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Schulordnung Primarschule - Schule Meisterschwanden

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<strong>Schulordnung</strong><br />

Um das Leben in unserer Gemeinschaft angenehm zu gestalten, regelt diese Haus- und <strong>Schulordnung</strong><br />

den Betrieb an den Schulstandorten der Kreisschule Oberes Seetal.<br />

1. Allgemeines<br />

Höflichkeit und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Natur sind selbstverständlich.<br />

Auf ordentliche Kleidung wird Wert gelegt (siehe dazu auch den Abschnitt Pflichten der Schüler/innen<br />

und Eltern).<br />

Alle sind angehalten, im Schulhaus und in der Umgebung für Sauberkeit zu sorgen. Die Abfälle<br />

sind in die entsprechenden Behälter zu werfen. Die Klassen säubern im Turnus das Schulareal.<br />

Fremdes Eigentum wird respektiert und in Ruhe gelassen.<br />

Im Schulbetrieb gelten die 3 Regeln:<br />

1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.<br />

2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.<br />

3. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Angestellte gehen respektvoll miteinander um.<br />

In den Schulzimmern gelten ergänzend die Regeln der jeweiligen Lehrpersonen.<br />

2. Schulweg, Benutzung von Fahrzeugen<br />

Das Verhalten auf dem Schulweg fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern.<br />

Die Schülerinnen und Schüler verlassen spätestens eine Viertelstunde nach Unterrichtsschluss<br />

das Schulgebäude.<br />

Die Benutzung von Fahrrädern, Mofas oder anderen rollenden Geräten auf dem Schulweg erfolgt<br />

auf eigene Gefahr. Die Schulleitung empfiehlt dringend das Tragen eines Helms.<br />

Die Fahrräder und Mofas müssen in den Veloständern abgestellt werden. Für Beschädigung oder<br />

Diebstahl von Fahrzeugen lehnt die <strong>Schule</strong> jede Haftung ab.<br />

An sämtlichen schulischen Ausflügen und Exkursionen per Velo muss ein Helm getragen werden.<br />

Die Schulleitung empfiehlt den Schülerinnen und Schülern zur Gesundheitsförderung den Schulweg<br />

zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückzulegen (vgl. dazu auch Punkt 11).<br />

3. Pausen<br />

Die Toiletten müssen zu Beginn der Pausen benützt werden.


2/5<br />

In den grossen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten<br />

sich ausschliesslich auf dem Pausenareal auf.<br />

Grundsätzlich sind alle Spiele verboten, die andere Mitschüler und Mitschülerinnen gefährden. -<br />

So ist im Winter bspw. das „Einschneebeln“ verboten. Auf dem Schulareal dürfen nur auf bestimmten<br />

Plätzen Schneebälle geworfen werden (s. Punkt 11).<br />

Nach den grossen Pausen ist der Gong die Aufforderung, das entsprechende Unterrichtszimmer<br />

zügig aufzusuchen.<br />

4. Im Schulgebäude<br />

Schulsäcke, Turntaschen, Schuhe und andere persönliche Gegenstände sind ordentlich an den<br />

dafür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Die <strong>Schule</strong> haftet nicht für Diebstähle und Schäden<br />

am persönlichen Eigentum der Schülerinnen und Schüler.<br />

In den Schulräumen sind Hausschuhe zu tragen.<br />

Schulmobiliar und Schulanlagen sind sorgfältig zu behandeln. Für fahrlässige und mutwillige Beschädigungen<br />

oder Verluste haben die Verursacher (bzw. deren gesetzliche Vertreter) aufzukommen.<br />

Schäden sind sofort dem Hauswart zu melden.<br />

Kaugummikauen ist im Innern des Schulhauses und in der Turnhalle nicht gestattet. Generell ist<br />

es ohne Bewilligung einer Lehrperson nicht gestattet, sich im Schulhaus zu verpflegen.<br />

Das Spielen mit Bällen im Schulhaus und im Vorraum der Turnhalle ist untersagt.<br />

Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, Mitmenschen gefährden oder Inventar beschädigen,<br />

werden eingezogen und können von den Eltern nach Voranmeldung bei der jeweiligen Schulleitung<br />

abgeholt werden.<br />

Fundgegenstände können beim Hauswart abgegeben und abgeholt werden. Über Gegenstände,<br />

die nicht innerhalb eines Jahres abgeholt werden, verfügt der Hauswart.<br />

5. Zwischenstunden<br />

Während der Schulzeit, auch während Zwischenstunden, darf das Schulareal grundsätzlich nicht<br />

verlassen werden.<br />

Die Zwischenstunden können an den Arbeitsplätzen, auf dem Pausenplatz oder auf der Spielwiese<br />

verbracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterricht der übrigen Klassen<br />

nicht gestört wird. Nach vorheriger Absprache mit zuständigen Lehrkräften stehen eventuell auch<br />

