Juli 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
Juli 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
Juli 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
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Amtsblatt der<br />
Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
mit den <strong>Ortsteil</strong>en<br />
Dreiweibern, Driewitz, <strong>Friedersdorf</strong>,<br />
Groß Särchen, Hermsdorf/Spree,<br />
Koblenz, Lippen, Litschen, <strong>Lohsa</strong>,<br />
Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling,<br />
Weißig und Weißkollm<br />
Nr. 7 30. Juni <strong>2005</strong><br />
13. Jahrgang<br />
Allen Lesern eine schöne und<br />
erholsame Sommerzeit und allen<br />
Schülern erlebnisreiche Ferien!
Seite 2 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Bekanntmachungen der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des<br />
Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> vom 07. Juni <strong>2005</strong><br />
TOP 1 – TOP 5<br />
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Sächsischen<br />
Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit der Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> eröffnete der Bürgermeister,<br />
Herr Witschas, die Sitzung und stellte fest, dass die erforderliche<br />
Beschlussfähigkeit nach § 39 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 7<br />
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> mit 19<br />
Stimmen für die TOPE 4 - 9 gegeben ist. Eine Befangenheit von<br />
drei Gemeinderäten wurde für den Tagesordnungspunkt 10 –<br />
Beschluss-Nr. 49-06/05 gemeldet. Demzufolge ist für den TOP<br />
10 eine Beschlussfähigkeit mit 16 Stimmen gemäß § 42 Abs. 2<br />
SächsGemO gegeben. Die ordnungsgemäße Einberufung der<br />
Sitzung erfolgte frist- und formgerecht. Der Gemeinderat bestätigte<br />
die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.<strong>2005</strong>. Der<br />
Bürgermeister verlas die weitere Tagesordnung.<br />
TOP 6<br />
Beschluss - Nr. 45-06/05<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt die als<br />
Anlage beigefügte Satzung zur Änderung und Erstreckung der<br />
Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 01.12.2004, veröffentlicht<br />
im Heimatkurier - Amtsblatt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> Nr.<br />
12/1 vom 15.12.2004.<br />
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlossene Satzung<br />
auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
anzuzeigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Für das Einleiten von Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in<br />
das Grundwasser wird durch den Freistaat Sachsen eine Abgabe<br />
erhoben. Diese Abgabe richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit<br />
des Abwassers. Die Abwasserabgabe soll als ökonomischer<br />
Hebel auf die Verursacher von Abwasser einwirken, damit diese die<br />
Schädlichkeit oder die Menge des von ihnen produzierten Abwassers<br />
verringern. Das erwünschte Verhalten, nämlich weniger oder weniger<br />
schädliches Abwasser einzuleiten, wird mit Abgabeerleichterungen<br />
belohnt. Im vorliegendem Fall handelt es sich bei den Kleineinleitungen<br />
um Einleitungen von Schmutzwasser, welche die Grenze von 8 m³ je<br />
Tag aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwasser nicht überschreiten.<br />
Gemäß Abwasserabgabengesetz sind die Gemeinden an Stelle<br />
der Kleineinleiter abgabepflichtig, die weniger als 8 m³ Abwasser je<br />
Tag aus Haushaltungen oder ähnliches Abwasser in ein Gewässer<br />
oder in den Boden einleiten. Damit die Abwasserabgabe dennoch ihr<br />
Ziel, die Einwirkung auf den Verursacher, damit dieser die Schädlichkeit<br />
oder die Menge des produzierten Abwassers verringert, erreicht, eröffnet<br />
das Sächsische Abwasserabgabengesetz bzw. das Sächsische Ausführungsgesetz<br />
zum Abwasserabgabengesetz die Möglichkeit, eine<br />
Abgabe zur Deckung des der Körperschaft entstandenen Aufwandes<br />
vom Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten oder von den<br />
Einleitern zu erheben. Dies bedeutet: die Gemeinde ist zwar abgabepflichtig,<br />
jedoch muss sie nicht die Allgemeinheit mit der Abgabenlast<br />
belasten, sondern kann diese mittels Satzung auf die Verursacher<br />
abwälzen. Bei der Satzung handelt es sich somit um eine Satzung zur<br />
Entlastung der Allgemeinheit. Von dieser Ermächtigung zur Abwälzung<br />
hat die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> mit dem Erlass der Satzungen über die<br />
Erhebungen einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe aus<br />
Kleineinleitungen vom 25.02.1998, geändert durch Satzung vom<br />
17.09.2002 und vom 01.12.2004, Gebrauch gemacht. Die ehemalige<br />
Gemeinde Knappensee hat von dieser Ermächtigung dagegen keinen<br />
Gebrauch gemacht, sondern hat vielmehr die festgesetzte Abwasserabgabe<br />
zu Lasten der Allgemeinheit aus dem kommunalen Haushalt<br />
für die Verursacher beglichen. In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> wurde<br />
erstmals die Abgabe an Stelle der Kleineinleiter im Jahr 2003 auf die<br />
jeweiligen Verursacher umgelegt. Mittels einer Erstreckungssatzung<br />
ist es möglich, das Ortsrecht der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> auch auf die neuen<br />
<strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz zu übertragen, wie es auch der<br />
Eingemeindungsvertrag vorsieht. Mit dieser Erstreckungssatzung wird<br />
eine Gleichbehandlung der Einwohner unserer Gemeinde beim Heranziehen<br />
zur Abgabe gewährleistet.<br />
TOP 7<br />
Beschluss - Nr. 46-06/05<br />
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Polizeiverordnung<br />
der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>.<br />
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Die Polizeiverordnung der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> vom 22.02.1995<br />
ist gemäß § 16 SächsPolG durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Mit<br />
Erlass vom 06.05.<strong>2005</strong> hat der Bürgermeister die o.g. Polizeiverordnung<br />
für einen Monat gemäß § 14 Abs. 1 SächsPolG für das gesamte<br />
Gemeindegebiet erlassen. Infolge dessen ist es nunmehr erforderlich,<br />
eine neue für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich<br />
geltende Polizeiverordnung zu beschließen. Die hier vorliegende<br />
Verordnung berücksichtigt zum einen die seit 1995 bestehenden<br />
Veränderungen im Polizeigesetz sowie die Beanstandung des LRA<br />
Kamenz wie auch den Umstand, dass für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen<br />
und Koblenz noch die Polizeiverordnung der Stadt Wittichenau<br />
bestand.<br />
TOP 8<br />
Beschluss - Nr. 47-06/05<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Eintritt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> in<br />
die zwischen Herrn Bernd Schulze als Verpächter und dem<br />
Zweckverband „Ferienpark Knappensee“ als Pächter am<br />
05.12.1996 und am 03.06.1997 abgeschlossenen Pachtverträge<br />
unter den nachfolgenden Bedingungen zu, sodass<br />
die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> durch Vertragsübernahme an<br />
Stelle des Zweckverbandes „Ferienpark Knappensee“ die<br />
Pachtverträge mit Herrn Bernd Schulze ab dem 01.07.<strong>2005</strong><br />
fortsetzt:<br />
1. Die schriftlichen Pachtverträge sind dahingehend anzupassen,<br />
dass die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> in ihrer
Seite 3 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Eigenschaft als Pächter und Vertragspartner in dem Rubrum<br />
des jeweiligen Pachtvertrages konkret bezeichnet wird.<br />
2. Zur Grundlage des mit Herrn Bernd Schulze zu vereinbarenden<br />
Vertragseintritts nimmt der Verpächter, soweit<br />
nicht vertraglich katasteramtliche Grundstücke in ihrer<br />
Gesamtheit zur Nutzung überlassen sind, sondern lediglich<br />
Teilflächen eines Flurstückes, eine Vermessung der zur<br />
Nutzung überlassenen Flächen im eigenen Namen sowie<br />
auf eigene Rechnung/Kosten vor.<br />
3. In den nach näherer Maßgabe unter vorstehend 2. überlassenen<br />
Grundbesitz ist die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
durch Herrn Bernd Schulze einzuweisen.<br />
4. Die nach näherer Maßgabe des jeweiligen Pachtvertrages<br />
zu zahlende Pacht ist entsprechend dem Ergebnis der<br />
Regelungen unter vorstehend 2. und 3. anzupassen.<br />
5. Die in dem jeweiligen Pachtvertrag zwischen Herrn Bernd<br />
Schulze und dem Zweckverband „Ferienpark Knappensee“<br />
vereinbarte so genannte Pachtanpassungsklausel ist durch<br />
schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verpächter und der<br />
Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> aufzuheben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig,19 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Dem ehemaligen Zweckverband „Ferienpark Knappensee“ gehörten<br />
als Verbandsmitglieder die Anrainerkommunen des Knappensees die<br />
Stadt Wittichenau, die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda und die Einheitsgemeinde<br />
Knappensee an. Bedingt durch die Mitgliedschaft der Kreisfreien<br />
Stadt Hoyerswerda befand sich der Zweckverband in der Rechtsaufsicht<br />
des Regierungspräsidiums Dresden. Allerdings war der<br />
Zweckverband nicht Eigentümer der Flächen, die er zur Durchsetzung<br />
seines touristischen und wirtschaftlichen Konzeptes benötigte. Hierfür<br />
schloss er Pachtverträge mit den Eigentümern ab. Dies sind zum einen<br />
der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung<br />
Pirna (See- und Strandflächen) und zum anderen drei Pachtverträge<br />
mit dem Eigentümer, Herrn Bernd Schulze aus Groß Särchen. Mit der<br />
Auflösung des Zweckverbandes per Bescheid des Regierungspräsidiums<br />
vom 23.05.2003 traten die einzelnen Mitgliedsgemeinden an<br />
Hand der Belegenheit in die Rechtsnachfolge der durch den Zweckverband<br />
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge ein. Bedingt durch<br />
die Hauptinvestitionen auf dem Gebiet der damaligen Gemeinde Knappensee,<br />
trug dieses Verbandsmitglied auch die Hauptlast bei der<br />
Auflösung.<br />
Da weder der Rechtsanwalt des Zweckverbandes noch das Regierungspräsidium<br />
die Privatrechtsverhältnisse des Verbandes betrachtet<br />
haben, blieben diese in der Auflösung außen vor. Daraufhin einigten<br />
sich der Verbandsvorsitzende und die Bürgermeisterin der Gemeinde<br />
Knappensee auf der Grundlage eines Verbandsbeschlusses vom<br />
13.03.2002, dass die Gemeinde auch in diese Verträge eintritt. Allerdings<br />
entsprach diese Form der Einigung (trotz Verbandsbeschlusses)<br />
nicht einer korrekten Abwicklung, mit der Folge, dass die Einheitsgemeinde<br />
Knappensee zu keinem Zeitpunkt weder Rechtsnachfolger<br />
und schon gar nicht Vertragspartner des Freistaates oder des Herrn<br />
Schulze geworden ist.<br />
Diese Rechtsauffassung vertrat auch der die Gemeinde Knappensee<br />
vertretende Anwalt, mit der Folge, dass die Gemeinde Knappensee seit<br />
dem Jahr 2003 keine Pachtzahlungen mehr vornahm, denn sie war ja<br />
nicht Vertragspartner. Gestützt wurde diese Rechtsauffassung auch<br />
durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau mit dem Verlangen,<br />
dass durch die Gemeinde der Grundstückseigentümer zu veranlagen<br />
ist und nicht der Zweckverband, der sich zu diesem Zeitpunkt in Abwick-<br />
lung befand und die Geschäftstätigkeit bereits eingestellt hatte.<br />
Der Fehler bestand nun darin, dass Zahlungen unterblieben, weil die<br />
Pachtsache nicht auf die Gemeinde übergegangen war. Soweit zwar<br />
nachvollziehbar, gleichwohl blieb aber von allen Beteiligten unbeachtet,<br />
dass der Zweckverband, mind. als BGB-Gesellschaft als Vertragspartner<br />
weiterhin existierte und demzufolge zur Pachtzahlung verpflichtet<br />
gewesen wäre. Wittichenau und Hoyerswerda lehnten aber eine Zahlung<br />
ab, da nach ihrer Auffassung der Verband ordentlich aufgelöst und die<br />
Privatverträge per Verbandsbeschluss und Einigung durch Knappensee<br />
zu erfüllen waren.<br />
Das nun entstandene „Drama“ wurde insofern potenziert, da die<br />
Gemeinde, wie erwähnt, keine Zahlungen an den Verpächter mangels<br />
fehlenden Vertragsverhältnisses leistete, weil ihr demzufolge die<br />
Pachtsache, also die Flächen, nicht gehörten. Trotzdem verpachtete<br />
sie das, was sie glaubte, nicht im Besitz zu haben, an einen Unterpächter<br />
weiter.<br />
Herr Schweinert, zu diesem Zeitpunkt Beauftragter der Einheitsgemeinde<br />
Knappensee, veranlasste im September 2003 gegenüber den<br />
Verpächtern insofern Zahlungen, dass diese unter Vorbehalt und ohne<br />
Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgten, wohlwissend, dass die<br />
Gemeinde tatsächlich kein Vertragspartner für Herrn Schulze und den<br />
Freistaat waren. Letzterer hat mir nach einem viertel Jahr bestätigt, dass<br />
die Gemeinde Knappensee kein Vertragspartner des Freistaates ist.<br />
Auch der Rechtsbeistand von Herrn Schulze bestätigte dies später<br />
und verklagte im Sommer 2004 den bis dato aufgelösten Zweckverband<br />
auf Erfüllung der Verträge. In erster Instanz bestätigte das Landgericht<br />
Bautzen die Rechtsauffassung, dass der Kläger (Verpächter Schulze)<br />
keinerlei Verträge mit der Gemeinde Knappensee habe. Daraufhin ist<br />
der Anwalt des Zweckverbandes (ohne einen Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
zu haben) in Berufung gegangen.<br />
In seiner Verhandlung am 12.04.<strong>2005</strong> bestätigte das Oberlandesgericht<br />
Dresden den Tenor der Entscheidung des LG Bautzen. Allerdings<br />
empfahl es allen Beteiligten, sich außergerichtlich bis zum 30.06.<strong>2005</strong><br />
dahingehend zu einigen, dass die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> als Rechtsnachfolgerin<br />
der Gemeinde Knappensee in die Verträge mit Herrn Schulze<br />
eintritt. Eine Entscheidung des OLG Dresden ist für den 12. <strong>Juli</strong><br />
vorgesehen.<br />
Natürlich ist dem Kläger egal, ob er seine Pachtverträge durch den an<br />
diesem Punkt nicht aufgelösten Zweckverband oder direkt durch die<br />
Einheitsgemeinde Knappensee - jetzt <strong>Lohsa</strong> - erfüllt bekommt. Die<br />
bestehenden Pachtverträge weisen den Mangel auf, dass zwischenzeitlich<br />
von Herrn Schulze Flächen verkauft wurden, vertraglich nicht<br />
angeglichen wurde bzw. sind nicht alle verpachteten Flächen für die<br />
