Schulordnung Primarschule - Schule Meisterschwanden
Schulordnung Primarschule - Schule Meisterschwanden
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Die Schülerinnen und Schüler dürfen frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulareal<br />
eintreffen. Das Schulhaus darf vor dem Läuten nicht betreten werden. Ausnahme: Benützerinnen<br />
und Benützer des Schulbusses im Winter.<br />
Der Schulweg soll nicht mit dem Kickboard zurückgelegt werden. Auf dem Schulareal Eggen dürfen<br />
keine Kickboards abgestellt werden.<br />
Schülerinnen und Schüler, welche entweder ausserhalb eines Kreises mit 800 m – Radius um<br />
das Schulhaus wohnen (vgl. nachfolgende Abbildung) oder einen effektiven Schulweg von über<br />
900 m haben, dürfen mit einem verkehrstüchtig ausgerüsteten Fahrrad oder Mofa zur <strong>Schule</strong><br />
kommen.<br />
Fahrradkreis<br />
Zu Beginn des Schuljahres wird den Berechtigten ein Platz im Fahrradständer zugeteilt.<br />
Zum Schutz des Spezialbelags ist jegliches Befahren des Roten Platzes verboten.<br />
Das Werfen von Schneebällen ist nur auf der Wiese hinter der Mehrzweckhalle erlaubt. Diese<br />
Regelung dient dem Schutz der Kinder, die sich am Schneeballwerfen nicht beteiligen wollen. Die<br />
Wiese ist für Kinder, die Schneebälle werfen wollen, frei zugänglich, solange kein Hinweisschild<br />
das Betreten der Weise verbietet, d.h. solange genug Schnee liegt und der Boden gefroren ist.<br />
12. Umsetzung und Massnahmen<br />
Die Aufsicht über die Einhaltung der einzelnen Punkte der Schul- und Hausordnung liegt bei den<br />
Lehrpersonen mit Unterstützung der Hauswarte. Für die Pausenaufsicht sind die Lehrpersonen<br />
zuständig. Fehlbare Schülerinnen und Schüler werden dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin<br />
oder der Schulleitung gemeldet.