Klassenzimmer zur Verfügung.<br />

Haben Schülerinnen oder Schüler der Oberstufe eine stundenplantechnische Zwischenstunde<br />

und bleiben dazu im Schulhaus (Wahl- oder Wahlpflichtfach nicht belegt), verhalten sie sich entsprechend<br />

der Schulhausordnung.<br />

6. Besuch von Wahlfächern, Instrumentalunterricht und Schulsport<br />

Die Anmeldung für ein Wahl-, Wahlpflichtfach und den Instrumentalunterricht ist für die Dauer<br />

von einem Jahr verpflichtend.<br />

Die Anmeldung für den freiwilligen Schulsport erfolgt jedes Semester und ist für ein halbes Jahr<br />

verpflichtend.


7. Schulmaterial<br />

3/5<br />

Den zur Verfügung gestellten Lehrmitteln und Schulmaterialien ist Sorge zu tragen. Beschädigtes<br />

und/oder verlorenes Schulmaterial wird auf Kosten des verantwortlichen Schülers der verantwortlichen<br />

Schülerin ersetzt.<br />

8. Absenzen<br />

Wer am Schulbesuch verhindert ist, meldet sich vor Unterrichtsbeginn ab. Zusätzlich legen die<br />

Oberstufenschülerinnen und -schüler die von den Eltern unterschriebene Absenz der Klassenlehrperson<br />

unaufgefordert vor.<br />

Auf Verlangen der Schulleitung haben die Eltern ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Arzt- und<br />

Zahnarztbesuche sind soweit wie möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Der versäumte Unterrichtsstoff<br />

und die Hausaufgaben sind selbständig nachzuholen.<br />

Für Schnupperlehren ist der Schulleitung ein Gesuch (Gesuchsformular kann bei den Klassenlehrpersonen<br />

bezogen werden) mit Bestätigung des Lehrbetriebs einzureichen.<br />

Urlaubsregelungen sind im Absenzenbüchlein ersichtlich.<br />

9. Umgang mit Mobiltelefonen, elektronischen Geräten und dem Internet<br />

Mobiltelefone, Audiogeräte, tragbare Spielkonsolen und ähnliche elektronische Geräte dürfen<br />

während der Schulzeit und den Pausen nicht benutzt werden. Sie bleiben im Schulhaus und auf<br />

dem Schulareal ausgeschaltet. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Regelung halten<br />

(offenes Tragen gilt als Benutzen), müssen ihr Gerät abgeben. Die Rückgabe erfolgt durch die<br />

Schulleitung oder durch das Sekretariat.<br />

Der Umgang mit dem Computer ist durch ein separates Merkblatt geregelt. Die Veröffentlichung<br />

von Bildern, Filmen oder Texten im Internet ist nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen<br />

Personen erlaubt. Beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge im Internet werden<br />

strafrechtlich verfolgt.<br />

10. Suchtmittel, Gewalt<br />

Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen sind auf dem ganzen Schulareal strikte untersagt.<br />

Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Reisen, Lager und alle weiteren Schulanlässe.<br />

Die Eltern werden dringend aufgefordert, ihren Kindern den Genuss von Suchtmitteln auch auf<br />

dem Schulweg zu verbieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihre Vorbildwirkung für die<br />

jüngeren Kinder aufmerksam gemacht werden.<br />

Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht auf das Schulareal gebracht werden.<br />

Gewalttätige Handlungen, Drohungen und Fälschungen werden geahndet.<br />

11. Ergänzende Vorschriften<br />

Die Eltern sind gebeten, ihre Kinder nur in Not- und Ausnahmefällen motorisiert zur <strong>Schule</strong> bringen<br />

oder von dort abzuholen. Fahrten durch die Quartierstrassen stellen eine zusätzliche Gefahr<br />

für die anderen Kinder dar.


