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Juli 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf

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Amtsblatt der<br />

Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

mit den <strong>Ortsteil</strong>en<br />

Dreiweibern, Driewitz, <strong>Friedersdorf</strong>,<br />

Groß Särchen, Hermsdorf/Spree,<br />

Koblenz, Lippen, Litschen, <strong>Lohsa</strong>,<br />

Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling,<br />

Weißig und Weißkollm<br />

Nr. 7 30. Juni <strong>2005</strong><br />

13. Jahrgang<br />

Allen Lesern eine schöne und<br />

erholsame Sommerzeit und allen<br />

Schülern erlebnisreiche Ferien!


Seite 2 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Bekanntmachungen der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des<br />

Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> vom 07. Juni <strong>2005</strong><br />

TOP 1 – TOP 5<br />

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Sächsischen<br />

Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit der Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> eröffnete der Bürgermeister,<br />

Herr Witschas, die Sitzung und stellte fest, dass die erforderliche<br />

Beschlussfähigkeit nach § 39 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 7<br />

Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> mit 19<br />

Stimmen für die TOPE 4 - 9 gegeben ist. Eine Befangenheit von<br />

drei Gemeinderäten wurde für den Tagesordnungspunkt 10 –<br />

Beschluss-Nr. 49-06/05 gemeldet. Demzufolge ist für den TOP<br />

10 eine Beschlussfähigkeit mit 16 Stimmen gemäß § 42 Abs. 2<br />

SächsGemO gegeben. Die ordnungsgemäße Einberufung der<br />

Sitzung erfolgte frist- und formgerecht. Der Gemeinderat bestätigte<br />

die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.05.<strong>2005</strong>. Der<br />

Bürgermeister verlas die weitere Tagesordnung.<br />

TOP 6<br />

Beschluss - Nr. 45-06/05<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt die als<br />

Anlage beigefügte Satzung zur Änderung und Erstreckung der<br />

Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 01.12.2004, veröffentlicht<br />

im Heimatkurier - Amtsblatt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> Nr.<br />

12/1 vom 15.12.2004.<br />

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlossene Satzung<br />

auszufertigen, öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

anzuzeigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Für das Einleiten von Abwasser in ein Oberflächengewässer oder in<br />

das Grundwasser wird durch den Freistaat Sachsen eine Abgabe<br />

erhoben. Diese Abgabe richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit<br />

des Abwassers. Die Abwasserabgabe soll als ökonomischer<br />

Hebel auf die Verursacher von Abwasser einwirken, damit diese die<br />

Schädlichkeit oder die Menge des von ihnen produzierten Abwassers<br />

verringern. Das erwünschte Verhalten, nämlich weniger oder weniger<br />

schädliches Abwasser einzuleiten, wird mit Abgabeerleichterungen<br />

belohnt. Im vorliegendem Fall handelt es sich bei den Kleineinleitungen<br />

um Einleitungen von Schmutzwasser, welche die Grenze von 8 m³ je<br />

Tag aus Haushaltungen und ähnliche Schmutzwasser nicht überschreiten.<br />

Gemäß Abwasserabgabengesetz sind die Gemeinden an Stelle<br />

der Kleineinleiter abgabepflichtig, die weniger als 8 m³ Abwasser je<br />

Tag aus Haushaltungen oder ähnliches Abwasser in ein Gewässer<br />

oder in den Boden einleiten. Damit die Abwasserabgabe dennoch ihr<br />

Ziel, die Einwirkung auf den Verursacher, damit dieser die Schädlichkeit<br />

oder die Menge des produzierten Abwassers verringert, erreicht, eröffnet<br />

das Sächsische Abwasserabgabengesetz bzw. das Sächsische Ausführungsgesetz<br />

zum Abwasserabgabengesetz die Möglichkeit, eine<br />

Abgabe zur Deckung des der Körperschaft entstandenen Aufwandes<br />

vom Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten oder von den<br />

Einleitern zu erheben. Dies bedeutet: die Gemeinde ist zwar abgabepflichtig,<br />

jedoch muss sie nicht die Allgemeinheit mit der Abgabenlast<br />

belasten, sondern kann diese mittels Satzung auf die Verursacher<br />

abwälzen. Bei der Satzung handelt es sich somit um eine Satzung zur<br />

Entlastung der Allgemeinheit. Von dieser Ermächtigung zur Abwälzung<br />

hat die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> mit dem Erlass der Satzungen über die<br />

Erhebungen einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe aus<br />

Kleineinleitungen vom 25.02.1998, geändert durch Satzung vom<br />

17.09.2002 und vom 01.12.2004, Gebrauch gemacht. Die ehemalige<br />

Gemeinde Knappensee hat von dieser Ermächtigung dagegen keinen<br />

Gebrauch gemacht, sondern hat vielmehr die festgesetzte Abwasserabgabe<br />

zu Lasten der Allgemeinheit aus dem kommunalen Haushalt<br />

für die Verursacher beglichen. In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> wurde<br />

erstmals die Abgabe an Stelle der Kleineinleiter im Jahr 2003 auf die<br />

jeweiligen Verursacher umgelegt. Mittels einer Erstreckungssatzung<br />

ist es möglich, das Ortsrecht der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> auch auf die neuen<br />

<strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz zu übertragen, wie es auch der<br />

Eingemeindungsvertrag vorsieht. Mit dieser Erstreckungssatzung wird<br />

eine Gleichbehandlung der Einwohner unserer Gemeinde beim Heranziehen<br />

zur Abgabe gewährleistet.<br />

TOP 7<br />

Beschluss - Nr. 46-06/05<br />

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Polizeiverordnung<br />

der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>.<br />

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Die Polizeiverordnung der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> vom 22.02.1995<br />

ist gemäß § 16 SächsPolG durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Mit<br />

Erlass vom 06.05.<strong>2005</strong> hat der Bürgermeister die o.g. Polizeiverordnung<br />

für einen Monat gemäß § 14 Abs. 1 SächsPolG für das gesamte<br />

Gemeindegebiet erlassen. Infolge dessen ist es nunmehr erforderlich,<br />

eine neue für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich<br />

geltende Polizeiverordnung zu beschließen. Die hier vorliegende<br />

Verordnung berücksichtigt zum einen die seit 1995 bestehenden<br />

Veränderungen im Polizeigesetz sowie die Beanstandung des LRA<br />

Kamenz wie auch den Umstand, dass für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen<br />

und Koblenz noch die Polizeiverordnung der Stadt Wittichenau<br />

bestand.<br />

TOP 8<br />

Beschluss - Nr. 47-06/05<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Eintritt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> in<br />

die zwischen Herrn Bernd Schulze als Verpächter und dem<br />

Zweckverband „Ferienpark Knappensee“ als Pächter am<br />

05.12.1996 und am 03.06.1997 abgeschlossenen Pachtverträge<br />

unter den nachfolgenden Bedingungen zu, sodass<br />

die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> durch Vertragsübernahme an<br />

Stelle des Zweckverbandes „Ferienpark Knappensee“ die<br />

Pachtverträge mit Herrn Bernd Schulze ab dem 01.07.<strong>2005</strong><br />

fortsetzt:<br />

1. Die schriftlichen Pachtverträge sind dahingehend anzupassen,<br />

dass die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> in ihrer


Seite 3 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Eigenschaft als Pächter und Vertragspartner in dem Rubrum<br />

des jeweiligen Pachtvertrages konkret bezeichnet wird.<br />

2. Zur Grundlage des mit Herrn Bernd Schulze zu vereinbarenden<br />

Vertragseintritts nimmt der Verpächter, soweit<br />

nicht vertraglich katasteramtliche Grundstücke in ihrer<br />

Gesamtheit zur Nutzung überlassen sind, sondern lediglich<br />

Teilflächen eines Flurstückes, eine Vermessung der zur<br />

Nutzung überlassenen Flächen im eigenen Namen sowie<br />

auf eigene Rechnung/Kosten vor.<br />

3. In den nach näherer Maßgabe unter vorstehend 2. überlassenen<br />

Grundbesitz ist die Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

durch Herrn Bernd Schulze einzuweisen.<br />

4. Die nach näherer Maßgabe des jeweiligen Pachtvertrages<br />

zu zahlende Pacht ist entsprechend dem Ergebnis der<br />

Regelungen unter vorstehend 2. und 3. anzupassen.<br />

5. Die in dem jeweiligen Pachtvertrag zwischen Herrn Bernd<br />

Schulze und dem Zweckverband „Ferienpark Knappensee“<br />

vereinbarte so genannte Pachtanpassungsklausel ist durch<br />

schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verpächter und der<br />

Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> aufzuheben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig,19 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Dem ehemaligen Zweckverband „Ferienpark Knappensee“ gehörten<br />

als Verbandsmitglieder die Anrainerkommunen des Knappensees die<br />

Stadt Wittichenau, die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda und die Einheitsgemeinde<br />

Knappensee an. Bedingt durch die Mitgliedschaft der Kreisfreien<br />

Stadt Hoyerswerda befand sich der Zweckverband in der Rechtsaufsicht<br />

des Regierungspräsidiums Dresden. Allerdings war der<br />

Zweckverband nicht Eigentümer der Flächen, die er zur Durchsetzung<br />

seines touristischen und wirtschaftlichen Konzeptes benötigte. Hierfür<br />

schloss er Pachtverträge mit den Eigentümern ab. Dies sind zum einen<br />

der Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung<br />

Pirna (See- und Strandflächen) und zum anderen drei Pachtverträge<br />

mit dem Eigentümer, Herrn Bernd Schulze aus Groß Särchen. Mit der<br />

Auflösung des Zweckverbandes per Bescheid des Regierungspräsidiums<br />

vom 23.05.2003 traten die einzelnen Mitgliedsgemeinden an<br />

Hand der Belegenheit in die Rechtsnachfolge der durch den Zweckverband<br />

geschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge ein. Bedingt durch<br />

die Hauptinvestitionen auf dem Gebiet der damaligen Gemeinde Knappensee,<br />

trug dieses Verbandsmitglied auch die Hauptlast bei der<br />

Auflösung.<br />

Da weder der Rechtsanwalt des Zweckverbandes noch das Regierungspräsidium<br />

die Privatrechtsverhältnisse des Verbandes betrachtet<br />

haben, blieben diese in der Auflösung außen vor. Daraufhin einigten<br />

sich der Verbandsvorsitzende und die Bürgermeisterin der Gemeinde<br />

Knappensee auf der Grundlage eines Verbandsbeschlusses vom<br />

13.03.2002, dass die Gemeinde auch in diese Verträge eintritt. Allerdings<br />

entsprach diese Form der Einigung (trotz Verbandsbeschlusses)<br />

nicht einer korrekten Abwicklung, mit der Folge, dass die Einheitsgemeinde<br />

Knappensee zu keinem Zeitpunkt weder Rechtsnachfolger<br />

und schon gar nicht Vertragspartner des Freistaates oder des Herrn<br />

Schulze geworden ist.<br />

Diese Rechtsauffassung vertrat auch der die Gemeinde Knappensee<br />

vertretende Anwalt, mit der Folge, dass die Gemeinde Knappensee seit<br />

dem Jahr 2003 keine Pachtzahlungen mehr vornahm, denn sie war ja<br />

nicht Vertragspartner. Gestützt wurde diese Rechtsauffassung auch<br />

durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau mit dem Verlangen,<br />

dass durch die Gemeinde der Grundstückseigentümer zu veranlagen<br />

ist und nicht der Zweckverband, der sich zu diesem Zeitpunkt in Abwick-<br />

lung befand und die Geschäftstätigkeit bereits eingestellt hatte.<br />

Der Fehler bestand nun darin, dass Zahlungen unterblieben, weil die<br />

Pachtsache nicht auf die Gemeinde übergegangen war. Soweit zwar<br />

nachvollziehbar, gleichwohl blieb aber von allen Beteiligten unbeachtet,<br />

dass der Zweckverband, mind. als BGB-Gesellschaft als Vertragspartner<br />

weiterhin existierte und demzufolge zur Pachtzahlung verpflichtet<br />

gewesen wäre. Wittichenau und Hoyerswerda lehnten aber eine Zahlung<br />

ab, da nach ihrer Auffassung der Verband ordentlich aufgelöst und die<br />

Privatverträge per Verbandsbeschluss und Einigung durch Knappensee<br />

zu erfüllen waren.<br />

Das nun entstandene „Drama“ wurde insofern potenziert, da die<br />

Gemeinde, wie erwähnt, keine Zahlungen an den Verpächter mangels<br />

fehlenden Vertragsverhältnisses leistete, weil ihr demzufolge die<br />

Pachtsache, also die Flächen, nicht gehörten. Trotzdem verpachtete<br />

sie das, was sie glaubte, nicht im Besitz zu haben, an einen Unterpächter<br />

weiter.<br />

Herr Schweinert, zu diesem Zeitpunkt Beauftragter der Einheitsgemeinde<br />

Knappensee, veranlasste im September 2003 gegenüber den<br />

Verpächtern insofern Zahlungen, dass diese unter Vorbehalt und ohne<br />

Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgten, wohlwissend, dass die<br />

Gemeinde tatsächlich kein Vertragspartner für Herrn Schulze und den<br />

Freistaat waren. Letzterer hat mir nach einem viertel Jahr bestätigt, dass<br />

die Gemeinde Knappensee kein Vertragspartner des Freistaates ist.<br />

Auch der Rechtsbeistand von Herrn Schulze bestätigte dies später<br />

und verklagte im Sommer 2004 den bis dato aufgelösten Zweckverband<br />

auf Erfüllung der Verträge. In erster Instanz bestätigte das Landgericht<br />

Bautzen die Rechtsauffassung, dass der Kläger (Verpächter Schulze)<br />

keinerlei Verträge mit der Gemeinde Knappensee habe. Daraufhin ist<br />

der Anwalt des Zweckverbandes (ohne einen Beschluss der Mitgliederversammlung<br />

zu haben) in Berufung gegangen.<br />

In seiner Verhandlung am 12.04.<strong>2005</strong> bestätigte das Oberlandesgericht<br />

