AMTSBLATT - Gemeinde Weisendorf
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES MARKTES<br />
WEISENDORF<br />
Herausgeber und Anzeigenverwaltung: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Weisendorf</strong>, Tel.: 09135/7120-28 Verantwortlich für den Inhalt: Fr. Rasser<br />
Fax: 09135/7120-44 E-Mail: amtsblatt@weisendorf.de<br />
52. Jahrgang Mittwoch, 10. August 2011 Nummer 32<br />
Wichtiger Hinweis der Redaktion<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für Druckfehler oder versehentlich nicht veröffentlichte Texte keine<br />
Gewährleistung oder Haftung übernehmen. Dies gilt auch für eventuell daraus entstehende Folgeschäden.<br />
ANZEIGENSCHLUSS<br />
für das nächste Amtsblatt am Mittwoch,<br />
17.08.2011 ist der 11.08.2011 um 12.00 Uhr.<br />
Anzeigen, die später eingehen, können leider nicht<br />
berücksichtigt werden.<br />
Sonstige Bekanntmachungen<br />
Wir gratulieren<br />
14.08.2011 Herrn Hans Schmidt<br />
Kairlindacher Straße 56<br />
19.08.2011 Herrn Georg Bischoff<br />
Am Felsenkeller 7<br />
Den Jubilaren unsere herzlichsten Glückwünsche!<br />
Fundsachen:<br />
Kindergeldbeutel mit Geldbetrag<br />
FO: vor Evang. Kindergarten am 28.7.11<br />
Fundamt: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weisendorf</strong><br />
Zimmer Nr. 205, Tel. 09135/7120-27<br />
70 Jahre<br />
88 Jahre<br />
Öffnungszeiten des Rathauses <strong>Weisendorf</strong><br />
Montag und<br />
Mittwoch bis Freitag<br />
8.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
APOTHEKEN – NOTDIENST:<br />
Fr., 12.08.11 ab 18.00 Uhr bis Fr., 19.08.11, 18.00 Uhr<br />
Hirsch-Apotheke, Bamberger Str. 40, Mühlhausen<br />
Tel-Nr. 09548/260<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 191212<br />
W E I S E N D O R F E R K I R C H W E I H<br />
vom 25.08. bis 29.08.2011<br />
im Festzelt am Festplatz<br />
Donnerstag, 25. August<br />
20.30 Uhr Rock im Zelt<br />
mit der Band „Herzblut“<br />
Freitag, 26. August<br />
19.00 Uhr Bieranstich durch den 1. Bürgermeister<br />
Herrn Alexander Tritthart<br />
Kirchweihauftakt mit „Prime-Time“<br />
Samstag, 27. August<br />
16.00 Uhr Baum aufstellen durch die Ortsburschen<br />
18.00 Uhr Hoch im Zelt mit der Rockband<br />
„BEST-OF BAND“ Eintritt frei<br />
Sonntag, 28. August<br />
11.00 Uhr Zeltbetrieb mit Mittagstisch<br />
18.00 Uhr Stimmungsmusik mit „die Vagabunden“<br />
Montag, 29. August<br />
10.00 Uhr Großer Frühschoppen mit dem<br />
„<strong>Weisendorf</strong>er Sound Express“<br />
11.30 Uhr Mittagessen<br />
ab 14.00 Uhr Seniorennachmittag<br />
18.00 Uhr Betzen-Austanzen am Kirchweihplatz mit<br />
den Ortsburschen und Mädel<br />
19.00 Uhr Zünftiger Kirchweihausklang mit dem<br />
„<strong>Weisendorf</strong>er Sound Express“<br />
20.00 Uhr „Kerwabaum“-Verlosung durch die<br />
Ortsburschen<br />
Auf Ihren Besuch freuen sich Festwirt Familie Schiffermüller,<br />
die Kirchweihburschen und die Marktgemeinde<br />
<strong>Weisendorf</strong>.
Mitteilung der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
Steuern und Abgaben fällig:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>kasse der Marktgemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />
macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2011<br />
folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig<br />
werden:<br />
1. Gewerbesteuervorauszahlung, 3. Rate 2011<br />
2. Grundsteuer A und B, 3. Rate 2011<br />
3. Wasser-/ Abwassergebühren, 3. Rate 2011<br />
Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen<br />
Bescheide. Neue Bescheide werden grundsätzlich<br />
nur bei einer Änderung der Berechnungs- und<br />
Bemessungsgrundlage erstellt. Soweit der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> eine Einzugsermächtigung<br />
vorliegt, wird die fällige Steuer abgebucht.<br />
Bitte geben Sie bei der Überweisung die Personenkonto-Nummer<br />
mit an.<br />
Geburten 1. Halbjahr 2011<br />
06.02.2011 Mayer Dominik Lukas<br />
Reuther Waldstraße 2<br />
09.02.2011 Thiele Thea Melanie<br />
Meisterweg 9<br />
13.02.2011 Brehm Elias<br />
Sebald-Rieter-Weg 22<br />
04.03.2011 Häupl Elin Lisa<br />
Reinersdorfer Straße 24<br />
06.03.2011 Keller Katharina<br />
Hopfenleithe 2<br />
08.03.2011 Mehl Jonas Christian<br />
Schlesierstraße 19<br />
27.03.2011 Hagen Michael<br />
Reichenbacher Straße 2<br />
27.04.2011 Wein David<br />
Goethestraße 18<br />
30.04.2011 Schlennert Janina<br />
Blumenstraße 8<br />
14.05.2011 Reichelt Pascal<br />
Obere Gasse 2<br />
20.05.2011 Karinti Asha Maria<br />
Am Holzacker 26<br />
22.05.2011 Hertlein Bastian<br />
Kairlindacher Straße 19<br />
29.05.2011 Römer Isabella<br />
Am Weißen Berg 17<br />
23.06.2011 Fuchs Gabriel<br />
Zum Brandwald 9<br />
24.06.2011 Greiner Lara<br />
Dorfstraße 21<br />
28.06.2011 Grünberg Joline<br />
Industriestraße 5 a<br />
Eheschließungen 1. Halbjahr 2011<br />
11.01.2011 Angelika Tauscher und Theodor Krämer<br />
Am Mühlweiher 8<br />
04.04.2011 Anja Süß und Matthias Arnold<br />
Reichenbacher Straße 1<br />
28.05.2011 Annika Wild und Sebastian Schieborowski<br />
Mönchweg 4<br />
10.06.2011 Andrea Badum und Gerd Dengler<br />
Nankendorfer Straße 4<br />
10.06.2011 Karmen Schneider und Wolf-Peter Schulz<br />
Rezelsdorfer Straße 27 A<br />
17.06.2011 Sevda Sali und Dieter Matuszok<br />
Meisterweg 14<br />
24.06.2011 Ulrike Horak und Erwin Link<br />
Wiesenweg 4<br />
Verkaufsoffener Sonntag aus Anlass der <strong>Weisendorf</strong>er<br />
Kirchweih<br />
Am Kirchweihsonntag, dem 28.08.2011 dürfen die<br />
Verkaufsstellen im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />
13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.<br />
Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der<br />
Sonn- und Feiertage, die Vorschriften des<br />
§ 17 LadSchlG, die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung,<br />
des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im<br />
Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und<br />
des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.<br />
Achtung Fahrplanänderung vom 23.08.2011 bis<br />
einschließlich 30.08.2011 anlässlich der <strong>Weisendorf</strong>er<br />
