Schulordnung Primarschule - Schule Meisterschwanden
Schulordnung Primarschule - Schule Meisterschwanden
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<strong>Schulordnung</strong><br />
Um das Leben in unserer Gemeinschaft angenehm zu gestalten, regelt diese Haus- und <strong>Schulordnung</strong><br />
den Betrieb an den Schulstandorten der Kreisschule Oberes Seetal.<br />
1. Allgemeines<br />
Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Natur sind selbstverständlich.<br />
Auf ordentliche Kleidung wird Wert gelegt (siehe dazu auch den Abschnitt Pflichten der Schüler/innen<br />
und Eltern).<br />
Alle sind angehalten, im Schulhaus und in der Umgebung für Sauberkeit zu sorgen. Die Abfälle<br />
sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Die Klassen säubern im Turnus das Schulareal.<br />
Fremdes Eigentum wird respektiert und in Ruhe gelassen.<br />
Im Schulbetrieb gelten die 3 Regeln:<br />
1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.<br />
2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.<br />
3. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Angestellte gehen respektvoll miteinander um.<br />
In den Schulzimmern gelten ergänzend die Regeln der jeweiligen Lehrpersonen.<br />
2. Schulweg, Benutzung von Fahrzeugen<br />
Das Verhalten auf dem Schulweg fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern.<br />
Die Schülerinnen und Schüler verlassen spätestens eine Viertelstunde nach Unterrichtsschluss<br />
das Schulgebäude.<br />
Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas oder anderen rollenden Geräten auf dem Schulweg erfolgt<br />
auf eigene Gefahr. Die Schulleitung empfiehlt dringend das Tragen eines Helms.<br />
Die Fahrräder und Mofas müssen in den Veloständern abgestellt werden. Für Beschädigung oder<br />
Diebstahl von Fahrzeugen lehnt die <strong>Schule</strong> jede Haftung ab.<br />
An sämtlichen schulischen Ausflügen und Exkursionen per Velo muss ein Helm getragen werden.<br />
Die Schulleitung empfiehlt den Schülerinnen und Schülern zur Gesundheitsförderung den Schulweg<br />
zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückzulegen (vgl. dazu auch Punkt 11).<br />
3. Pausen<br />
Die Toiletten müssen zu Beginn der Pausen benützt werden.
2/5<br />
In den grossen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten<br />
sich ausschliesslich auf dem Pausenareal auf.<br />
Grundsätzlich sind alle Spiele verboten, die andere Mitschüler und Mitschülerinnen gefährden. -<br />
So ist im Winter bspw. das „Einschneebeln“ verboten. Auf dem Schulareal dürfen nur auf bestimmten<br />
Plätzen Schneebälle geworfen werden (s. Punkt 11).<br />
Nach den grossen Pausen ist der Gong die Aufforderung, das entsprechende Unterrichtszimmer<br />
zügig aufzusuchen.<br />
4. Im Schulgebäude<br />
Schulsäcke, Turntaschen, Schuhe und andere persönliche Gegenstände sind ordentlich an den<br />
dafür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Die <strong>Schule</strong> haftet nicht für Diebstähle und Schäden<br />
am persönlichen Eigentum der Schülerinnen und Schüler.<br />
In den Schulräumen sind Hausschuhe zu tragen.<br />
Schulmobiliar und Schulanlagen sind sorgfältig zu behandeln. Für fahrlässige und mutwillige Beschädigungen<br />
oder Verluste haben die Verursacher (bzw. deren gesetzliche Vertreter) aufzukommen.<br />
Schäden sind sofort dem Hauswart zu melden.<br />
Kaugummikauen ist im Innern des Schulhauses und in der Turnhalle nicht gestattet. Generell ist<br />
es ohne Bewilligung einer Lehrperson nicht gestattet, sich im Schulhaus zu verpflegen.<br />
Das Spielen mit Bällen im Schulhaus und im Vorraum der Turnhalle ist untersagt.<br />
Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, Mitmenschen gefährden oder Inventar beschädigen,<br />
werden eingezogen und können von den Eltern nach Voranmeldung bei der jeweiligen Schulleitung<br />
abgeholt werden.<br />
Fundgegenstände können beim Hauswart abgegeben und abgeholt werden. Über Gegenstände,<br />
die nicht innerhalb eines Jahres abgeholt werden, verfügt der Hauswart.<br />
5. Zwischenstunden<br />
Während der Schulzeit, auch während Zwischenstunden, darf das Schulareal grundsätzlich nicht<br />
verlassen werden.<br />
Die Zwischenstunden können an den Arbeitsplätzen, auf dem Pausenplatz oder auf der Spielwiese<br />
verbracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterricht der übrigen Klassen<br />
nicht gestört wird. Nach vorheriger Absprache mit zuständigen Lehrkräften stehen eventuell auch<br />
Klassenzimmer zur Verfügung.<br />
Haben Schülerinnen oder Schüler der Oberstufe eine stundenplantechnische Zwischenstunde<br />
und bleiben dazu im Schulhaus (Wahl- oder Wahlpflichtfach nicht belegt), verhalten sie sich entsprechend<br />
der Schulhausordnung.<br />
6. Besuch von Wahlfächern, Instrumentalunterricht und Schulsport<br />
Die Anmeldung für ein Wahl-, Wahlpflichtfach und den Instrumentalunterricht ist für die Dauer<br />
von einem Jahr verpflichtend.<br />
Die Anmeldung für den freiwilligen Schulsport erfolgt jedes Semester und ist für ein halbes Jahr<br />
verpflichtend.