Dresden den Tenor der Entscheidung des LG Bautzen. Allerdings<br />

empfahl es allen Beteiligten, sich außergerichtlich bis zum 30.06.<strong>2005</strong><br />

dahingehend zu einigen, dass die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> als Rechtsnachfolgerin<br />

der Gemeinde Knappensee in die Verträge mit Herrn Schulze<br />

eintritt. Eine Entscheidung des OLG Dresden ist für den 12. <strong>Juli</strong><br />

vorgesehen.<br />

Natürlich ist dem Kläger egal, ob er seine Pachtverträge durch den an<br />

diesem Punkt nicht aufgelösten Zweckverband oder direkt durch die<br />

Einheitsgemeinde Knappensee - jetzt <strong>Lohsa</strong> - erfüllt bekommt. Die<br />

bestehenden Pachtverträge weisen den Mangel auf, dass zwischenzeitlich<br />

von Herrn Schulze Flächen verkauft wurden, vertraglich nicht<br />

angeglichen wurde bzw. sind nicht alle verpachteten Flächen für die<br />

Gemeinde (als auch für den Zweckverband) nutzbar. Des Weiteren ist<br />

die zu zahlende Pacht an Hand der eingetretenen Veränderungen neu<br />

anzupassen.<br />

Sollte der Gemeinderat nicht in die Verträge eintreten wollen, dann sind<br />

sie auch weiterhin so lange durch den Zweckverband zu erfüllen, bis<br />

das Regierungspräsidium per Bescheid den Verband auch in diesem<br />

streitgegenständlichen Punkt auflöst, was in naher Zukunft definitiv zu<br />

erwarten ist. Bis dahin muss sich die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> aber mit den<br />

Mitgliedsgemeinden auseinandersetzen, was dem o. g. Vergleichsvorschlag<br />

des OLG Dresden zufolge in der Frage der gesamtschuldnerischen<br />

Haftung erfolglos wäre. Hinzu kommt, dass die Gemeinde<br />

die beabsichtigten Ausschreibungen der Zeltplätze 1 und 2 über den<br />

Zweckverband vorzunehmen hat.<br />

Ebenfalls blieben die Verträge in den Punkten der konkreten Flächennutzung<br />

und der durch das OLG vorgeschlagenen Pachtreduzierung<br />

unverändert. Gerade hier hat die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> das Interesse einer<br />

Veränderung.<br />

Ein Einstieg in die Verträge bedeutet demzufolge, dass die Gemeinde<br />

<strong>Lohsa</strong> alleiniger Vertrags- und Verhandlungspartner von Herrn Schulze


Seite 4 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

ist und die Verträge mit den durch das Gericht vorgeschlagenen<br />

Änderungen neu fixiert werden.<br />

Die Verträge mit dem Freistaat werden zurzeit wegen Zeitablauf neu<br />

ausgehandelt und haben daher nicht die Priorität, wie die streitgegenständlichen<br />

Verträge mit Herrn Schulze.<br />

Die auch durch das OLG dargelegte gesamtschuldnerische Haftung<br />

der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> zwingt uns, dem Gemeinderat den Eintritt in die<br />

Pachtverträge vorzuschlagen. Der Verwaltungsausschuss beriet in<br />

seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.06.<strong>2005</strong> die Vorlage des<br />

Beschlusses und befürwortete sie.<br />

TOP 9<br />

Beschluss - Nr. 48-06/05<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt der Namensgebung<br />

der Kindertagesstätte Weißkollm zu.<br />

Der Name der Kindertagesstätte lautet „Spree-Mäuse“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 18 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 19 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Der Elternrat der Kindertagesstätte Weißkollm hat sich zu Beginn<br />

dieses Jahres dazu verständigt, dem Kindergarten Weißkollm einen<br />

Namen zu geben. Die Eltern wurden aufgerufen, durch Vorschläge an<br />

der Namensgebung mitzuwirken. Über die eingegangenen Namensvorschläge<br />

wurde in geheimer Wahl durch die Eltern abgestimmt. Für<br />

die Namensgebung „Spree-Mäuse“ votierte die Mehrzahl der Eltern.<br />

Auf Grund dessen entschloss sich der Elternrat, für die Kindertagesstätte<br />

Weißkollm den Namen „Spree-Mäuse“ vorzuschlagen. In der<br />

Vorberatung des Verwaltungsausschusses wurde der Gedanke, die<br />

Kinder in die Namensgebung mit einzubeziehen, durch den Bürgermeister<br />

aufgegriffen. Bei einem Besuch im Kindergarten ließ Herr<br />

Witschas die Kinder über die Namensvorschläge abstimmen, welche<br />

sich ebenfalls mehrheitlich für „Spree-Mäuse“. entschieden.<br />

TOP 10<br />

Beschluss - Nr. 49-06/05<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt den Verträgen<br />

für die Übernahme der Kindereinrichtungen<br />

- Hort Weißkollm und Kindertagesstätte Weißkollm<br />

- Kindertagesstätte Steinitz und<br />

- Kindertagesstätte „Koboldland“ – Groß Särchen<br />

durch die AWO Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH,<br />

mit Sitz in Pirna, zu.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 15 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 16 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

In der Sitzung des Gemeinderates am 10.05.<strong>2005</strong> stimmte der<br />

Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> mit Beschluss 42-05/05 der<br />

Übernahme der Kindertagesstätten der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> in<br />

freie Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt zu und ermächtigte den<br />

Bürgermeister die Vertragsverhandlungen zu führen und den Vertrag<br />

unverzüglich dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.Die im<br />

Ergebnis der Vertragsverhandlungen entworfenen Verträge zur<br />

Übernahme der Einrichtungen in die Trägerschaft der AWO und die<br />

Rahmenvereinbarungen zur Aufbringung der Betriebskosten für jede<br />

einzelne Kindereinrichtung liegen somit dem Gemeinderat zur<br />

Beschlussfassung vor. Der Verwaltungsausschuss stimmte in seiner<br />

Vorberatung am 02.06.<strong>2005</strong> der Beschlussvorlage seinerseits zu.<br />

TOP 11<br />

Anfragen und Kenntnisnahmen<br />

Die Kämmerin, Frau Liepert, informierte über die Genehmigung<br />

der Haushaltssatzung <strong>2005</strong> durch die Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Der Hauptamtsleiter, Herr Schweinert, gab eine kurze Information<br />

zur Problematik postalische Anschrift für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß<br />

Särchen und Koblenz.<br />

Seitens der Deutschen Post AG und den anderen zuständigen<br />

Behörden konnte bisher keine verbindliche Auskunft zur Anpassung<br />

der postalischen Anschrift für diese beiden <strong>Ortsteil</strong>e an<br />

die Schreibweise für unsere anderen 13 <strong>Ortsteil</strong>e unserer Einheitsgemeinde<br />

gegeben werden.<br />

Bis zum 01. Oktober wird die Anschrift <strong>02999</strong> Knappensee -<br />

Groß Särchen oder Koblenz weiterhin lauten.<br />

Nähere Informationen wird das Hauptamt dazu im Amtsblatt<br />

unserer Gemeinde im Monat <strong>Juli</strong> veröffentlichen (siehe S. 10).<br />

Information des Bürgermeisters:<br />

- Für die Gesellschafterversammlung der EGS mbH ist die<br />

Bestellung eines weiteren Vertreters unserer Gemeinde von<br />

Vorteil. Nach Anfrage an die Gemeinderäte erklärte sich der<br />

Gemeinderat Herr Peter Spieß, für diese Funktion bereit.<br />

- Der ZVON hat eine Zählung der Bedarfshaltestelle Bahnhof<br />

<strong>Lohsa</strong> über einen Zeitraum von 28 Tagen vorgenommen.<br />

Im Ergebnis dessen zeigt sich, dass die Entscheidung, den<br />

Bedarfshaltepunkt in unserer Gemeinde zu bezuschussen<br />

und damit seinen Erhalt zu sichern, richtig war. Durchschnittlich<br />

nutzen 12,5 Ein- bzw. Aussteiger den Bahnhaltepunkt<br />

<strong>Lohsa</strong> täglich.<br />

- Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zum Dreiweiberner<br />

See durch das Regierungspräsidium Dresden ist<br />

voraussichtlich in der 28. Kalenderwoche zu rechnen. Genauere<br />

und nähere Informationen werden in der nächsten<br />

Gemeinderatssitzung bekannt gegeben.<br />

- Bezüglich des Vorhabens Krabathof im <strong>Ortsteil</strong> Groß Särchen<br />

konnte trotz Anfrage des Bürgermeisters, bezüglich<br />

der Absicherung der Bewirtschaftung des Gebäudes nach<br />

Fertigstellung, keine eindeutige Aussage durch den Verein<br />

getroffen werden. Da die Mitgliederversammlung in ihrer<br />

letzten Sitzung nicht beschlussfähig war, ist nicht vor Anfang<br />

<strong>Juli</strong> mit einer Entscheidung zu rechnen. Herr Witschas wird<br />

dann zeitnah den Gemeinderat darüber unterrichten. Die<br />

Vorstandsvorsitzende gab gegenüber dem Bürgermeister<br />

zur Kenntnis, dass der Vorstand mehrheitlich das betriebswirtschaftliche<br />

Risiko ablehne.<br />

- Vor Sitzungsbeginn wurde ihm ein Antrag von 4 Gemeindeäten<br />

überreicht. In diesem wird vorgeschlagen, aufgrund<br />

eines fehlenden tragfähigen Konzeptes für die Finanzierung<br />

des Krabathofes nach der Sanierung die Forcierung<br />

des Projektes zu stoppen. Sie schlagen statt dessen den<br />

Verkauf des unsanierten Gebäudes und die Verwendung<br />

der geplanten Mittel für die Schaffung eines von Räumlichkeiten<br />

durch Umbauten der Grundschule Groß Särchen<br />

vor.<br />

Herr Witschas versprach eine Prüfung der Möglichkeiten<br />

durch die entsprechenden Ämter der Gemeindeverwaltung<br />

bis August/September dieses Jahres und betont, dass die<br />

geplanten Eigenmittel, unabhängig von der Verwirklichung<br />

des Projektes Krabathof, im <strong>Ortsteil</strong> Groß Särchen verwendet<br />

werden.<br />

- Auf Vorschlag von Gemeinderäten zur Vorstellung des


Seite 5 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Projektes Krabathof sichert er die Prüfung für die Tagesordnung<br />

der nächsten Gemeinderatssitzung zu.<br />

- Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schließung<br />

unserer Mittelschule kam es während einer Demonstration<br />

in <strong>Lohsa</strong> zu Äußerungen gegenüber der Schulqualität der<br />

Stadt Hoyerswerda. Herr Witschas distanziert sich hiervon.<br />

- Herr Gerhard Sarodnick, Initiator des Bürgerbegehrens<br />

Straße Weißkollm-Koblenz, sprach zwischenzeitlich wieder<br />

beim Bürgermeister vor. Herr Witschas sagte eine Prüfung<br />

der abgegebenen Petition hinsichtlich der Möglichkeiten für<br />

den Bau der Straße durch Anfragen an die zuständigen<br />

Behörden zu. Der Gemeinderat erklärte sich mit dieser<br />

Verfahrensweise einverstanden.<br />

- Die Ortsvorsteherin der Ortschaft <strong>Lohsa</strong>, Frau Christine Cornelius,<br />

hat aus gesundheitlichen Gründen um die Entbindung<br />

aus ihrer ehrenamtlichen Funktion und um das Ausscheiden<br />

aus dem Ortschaftsrat gebeten. Herr Witschas<br />

gab ihrem Antrag statt und dankte ihr für die langjährige<br />

engagierte Arbeit. Im Ortschaftsrat <strong>Lohsa</strong> rückt damit der<br />

als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Die<br />

Wahl eines neuen Ortsvorstehers wird zeitnah erfolgen.<br />

- Lob an die Organisatoren der Sommerparty des Jugendclubs<br />

<strong>Lohsa</strong> am letzten Mai-Wochenende<br />

Die Jugendclubmitglieder möchten vom Erlös 300,00 EUR<br />

sowie ein Spielzeug der Kindertagesstätte „Märchenland“<br />

in <strong>Lohsa</strong> spenden.<br />

- Danksagung für die wiederholt gute Organisation der<br />

Pfingstfeste in Litschen und Steinitz.<br />

- Dank an den Ortschaftsrat Hermsdorf/Spree und andere<br />

Beteiligte für die Organisation der Eröffnung/Übergabe der<br />

Straße „Zur Mühle“, welche im Rahmen des Förderdorfes<br />

saniert werden konnte.<br />

- Einweihung des Gedenksteins für das abgebaggerte Dorf<br />

Scheibe am 11. Juni <strong>2005</strong>.<br />

- Die ohne Vorinformation an die Gemeindeverwaltung erfolgte<br />

Beschilderung der Landestalsperrenverwaltung am<br />

Knappensee mit dem Hinweis auf Rutschungsgefahr hat<br />

eine starke Verunsicherung bei den ansässigen Gewerbetreibenden,<br />

Anwohnern und Touristen ausgelöst. Im Hinblick<br />

auf die Entwicklung des Fremdenverkehrs in unserer Gemeinde<br />

mit den derzeitigen touristischen Schwerpunkten<br />

Silbersee und Knappensee muss diese Verfahrensweise<br />

schnellstmöglich geklärt werden. Herr Witschas verweist<br />

auf erste Schadenersatzforderungen durch betroffene<br />

Gewerbetreibende. Zur Klärung der Beschilderung hat er<br />

bereits Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen<br />

und hofft dabei auf Unterstützung seitens des<br />

Landratsamtes und des Staatsministeriums.<br />

- Der Bürgermeister verweist auf die nächste öffentliche<br />

Gemeinderatssitzung am 12. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um 18:00 Uhr in der<br />

Aula der Mittelschule <strong>Lohsa</strong>.<br />

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung<br />

findet am 12. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um 18:00 Uhr<br />

in der Aula der Mittelschule <strong>Lohsa</strong> statt.<br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen<br />

Informationsschaukästen.<br />

Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses vom 02. Juni <strong>2005</strong><br />