Kirchweih betrifft die Linie 202 Richtung<br />
Erlangen und die Linie 204 Herzogenaurach-<br />
Höchstadt<br />
Linie 202 Erlangen und zurück<br />
Die beiden Bushaltestellen „Badweiher“ und am<br />
Reuther Weg „Schule“ können vom 23.08.2011 bis<br />
30.08.2011 nicht angefahren werden! Endhaltestelle<br />
und erste Zusteigemöglichkeit ist in dieser Zeit die<br />
Bushaltestelle „Hauptstraße“.<br />
Linie 204 Herzogenaurach – Höchstadt und zurück<br />
Die Bushaltestelle am Reuther Weg „Schule“ kann<br />
vom 23.08.2011 bis 30.08.2011 nicht angefahren<br />
werden! Endhaltestelle und erste Zusteigemöglichkeit<br />
ist in dieser Zeit die Bushaltestelle „Badweiher“.<br />
Wir bitten um Ihr Verständnis.<br />
Verschiebung des Abfuhrtermins für Restmüll-<br />
container (nur 1,1 cbm)<br />
Die Restmüllcontainer (1,1 cbm) werden im gesamten<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet anstatt Mittwoch, 17.08.2011 erst am<br />
Donnerstag, 18.08.2011 abgeholt.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
2 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011
MARKT WEISENDORF<br />
Niederschrift<br />
Sitzung: Bau- und Umweltausschuss<br />
Tag: Dienstag, 26.07.2011<br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Ort: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Öffentliche Sitzung<br />
zu 1)<br />
Bauanträge und Bauvoranfragen<br />
1. Bürgermeister Alexander Tritthart gibt bekannt,<br />
dass der nachfolgend aufgeführte Bauantrag gemäß<br />
Art. 58 BayBO vom Genehmigungsverfahren freigestellt<br />
ist:<br />
− Erweiterung eines Wohnhauses (Zwerchgiebel und<br />
Balkon), Flur-Nr. 227/247 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Am Holzacker 49<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgend genanntem<br />
Bauantrag wird unter Berücksichtigung der<br />
Ausführung zu dem einzelnen Bauantrag erteilt. Auf<br />
die Einhaltung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung<br />
wird hingewiesen:<br />
− Errichtung eines Schlepperkers auf vorh. Wohnhaus,<br />
Flur-Nr. 17/1 Gemarkung Reinersdorf, Dorngasse<br />
10<br />
Es ist beabsichtigt im Norden eine breite Schleppgaube<br />
auf das Zweifamilienwohnhaus aufzubringen. Für<br />
die Ausführung der Dachgaube wird eine Abweichung<br />
zu den Gestaltungsmerkmalen zur Dachgaubensatzung<br />
des Marktes <strong>Weisendorf</strong> erteilt (Überschreitung<br />
der Breite der Gaube und Unterschreitung des Mindestabstandes<br />
zur Hauswand).<br />
− Einbau einer Dachgeschosswohnung und Aufbau<br />
von Dachgauben, Flur-Nr. 510/5 Gemarkung<br />
<strong>Weisendorf</strong>, Schillerstr. 1<br />
Mit dem eingereichten Antrag wird aufgrund der Absprache<br />
mit dem Landratsamt eine Bestandsgenehmigung<br />
beantragt.<br />
Nach dem Bebauungsplan „Auracher Berg“ sind<br />
Dachgauben bei Gebäuden mit einer Dachneigung<br />
von 48-52° zulässig (hier besteht 50° Dachneigung).<br />
Weitere Regelungen gibt es dazu im Bebauungsplan<br />
nicht.<br />
Für die Ausführung der Schleppgauben wird daher<br />
eine Abweichung zu den festgelegten Gestaltungsmerkmalen<br />
zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />
<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Breite der Gaube und Abstand zur<br />
Hauswand).<br />
− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />
231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5<br />
Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />
knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
eine Befreiung erteilt. Mit der Errichtung<br />
eines Geräteraumes/Unterstellraum für Fahrräder<br />
außerhalb des Baufeldes besteht Einverständnis.<br />
− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />
231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5a<br />
Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />
knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
eine Befreiung erteilt. Mit der westlichen<br />
Bebauung auf der zukünftigen Grundstücksgrenze besteht<br />
Einverständnis. Hier erfolgt innerhalb des Baufensters<br />
ein deckungsgleicher Anbau und der Bebauungsplan<br />
lässt auch eine Reihenhausbebauung zu.<br />
− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />
231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5b<br />
Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />
knapp 2 m wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
eine Befreiung erteilt. Mit der östlichen<br />
Bebauung auf der zukünftigen Grundstücksgrenze besteht<br />
Einverständnis. Hier erfolgt innerhalb des Baufensters<br />
ein deckungsgleicher Anbau und der Bebauungsplan<br />
lässt auch eine Reihenhausbebauung zu.<br />
− Neubau einer Doppelhaushälfte, Teilfläche Flur-Nr.<br />
231/9 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gerbersknock 5c<br />
Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze um<br />
knapp 2 m und einer minimalen Überschreitung der<br />
westlichen Baugrenze wird von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes eine Befreiung erteilt. Mit der<br />
Errichtung eines Geräteraumes/Unterstellraum für<br />
Fahrräder außerhalb des Baufeldes besteht Einverständnis.<br />
− Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flur-Nr.<br />
930/2 Gemarkung Hammerbach, Nankendorfer<br />
Str. 12a<br />
Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />
verfügt über einen Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />
Auf dem Grundstück bestehen derzeit insgesamt<br />
6 Pkw Abstellflächen. Davon soll nun die westliche<br />
Doppelgarage für das Bauvorhaben angerechnet werden<br />
und die verbleibenden 3 Garagenplätze mit offenem<br />
Stellplatz für das bestehende Wohnhaus.<br />
Laut Mitteilung des Bauherrn besteht für eine weitere<br />
Bebauung des Grundstückes bereits ein Kanalabzweig,<br />
der jedoch noch nicht ganz in das Grundstück<br />
geführt wurde. Soweit für das Bauvorhaben ein<br />
eigenständiger Wasserhausanschluss und Kanalhausanschluss<br />
gewünscht wird, müssen vom Antragsteller<br />
die anfallenden Kosten vollständig übernommen<br />
werden. Darüber ist zu gegebener Zeit mit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> eine Kostenvereinbarung zur Herstel-<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 3