7. Schulmaterial<br />
3/5<br />
Den zur Verfügung gestellten Lehrmitteln und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen. Beschädigtes<br />
und/oder verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten des verantwortlichen Schülers der verantwortlichen<br />
Schülerin ersetzt.<br />
8. Absenzen<br />
Wer am Schulbesuch verhindert ist, meldet sich vor Unterrichtsbeginn ab. Zusätzlich legen die<br />
Oberstufenschülerinnen und -schüler die von den Eltern unterschriebene Absenz der Klassenlehrperson<br />
unaufgefordert vor.<br />
Auf Verlangen der Schulleitung haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Arzt- und<br />
Zahnarztbesuche sind soweit wie möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Der versäumte Unterrichtsstoff<br />
und die Hausaufgaben sind selbständig nachzuholen.<br />
Für Schnupperlehren ist der Schulleitung ein Gesuch (Gesuchsformular kann bei den Klassenlehrpersonen<br />
bezogen werden) mit Bestätigung des Lehrbetriebs einzureichen.<br />
Urlaubsregelungen sind im Absenzenbüchlein ersichtlich.<br />
9. Umgang mit Mobiltelefonen, elektronischen Geräten und dem Internet<br />
Mobiltelefone, Audiogeräte, tragbare Spielkonsolen und ähnliche elektronische Geräte dürfen<br />
während der Schulzeit und den Pausen nicht benutzt werden. Sie bleiben im Schulhaus und auf<br />
dem Schulareal ausgeschaltet. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Regelung halten<br />
(offenes Tragen gilt als Benutzen), müssen ihr Gerät abgeben. Die Rückgabe erfolgt durch die<br />
Schulleitung oder durch das Sekretariat.<br />
Der Umgang mit dem Computer ist durch ein separates Merkblatt geregelt. Die Veröffentlichung<br />
von Bildern, Filmen oder Texten im Internet ist nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen<br />
Personen erlaubt. Beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge im Internet werden<br />
strafrechtlich verfolgt.<br />
10. Suchtmittel, Gewalt<br />
Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen sind auf dem ganzen Schulareal strikte untersagt.<br />
Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Reisen, Lager und alle weiteren Schulanlässe.<br />
Die Eltern werden dringend aufgefordert, ihren Kindern den Genuss von Suchtmitteln auch auf<br />
dem Schulweg zu verbieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihre Vorbildwirkung für die<br />
jüngeren Kinder aufmerksam gemacht werden.<br />
Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht auf das Schulareal gebracht werden.<br />
Gewalttätige Handlungen, Drohungen und Fälschungen werden geahndet.<br />
11. Ergänzende Vorschriften<br />
Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder nur in Not- und Ausnahmefällen motorisiert zur <strong>Schule</strong> bringen<br />
oder von dort abzuholen. Fahrten durch die Quartierstrassen stellen eine zusätzliche Gefahr<br />
für die anderen Kinder dar.