Beschluss - Nr. VA 05-06/05<br />

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt<br />

den Erwerb des Flurstückes 31 der Flur 1 der Gemarkung<br />

Mortka zu einem Preis von 6.000,00 €.<br />

Verkäuferin ist die BVVG mbH Dresden, 01157 Dresden,<br />

Aussiger Str. 2-4.<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.<br />

Die Kaufpreiszahlung erfolgt in 2 Raten zuzüglich Zinszahlung<br />

für die 2. Rate bis zum 31.03.2006.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende<br />

einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Im Flächennutzungsplan unserer Gemeinde ist dieses Flurstück als<br />

Erweiterungsfläche für das Naherholungsgebiet Silbersee ausgewiesen.<br />

Eigentümer dieser und angrenzender Flächen ist die BVVG mbH,<br />

welche die Veräußerung beabsichtigt und unsere Gemeinde durch<br />

Anforderung von Stellungnahmen über ihre Verkaufsabsichten informiert<br />

hat. Seitens unserer Gemeinde wurde Interesse zum Kauf des<br />

o.g. Flurstückes bekundet, wofür durch die BVVG mbH ein Kaufpreisangebot<br />

von 6.000,00 € abgegeben wurde. Dies entspricht einem m²-<br />

Preis von 0,12 € und ist im Rahmen der Bodenrichtwertkarte annehmbar.<br />

Für die Übernahme dieses Flurstückes bzw. eines Teiles liegt<br />

bereits mit Herrn Jatzke ein Interessent vor. Er möchte seinen derzeitigen<br />

Wildlehrgarten am Silbersee um diese Ausstellungsfläche<br />

erweitern.<br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />

Technischen Ausschusses vom 02. Juni <strong>2005</strong><br />

Beschluss - Nr. TA 08-06/05<br />

Der Technische Ausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt dem<br />

Bauvorhaben Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem<br />

Grundstück in <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong> OT Dreiweibern, Gemarkung <strong>Lohsa</strong>,<br />

Flur 6, Flurstücke 165/2, 166/2 und 171/2, zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 4 Anwesende<br />

einstimmig, 4 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Der Bauherr, die Teichwirtschaft <strong>Lohsa</strong> GbR, beabsichtigt die Errichtung<br />

eines Betriebsgebäudes für Lager und Verwaltung am<br />

Speicherbecken „Dreiweibern“. Das Gebäude soll im Außenbereich<br />

errichtet werden. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für das<br />

Bauen im Außenbereich wurden seitens der LMBV mbH oben<br />

genannte Flurstücke empfohlen sowie die örtlichen Versorgungsunternehmen<br />

beteiligt.<br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Die Termine und die Tagesordnungen der nächsten öffentlichen<br />

Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den<br />

örtlichen Informationsschaukästen.


Seite 6 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

POLIZEIVERORDNUNG<br />

der<br />

Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

Inhaltsübersicht<br />

I . Allgemeine Regelungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

vom 07. Juni <strong>2005</strong><br />

II. Umweltschädliches Verhalten<br />

§ 3 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen<br />

§ 4 Tierhaltung<br />

§ 5 Verunreinigung durch Tiere<br />

§ 6Taubenfütterungsverbot<br />

III. Schutz vor Lärmbelästigungen<br />

§ 7 Schutz der Nachtruhe<br />

§ 8 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikanlagen,<br />

Musikinstrumenten und ähnlichem.<br />

§ 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />

§ 10 Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />

§ 11 Haus- und Gartenarbeiten<br />

§ 12 Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />

IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />

§ 13 Aggressives Betteln, andere öffentliche Beeinträchtigungen und<br />

Nächtigen im Freien<br />

§ 14 Schutz öffentlicher Anlagen und Straßen<br />

§ 15 Abbrennen von offenen Feuern<br />

V. Anbringen von Hausnummern<br />

§ 16 Hausnummern<br />

VI. Schlussbestimmungen<br />

§ 17 Zulassung von Ausnahmen<br />

§ 18 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 19 In-Kraft- Treten<br />

POLIZEIVERORDNUNG<br />

gegen umweltschädliches Verhalten und<br />

Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen<br />

Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von<br />

Hausnummern<br />

Aufgrund von § 9 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 und 2 des<br />

Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) i. d. F. der<br />

Bekanntmachung v. 13.08.1999 (SächsGVBl., S. 466), geändert durch<br />

Artikel 8 des Gesetzes v. 25.08.2003 (SächsGVBl., S. 330,341), zuletzt<br />

geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des<br />

Freistaates Sachsen v. 04.05.2004 (SächsGVBl., S. 147) i. V. m. § 6 des<br />

Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden<br />

(GefHundG) v. 24.08.2000 (SächsGVBl., S. 358) wird durch Beschluss<br />

des Gemeinderates vom 07.06.<strong>2005</strong> für das Gebiet der Einheitsgemeinde<br />

<strong>Lohsa</strong> in den Grenzen v. 01.01.<strong>2005</strong> die nachfolgende Polizeiverordnung<br />

erlassen:<br />

I. Allgemeine Regelungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher<br />

öffentlicher Verkehr stattfindet. Nebenanlagen, wie Wartehallen,<br />

Haltestellen, Treppen, Brücken, Geländer, Schnittgerinne, Bordsteine,<br />

Straßeneinläufe etc., die in unmittelbarem Zusammenhang mit Satz<br />

1 stehen, fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich dieser<br />

Verordnung.<br />

(2) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, insbesondere<br />

gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der<br />

Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

dienen. Zu den Grün- und Erholungsanlagen gehören unter anderem<br />

auch Verkehrsgrünanlagen, Friedhöfe und allgemein zugängliche<br />

Sportanlagen und Kinderspielplätze.<br />

II. Umweltschädliches Verhalten<br />

§ 3<br />

Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen<br />

(1) Das Anbringen von Plakaten, Beschriftungen oder Bemalungen, die<br />

weder eine Ankündigung noch eine Anpreisung oder einen Hinweis<br />

auf Gewerbe oder Beruf zum Inhalt haben, ist an Stellen, die von<br />

Flächen i. S. des § 2 oder von Bahnanlagen aus sichtbar sind, verboten.<br />

Dieses Verbot gilt nicht für das Plakatieren auf den dafür<br />

zugelassenen Plakatträgern wie Plakatsäulen, Werbetafeln, Anschlagtafeln<br />

bzw. für das Beschriften und Bemalen speziell dafür<br />

zugelassener Flächen.<br />

(2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Abs. 1<br />

geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht<br />

entgegenstehen und insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und<br />

Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit<br />

des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist.<br />

(3) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung<br />

sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von<br />

dieser Regelung unberührt.<br />

§ 4<br />

Tierhaltung<br />

(1) Tiere sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht<br />

belästigt oder gefährdet werden.<br />

(2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen<br />

Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson<br />

frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person,<br />

der das Tier, insbesondere auf Zuruf gehorcht und die zum Führen<br />

des Tieres körperlich in der Lage ist.<br />

(3) In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie<br />

allgemein in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen<br />

muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen.<br />

Zudem müssen Hunde in größeren Menschenansammlungen einen<br />

Maulkorb tragen.<br />

(4) Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter<br />

Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von<br />

Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben<br />

einen Maulkorb zu tragen.<br />

(5) Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb<br />

seines befriedeten Besitztums nur Personen überlassen, die nach


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Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines<br />

gefährlichen Hundes in der Lage sind.<br />

(6) Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch<br />

eine Person ist unzulässig.<br />

(7) Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete<br />

Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden.<br />

(8) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer<br />

Tiere, die ebenso wie diese durch Körperkraft, Gift oder Verhalten<br />

Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diesen<br />

Sachverhalt unverzüglich anzuzeigen. Abs. 7 gilt entsprechend.<br />

(9) § 28 der Straßenverkehrsordnung, § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />

sowie die Vorschriften der Verordnung des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie<br />

zum Schutz vor gefährlichen Hunden bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

§ 5<br />

Verunreinigung durch Tiere<br />

(1) Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, die Flächen i.<br />

S. von § 2, die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch<br />

ihre Tiere verunreinigen zu lassen.<br />

(2) Der Tierhalter bzw. –führer hat sein Tier von öffentlich zugänglichen<br />

Liegewiesen und Spielplätzen fernzuhalten.<br />

(3) Die entgegen Abs. 1 und 2 durch Tiere verursachten Verunreinigungen<br />

sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu<br />

beseitigen.<br />

(4) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie<br />

des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 6<br />

Taubenfütterungsverbot<br />

Tauben dürfen im Gemeindegebiet nicht gefüttert werden.<br />

III. Schutz vor Lärmbelästigungen<br />

§ 7<br />

Schutz der Nachtruhe<br />

(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, an<br />

Samstagen von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle<br />

Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den<br />

Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.<br />

(2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot<br />

des Abs. 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen die<br />

Durchführung der Arbeiten während der Nacht erfordern. Soweit für<br />

die Arbeiten nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis<br />

erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung<br />

der Ausnahme.<br />

(3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des<br />

Gesetzes über Sonn- und Feiertage bleiben von dieser Regelung<br />

unberührt.<br />

§ 8<br />

Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,<br />

Musikanlagen, Musikinstrumenten u. ä.<br />

(1) Rundfunk- und Fernsehrgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte,<br />

Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische<br />

Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere<br />

nicht unzumutbar belästigt werden.<br />

(2) Abs. 1 gilt nicht:<br />

a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien<br />

und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch<br />

entsprechen<br />

b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen.<br />

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen<br />

Verordnungen bleiben unberührt.<br />

§ 9<br />

Lärm aus Veranstaltungsstätten<br />

(1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten<br />

oder Versammlungsräumen innerhalb im<br />

Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden<br />

kein Lärm nach außen dringt, durch den andere<br />

unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls<br />

geschlossen zu halten.<br />

(2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch<br />

für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw.<br />

Versammlungsräumen.<br />

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des<br />

Gaststättengesetzes, der Sächsischen Gaststättenverordnung, des<br />

Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen<br />

Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 10<br />

Benutzung von Sport- und Spielstätten<br />

(1) Öffentlich zugängliche Sport- und Kinderspielplätze, die weniger<br />

als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit<br />

von 12.00 Uhr bis 14:00 Uhr und ab 19:00 Uhr nicht benutzt werden.<br />

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Nutzung im Rahmen von Sportveranstaltungen<br />

bzw. die Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen<br />

sowie Kinder bis zum vollendeten dreizehnten<br />

Lebensjahr. Insoweit sind die jeweiligen Nutzer allerdings dazu<br />

verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der<br />

Anwohner zu nehmen.<br />

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, der<br />

Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

und der dazu erlassenen achtzehnten Verordnung<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 11<br />

Haus- und Gartenarbeiten<br />

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören,<br />

dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr und in der Zeit von<br />

12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht<br />

durchgeführt werden. Zu den Arbeiten i. S. dieser Vorschrift gehören<br />

insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten,<br />

das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das<br />

Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten,<br />

Matratzen u. ä.<br />

(2) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie<br />

der 8. Bundesimmissionsschutzverordnung (Rasenmäherverordnung)<br />

bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

§ 12<br />

Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern<br />

(1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter<br />

(Wertstoffcontainer) ist an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis<br />

08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und<br />

Feiertagen nicht gestattet.<br />

(1) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf<br />

oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen.<br />

(2) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen<br />

Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere<br />

das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen<br />

Abfällen ist untersagt.<br />

(3) In öffentliche Papierkörbe (Abfallkörbe) dürfen nur nach Art und


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Größe, die dem Zweck entsprechen, Kleinabfälle eingeworfen werden.<br />

(4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen,<br />

des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des<br />

Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im<br />

Freistaat Sachsen bleiben unberührt.<br />

IV. Öffentliche Beeinträchtigungen<br />

§ 13<br />

Aggressives Betteln, andere öffentliche Beeinträchtigungen und<br />

Nächtigen im Freien<br />

(1) Auf Flächen i. S. von § 2 dieser Verordnung ist es untersagt<br />

a) aggressiv zu betteln,<br />

aggressives Betteln liegt bei besonders aufdringlichem Betteln<br />

vor, z. B. wenn der Bettler dem Passanten den Weg zu verstellen<br />

versucht und/oder ihn durch Zupfen oder Festhalten an der<br />

Kleidung körperlich berührt, ferner, wenn der Passant beschimpft<br />

wird, weil er nichts geben will,<br />

b) durch aggressives Verhalten, welches durch Alkohol- bzw.<br />

Rauschmittelgenuss hervorgerufen ist, z. B. besondere Aufdringlichkeit<br />

in Form von wiederholtem Anfassen oder in den Weg<br />

stellen, andere mehr als unvermeidbar beeinträchtigen,<br />

c) die Notdurft verrichten.<br />

(2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Indirekteinleitergesetzes,<br />

des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie<br />

des Ersten Gesetzes zur Abfall- und Bodenwirtschaft bleiben von<br />

dieser Regelung unberührt.<br />

(3) Auf Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung ist das Nächtigen<br />

untersagt. Zelte und Wohnwagen dürfen auf diesen Flächen nicht<br />

aufgestellt werden. Außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze<br />

dürfen sie zur Belegung nur aufgestellt werden, wenn<br />

nachweisbar sanitäre Einrichtungen benutzt werden können.<br />

§ 14<br />

Schutz öffentlicher Anlagen und Straßen<br />

(1) Es ist untersagt, Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung zu verschmutzen,<br />

zu zerstören, zu entfernen oder entgegen ihrer Zweckbestimmung<br />

zu benutzen.<br />

(2) Anlieger öffentlicher Straßen und Anlagen haben im Rahmen ihrer<br />

Anliegerpflichten darauf zu achten, dass der an ihr Grundstück<br />

angrenzende Straßenabschnitt bzw. der der öffentlichen Straße<br />

zugewandte Grundstücks- oder Gebäudeteil in einem Zustand ist,<br />

der Gefahren für Personen und Sachwerte ausschließt. Dies gilt<br />

insbesondere für die Sicherung von Kellerluken, das Ausschließen<br />

von Gefahren durch herabstürzende Gegenstände (Dachrinnen,<br />

Dachsteine, Äste u. ä.) oder unzweckmäßige Grundstückseinfriedungen<br />

(durch herausragende Nägel u. ä.) sowie von Hindernissen<br />

auf den Gehwegen.<br />

(3) Das Sichern der Bankette vor den Grundstücken durch Steine,<br />

Palisaden u. ä. ist nicht gestattet.<br />

(4) Alle Handlungen, die die Nutzung der i. S. des § 2 genannten Flächen<br />

beeinträchtigen können oder Gefahren für die Allgemeinheit<br />

darstellen können, sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für<br />

unbefugtes Manipulieren bzw. Zerstören von Verkehrszeichen,<br />

Hydranten, Schalt- und Absperrvorrichtungen öffentlicher Versorgungsanlagen<br />

u. ä. sowie das Verstellen oder Verdecken<br />

derselben.<br />

(5) Aufgetretene Schäden bzw. Gefahrenquellen, die der Anlieger nicht<br />

selbst zu verantworten hat bzw. die er nicht selbst beseitigen kann,<br />

sind unverzüglich der Ortspolizei zu melden.<br />

§ 15<br />

Abbrennen von offenen Feuern<br />

(1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der<br />

Ortspolizeibehörde erforderlich.<br />

Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer mit trockenem<br />

unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen<br />

Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten. Die<br />

Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter<br />

durch Rauch oder Gerüche entsteht.<br />

(2) Koch- und Grillfeuer auf Flächen i. S. des § 2 dieser Verordnung<br />

bedürfen der Genehmigung der Ortspolizeibehörde, ausgenommen,<br />

sie erfolgen im Zusammenhang mit Märkten und Messen oder<br />

ähnlichen Veranstaltungen, die der gewerblichen oder sonstigen<br />

Versorgung der Bevölkerung und Gästen dienen.<br />

(3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden<br />

werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen<br />

nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme<br />

Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes oder feuergefährlicher<br />