Gemeinde (als auch für den Zweckverband) nutzbar. Des Weiteren ist<br />
die zu zahlende Pacht an Hand der eingetretenen Veränderungen neu<br />
anzupassen.<br />
Sollte der Gemeinderat nicht in die Verträge eintreten wollen, dann sind<br />
sie auch weiterhin so lange durch den Zweckverband zu erfüllen, bis<br />
das Regierungspräsidium per Bescheid den Verband auch in diesem<br />
streitgegenständlichen Punkt auflöst, was in naher Zukunft definitiv zu<br />
erwarten ist. Bis dahin muss sich die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> aber mit den<br />
Mitgliedsgemeinden auseinandersetzen, was dem o. g. Vergleichsvorschlag<br />
des OLG Dresden zufolge in der Frage der gesamtschuldnerischen<br />
Haftung erfolglos wäre. Hinzu kommt, dass die Gemeinde<br />
die beabsichtigten Ausschreibungen der Zeltplätze 1 und 2 über den<br />
Zweckverband vorzunehmen hat.<br />
Ebenfalls blieben die Verträge in den Punkten der konkreten Flächennutzung<br />
und der durch das OLG vorgeschlagenen Pachtreduzierung<br />
unverändert. Gerade hier hat die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> das Interesse einer<br />
Veränderung.<br />
Ein Einstieg in die Verträge bedeutet demzufolge, dass die Gemeinde<br />
<strong>Lohsa</strong> alleiniger Vertrags- und Verhandlungspartner von Herrn Schulze
Seite 4 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
ist und die Verträge mit den durch das Gericht vorgeschlagenen<br />
Änderungen neu fixiert werden.<br />
Die Verträge mit dem Freistaat werden zurzeit wegen Zeitablauf neu<br />
ausgehandelt und haben daher nicht die Priorität, wie die streitgegenständlichen<br />
Verträge mit Herrn Schulze.<br />
Die auch durch das OLG dargelegte gesamtschuldnerische Haftung<br />
der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> zwingt uns, dem Gemeinderat den Eintritt in die<br />
Pachtverträge vorzuschlagen. Der Verwaltungsausschuss beriet in<br />
seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.06.<strong>2005</strong> die Vorlage des<br />
Beschlusses und befürwortete sie.<br />
TOP 9<br />
Beschluss - Nr. 48-06/05<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt der Namensgebung<br />
der Kindertagesstätte Weißkollm zu.<br />
Der Name der Kindertagesstätte lautet „Spree-Mäuse“.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Der Elternrat der Kindertagesstätte Weißkollm hat sich zu Beginn<br />
dieses Jahres dazu verständigt, dem Kindergarten Weißkollm einen<br />
Namen zu geben. Die Eltern wurden aufgerufen, durch Vorschläge an<br />
der Namensgebung mitzuwirken. Über die eingegangenen Namensvorschläge<br />
wurde in geheimer Wahl durch die Eltern abgestimmt. Für<br />
die Namensgebung „Spree-Mäuse“ votierte die Mehrzahl der Eltern.<br />
Auf Grund dessen entschloss sich der Elternrat, für die Kindertagesstätte<br />
Weißkollm den Namen „Spree-Mäuse“ vorzuschlagen. In der<br />
Vorberatung des Verwaltungsausschusses wurde der Gedanke, die<br />
Kinder in die Namensgebung mit einzubeziehen, durch den Bürgermeister<br />
aufgegriffen. Bei einem Besuch im Kindergarten ließ Herr<br />
Witschas die Kinder über die Namensvorschläge abstimmen, welche<br />
sich ebenfalls mehrheitlich für „Spree-Mäuse“. entschieden.<br />
TOP 10<br />
Beschluss - Nr. 49-06/05<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt den Verträgen<br />
für die Übernahme der Kindereinrichtungen<br />
- Hort Weißkollm und Kindertagesstätte Weißkollm<br />
- Kindertagesstätte Steinitz und<br />
- Kindertagesstätte „Koboldland“ – Groß Särchen<br />
durch die AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH,<br />
mit Sitz in Pirna, zu.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 15 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 16 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
In der Sitzung des Gemeinderates am 10.05.<strong>2005</strong> stimmte der<br />
Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> mit Beschluss 42-05/05 der<br />
Übernahme der Kindertagesstätten der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> in<br />
freie Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt zu und ermächtigte den<br />
Bürgermeister die Vertragsverhandlungen zu führen und den Vertrag<br />
unverzüglich dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.Die im<br />
Ergebnis der Vertragsverhandlungen entworfenen Verträge zur<br />
Übernahme der Einrichtungen in die Trägerschaft der AWO und die<br />
Rahmenvereinbarungen zur Aufbringung der Betriebskosten für jede<br />
einzelne Kindereinrichtung liegen somit dem Gemeinderat zur<br />
Beschlussfassung vor. Der Verwaltungsausschuss stimmte in seiner<br />
Vorberatung am 02.06.<strong>2005</strong> der Beschlussvorlage seinerseits zu.<br />
TOP 11<br />
Anfragen und Kenntnisnahmen<br />
Die Kämmerin, Frau Liepert, informierte über die Genehmigung<br />
der Haushaltssatzung <strong>2005</strong> durch die Rechtsaufsichtsbehörde.<br />
Der Hauptamtsleiter, Herr Schweinert, gab eine kurze Information<br />
zur Problematik postalische Anschrift für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß<br />
Särchen und Koblenz.<br />
Seitens der Deutschen Post AG und den anderen zuständigen<br />
Behörden konnte bisher keine verbindliche Auskunft zur Anpassung<br />
der postalischen Anschrift für diese beiden <strong>Ortsteil</strong>e an<br />
die Schreibweise für unsere anderen 13 <strong>Ortsteil</strong>e unserer Einheitsgemeinde<br />
gegeben werden.<br />
Bis zum 01. Oktober wird die Anschrift <strong>02999</strong> Knappensee -<br />
Groß Särchen oder Koblenz weiterhin lauten.<br />
Nähere Informationen wird das Hauptamt dazu im Amtsblatt<br />
unserer Gemeinde im Monat <strong>Juli</strong> veröffentlichen (siehe S. 10).<br />
Information des Bürgermeisters:<br />
- Für die Gesellschafterversammlung der EGS mbH ist die<br />
Bestellung eines weiteren Vertreters unserer Gemeinde von<br />
Vorteil. Nach Anfrage an die Gemeinderäte erklärte sich der<br />
Gemeinderat Herr Peter Spieß, für diese Funktion bereit.<br />
- Der ZVON hat eine Zählung der Bedarfshaltestelle Bahnhof<br />
<strong>Lohsa</strong> über einen Zeitraum von 28 Tagen vorgenommen.<br />
Im Ergebnis dessen zeigt sich, dass die Entscheidung, den<br />
Bedarfshaltepunkt in unserer Gemeinde zu bezuschussen<br />
und damit seinen Erhalt zu sichern, richtig war. Durchschnittlich<br />
nutzen 12,5 Ein- bzw. Aussteiger den Bahnhaltepunkt<br />
<strong>Lohsa</strong> täglich.<br />
- Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zum Dreiweiberner<br />
See durch das Regierungspräsidium Dresden ist<br />
voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche zu rechnen. Genauere<br />
und nähere Informationen werden in der nächsten<br />
Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.<br />
- Bezüglich des Vorhabens Krabathof im <strong>Ortsteil</strong> Groß Särchen<br />
konnte trotz Anfrage des Bürgermeisters, bezüglich<br />
der Absicherung der Bewirtschaftung des Gebäudes nach<br />
Fertigstellung, keine eindeutige Aussage durch den Verein<br />
getroffen werden. Da die Mitgliederversammlung in ihrer<br />
letzten Sitzung nicht beschlussfähig war, ist nicht vor Anfang<br />
<strong>Juli</strong> mit einer Entscheidung zu rechnen. Herr Witschas wird<br />
dann zeitnah den Gemeinderat darüber unterrichten. Die<br />
Vorstandsvorsitzende gab gegenüber dem Bürgermeister<br />
zur Kenntnis, dass der Vorstand mehrheitlich das betriebswirtschaftliche<br />
Risiko ablehne.<br />
- Vor Sitzungsbeginn wurde ihm ein Antrag von 4 Gemeindeäten<br />
überreicht. In diesem wird vorgeschlagen, aufgrund<br />
eines fehlenden tragfähigen Konzeptes für die Finanzierung<br />
des Krabathofes nach der Sanierung die Forcierung<br />
des Projektes zu stoppen. Sie schlagen statt dessen den<br />
Verkauf des unsanierten Gebäudes und die Verwendung<br />
der geplanten Mittel für die Schaffung eines von Räumlichkeiten<br />
durch Umbauten der Grundschule Groß Särchen<br />
vor.<br />
Herr Witschas versprach eine Prüfung der Möglichkeiten<br />
durch die entsprechenden Ämter der Gemeindeverwaltung<br />
bis August/September dieses Jahres und betont, dass die<br />
geplanten Eigenmittel, unabhängig von der Verwirklichung<br />
des Projektes Krabathof, im <strong>Ortsteil</strong> Groß Särchen verwendet<br />
werden.<br />
- Auf Vorschlag von Gemeinderäten zur Vorstellung des
Seite 5 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Projektes Krabathof sichert er die Prüfung für die Tagesordnung<br />
der nächsten Gemeinderatssitzung zu.<br />
- Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schließung<br />
unserer Mittelschule kam es während einer Demonstration<br />
in <strong>Lohsa</strong> zu Äußerungen gegenüber der Schulqualität der<br />
Stadt Hoyerswerda. Herr Witschas distanziert sich hiervon.<br />
- Herr Gerhard Sarodnick, Initiator des Bürgerbegehrens<br />
Straße Weißkollm-Koblenz, sprach zwischenzeitlich wieder<br />
beim Bürgermeister vor. Herr Witschas sagte eine Prüfung<br />
der abgegebenen Petition hinsichtlich der Möglichkeiten für<br />
den Bau der Straße durch Anfragen an die zuständigen<br />
Behörden zu. Der Gemeinderat erklärte sich mit dieser<br />
Verfahrensweise einverstanden.<br />
- Die Ortsvorsteherin der Ortschaft <strong>Lohsa</strong>, Frau Christine Cornelius,<br />
hat aus gesundheitlichen Gründen um die Entbindung<br />
aus ihrer ehrenamtlichen Funktion und um das Ausscheiden<br />
aus dem Ortschaftsrat gebeten. Herr Witschas<br />
gab ihrem Antrag statt und dankte ihr für die langjährige<br />
engagierte Arbeit. Im Ortschaftsrat <strong>Lohsa</strong> rückt damit der<br />
als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Die<br />
Wahl eines neuen Ortsvorstehers wird zeitnah erfolgen.<br />
- Lob an die Organisatoren der Sommerparty des Jugendclubs<br />
<strong>Lohsa</strong> am letzten Mai-Wochenende<br />
Die Jugendclubmitglieder möchten vom Erlös 300,00 EUR<br />
sowie ein Spielzeug der Kindertagesstätte „Märchenland“<br />
in <strong>Lohsa</strong> spenden.<br />
- Danksagung für die wiederholt gute Organisation der<br />
Pfingstfeste in Litschen und Steinitz.<br />
- Dank an den Ortschaftsrat Hermsdorf/Spree und andere<br />
Beteiligte für die Organisation der Eröffnung/Übergabe der<br />
Straße „Zur Mühle“, welche im Rahmen des Förderdorfes<br />
saniert werden konnte.<br />
- Einweihung des Gedenksteins für das abgebaggerte Dorf<br />
Scheibe am 11. Juni <strong>2005</strong>.<br />
- Die ohne Vorinformation an die Gemeindeverwaltung erfolgte<br />
Beschilderung der Landestalsperrenverwaltung am<br />
Knappensee mit dem Hinweis auf Rutschungsgefahr hat<br />
eine starke Verunsicherung bei den ansässigen Gewerbetreibenden,<br />
Anwohnern und Touristen ausgelöst. Im Hinblick<br />
auf die Entwicklung des Fremdenverkehrs in unserer Gemeinde<br />
mit den derzeitigen touristischen Schwerpunkten<br />
Silbersee und Knappensee muss diese Verfahrensweise<br />
schnellstmöglich geklärt werden. Herr Witschas verweist<br />
auf erste Schadenersatzforderungen durch betroffene<br />
Gewerbetreibende. Zur Klärung der Beschilderung hat er<br />
bereits Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen<br />
und hofft dabei auf Unterstützung seitens des<br />
Landratsamtes und des Staatsministeriums.<br />
- Der Bürgermeister verweist auf die nächste öffentliche<br />
Gemeinderatssitzung am 12. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um 18:00 Uhr in der<br />
Aula der Mittelschule <strong>Lohsa</strong>.<br />
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung<br />
findet am 12. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um 18:00 Uhr<br />
in der Aula der Mittelschule <strong>Lohsa</strong> statt.<br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen<br />
Informationsschaukästen.<br />
Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses vom 02. Juni <strong>2005</strong><br />
Beschluss - Nr. VA 05-06/05<br />
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt<br />
den Erwerb des Flurstückes 31 der Flur 1 der Gemarkung<br />
Mortka zu einem Preis von 6.000,00 €.<br />
Verkäuferin ist die BVVG mbH Dresden, 01157 Dresden,<br />
Aussiger Str. 2-4.<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.<br />
Die Kaufpreiszahlung erfolgt in 2 Raten zuzüglich Zinszahlung<br />
für die 2. Rate bis zum 31.03.2006.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende<br />
einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Im Flächennutzungsplan unserer Gemeinde ist dieses Flurstück als<br />
Erweiterungsfläche für das Naherholungsgebiet Silbersee ausgewiesen.<br />
Eigentümer dieser und angrenzender Flächen ist die BVVG mbH,<br />
welche die Veräußerung beabsichtigt und unsere Gemeinde durch<br />
Anforderung von Stellungnahmen über ihre Verkaufsabsichten informiert<br />
hat. Seitens unserer Gemeinde wurde Interesse zum Kauf des<br />
o.g. Flurstückes bekundet, wofür durch die BVVG mbH ein Kaufpreisangebot<br />
von 6.000,00 € abgegeben wurde. Dies entspricht einem m²-<br />
Preis von 0,12 € und ist im Rahmen der Bodenrichtwertkarte annehmbar.<br />
Für die Übernahme dieses Flurstückes bzw. eines Teiles liegt<br />
bereits mit Herrn Jatzke ein Interessent vor. Er möchte seinen derzeitigen<br />
Wildlehrgarten am Silbersee um diese Ausstellungsfläche<br />
erweitern.<br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />
Technischen Ausschusses vom 02. Juni <strong>2005</strong><br />
Beschluss - Nr. TA 08-06/05<br />
Der Technische Ausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt dem<br />
Bauvorhaben Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem<br />
Grundstück in <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong> OT Dreiweibern, Gemarkung <strong>Lohsa</strong>,<br />
Flur 6, Flurstücke 165/2, 166/2 und 171/2, zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 4 Anwesende<br />
einstimmig, 4 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Der Bauherr, die Teichwirtschaft <strong>Lohsa</strong> GbR, beabsichtigt die Errichtung<br />
eines Betriebsgebäudes für Lager und Verwaltung am<br />
Speicherbecken „Dreiweibern“. Das Gebäude soll im Außenbereich<br />
errichtet werden. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für das<br />
Bauen im Außenbereich wurden seitens der LMBV mbH oben<br />
genannte Flurstücke empfohlen sowie die örtlichen Versorgungsunternehmen<br />
beteiligt.<br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Die Termine und die Tagesordnungen der nächsten öffentlichen<br />
Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den<br />
örtlichen Informationsschaukästen.