4/5<br />
Die Schülerinnen und Schüler dürfen frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulareal<br />
eintreffen. Das Schulhaus darf vor dem Läuten nicht betreten werden. Ausnahme: Benützerinnen<br />
und Benützer des Schulbusses im Winter.<br />
Der Schulweg soll nicht mit dem Kickboard zurückgelegt werden. Auf dem Schulareal Eggen dürfen<br />
keine Kickboards abgestellt werden.<br />
Schülerinnen und Schüler, welche entweder ausserhalb eines Kreises mit 800 m – Radius um<br />
das Schulhaus wohnen (vgl. nachfolgende Abbildung) oder einen effektiven Schulweg von über<br />
900 m haben, dürfen mit einem verkehrstüchtig ausgerüsteten Fahrrad oder Mofa zur <strong>Schule</strong><br />
kommen.<br />
Fahrradkreis<br />
Zu Beginn des Schuljahres wird den Berechtigten ein Platz im Fahrradständer zugeteilt.<br />
Zum Schutz des Spezialbelags ist jegliches Befahren des Roten Platzes verboten.<br />
Das Werfen von Schneebällen ist nur auf der Wiese hinter der Mehrzweckhalle erlaubt. Diese<br />
Regelung dient dem Schutz der Kinder, die sich am Schneeballwerfen nicht beteiligen wollen. Die<br />
Wiese ist für Kinder, die Schneebälle werfen wollen, frei zugänglich, solange kein Hinweisschild<br />
das Betreten der Weise verbietet, d.h. solange genug Schnee liegt und der Boden gefroren ist.<br />
12. Umsetzung und Massnahmen<br />
Die Aufsicht über die Einhaltung der einzelnen Punkte der Schul- und Hausordnung liegt bei den<br />
Lehrpersonen mit Unterstützung der Hauswarte. Für die Pausenaufsicht sind die Lehrpersonen<br />
zuständig. Fehlbare Schülerinnen und Schüler werden dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin<br />
oder der Schulleitung gemeldet.
5/5<br />
Verstösse gegen die Schul- und Hausordnung werden – je nach Schwere und Wiederholung –<br />
geahndet mit Ermahnung, Strafaufgaben, Arrest, Strafstunden an schulfreien Nachmittagen,<br />
Betragensqualifikation durch herabgesetzte Beurteilung der Sozialkompetenz im Zwischenbericht,<br />
Time-out, Anzeige an die Kantonspolizei, Überweisung des Verfahrens an die Schulpflege<br />
oder an die Jugendanwaltschaft.<br />
13. Rechte der Schüler/-innen und Eltern<br />
Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von Lehrpersonen, der Standort- und der Schulleitung<br />
in schulischen und persönlichen Angelegenheiten und Problemen angehört zu werden.<br />
Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen<br />
nach Terminabsprache zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen<br />
sollen zuerst durch direkte Gespräche behoben werden. Kommt keine Einigung zustande,<br />
können sie den Fall der Schulleitung unterbreiten.<br />
14. Pflichten der Schüler/-innen und Eltern<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet.<br />
Sie haben die Anweisungen aller Lehrpersonen, der Schulleitung und des Hauswartes zu befolgen.<br />
Laut Schulgesetz tragen die Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />
unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Es liegt in der Verantwortung der<br />
Eltern, ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zu beaufsichtigen.<br />
Die Kleidung der Schüler/-innen ist ordentlich und vollständig; Dies bedeutet, dass der Ausschnitt<br />
nicht tief ist, die Kleider keine gewaltverherrlichende oder sexistischen Aufdrucke haben, Röcke<br />
bis zu den Knien reichen, keine kurzen Hosen wie Hotpants getragen werden und die Hüfte und<br />
der Bauch bedeckt sind; Ferner wird die Kappe oder die Mütze im Unterricht ausgezogen (vgl.<br />
„chic for school“).<br />
Jede Adressänderung ist der Klassenlehrperson schriftlich zu melden.<br />
Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern und der Schüler / die Schülerin die Kenntnisnahme dieser<br />
Haus- und <strong>Schulordnung</strong> sowie dem Beiblatt in Bezug auf ICT und der Kleiderordnung „chic<br />
for school“.<br />
Die Haus- und <strong>Schulordnung</strong> tritt per 1. August 2010 in Kraft.<br />
Schulleitung <strong>Meisterschwanden</strong>, 7. Juni 2010<br />
Beilagen:<br />
- Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>: Informations- und Kommunikationstechnologien ICT<br />
- Chic for school<br />
- Einverständniserklärung
Beiblatt zur Hausordnung: Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
ICT<br />