lung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />
− Anbau einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses,<br />
Flur-Nr. 296/6 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Mönchweg 5a<br />
Im Norden soll eine Schleppgaube und im Dachgeschoss<br />
soll eine zusätzliche Wohnung errichtet werden.<br />
Im Jahr 1962 wurde hier ein Wohnhaus mit<br />
2 Wohnungen und einer Garage genehmigt. Der<br />
Antragsteller gibt an, dass neben dieser Garage<br />
2 weitere Stellplätze errichtet werden, obgleich die<br />
Dachgeschosswohnung nur 47 qm groß ist. Ebenso<br />
sind die beiden bereits bestehenden Wohnungen unter<br />
75 qm groß und danach reichen für das gesamte<br />
Wohngebäude 3 Stellplätze aus.<br />
Nach dem gültigen Bebauungsplan „Am Schlegelsberg“<br />
sind Dacherker, Dachgauben und Dachaufbauten<br />
unzulässig. Tatsächlich sind in dem älteren Baugebiet<br />
eine Vielzahl von Dachgauben vorhanden.<br />
Daher wird für die Zulassung der Dachgaube eine<br />
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
erteilt.<br />
Weiterhin wird für die Ausführung der Dachgaube<br />
eine Abweichung zu den festgelegten Gestaltungsmerkmalen<br />
zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />
<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Unterschreitung des Mindestabstandes<br />
von 1 m zum Dachfirst).<br />
− Umbau einer bestehenden Garage zu Wohnraum<br />
und Anbau eines Raumes und Terrasse an bestehendes<br />
Einfamilienhaus, Flur-Nr. 273 Gemarkung<br />
Sauerheim, Am Herrnweiher 26, Mitteldorf<br />
− Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,<br />
Flur-Nr. 2 Gemarkung Reinersdorf,<br />
Reinersdorfer Str. 28<br />
Für die Errichtung eines Wohnhauses in Ortsteil<br />
Reinersdorf fanden mit den Antragstellern seit längerer<br />
Zeit mit der Verwaltung mehrere Besprechungen<br />
statt. Ursprünglich war hier beabsichtigt möglicherweise<br />
unter Vorbehalt der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
für das angrenzende Gebiet im Außenbereich den<br />
Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan<br />
zu erlassen. Nun wird das Bauvorhaben im<br />
sog. Innenbereich des bestehenden Flächennutzungsplanes<br />
verwirklicht. Für das angrenzende Grundstück<br />
Flur-Nr. 71 liegt eine Zustimmung gemäß Art 6<br />
Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme vor.<br />
Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />
verfügt über einen Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />
Soweit für das Bauvorhaben ein eigenständiger<br />
Wasserhausanschluss und Kanalhausanschluss gewünscht<br />
wird, müssen hierfür von den Antragstellern<br />
die anfallenden Kosten vollständig übernommen werden.<br />
Darüber ist zu gegebener Zeit mit der Verwaltung<br />
eine Kostenvereinbarung zur Herstellung zusätzlicher<br />
Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />
Für die Ausführung der Dachgauben wird eine Abweichung<br />
zu den Gestaltungsmerkmalen zur Dach-<br />
gaubensatzung des Marktes <strong>Weisendorf</strong> erteilt (Rücksetzung/Abstand<br />
zur Hauswand).<br />
− Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,<br />
Flur-Nr. 307/3 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Mönchweg 4a<br />
Die in der Zufahrt bestehende Garage soll für die Erschließung<br />
des Baugrundstückes abgerissen werden.<br />
Die eigenständige Erschließung am öffentlichen<br />
Kanal ist für das Grundstück nicht gesichert. Jedoch<br />
verläuft hier über das angrenzende Grundstück Flur-<br />
Nr. 307/2 der Kanalhauptsammler für den durch den<br />
Markt <strong>Weisendorf</strong> eine Dienstbarkeit besteht. Wie<br />
bereits mit der Verwaltung besprochen, muss zur<br />
Sicherstellung der kanalmäßigen Erschließung zugunsten<br />
des Baugrundstückes eine Grunddienstbarkeit<br />
eingetragen werden. Die anfallenden Kosten für<br />
den Kanalhausanschluss muss der Antragsteller übernehmen.<br />
Zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan nachzureichen.<br />
− Errichtung einer Hofüberdachung, Flur-Nr. 6 Gemarkung<br />
Kairlindach, Kairlindacher Str. 46<br />
Die im Bauantrag vermerkten Angaben zu dem Baugrundstück<br />
werden von der Verwaltung präzisiert auf<br />
die Flur-Nr. 6 Gemarkung Kairlindach.<br />
Der durch die Hofüberdachung bedingten weiteren<br />
Grenzbebauung im Osten wird zugestimmt. Der von<br />
der Grenzbebauung betroffene Nachbar hat die Pläne<br />
unterzeichnet, wobei bereits hier eine Grenzbebauung<br />
besteht.<br />
− Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage<br />
(Tektur zu Nr. LRA H2011/100), Flur-Nr. 939/4<br />
Gemarkung Großenseebach, Dannberger Weg<br />
28a<br />
Der Änderungsantrag beinhaltet in der Nordansicht<br />
des Hauses die Aufbringung einer großen Satteldachgaube<br />
und einen Vorbau zur Vergrößerung des<br />
Handwerksraums/Haustechnik.<br />
Die für dieses Gebiet gültige Ortsabrundungssatzung<br />
„Neuenbürg-Dannberger Weg“ enthält keine Regelungen<br />
über die Gestaltung von Dachgauben. Der Ausführung<br />
der aufgezeigten Dachgaube wird zugestimmt.<br />
Dazu wird eine Abweichung zu den Gestaltungsmerkmalen<br />
zur Dachgaubensatzung des Marktes<br />
<strong>Weisendorf</strong> erteilt (Überschreitung der Sichthöhe<br />
und Breite der Gaube).<br />
− Neubau eines Einfamilienhauses, Flur-Nr. 150<br />
Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Hauptstr. 25a<br />
Wegen der Sicherstellung der Erschließung liegt dem<br />
Bauantrag eine Niederschrift als persönliche Erklärung<br />
vom 26.07.2011 bei, wonach der <strong>Gemeinde</strong> aufgrund<br />
der besonderen Grundstückssituation keine Kosten für<br />
4 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011
die Erschließung des Baugrundstückes entstehen.<br />
Hierzu müssen entsprechende Dienstbarkeiten bestellt<br />
werden, unter anderem bezüglich der Sicherstellung<br />
der Zufahrt auch zugunsten des Freistaates Bayern,<br />
vertreten durch das Landratsamt. Laut Mitteilung<br />
der Antragstellerin wird der Notarvertrag mit den entsprechend<br />
notwendigen Dienstbarkeiten nachgereicht.<br />