Seite 6 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
POLIZEIVERORDNUNG<br />
der<br />
Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
Inhaltsübersicht<br />
I . Allgemeine Regelungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
vom 07. Juni <strong>2005</strong><br />
II. Umweltschädliches Verhalten<br />
§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen<br />
§ 4 Tierhaltung<br />
§ 5 Verunreinigung durch Tiere<br />
§ 6Taubenfütterungsverbot<br />
III. Schutz vor Lärmbelästigungen<br />
§ 7 Schutz der Nachtruhe<br />
§ 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikanlagen,<br />
Musikinstrumenten und ähnlichem.<br />
§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />
§ 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />
§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />
§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />
IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />
§ 13 Aggressives Betteln, andere öffentliche Beeinträchtigungen und<br />
Nächtigen im Freien<br />
§ 14 Schutz öffentlicher Anlagen und Straßen<br />
§ 15 Abbrennen von offenen Feuern<br />
V. Anbringen von Hausnummern<br />
§ 16 Hausnummern<br />
VI. Schlussbestimmungen<br />
§ 17 Zulassung von Ausnahmen<br />
§ 18 Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 19 In-Kraft- Treten<br />
POLIZEIVERORDNUNG<br />
gegen umweltschädliches Verhalten und<br />
Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen<br />
Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von<br />
Hausnummern<br />
Aufgrund von § 9 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 und 2 des<br />
Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) i. d. F. der<br />
Bekanntmachung v. 13.08.1999 (SächsGVBl., S. 466), geändert durch<br />
Artikel 8 des Gesetzes v. 25.08.2003 (SächsGVBl., S. 330,341), zuletzt<br />
geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des<br />
Freistaates Sachsen v. 04.05.2004 (SächsGVBl., S. 147) i. V. m. § 6 des<br />
Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden<br />
(GefHundG) v. 24.08.2000 (SächsGVBl., S. 358) wird durch Beschluss<br />
des Gemeinderates vom 07.06.<strong>2005</strong> für das Gebiet der Einheitsgemeinde<br />
<strong>Lohsa</strong> in den Grenzen v. 01.01.<strong>2005</strong> die nachfolgende Polizeiverordnung<br />
erlassen:<br />
I. Allgemeine Regelungen<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher<br />
öffentlicher Verkehr stattfindet. Nebenanlagen, wie Wartehallen,<br />
Haltestellen, Treppen, Brücken, Geländer, Schnittgerinne, Bordsteine,<br />
Straßeneinläufe etc., die in unmittelbarem Zusammenhang mit Satz<br />
1 stehen, fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich dieser<br />
Verordnung.<br />
(2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere<br />
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der<br />
Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem<br />
auch Verkehrsgrünanlagen, Friedhöfe und allgemein zugängliche<br />
Sportanlagen und Kinderspielplätze.<br />
II. Umweltschädliches Verhalten<br />
§ 3<br />
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen<br />
(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die<br />
weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis<br />
auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von<br />
Flächen i. S. des § 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten.<br />
Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür<br />
zugelassenen Plakatträgern wie Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln<br />
bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür<br />
zugelassener Flächen.<br />
(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1<br />
geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht<br />
entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und<br />
Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit<br />
des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.<br />
(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung<br />
sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von<br />
dieser Regelung unberührt.<br />
§ 4<br />
Tierhaltung<br />
(1) Tiere sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht<br />
belästigt oder gefährdet werden.<br />
(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen<br />
Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson<br />
frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person,<br />
der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht und die zum Führen<br />
des Tieres körperlich in der Lage ist.<br />
(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie<br />
allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen<br />
muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen.<br />
Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen<br />
Maulkorb tragen.<br />
(4) Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter<br />
Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von<br />
Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben<br />
einen Maulkorb zu tragen.<br />
(5) Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb<br />
seines befriedeten Besitztums nur Personen überlassen, die nach
Seite 7 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines<br />
gefährlichen Hundes in der Lage sind.<br />
(6) Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch<br />
eine Person ist unzulässig.<br />
(7) Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete<br />
Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden.<br />
(8) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer<br />
Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten<br />
Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen<br />
Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. Abs. 7 gilt entsprechend.<br />
(9) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />
sowie die Vorschriften der Verordnung des<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie<br />
zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung<br />
unberührt.<br />
§ 5<br />
Verunreinigung durch Tiere<br />
(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.<br />
S. von § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch<br />
ihre Tiere verunreinigen zu lassen.<br />
(2) Der Tierhalter bzw. –führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen<br />
Liegewiesen und Spielplätzen fernzuhalten.<br />
(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen<br />
sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu<br />
beseitigen.<br />
(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie<br />
des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz<br />
bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 6<br />
Taubenfütterungsverbot<br />
Tauben dürfen im Gemeindegebiet nicht gefüttert werden.<br />
III. Schutz vor Lärmbelästigungen<br />
§ 7<br />
Schutz der Nachtruhe<br />
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an<br />
Samstagen von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle<br />
Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den<br />
Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.<br />
(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot<br />
des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die<br />
Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für<br />
die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis<br />
erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung<br />
der Ausnahme.<br />
(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des<br />
Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung<br />
unberührt.<br />
§ 8<br />
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,<br />
Musikanlagen, Musikinstrumenten u. ä.<br />
(1) Rundfunk- und Fernsehrgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,<br />
Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische<br />
Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere<br />
nicht unzumutbar belästigt werden.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht:<br />
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien<br />
und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch<br />
entsprechen<br />
b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.<br />
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie<br />
des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen<br />
Verordnungen bleiben unberührt.<br />
§ 9<br />
Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />
(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten<br />
oder Versammlungsräumen innerhalb im<br />
Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden<br />
kein Lärm nach außen dringt, durch den andere<br />
unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls<br />
geschlossen zu halten.<br />
(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch<br />
für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw.<br />
Versammlungsräumen.<br />
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des<br />
Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des<br />
Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen<br />
Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 10<br />
Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />
(1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger<br />
als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit<br />
von 12.00 Uhr bis 14:00 Uhr und ab 19:00 Uhr nicht benutzt werden.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen<br />
bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen<br />
sowie Kinder bis zum vollendeten dreizehnten<br />
Lebensjahr. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu<br />
verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der<br />
Anwohner zu nehmen.<br />
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der<br />
Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung<br />
bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 11<br />
Haus- und Gartenarbeiten<br />
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören,<br />
dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr und in der Zeit von<br />
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht<br />
durchgeführt werden. Zu den Arbeiten i. S. dieser Vorschrift gehören<br />
insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten,<br />
das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das<br />
Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten,<br />
Matratzen u. ä.<br />
(2) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie<br />
der 8. Bundesimmissionsschutzverordnung (Rasenmäherverordnung)<br />
bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />
§ 12<br />
Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />
(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter<br />
(Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis<br />
08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und<br />
Feiertagen nicht gestattet.<br />
(1) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf<br />
oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.<br />
(2) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen<br />
Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere<br />
das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen<br />
Abfällen ist untersagt.<br />
(3) In öffentliche Papierkörbe (Abfallkörbe) dürfen nur nach Art und
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Größe, die dem Zweck entsprechen, Kleinabfälle eingeworfen werden.<br />
(4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen,<br />
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des<br />
Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im<br />
Freistaat Sachsen bleiben unberührt.<br />
IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />
§ 13<br />
Aggressives Betteln, andere öffentliche Beeinträchtigungen und<br />
Nächtigen im Freien<br />
(1) Auf Flächen i. S. von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt<br />
a) aggressiv zu betteln,<br />
aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln<br />
vor, z. B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen<br />
versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der<br />
Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft<br />
wird, weil er nichts geben will,<br />
b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw.<br />
Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z. B. besondere Aufdringlichkeit<br />
in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg<br />
stellen, andere mehr als unvermeidbar beeinträchtigen,<br />
c) die Notdurft verrichten.<br />
(2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Indirekteinleitergesetzes,<br />
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie<br />
des Ersten Gesetzes zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von<br />
dieser Regelung unberührt.<br />
(3) Auf Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung ist das Nächtigen<br />
untersagt. Zelte und Wohnwagen dürfen auf diesen Flächen nicht<br />
aufgestellt werden. Außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze<br />
dürfen sie zur Belegung nur aufgestellt werden, wenn<br />
nachweisbar sanitäre Einrichtungen benutzt werden können.<br />
§ 14<br />
Schutz öffentlicher Anlagen und Straßen<br />
(1) Es ist untersagt, Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung zu verschmutzen,<br />
zu zerstören, zu entfernen oder entgegen ihrer Zweckbestimmung<br />
zu benutzen.<br />
(2) Anlieger öffentlicher Straßen und Anlagen haben im Rahmen ihrer<br />
Anliegerpflichten darauf zu achten, dass der an ihr Grundstück<br />
angrenzende Straßenabschnitt bzw. der der öffentlichen Straße<br />
zugewandte Grundstücks- oder Gebäudeteil in einem Zustand ist,<br />
der Gefahren für Personen und Sachwerte ausschließt. Dies gilt<br />
insbesondere für die Sicherung von Kellerluken, das Ausschließen<br />
von Gefahren durch herabstürzende Gegenstände (Dachrinnen,<br />
Dachsteine, Äste u. ä.) oder unzweckmäßige Grundstückseinfriedungen<br />
(durch herausragende Nägel u. ä.) sowie von Hindernissen<br />
auf den Gehwegen.<br />
(3) Das Sichern der Bankette vor den Grundstücken durch Steine,<br />
Palisaden u. ä. ist nicht gestattet.<br />
(4) Alle Handlungen, die die Nutzung der i. S. des § 2 genannten Flächen<br />
beeinträchtigen können oder Gefahren für die Allgemeinheit<br />
darstellen können, sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für<br />
unbefugtes Manipulieren bzw. Zerstören von Verkehrszeichen,<br />
Hydranten, Schalt- und Absperrvorrichtungen öffentlicher Versorgungsanlagen<br />
u. ä. sowie das Verstellen oder Verdecken<br />
derselben.<br />
(5) Aufgetretene Schäden bzw. Gefahrenquellen, die der Anlieger nicht<br />
selbst zu verantworten hat bzw. die er nicht selbst beseitigen kann,<br />
sind unverzüglich der Ortspolizei zu melden.<br />
§ 15<br />
Abbrennen von offenen Feuern<br />
(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der<br />
Ortspolizeibehörde erforderlich.<br />
Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem<br />
unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen<br />
Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten. Die<br />
Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter<br />
durch Rauch oder Gerüche entsteht.<br />
(2) Koch- und Grillfeuer auf Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung<br />
bedürfen der Genehmigung der Ortspolizeibehörde, ausgenommen,<br />
sie erfolgen im Zusammenhang mit Märkten und Messen oder<br />
ähnlichen Veranstaltungen, die der gewerblichen oder sonstigen<br />
Versorgung der Bevölkerung und Gästen dienen.<br />
(3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden<br />
werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen<br />
nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme<br />
Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes oder feuergefährlicher<br />
Stoffe oder gefährdeter Gebäude und Anlagen usw. sein.<br />
(4) Für das Abbrennen von Hexen-, Traditions- und sonstigen Lagerfeuern<br />
sind nur Materialien zugelassen, die keine Giftstoffe enthalten<br />
oder beim Verbrennen entwickeln. Im Übrigen sind die Vorschriften<br />
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Ersten Gesetzes<br />
zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der<br />
Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen<br />
Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
und der dazu erlassenen Verordnungen<br />
sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des<br />
Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung<br />
zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen<br />
Wetterlagen zu beachten.<br />
V. Anbringen von Hausnummern<br />
§ 16<br />
Hausnummern<br />
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an<br />
dem sie bezogen werden, mit von der Gemeinde festgesetzten<br />
Hausnummern in arabischen Ziffern zu versehen.<br />
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert<br />
ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder<br />
sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer<br />
Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite<br />
des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang<br />
oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des<br />
Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen<br />
Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen,<br />
können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht<br />
werden.<br />
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,<br />
soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung<br />
geboten ist.<br />
VI. Schlussbestimmungen<br />
§ 17<br />
Zulassung von Ausnahmen<br />
Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die<br />
Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung<br />
zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen<br />
entgegenstehen.
Seite 9 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
§ 18<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig i. S. von § 17 Abs. 1 des Sächsischen<br />
Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene<br />
Flächen beschriftet oder bemalt,<br />
2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere<br />
Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,<br />
3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen<br />
Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,<br />
4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint<br />
ist bzw. einen Maulkorb trägt,<br />
5. entgegen § 4 Abs. 4 einen gefährlichen Hund nicht angeleint<br />
oder ohne Maulkorb führt,<br />
6. entgegen § 4 Abs. 5 die Führung eines gefährlichen Hundes<br />
einer Person überlässt, die körperlich und/oder geistig nicht in<br />
der Lage ist, einen solchen Hund zu führen,<br />
7. entgegen § 4 Abs. 7 gefährliche Hunde mit auf Kinderspielplätze,<br />
Liegewiesen oder in Badeanstalten mitnimmt,<br />
8. entgegen § 4 Abs. 8 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde<br />
nicht unverzüglich anzeigt,<br />
9. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen<br />
Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält,<br />
10. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen<br />
nicht unverzüglich entfernt,<br />
11. entgegen § 6 Tauben füttert,<br />
12. entgegen § 7 Abs. 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach §<br />
7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar<br />
stört,<br />
13. entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente<br />
oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere<br />
unzumutbar belästigt werden,<br />
14. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen<br />
Lärm nach außen dringen lässt, durch den<br />
andere unzumutbar belästigt werden,<br />
15. entgegen § 10 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt,<br />
16. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe<br />
anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis<br />
08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und an Sonn- und<br />
Feiertagen durchführt,<br />
17. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis<br />
08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und<br />
Feiertagen Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft,<br />
18. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände<br />
auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,<br />
19. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in<br />
Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen<br />
Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,<br />
20. entgegen § 13 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw.<br />
Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als<br />
unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet,<br />
21. entgegen § 13 Abs. 3 auf Flächen i. S. des § 2 nächtigt oder dort<br />
Zelte und Wohnwagen ohne Genehmigung aufbaut,<br />
22. entgegen § 14 Abs. 1 Flächen i. S. des § 2 verschmutzt, zerstört,<br />
entfernt oder zweckentfremdet nutzt,<br />