Empfehlungen für die Nutzung von ICT<br />
Wir beachten den Datenschutz und schützen uns selber:<br />
� Ich gebe im Internet keine persönlichen Angaben über mich oder andere Personen bekannt.<br />
� Benutzernamen für Foren wähle ich so, dass sie keine Angaben über mich enthalten (Name,<br />
Alter, Geschlecht, usw.).<br />
� Ich gebe Passwörter und Zugangsdaten nicht weiter.<br />
� Meine E-Mailadresse gebe ich nur mir gut bekannten Personen weiter.<br />
� Ich treffe mich keinesfalls mit Personen, die ich im Internet kennen gelernt habe, ausser in<br />
Begleitung meiner Eltern und an einem öffentlichen Ort.<br />
Wir respektieren unsere Mitmenschen:<br />
� Ich versende keine beleidigenden Mitteilungen.<br />
� Ich bin höflich und verwende eine angemessene Sprache.<br />
� Ich übernehme die Verantwortung für den Inhalt meiner E-Mails.<br />
� Auch in Chaträumen verhalte ich mich anständig und beleidige oder verunglimpfe niemanden.<br />
� Ich greife nicht auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten zu und gebe<br />
keine solche Inhalte und Links weiter.<br />
Wir berücksichtigen das Urheberrecht:<br />
� Filme, Texte, Bilder und Musik sind meistens urheberrechtlich geschützt. Ich darf sie nicht<br />
herunterladen und schon gar nicht weitergeben.<br />
� Möchte ich Texte oder Bilder veröffentlichen (z.B. auf meiner Homepage), bespreche ich<br />
dies zuerst mit meiner zuständigen Lehrperson und mit meinen Eltern.<br />
� Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, darf ich Texte oder Bilder aus<br />
dem Internet verwenden. Ich gebe jeweils die Quelle an.<br />
Regeln für die Benützung des Computerraums und der Arbeitsstationen in den Schulzimmern<br />
Wir nutzen die Einrichtung mit der nötigen Sorgfalt:<br />
� Ich verpflichte mich, Computer und Internet nur für das Lernen zu nutzen (kein Netlog,<br />
Messenger, Facebook, Twitter usw.).<br />
� Ich installiere nichts auf den Geräten.<br />
� Ich drucke Dokumente nur aus, wenn ich dies zuvor mit der Lehrperson besprochen habe.
� Nach Beendigung meiner Arbeiten hinterlasse ich den Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.<br />
Wir halten die Regeln ein:<br />
� Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, werden die Eltern und die Schulleitung informiert,<br />
die über angemessene Massnahmen entscheidet.<br />
� Ich nehme zur Kenntnis, dass die <strong>Schule</strong> das Recht hat, in alle E-Mails, Schülerdateien,<br />
Akten usw. Einsicht zu nehmen.<br />
Wichtig!<br />
2/2<br />
� Ich verpflichte mich, keine Texte, Bilder, Spiele etc. abzusenden oder in Umlauf zu bringen,<br />
die gegen geltende Gesetze verstossen oder den Ruf der <strong>Schule</strong> beeinträchtigen.<br />
� Es dürfen keine Viren- oder andere Schadprogramme und Hacker-Angriffe per E-Mail gestartet<br />
werden. Mutwillige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.<br />
� Ich bin darüber informiert, dass beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge<br />
im Internet in jedem Fall angezeigt werden. Es drohen strafrechtliche Massnahmen.<br />
Die Schulleitung Juli 2010
Bestätigung/Einverständniserklärung<br />
Wir bestätigen nachfolgend, dass wir von der <strong>Schulordnung</strong> sowie dem „Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>:<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie ICT“ vom Juli 2010 Kenntnis genommen haben.<br />
Wir erklären uns einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn ICT in der <strong>Schule</strong> selbstständig<br />
nutzen darf. Wir akzeptieren die im Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>: Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
erwähnte Regeln und unterstützen unsere Tochter / unseren Sohn darin, sie einzuhalten.<br />
Von speziellen schulischen Anlässen werden allenfalls Fotos der Schülerinnen und Schülern auf unserer<br />
Homepage veröffentlicht. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob sie damit einverstanden sind, dass<br />
Fotos, die ihr Kind zeigen, auf der Homepage veröffentlich werden.<br />
Wir sind einverstanden � Wir sind nicht einverstanden �<br />
Ort: Datum:<br />
Unterschrift der Eltern.<br />
Unterschrift des Schülers/der Schülerin:<br />
Bitte dieses Blatt unterschrieben an die Klassenlehrperson zurückgeben. – Danke.