Am 30.06.2011 erfolgte durch das Vermessungsamt<br />
Erlangen eine Grundstücksteilung bzw. Neuvermessung<br />
im Bereich der Flur-Nr. 150 und im Bereich in<br />
dem das Einfamilienhaus gebaut werden soll. Hierüber<br />
liegt noch kein Veränderungsnachweis vor. Diese<br />
Grundstücksvermessung verkleinert die bisherige<br />
Flur-Nr. 150 (neue Größe rd. 1.360 qm) und vergrößert<br />
die bisherige Flur-Nr. 149 entsprechend. Auch<br />
diese Grundstücksteilung wurde in die persönliche Erklärung<br />
mit aufgenommen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgend genanntem<br />
Bauantrag wird unter Berücksichtigung der<br />
Ausführung zu dem einzelnen Bauantrag erteilt. Auf<br />
die Einhaltung der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung<br />
wird hingewiesen:<br />
− Neubau einer Lagerhalle (BA II) mit Werkstatt und<br />
Waschhalle (Tektur zu BV LRA-NR. H2007/212),<br />
Flur-Nr. 260/1 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Gewerbegebiet<br />
Ost 8-10<br />
Für die bereits genehmigte Lagerhalle des Bauabschnittes<br />
II ergeben sich nur geringfügige Änderungen.<br />
Die ursprünglich im Westen gelegene Werkstatt<br />
mit Waschplatz soll nun im Osten errichtet werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier fragt, ob der Bauantrag<br />
auch die Errichtung einer Dieseltankstelle beinhaltet,<br />
da dem Bauantrag hierzu Unterlagen beigefügt sind.<br />
Weiterhin fragt er, inwieweit im Osten zur Grundstücksgrenze<br />
hin generell die Abstandsfläche eingehalten<br />
werden muss.<br />
Dazu antwortet Herr Söhnlein, dass hier tatsächlich<br />
Baubeschreibungen für Errichten einer Dieseltankstelle<br />
beigefügt sind, jedoch in einer Planzeichnung angegeben<br />
ist, dass eine Tankstelle nach einem separaten<br />
Eingabeplan eingereicht wird. Weiterhin lautet die genaue<br />
Bezeichnung des Vorhabens nicht auch noch auf<br />
Neubau einer Tankstelle. Bezüglich der Abstandfläche<br />
liegt die Bebauung innerhalb der festgelegten Baugrenzen<br />
und Grundstücksnachbar ist hier die <strong>Gemeinde</strong><br />
mit einer öffentlichen Grünfläche.<br />
Weiterhin kritisiert <strong>Gemeinde</strong>rat Norbert Maier, dass<br />
die Grünordnung nicht bzw. unvollständig ausgeführt<br />
wurde. Dazu antwortet 1. Bürgermeister Alexander<br />
Tritthart, dass bei der Erfüllung der grünordnerischen<br />
Maßnahmen, auch von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> noch<br />
nicht alles umgesetzt wurde. Aufgrund der bereits seit<br />
längerem feststehenden weiteren umfangreichen<br />
Baumaßnahmen durch die Spedition Peetz wurden die<br />
Anpflanzungen noch nicht ausgeführt, weil durch die<br />
absehbaren Baumaßnahmen Beschädigungen nicht<br />
zu vermeiden gewesen wären. Zur Erfüllung des Freiflächengestaltungsplanes<br />
für den Bauantrag der Spedition<br />
Peetz wird eine Überprüfung erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 : 1<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />
zur Prüfung und Entscheidung vor:<br />
− Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer<br />
Garage, Flur-Nr. 278/5 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>,<br />
Erlanger Str. 31b<br />
Mit Antrag auf Vorbescheid wurde für das gesamte<br />
alte „Normagrundstück“ eine Bebauung mit sechs freistehenden<br />
Einfamilienhäusern aufgezeigt. Hierzu<br />
wurde in der zurückliegenden Planung vergleichbar<br />
mit Festsetzungen in Bebauungsplänen eine<br />
Nutzungsschablone eingezeichnet, die eine relativ<br />
großzügige Bebauungsvielfalt zulässt: Unter anderem<br />
kann gebaut werden ein Satteldach, Pultdach oder<br />
Walmdach; mögliche Dachneigung 15° - 48° und Vollgeschosse<br />
I+D oder II.<br />
Dieser Antrag auf Vorbescheid wurde vom Landratsamt<br />
mit Bescheid vom 01.12.2006 genehmigt.<br />
Darüber hinaus richtet sich die einzelne Baugenehmigung<br />
nach § 34 BauGB und muss sich in die umliegende<br />
Bebauung einfügen.<br />
Nach dem vorliegenden Bauantrag ist beabsichtigt ein<br />
Wohnhaus mit Flachdach zu errichten. Der Bauantrag<br />
wurde von den nah angrenzenden Nachbarn unterschrieben.<br />
Die Antragstellerin hat in einem Gespräch<br />
gegenüber der Verwaltung signalisiert im Notfall anstelle<br />
des Flachdaches ein Walmdach mit 18° Dachneigung<br />
aufzubringen, welches dann zwar den Vorgaben<br />
des zurückliegenden Vorbescheides entspricht,<br />
jedoch würde dann der östliche Nachbar die Pläne<br />
nicht unterzeichnen.<br />
Aufgrund der bestehenden Hanglage ergibt sich wahrscheinlich<br />
für das Kellergeschoss ein baurechtliches<br />
Vollgeschoss. Drei Vollgeschosse entsprechen nicht<br />
den Bebauungsvorgaben des genehmigten Vorbescheides.<br />
Hierzu wurde jedoch in diesem Gebiet bereits<br />
für die Wohnhausbebauung der Flur-Nrn. 278/6<br />
und 278/8 zugestimmt.<br />
Das Baugrundstück wird als Hinterliegergrundstück<br />
über Flur-Nr. 278/2 erschlossen. Hierfür müssen unter<br />
anderem folgende dingliche Rechte eingetragen sein:<br />
Geh- und Fahrtrecht, Leitungsrechte (z.B. für Strom,<br />
Telefon, Wasser und Abwasser). Die entsprechende<br />
Verpflichtung muss auch gegenüber dem Freistaat<br />
Bayern, vertreten durch das Landratsamt Erlangen-<br />
Höchstadt, eingegangen werden.<br />
Die Mehrzahl der Bauausschussmitglieder spricht sich<br />
eindeutig gegen das geplante Flachdach aus und<br />
plädiert für ein Walmdach. Die baulichen Vorgaben<br />
des Vorbescheides bieten bereits eine große Vielfalt<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 5
an Dachformen, dazu sollte nicht noch eine weitere<br />
Bauweise mit Flachdach dazukommen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung<br />
der vorstehenden Ausführungen erteilt,<br />
sofern für das Wohngebäude ein Walmdach mit 18°<br />
Dachneigung aufgebracht wird.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />
zur Prüfung vor:<br />
− Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und<br />
Stellplatz (Tektur zu Nr. LRA H2011/323), Flur-Nr.<br />
227/205 Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Am Holzacker 22<br />
Der Änderungsantrag betrifft im Wesentlichen folgendes:<br />
Die Gebäudehöhe ändert sich nicht. Lediglich die<br />