23. entgegen § 15 Abs. 1 und 2 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu<br />
keine Erlaubnis besitzt,<br />
24. entgegen § 16 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht<br />
mit den festgesetzten Nummern versieht,<br />
25. entgegen § 16 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht<br />
unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend<br />
anbringt.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 17 zugelassen worden<br />
ist.<br />
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen<br />
Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />
mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro und<br />
höchstens eintausend Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen<br />
mit höchstens fünfhundert Euro geahndet werden.<br />
§ 19<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Polizeiverordnung tritt am 07. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> in Kraft.<br />
<strong>Lohsa</strong>, 07.06.<strong>2005</strong><br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Satzung<br />
zur Änderung und Erstreckung der Satzung über die<br />
Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen<br />
Aufgrund von §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) hat der Gemeinderat der<br />
Gemeinde <strong>Lohsa</strong> am 07.06.<strong>2005</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> einschließlich der zum<br />
01.01.<strong>2005</strong> eingegliederten <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz gilt<br />
folgende Satzung:<br />
6DW]XQJVQDPH %HVFKOXVVWDJ YHU|II LP $PWVEODWW<br />
6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ HLQHU $EJDEH<br />
]XU $EZlO]XQJ GHU $EZDVVHUDEJDEH I U<br />
.OHLQHLQOHLWXQJHQ<br />
1U YRP<br />
EHULFKWLJW LQ 1U YRP<br />
§ 2<br />
Die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />
Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 01.12.2004 wird in § 7 Abs.<br />
2 wie folgt ändert:<br />
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 2.500,00 geahndet<br />
werden.<br />
§ 3<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
<strong>Lohsa</strong>, den 07.06.<strong>2005</strong><br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO)<br />
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande<br />
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Seite 10 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt und gilt für alle vorgenannten veröffentlichten<br />
Satzungen.<br />
INFORMATIONEN DES HAUPTAMTES<br />
Öffnungszeiten Freibad <strong>Lohsa</strong><br />
Das Freibad <strong>Lohsa</strong> öffnet in der Zeit<br />
vom 01.07. - 26.08.<strong>2005</strong> wie folgt:<br />
Außerhalb der Ferienzeit vom 01.07. - 17.07.<strong>2005</strong><br />
Mo - Fr 14:00 Uhr - 19:00 Uhr<br />
14:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />
Sa/So 10:00 Uhr - 19:00 Uhr<br />
10:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />
Innerhalb der Ferienzeit vom 18.07. - 26.08.<strong>2005</strong><br />
Mo - So 10:00 Uhr - 20:00 Uhr<br />
10:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />
Schwimmunterricht<br />
Die Gemeinde bietet interessierten Bürgern an, in der Zeit<br />
vom 20.07.<strong>2005</strong> bis zum 07.08.<strong>2005</strong> ihre Kinder zum<br />
Schwimmunterricht zu schicken. Der Schwimmlehrgang<br />
hat einen Umfang von 15 Stunden und endet mit der Abnahme<br />
der Prüfung für das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“.<br />
Die Kosten pro Kind betragen 75,00 Euro. Die<br />
Schwimmstunden finden voraussichtlich an folgenden<br />
Tagen statt:<br />
Datum<br />
vom bis Uhrzeit<br />
20. <strong>Juli</strong> 24. <strong>Juli</strong> 18:00 - 19:00<br />
27. <strong>Juli</strong> 29. <strong>Juli</strong> 18:00 - 19:00<br />
01. August 02. August 18:00 - 19:00<br />
03. August 05. August 15:00 - 16:00<br />
06. August 07. August 18:00 - 19:00<br />
Anmeldungen für den Schwimmunterricht können schriftlich<br />
unter dem Kennwort „Schwimmlehrgang <strong>2005</strong>“ im<br />
Hauptamt der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>, Hauptstraße<br />
27, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, eingereicht werden. Die Reihenfolge der<br />
eingehenden Anmeldungen entscheidet.<br />
Postanschriften<br />
Wie bereits durch den Bürgermeister auf der Ratssitzung am<br />
10. Mai informiert, wird es zu keiner Straßenumbenennung<br />
aufgrund von mehrfach vorkommenden Straßennamen im<br />
Gemeindegebiet kommen. Hierzu gibt es allerdings auch keine<br />
rechtliche Verpflichtung. Somit wird eine postalische Anschriftenumstellung<br />
erst zum 01. Oktober <strong>2005</strong> erfolgen.<br />
Gegenwärtig stimmen sich die Deutsche Post AG-Briefdienst<br />
und das Sächsische Innenministerium dahingehend ab, welche<br />
Adressschreibweise gültig sein wird. Bis dahin gilt - obwohl<br />
die Gemeinde Knappensee aufgelöst ist - im Briefverkehr die<br />
Ortsbezeichnung <strong>02999</strong> Knappensee-Groß Särchen bzw.<br />
Knappensee-Koblenz und nicht <strong>Lohsa</strong>-Groß Särchen oder<br />
<strong>Lohsa</strong>-Koblenz. Die Einwohner werden rechtzeitig über die<br />
Entscheidung informiert.<br />
Öffentliche Versteigerung eines<br />
Wohnwagens<br />
Die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> führt gemäß § 28 Abs. 2 Polizeigesetz<br />
des Freistaates Sachsen i. V. m. § 20 Abs. 1 Sächsisches<br />
Straßengesetz am<br />
Freitag, dem 15. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong>, um 14:00 Uhr<br />
auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
Kirchstraße 4a (hinter der Mittelschule)<br />
eine öffentliche Versteigerung eines Wohnwagens durch.<br />
Typ Knaus 530 Eifelland Länge: ca. 5,30 m<br />
Baujahr: 1978 Gesamtgewicht: 1200 kg<br />
Zwillingsbereift, 1 Achse Zustand: gebraucht<br />
Achslast 1200 kg nicht fahrtüchtig<br />
Ausstattung / Zubehör:<br />
Wohnwagenüberdach in Alu-Profilbauweise<br />
mit PVC-Stoffbeschichtung<br />
Vorzelt mit Gestänge ca. 5,30 m Länge<br />
Kompletter Hausrat<br />
Nasszelle<br />
Innenausstattung, Sitzbezüge und Möbel befinden<br />
sich in einwandfreiem Zustand<br />
Sonstiges:<br />
Der Wohnwagen ist nicht zugelassen.<br />
Fahrzeugschein sowie Fahrzeugzulassung konnten<br />
nicht ermittelt werden.<br />
Der Abtransport obliegt dem Ersteigerer.<br />
Mindestgebot: 500,00 Euro; Der Kaufpreis ist vor Ort in bar<br />
zu entrichten. Ohne Barzahlung wird die Zuschlagerteilung<br />
storniert.<br />
Das Objekt ist am 08. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> in der Zeit von 14:00 -<br />
15:00 Uhr unter o. g. Adresse zu besichtigen.<br />
Das Objekt wird veräußert, wie es steht und liegt.<br />
Regressansprüche an den Versteigerer werden abgewiesen.<br />
M. Schweinert<br />
Hauptamtsleiter
Seite 11 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Unterhaltungsmaßnahmen der<br />
Landestalsperrenmeisterei<br />
Im Zeitraum <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> bis März 2006 wird die Flussmeisterei<br />
Hoyerswerda Pflegearbeiten von Deich- und Vorländern<br />
durchführen.<br />
Die Arbeiten umfassen u. a. die Mahd sowie Profilkrautungen,<br />
Gehölzpflegemaßnahmen und Sedimentberäumungen an den<br />
Mittelwasserböschungen der Kleinen Spree, der Großen Spree,<br />
Hoyerswerdaer Schwarzwasser und der Commerauer Flutmulde.<br />
Die Flussmeisterei bittet darum, dass an diesen Gewässern<br />
die notwendige Baufreiheit (Entfernung von Pumpen, Stegen,<br />
Entnahmebauwerken etc.) geschaffen wird. Beim Durchführen<br />
von Krautungsarbeiten ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise<br />
vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich.<br />
Das Sächsische Wassergesetz regelt im § 77 sowie das<br />
Wasserhaushaltsgesetz in den §§ 29 und 30 die Duldungspflicht<br />
des Grundstückseigentümers.<br />
Für weiteren Informationsbedarf steht Ihnen die Flussmeisterei<br />
Hoyerswerda unter 03571-930040, Herr Gerhardt, zur Verfügung.<br />
Auf die Aushänge in den Schaukästen wird verwiesen.<br />
Staatliches Amt<br />
für Ländliche Entwicklung<br />
Kamenz<br />
Bodenordnungsverfahren<br />
<strong>Lohsa</strong> (Litschen Flur 1, Milchviehanlage Teil II)<br />
Landkreis: Kamenz Verf.-Nr. 340190<br />
I. Anordnungsbeschluss vom 18. Mai <strong>2005</strong><br />
1. Anordnung<br />
Nach § 64 i. V. m. § 56 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />
(LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
03. <strong>Juli</strong> 1991 (BGBl. I, S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz<br />
vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I, S. 3224), wird hiermit das<br />
Bodenordnungsverfahren<br />
<strong>Lohsa</strong> (Litschen Flur 1, Milchviehanlage Teil II)<br />
angeordnet.<br />
Die Anordnung gilt für das vom Staatlichen Amt für Ländliche<br />
Entwicklung festgelegte Verfahrensgebiet.<br />
Zum Verfahrensgebiet gehören die Flurstücke Nr. 171/2, 172/2,<br />
173, 287, 292, 293, 294, 295/2, 296, 297 und 360 der Gemarkung<br />
Litschen, Flur 1, Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Landkreis Kamenz.<br />
Es hat eine Größe von 6,6884 ha. Die Abgrenzung ist in den<br />
Gebietskarten, die als Anlage Bestandteil dieses Anordnungsbeschlusses<br />
sind, dargestellt.<br />
2. Beteiligte<br />
An dem Bodenordnungsverfahren sind beteiligt:<br />
als Teilnehmer<br />
- die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke,<br />
Gebäude, Baulichkeiten, Anlagen sowie<br />
- die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.<br />
als Nebenbeteiligte<br />
- die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, Gebäu-<br />
den, Baulichkeiten, Anlagen sowie die im Verfahrensgebiet<br />
bestehenden Genossenschaften, die Gemeinde(n), andere<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wasser- und<br />
Bodenverbände.<br />
3. Offenlegung des Anordnungsbeschlusses mit Begründung<br />
und Gebietskarte<br />
Der Anordnungsbeschluss mit Begründung, Hinweisen und die<br />
Gebietskarte liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei<br />
Wochen lang, beginnend mit dem ersten Tag nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung dieses Beschlusses, in der Verwaltung<br />
der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Hauptstraße 27, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, aus.<br />
4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte {§ 63 Abs.<br />
2 LwAnpG in Verbindung mit § 14 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG)}<br />
Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />
sind, aber zur Teilnahme am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert,<br />
die Rechte innerhalb von drei Monaten beim Staatlichen<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz (ALE) anzumelden.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet<br />
oder nachgewiesen, so kann das ALE die bisherigen<br />
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber<br />
des vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der<br />
Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich<br />
gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch<br />
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden<br />
ist.<br />
5. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />
nach dem ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung<br />
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Staatlichen Amt<br />
für Ländliche Entwicklung Kamenz, Garnisonsplatz 9, 01917<br />
Kamenz, Widerspruch eingelegt werden.<br />
Kamenz, den 18. Mai <strong>2005</strong><br />
Dr. Wittig<br />
Abteilungsleiter<br />
Öffnungszeiten<br />
der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong><br />
Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Rufnummern der Gemeindeverwaltung<br />
Sekretariat 5 02 41<br />
Hauptamt 5 11 69<br />
Kämmerei 5 11 67<br />
Bauamt 5 11 70<br />
Einwohnermeldeamt/Gewerbe 5 02 42<br />
Telefax 5 02 09<br />
Rufnummer des Eigenbetriebes<br />
Rufnummer des Eigenbetriebes 55 95 50<br />
Telefax 55 95 51<br />
Rufnummer der Bibliothek: 03 57 24 / 5 02 56
Seite 12 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
ZAHLUNGSERINNERUNG!<br />
Die Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong> weist alle Abgabenpflichtigen<br />
der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> darauf hin, dass am<br />
01. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong><br />
die Zahlung der Jahresbeträge für die Grundsteuer A und<br />
B, Gebührenumlage Friedhof sowie Hundesteuer fällig ist.<br />
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten<br />
Beträge durch Mahnung beizutreiben.<br />
Die damit verbundenen Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />
und andere Nebenforderungen), die zu<br />
Lasten des Steuerschuldners gehen, können so vermieden<br />
werden.<br />
Mahnungen lassen sich ebenfalls durch die Teilnahme<br />
am Abbuchungsverfahren mittels einer Einzugsermächtigung<br />
vermeiden. Entsprechende Formulare erhalten Sie<br />
in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>.<br />
Gleichzeitig machen wir insbesondere für die Abgabenpflichtigen<br />
aus den <strong>Ortsteil</strong>en Groß Särchen und Koblenz<br />
nochmals darauf aufmerksam, dass Zahlungen an die<br />
Gemeinde <strong>Lohsa</strong> nur noch auf folgendes Konto zu leisten<br />
sind:<br />
Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />
Konto-Nr.: 3 000 100 554<br />
Bankleitzahl: 850 503 00<br />
Die Schiedsstelle informiert:<br />
Sprechzeit der Schiedsstelle<br />
Wir sind für Sie in der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Lohsa</strong> (Hauptstraße 27) - Zimmer 5 - jeden 3.<br />
Donnerstag im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr zu<br />
sprechen.<br />
Nächster Termin: 21.07.<strong>2005</strong><br />
Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong><br />
H. Gäde, Friedensrichterin<br />
Dezentrale Entsorgung<br />
KKA und abflusslose Gruben<br />
Entsorgungstermine für die Monate <strong>Juli</strong>/August:<br />
Koblenz<br />
04.07.<strong>2005</strong> Hauptstraße 12a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22<br />
05.07.<strong>2005</strong> Hauptstraße 23, 24<br />
Briesenteich 5<br />
Wiesenweg 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7<br />
06.07.<strong>2005</strong> Mortkaer Straße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10<br />
07.07.<strong>2005</strong> Mortkaer Straße 10a, 11 ,12 ,13 ,14, 17, 18, 19, 20<br />
11.07.<strong>2005</strong> Seeweg 1, 1a, 2, 3, 5<br />
Warthaer Weg 1, 2, 3, 4, Tischlerei<br />
12.07.<strong>2005</strong> Warthaer Weg 4, 5, 6<br />
Mittelstraße 1, 2, 2a, 3, 4, 5, 6<br />
13.07.<strong>2005</strong> Mittelstraße 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16<br />
Groß Särchen<br />
18.07.<strong>2005</strong> Koblenzer Straße 3, 39 b<br />
Alte Ziegelei 1, 2, 3<br />
19.07.<strong>2005</strong> Am Bahnhof 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10<br />
20.07.<strong>2005</strong> Am Feldgraben Containerkläranlage<br />
Am Anger 1, 2, 3, 4, 5<br />
21.07.<strong>2005</strong> Am Anger 6, 7, 7a ,8<br />
Neubuchwalde 41, 44, 45, 45, 46<br />
25.07.<strong>2005</strong> Mühlstraße 1, 2, 2a, 3, 4, 4a, 5, 6<br />
26.07.<strong>2005</strong> Alte Poststraße 1, 1a, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10<br />
27.07.<strong>2005</strong> Alte Poststraße 10a, 11, 12, 13, 14, 15, 16,17,17a,<br />
18 ,19<br />
28.07.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 1, 1a, 1b, 1c, 2, 3, 3a, 4, 5, 5b<br />
01.08.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 5c, 5e, 6, 6a, 7 ,7a, 8, 9, 9a, 10<br />
02.08.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 11, 12, 12 a, 13, 14, 14a, 15, 16,<br />
17, 18, 19, 20<br />
03.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 15a, 16, 17, 17a, 18, 19, 20, 20a, 21<br />
04.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30<br />
08.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 30a, 30b, 30c, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 36<br />
09.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 37, 37a, 38, 38a, 38b, 39, 40, 41, 42, 43<br />
10.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 44 ,45, 46 ,46a, 47, 48, 49<br />
11.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 1, 2, 2a, 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 4<br />
15.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 5, 6, 6a, 6c, 7, 8, 8a, 8b, 8c, 8d<br />
16.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 9, 9c, 9d, 10, 10b, 10c, 11, 11a<br />
17.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 11b, 11c, 11e, 11f, 11g, 11h, 12,12a,<br />
12b, 12c<br />
18.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 20a<br />
22.08.<strong>2005</strong> Wittichenauer Straße 1 ,1a, 1c, 2, 3, 4, 5, 6, 7<br />
23.08.<strong>2005</strong> Wittichenauer Straße 8, 9, 10, 11<br />
Bedarfsentsorgung<br />
Sollten für Grundstücksanlagen in den hier nicht aufgeführten <strong>Ortsteil</strong>en<br />
der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> eine Entleerung erforderlich sein, kann mit<br />
der Firma Melde + Berthold GmbH ein individueller Entsorgungstermin<br />
vereinbart werden.<br />
Wir bitten die Gruben zugängig zu halten und weisen ausdrücklich<br />
darauf hin, dass das Aufbringen jeglicher Abwässer auf das Grundstück<br />
untersagt ist. Für weitere Terminabsprachen stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />
der Firma Melde + Berthold GmbH unter folgender Adresse gern zur<br />
Verfügung:<br />
Melde + Berthold GmbH • Gaußstraße 14 • 02977 Hoyerswerda<br />
Tel.: 03571/ 40 61 15<br />
Fax: 03571/ 41 77 88<br />
Funk: 0172 – 3 58 26 10<br />
Wir gratulieren zum Fest der<br />
Goldenen Hochzeit<br />
Eigenbetrieb <strong>Lohsa</strong><br />
am 04.07.<br />
dem Ehepaar Magdalena und Georg Michauk<br />
in Groß Särchen<br />
am 22.07.<br />
dem Ehepaar Herta und Hans-Joachim Erfurth<br />
in Weißkollm
Seite 13 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Wir gratulieren allen Jubilaren recht herzlich<br />
zum Geburtstag und wünschen Ihnen<br />
Gesundheit, Freude und Wohlergehen!<br />
Dreiweibern<br />
02.07. Frau Emma Göbel 82 Jahre<br />
<strong>Friedersdorf</strong><br />
04.07. Frau Sonja Schlosser 73 Jahre<br />
06.07. Frau Anneliese Krautschick 76 Jahre<br />
10.07. Frau Hanni Hörenz 82 Jahre<br />
16.07. Frau Gertrud Wuckasch 81 Jahre<br />
17.07. Frau Elly Haustein 76 Jahre<br />
24.07. Frau Renate Röthig 78 Jahre<br />
Groß Särchen<br />
01.07. Herrn Alfred Jokusch 85 Jahre<br />
10.07. Herrn Harry Falting 72 Jahre<br />
12.07. Frau Hildegard Rohark 77 Jahre<br />
13.07. Frau Charlotte Pech 81 Jahre<br />
17.07. Frau Ingeborg Kokel 75 Jahre<br />
22.07. Herrn Heinz Gahno 73 Jahre<br />
26.07. Frau Ursula Schulze 72 Jahre<br />
28.07. Herrn Siegfried Heidrich 72 Jahre<br />
30.07. Frau Hildegard Wuschick 80 Jahre<br />
Hermsdorf/Spree<br />
20.07. Frau Hildegard Lucaß 90 Jahre<br />
24.07. Herrn Alfred Schulze 82 Jahre<br />
Koblenz<br />
05.07. Frau Hildegard Hobrack 75 Jahre<br />
08.07. Herrn Kurt Pötschke 70 Jahre<br />
Litschen<br />
14.07. Herrn Franz Busch 72 Jahre<br />
20.07. Frau Ilse Fiedler 72 Jahre<br />
26.07. Frau Martha Melcher 80 Jahre<br />
<strong>Lohsa</strong><br />
02.07. Frau Gertrud Herzog 79 Jahre<br />
02.07. Herrn Dr. Dieter Marvan 75 Jahre<br />
03.07. Herrn Helmut Peter 77 Jahre<br />
03.07. Frau Irma Zickler 71 Jahre<br />
04.07. Frau Edith Grüneich 74 Jahre<br />
06.07. Herrn Rudi Voigtländer 77 Jahre<br />
07.07. Frau Edith Wende 70 Jahre<br />
08.07. Frau Christa Bläsche 80 Jahre<br />
10.07. Frau Helene Bomsdorf 86 Jahre<br />
11.07. Herrn Günter Holtz 76 Jahre<br />
12.07. Herrn Rudolf Rößler 74 Jahre<br />
12.07. Herrn Manfred Ratschat 70 Jahre<br />
15.07. Frau Elfriede Pidde 76 Jahre<br />
18.07. Herrn Joachim Förster 71 Jahre<br />
23.07. Herrn Manfred Herzog 70 Jahre<br />
25.07. Frau Margarete Wagner 75 Jahre<br />
28.07. Frau Anna Elle 92 Jahre<br />
28.07. Herrn Heinz Gruner 80 Jahre<br />
30.07. Frau Margot Pesth 71 Jahre<br />
Mortka<br />
01.07. Herrn Johannes Synde 73 Jahre<br />
11.07. Herrn Gerhard Schulze 71 Jahre<br />
12.07. Herrn Kurt Scharkowski 83 Jahre<br />
Tiegling<br />
15.07. Frau Anneliese Schwenn 76 Jahre<br />
29.07. Frau Elfriede Schmidt 72 Jahre<br />
Steinitz<br />
06.07. Frau Helene Robel 80 Jahre<br />
15.07. Herrn Gerhard Wieder 80 Jahre<br />
Weißig<br />
09.07. Frau Johanna Soisch 78 Jahre<br />
Weißkollm<br />
10.07. Herrn Herbert Bäns 71 Jahre<br />
14.07. Frau Johanna Sarodnick 88 Jahre<br />
16.07. Frau Margarete Trinks 76 Jahre<br />
18.07. Frau Johanna Nowotnick 94 Jahre<br />
19.07. Frau Ingeborg Paulusch 73 Jahre<br />
23.07. Frau Erna Mielsch 77 Jahre<br />
Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern wünschen wir auf diesem Wege alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />
Sangesfreudige Männer sind herzlich willkommen im Männerchor <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />
Vereinslokal ist das Restaurant „Nick´s Bierstube“. Übungsstunden jeweils donnerstags ab 19:00 Uhr.<br />
Manfred Gäde (stellv. Vors.)
