Studieren mit Kind in Berlin - HWR Berlin
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1 Schwanger – was nun?<br />
1.1 Überlegungen zur Organisation des Studiums<br />
Zur besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Studium streben die Hochschulen<br />
z. B. an<br />
das prüfungsrelevante Lehrangebot so zu gestalten, dass die<br />
Teilnahme <strong>mit</strong> der Betreuung von <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ern vere<strong>in</strong>bar ist.<br />
Studien und Prüfungsordnungen dah<strong>in</strong>gehend zu ändern, dass<br />
Schwangerschaft und <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erbetreuung berücksichtigt werden.<br />
Dies geschieht hauptsächlich durch Möglichkeiten der Fristverlängerung<br />
(z. B. bei Abschlussarbeiten), bzw. die Möglichkeit,<br />
gleichwertige Prüfungsleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Form oder zu<br />
e<strong>in</strong>em anderen Term<strong>in</strong> abzulegen. Es lohnt sich auch nach eventuell<br />
vorrangiger Vergabe von begehrten Sem<strong>in</strong>ar oder Praktikumsplätzen<br />
an <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> zu fragen.<br />
Insgesamt s<strong>in</strong>d die jeweiligen Richtl<strong>in</strong>ien jedoch eher unkonkret gehalten,<br />
so dass Möglichkeiten, die sich durchaus daraus ergeben können,<br />
immer im E<strong>in</strong>zelfall (über die Frauenbeauftragte des Fachbereichs oder<br />
die <strong>Studieren</strong>denvertretung) abgeklärt (und eventuell e<strong>in</strong>gefordert)<br />
werden müssen.<br />
An die Frauenbeauftragten der Fachbereiche sollten Sie sich richten<br />
<strong>mit</strong> Fragen und Informationen zur Verh<strong>in</strong>derung von Benachteiligung<br />
durch <strong>K<strong>in</strong>d</strong>erbetreuung sowie Frauenförderung und ihrer<br />
Durchsetzung (Gleichstellung, Verbesserung der Studienbed<strong>in</strong>gungen)<br />
bei der Suche nach studienfachbezogenem Rat und Unterstützung,<br />
<strong>in</strong> Fällen von Diskrim<strong>in</strong>ierung und sexueller Belästigung,<br />
<strong>mit</strong> Wünschen, Ideen und Vorschlägen.<br />
Die Adressen der (zentralen) Frauen, bzw. Gleichstellungsbeauftragten<br />
der Hochschulen sowie Informations und Austauschmöglichkeiten<br />
s<strong>in</strong>d im Adressteil der Broschüre unter 4.2 »Beratungsangebote der<br />
Hochschulen« zu f<strong>in</strong>den. Die Betreuungsprojekte e<strong>in</strong>zelner Hochschulen<br />
s<strong>in</strong>d unter 4.8, Still- und Wickelmöglichkeiten unter 2.5.4 aufgeführt.<br />
HINWEIS: Die FU, die Charité und die ASFH bef<strong>in</strong>den sich seit 2007<br />
im Auditierungsprozess als »Familiengerechte Hochschule« d.h. sie<br />
haben sich verpflichtet, die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Studium/<br />
Beruf zu verbessern. Die FU hat <strong>in</strong> diesem Zusammenhang e<strong>in</strong> Familienbüro<br />
e<strong>in</strong>gerichtet (www.fuberl<strong>in</strong>.de/familienbuero); an der<br />
Charité und der ASFH wenden Sie sich <strong>mit</strong> Fragen zu den konkreten/<br />
1.1 Überlegungen zur Organisation des Studiums<br />
geplanten Verbesserungen bitte an die Frauenbeauftragten. E<strong>in</strong>e<br />
Auszeichnung im Wettbewerb »Familie <strong>in</strong> der Hochschule« erhielten<br />
die TFH und FU, weitere Informationen s<strong>in</strong>d zu f<strong>in</strong>den unter<br />
www.familie<strong>in</strong>derhochschule.de.<br />
1.1.2 Urlaubssemester<br />
Schwangere und <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>K<strong>in</strong>d</strong> haben die Möglichkeit, Urlaubssemester<br />
e<strong>in</strong>zulegen. Vor e<strong>in</strong>er Entscheidung für oder gegen e<strong>in</strong>e<br />
Auszeit vom Studium sollten Sie die Auswirkungen auf Ihre konkrete<br />
Lebenssituation überprüfen.<br />
Wichtige Konsequenzen e<strong>in</strong>er Beurlaubung vom Studium:<br />
Urlaubssemester werden als Hochschulsemester <strong>mit</strong>gezählt,<br />
nicht jedoch als Fachsemester (wichtig für <strong>Studieren</strong>de, die <strong>in</strong><br />
der Regelstudienzeit studieren wollen).<br />
Das BAföG pausiert <strong>in</strong> dieser Zeit und wird bei Wiederaufnahme<br />
des Studiums weiter gezahlt.<br />
Während e<strong>in</strong>es Urlaubssemesters bleiben Sie <strong>in</strong> der studentischen<br />
Krankenversicherung pflichtversichert, wenn Sie nicht<br />
oder nur ger<strong>in</strong>gfügig (max. 400 EUR) verdienen.<br />
Der eigene <strong>K<strong>in</strong>d</strong>ergeldanspruch fällt weg (außer <strong>in</strong> der Mutterschutzfrist<br />
und e<strong>in</strong>er Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen<br />
Ende der Mutterschutzfrist und der Studienfortführung).<br />
Für jobbende <strong>Studieren</strong>de, die nicht nur ger<strong>in</strong>gfügig verdienen<br />
(mehr als 400 EUR), ist es wichtig zu wissen, dass sie im Urlaubssemester<br />
voll sozialversicherungspflichtig s<strong>in</strong>d, also ke<strong>in</strong>e »Studentenjobs«<br />
machen können. Sie sollten vor e<strong>in</strong>er Beurlaubung<br />
<strong>mit</strong> ihrem Arbeitgeber sprechen.<br />
Ob und welche Prüfungen und Leistungsnachweise trotz e<strong>in</strong>es<br />
Urlaubssemesters abgelegt werden können, sollte <strong>mit</strong> dem jeweiligen<br />
Prüfungsamt geklärt werden, da ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Regelungen bestehen.<br />
Es entsteht die Möglichkeit, ALG II zu beziehen.<br />
Im Urlaubssemester können Sie ke<strong>in</strong>en Betreuungsgutsche<strong>in</strong><br />
(und da<strong>mit</strong> Betreuungsplatz) für Ihr <strong>K<strong>in</strong>d</strong> erhalten (es sei denn,<br />
Sie können z. B. durch e<strong>in</strong>en Job e<strong>in</strong>en Bedarf nachweisen).<br />
Urlaubssemester gelten immer für ganze Semester<br />
(01.04. bis 30.09. oder 01.10. bis 31.03.)<br />
Auch im Urlaubssemester müssen Sie die volle Rückmeldegebühr<br />
zahlen. Den Beitrag für das Semesterticket können Sie<br />
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1 Schwanger – was nun?