Fensteransicht des Zwerchhauses vermindert sich von<br />
einer Höhe von 2,50 m auf 2,25 m. Allerdings erfolgt<br />
nun – entgegen der Darstellung des ursprünglichen<br />
Planes – kein deckungsgleicher Anbau an die bestehende<br />
Doppelhaushälfte. Hier erfolgt eine Überbauung/Höhenversatz<br />
von 11,5 cm.<br />
Weiterhin wird geplant den bisherigen Geräteraum<br />
(Grenzbebauung im Anschluss an die Garage mit 6 m<br />
Länge) mit einer Länge von 3 m nun mit einer Länge<br />
von 7 m auszuführen. Das würde eine Grenzbebauung<br />
von insgesamt 13 m ergeben (bisher 9 m). Dazu<br />
wird eine Abweichung von den Abstandsflächen für<br />
Nebengebäude beantragt.<br />
Mit Schreiben vom 19.07.2011 werden vom<br />
Antragsteller die beantragten Änderungen begründet.<br />
Nach dem Bebauungsplan ist die Errichtung von<br />
Doppelhäusern oder Reihenhäusern zulässig, wobei<br />
keine Festsetzungen über einen genauen deckungsgleichen<br />
Anbau bestehen.<br />
Von der Verwaltung wird festgestellt, dass in dem gesamten<br />
Baugebiet bei der Vielzahl von Doppelhäusern<br />
grundsätzlich immer ein deckungsgleicher Anbau erfolgte.<br />
In einem einzigen Fall erfolgte beim Anbau ein<br />
Höhenversatz, wobei der Anbau niedriger erfolgte.<br />
Die Baugrenze im Bebauungsplan beträgt eine Tiefe<br />
von 10 m. Hierzu muss bei einer Zustimmung zur<br />
beantragten Grenzbebauung eine Befreiung erteilt<br />
werden. Die von dem Bauantrag betroffenen Nachbarn<br />
haben den Plan nicht unterzeichnet.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Hans Kreiner kann zu dem Änderungsantrag<br />
nicht nachvollziehen, warum bei der Bauausführung<br />
jetzt eine Höhendifferenz von 11,5 cm auftritt.<br />
Offenbar wurden hier die Maße am bestehenden Gebäude<br />
in der ursprünglichen Planung falsch aufgenommen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Zu dem eingezeichneten Höhenversatz zur bestehenden<br />
Doppelhaushälfte wird das gemeindliche Einvernehmen<br />
erteilt.<br />
Zu der beantragten weiteren Grenzbebauung wird das<br />
gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und ebenso<br />
keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
erteilt. Hier sollte eine übliche und auch<br />
bereits genehmigte Grenzbebauung von einer Länge<br />
von maximal 9 m eingehalten werden.<br />
Dem Antragsteller wird empfohlen im weiteren<br />
Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt eine<br />
Tektur zum eingereichten Plan vorzulegen, da sonst<br />
zu dem gesamten beantragten Vorhaben die gemeindliche<br />
Zustimmung fehlt.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Bauantrag<br />
zur Entscheidung vor:<br />
− Neubau eines Einfamilienhauses, Flur-Nr. 409/4<br />
Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Goethestr. 14a<br />
Der eingereichte Bauantrag entspricht dem zurückliegenden<br />
Antrag auf Vorbescheid zu dem das Landratsamt<br />
am 30.06.2011 einen positiven Bescheid erteilt<br />
hat. Dabei wurde nach Beteiligung des Straßenbauamtes<br />
festgelegt, dass der Abstand des am<br />
weitesten vorspringenden Teils der baulichen Anlage<br />
vom befestigten Fahrbahnrand der Staatsstraße<br />
mindestens 7,0 m betragen muss.<br />
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
werden erneut folgende Befreiungen erteilt:<br />
• Lage außerhalb der festgelegten Baugrenzen.<br />
• Unterschreitung der anbaufreien Zone zur Staatsstraße<br />
St 2259 hin.<br />
• Zulassung eines Pultdaches mit 16° Dachneigung<br />
(anstelle eines Satteldaches mit 20°).<br />
Das bereits mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück<br />
verfügt über Hausanschluss für Kanal und Wasser.<br />
Soweit für das Bauvorhaben ein eigenständiger Wasserhausanschluss<br />
und Kanalhausanschluss gewünscht<br />
wird, müssen hierfür von der Antragstellerin<br />
die anfallenden Kosten vollständig übernommen werden.<br />
Darüber ist zu gegebener Zeit mit der Verwaltung<br />
eine Kostenvereinbarung zur Herstellung zusätzlicher<br />
Grundstücksanschlüsse abzuschließen.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung<br />
der vorstehenden Ausführungen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 8 : 1<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender Antrag<br />
auf Vorbescheid vor:<br />
6 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011
− Aufbau eines neuen Daches mit Dachgauben und<br />
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Flur-Nr.<br />
509/32 Gemarkung Unterreichenbach, Hoderweg 2<br />
Bei dem eingereichten Antrag werden insbesondere<br />
folgende Punkte angefragt, über die im Vorbescheid<br />
zu entscheiden ist:<br />
• Überschreitung der südlichen Baugrenze<br />
• Erhöhung des Kniestocks und des Daches<br />
• Dachaufbauten<br />
• Anbau<br />
Der Bebauungsplan „Buch 01 westlicher Teil“ sieht für<br />
das Baugrundstück und die direkt angrenzende<br />
Bebauung eine I-geschossige Bebauung mit Satteldach,<br />
Dachneigung 30° - 35° vor. Im weiteren nördlichen<br />
Bereich des Bebauungsplanes (östlich der<br />
Straße Hoderweg) besteht eine zwingende IIgeschossige<br />
Bebauung mit der gleichen Dachausbildung.<br />
Angaben über eine Kniestockhöhe bestehen<br />
nicht. Dacherker, Dachgauben und sonstige Dachaufbauten<br />
sind nicht zulässig.<br />
Nach dem Bebauungsplan sind folgende Befreiungen<br />
zu erteilen:<br />
• Überschreitung der Baugrenzen nach Süden zur<br />
öffentlichen Straße hin (für östlichen Anbau ca. 2 m<br />
und für südlichen Anbau ca. 5 m).<br />
• Zulassung eines zweigeschossigen Anbaus nach<br />
Süden per Satteldacheinschiffung.<br />
• Zulassung einer Dachgaube.<br />
• Dachneigung (entsprechend des bestehenden Satteldaches)<br />
mit 38° und Aufbringung eines Kniestockes<br />
von 1 m.<br />
Die beiden Nachbarn haben die Pläne unterzeichnet.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit den notwendigen<br />
Befreiungen von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes unter den nachfolgenden Einschränkungen<br />
erteilt.<br />
Die Ansichten der Dachgaube und die Ansichten und<br />
die genaue Höhe des südlichen Anbaues sind in dem<br />