Seite 14 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Veranstaltungen des Siedlervereins<br />
Handarbeit<br />
Jeden 2. und 4. Mittwoch ab 18:30 Uhr.<br />
(13.07. und 27.07.<strong>2005</strong>)<br />
Ort: bei der Rolle <strong>Lohsa</strong> Siedlung<br />
Hallo, Bastelfreunde!<br />
Die Bastelgruppe der AWO trifft sich wieder am<br />
Mittwoch, dem 6. <strong>Juli</strong>, um 19:00 Uhr im Smoler-Haus.<br />
Auch 3-D-Karten zum Basteln haben wir natürlich<br />
wieder dabei.<br />
Bei Rückfragen bitte bei Frau Schwieger (55833)<br />
oder Frau Pahler (51551) melden.<br />
Der AWO-Ortsvorstand<br />
AWO Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />
Jugendfilmdienst e.V.<br />
Kinoveranstaltungen für Kinder<br />
in der AWO Kita "Märchenland" <strong>Lohsa</strong><br />
Eintritt pro Kind: 1,00 Euro<br />
Die Veranstaltungen finden jeden ersten Donnerstag im<br />
Monat (07.07. / 04.08.) statt. Dazu sind alle Kinder ab 3<br />
Jahren aller <strong>Ortsteil</strong>e der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> - ganz<br />
herzlich eingeladen. Die Begleitung eines Erwachsenen<br />
für kleinere Kinder ist kostenlos.<br />
I. Hübner, Kita-Leiterin<br />
Seniorenkino<br />
im AWO-Pflegeheim <strong>Lohsa</strong><br />
In den Monaten Juni,<br />
<strong>Juli</strong> und August ist Sommerpause.<br />
Veranstaltungen der AWO<br />
jeden Dienstag ab 14:00 Uhr - Senioren-Kaffeenachmittag<br />
im „Zejler-Smoler-Haus“ - Am Markt 7<br />
Am 12.07.<strong>2005</strong> - Geburtstag des Monats<br />
Alle Seniorinnen, Senioren und Geburtstagskinder<br />
sind recht herzlich eingeladen.<br />
Treffpunkt: 14:00 Uhr im „Zejler-Smoler-Haus“ Am Markt 7<br />
Frauen-Treff - im Zejler-Smoler-Haus <strong>Lohsa</strong><br />
am 06.07. und 20.07.<strong>2005</strong> ab 14:00 Uhr<br />
Basteln für Kinder<br />
im Zejler-Smoler-Haus<br />
Mittwoch, den 13.07.<strong>2005</strong>, ab 14:30 Uhr<br />
Mittwoch, den 27.07.<strong>2005</strong>, ab 14:30 Uhr<br />
Bitte zum Basteln Schere, Kleber und etwas<br />
Kleingeld für das Material mitbringen.<br />
3-D-Karten können auf Wunsch<br />
jederzeit gebastelt werden.<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Pannasch – AWO-Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />
Hier spricht der Elternrat:<br />
Die Umsetzung des Bildungskonzeptes für<br />
die pädagogische Arbeit in der AWO<br />
Integrativen Kindertagesstätte<br />
„Märchenland“ <strong>Lohsa</strong><br />
Am 25. Mai <strong>2005</strong> trafen sich interessierte Eltern sowie der<br />
Elternrat der Kindertagesstätte, um bisherige Eindrücke,<br />
Erfahrungen und auch Fragen zur Umsetzung des Bildungskonzeptes<br />
austauschen und diskutieren zu können. Notwendig<br />
war dies auch geworden, weil Ängste und Bedenken nicht offen<br />
und direkt mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätte besprochen<br />
wurden. Elterngespräche untereinander verliefen<br />
hingegen sehr rege, und oftmals wurde hierbei der Zustand in<br />
der Kita als chaotisch empfunden. Einige Eltern erzählten aber<br />
auch, dass an den Kindern selbst die Umstellung, außer während<br />
der Renovierungszeit, nicht bemerkt wurde.<br />
Die Eltern in der genannten kleinen Diskussionsrunde waren<br />
sich jedoch darüber einig, dass sich die Entwicklungsmöglichkeiten<br />
ihrer Kinder erheblich verbessert haben. Die neue<br />
Methodik und Sichtweise lässt viel Selbsterfahrung zu, die<br />
Kinder werden als kreativer, offener und ausgeglichener empfunden.<br />
So erlebten Eltern ihr bisher zurückhaltendes, schüchternes<br />
Kind plötzlich als aufgeschlossen, neugierig anderen<br />
Kindern gegenüber, es begann eher auf andere Kinder zuzugehen,<br />
ohne von Erwachsenen an das Spielen mit anderen
Seite 15 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Kindern herangeführt werden zu müssen. Außerdem ist zu<br />
beobachten, dass die Kinder selbständiger und bewusster ihre<br />
Spielräume, ihre Spielkameraden und Spielmittel wählen,<br />
einfach, weil viel mehr ausprobiert werden kann. Dem Stillen<br />
der kindlichen Neugier und des Wissensdurstes wird durch<br />
Attraktivität, Funktionalität und Übersichtlichkeit der einzelnen<br />
Funktionsräume entgegengekommen. Entsprechend des Leitmotivs<br />
des sächsischen Bildungsplans für Kindertages-stätten,<br />
nämlich dass Bildung bei Kindern in allererster Linie Selbstbildung<br />
ist, fungieren die Erzieherinnen als pädagogische<br />
Fachkräfte, als Bezugspersonen und Begleiter während des<br />
Lern- und Entwicklungsprozesses. Das bedeutete im Vorfeld<br />
für die in der Kita „Märchenland“ beschäftigten Erzieherinnen,<br />
sich mit den theoretischen Grundkenntnissen und der praktischen<br />
Umsetzung vertraut zu machen. In vielen unzähligen<br />
Fortbildungsstunden, die auch am Wochenende stattfanden<br />
und während des Studiums entsprechender Fachliteratur<br />
lernten sie die Vorteile und Möglichkeiten des „offenen Kindergartens“<br />
kennen und in den eigenen Arbeitsalltag zu integrieren.<br />
Die neue Methodik vermittelt mehr denn je eine ganzheitliche<br />
Bildung für Kinder, die die Ausbildung sozialer, kommunikativer,<br />
somatischer, ästhetischer, naturwissenschaftlicher und mathematischer<br />
Fähigkeiten ermöglicht.<br />
All dies sind Kompetenzen, die für ein Gelingen der Schul- und<br />
Ausbildungszeit benötigt werden. Das pädagogische Konzept<br />
des „offenen Kindergartens“ regt hierbei durch handlungsorientiertes<br />
Lernen, also durch das konkrete Lernen an und in<br />
(Alltags-) Situationen, die Entwicklung dieser Fähigkeiten an.<br />
So helfen die Kinder beim Aufhängen neuer Handtücher, dass<br />
heisst durch die Kinder wird im Vorfeld genau abgezählt, wie<br />
viele Handtücher denn gewechselt werden müssen, wie viele<br />
Haken also leer sind. Anschließend wird die entsprechende<br />
Anzahl benötigter Handtücher abgezählt und aufgehangen. Der<br />
dadurch entstandene Lerneffekt bei den Kindern ist enorm und<br />
führte zum Beispiel bei einem vierjährigen Mädchen dazu, bis<br />
zur Zahl 20 zählen zu können, obwohl zur Einschulung mit<br />
sechs Jahren erst das Zählen bis zur Zahl 12 verlangt wird!<br />
Andere Eltern berichten, dass ihre Tochter, die bisher nicht viel<br />
mit dem jüngeren Geschwisterkind gespielt hat, sich viel<br />
intensiver um Erklärungen und Hilfestellungen für die jüngere<br />
Schwester bemüht. Außerdem beobachten andere Eltern, dass<br />
das Kind zum Beispiel zu Hause selbständig aufräumt, was<br />
bisher nur unter großem Einsatz, mit Druck und ständigen<br />
Ermahnen gelang. Ermöglicht wird dies dadurch, dass im<br />
Kindergarten die Eigenverantwortung wirklich erprobt und<br />
gelebt wird. So haben die größeren Kinder ein eigenes Fach,<br />
für das sie verantwortlich sind und sorgen dort eigenständig<br />
für Ordnung und Sauberkeit.<br />
Anfangs aufgetretene „Probleme“ bei der Einführung des<br />
„offenen Kindergartens“, so auch der Hinweis der Eltern, dass<br />
es frühzeitiger Informationen über diese Methodik mit seinen<br />
Möglichkeiten hätte geben sollen, wurden in Gesprächen<br />
geklärt.<br />
Außerdem ist die Kindertagesstätte „Märchenland“ eine der<br />
wenigen, die jedem Elternteil anbietet, einen ganz normalen<br />
Kindergartentag bewusst mitzuerleben. Nur so können Ängste,<br />
Hemmschwellen oder Vorurteile abgebaut werden.<br />
Als Elternvertreter ist uns natürlich auch bewusst, dass die<br />
Einführung und Etablierung einer neuen Methode Ängste und<br />
Unsicherheiten bei Eltern hervorrufen können. Die Umsetzung<br />
dessen benötigt außerdem Zeit und vieles wird ausprobiert<br />
und getestet, inwieweit spezielle Gedanken und Ideen des<br />
„offenen Kindergartens“ in der Kita „Märchenland“ vor allem<br />
bei den Kindern Anklang finden. Es wird nicht einfach nur ein<br />
fertiges Konzept übergestülpt, es wird gemeinsam nach einer<br />
optimalen Nutzung für unsere Kita gesucht.<br />
Auch Eltern sollten sich nicht scheuen, sich mit dieser Methode<br />
auseinander zu setzen, sich selbständig mit neuen Erziehungsstilen<br />
und Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie zu<br />
beschäftigen. Wichtig bei Einführung einer veränderten<br />
Methodik zur Umsetzung des Bildungskonzeptes ist das<br />
gegenseitige Verständnis, das sich Eltern und Erzieherinnen<br />
entgegenbringen sollten. So wünschen sich Eltern, dass ihre<br />
Ängste, Bedenken und Befürchtungen ernst genommen und<br />
offen besprochen werden können. Andererseits ist es dafür<br />
notwendig, dass die Eltern das Gespräch mit den Erzieherinnen,<br />
der Kindertagesstättenleiterin oder der Elternvertretung<br />
suchen.<br />
Nicht offen und ehrlich besprochene Ängste werden schnell zu<br />
Gerüchten. Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion der<br />
Erwachsenen Kindern gegenüber: wir möchten alle unsere<br />
Kinder zu Offenheit und Ehrlichkeit erziehen. Hier können wir<br />
ansetzen und es den Kindern vorleben! Reden wir miteinander!<br />
Wir als Elternrat des Kindergartens begrüßen die Einführung<br />
des neuen Konzeptes, weil es gleichberechtigt für alle Kinder<br />
neue Entwicklungschancen einräumt und eine ganzheitliche<br />
Kompetenzerwerbung ermöglicht.<br />
Der Elternrat<br />
der AWO - Kindertagesstätte „Märchenland“<br />
Schulnachrichten<br />
Grundschule „Fritz Kube“ Weißkollm<br />
Wandertag in Weißkollm<br />
Die Klasse 1 der Grundschule Weißkollm und die Vorschulkinder<br />
aus dem Kindergarten „Märchenland“ <strong>Lohsa</strong> hatten am<br />
18. Mai <strong>2005</strong> einen schönen gemeinsamen Tag verbracht.<br />
Obwohl das Wetter nicht so richtig mitspielen wollte, hatten<br />
alle trotzdem viel Spaß.<br />
Besonders das Kegeln sorgte für Spannung und Unterhaltung.<br />
Zuvor hatten wir mit Frau Pelzer von der Bibliothek <strong>Lohsa</strong> den<br />
Ort und seine Sehenswürdigkeiten kennen gelernt.<br />
Dann warteten schon Frau Lenicker und Familie Schombel mit<br />
gegrillten Würstchen auf uns.<br />
Da es sehr kühl war, durften wir die Räume der Sportlerklause<br />
nutzen.<br />
Ein besonderes Dankeschön an Herrn Callies und seine Helfer<br />
sowie dem Sportverein, der uns die Kegelbahn kostenlos zur<br />
Verfügung stellte.<br />
Ebenso möchten wir der Fleischerei Rockott und der Bäckerei<br />
Moose für die Frühstücksversorgung danken.<br />
Wir freuen uns schon auf den nächsten Wandertag.<br />
Die Klasse 1 und<br />
Frau Puffler<br />
(Klassenlehrerin)
Seite 16 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Grundschule Groß Särchen<br />
Europa verbindet - wir lernen neue Freunde<br />
kennen<br />
Unter diesem Thema führten wir in diesem Jahr das Comenius<br />
I Projekt an unserer Grundschule erfolgreich durch.<br />
Wir Kinder, aber auch unsere Lehrer haben in diesem Jahr eine<br />
Menge dazugelernt.<br />
Einige Kinder von uns pflegen sogar schon feste Briefpartnerschaften<br />
mit polnischen und tschechischen Kindern.<br />
Großen Spaß hatten wir beim Erlernen der polnischen, tschechischen<br />
und englischen Lieder, die wir fast jeden Tag vor Schulbeginn<br />
sangen. Die richtige Aussprache lernten unsere Lehrer<br />
von einer tschec hischen und einer polnischen Lehrerin, die an<br />
unserer Schule dazu<br />
einen Sprachkurs<br />
durchführten.<br />
Am 10.06.<strong>2005</strong> war<br />
dann der Höhepunkt<br />
des Projektes, denn 4<br />
Schüler und 4 Lehrer<br />
der Grundschule Groß<br />
Särchen und der Mittelschule<br />
<strong>Lohsa</strong> durften<br />
nach Decin zu unserer Partnerschule fahren, um unsere Ergebnisse<br />
des Projektjahres zu präsentieren.<br />
Gemeinsam mit den tschechischen und polnischen Kindern<br />
sangen wir unsere Lieder. Dabei waren wir mächtig aufgeregt,<br />
aber alles hat geklappt.<br />
Danach wurden die angefertigten Projektergebnisse der Schulen<br />
untereinander ausgetauscht. Jede Schule hatte einen Kunstkalender<br />
mit Schülerarbeiten angefertigt und eine Mappe mit<br />
den Höhepunkten der Schule erstellt. Ein Video soll den Ablauf<br />
des Projektjahres darstellen.<br />
Nach dem offiziellen Teil durften wir uns die Schule und die<br />
Fachräume besichtigen.<br />
Begleitet wurden wir von den tschechischen Kindern, die uns<br />
alles erklärten. Unterhalten haben wir uns in deutscher aber<br />
auch in englischer Sprache, manchmal aber auch mit Händen<br />
und Füßen. (Wir haben uns aber verstanden.)<br />
Überwältigt waren wir von der modernen Ausstattung der Schule<br />
und dem eifrigen Schulleben.<br />
Bei einem Stadtrundgang lernten wir z.B. das schöne sanierte<br />
Schloss und den Rosengarten kennen. Am Abend durften wir an<br />
der Abschlussveranstaltung der 9. Klasse teilnehmen, denn die<br />
Kinder in Tschechien verlassen nach der 9. Klasse die Schule.<br />
Sie gehen dann zum Gymnasium oder in die Lehre. Begeistert<br />
waren wir natürlich von der Disko an der wir teilnehmen durften.<br />