Stoffe oder gefährdeter Gebäude und Anlagen usw. sein.<br />

(4) Für das Abbrennen von Hexen-, Traditions- und sonstigen Lagerfeuern<br />

sind nur Materialien zugelassen, die keine Giftstoffe enthalten<br />

oder beim Verbrennen entwickeln. Im Übrigen sind die Vorschriften<br />

des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Ersten Gesetzes<br />

zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der<br />

Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen<br />

Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

und der dazu erlassenen Verordnungen<br />

sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des<br />

Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung<br />

zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen<br />

Wetterlagen zu beachten.<br />

V. Anbringen von Hausnummern<br />

§ 16<br />

Hausnummern<br />

(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an<br />

dem sie bezogen werden, mit von der Gemeinde festgesetzten<br />

Hausnummern in arabischen Ziffern zu versehen.<br />

(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert<br />

ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder<br />

sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer<br />

Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite<br />

des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang<br />

oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des<br />

Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen<br />

Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen,<br />

können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht<br />

werden.<br />

(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen,<br />

soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung<br />

geboten ist.<br />

VI. Schlussbestimmungen<br />

§ 17<br />

Zulassung von Ausnahmen<br />

Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die<br />

Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung<br />

zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen<br />

entgegenstehen.


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§ 18<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig i. S. von § 17 Abs. 1 des Sächsischen<br />

Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene<br />

Flächen beschriftet oder bemalt,<br />

2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere<br />

Menschen, Tiere oder Sachen belästigt oder gefährdet werden,<br />

3. entgegen § 4 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen<br />

Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen,<br />

4. entgegen § 4 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint<br />

ist bzw. einen Maulkorb trägt,<br />

5. entgegen § 4 Abs. 4 einen gefährlichen Hund nicht angeleint<br />

oder ohne Maulkorb führt,<br />

6. entgegen § 4 Abs. 5 die Führung eines gefährlichen Hundes<br />

einer Person überlässt, die körperlich und/oder geistig nicht in<br />

der Lage ist, einen solchen Hund zu führen,<br />

7. entgegen § 4 Abs. 7 gefährliche Hunde mit auf Kinderspielplätze,<br />

Liegewiesen oder in Badeanstalten mitnimmt,<br />

8. entgegen § 4 Abs. 8 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde<br />

nicht unverzüglich anzeigt,<br />

9. entgegen § 5 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen<br />

Liegewiesen oder Kinderspielplätzen fernhält,<br />

10. entgegen § 5 Abs. 3 die durch Tiere verursachten Verunreinigungen<br />

nicht unverzüglich entfernt,<br />

11. entgegen § 6 Tauben füttert,<br />

12. entgegen § 7 Abs. 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach §<br />

7 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar<br />

stört,<br />

13. entgegen § 8 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Musikinstrumente<br />

oder ähnliche Geräte so benutzt, dass andere<br />

unzumutbar belästigt werden,<br />

14. entgegen § 9 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen<br />

Lärm nach außen dringen lässt, durch den<br />

andere unzumutbar belästigt werden,<br />

15. entgegen § 10 Abs. 1 Sport- oder Spielstätten benutzt,<br />

16. entgegen § 11 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten, die die Ruhe<br />

anderer stören, an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis<br />

08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und an Sonn- und<br />

Feiertagen durchführt,<br />

17. entgegen § 12 Abs. 1 an Werktagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis<br />

08:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie an Sonn- und<br />

Feiertagen Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft,<br />

18. entgegen § 12 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände<br />

auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt,<br />

19. entgegen § 12 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in<br />

Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen<br />

Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt,<br />

20. entgegen § 13 Abs. 1 aggressiv bettelt, durch Alkohol- bzw.<br />

Rauschmittelgenuss hervorgerufenes Verhalten andere mehr als<br />

unvermeidbar beeinträchtigt oder die Notdurft verrichtet,<br />

21. entgegen § 13 Abs. 3 auf Flächen i. S. des § 2 nächtigt oder dort<br />

Zelte und Wohnwagen ohne Genehmigung aufbaut,<br />

22. entgegen § 14 Abs. 1 Flächen i. S. des § 2 verschmutzt, zerstört,<br />

entfernt oder zweckentfremdet nutzt,<br />

23. entgegen § 15 Abs. 1 und 2 ein Feuer abbrennt, obwohl er dazu<br />

keine Erlaubnis besitzt,<br />

24. entgegen § 16 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht<br />

mit den festgesetzten Nummern versieht,<br />

25. entgegen § 16 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht<br />

unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend<br />

anbringt.<br />

(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 17 zugelassen worden<br />

ist.<br />

(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 2 des Sächsischen<br />

Polizeigesetzes und § 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes<br />

mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro und<br />

höchstens eintausend Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen<br />

mit höchstens fünfhundert Euro geahndet werden.<br />

§ 19<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Polizeiverordnung tritt am 07. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> in Kraft.<br />

<strong>Lohsa</strong>, 07.06.<strong>2005</strong><br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Satzung<br />

zur Änderung und Erstreckung der Satzung über die<br />

Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe für Kleineinleitungen<br />

Aufgrund von §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159) hat der Gemeinderat der<br />

Gemeinde <strong>Lohsa</strong> am 07.06.<strong>2005</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> einschließlich der zum<br />

01.01.<strong>2005</strong> eingegliederten <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz gilt<br />

folgende Satzung:<br />

6DW]XQJVQDPH %HVFKOXVVWDJ YHU|II LP $PWVEODWW<br />

6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ HLQHU $EJDEH<br />

]XU $EZlO]XQJ GHU $EZDVVHUDEJDEH I U<br />

.OHLQHLQOHLWXQJHQ<br />

1U YRP<br />

EHULFKWLJW LQ 1U YRP<br />

§ 2<br />

Die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe für Kleineinleitungen vom 01.12.2004 wird in § 7 Abs.<br />

2 wie folgt ändert:<br />

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 2.500,00 geahndet<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Lohsa</strong>, den 07.06.<strong>2005</strong><br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO)<br />

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,


Seite 10 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Dieser Hinweis ist hiermit erfolgt und gilt für alle vorgenannten veröffentlichten<br />

Satzungen.<br />

INFORMATIONEN DES HAUPTAMTES<br />

Öffnungszeiten Freibad <strong>Lohsa</strong><br />

Das Freibad <strong>Lohsa</strong> öffnet in der Zeit<br />

vom 01.07. - 26.08.<strong>2005</strong> wie folgt:<br />

Außerhalb der Ferienzeit vom 01.07. - 17.07.<strong>2005</strong><br />

Mo - Fr 14:00 Uhr - 19:00 Uhr<br />

14:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />

Sa/So 10:00 Uhr - 19:00 Uhr<br />

10:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />

Innerhalb der Ferienzeit vom 18.07. - 26.08.<strong>2005</strong><br />

Mo - So 10:00 Uhr - 20:00 Uhr<br />

10:00 Uhr - 18:00 Uhr für Kinder ohne Begleitung<br />

Schwimmunterricht<br />

Die Gemeinde bietet interessierten Bürgern an, in der Zeit<br />

vom 20.07.<strong>2005</strong> bis zum 07.08.<strong>2005</strong> ihre Kinder zum<br />

Schwimmunterricht zu schicken. Der Schwimmlehrgang<br />

hat einen Umfang von 15 Stunden und endet mit der Abnahme<br />

der Prüfung für das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“.<br />

Die Kosten pro Kind betragen 75,00 Euro. Die<br />

Schwimmstunden finden voraussichtlich an folgenden<br />

Tagen statt:<br />

Datum<br />

vom bis Uhrzeit<br />

20. <strong>Juli</strong> 24. <strong>Juli</strong> 18:00 - 19:00<br />

27. <strong>Juli</strong> 29. <strong>Juli</strong> 18:00 - 19:00<br />

01. August 02. August 18:00 - 19:00<br />

03. August 05. August 15:00 - 16:00<br />

06. August 07. August 18:00 - 19:00<br />

Anmeldungen für den Schwimmunterricht können schriftlich<br />

unter dem Kennwort „Schwimmlehrgang <strong>2005</strong>“ im<br />

Hauptamt der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>, Hauptstraße<br />

27, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, eingereicht werden. Die Reihenfolge der<br />

eingehenden Anmeldungen entscheidet.<br />

Postanschriften<br />

Wie bereits durch den Bürgermeister auf der Ratssitzung am<br />

10. Mai informiert, wird es zu keiner Straßenumbenennung<br />

aufgrund von mehrfach vorkommenden Straßennamen im<br />

Gemeindegebiet kommen. Hierzu gibt es allerdings auch keine<br />

rechtliche Verpflichtung. Somit wird eine postalische Anschriftenumstellung<br />

erst zum 01. Oktober <strong>2005</strong> erfolgen.<br />

Gegenwärtig stimmen sich die Deutsche Post AG-Briefdienst<br />

und das Sächsische Innenministerium dahingehend ab, welche<br />

Adressschreibweise gültig sein wird. Bis dahin gilt - obwohl<br />

die Gemeinde Knappensee aufgelöst ist - im Briefverkehr die<br />

Ortsbezeichnung <strong>02999</strong> Knappensee-Groß Särchen bzw.<br />

Knappensee-Koblenz und nicht <strong>Lohsa</strong>-Groß Särchen oder<br />

<strong>Lohsa</strong>-Koblenz. Die Einwohner werden rechtzeitig über die<br />

Entscheidung informiert.<br />

Öffentliche Versteigerung eines<br />

Wohnwagens<br />

Die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> führt gemäß § 28 Abs. 2 Polizeigesetz<br />

des Freistaates Sachsen i. V. m. § 20 Abs. 1 Sächsisches<br />

Straßengesetz am<br />

Freitag, dem 15. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong>, um 14:00 Uhr<br />

auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

Kirchstraße 4a (hinter der Mittelschule)<br />

eine öffentliche Versteigerung eines Wohnwagens durch.<br />

Typ Knaus 530 Eifelland Länge: ca. 5,30 m<br />

Baujahr: 1978 Gesamtgewicht: 1200 kg<br />

Zwillingsbereift, 1 Achse Zustand: gebraucht<br />

Achslast 1200 kg nicht fahrtüchtig<br />

Ausstattung / Zubehör:<br />

Wohnwagenüberdach in Alu-Profilbauweise<br />

mit PVC-Stoffbeschichtung<br />

Vorzelt mit Gestänge ca. 5,30 m Länge<br />

Kompletter Hausrat<br />

Nasszelle<br />

Innenausstattung, Sitzbezüge und Möbel befinden<br />

sich in einwandfreiem Zustand<br />

Sonstiges:<br />

Der Wohnwagen ist nicht zugelassen.<br />

Fahrzeugschein sowie Fahrzeugzulassung konnten<br />

nicht ermittelt werden.<br />

Der Abtransport obliegt dem Ersteigerer.<br />

Mindestgebot: 500,00 Euro; Der Kaufpreis ist vor Ort in bar<br />

zu entrichten. Ohne Barzahlung wird die Zuschlagerteilung<br />

storniert.<br />

Das Objekt ist am 08. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> in der Zeit von 14:00 -<br />

15:00 Uhr unter o. g. Adresse zu besichtigen.<br />

Das Objekt wird veräußert, wie es steht und liegt.<br />

Regressansprüche an den Versteigerer werden abgewiesen.<br />

M. Schweinert<br />

Hauptamtsleiter


Seite 11 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Unterhaltungsmaßnahmen der<br />

Landestalsperrenmeisterei<br />

Im Zeitraum <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> bis März 2006 wird die Flussmeisterei<br />