Bauantrag nicht dargestellt, sondern nur im Schnitt<br />
einskizziert. Insoweit kann hier der baulichen Gestaltung<br />
noch nicht endgültig zugestimmt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Dem Bau- und Umweltausschuss liegt folgender<br />
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes vor:<br />
− Errichtung eines 1,80 m hohen Sichtschutzzaunes<br />
bestehend aus Stein und Holz, Flur-Nr. 519/5 Gemarkung<br />
<strong>Weisendorf</strong>, Meisenweg 6<br />
Der Antragsteller beabsichtigt zur südlichen Grundstücksgrenze<br />
hin einen Teilbereich der alten Einfriedung<br />
zu erneuern und als Sichtschutzwand auszuführen<br />
und zwar von der bestehenden Grenzgarage des<br />
Nachbarn beginnend mit einer Natursteinmauer von<br />
ca. 3 m Länge und anschließend mit ca. 23 m Länge<br />
als geschlossener Sichtschutzzaun aus Holz jeweils in<br />
einer Höhe von 1,80 m.<br />
Das geplante Vorhaben ist verfahrensfrei gemäß<br />
Art. 57 Abs. 1 Nr. 6a BayBO. Nach dem Bebauungsplan<br />
sind Zwischenzäune zum Nachbarn als<br />
Maschendrahtzaun bis 1,50 m Höhe zugelassen.<br />
Laut Mitteilung vom Bauherrn ist der betroffene<br />
Grundstücksnachbar einverstanden und wird den Antrag<br />
noch unterschreiben.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird<br />
für die beantragte Einfriedung als Sichtschutzwand mit<br />
einer Höhe von 1,80 m eine Befreiung erteilt.<br />
Im Rahmen der Genehmigung sind die Nachbarn,<br />
deren Unterschrift auf den Plänen fehlt nach Art. 66<br />
BayBO (Beteiligung der Nachbarn) zu beteiligen.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Mit Schreiben vom 11.07.2011 beantragen Petra und<br />
Stefan Gold, Am Weißen Berg 2, 91085 <strong>Weisendorf</strong><br />
die Verlängerung des Baugenehmigungsbescheides<br />
vom 20.08.2007 wegen Dachgeschossausbau mit<br />
Errichtung von zwei Schleppgauben, Flur-Nr. 199/1<br />
Gemarkung <strong>Weisendorf</strong>, Am Weißen Berg 2.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Der Markt <strong>Weisendorf</strong> stimmt einer Verlängerung der<br />
erteilten Baugenehmigung um weitere 2 Jahre zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
zu 2)<br />
Bebauungsplan „Mühläcker“ der Stadt Höchstadt a.d.<br />
Aisch; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange<br />
Mit Schreiben vom 06.06.2011 übersendet die Stadt<br />
Höchstadt a.d. Aisch den Bebauungsplanvorentwurf<br />
mit Begründung. Dazu wird der Markt <strong>Weisendorf</strong> als<br />
Nachbargemeinde beteiligt.<br />
Folgender Beschluss wird gefasst:<br />
Da keine öffentlichen Belange des Marktes <strong>Weisendorf</strong><br />
berührt werden, bestehen seitens des Bau- und<br />
Umweltausschusses gegen den Bebauungsplan<br />
„Mühläcker“ der Stadt Höchstadt a.d. Aisch keine Bedenken.<br />
Abstimmungsergebnis: 9 : 0<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 7
Die im Anschluss an die öffentliche Sitzung gestellten<br />
Anfragen an den 1. Bürgermeister und an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
werden soweit möglich beantwortet.<br />
1. ERH-Vital-Lauf am 30. September 2011 –<br />
Ihre Chance aktiv zu werden<br />
Unsere Gesundheit sollte stets an vorderster Stelle<br />
stehen. Ausreichend Bewegung kann hierzu in großem<br />
Ausmaß beitragen, insbesondere mit netten<br />
Menschen, mitten in der Natur. Die Vitalen Unternehmen,<br />
ein Netzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
im Landkreis Erlangen-Höchstadt, veranstalten<br />
daher dieses Jahr erstmalig eine Laufveranstaltung<br />
der besonderen Art. Mitten in der Natur bekommen<br />
Sie viele Eindrücke für Körper und Sinne, direkt am<br />
Rande des landschaftlich schönen Naturschutzgebietes<br />
„Mohrhof“ in <strong>Weisendorf</strong>/Oberlindach. Egal, ob Sie<br />
Lust auf Bewegung in der Gruppe haben, gerne ohne<br />
Druck laufen oder sich gerne mit anderen messen,<br />
findet sich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
das passende Laufangebot. Natürlich ist für das leibliche<br />
Wohl und ein buntes Unterhaltungsprogramm mit<br />
DJ Markus aus Höchstadt gesorgt. Unter allen Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern werden attraktive<br />
Sachpreise verlost.<br />
Interesse geweckt? Dann seien Sie mit dabei, beim<br />
ersten ERH-Vital-Lauf! Die Anmeldung erfolgt nur<br />
online unter www.vitaleunternehmen.de oder<br />
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Alle Informationen auf einen Blick:<br />
Termin: Freitag, 30. September 2011<br />
Start/Ziel: Start und Zielpunkt ist vor dem Hotel<br />
„Acantus“, Ringstraße 13 in 91085<br />
<strong>Weisendorf</strong>/Oberlindach. Hier erhalten<br />
Sie auch die Startunterlagen (bis<br />
17:45 Uhr).<br />
Startschuss: Der Startschuss fällt für alle Läufe um<br />
18:00 Uhr vor dem Hotel<br />
Laufangebote: IMO-Präventionslauf - 3,3 km (Walking<br />
oder Laufen)<br />
Infoteam-Gesundheitslauf - 6,6 km<br />
Peter-Brehm-Fitnesslauf - 10 km mit<br />
Zeitmessung<br />
Startgeld: 3,30 Euro für 3,3 km-Lauf, 6,60 Euro<br />
für 6,6 km-Lauf, 10 Euro für 10 km-<br />
Lauf mit Zeitmessung; Nachmeldegebühr<br />
2 Euro (bis 17:00 Uhr)<br />
Veranstalter: Netzwerk „Vitale Unternehmen“ mit<br />
Unterstützung der Siemens-Betriebskrankenkasse<br />
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt nur online über<br />
www.vitaleunternehmen.de<br />
oder www.acantus-hotel.de<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Kath. Pfarrgemeinde St. Josef<br />
Freitag, 12. August<br />
SK 18.00 Hl. Messe<br />
Samstag, 13. August, Koll. f.d. Wagner´schen Anstalten<br />
11.00 TAUFE Moritz Arnold (Pfr. Meyer)<br />
16.45 Beichtgelegenheit<br />
17.00 Rosenkranzandacht<br />
17.30 VAM, (Pfr) Gebetsged. f. Verst.d.Fam. Kommander<br />
u.Verw.<br />
FÜR +Mann u.Vater u. alle Leb.u.Verst. Fam. Götz u. Mayer<br />
Im Anliegen der Altöttinger Wallfahrer<br />
FÜR +Sohn und Bruder Marco Wormser zum Todestag<br />
Sonntag, 14. August, 20. So. i. J.,<br />
Koll. f.d. Wagner´schen Anstalten<br />
9.00 Pfarrgottesdienst (PV)<br />
Montag, 15. August, Mariä Aufnahme in den Himmel,<br />
Hochfest<br />
19.00 Hl. Messe, (PV) mit Kräuterweihe<br />