Diese zwei Tage waren für uns sehr erlebnisreich und lehrreich.<br />
Besonders freuen wir uns darüber, dass wir auch ein 2.<br />
Comeniusprojektjahr genehmigt bekommen haben.<br />
Die finanzielle Unterstützung zu diesem Projekt erfolgte durch<br />
Comenius I im Rahmen des Bildungsprogrammes Sokrates<br />
der Europäischen Kommission.<br />
Mittelschule <strong>Lohsa</strong><br />
Die Schüler der Grundschule Groß Särchen<br />
Alina Reuß und Florian Rericha<br />
������ ����������<br />
Zu unserem diesjährigen<br />
������������������<br />
��� ���������� ���� ����������<br />
laden wir alle ganz herzlich ein.<br />
Wir haben für Sie ein Programm einstudiert,<br />
das ganz im Zeichen des Comenius-Projektes steht.<br />
Mit Kaffee und Kuchen<br />
sorgen wir für das leibliche Wohl.<br />
Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen sich<br />
die Schüler und Lehrer der Grundschule Groß Särchen<br />
Wir wollen danke sagen<br />
Nach vielen Wochen des Hoffens, Bangens und Wartens ist es<br />
geschafft. Die Mittelschule <strong>Lohsa</strong> wird auch weiterhin fester<br />
Bestandteil der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> bleiben.<br />
Es ist uns ein Bedürfnis im Namen aller Schüler, Lehrer und Eltern<br />
allen Beteiligten danke zu sagen für die große Unter-stützung und<br />
Hilfe im Kampf um die Erhaltung unserer Einrichtung.<br />
Ein besonders großer Dank gilt unserem äußerst engagierten<br />
Bürgermeister, Herrn Witschas, der weder Zeit noch Mühe scheute,<br />
um uns in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur<br />
Seite zu stehen.<br />
Ebenso bedanken wir uns bei Herrn Rosch, der als Eltern-sprecher<br />
der MS <strong>Lohsa</strong> viele gute Ideen dazu einbrachte.<br />
Vergessen möchten wir auch nicht alle interessierten Bürger der<br />
Gemeinden, denn sie machten uns immer wieder Mut und motivierten<br />
uns nicht aufzugeben.<br />
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die klare Position des<br />
Bürgermeisters von Uhyst, Herrn Knobloch, zum Fort-bestehen<br />
unserer Mittelschule.<br />
Wir können jetzt wieder in Ruhe und in guter Qualität mit unseren<br />
Schülern arbeiten, um sie auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten.<br />
Nochmals recht herzlichen Dank<br />
sagen die Lehrer und Schüler der Mittelschule <strong>Lohsa</strong>
Seite 17 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
10 Jahre AWO Ortsverein <strong>Lohsa</strong> - ein Tag<br />
voller Überraschungen<br />
Am 4. Juni <strong>2005</strong> wurde in <strong>Lohsa</strong> Doppel-Geburtstag gefeiert. Der AWO-<br />
Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V (10 Jahre) und Nick´s Bierstube (15 Jahre) luden<br />
zum Jubiläum ein. Pünktlich zum Fest erschien auch die Sonne.<br />
Begonnen wurde das Fest mit einem kleinen Fußballturnier.<br />
Der darauffolgende Frühschoppen wurde kulturell umrahmt durch den<br />
Männerchor <strong>Lohsa</strong> und durch das Kabarett - Duo „Erna und Hedwig“ aus<br />
Groß Särchen, denen wir an dieser Stelle herzlich danken möchten. Schade<br />
war nur, dass so wenige Zuschauer den Weg auf den Sportplatz fanden,<br />
denn beide Darbietungen hätten mehr Besucher verdient.<br />
Am Nachmittag ging das bunte Treiben weiter. Zu Beginn konnten sich alle<br />
Kinder den leckeren Kuchen schmecken lassen, den seit vielen Jahren die<br />
Bäckerei Loos für das jährliche Kinderfest der AWO sponsert. Von 15:00 -<br />
17:00 Uhr wurde zum großen Kinderfest mit viel Spiel und Spaß eingeladen.<br />
Bedanken möchten wir uns bei den vielen fleißigen Helferinnen und Helfern<br />
der AWO-Kita „Märchenland“ <strong>Lohsa</strong>, bei den Erzieherinnen der Kita<br />
Weißkollm, beim Kinderschutzbund Hoyerswerda, bei der Theatergruppe<br />
der AWO sowie bei der Bastelgruppe des AWO-Ortsvereins <strong>Lohsa</strong>.<br />
Allen weiteren Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben,<br />
an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön.<br />
Rund um den Sportplatz fand ein großer Kinderflohmarkt statt, bei dem so<br />
manches Spielzeug den Besitzer wechselte.<br />
Gleichzeitig fand in Nick‘s Bierstube die Feierstunde anlässlich des 10jährigen<br />
Jubiläums des AWO-Ortsvereins <strong>Lohsa</strong> e.V. statt. Nach der<br />
feierlichen Eröffnung durch die Vereinsvorsitzende Irina Grötchen nahm<br />
diese Glückwünsche von Bürgermeister Udo Witschas entgegen. Herr<br />
Wunderlich vom Landratsamt Kamenz überbrachte Grüße der Landrätin,<br />
Frau Kockert und Herr Apel von der Kinder- und Jugendhilfe Pirna ließ es<br />
sich nicht nehmen, persönlich zu gratulieren. Bei Sekt, Kaffee und Kuchen<br />
und kultureller Unterhaltung durch das „Trio Harmonie“ verbrachten die<br />
AWO-Mitglieder gemeinsam mit ihren Gästen einen abwechslungsreichen<br />
Nachmittag.<br />
Um 17:00 Uhr fand das Fest seinen Höhepunkt mit dem Luftballonwettbewerb.<br />
Nachdem Familie Wende rund 200 Luftballons mit Gas gefüllt<br />
hatte, konnte jedes Kind einen Luftballon mit einer Antwortkarte steigen<br />
lassen, in der Hoffnung, dass gerade der eigene Ballon die weiteste Reise<br />
antritt.<br />
Dabei fühlte so mancher einen Gänsehautschauer.<br />
Jede zurückgesendete Antwortkarte unbedingt in der Kindertagesstätte<br />
„Märchenland“ abgeben. Die drei Luftballons, die die weiteste Reise<br />
zurückgelegt haben, erhalten im Herbst einen Preis, dann findet nämlich<br />
in der AWO-Kindertagesstätte „Märchenland“ wieder ein schaurig schönes<br />
„Märchenhaftes Hexenfest“ statt. (Termin wird noch bekannt gegeben).<br />
Und nicht genug damit, ertönte auf einmal die Sirene. Ein kleines<br />
Holzhäuschen, extra von der Feuerwehr für das Kinderfest angefertigt,<br />
brannte lichterloh. Gut, dass die fleißigen Mitglieder der Freiwilligen<br />
Feuerwehren aus <strong>Lohsa</strong> und Hermsdorf gleich vor Ort waren, um gemeinsam<br />
mit den Kindern den Brand zu löschen. Spätestens jetzt steht für so manches<br />
Kind fest - ich werde mal Feuerwehrmann!<br />
Ihren „Brand“ löschten dann auch alle Besucher der Abendveranstaltung.<br />
Eine 1-Euro-Party, die zum Großteil von Nick´s Bierstube organisiert wurde,<br />
war der Abschluss dieses erlebnisreichen Tages. Mit Hilfe von vielen<br />
Sponsoren konnte eine Tombola organisiert werden, deren erster Preis eine<br />
Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Berlin war.<br />
Den Erlös dieser Tombola in Höhe von 180,00 Euro stellte die Familie<br />
Nowotnick der Kindertagesstätte „Märchenland“ zur Verfügung. Ein<br />
Dankeschön an Heike Noack, die noch so manchen Abendbesucher zum<br />
Kauf von ein paar Losen überreden konnte.<br />
Durch die AWO- Organisatoren wurde noch als weiterer Höhepunkt am<br />
Abend vorbereitet - „Travestie mit Lady S“ - die wohl allen Anwesenden<br />
viel Spaß und Freude bereitete.<br />
Viele Helfer und Sponsoren wurden schon im Beitrag genannt. Ohne ihre<br />
Hilfe hätten wir dieses Fest nicht in diesem Umfang organisieren können.<br />
Deshalb noch einmal unser herzlichstes Dankeschön.<br />
Hier noch einmal die Sponsoren auf einen Blick:<br />
• Bäckerei Loos<br />
Landrätin Petra Kockert<br />
China- Imbiss Tran Ngog Bau<br />
Getränkestützpunkt A. Koppen<br />
Zahnärztin M. Strauß<br />
Bezirksschornsteinfegermeister H. Freudenberg<br />
Ingenieurbüro L. Lehmann<br />
R+V Versicherung L. Hehl<br />
Allianz- Versicherung R. Arnold<br />
Friseursalon A. Kinne<br />
Grillhaus K. Petschick<br />
Bürgermeister U. Witschas<br />
Drogeriemarkt Schlecker<br />
Zamperverein <strong>Lohsa</strong><br />
Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />
Swanenberg und Co Bau GmbH<br />
Eigenbetrieb<br />
Feuerwehr<br />
Wir hoffen, dass wir keinen Sponsor vergessen haben, wenn doch, so<br />
bitten wir um Entschuldigung.
Seite 18 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Nachbetrachtung zum Silberseepokal<br />
im Schäferhundessport<br />
der Ortsgruppe <strong>Lohsa</strong><br />
Am 07. Mai und 08. Mai <strong>2005</strong> fand bei uns auf dem Hundeplatz<br />
in Litschen unser jährlicher Silberseepokal statt. Dieser stand<br />
ganz im Zeichen des 10. Jahrestages unserer Ortsgruppe.<br />
Schirmherr dieser Veranstaltung war der Bürgermeister der<br />
Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>, Herr Udo Witschas.<br />
Neben Teilnehmern aus unserer Ortsgruppe fanden sich auch<br />
Sportlerinnen und Sportler aus anderen Ortsgruppen ein, z.B.<br />
aus Zittau, Senftenberg, Lauta und Rochlitz.<br />
Bevor die Sieger feststanden, gab es spannende Kämpfe um<br />
jeden Punkt beim Fährten, in der Unterordnung und beim Schutzdienst.<br />
Großer Gewinner dieses Pokalkampfes war der Sportfreund<br />
Merkel aus Zittau mit Schäferhund Arthus vom Grenzwolf. Er holte<br />
sich den Gesamtpokal und wurde Bester im Fährten und im<br />
Schutzdienst. Er schaffte gleichzeitig die Qualifikation zur<br />
Sachsenmeisterschaft 2006.<br />
Den 2. Platz belegte Birgit Lehmann aus Senftenberg mit ihrem<br />
Malino Utz und wurde gleichzeitig Beste in der Unterordnung.<br />
Den 3. Platz belegte Olaf Krüger aus Lauta mit Malino Cira.<br />
Erstmals trugen wir den Wettbewerb in der Begleithundprüfung<br />
aus, die der Sportfreund Kay Rössel aus unserer Ortsgruppe<br />
mit Schäferhund Panther vom Balakteich gewann.<br />
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen zu bedanken,<br />
die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben,<br />
unter anderem bei Herrn Heinz Pachow bei der Bereitstellung<br />
des Fährtengeländes sowie dem Jagdkollektiv.<br />
Natürlich gab es zum 10. Jahrestag unseres Bestehens einen<br />
gemütlichen Teil, der begann am Samstagabend mit Auszeichnungen<br />
von Sportfreundinnen und -freunden für langjährige Amtstätigkeit.<br />
IMPRESSUM <strong>2005</strong><br />
» Heimatkurier «<br />
Amtsblatt der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>, mit den <strong>Ortsteil</strong>en Dreiweibern,<br />
Driewitz, <strong>Friedersdorf</strong>, Groß Särchen, Hermsdorf/Spree,<br />
Koblenz, Lippen, Litschen, <strong>Lohsa</strong>, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling,<br />
Weißig und Weißkollm, erscheint in der LAUSITZER HEIMAT-<br />
VERLAG Zimmermann KG, 02829 <strong>Friedersdorf</strong>, Ortsstr. 91,<br />
Tel./Fax 03 58 29 / 6 04 91,<br />
e-mail: lausitz91verlag@compuserve.de<br />
Herausgeber: Bürgermeister der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Herr Udo<br />
Witschas. Redaktion und Anzeigen: LAUSITZER HEIMATVERLAG<br />
Zimmermann KG, Sylvia Hielscher und Liane Tischer, verantwortlich<br />
für Redaktion und Anzeigen, außer Informationen der Gemeinde,<br />
Organisationen, Kirchen, Zuschriften von Bürgern u.ä. Für<br />
eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.<br />
Ansprechpartner der Gemeinde: Martina Schneider, Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Lohsa</strong>, Hauptstr. 27, Zimmer 6,<br />
Telefon: 03 57 24 / 5 02 41.<br />
Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8.<br />
L<br />
Erscheinungsweise: jeden Monat;<br />
H Copyright LAUSITZER HEIMATVERLAG V<br />
Zimmermann KG<br />
Es waren: Peter Rössel, Dietmar Kugel, Viola Püchel, Detlef<br />
Thomas, Eberhard Sprigade und Dieter Rich.<br />
Weiterhin konnte<br />
dem Sportfreund<br />
Rich das Hundesportabzeichen<br />
in<br />
Bronze überreicht<br />
werden.<br />
Heike Fischer, K.-<br />
Heinz Kloß und Kay<br />
Rössel erhielten<br />
Auszeichnungen für<br />
langjährige gute<br />
Mitarbeit. Auf dem Bild einige der Ausgezeichneten<br />
Als Nächstes besuchten uns Erna und Hedwig aus Groß Särchen,<br />
die erstaunt waren, dass es bei uns eine Lachmöwe gab,<br />
und hielten danach einigen Mitgliedern auf ihre witzig-ironische<br />
Art den Spiegel vors Gesicht, was von den anderen natürlich mit<br />
Lachen quittiert wurde.<br />
Als weiteren Höhepunkt führten die Herren der Schöpfung eine<br />
Sommer- und Bademodenschau vor, bei der Karl Lagerfeld oder<br />
Versace vor Neid erblasst wäre.<br />
Sommer- und Bademodenschau<br />
Es war im Allgemeinen ein gelungener Abend und hat allen<br />
sehr viel Spaß bereitet und es gab auch keine „Beeinträchtigungen“,<br />
um am Sonntag den Wettkampf fortsetzen zu können.<br />
Die Siegerehrung wurde vom Schirmherrn dieser Veranstaltung,<br />
Herrn Bürgermeister Udo Witschas, vorgenommen. Damit endeten<br />
zwei schöne Tage für alle Beteiligten.<br />
�������� ���� ������ ���<br />
Dieter Rich, Vorsitzender<br />
dass der Sohn des ehemaligen Eigentümers des<br />
Schlosses Hermsdorf, Herr Gerd-Heinrich Apel, das<br />
Stammhaus seiner Familie in Ermlitz bei Leipzig<br />
wiedererworben und restauriert hat?<br />
Wenn Sie mehr wissen wollen, besuchen Sie uns im<br />
Zejler-Smoler-Haus …….<br />
Ihr Förderverein Begegnungsstätte<br />
„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.
