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Studieren mit Kind in Berlin - HWR Berlin

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1 Schwanger – was nun?<br />

1.1 Überlegungen zur Organisation des Studiums<br />

Zur besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Studium streben die Hochschulen<br />

z. B. an<br />

das prüfungsrelevante Lehrangebot so zu gestalten, dass die<br />

Teilnahme <strong>mit</strong> der Betreuung von <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern vere<strong>in</strong>bar ist.<br />

Studien­ und Prüfungsordnungen dah<strong>in</strong>gehend zu ändern, dass<br />

Schwangerschaft und <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erbetreuung berücksichtigt werden.<br />

Dies geschieht hauptsächlich durch Möglichkeiten der Fristverlängerung<br />

(z. B. bei Abschlussarbeiten), bzw. die Möglichkeit,<br />

gleichwertige Prüfungsleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Form oder zu<br />

e<strong>in</strong>em anderen Term<strong>in</strong> abzulegen. Es lohnt sich auch nach eventuell<br />

vorrangiger Vergabe von begehrten Sem<strong>in</strong>ar­ oder Praktikumsplätzen<br />

an <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> zu fragen.<br />

Insgesamt s<strong>in</strong>d die jeweiligen Richtl<strong>in</strong>ien jedoch eher unkonkret gehalten,<br />

so dass Möglichkeiten, die sich durchaus daraus ergeben können,<br />

immer im E<strong>in</strong>zelfall (über die Frauenbeauftragte des Fachbereichs oder<br />

die <strong>Studieren</strong>denvertretung) abgeklärt (und eventuell e<strong>in</strong>gefordert)<br />

werden müssen.<br />

An die Frauenbeauftragten der Fachbereiche sollten Sie sich richten<br />

<strong>mit</strong> Fragen und Informationen zur Verh<strong>in</strong>derung von Benachteiligung<br />

durch <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erbetreuung sowie Frauenförderung und ihrer<br />

Durchsetzung (Gleichstellung, Verbesserung der Studienbed<strong>in</strong>gungen)<br />

bei der Suche nach studienfachbezogenem Rat und Unterstützung,<br />

<strong>in</strong> Fällen von Diskrim<strong>in</strong>ierung und sexueller Belästigung,<br />

<strong>mit</strong> Wünschen, Ideen und Vorschlägen.<br />

Die Adressen der (zentralen) Frauen­, bzw. Gleichstellungsbeauftragten<br />

der Hochschulen sowie Informations­ und Austauschmöglichkeiten<br />

s<strong>in</strong>d im Adressteil der Broschüre unter 4.2 »Beratungsangebote der<br />

Hochschulen« zu f<strong>in</strong>den. Die Betreuungsprojekte e<strong>in</strong>zelner Hochschulen<br />

s<strong>in</strong>d unter 4.8, Still- und Wickelmöglichkeiten unter 2.5.4 aufgeführt.<br />

HINWEIS: Die FU, die Charité und die ASFH bef<strong>in</strong>den sich seit 2007<br />

im Auditierungsprozess als »Familiengerechte Hochschule« d.h. sie<br />

haben sich verpflichtet, die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Studium/<br />

Beruf zu verbessern. Die FU hat <strong>in</strong> diesem Zusammenhang e<strong>in</strong> Familienbüro<br />

e<strong>in</strong>gerichtet (www.fu­berl<strong>in</strong>.de/familienbuero); an der<br />

Charité und der ASFH wenden Sie sich <strong>mit</strong> Fragen zu den konkreten/<br />

1.1 Überlegungen zur Organisation des Studiums<br />

geplanten Verbesserungen bitte an die Frauenbeauftragten. E<strong>in</strong>e<br />

Auszeichnung im Wettbewerb »Familie <strong>in</strong> der Hochschule« erhielten<br />

die TFH und FU, weitere Informationen s<strong>in</strong>d zu f<strong>in</strong>den unter<br />

www.familie­<strong>in</strong>­der­hochschule.de.<br />

1.1.2 Urlaubssemester<br />

Schwangere und <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> haben die Möglichkeit, Urlaubssemester<br />

e<strong>in</strong>zulegen. Vor e<strong>in</strong>er Entscheidung für oder gegen e<strong>in</strong>e<br />

Auszeit vom Studium sollten Sie die Auswirkungen auf Ihre konkrete<br />

Lebenssituation überprüfen.<br />

Wichtige Konsequenzen e<strong>in</strong>er Beurlaubung vom Studium:<br />

Urlaubssemester werden als Hochschulsemester <strong>mit</strong>gezählt,<br />

nicht jedoch als Fachsemester (wichtig für <strong>Studieren</strong>de, die <strong>in</strong><br />

der Regelstudienzeit studieren wollen).<br />

Das BAföG pausiert <strong>in</strong> dieser Zeit und wird bei Wiederaufnahme<br />

des Studiums weiter gezahlt.<br />

Während e<strong>in</strong>es Urlaubssemesters bleiben Sie <strong>in</strong> der studentischen<br />

Krankenversicherung pflichtversichert, wenn Sie nicht<br />

oder nur ger<strong>in</strong>gfügig (max. 400 EUR) verdienen.<br />

Der eigene <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeldanspruch fällt weg (außer <strong>in</strong> der Mutterschutzfrist<br />

und e<strong>in</strong>er Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen<br />

Ende der Mutterschutzfrist und der Studienfortführung).<br />

Für jobbende <strong>Studieren</strong>de, die nicht nur ger<strong>in</strong>gfügig verdienen<br />

(mehr als 400 EUR), ist es wichtig zu wissen, dass sie im Urlaubssemester<br />

voll sozialversicherungspflichtig s<strong>in</strong>d, also ke<strong>in</strong>e »Studentenjobs«<br />

machen können. Sie sollten vor e<strong>in</strong>er Beurlaubung<br />

<strong>mit</strong> ihrem Arbeitgeber sprechen.<br />

Ob und welche Prüfungen und Leistungsnachweise trotz e<strong>in</strong>es<br />

Urlaubssemesters abgelegt werden können, sollte <strong>mit</strong> dem jeweiligen<br />

Prüfungsamt geklärt werden, da ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Regelungen bestehen.<br />

Es entsteht die Möglichkeit, ALG II zu beziehen.<br />

Im Urlaubssemester können Sie ke<strong>in</strong>en Betreuungsgutsche<strong>in</strong><br />

(und da<strong>mit</strong> Betreuungsplatz) für Ihr <strong>K<strong>in</strong>d</strong> erhalten (es sei denn,<br />

Sie können z. B. durch e<strong>in</strong>en Job e<strong>in</strong>en Bedarf nachweisen).<br />

Urlaubssemester gelten immer für ganze Semester<br />

(01.04. bis 30.09. oder 01.10. bis 31.03.)<br />

Auch im Urlaubssemester müssen Sie die volle Rückmeldegebühr<br />

zahlen. Den Beitrag für das Semesterticket können Sie<br />

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1 Schwanger – was nun?

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