Gebetsged. f. +beiders. Leb. u. Verst. d. Fam. Körner-<br />
Dellermann<br />
FÜR +Sohn und Bruder Stefan Gumbmann<br />
FÜR +Frau und Mutter Christel Berthel<br />
Dienstag, 16. August<br />
8.30 Hl. Messe, Gebetsged. f. +Maria Seitz, Buch<br />
Mittwoch, keine Messe in der Ferienzeit<br />
Donnerstag, 18. August<br />
18.00 Hl. Messe<br />
Freitag, 19. August<br />
SK 18.00 Hl. Messe,<br />
Gebetsged. f. +GemRef Afra Hildebrandt<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde <strong>Weisendorf</strong><br />
Sonntag, 14.08.2011 - 8. Sonntag nach Trinitatis -<br />
9.00 Uhr Gottesdienst, mit Feier des Heiligen Abendmahls<br />
(Traubensaft)<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rezelsdorf<br />
Sonntag, 14.08.2011 - 8. Sonntag nach Trinitatis -<br />
10.15 Uhr Gottesdienst, mit Feier des Heiligen Abendmahls<br />
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Kairlindach<br />
Sonntag, den 14.08.2011<br />
9.30 Uhr Gottesdienst in Kairlindach<br />
KREUZ & QUER - <strong>Gemeinde</strong> in <strong>Weisendorf</strong><br />
lädt Sie herzlich ein!<br />
Sonntag, 14. August<br />
11:00 Gottesdienst<br />
In der Ferienzeit finden keine Kinder- und Jugendgruppen<br />
statt!<br />
Kontakt: Thomas Alexi (09135/725322)<br />
www.kreuz-quer.com<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>räume befinden sich im Gewerbegebiet Ost<br />
15c<br />
8 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011
ASV <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Vereinsnachrichten<br />
Beginn der Punktspielrunde<br />
Saison 2011/12<br />
Sonntag, 14.08.2011<br />
12:45 ASV <strong>Weisendorf</strong> 2 – SC Herzogenaurach<br />
15:00 ASV <strong>Weisendorf</strong> – SV Tennenlohe 2<br />
Termine unter Vorbehalt, Änderungen möglich<br />
Wie in den vergangen Saisons baut der ASV <strong>Weisendorf</strong><br />
erneut auf die sehr gute Unterstützung der Fans<br />
für die kommende Spielzeit.<br />
Aktuelles und weitere Infos finden Sie auf unserer<br />
Homepage unter www.asv-weisendorf.de<br />
Rassegeflügelzuchtverein Rezelsdorf e.V.<br />
Fischerstechen<br />
Anlässlich seines 40jährigen Vereinsjubiläums am<br />
04.09.2011 veranstaltet der Geflügelzuchtverein<br />
Rezelsdorf e.V. ein Fischerstechen. Hierzu sind alle<br />
Vereine, Dorfgemeinschaften, Institutionen usw. herzlich<br />
eingeladen.<br />
Das Fischerstechen findet um ca. 15.00 Uhr auf dem<br />
Vereinsgelände in Rezelsdorf statt. Es würde uns<br />
freuen, wenn Sie mit einem Team oder auch mehreren<br />
teilnehmen würden. Ein Team besteht aus drei<br />
Personen.<br />
Anmeldung bei:<br />
Zink Klaus Tel. 09163/1695<br />
Neudecker Klaus Tel. 09163/1081<br />
Winterbauer Stefan Tel. 09135/1752<br />
gez. Die Vorstandschaft<br />
Obst- und Gartenbauverein<br />
<strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Zu unserem Arbeitsstammtisch treffen<br />
wir uns<br />
am Mittwoch, dem 10. August 11 um 18.30 Uhr<br />
am Grundstück, Reuther Weg 18.<br />
Wie immer 1 Stunde Arbeiten und dann gemütliches<br />
Beisammensein. Ab jetzt wieder alle 14 Tage.<br />
Nächster Termin: 24. August 2011<br />
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich<br />
Die Vorstandschaft<br />
TC 98 <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
www.tc98weisendorf.de<br />
Liebe Tennisfreunde,<br />
die Medenspielsaison ist vorüber, innerhalb unseres<br />
Vereins stehen aber noch weitere Veranstaltungen auf<br />
dem Programm:<br />
Jugendmeisterschaften (für Mädchen und Jungen<br />
unseres Vereins) am Sa., 17.09.11, ab 10 Uhr<br />
(ersatzweise am So., 18.09.11); Anmeldungen hierfür<br />
bitte per Mail an unseren Jugendsprecher Felix Magerl<br />
(renate.magerl@web.de).<br />
„Weiß wurscht is“-Turnier zum Saisonabschluss am<br />
So., 25.09.11, ab 10 Uhr (Ersatztermin: 09.10.11).<br />
Hier werden Doppel/Mixed gespielt. Der Spielmodus<br />
richtet sich nach der Zahl der Teilnehmer, die bitte<br />
etwas Weißes anziehen möchten. Für das leibliche<br />
Wohl gibt es Weißwürste, Weißbier und andere<br />
Leckereien; Kuchen kann gerne mitgebracht werden.<br />
Anmeldungen bitte durch Eintrag in die Liste beim<br />
Vereinsheim oder per Mail an unsere Breitensportwartin<br />
Ingrid Steidl (ingrid.steidl@steidlnetz.de).<br />
Gäste - aktiv oder auch als Zuschauer - sind herzlich<br />
willkommen.<br />
Gesellige Abende finden im August und September<br />
nicht statt.<br />
Auf zahlreiche vergnügte Teilnehmer an den Turnieren<br />
freut sich<br />
die TC 98-Vorstandschaft<br />
Bürgerliche Wählergemeinschaft<br />
Markt <strong>Weisendorf</strong> e.V.<br />
Zu unserem nächsten Bürgertreff am Donnerstag,<br />
dem 18. August 2011 laden wir alle Mitglieder und<br />
interessierte Bürgerinnen und Bürger um 19.30 Uhr in<br />
die Marktschänke ein.<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.bwgfw.de.<br />
Dort finden Sie z.B. Kommentare zu den<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen, Termine zu unseren Bürgertreffs<br />
und weitere interessante Informationen.<br />
Günther Vogel<br />
1. Vorsitzender<br />
Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011_____________________________________________________________ 9
Samstag, 27.08.2011, Uhrzeit: 13.00-17.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Buch (Dorfstr.– Reichenbacher Str. dann<br />
800 m geradeaus)<br />
JAS 4911: Action beim Modellflugclub e.V.<br />
für alle ab 6 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Montag, 29.08.2011, Uhrzeit: N.N.<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 5011: Audi Ingolstadt (R)<br />
für alle zwischen 8 und 12 Jahren<br />
Gebühr: 15,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Dienstag, 30.08.2011, Uhrzeit: 09.00-12.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 5111: Tabula Rasa...Hilfe die Römer kommen!<br />
(B)<br />
für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />
Gebühr: 5,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Dienstag, 30.08.2011, Uhrzeit: 15.00-18.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 5211: Die Werkstatt auf dem Wagen...<br />
Metallkunst mit Johannes Koch<br />
für alle ab 14 Jahren<br />