Hoyerswerda Pflegearbeiten von Deich- und Vorländern<br />

durchführen.<br />

Die Arbeiten umfassen u. a. die Mahd sowie Profilkrautungen,<br />

Gehölzpflegemaßnahmen und Sedimentberäumungen an den<br />

Mittelwasserböschungen der Kleinen Spree, der Großen Spree,<br />

Hoyerswerdaer Schwarzwasser und der Commerauer Flutmulde.<br />

Die Flussmeisterei bittet darum, dass an diesen Gewässern<br />

die notwendige Baufreiheit (Entfernung von Pumpen, Stegen,<br />

Entnahmebauwerken etc.) geschaffen wird. Beim Durchführen<br />

von Krautungsarbeiten ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise<br />

vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich.<br />

Das Sächsische Wassergesetz regelt im § 77 sowie das<br />

Wasserhaushaltsgesetz in den §§ 29 und 30 die Duldungspflicht<br />

des Grundstückseigentümers.<br />

Für weiteren Informationsbedarf steht Ihnen die Flussmeisterei<br />

Hoyerswerda unter 03571-930040, Herr Gerhardt, zur Verfügung.<br />

Auf die Aushänge in den Schaukästen wird verwiesen.<br />

Staatliches Amt<br />

für Ländliche Entwicklung<br />

Kamenz<br />

Bodenordnungsverfahren<br />

<strong>Lohsa</strong> (Litschen Flur 1, Milchviehanlage Teil II)<br />

Landkreis: Kamenz Verf.-Nr. 340190<br />

I. Anordnungsbeschluss vom 18. Mai <strong>2005</strong><br />

1. Anordnung<br />

Nach § 64 i. V. m. § 56 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />

(LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

03. <strong>Juli</strong> 1991 (BGBl. I, S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz<br />

vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I, S. 3224), wird hiermit das<br />

Bodenordnungsverfahren<br />

<strong>Lohsa</strong> (Litschen Flur 1, Milchviehanlage Teil II)<br />

angeordnet.<br />

Die Anordnung gilt für das vom Staatlichen Amt für Ländliche<br />

Entwicklung festgelegte Verfahrensgebiet.<br />

Zum Verfahrensgebiet gehören die Flurstücke Nr. 171/2, 172/2,<br />

173, 287, 292, 293, 294, 295/2, 296, 297 und 360 der Gemarkung<br />

Litschen, Flur 1, Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Landkreis Kamenz.<br />

Es hat eine Größe von 6,6884 ha. Die Abgrenzung ist in den<br />

Gebietskarten, die als Anlage Bestandteil dieses Anordnungsbeschlusses<br />

sind, dargestellt.<br />

2. Beteiligte<br />

An dem Bodenordnungsverfahren sind beteiligt:<br />

als Teilnehmer<br />

- die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke,<br />

Gebäude, Baulichkeiten, Anlagen sowie<br />

- die den Grundstückseigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.<br />

als Nebenbeteiligte<br />

- die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken, Gebäu-<br />

den, Baulichkeiten, Anlagen sowie die im Verfahrensgebiet<br />

bestehenden Genossenschaften, die Gemeinde(n), andere<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wasser- und<br />

Bodenverbände.<br />

3. Offenlegung des Anordnungsbeschlusses mit Begründung<br />

und Gebietskarte<br />

Der Anordnungsbeschluss mit Begründung, Hinweisen und die<br />

Gebietskarte liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei<br />

Wochen lang, beginnend mit dem ersten Tag nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung dieses Beschlusses, in der Verwaltung<br />

der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Hauptstraße 27, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, aus.<br />

4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte {§ 63 Abs.<br />

2 LwAnpG in Verbindung mit § 14 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG)}<br />

Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich<br />

sind, aber zur Teilnahme am Verfahren berechtigen, werden aufgefordert,<br />

die Rechte innerhalb von drei Monaten beim Staatlichen<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz (ALE) anzumelden.<br />

Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet<br />

oder nachgewiesen, so kann das ALE die bisherigen<br />

Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber<br />

des vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der<br />

Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich<br />

gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch<br />

Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden<br />

ist.<br />

5. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />

nach dem ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung<br />

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Staatlichen Amt<br />

für Ländliche Entwicklung Kamenz, Garnisonsplatz 9, 01917<br />

Kamenz, Widerspruch eingelegt werden.<br />

Kamenz, den 18. Mai <strong>2005</strong><br />

Dr. Wittig<br />

Abteilungsleiter<br />

Öffnungszeiten<br />

der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong><br />

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Rufnummern der Gemeindeverwaltung<br />

Sekretariat 5 02 41<br />

Hauptamt 5 11 69<br />

Kämmerei 5 11 67<br />

Bauamt 5 11 70<br />

Einwohnermeldeamt/Gewerbe 5 02 42<br />

Telefax 5 02 09<br />

Rufnummer des Eigenbetriebes<br />

Rufnummer des Eigenbetriebes 55 95 50<br />

Telefax 55 95 51<br />

Rufnummer der Bibliothek: 03 57 24 / 5 02 56


Seite 12 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

ZAHLUNGSERINNERUNG!<br />

Die Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong> weist alle Abgabenpflichtigen<br />

der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> darauf hin, dass am<br />

01. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong><br />

die Zahlung der Jahresbeträge für die Grundsteuer A und<br />

B, Gebührenumlage Friedhof sowie Hundesteuer fällig ist.<br />

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten<br />

Beträge durch Mahnung beizutreiben.<br />

Die damit verbundenen Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge<br />

und andere Nebenforderungen), die zu<br />

Lasten des Steuerschuldners gehen, können so vermieden<br />

werden.<br />

Mahnungen lassen sich ebenfalls durch die Teilnahme<br />

am Abbuchungsverfahren mittels einer Einzugsermächtigung<br />

vermeiden. Entsprechende Formulare erhalten Sie<br />

in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>.<br />

Gleichzeitig machen wir insbesondere für die Abgabenpflichtigen<br />

aus den <strong>Ortsteil</strong>en Groß Särchen und Koblenz<br />

nochmals darauf aufmerksam, dass Zahlungen an die<br />

Gemeinde <strong>Lohsa</strong> nur noch auf folgendes Konto zu leisten<br />

sind:<br />

Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />

Konto-Nr.: 3 000 100 554<br />

Bankleitzahl: 850 503 00<br />

Die Schiedsstelle informiert:<br />

Sprechzeit der Schiedsstelle<br />

Wir sind für Sie in der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Lohsa</strong> (Hauptstraße 27) - Zimmer 5 - jeden 3.<br />

Donnerstag im Monat von 16:00 - 18:00 Uhr zu<br />

sprechen.<br />

Nächster Termin: 21.07.<strong>2005</strong><br />

Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong><br />

H. Gäde, Friedensrichterin<br />

Dezentrale Entsorgung<br />

KKA und abflusslose Gruben<br />

Entsorgungstermine für die Monate <strong>Juli</strong>/August:<br />

Koblenz<br />

04.07.<strong>2005</strong> Hauptstraße 12a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22<br />

05.07.<strong>2005</strong> Hauptstraße 23, 24<br />

Briesenteich 5<br />

Wiesenweg 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7<br />

06.07.<strong>2005</strong> Mortkaer Straße 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10<br />

07.07.<strong>2005</strong> Mortkaer Straße 10a, 11 ,12 ,13 ,14, 17, 18, 19, 20<br />

11.07.<strong>2005</strong> Seeweg 1, 1a, 2, 3, 5<br />

Warthaer Weg 1, 2, 3, 4, Tischlerei<br />

12.07.<strong>2005</strong> Warthaer Weg 4, 5, 6<br />

Mittelstraße 1, 2, 2a, 3, 4, 5, 6<br />

13.07.<strong>2005</strong> Mittelstraße 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16<br />

Groß Särchen<br />

18.07.<strong>2005</strong> Koblenzer Straße 3, 39 b<br />

Alte Ziegelei 1, 2, 3<br />

19.07.<strong>2005</strong> Am Bahnhof 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10<br />

20.07.<strong>2005</strong> Am Feldgraben Containerkläranlage<br />

Am Anger 1, 2, 3, 4, 5<br />

21.07.<strong>2005</strong> Am Anger 6, 7, 7a ,8<br />

Neubuchwalde 41, 44, 45, 45, 46<br />

25.07.<strong>2005</strong> Mühlstraße 1, 2, 2a, 3, 4, 4a, 5, 6<br />

26.07.<strong>2005</strong> Alte Poststraße 1, 1a, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10<br />

27.07.<strong>2005</strong> Alte Poststraße 10a, 11, 12, 13, 14, 15, 16,17,17a,<br />

18 ,19<br />

28.07.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 1, 1a, 1b, 1c, 2, 3, 3a, 4, 5, 5b<br />

01.08.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 5c, 5e, 6, 6a, 7 ,7a, 8, 9, 9a, 10<br />

02.08.<strong>2005</strong> Rachlauer Straße 11, 12, 12 a, 13, 14, 14a, 15, 16,<br />

17, 18, 19, 20<br />

03.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 15a, 16, 17, 17a, 18, 19, 20, 20a, 21<br />

04.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30<br />

08.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 30a, 30b, 30c, 31, 32, 33, 34, 35, 35a, 36<br />

09.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 37, 37a, 38, 38a, 38b, 39, 40, 41, 42, 43<br />

10.08.<strong>2005</strong> Hauptstraße 44 ,45, 46 ,46a, 47, 48, 49<br />

11.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 1, 2, 2a, 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 4<br />

15.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 5, 6, 6a, 6c, 7, 8, 8a, 8b, 8c, 8d<br />

16.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 9, 9c, 9d, 10, 10b, 10c, 11, 11a<br />

17.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 11b, 11c, 11e, 11f, 11g, 11h, 12,12a,<br />

12b, 12c<br />

18.08.<strong>2005</strong> Gartenstraße 13, 14, 15, 16, 16a, 17, 18, 19, 20, 20a<br />

22.08.<strong>2005</strong> Wittichenauer Straße 1 ,1a, 1c, 2, 3, 4, 5, 6, 7<br />

23.08.<strong>2005</strong> Wittichenauer Straße 8, 9, 10, 11<br />

Bedarfsentsorgung<br />

Sollten für Grundstücksanlagen in den hier nicht aufgeführten <strong>Ortsteil</strong>en<br />

der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> eine Entleerung erforderlich sein, kann mit<br />

der Firma Melde + Berthold GmbH ein individueller Entsorgungstermin<br />

vereinbart werden.<br />

Wir bitten die Gruben zugängig zu halten und weisen ausdrücklich<br />

darauf hin, dass das Aufbringen jeglicher Abwässer auf das Grundstück<br />

untersagt ist. Für weitere Terminabsprachen stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />

der Firma Melde + Berthold GmbH unter folgender Adresse gern zur<br />

Verfügung:<br />

Melde + Berthold GmbH • Gaußstraße 14 • 02977 Hoyerswerda<br />

Tel.: 03571/ 40 61 15<br />

Fax: 03571/ 41 77 88<br />

Funk: 0172 – 3 58 26 10<br />

Wir gratulieren zum Fest der<br />

Goldenen Hochzeit<br />

Eigenbetrieb <strong>Lohsa</strong><br />

am 04.07.<br />

dem Ehepaar Magdalena und Georg Michauk<br />

in Groß Särchen<br />

am 22.07.<br />

dem Ehepaar Herta und Hans-Joachim Erfurth<br />

in Weißkollm


Seite 13 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Wir gratulieren allen Jubilaren recht herzlich<br />

zum Geburtstag und wünschen Ihnen<br />

Gesundheit, Freude und Wohlergehen!<br />

Dreiweibern<br />

02.07. Frau Emma Göbel 82 Jahre<br />

<strong>Friedersdorf</strong><br />

04.07. Frau Sonja Schlosser 73 Jahre<br />

06.07. Frau Anneliese Krautschick 76 Jahre<br />

10.07. Frau Hanni Hörenz 82 Jahre<br />

16.07. Frau Gertrud Wuckasch 81 Jahre<br />

17.07. Frau Elly Haustein 76 Jahre<br />

24.07. Frau Renate Röthig 78 Jahre<br />

Groß Särchen<br />

01.07. Herrn Alfred Jokusch 85 Jahre<br />

10.07. Herrn Harry Falting 72 Jahre<br />

12.07. Frau Hildegard Rohark 77 Jahre<br />

13.07. Frau Charlotte Pech 81 Jahre<br />

17.07. Frau Ingeborg Kokel 75 Jahre<br />

22.07. Herrn Heinz Gahno 73 Jahre<br />

26.07. Frau Ursula Schulze 72 Jahre<br />

28.07. Herrn Siegfried Heidrich 72 Jahre<br />

30.07. Frau Hildegard Wuschick 80 Jahre<br />

Hermsdorf/Spree<br />

20.07. Frau Hildegard Lucaß 90 Jahre<br />

24.07. Herrn Alfred Schulze 82 Jahre<br />

Koblenz<br />

05.07. Frau Hildegard Hobrack 75 Jahre<br />

08.07. Herrn Kurt Pötschke 70 Jahre<br />

Litschen<br />

14.07. Herrn Franz Busch 72 Jahre<br />

20.07. Frau Ilse Fiedler 72 Jahre<br />

26.07. Frau Martha Melcher 80 Jahre<br />

<strong>Lohsa</strong><br />

02.07. Frau Gertrud Herzog 79 Jahre<br />

02.07. Herrn Dr. Dieter Marvan 75 Jahre<br />

03.07. Herrn Helmut Peter 77 Jahre<br />

03.07. Frau Irma Zickler 71 Jahre<br />

04.07. Frau Edith Grüneich 74 Jahre<br />

06.07. Herrn Rudi Voigtländer 77 Jahre<br />

07.07. Frau Edith Wende 70 Jahre<br />

08.07. Frau Christa Bläsche 80 Jahre<br />

10.07. Frau Helene Bomsdorf 86 Jahre<br />

11.07. Herrn Günter Holtz 76 Jahre<br />

12.07. Herrn Rudolf Rößler 74 Jahre<br />

12.07. Herrn Manfred Ratschat 70 Jahre<br />

15.07. Frau Elfriede Pidde 76 Jahre<br />

18.07. Herrn Joachim Förster 71 Jahre<br />

23.07. Herrn Manfred Herzog 70 Jahre<br />

25.07. Frau Margarete Wagner 75 Jahre<br />

28.07. Frau Anna Elle 92 Jahre<br />

28.07. Herrn Heinz Gruner 80 Jahre<br />

30.07. Frau Margot Pesth 71 Jahre<br />

Mortka<br />

01.07. Herrn Johannes Synde 73 Jahre<br />

11.07. Herrn Gerhard Schulze 71 Jahre<br />

12.07. Herrn Kurt Scharkowski 83 Jahre<br />

Tiegling<br />

15.07. Frau Anneliese Schwenn 76 Jahre<br />

29.07. Frau Elfriede Schmidt 72 Jahre<br />

Steinitz<br />

06.07. Frau Helene Robel 80 Jahre<br />

15.07. Herrn Gerhard Wieder 80 Jahre<br />

Weißig<br />

09.07. Frau Johanna Soisch 78 Jahre<br />

Weißkollm<br />

10.07. Herrn Herbert Bäns 71 Jahre<br />

14.07. Frau Johanna Sarodnick 88 Jahre<br />

16.07. Frau Margarete Trinks 76 Jahre<br />

18.07. Frau Johanna Nowotnick 94 Jahre<br />

19.07. Frau Ingeborg Paulusch 73 Jahre<br />

23.07. Frau Erna Mielsch 77 Jahre<br />

Allen hier nicht genannten Geburtstagskindern wünschen wir auf diesem Wege alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />

Sangesfreudige Männer sind herzlich willkommen im Männerchor <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />

Vereinslokal ist das Restaurant „Nick´s Bierstube“. Übungsstunden jeweils donnerstags ab 19:00 Uhr.<br />

Manfred Gäde (stellv. Vors.)