Seite 19 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Auf den Spuren des Krabat<br />
Fahrrad Erlebnis-Tour zum Krabat-Fest am 9. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong><br />
Zu einer neuen Aktion im Rahmen des diesjährigen KRABAT- Festes, einer<br />
Fahrrad-Erlebnistour für Teams und Familien, laden die Organisatoren KRABAT<br />
e.V., Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit, die AOK und Little John Bikes<br />
alle radelbegeisterten Leute, egal ob Klein, Groß, Jung oder Alt, ein.<br />
Willkommen sind alle Interessenten, egal ob Freizeit- Radler oder „harte“<br />
Biker. Wichtig ist Spaß an der Sache und ein Team oder eine Familie.<br />
Einzelpersonen können nicht starten, denn die Tour erfordert ein Team,<br />
das aus mindestens 2 Personen besteht.<br />
Die Veranstalter haben zum Thema Krabat und Fahrrad eine Menge Überraschungen<br />
parat, damit dieser Tag zu einem echten Erlebnis wird. So sind<br />
unterwegs Stationen eingeplant, bei denen es gilt, Cleverness zu beweisen.<br />
Geschicklichkeit, technisches Geschick und fahrerisches Können sind<br />
ebenso gefragt. Zusätzlich findet die Veranstaltung im Rahmen der<br />
bekannten AOK- Pfundskur statt. Also ein zusätzlicher Grund zu sportlicher<br />
Betätigung und zum Fitness-Training auf und mit dem Drahtesel. Weil<br />
dies wirklich ein guter Anlass ist, hat Landtagspräsident Erich Illtgen die<br />
Schirmherrschaft übernommen.<br />
❁ Hindernisparcours für eure ferngesteuerten Autos<br />
RENAULT Autohaus Sarodnick<br />
Kolonie 12 • <strong>02999</strong> Weißkollm • Tel.: 035724 / 5 06 21<br />
www.autohaus-sarodnick.de • „Einer aus Weißkollm“<br />
Bei der Veranstaltung handelt es sich nicht um einen leistungssportlichen<br />
Event oder eine Wettfahrt. Trotzdem erhalten die Teilnehmer mit den meisten<br />
Punkten Preise und es gibt einen Pokal zu gewinnen.<br />
Der Spaß an der Sache und das Erleben der Landschaft in der Krabat-<br />
Region stehen im Vordergrund. Teilnehmen können auch Familien mit<br />
Kindern, wenn diese in der Lage sind, die Strecke, die in der einfachen<br />
Version rund 25 km lang und mit einem wahlweisen Schlenker auf ca. 30<br />
km Länge kommt, zu bewältigen.<br />
Unterwegs gibt es Getränke, einen preisgünstigen Imbiss und eine Menge<br />
Spaß an verschiedenen Stationen. Gefragt sind Wissen, Geschicklichkeit<br />
und Cleverness. Mit einer Land- bzw. Stationskarte geht es auf die Tour.<br />
Begleitet werden die Teilnehmer von einem Pannenservice von Little John<br />
Bikes, der eventuell defekte Drahtesel wieder auf die Beine bzw. auf die<br />
Räder bringen kann. Teilnehmerbeitrag für Erwachsene 3 , für Kinder ab<br />
14 Jahre 1 , darunter frei.<br />
Für die Tour können nach Voranmeldung auch Leihräder geordert werden.<br />
Allerdings ist dazu eine Vorab-Anfrage bzw. Bestellung notwendig.<br />
Also, alles auf zum Radeln in der Krabat-Region!<br />
Informationen gibt es beim Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. ,<br />
Tel. 03594- 707460 (Birgit Kretschmer, Steffi Jung) oder beim KRABAT-<br />
Verein, 03578-784696. Anmelden kann man sich telefonisch beim Netzwerk<br />
oder online unter birgit.kretschmer@kijunetzwerk.de.<br />
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Dorfstr. 9 • <strong>02999</strong> Weißkollm • Tel.: 03 57 24 / 5 17 55<br />
Di - Fr.: 10 - 17 Uhr, Sa.: 10 - 14 Uhr
Seite 20 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Groß Särchen<br />
Seniorengruppe Groß Särchen<br />
Veranstaltungen<br />
06.07.05 um 15:00 Uhr treffen sich die Kegelfreunde<br />
auf „Dobritzkis“ Kegelbahn. Alle interessierten<br />
Senioren sind herzlich eingeladen.<br />
20.07.05 Auf zur Radtour!<br />
Liebe Senioren, wir starten Mittwoch, den<br />
20.07., 14.30 Uhr, an der „Eiche“ und fahren<br />
bis zum Parkplatz Koblenzer Straße, wo<br />
wir uns mit den dort wohnenden Senioren<br />
treffen. Danach geht es entlang der Teiche<br />
bis zu unserem Ziel. Also, gutes Wetter<br />
eingepackt!<br />
Genesungs Herzliche Grüße und Genesungswünsche<br />
wünsche: allen Senioren, denen es zurzeit nicht so<br />
gut geht.<br />
Danke! Wir bedanken uns auf diesem Wege einmal<br />
ganz herzlich bei allen Mitgliedern des gemischten<br />
Chores des Heimatvereins und den<br />
Frauen der Senioren-Akkordeongruppe, welche<br />
auch in unseren Nachbargemeinden mit<br />
Gesang und Spiel Freude brachten.<br />
Ihre ehrenamtlichen Betreuer<br />
Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek<br />
in der Gemeinde Groß Särchen<br />
in die Schule Koblenzer Straße 11<br />
Dienstag von 14:00 - 17:00 Uhr.<br />
Im Angebot z.B. „Dschungelkind“ von Sabine Kuegler, was<br />
unvorstellbar scheint - Sabine Kuegler hat es erlebt.<br />
Als Tochter deutscher Sprachforscher und Missionare 1972<br />
in Nepal geboren, verbrachte sie ihre Kindheit im Dschungel<br />
von West-Papua (Indonesien) bei einem vergessenen<br />
Stamm. Bis zu ihrem siebzehnten Lebensjahr kannte sie<br />
keine Autos, kein Fernsehen und keine Geschäfte.<br />
Bis bald!<br />
Frau Stiller<br />
Litschen<br />
Der nächste Bastelabend findet am 07.07.<strong>2005</strong><br />
statt.<br />
Die Radlerfrauen treffen sich am 14.07. um 13:30<br />
Uhr und am 29.07. um 13:00 Uhr am Bushäuschen<br />
- Dorfmitte.<br />
Brigitte Marko<br />
Hermsdorf/Spree<br />
Dorffest <strong>2005</strong> in Hermsdorf/Spree<br />
In diesem Jahr organisierte der Heimatverein Hermsdorf/Spree e.V.<br />
gemeinsam mit der Jugend und der Freiwilligen Feuerwehr das Dorffest<br />
am 21. und 22. Mai. Den Termin nahm die Gemeindeverwaltung zum<br />
Anlass, die (fast) fertig gestellte Straße „Zur Mühle“, unser leider letztes<br />
Projekt im Förderdorfprogramm, offiziell zu übergeben.<br />
Als Gäste konnten die Landrätin, Frau Kockert und der Leiter des Amtes<br />
für Ländliche Entwicklung, Herr Schäfer, begrüßt werden. Die Weihe<br />
durch den Pfarrer der Ev. Kirchgemeinde Königswartha, Herrn Kecke,<br />
war sehr feierlich. Der Posaunenchor gab der Eröffnung den festlichen<br />
Rahmen. Das Durchtrennen des Bandes zur offiziellen Freigabe der Straße<br />
übernahm neben unserem Bürgermeister Udo Witschas und der Landrätin,<br />
Frau Kockert, unser mit 93 Jahren ältester Anwohner der Straße „Zur<br />
Mühle“, Herr Max Hoffmann. Mit einem Glas Sekt stießen alle auf das<br />
Gelingen des großen Bauvorhabens an. Im Anschluss gab unser<br />
Dorfplaner, Herr Kühfuss, einen Überblick über die Zeit der Dorfentwicklung<br />
von den ersten Planungen im Jahr 1999 bis zum leider vorzeitigen<br />
Ende im Jahr 2004.<br />
Beim sportlichen Teil des Festes konnten wir wieder viele Teilnehmer zum<br />
nun schon traditionellen „Eichberglauf“ über 4,1 km begrüßen. Hier<br />
gewannen bei den Männern Frank Förster, bei den Frauen Daniela Kubitz<br />
und bei den unter I8-Jährigen Sascha Glock. Unser Bürgermeister Udo<br />
Witschas, der gleichzeitig der Schirmherr unserer Veranstaltung war,<br />
spendierte die Siegerpokale.<br />
Am Nachmittag waren für die Kleinen Basteln mit Frau Balzer und Freundin<br />
aus Weißig sowie Spiele von der Jugendfeuerwehr angesagt. Für das<br />
leibliche Wohl waren unter anderem Wildschwein am Spieß und leckerer<br />
Kuchen im Angebot, den wieder einmal unsere Hermsdorfer Strickfrauen<br />
gebacken haben. Frank Förster und Dietmar Rachel sorgten mit den von<br />
ihnen bereitgestellten Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften für das<br />
Gelingen des „Trabbiziehens“ und des Crash-Wettbewerbs. Das Wasserballtunier<br />
der Jugend-Feuerwehr machte allen Mitwirkenden, aber vor<br />
allem den trocken gebliebenen Zuschauern, viel Spaß. Das Maibaumwerfen<br />
fiel leider aufgrund des einsetzenden Regens im wahrsten Sinne des<br />
Wortes ins Wasser, was aber Silvio Roscher nicht davon abhielt, Maibaumkönig<br />
zu werden.<br />
Unser Hermsdorfer Jugendklub sponserte die „Eichbergpokale“ für die<br />
Sieger des Löschangriffs am Sonntag. Als Sieger gingen hier die Kameraden<br />
der FFw aus Saalau hervor.<br />
Als lustige Einlage hatten die Kameraden aus Litschen einen Löschangriff<br />
von anno dazumal nachgestellt, wofür wir ebenfalls danke sagen wollen.<br />
Wir möchten weiterhin den Kollegen vom Eigenbetrieb der Gemeinde<br />
<strong>Lohsa</strong> für die Vorbereitung des Festplatzes und die Zurverfügungstellung<br />
der Tische für unsere Stände danken. Herr Böhm unterstützte uns mit der<br />
Getränkeversorgung und Silvio Müller bei der Beschallung. Steffen Mörbe<br />
und Mario Greibig gilt unser Dank für die Durchführung des Sägewettbewerbs<br />
und Manfred Hoffmann für die notwendigen Besorgungsfahrten<br />
mit seinem LKW.<br />
Ein solches Fest ist nur durch tatkräftigen Einsatz vieler freiwilliger Helfer<br />
möglich. Ganz besonders möchten wir den Mitgliedern des Jugendklubs<br />
und der Freiwilligen Feuerwehr danken, ohne die die Durchführung des<br />
Festes und insbesondere der Tanzveranstaltung nicht möglich gewesen<br />
wären.<br />
Allen Helfern, auch den hier nicht namentlich genannten, noch einmal<br />
herzlichen Dank und im nächsten Jahr wieder gutes Gelingen!
Seite 21 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Koblenz<br />
Veranstaltungen im <strong>Juli</strong><br />
am 07.07.<strong>2005</strong> zur Fahrradtour um den<br />
Dreiweibschen See.<br />
Abfahrt: 11:30 Uhr Feuerwehrdepot<br />
Bitte Meldung zur Essenbestel-lung.<br />
am 12.07.<strong>2005</strong> zum Fahrradausflug<br />
nach <strong>Friedersdorf</strong>; Besuch des Kräutergartens<br />
mit Überraschungen<br />
Abfahrt: 17:30 Uhr Feuerwehrdepot<br />
an 21.07.<strong>2005</strong> um 15:00 Uhr<br />
Kegelbahn Groß Särchen<br />
Wir bitten, wie immer, um eine rege Teilnahme und viel Freude,<br />
Unterhaltung, Gemeinsamkeiten bei unseren Veranstaltungen.<br />
Wir bedanken uns bei allen Gestaltern, Organisatoren,<br />
Durchführenden beim super gelungenen Kinderfest am<br />
11.06.<strong>2005</strong> und den vielen Überraschungen aus den eigenen<br />
Reihen. Wir freuen uns schon heute über weitere Aktivitäten<br />
für das Dorf und deren Gäste.<br />
Im Namen des Vorstandes des Frauenvereins<br />
Monika Pakoßnick<br />
Koblenzer auf Erkundungstour in ihrer neuen<br />
Einheitsgemeinde<br />
Seit dem 01. Januar <strong>2005</strong> ist Koblenz Teil der Einheitsgemeinde<br />
<strong>Lohsa</strong>, die mit 15 <strong>Ortsteil</strong>en die größte Flächengemeinde in<br />
Sachsen darstellt. Um die Sehenswürdigkeiten dieses Gebietes<br />
näher kennen zu lernen, unternahmen der Frauenverein<br />
Koblenz und der Seniorenverein Anfang Juni Fahrradrundfahrten<br />
von Koblenz über Mortka nach <strong>Lohsa</strong> und weiter nach Steinitz,<br />
Weißig und Hermsdorf. Beide Rundfahrten waren etwa 25 km<br />
lang. Die Tour des Seniorenvereins führte nach einer Stärkung<br />
in der Gaststätte „Kuhstall“ in Mortka zuerst in den „Wildgarten“<br />
am Eingang des Campingplatzes Silbersee in <strong>Friedersdorf</strong>.<br />
Wir staunten über die naturgetreu nachgebauten einheimischen<br />
Tiere, wie Wildschwein, Hirsch und Elch und die begehbaren<br />
Riesenpilze von Herrn Reinhard Jatzke, der schon am Saurierpark<br />
mitgewirkt hatte. Auf dem neuen Radweg, der extra für uns von<br />
„Kienäppeln“ befreit worden war, ging es über Steinitz zum<br />
„Fledermausschloss“ Weißig. Hier erfuhren wir bei Kaffee und<br />
Kuchen von Herrn Ulbrich Interessantes aus dem Leben der<br />
Fledermäuse, die es dort wirklich noch gibt. Von den neu gestalteten<br />
Wegweisern zum Leben Napoleons geleitet, fuhren wir auf<br />
den Eichberg zum Denkmal, das am 19.05.1913 anlässlich der<br />
100-Jahr-Feier der Schlacht am Eichberg zwischen den Truppen<br />
Napoleons und den Verbündeten Preußen und Russland eingeweiht<br />
wurde. Am Rande des Caminauer Kaolin-Tagebaues,<br />
entlang durch das Teichgebiet zwischen Caminau und Wartha,<br />
ging es dann über Wartha nach Koblenz zurück.<br />
Eine Woche später startete der Frauenverein zunächst nach<br />
<strong>Lohsa</strong> ins ZejIer-Smoler-Haus. Dort wurden wir zunächst von<br />
Frau Trentzsch und Herrn Zschorlich mit Kaffee und Kuchen<br />
bewirtet. Dort besichtigten wir die sehr sehenswerte aktuelle<br />
Ausstellung mit Postkarten unserer Gegend von Uwe Donat,<br />
Groß Särchen, Ex Libris von Rolf Lehmann, <strong>Lohsa</strong> und Zeugnisse<br />
der Postgeschichte von Siegfried Dankoff, <strong>Friedersdorf</strong>.<br />
Auch die neu gestaltete Dauerausstellung zur Geschichte der<br />
<strong>Lohsa</strong>er Umgebung und der abgebaggerten Dörfer war sehr<br />
interessant. Die Zeit war viel zu kurz, denn wir wollten noch weiterfahren<br />
den Weg an den Litschener Teichen und der Ballackmühle<br />
entlang, über Kolbitz nach Hermsdorf. Dort erwartete uns<br />
schon Herr Trentzsch, um uns die Heimatstube zur Geschichte<br />
Hermsdorfs auf seinem wunderschönen Anwesen, der<br />
ehemaligen Gutsförsterei am Kastanienweg zu zeigen.<br />
Was er hier mit seiner Frau geschaffen hat, ist wirklich einen<br />
Familienausflug wert. Auf dem Rückweg sahen wir bei Steinitz<br />
auf dem Feld mehrere Kraniche, die sich durch uns nicht stören<br />
ließen.<br />
Uns wurde bewusst, wie schön doch unsere Gegend ist und<br />
dass der Spruch „warum in die Ferne schweifen, sieh’, das<br />
Gute liegt so nah“ sich immer wieder bewahrheitet.<br />
I. Miersch<br />
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Seite 22 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
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Ein herzliches Dankeschön der<br />
Steinitzer Jugend und allen fleißigen<br />
Helfern für das<br />
11. Steinitzer Pfingstfest <strong>2005</strong><br />
Trotz launischem Maiwetter wurden dieses Jahr zu Pfingsten ca. 3500<br />
Besucher nach Steinitz gelockt. Los ging es am Freitag mit dem traditionellen<br />
Bieranstich, der vom Bürgermeister der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> und jeweils<br />
von einem Vertreter der Landskron Brauerei und der Steinitzer Jugend<br />
durchgeführt wurde. Am Abend sorgte dann die Diskothek LMS mit Jens<br />
Leschnick für stimmungsvollen Tanz. Höhepunkt des Abends war der Auftritt<br />
von Olaf Berger. Er verbreitete Partystimmung und riss mit seinen<br />
Songs Jung und Alt vom Hocker.<br />
Am Samstag startete das alljährliche Fußballturnier. Sechs Mannschaften<br />