Gebühr: N.N.<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Mittwoch, 31.08.2011, Uhrzeit: 09.30-14.50 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 5311: Besuch des Easy Credit Stadions<br />
für alle ab 10 Jahren<br />
Gebühr: 6,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Mittwoch, 31.08.2011, Uhrzeit: 16.00-19.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong>/Jugendraum<br />
JAS 5411: Von 0-99 Jahren-<br />
Spiele für groß und klein<br />
für alle die Lust und Spaß am Spielen haben<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: N.N.<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
(Fahrt nach Röttenbach)<br />
JAS 5711: Juggern<br />
für alle ab 12 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 09.30-11.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />
JAS 5811: Garten Fackeln<br />
für alle zwischen 11 und 13 Jahren<br />
Gebühr: 6,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 14.00-16.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />
JAS 5911: Wir bauen einen afrikanischen Ball<br />
für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />
Gebühr: 4,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Freitag, 02.09.2011, Uhrzeit: 18.00-21.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 6011: Karate<br />
für alle ab 10 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Bei Veranstaltungen, die mit einem R gekennzeichnet<br />
sind, erhalten Geschwisterkinder<br />
50 % Rabatt!<br />
Kontakt und Information:<br />
Programm Juli bis September 2011 (Anmeldestand 27.07.11)<br />
Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 8.15-14.50 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 6111: Wie die Mine in den Bleistift kam...<br />
Werksführung Faber Castell (B)<br />
für alle ab 10 Jahren<br />
Gebühr: 3,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 09.00-11.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle <strong>Weisendorf</strong><br />
JAS 6211: Laternenbau<br />
für alle zwischen 6 und 10 Jahren<br />
Gebühr: 6,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Montag, 05.09.2011, Uhrzeit: 10.00-12.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />
JAS 6311: Theater Workshop–<br />
Improvisieren erlaubt!<br />
für alle ab 14 Jahren<br />
Gebühr: 5,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Dienstag, 06.09.2011, Uhrzeit: 08.00-9.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />
JAS 6411: Schnupper-Computerkurs<br />
für Anfänger (B)<br />
für alle ab 6 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Dienstag, 06.09.2011, Uhrzeit: 10.00-16.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />
JAS 6511: Wild Wake Ski– Wakeboarden<br />
für alle ab 15 Jahren<br />
Gebühr: 12,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 08.30-10.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />
JAS 6711: Spiel, Sport und Spaß (B)<br />
für alle ab 6 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 10.15-12.15 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Bürgerstuben<br />
JAS 6811: Kegeln<br />
für alle zwischen 8 und 13 Jahren<br />
Gebühr: 1,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Mittwoch, 07.09.2011, Uhrzeit: 12.30-14.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Bürgerstuben<br />
JAS 6911: Kegeln<br />
für alle ab 14 Jahren<br />
Gebühr: 1,50 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Donnerstag, 08.09.2011, Uhrzeit: 07.00-18.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />
JAS 7011: LEGOLAND Deutschland<br />
für alle ab 8 Jahren<br />
Gebühr: 50,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Donnerstag, 08.09.2011, Uhrzeit: 10.00-12.30 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle/Jugendraum<br />
JAS 7111: Theater Workshop–<br />
Improvisieren erlaubt!<br />
für alle zwischen 10 und 13 Jahren<br />
Gebühr: 5,00 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Anmeldung für Veranstaltungen<br />
ab 27.08.2011 (JAS 4911 Sinnesreise)<br />
sind bis zum<br />
22. August 2011 möglich!<br />
Freitag, 09.09.2011, Uhrzeit: 18.00-21.00 Uhr<br />
Treffpunkt: Mehrzweckhalle<br />
JAS 7211: Karate<br />
für alle ab 10 Jahren<br />
Gebühr: kostenlos<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Der neue Theater Workshop startet!<br />
Ab Freitag, 23.09.2011, Uhrzeit: 16.45-18.15 Uhr<br />
Treffpunkt: Schule<br />
JAS 7311: Cinderella Story– die Geschichte des<br />
<strong>Weisendorf</strong>er Aschenputtels<br />
für alle ab 11 Jahren<br />
Gebühr: 50,00 € (15 Einheiten)<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
Brigitte und Angela steigen wieder in den Ring und<br />
bringen mit euch zusammen ein witziges Theaterstück<br />
auf die Bühne. Seit einigen Jahren sind sie hier schon<br />
erfolgreich und trauen sich nach dem ersten Klassiker<br />
„Ein Sommernachtstraum“ an einen weiteren. Die<br />
Geschichte von Aschenputtel ist wohl jedem bekannt,<br />
doch ihr macht euer eigenes Stück daraus. Zusammen<br />
mit euch schreibt ihr das Stück zu einem <strong>Weisendorf</strong>er<br />
Unikat. Haucht Aschenputtel (oder international<br />
Cinderella) Leben ein, spielt einen Prinzen oder die<br />
böse Schwiegermutter...alles ist möglich! Seid dabei,<br />
wenn es heißt: Bühne frei!<br />
Zusatzveranstaltung<br />
Montag, 05.09.2011 bis Freitag, 09.09.2011<br />
Uhrzeit: 09.00-12.00 Uhr<br />
Treffpunkt: TC 98 Vereinsgelände<br />
JAS 7411: Tennis Schnupperkurs<br />
für alle zwischen 7 und 17Jahren<br />
Gebühr: 10 €<br />
Anmeldung erforderlich: ja<br />
9.00 Uhr bis 10.30 Uhr: Alter von 7 bis 11 Jahren<br />
10.30 Uhr bis 12.00 Uhr: Alter von 12 bis 17 Jahren<br />
Information:<br />
Bei den Veranstaltungen, die zusätzlich mit<br />
einem B gekennzeichnet sind, ist eine<br />
Betreuung ab 07.00 Uhr bis Veranstaltungs-<br />
ende möglich. Bitte bei Anmeldung mit-<br />
buchen!<br />
Kinder- und Jugendbüro Markt <strong>Weisendorf</strong> Fon: 09135/7120-0 oder -29<br />
Gerbersleite 2, Fax: 09135/712040<br />
91085 <strong>Weisendorf</strong> (Rathaus) E-Mail: jugendbuero@weisendorf.de<br />
Ansprechpartnerin: Gudrun Reiß<br />
10 _______________________________________________________________________Amtsblatt <strong>Weisendorf</strong> Nr. 32 10.08.2011