4/5<br />

Die Schülerinnen und Schüler dürfen frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulareal<br />

eintreffen. Das Schulhaus darf vor dem Läuten nicht betreten werden. Ausnahme: Benützerinnen<br />

und Benützer des Schulbusses im Winter.<br />

Der Schulweg soll nicht mit dem Kickboard zurückgelegt werden. Auf dem Schulareal Eggen dürfen<br />

keine Kickboards abgestellt werden.<br />

Schülerinnen und Schüler, welche entweder ausserhalb eines Kreises mit 800 m – Radius um<br />

das Schulhaus wohnen (vgl. nachfolgende Abbildung) oder einen effektiven Schulweg von über<br />

900 m haben, dürfen mit einem verkehrstüchtig ausgerüsteten Fahrrad oder Mofa zur <strong>Schule</strong><br />

kommen.<br />

Fahrradkreis<br />

Zu Beginn des Schuljahres wird den Berechtigten ein Platz im Fahrradständer zugeteilt.<br />

Zum Schutz des Spezialbelags ist jegliches Befahren des Roten Platzes verboten.<br />

Das Werfen von Schneebällen ist nur auf der Wiese hinter der Mehrzweckhalle erlaubt. Diese<br />

Regelung dient dem Schutz der Kinder, die sich am Schneeballwerfen nicht beteiligen wollen. Die<br />

Wiese ist für Kinder, die Schneebälle werfen wollen, frei zugänglich, solange kein Hinweisschild<br />

das Betreten der Weise verbietet, d.h. solange genug Schnee liegt und der Boden gefroren ist.<br />

12. Umsetzung und Massnahmen<br />

Die Aufsicht über die Einhaltung der einzelnen Punkte der Schul- und Hausordnung liegt bei den<br />

Lehrpersonen mit Unterstützung der Hauswarte. Für die Pausenaufsicht sind die Lehrpersonen<br />

zuständig. Fehlbare Schülerinnen und Schüler werden dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin<br />

oder der Schulleitung gemeldet.


5/5<br />

Verstösse gegen die Schul- und Hausordnung werden – je nach Schwere und Wiederholung –<br />

geahndet mit Ermahnung, Strafaufgaben, Arrest, Strafstunden an schulfreien Nachmittagen,<br />

Betragensqualifikation durch herabgesetzte Beurteilung der Sozialkompetenz im Zwischenbericht,<br />

Time-out, Anzeige an die Kantonspolizei, Überweisung des Verfahrens an die Schulpflege<br />

oder an die Jugendanwaltschaft.<br />

13. Rechte der Schüler/-innen und Eltern<br />

Schülerinnen und Schüler haben das Recht, von Lehrpersonen, der Standort- und der Schulleitung<br />

in schulischen und persönlichen Angelegenheiten und Problemen angehört zu werden.<br />

Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen<br />

nach Terminabsprache zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen<br />

sollen zuerst durch direkte Gespräche behoben werden. Kommt keine Einigung zustande,<br />

können sie den Fall der Schulleitung unterbreiten.<br />

14. Pflichten der Schüler/-innen und Eltern<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind zu pünktlichem und regelmässigem Schulbesuch verpflichtet.<br />

Sie haben die Anweisungen aller Lehrpersonen, der Schulleitung und des Hauswartes zu befolgen.<br />

Laut Schulgesetz tragen die Eltern die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />

unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Es liegt in der Verantwortung der<br />

Eltern, ihre Kinder in der unterrichtsfreien Zeit zu beaufsichtigen.<br />

Die Kleidung der Schüler/-innen ist ordentlich und vollständig; Dies bedeutet, dass der Ausschnitt<br />

nicht tief ist, die Kleider keine gewaltverherrlichende oder sexistischen Aufdrucke haben, Röcke<br />

bis zu den Knien reichen, keine kurzen Hosen wie Hotpants getragen werden und die Hüfte und<br />

der Bauch bedeckt sind; Ferner wird die Kappe oder die Mütze im Unterricht ausgezogen (vgl.<br />

„chic for school“).<br />

Jede Adressänderung ist der Klassenlehrperson schriftlich zu melden.<br />

Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern und der Schüler / die Schülerin die Kenntnisnahme dieser<br />

Haus- und <strong>Schulordnung</strong> sowie dem Beiblatt in Bezug auf ICT und der Kleiderordnung „chic<br />

for school“.<br />

Die Haus- und <strong>Schulordnung</strong> tritt per 1. August 2010 in Kraft.<br />

Schulleitung <strong>Meisterschwanden</strong>, 7. Juni 2010<br />

Beilagen:<br />

- Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>: Informations- und Kommunikationstechnologien ICT<br />

- Chic for school<br />

- Einverständniserklärung


Beiblatt zur Hausordnung: Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

ICT<br />

Empfehlungen für die Nutzung von ICT<br />

Wir beachten den Datenschutz und schützen uns selber:<br />

� Ich gebe im Internet keine persönlichen Angaben über mich oder andere Personen bekannt.<br />