Seite 14 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Veranstaltungen des Siedlervereins<br />

Handarbeit<br />

Jeden 2. und 4. Mittwoch ab 18:30 Uhr.<br />

(13.07. und 27.07.<strong>2005</strong>)<br />

Ort: bei der Rolle <strong>Lohsa</strong> Siedlung<br />

Hallo, Bastelfreunde!<br />

Die Bastelgruppe der AWO trifft sich wieder am<br />

Mittwoch, dem 6. <strong>Juli</strong>, um 19:00 Uhr im Smoler-Haus.<br />

Auch 3-D-Karten zum Basteln haben wir natürlich<br />

wieder dabei.<br />

Bei Rückfragen bitte bei Frau Schwieger (55833)<br />

oder Frau Pahler (51551) melden.<br />

Der AWO-Ortsvorstand<br />

AWO Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />

Jugendfilmdienst e.V.<br />

Kinoveranstaltungen für Kinder<br />

in der AWO Kita "Märchenland" <strong>Lohsa</strong><br />

Eintritt pro Kind: 1,00 Euro<br />

Die Veranstaltungen finden jeden ersten Donnerstag im<br />

Monat (07.07. / 04.08.) statt. Dazu sind alle Kinder ab 3<br />

Jahren aller <strong>Ortsteil</strong>e der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> - ganz<br />

herzlich eingeladen. Die Begleitung eines Erwachsenen<br />

für kleinere Kinder ist kostenlos.<br />

I. Hübner, Kita-Leiterin<br />

Seniorenkino<br />

im AWO-Pflegeheim <strong>Lohsa</strong><br />

In den Monaten Juni,<br />

<strong>Juli</strong> und August ist Sommerpause.<br />

Veranstaltungen der AWO<br />

jeden Dienstag ab 14:00 Uhr - Senioren-Kaffeenachmittag<br />

im „Zejler-Smoler-Haus“ - Am Markt 7<br />

Am 12.07.<strong>2005</strong> - Geburtstag des Monats<br />

Alle Seniorinnen, Senioren und Geburtstagskinder<br />

sind recht herzlich eingeladen.<br />

Treffpunkt: 14:00 Uhr im „Zejler-Smoler-Haus“ Am Markt 7<br />

Frauen-Treff - im Zejler-Smoler-Haus <strong>Lohsa</strong><br />

am 06.07. und 20.07.<strong>2005</strong> ab 14:00 Uhr<br />

Basteln für Kinder<br />

im Zejler-Smoler-Haus<br />

Mittwoch, den 13.07.<strong>2005</strong>, ab 14:30 Uhr<br />

Mittwoch, den 27.07.<strong>2005</strong>, ab 14:30 Uhr<br />

Bitte zum Basteln Schere, Kleber und etwas<br />

Kleingeld für das Material mitbringen.<br />

3-D-Karten können auf Wunsch<br />

jederzeit gebastelt werden.<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Pannasch – AWO-Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />

Hier spricht der Elternrat:<br />

Die Umsetzung des Bildungskonzeptes für<br />

die pädagogische Arbeit in der AWO<br />

Integrativen Kindertagesstätte<br />

„Märchenland“ <strong>Lohsa</strong><br />

Am 25. Mai <strong>2005</strong> trafen sich interessierte Eltern sowie der<br />

Elternrat der Kindertagesstätte, um bisherige Eindrücke,<br />

Erfahrungen und auch Fragen zur Umsetzung des Bildungskonzeptes<br />

austauschen und diskutieren zu können. Notwendig<br />

war dies auch geworden, weil Ängste und Bedenken nicht offen<br />

und direkt mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätte besprochen<br />

wurden. Elterngespräche untereinander verliefen<br />

hingegen sehr rege, und oftmals wurde hierbei der Zustand in<br />

der Kita als chaotisch empfunden. Einige Eltern erzählten aber<br />

auch, dass an den Kindern selbst die Umstellung, außer während<br />

der Renovierungszeit, nicht bemerkt wurde.<br />

Die Eltern in der genannten kleinen Diskussionsrunde waren<br />

sich jedoch darüber einig, dass sich die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

ihrer Kinder erheblich verbessert haben. Die neue<br />

Methodik und Sichtweise lässt viel Selbsterfahrung zu, die<br />

Kinder werden als kreativer, offener und ausgeglichener empfunden.<br />

So erlebten Eltern ihr bisher zurückhaltendes, schüchternes<br />

Kind plötzlich als aufgeschlossen, neugierig anderen<br />

Kindern gegenüber, es begann eher auf andere Kinder zuzugehen,<br />

ohne von Erwachsenen an das Spielen mit anderen


Seite 15 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Kindern herangeführt werden zu müssen. Außerdem ist zu<br />

beobachten, dass die Kinder selbständiger und bewusster ihre<br />

Spielräume, ihre Spielkameraden und Spielmittel wählen,<br />

einfach, weil viel mehr ausprobiert werden kann. Dem Stillen<br />

der kindlichen Neugier und des Wissensdurstes wird durch<br />

Attraktivität, Funktionalität und Übersichtlichkeit der einzelnen<br />

Funktionsräume entgegengekommen. Entsprechend des Leitmotivs<br />

des sächsischen Bildungsplans für Kindertages-stätten,<br />

nämlich dass Bildung bei Kindern in allererster Linie Selbstbildung<br />

ist, fungieren die Erzieherinnen als pädagogische<br />

Fachkräfte, als Bezugspersonen und Begleiter während des<br />

Lern- und Entwicklungsprozesses. Das bedeutete im Vorfeld<br />

für die in der Kita „Märchenland“ beschäftigten Erzieherinnen,<br />

sich mit den theoretischen Grundkenntnissen und der praktischen<br />

Umsetzung vertraut zu machen. In vielen unzähligen<br />

Fortbildungsstunden, die auch am Wochenende stattfanden<br />

und während des Studiums entsprechender Fachliteratur<br />

lernten sie die Vorteile und Möglichkeiten des „offenen Kindergartens“<br />

kennen und in den eigenen Arbeitsalltag zu integrieren.<br />

Die neue Methodik vermittelt mehr denn je eine ganzheitliche<br />

Bildung für Kinder, die die Ausbildung sozialer, kommunikativer,<br />

somatischer, ästhetischer, naturwissenschaftlicher und mathematischer<br />

Fähigkeiten ermöglicht.<br />

All dies sind Kompetenzen, die für ein Gelingen der Schul- und<br />

Ausbildungszeit benötigt werden. Das pädagogische Konzept<br />

des „offenen Kindergartens“ regt hierbei durch handlungsorientiertes<br />

Lernen, also durch das konkrete Lernen an und in<br />

(Alltags-) Situationen, die Entwicklung dieser Fähigkeiten an.<br />

So helfen die Kinder beim Aufhängen neuer Handtücher, dass<br />

heisst durch die Kinder wird im Vorfeld genau abgezählt, wie<br />

viele Handtücher denn gewechselt werden müssen, wie viele<br />

Haken also leer sind. Anschließend wird die entsprechende<br />

Anzahl benötigter Handtücher abgezählt und aufgehangen. Der<br />

dadurch entstandene Lerneffekt bei den Kindern ist enorm und<br />

führte zum Beispiel bei einem vierjährigen Mädchen dazu, bis<br />

zur Zahl 20 zählen zu können, obwohl zur Einschulung mit<br />

sechs Jahren erst das Zählen bis zur Zahl 12 verlangt wird!<br />

Andere Eltern berichten, dass ihre Tochter, die bisher nicht viel<br />

mit dem jüngeren Geschwisterkind gespielt hat, sich viel<br />

intensiver um Erklärungen und Hilfestellungen für die jüngere<br />

Schwester bemüht. Außerdem beobachten andere Eltern, dass<br />

das Kind zum Beispiel zu Hause selbständig aufräumt, was<br />

bisher nur unter großem Einsatz, mit Druck und ständigen<br />

Ermahnen gelang. Ermöglicht wird dies dadurch, dass im<br />

Kindergarten die Eigenverantwortung wirklich erprobt und<br />

gelebt wird. So haben die größeren Kinder ein eigenes Fach,<br />

für das sie verantwortlich sind und sorgen dort eigenständig<br />

für Ordnung und Sauberkeit.<br />

Anfangs aufgetretene „Probleme“ bei der Einführung des<br />

„offenen Kindergartens“, so auch der Hinweis der Eltern, dass<br />

es frühzeitiger Informationen über diese Methodik mit seinen<br />

Möglichkeiten hätte geben sollen, wurden in Gesprächen<br />

geklärt.<br />

Außerdem ist die Kindertagesstätte „Märchenland“ eine der<br />

wenigen, die jedem Elternteil anbietet, einen ganz normalen<br />

Kindergartentag bewusst mitzuerleben. Nur so können Ängste,<br />

Hemmschwellen oder Vorurteile abgebaut werden.<br />

Als Elternvertreter ist uns natürlich auch bewusst, dass die<br />

Einführung und Etablierung einer neuen Methode Ängste und<br />

Unsicherheiten bei Eltern hervorrufen können. Die Umsetzung<br />

dessen benötigt außerdem Zeit und vieles wird ausprobiert<br />

und getestet, inwieweit spezielle Gedanken und Ideen des<br />

„offenen Kindergartens“ in der Kita „Märchenland“ vor allem<br />

bei den Kindern Anklang finden. Es wird nicht einfach nur ein<br />

fertiges Konzept übergestülpt, es wird gemeinsam nach einer<br />

optimalen Nutzung für unsere Kita gesucht.<br />

Auch Eltern sollten sich nicht scheuen, sich mit dieser Methode<br />

auseinander zu setzen, sich selbständig mit neuen Erziehungsstilen<br />

und Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie zu<br />

beschäftigen. Wichtig bei Einführung einer veränderten<br />

Methodik zur Umsetzung des Bildungskonzeptes ist das<br />

gegenseitige Verständnis, das sich Eltern und Erzieherinnen<br />

entgegenbringen sollten. So wünschen sich Eltern, dass ihre<br />

Ängste, Bedenken und Befürchtungen ernst genommen und<br />

offen besprochen werden können. Andererseits ist es dafür<br />

notwendig, dass die Eltern das Gespräch mit den Erzieherinnen,<br />

der Kindertagesstättenleiterin oder der Elternvertretung<br />

suchen.<br />

Nicht offen und ehrlich besprochene Ängste werden schnell zu<br />

Gerüchten. Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion der<br />

Erwachsenen Kindern gegenüber: wir möchten alle unsere<br />

Kinder zu Offenheit und Ehrlichkeit erziehen. Hier können wir<br />

ansetzen und es den Kindern vorleben! Reden wir miteinander!<br />

Wir als Elternrat des Kindergartens begrüßen die Einführung<br />

des neuen Konzeptes, weil es gleichberechtigt für alle Kinder<br />

neue Entwicklungschancen einräumt und eine ganzheitliche<br />

Kompetenzerwerbung ermöglicht.<br />

Der Elternrat<br />

der AWO - Kindertagesstätte „Märchenland“<br />

Schulnachrichten<br />

Grundschule „Fritz Kube“ Weißkollm<br />

Wandertag in Weißkollm<br />

Die Klasse 1 der Grundschule Weißkollm und die Vorschulkinder<br />

aus dem Kindergarten „Märchenland“ <strong>Lohsa</strong> hatten am<br />

18. Mai <strong>2005</strong> einen schönen gemeinsamen Tag verbracht.<br />

Obwohl das Wetter nicht so richtig mitspielen wollte, hatten<br />

alle trotzdem viel Spaß.<br />

Besonders das Kegeln sorgte für Spannung und Unterhaltung.<br />

Zuvor hatten wir mit Frau Pelzer von der Bibliothek <strong>Lohsa</strong> den<br />

Ort und seine Sehenswürdigkeiten kennen gelernt.<br />

Dann warteten schon Frau Lenicker und Familie Schombel mit<br />

gegrillten Würstchen auf uns.<br />

Da es sehr kühl war, durften wir die Räume der Sportlerklause<br />

nutzen.<br />

Ein besonderes Dankeschön an Herrn Callies und seine Helfer<br />

sowie dem Sportverein, der uns die Kegelbahn kostenlos zur<br />

Verfügung stellte.<br />

Ebenso möchten wir der Fleischerei Rockott und der Bäckerei<br />

Moose für die Frühstücksversorgung danken.<br />

Wir freuen uns schon auf den nächsten Wandertag.<br />

Die Klasse 1 und<br />

Frau Puffler<br />

(Klassenlehrerin)


Seite 16 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Grundschule Groß Särchen<br />