nahmen in diesem Jahr daran teil. Es gewann die Mannschaft der Steinitzer<br />
Jugend. Etwas ganz Besonderes war jedoch das Spiel der Steinitzer Damen<br />
gegen das „Alte Eisen“ des Dorfes, welches die aktiv spielenden Frauen<br />
gewannen. Nach den sportlichen Anstrengungen richtete Radio PSR die<br />
Bühne her. Das Showprogramm zog nicht nur die Jüngeren in den Bann.<br />
Nach sehr kurzem Schlaf begann am Sonntag der Kampf der Feuerwehren<br />
der umliegenden Dörfer. Sieger war die Freiwillige Feuerwehr Driewitz.<br />
Am anderen Ende des Festplatzes kamen unsere Jüngsten beim Kinderfest<br />
auf ihre Kosten.<br />
Neben verschiedenen Angeboten eines Schaustellers hatten die Frauen des<br />
Ortes wieder ein Kinderfest gestaltet, u. a. mit Schminken, Kutschfahrten,<br />
Hüpfburg, Glücksrad u.s.w.<br />
Hiermit herzlichen Dank an die Organisatoren. Der Nachmittag wurde mit<br />
einer großen Kaffeetafel eröffnet. Auch den Steinitzer Frauen möchten wir auf<br />
diesem Weg nochmals für den leckeren selbstgebackenen Kuchen danken.<br />
Anschließend stieg dann die Vorfreude auf weitere Highlights des diesjährigen<br />
Pfingstfestes. Den Anfang machte „Kristeen“ aus Hoywoy. Sie<br />
sorgte gleich zu Beginn für riesige Stimmung im Festzelt. „Die Schäfer“<br />
aus Karlsruhe tanzten und sangen sich barfuß in die Herzen der Besucher.<br />
Anschließend folgte der Auftritt von Bernhard Brink. Es wurde getanzt<br />
und geschunkelt bis spät in die Nacht.<br />
Pfingstmontag fand der „Frühschoppen für Übriggebliebene“ statt. Es kamen<br />
noch allerhand Gäste und der „Frühschoppen“ zog sich bis spät in die<br />
Nacht. Wir danken nochmals den vielen Sponsoren und Helfern, die dieses<br />
Fest ermöglichten.<br />
Vielen Dank an:<br />
Fam. Roscher<br />
Swaneberg Bau GmbH, <strong>Lohsa</strong><br />
Jugendclub Hermsdorf/Spree<br />
Fam. Spieß<br />
Fam. Rapprich<br />
Fam. Anders<br />
Fam. Barsch<br />
Fam. Weiß<br />
Fam. Katscher<br />
Fam. Czorny<br />
Frau Lehmann<br />
Fam. Wuschik<br />
FSV Steinitz<br />
Steinitzer Frauen<br />
Landfleischerei Uhyst<br />
Landfleischerei Schwarzadler<br />
Bauunternehmen Stramke,<br />
<strong>Lohsa</strong><br />
Lackiererei Pötschke, Koblenz<br />
Baetes Blumenstübl<br />
Gaststätte Lindeneck, Steinitz<br />
Metallbau & Rampenservice,<br />
Steinitz<br />
Fäkalienabfuhr, Steinitz<br />
Kosmetiksalon<br />
Elektrohändler, Steinitz<br />
Kremserfahrten, Steinitz<br />
Frisörsalon Steinitz<br />
Wasch-Bügelservice, Steinitz<br />
Heizung und Sanitär, Steinitz<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong><br />
Eigenbetrieb <strong>Lohsa</strong><br />
Bürgermeister Herr Witschas<br />
Freiwillige Feuerwehr Wartha<br />
Nuck Zeltverleih<br />
Wochenkurier<br />
Landskron Brauerei Görlitz<br />
Nick’s Bierstube, <strong>Lohsa</strong><br />
Bäckerei Olaf Palme,<br />
Groß Särchen<br />
Malermeister Belger, <strong>Lohsa</strong><br />
Fa. Altvater, Droben<br />
Reisebüro Budde, <strong>Lohsa</strong><br />
Caminauer Kaolinwerk GmbH<br />
Förderverein<br />
„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />
Ein besonderer Dank gilt der Steinitzer Jugend, die sich bereits ein dreiviertel<br />
Jahr vorher um den reibungslosen Ablauf des Festes bemüht haben.<br />
Wir freuen uns schon aufs 12. Steinitzer Pfingstfest.<br />
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Seite 23 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Weißkollm<br />
Geburtstag des Monats<br />
Zum Geburtstag des Monats laden wir alle<br />
Seniorinnen und Senioren am 05.07.<strong>2005</strong><br />
recht herzlich um 14:00 Uhr ins Gemeindestübl<br />
Weißkollm ein.<br />
Die nächste Geburtstagsfeier findet am 02.08.<strong>2005</strong> statt.<br />
Der Vorstand<br />
Frauentreff<br />
Wir laden recht herzlich zu einem gemütlichen<br />
Nachmittag am 13. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um<br />
16:00 Uhr ins Gemeindestübl Weißkollm<br />
ein.<br />
Hallo Bastelfrauen<br />
von Weißkollm und Umgebung<br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am 29.07.<strong>2005</strong><br />
Die Veranstalter<br />
Unser nächster Bastelabend findet am Dienstag, dem<br />
12.07.<strong>2005</strong>, um 19:00 Uhr im Gemeindestübl Weißkollm<br />
statt.<br />
Es können Gefäße, wie Vasen oder Ähnliches, in 3D-<br />
Technik gestaltet werden.<br />
Wir hoffen auf rege Beteiligung.<br />
Die Organisatoren<br />
„Opi und Oma Erna“ bedanken sich!<br />
Für die vielen Glückwünsche, Blumen<br />
und Geschenke anlässlich unserer<br />
��������� ��������<br />
bedanken wir uns ganz herzlich bei unseren Kindern,<br />
Enkeln, Urenkeln, Verwandten, Freunden und Bekannten.<br />
Für die schönen Darbietungen zu unserem Fest ein großes<br />
Dankeschön an die Kegelfrauen, an Antje mit ihren<br />
Powerladys und D.J. Tüte mit seinen Jungs.<br />
Und nicht zuletzt ein großes Lob an das<br />
Team der Gaststätte Pehse „Zur Friedenseiche“<br />
für die sehr gute Bewirtung.<br />
Erna und Siegfried Tuppatsch<br />
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am 11.07.<strong>2005</strong> um 19:30 Uhr<br />
in der Gaststätte „Waldblick“ Driewitz<br />
Tagesordnung:<br />
- Auswertung Einwohnerversammlung OT Lippen<br />
- Vorbereitung Dorfbegehung (am 13.07.<strong>2005</strong>) OT Driewitz<br />
- Stand der Maßnahmen OT Driewitz/Lippen<br />
- Bürgerfragestunde<br />
- Sonstiges<br />
Öffentliche Ortsbegehung im OT Driewitz am 13.07.<strong>2005</strong> um 16:00<br />
Uhr mit Vertretern der Gemeindeverwaltung.<br />
Treffpunkt: Gaststätte „Waldblick“<br />
Sora, Ortsvorsteher
Seite 24 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Historisches aus dem Kreis Hoyerswerda<br />
aus dem Archiv der Evangelischen Kirche<br />
Nr. 98.<br />
Bekanntmachung.<br />
Betreffend die Korrespondenz nach Orten ohne<br />
Postanstalt.<br />
Vom 1. März c. ab ist den Korrespondenten, welche ihren<br />
Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, allgemein gestattet, ihre Postsendungen<br />
auch von solchen Postanstalten abholen zu lassen, deren Landbestellbezirk<br />
den betreffenden ländlichen Ort nicht einschließt.<br />
In Folge dieser aus den Kreisen des betheiligten Publikums<br />
wiederholt beantragten Verkehrserleichterung, muß die Spedition der Postsendungen<br />
nach Orten, an welchen Postanstalten sich nicht befinden,<br />
nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse bezeichneten<br />
Distributations=Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung<br />
dieser Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen<br />
Angabe können leicht Verzögerungen in der Ueberkunft der Postsendungen<br />
herbeigeführt werden.<br />
Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten<br />
nothwendig, daß die Absender von Postsendungen, welche nach Ortschaften<br />
ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen<br />
Bestimmungsorte thunlichst noch diejenige Postanstalt angeben,<br />
von welcher aus die Bestellung an den Adressaten bewirkt wird,<br />
bezw. die Abholung erfolgt.<br />
Zur Förderung dieses Zwecks wird es beitragen, wenn Korrespondenten,<br />
an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet,<br />
diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das<br />
gedachte Erfordernis aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch<br />
Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.<br />
Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem<br />
Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein dem theilweise<br />
bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden<br />
Briefen bei der Orts= und Datumsangabe den Namen des Postortes hinzuzufügen,<br />
durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.<br />
Berlin, den 8. Februar 1871.<br />
General=Postamt.<br />
Stephan.<br />
_______________<br />
Nr. 99.<br />
Betr. das Ausschreiben der vier ältesten Jahrgänge<br />
der Landwehr, sowie die gute<br />
Verpackung der zurückzusendenden<br />
Militär=Bekleidungsstücke.<br />
Laut Allerhöchster Kabinets=Ordre vom 5. März c. werden<br />
nach Durchführung der Demobilmachung die Jahrgänge 1854, 1855, 1856<br />
und 1857 (bis incl. 30. März 1858 Eingetretene) zum Landsturm ausscheiden<br />
und wird im Laufe des Sommers eine außerordentliche Kontroll=Versammlung<br />
stattfinden, worüber die näheren Bestimmungen noch<br />
später bekannt gemacht werden.<br />
Von sämmtlichen Mannschaften dieser vier Jahrgänge sowie<br />
der 1863 eingetretenen, sind die Landwehr=Pässe resp. Reserve=Paß<br />
und der Entlassungsschein pro 1870/71, wo ein solcher besonders ausgefertigt<br />
ist, bei der Anmeldung einzusenden; diejenigen Mannschaften dieser<br />
Kategorie, von denen bereits der Entlassungsschein eingesandt ist,<br />
haben die Landwehr=Pässe sofort an die Kompagnie nachzusenden.<br />
Sämmtliche mit Montirungsstücke in die Heimath Entlassenen<br />
(nicht die auf unbestimmte Zeit Beurlaubten) haben diese stets sofort<br />
an die resp. Truppentheile - vom 2. Bataillon (Muskau) 6. Landwehr=Regiments<br />
an „das Königliche Bezirks=Kommando zu Muskau“ -<br />
durch Vermittlung der Ortsgerichte unter dem Rubrum „Militaria“ wohl<br />
verpackt in Leinwand abzusenden.<br />
Eine Benutzung der Hemden, des Futters u. s. w. als<br />
Emballage wird mit Arrest bestraft. -<br />
Die Kommunen und Ortsgerichte wollen dies in geeignete<br />
Weise den militärpflichtigen Mannschaften bekannt machen und für eine<br />
schleunige Rücksendung der Militär=Bekleidungsstücke sorgsam eintreten.<br />
Hoyerswerda, den 13. April 1871.<br />
Königliche Landwehr-Bezirks-Kompagnie.<br />
Grande, Bezirksfeldwebel.<br />
Öffnungszeiten<br />
der Bibliothek in <strong>Lohsa</strong><br />
Zejler-Smoler-Haus, Am Markt 7<br />
<strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, Tel. 03 57 24 / 5 02 56<br />
Montag: 09:00 - 18:00 Uhr<br />
Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr<br />
Dienstag: 11:00 - 13:00 Uhr Grundschule Weißkollm<br />
Am Donnerstag, dem 28. <strong>Juli</strong>, bleibt die Bibliothek aus<br />
organisatorischen Gründen geschlossen!<br />
Bücherflohmarkt<br />
antiquarischer Literatur oder die Nutzung der Medien<br />
unserer Bibliothek während der<br />
Bibliotheksöffnungszeiten.<br />
URLAUBSZEIT - REISEZEIT - LESEZEIT<br />
Alle Reiseziele gesucht und gefunden ???<br />
��natürlich in der Bibliothek und dazu<br />
Urlaubslektüre...<br />
Beverley Harper: „Herz von Afrika“<br />
Der zweijährige Alex geht bei einer Safari in<br />
der Wüste Kalahari verloren. Buschmänner<br />
finden das Kind, versorgen es und bringen<br />
es nach Wochen zu den Eltern zurück. In der<br />
Hand hält Alex einen Diamanten, den er in<br />
der Wüste gefunden hat. Die Faszination<br />
dieser Steine wird ihn sein Leben lang nicht<br />
verlassen. Er kehrt immer wieder in die Wüste<br />
zurück – um sein Glück zu suchen.<br />
Beverley Harper, geboren 1943 in New South Wales, Australien,<br />
zog mit 26 Jahren nach Afrika und blieb dort fast 20 Jahre – in<br />
Botswana, Malawi und Südafrika. Sie erzählt in ihrem großen<br />
Afrika-Roman von der Diamantensuche, der Kultur und<br />
Sprache der Buschmänner und ihrer Heimat Botswana, dem<br />
„Herz von Afrika“.
Seite 25 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
Kirchliche Nachrichten<br />
"...rund um den <strong>Lohsa</strong>er<br />
Kirchturm"<br />
Monatsspruch <strong>Juli</strong>:<br />
„Keinem von uns ist Gott fern“.<br />
Apostelgeschichte 17, 27<br />
Gottesdienste im <strong>Juli</strong>:<br />
03.07. 6. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />
10.07. 7. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Gottesdienst <strong>Lohsa</strong><br />
11:00 Uhr Gottesdienst Weißkollm<br />
17.07. 8. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Gottesdienst<br />
24.07. 9. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Gottesdienst<br />
31.07. 10. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Gottesdienst<br />
07.08. 11. Sonntag nach Trinitatis<br />
09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />
Frauenkreis <strong>Lohsa</strong><br />
Montag, den 18. <strong>Juli</strong>, um 15:00 Uhr im Gemeinderaum.<br />
Männerabend<br />
Dienstag, den 19. <strong>Juli</strong>, um 18:00 Uhr im Gemeinderaum.<br />
Gottesdienst im AWO Pflegewohnheim - <strong>Lohsa</strong> Kindergartenweg:<br />
Dienstag, den 12. <strong>Juli</strong>, um 15:00 Uhr im Andachtsraum<br />
Gottesdienst.<br />
Achtung!<br />
Im August gestalten<br />
wir unsere<br />
Ausstellung<br />
neu.<br />
Wir haben in dieser Zeit<br />
unsere gewohnten<br />
Öffnungszeiten<br />
und beraten<br />
Sie gern.<br />
Veränderte Öffnungszeiten für das Kirchenbüro<br />
Der Gemeindekirchenrat beabsichtigt, ab 01. <strong>Juli</strong> das Kirchenbüro<br />
mit einer neuen Mitarbeiterin zu besetzen. In diesem Zusammenhang<br />
werden die Öffnungszeiten neu geregelt. Diese<br />
neuen Öffnungszeiten sind noch nicht festgelegt. Sobald dies<br />
geschehen ist, werden sie in den Schaukästen (Pfarrhaus, Kirche,<br />
Friedhof) veröffentlicht.<br />
Überweisungen - Friedhof <strong>Lohsa</strong><br />
Mit der Übertragung der Verwaltung des <strong>Lohsa</strong>er Friedhofes an<br />
die Zentrale Friedhofsverwaltung in Bernsdorf sind die Gebühren<br />
ausschließlich auf das von der Friedhofsverwaltung auf den<br />
Gebührenbescheiden angegebene Konto zu überweisen. Auf<br />
das Konto der Evang. Kirchengemeinde <strong>Lohsa</strong> bei der Ostsächsischen<br />
Sparkasse Dresden sind darum keine Friedhofsgebühren<br />
mehr zu überweisen.<br />
Bareinzahlungen im Kirchenbüro während der Bürozeiten sind<br />
weiterhin möglich.<br />
Öffnungszeiten Kirchenbüro<br />
Kirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />
Werden neu geregelt und zu gegebener Zeit in den Schaukästen<br />
bekannt gegeben.<br />
Überweisungsmöglichkeiten:<br />
NUR FÜR:<br />
- Spende - Bau - Dach - Kirche - <strong>Lohsa</strong> (Kennwort)<br />
- Kirchgeld<br />
Konto der Ev. Kirchengemeinde <strong>Lohsa</strong> bei der Ostsächsischen<br />
Sparkasse Dresden,<br />
Konto-Nr: 3000 109 128,<br />
BLZ: 850 503 00<br />
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Seite 26 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />
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