� Benutzernamen für Foren wähle ich so, dass sie keine Angaben über mich enthalten (Name,<br />

Alter, Geschlecht, usw.).<br />

� Ich gebe Passwörter und Zugangsdaten nicht weiter.<br />

� Meine E-Mailadresse gebe ich nur mir gut bekannten Personen weiter.<br />

� Ich treffe mich keinesfalls mit Personen, die ich im Internet kennen gelernt habe, ausser in<br />

Begleitung meiner Eltern und an einem öffentlichen Ort.<br />

Wir respektieren unsere Mitmenschen:<br />

� Ich versende keine beleidigenden Mitteilungen.<br />

� Ich bin höflich und verwende eine angemessene Sprache.<br />

� Ich übernehme die Verantwortung für den Inhalt meiner E-Mails.<br />

� Auch in Chaträumen verhalte ich mich anständig und beleidige oder verunglimpfe niemanden.<br />

� Ich greife nicht auf rassistische, gewaltdarstellende und pornografische Seiten zu und gebe<br />

keine solche Inhalte und Links weiter.<br />

Wir berücksichtigen das Urheberrecht:<br />

� Filme, Texte, Bilder und Musik sind meistens urheberrechtlich geschützt. Ich darf sie nicht<br />

herunterladen und schon gar nicht weitergeben.<br />

� Möchte ich Texte oder Bilder veröffentlichen (z.B. auf meiner Homepage), bespreche ich<br />

dies zuerst mit meiner zuständigen Lehrperson und mit meinen Eltern.<br />

� Zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, darf ich Texte oder Bilder aus<br />

dem Internet verwenden. Ich gebe jeweils die Quelle an.<br />

Regeln für die Benützung des Computerraums und der Arbeitsstationen in den Schulzimmern<br />

Wir nutzen die Einrichtung mit der nötigen Sorgfalt:<br />

� Ich verpflichte mich, Computer und Internet nur für das Lernen zu nutzen (kein Netlog,<br />

Messenger, Facebook, Twitter usw.).<br />

� Ich installiere nichts auf den Geräten.<br />

� Ich drucke Dokumente nur aus, wenn ich dies zuvor mit der Lehrperson besprochen habe.


� Nach Beendigung meiner Arbeiten hinterlasse ich den Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt.<br />

Wir halten die Regeln ein:<br />

� Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, werden die Eltern und die Schulleitung informiert,<br />

die über angemessene Massnahmen entscheidet.<br />

� Ich nehme zur Kenntnis, dass die <strong>Schule</strong> das Recht hat, in alle E-Mails, Schülerdateien,<br />

Akten usw. Einsicht zu nehmen.<br />

Wichtig!<br />

2/2<br />

� Ich verpflichte mich, keine Texte, Bilder, Spiele etc. abzusenden oder in Umlauf zu bringen,<br />

die gegen geltende Gesetze verstossen oder den Ruf der <strong>Schule</strong> beeinträchtigen.<br />

� Es dürfen keine Viren- oder andere Schadprogramme und Hacker-Angriffe per E-Mail gestartet<br />

werden. Mutwillige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.<br />

� Ich bin darüber informiert, dass beleidigende, verletzende oder Ruf schädigende Einträge<br />

im Internet in jedem Fall angezeigt werden. Es drohen strafrechtliche Massnahmen.<br />

Die Schulleitung Juli 2010


Bestätigung/Einverständniserklärung<br />

Wir bestätigen nachfolgend, dass wir von der <strong>Schulordnung</strong> sowie dem „Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>:<br />

Informations- und Kommunikationstechnologie ICT“ vom Juli 2010 Kenntnis genommen haben.<br />

Wir erklären uns einverstanden, dass unsere Tochter / unser Sohn ICT in der <strong>Schule</strong> selbstständig<br />

nutzen darf. Wir akzeptieren die im Beiblatt zur <strong>Schulordnung</strong>: Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

erwähnte Regeln und unterstützen unsere Tochter / unseren Sohn darin, sie einzuhalten.<br />

Von speziellen schulischen Anlässen werden allenfalls Fotos der Schülerinnen und Schülern auf unserer<br />

Homepage veröffentlicht. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, ob sie damit einverstanden sind, dass<br />

Fotos, die ihr Kind zeigen, auf der Homepage veröffentlich werden.<br />

Wir sind einverstanden � Wir sind nicht einverstanden �<br />

Ort: Datum:<br />

Unterschrift der Eltern.<br />

Unterschrift des Schülers/der Schülerin:<br />

Bitte dieses Blatt unterschrieben an die Klassenlehrperson zurückgeben. – Danke.

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