Europa verbindet - wir lernen neue Freunde<br />

kennen<br />

Unter diesem Thema führten wir in diesem Jahr das Comenius<br />

I Projekt an unserer Grundschule erfolgreich durch.<br />

Wir Kinder, aber auch unsere Lehrer haben in diesem Jahr eine<br />

Menge dazugelernt.<br />

Einige Kinder von uns pflegen sogar schon feste Briefpartnerschaften<br />

mit polnischen und tschechischen Kindern.<br />

Großen Spaß hatten wir beim Erlernen der polnischen, tschechischen<br />

und englischen Lieder, die wir fast jeden Tag vor Schulbeginn<br />

sangen. Die richtige Aussprache lernten unsere Lehrer<br />

von einer tschec hischen und einer polnischen Lehrerin, die an<br />

unserer Schule dazu<br />

einen Sprachkurs<br />

durchführten.<br />

Am 10.06.<strong>2005</strong> war<br />

dann der Höhepunkt<br />

des Projektes, denn 4<br />

Schüler und 4 Lehrer<br />

der Grundschule Groß<br />

Särchen und der Mittelschule<br />

<strong>Lohsa</strong> durften<br />

nach Decin zu unserer Partnerschule fahren, um unsere Ergebnisse<br />

des Projektjahres zu präsentieren.<br />

Gemeinsam mit den tschechischen und polnischen Kindern<br />

sangen wir unsere Lieder. Dabei waren wir mächtig aufgeregt,<br />

aber alles hat geklappt.<br />

Danach wurden die angefertigten Projektergebnisse der Schulen<br />

untereinander ausgetauscht. Jede Schule hatte einen Kunstkalender<br />

mit Schülerarbeiten angefertigt und eine Mappe mit<br />

den Höhepunkten der Schule erstellt. Ein Video soll den Ablauf<br />

des Projektjahres darstellen.<br />

Nach dem offiziellen Teil durften wir uns die Schule und die<br />

Fachräume besichtigen.<br />

Begleitet wurden wir von den tschechischen Kindern, die uns<br />

alles erklärten. Unterhalten haben wir uns in deutscher aber<br />

auch in englischer Sprache, manchmal aber auch mit Händen<br />

und Füßen. (Wir haben uns aber verstanden.)<br />

Überwältigt waren wir von der modernen Ausstattung der Schule<br />

und dem eifrigen Schulleben.<br />

Bei einem Stadtrundgang lernten wir z.B. das schöne sanierte<br />

Schloss und den Rosengarten kennen. Am Abend durften wir an<br />

der Abschlussveranstaltung der 9. Klasse teilnehmen, denn die<br />

Kinder in Tschechien verlassen nach der 9. Klasse die Schule.<br />

Sie gehen dann zum Gymnasium oder in die Lehre. Begeistert<br />

waren wir natürlich von der Disko an der wir teilnehmen durften.<br />

Diese zwei Tage waren für uns sehr erlebnisreich und lehrreich.<br />

Besonders freuen wir uns darüber, dass wir auch ein 2.<br />

Comeniusprojektjahr genehmigt bekommen haben.<br />

Die finanzielle Unterstützung zu diesem Projekt erfolgte durch<br />

Comenius I im Rahmen des Bildungsprogrammes Sokrates<br />

der Europäischen Kommission.<br />

Mittelschule <strong>Lohsa</strong><br />

Die Schüler der Grundschule Groß Särchen<br />

Alina Reuß und Florian Rericha<br />

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Zu unserem diesjährigen<br />

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laden wir alle ganz herzlich ein.<br />

Wir haben für Sie ein Programm einstudiert,<br />

das ganz im Zeichen des Comenius-Projektes steht.<br />

Mit Kaffee und Kuchen<br />

sorgen wir für das leibliche Wohl.<br />

Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen sich<br />

die Schüler und Lehrer der Grundschule Groß Särchen<br />

Wir wollen danke sagen<br />

Nach vielen Wochen des Hoffens, Bangens und Wartens ist es<br />

geschafft. Die Mittelschule <strong>Lohsa</strong> wird auch weiterhin fester<br />

Bestandteil der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong> bleiben.<br />

Es ist uns ein Bedürfnis im Namen aller Schüler, Lehrer und Eltern<br />

allen Beteiligten danke zu sagen für die große Unter-stützung und<br />

Hilfe im Kampf um die Erhaltung unserer Einrichtung.<br />

Ein besonders großer Dank gilt unserem äußerst engagierten<br />

Bürgermeister, Herrn Witschas, der weder Zeit noch Mühe scheute,<br />

um uns in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur<br />

Seite zu stehen.<br />

Ebenso bedanken wir uns bei Herrn Rosch, der als Eltern-sprecher<br />

der MS <strong>Lohsa</strong> viele gute Ideen dazu einbrachte.<br />

Vergessen möchten wir auch nicht alle interessierten Bürger der<br />

Gemeinden, denn sie machten uns immer wieder Mut und motivierten<br />

uns nicht aufzugeben.<br />

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die klare Position des<br />

Bürgermeisters von Uhyst, Herrn Knobloch, zum Fort-bestehen<br />

unserer Mittelschule.<br />

Wir können jetzt wieder in Ruhe und in guter Qualität mit unseren<br />

Schülern arbeiten, um sie auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten.<br />

Nochmals recht herzlichen Dank<br />

sagen die Lehrer und Schüler der Mittelschule <strong>Lohsa</strong>


Seite 17 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

10 Jahre AWO Ortsverein <strong>Lohsa</strong> - ein Tag<br />

voller Überraschungen<br />

Am 4. Juni <strong>2005</strong> wurde in <strong>Lohsa</strong> Doppel-Geburtstag gefeiert. Der AWO-<br />

Ortsverein <strong>Lohsa</strong> e.V (10 Jahre) und Nick´s Bierstube (15 Jahre) luden<br />

zum Jubiläum ein. Pünktlich zum Fest erschien auch die Sonne.<br />

Begonnen wurde das Fest mit einem kleinen Fußballturnier.<br />

Der darauffolgende Frühschoppen wurde kulturell umrahmt durch den<br />

Männerchor <strong>Lohsa</strong> und durch das Kabarett - Duo „Erna und Hedwig“ aus<br />

Groß Särchen, denen wir an dieser Stelle herzlich danken möchten. Schade<br />

war nur, dass so wenige Zuschauer den Weg auf den Sportplatz fanden,<br />

denn beide Darbietungen hätten mehr Besucher verdient.<br />

Am Nachmittag ging das bunte Treiben weiter. Zu Beginn konnten sich alle<br />

Kinder den leckeren Kuchen schmecken lassen, den seit vielen Jahren die<br />

Bäckerei Loos für das jährliche Kinderfest der AWO sponsert. Von 15:00 -<br />

17:00 Uhr wurde zum großen Kinderfest mit viel Spiel und Spaß eingeladen.<br />

Bedanken möchten wir uns bei den vielen fleißigen Helferinnen und Helfern<br />

der AWO-Kita „Märchenland“ <strong>Lohsa</strong>, bei den Erzieherinnen der Kita<br />

Weißkollm, beim Kinderschutzbund Hoyerswerda, bei der Theatergruppe<br />

der AWO sowie bei der Bastelgruppe des AWO-Ortsvereins <strong>Lohsa</strong>.<br />

Allen weiteren Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben,<br />

an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön.<br />

Rund um den Sportplatz fand ein großer Kinderflohmarkt statt, bei dem so<br />

manches Spielzeug den Besitzer wechselte.<br />

Gleichzeitig fand in Nick‘s Bierstube die Feierstunde anlässlich des 10jährigen<br />

Jubiläums des AWO-Ortsvereins <strong>Lohsa</strong> e.V. statt. Nach der<br />

feierlichen Eröffnung durch die Vereinsvorsitzende Irina Grötchen nahm<br />

diese Glückwünsche von Bürgermeister Udo Witschas entgegen. Herr<br />

Wunderlich vom Landratsamt Kamenz überbrachte Grüße der Landrätin,<br />

Frau Kockert und Herr Apel von der Kinder- und Jugendhilfe Pirna ließ es<br />

sich nicht nehmen, persönlich zu gratulieren. Bei Sekt, Kaffee und Kuchen<br />

und kultureller Unterhaltung durch das „Trio Harmonie“ verbrachten die<br />

AWO-Mitglieder gemeinsam mit ihren Gästen einen abwechslungsreichen<br />

Nachmittag.<br />

Um 17:00 Uhr fand das Fest seinen Höhepunkt mit dem Luftballonwettbewerb.<br />

Nachdem Familie Wende rund 200 Luftballons mit Gas gefüllt<br />

hatte, konnte jedes Kind einen Luftballon mit einer Antwortkarte steigen<br />

lassen, in der Hoffnung, dass gerade der eigene Ballon die weiteste Reise<br />

antritt.<br />

Dabei fühlte so mancher einen Gänsehautschauer.<br />

Jede zurückgesendete Antwortkarte unbedingt in der Kindertagesstätte<br />

„Märchenland“ abgeben. Die drei Luftballons, die die weiteste Reise<br />

zurückgelegt haben, erhalten im Herbst einen Preis, dann findet nämlich<br />

in der AWO-Kindertagesstätte „Märchenland“ wieder ein schaurig schönes<br />

„Märchenhaftes Hexenfest“ statt. (Termin wird noch bekannt gegeben).<br />

Und nicht genug damit, ertönte auf einmal die Sirene. Ein kleines<br />

Holzhäuschen, extra von der Feuerwehr für das Kinderfest angefertigt,<br />

brannte lichterloh. Gut, dass die fleißigen Mitglieder der Freiwilligen<br />

Feuerwehren aus <strong>Lohsa</strong> und Hermsdorf gleich vor Ort waren, um gemeinsam<br />

mit den Kindern den Brand zu löschen. Spätestens jetzt steht für so manches<br />

Kind fest - ich werde mal Feuerwehrmann!<br />

Ihren „Brand“ löschten dann auch alle Besucher der Abendveranstaltung.<br />

Eine 1-Euro-Party, die zum Großteil von Nick´s Bierstube organisiert wurde,<br />

war der Abschluss dieses erlebnisreichen Tages. Mit Hilfe von vielen<br />

Sponsoren konnte eine Tombola organisiert werden, deren erster Preis eine<br />

Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel in Berlin war.<br />

Den Erlös dieser Tombola in Höhe von 180,00 Euro stellte die Familie<br />

Nowotnick der Kindertagesstätte „Märchenland“ zur Verfügung. Ein<br />

Dankeschön an Heike Noack, die noch so manchen Abendbesucher zum<br />

Kauf von ein paar Losen überreden konnte.<br />

Durch die AWO- Organisatoren wurde noch als weiterer Höhepunkt am<br />

Abend vorbereitet - „Travestie mit Lady S“ - die wohl allen Anwesenden<br />

viel Spaß und Freude bereitete.<br />

Viele Helfer und Sponsoren wurden schon im Beitrag genannt. Ohne ihre<br />

Hilfe hätten wir dieses Fest nicht in diesem Umfang organisieren können.<br />

Deshalb noch einmal unser herzlichstes Dankeschön.<br />

Hier noch einmal die Sponsoren auf einen Blick:<br />

• Bäckerei Loos<br />

Landrätin Petra Kockert<br />

China- Imbiss Tran Ngog Bau<br />

Getränkestützpunkt A. Koppen<br />

Zahnärztin M. Strauß<br />

Bezirksschornsteinfegermeister H. Freudenberg<br />

Ingenieurbüro L. Lehmann<br />

R+V Versicherung L. Hehl<br />

Allianz- Versicherung R. Arnold<br />

Friseursalon A. Kinne<br />

Grillhaus K. Petschick<br />

Bürgermeister U. Witschas<br />

Drogeriemarkt Schlecker<br />

Zamperverein <strong>Lohsa</strong><br />

Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />

Swanenberg und Co Bau GmbH<br />

Eigenbetrieb<br />

Feuerwehr<br />

Wir hoffen, dass wir keinen Sponsor vergessen haben, wenn doch, so<br />

bitten wir um Entschuldigung.


Seite 18 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Nachbetrachtung zum Silberseepokal<br />

im Schäferhundessport<br />

der Ortsgruppe <strong>Lohsa</strong><br />

Am 07. Mai und 08. Mai <strong>2005</strong> fand bei uns auf dem Hundeplatz<br />

in Litschen unser jährlicher Silberseepokal statt. Dieser stand<br />

ganz im Zeichen des 10. Jahrestages unserer Ortsgruppe.<br />

Schirmherr dieser Veranstaltung war der Bürgermeister der<br />

Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>, Herr Udo Witschas.<br />

Neben Teilnehmern aus unserer Ortsgruppe fanden sich auch<br />

Sportlerinnen und Sportler aus anderen Ortsgruppen ein, z.B.<br />

aus Zittau, Senftenberg, Lauta und Rochlitz.<br />

Bevor die Sieger feststanden, gab es spannende Kämpfe um<br />

jeden Punkt beim Fährten, in der Unterordnung und beim Schutzdienst.<br />

Großer Gewinner dieses Pokalkampfes war der Sportfreund<br />

Merkel aus Zittau mit Schäferhund Arthus vom Grenzwolf. Er holte<br />

sich den Gesamtpokal und wurde Bester im Fährten und im<br />

Schutzdienst. Er schaffte gleichzeitig die Qualifikation zur<br />

Sachsenmeisterschaft 2006.<br />

Den 2. Platz belegte Birgit Lehmann aus Senftenberg mit ihrem<br />

Malino Utz und wurde gleichzeitig Beste in der Unterordnung.<br />

Den 3. Platz belegte Olaf Krüger aus Lauta mit Malino Cira.<br />

Erstmals trugen wir den Wettbewerb in der Begleithundprüfung<br />

aus, die der Sportfreund Kay Rössel aus unserer Ortsgruppe<br />

mit Schäferhund Panther vom Balakteich gewann.<br />

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen zu bedanken,<br />

die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben,<br />

unter anderem bei Herrn Heinz Pachow bei der Bereitstellung<br />

des Fährtengeländes sowie dem Jagdkollektiv.<br />

Natürlich gab es zum 10. Jahrestag unseres Bestehens einen<br />

gemütlichen Teil, der begann am Samstagabend mit Auszeichnungen<br />

von Sportfreundinnen und -freunden für langjährige Amtstätigkeit.<br />

IMPRESSUM <strong>2005</strong><br />

» Heimatkurier «<br />

Amtsblatt der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong>, mit den <strong>Ortsteil</strong>en Dreiweibern,<br />

Driewitz, <strong>Friedersdorf</strong>, Groß Särchen, Hermsdorf/Spree,<br />

Koblenz, Lippen, Litschen, <strong>Lohsa</strong>, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling,<br />

