<br />

Markt <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />

Zu unserem nächsten Bürgertreff am Donnerstag,<br />

dem 18. August 2011 laden wir alle Mitglieder und<br />

interessierte Bürgerinnen und Bürger um 19.30 Uhr in<br />

die Marktschänke ein.<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.bwgfw.de.<br />

Dort finden Sie z.B. Kommentare zu den<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen, Termine zu unseren Bürgertreffs<br />

und weitere interessante Informationen.<br />

Günther Vogel<br />

1. Vorsitzender<br />

Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 9


Samstag, 27.08.2011, Uhrzeit: 13.00-17.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Buch (Dorfstr.– Reichenbacher Str. dann<br />

800 m geradeaus)<br />

JAS 4911: Action beim Modellflugclub e.V.<br />

für alle ab 6 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Montag, 29.08.2011, Uhrzeit: N.N.<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 5011: Audi Ingolstadt (R)<br />

für alle zwischen 8 und 12 Jahren<br />

Gebühr: 15,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Dienstag, 30.08.2011, Uhrzeit: 09.00-12.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 5111: Tabula Rasa...Hilfe die Römer kommen!<br />

(B)<br />

für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />

Gebühr: 5,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Dienstag, 30.08.2011, Uhrzeit: 15.00-18.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 5211: Die Werkstatt auf dem Wagen...<br />

Metallkunst mit Johannes Koch<br />

für alle ab 14 Jahren<br />

Gebühr: N.N.<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Mittwoch, 31.08.2011, Uhrzeit: 09.30-14.50 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 5311: Besuch des Easy Credit Stadions<br />

für alle ab 10 Jahren<br />

Gebühr: 6,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Mittwoch, 31.08.2011, Uhrzeit: 16.00-19.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong>/Jugendraum<br />

JAS 5411: Von 0-99 Jahren-<br />

Spiele für groß und klein<br />

für alle die Lust und Spaß am Spielen haben<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: N.N.<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

(Fahrt nach Röttenbach)<br />

JAS 5711: Juggern<br />

für alle ab 12 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 09.30-11.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />

JAS 5811: Garten Fackeln<br />

für alle zwischen 11 und 13 Jahren<br />

Gebühr: 6,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 14.00-16.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />

JAS 5911: Wir bauen einen afrikanischen Ball<br />

für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />

Gebühr: 4,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 18.00-21.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 6011: Karate<br />

für alle ab 10 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Bei Veranstaltungen, die mit einem R gekennzeichnet<br />

sind, erhalten Geschwisterkinder<br />

50 % Rabatt!<br />

Kontakt und Information:<br />

Programm Juli bis September 2011 (Anmeldestand 27.07.11)<br />

Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 8.15-14.50 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 6111: Wie die Mine in den Bleistift kam...<br />

Werksführung Faber Castell (B)<br />

für alle ab 10 Jahren<br />

Gebühr: 3,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 09.00-11.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />

JAS 6211: Laternenbau<br />

für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />

Gebühr: 6,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 10.00-12.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />

JAS 6311: Theater Workshop–<br />

Improvisieren erlaubt!<br />

für alle ab 14 Jahren<br />

Gebühr: 5,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Dienstag, 06.09.2011, Uhrzeit: 08.00-9.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />

JAS 6411: Schnupper-Computerkurs<br />

für Anfänger (B)<br />

für alle ab 6 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Dienstag, 06.09.2011, Uhrzeit: 10.00-16.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />

JAS 6511: Wild Wake Ski– Wakeboarden<br />

für alle ab 15 Jahren<br />

Gebühr: 12,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 08.30-10.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />

JAS 6711: Spiel, Sport und Spaß (B)<br />

für alle ab 6 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 10.15-12.15 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Bürgerstuben<br />

JAS 6811: Kegeln<br />

für alle zwischen 8 und 13 Jahren<br />

Gebühr: 1,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 12.30-14.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Bürgerstuben<br />

JAS 6911: Kegeln<br />

für alle ab 14 Jahren<br />

Gebühr: 1,50 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Donnerstag, 08.09.2011, Uhrzeit: 07.00-18.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />

JAS 7011: LEGOLAND Deutschland<br />

für alle ab 8 Jahren<br />

Gebühr: 50,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Donnerstag, 08.09.2011, Uhrzeit: 10.00-12.30 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />

JAS 7111: Theater Workshop–<br />

Improvisieren erlaubt!<br />

für alle zwischen 10 und 13 Jahren<br />

Gebühr: 5,00 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Anmeldung für Veranstaltungen<br />

ab 27.08.2011 (JAS 4911 Sinnesreise)<br />

sind bis zum<br />

22. August 2011 möglich!<br />

Freitag, 09.09.2011, Uhrzeit: 18.00-21.00 Uhr<br />

Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />

JAS 7211: Karate<br />

für alle ab 10 Jahren<br />

Gebühr: kostenlos<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Der neue Theater Workshop startet!<br />

Ab Freitag, 23.09.2011, Uhrzeit: 16.45-18.15 Uhr<br />

Treffpunkt: Schule<br />

JAS 7311: Cinderella Story– die Geschichte des<br />

<strong>Weisendorf</strong>er Aschenputtels<br />

für alle ab 11 Jahren<br />

Gebühr: 50,00 € (15 Einheiten)<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

Brigitte und Angela steigen wieder in den Ring und<br />

bringen mit euch zusammen ein witziges Theaterstück<br />

auf die Bühne. Seit einigen Jahren sind sie hier schon<br />

erfolgreich und trauen sich nach dem ersten Klassiker<br />

„Ein Sommernachtstraum“ an einen weiteren. Die<br />

Geschichte von Aschenputtel ist wohl jedem bekannt,<br />

doch ihr macht euer eigenes Stück daraus. Zusammen<br />

mit euch schreibt ihr das Stück zu einem <strong>Weisendorf</strong>er<br />

Unikat. Haucht Aschenputtel (oder international<br />

Cinderella) Leben ein, spielt einen Prinzen oder die<br />

böse Schwiegermutter...alles ist möglich! Seid dabei,<br />

wenn es heißt: Bühne frei!<br />

Zusatzveranstaltung<br />

Montag, 05.09.2011 bis Freitag, 09.09.2011<br />

Uhrzeit: 09.00-12.00 Uhr<br />

Treffpunkt: TC 98 Vereinsgelände<br />

JAS 7411: Tennis Schnupperkurs<br />

für alle zwischen 7 und 17Jahren<br />

Gebühr: 10 €<br />

Anmeldung erforderlich: ja<br />

9.00 Uhr bis 10.30 Uhr: Alter von 7 bis 11 Jahren<br />

10.30 Uhr bis 12.00 Uhr: Alter von 12 bis 17 Jahren<br />

Information:<br />

Bei den Veranstaltungen, die zusätzlich mit<br />

einem B gekennzeichnet sind, ist eine<br />

Betreuung ab 07.00 Uhr bis Veranstaltungs-<br />

ende möglich. Bitte bei Anmeldung mit-<br />

buchen!<br />

Kinder- und Jugendbüro Markt <strong>Weisendorf</strong> Fon: 09135/7120-0 oder -29<br />

Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />

91085 <strong>Weisendorf</strong> (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />

Ansprechpartnerin: Gudrun Reiß<br />

10 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011

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