Weißig und Weißkollm, erscheint in der LAUSITZER HEIMAT-<br />

VERLAG Zimmermann KG, 02829 <strong>Friedersdorf</strong>, Ortsstr. 91,<br />

Tel./Fax 03 58 29 / 6 04 91,<br />

e-mail: lausitz91verlag@compuserve.de<br />

Herausgeber: Bürgermeister der Gemeinde <strong>Lohsa</strong>, Herr Udo<br />

Witschas. Redaktion und Anzeigen: LAUSITZER HEIMATVERLAG<br />

Zimmermann KG, Sylvia Hielscher und Liane Tischer, verantwortlich<br />

für Redaktion und Anzeigen, außer Informationen der Gemeinde,<br />

Organisationen, Kirchen, Zuschriften von Bürgern u.ä. Für<br />

eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.<br />

Ansprechpartner der Gemeinde: Martina Schneider, Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Lohsa</strong>, Hauptstr. 27, Zimmer 6,<br />

Telefon: 03 57 24 / 5 02 41.<br />

Zurzeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8.<br />

L<br />

Erscheinungsweise: jeden Monat;<br />

H Copyright LAUSITZER HEIMATVERLAG V<br />

Zimmermann KG<br />

Es waren: Peter Rössel, Dietmar Kugel, Viola Püchel, Detlef<br />

Thomas, Eberhard Sprigade und Dieter Rich.<br />

Weiterhin konnte<br />

dem Sportfreund<br />

Rich das Hundesportabzeichen<br />

in<br />

Bronze überreicht<br />

werden.<br />

Heike Fischer, K.-<br />

Heinz Kloß und Kay<br />

Rössel erhielten<br />

Auszeichnungen für<br />

langjährige gute<br />

Mitarbeit. Auf dem Bild einige der Ausgezeichneten<br />

Als Nächstes besuchten uns Erna und Hedwig aus Groß Särchen,<br />

die erstaunt waren, dass es bei uns eine Lachmöwe gab,<br />

und hielten danach einigen Mitgliedern auf ihre witzig-ironische<br />

Art den Spiegel vors Gesicht, was von den anderen natürlich mit<br />

Lachen quittiert wurde.<br />

Als weiteren Höhepunkt führten die Herren der Schöpfung eine<br />

Sommer- und Bademodenschau vor, bei der Karl Lagerfeld oder<br />

Versace vor Neid erblasst wäre.<br />

Sommer- und Bademodenschau<br />

Es war im Allgemeinen ein gelungener Abend und hat allen<br />

sehr viel Spaß bereitet und es gab auch keine „Beeinträchtigungen“,<br />

um am Sonntag den Wettkampf fortsetzen zu können.<br />

Die Siegerehrung wurde vom Schirmherrn dieser Veranstaltung,<br />

Herrn Bürgermeister Udo Witschas, vorgenommen. Damit endeten<br />

zwei schöne Tage für alle Beteiligten.<br />

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Dieter Rich, Vorsitzender<br />

dass der Sohn des ehemaligen Eigentümers des<br />

Schlosses Hermsdorf, Herr Gerd-Heinrich Apel, das<br />

Stammhaus seiner Familie in Ermlitz bei Leipzig<br />

wiedererworben und restauriert hat?<br />

Wenn Sie mehr wissen wollen, besuchen Sie uns im<br />

Zejler-Smoler-Haus …….<br />

Ihr Förderverein Begegnungsstätte<br />

„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.


Seite 19 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Auf den Spuren des Krabat<br />

Fahrrad Erlebnis-Tour zum Krabat-Fest am 9. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong><br />

Zu einer neuen Aktion im Rahmen des diesjährigen KRABAT- Festes, einer<br />

Fahrrad-Erlebnistour für Teams und Familien, laden die Organisatoren KRABAT<br />

e.V., Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit, die AOK und Little John Bikes<br />

alle radelbegeisterten Leute, egal ob Klein, Groß, Jung oder Alt, ein.<br />

Willkommen sind alle Interessenten, egal ob Freizeit- Radler oder „harte“<br />

Biker. Wichtig ist Spaß an der Sache und ein Team oder eine Familie.<br />

Einzelpersonen können nicht starten, denn die Tour erfordert ein Team,<br />

das aus mindestens 2 Personen besteht.<br />

Die Veranstalter haben zum Thema Krabat und Fahrrad eine Menge Überraschungen<br />

parat, damit dieser Tag zu einem echten Erlebnis wird. So sind<br />

unterwegs Stationen eingeplant, bei denen es gilt, Cleverness zu beweisen.<br />

Geschicklichkeit, technisches Geschick und fahrerisches Können sind<br />

ebenso gefragt. Zusätzlich findet die Veranstaltung im Rahmen der<br />

bekannten AOK- Pfundskur statt. Also ein zusätzlicher Grund zu sportlicher<br />

Betätigung und zum Fitness-Training auf und mit dem Drahtesel. Weil<br />

dies wirklich ein guter Anlass ist, hat Landtagspräsident Erich Illtgen die<br />

Schirmherrschaft übernommen.<br />

❁ Hindernisparcours für eure ferngesteuerten Autos<br />

RENAULT Autohaus Sarodnick<br />

Kolonie 12 • <strong>02999</strong> Weißkollm • Tel.: 035724 / 5 06 21<br />

www.autohaus-sarodnick.de • „Einer aus Weißkollm“<br />

Bei der Veranstaltung handelt es sich nicht um einen leistungssportlichen<br />

Event oder eine Wettfahrt. Trotzdem erhalten die Teilnehmer mit den meisten<br />

Punkten Preise und es gibt einen Pokal zu gewinnen.<br />

Der Spaß an der Sache und das Erleben der Landschaft in der Krabat-<br />

Region stehen im Vordergrund. Teilnehmen können auch Familien mit<br />

Kindern, wenn diese in der Lage sind, die Strecke, die in der einfachen<br />

Version rund 25 km lang und mit einem wahlweisen Schlenker auf ca. 30<br />

km Länge kommt, zu bewältigen.<br />

Unterwegs gibt es Getränke, einen preisgünstigen Imbiss und eine Menge<br />

Spaß an verschiedenen Stationen. Gefragt sind Wissen, Geschicklichkeit<br />

und Cleverness. Mit einer Land- bzw. Stationskarte geht es auf die Tour.<br />

Begleitet werden die Teilnehmer von einem Pannenservice von Little John<br />

Bikes, der eventuell defekte Drahtesel wieder auf die Beine bzw. auf die<br />

Räder bringen kann. Teilnehmerbeitrag für Erwachsene 3 , für Kinder ab<br />

14 Jahre 1 , darunter frei.<br />

Für die Tour können nach Voranmeldung auch Leihräder geordert werden.<br />

Allerdings ist dazu eine Vorab-Anfrage bzw. Bestellung notwendig.<br />

Also, alles auf zum Radeln in der Krabat-Region!<br />

Informationen gibt es beim Netzwerk für Kinder- und Jugendarbeit e.V. ,<br />

Tel. 03594- 707460 (Birgit Kretschmer, Steffi Jung) oder beim KRABAT-<br />

Verein, 03578-784696. Anmelden kann man sich telefonisch beim Netzwerk<br />

oder online unter birgit.kretschmer@kijunetzwerk.de.<br />

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Seite 20 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Groß Särchen<br />

Seniorengruppe Groß Särchen<br />

Veranstaltungen<br />

06.07.05 um 15:00 Uhr treffen sich die Kegelfreunde<br />

auf „Dobritzkis“ Kegelbahn. Alle interessierten<br />

Senioren sind herzlich eingeladen.<br />

20.07.05 Auf zur Radtour!<br />

Liebe Senioren, wir starten Mittwoch, den<br />

20.07., 14.30 Uhr, an der „Eiche“ und fahren<br />

bis zum Parkplatz Koblenzer Straße, wo<br />

wir uns mit den dort wohnenden Senioren<br />

treffen. Danach geht es entlang der Teiche<br />

bis zu unserem Ziel. Also, gutes Wetter<br />

eingepackt!<br />

Genesungs Herzliche Grüße und Genesungswünsche<br />

wünsche: allen Senioren, denen es zurzeit nicht so<br />

gut geht.<br />

Danke! Wir bedanken uns auf diesem Wege einmal<br />

ganz herzlich bei allen Mitgliedern des gemischten<br />

Chores des Heimatvereins und den<br />

Frauen der Senioren-Akkordeongruppe, welche<br />

auch in unseren Nachbargemeinden mit<br />

Gesang und Spiel Freude brachten.<br />

Ihre ehrenamtlichen Betreuer<br />

Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek<br />

in der Gemeinde Groß Särchen<br />

in die Schule Koblenzer Straße 11<br />

Dienstag von 14:00 - 17:00 Uhr.<br />

Im Angebot z.B. „Dschungelkind“ von Sabine Kuegler, was<br />

unvorstellbar scheint - Sabine Kuegler hat es erlebt.<br />

Als Tochter deutscher Sprachforscher und Missionare 1972<br />

in Nepal geboren, verbrachte sie ihre Kindheit im Dschungel<br />

von West-Papua (Indonesien) bei einem vergessenen<br />

Stamm. Bis zu ihrem siebzehnten Lebensjahr kannte sie<br />

keine Autos, kein Fernsehen und keine Geschäfte.<br />

Bis bald!<br />

Frau Stiller<br />

Litschen<br />

Der nächste Bastelabend findet am 07.07.<strong>2005</strong><br />

statt.<br />

Die Radlerfrauen treffen sich am 14.07. um 13:30<br />

Uhr und am 29.07. um 13:00 Uhr am Bushäuschen<br />

- Dorfmitte.<br />

Brigitte Marko<br />

Hermsdorf/Spree<br />

Dorffest <strong>2005</strong> in Hermsdorf/Spree<br />

In diesem Jahr organisierte der Heimatverein Hermsdorf/Spree e.V.<br />

gemeinsam mit der Jugend und der Freiwilligen Feuerwehr das Dorffest<br />

am 21. und 22. Mai. Den Termin nahm die Gemeindeverwaltung zum<br />

Anlass, die (fast) fertig gestellte Straße „Zur Mühle“, unser leider letztes<br />

Projekt im Förderdorfprogramm, offiziell zu übergeben.<br />

Als Gäste konnten die Landrätin, Frau Kockert und der Leiter des Amtes<br />

für Ländliche Entwicklung, Herr Schäfer, begrüßt werden. Die Weihe<br />

durch den Pfarrer der Ev. Kirchgemeinde Königswartha, Herrn Kecke,<br />

war sehr feierlich. Der Posaunenchor gab der Eröffnung den festlichen<br />

Rahmen. Das Durchtrennen des Bandes zur offiziellen Freigabe der Straße<br />

übernahm neben unserem Bürgermeister Udo Witschas und der Landrätin,<br />

Frau Kockert, unser mit 93 Jahren ältester Anwohner der Straße „Zur<br />

Mühle“, Herr Max Hoffmann. Mit einem Glas Sekt stießen alle auf das<br />

Gelingen des großen Bauvorhabens an. Im Anschluss gab unser<br />

Dorfplaner, Herr Kühfuss, einen Überblick über die Zeit der Dorfentwicklung<br />

von den ersten Planungen im Jahr 1999 bis zum leider vorzeitigen<br />

Ende im Jahr 2004.<br />

Beim sportlichen Teil des Festes konnten wir wieder viele Teilnehmer zum<br />

nun schon traditionellen „Eichberglauf“ über 4,1 km begrüßen. Hier<br />

gewannen bei den Männern Frank Förster, bei den Frauen Daniela Kubitz<br />

und bei den unter I8-Jährigen Sascha Glock. Unser Bürgermeister Udo<br />

Witschas, der gleichzeitig der Schirmherr unserer Veranstaltung war,<br />

spendierte die Siegerpokale.<br />

Am Nachmittag waren für die Kleinen Basteln mit Frau Balzer und Freundin<br />

aus Weißig sowie Spiele von der Jugendfeuerwehr angesagt. Für das<br />

leibliche Wohl waren unter anderem Wildschwein am Spieß und leckerer<br />

Kuchen im Angebot, den wieder einmal unsere Hermsdorfer Strickfrauen<br />

gebacken haben. Frank Förster und Dietmar Rachel sorgten mit den von<br />

ihnen bereitgestellten Fahrzeugen, Maschinen und Gerätschaften für das<br />

Gelingen des „Trabbiziehens“ und des Crash-Wettbewerbs. Das Wasserballtunier<br />

der Jugend-Feuerwehr machte allen Mitwirkenden, aber vor<br />

allem den trocken gebliebenen Zuschauern, viel Spaß. Das Maibaumwerfen<br />

fiel leider aufgrund des einsetzenden Regens im wahrsten Sinne des<br />

Wortes ins Wasser, was aber Silvio Roscher nicht davon abhielt, Maibaumkönig<br />

zu werden.<br />

Unser Hermsdorfer Jugendklub sponserte die „Eichbergpokale“ für die<br />

Sieger des Löschangriffs am Sonntag. Als Sieger gingen hier die Kameraden<br />

der FFw aus Saalau hervor.<br />

Als lustige Einlage hatten die Kameraden aus Litschen einen Löschangriff<br />

von anno dazumal nachgestellt, wofür wir ebenfalls danke sagen wollen.<br />

Wir möchten weiterhin den Kollegen vom Eigenbetrieb der Gemeinde<br />

<strong>Lohsa</strong> für die Vorbereitung des Festplatzes und die Zurverfügungstellung<br />

der Tische für unsere Stände danken. Herr Böhm unterstützte uns mit der<br />

Getränkeversorgung und Silvio Müller bei der Beschallung. Steffen Mörbe<br />

und Mario Greibig gilt unser Dank für die Durchführung des Sägewettbewerbs<br />

und Manfred Hoffmann für die notwendigen Besorgungsfahrten<br />

mit seinem LKW.<br />

Ein solches Fest ist nur durch tatkräftigen Einsatz vieler freiwilliger Helfer<br />

möglich. Ganz besonders möchten wir den Mitgliedern des Jugendklubs<br />

und der Freiwilligen Feuerwehr danken, ohne die die Durchführung des<br />

Festes und insbesondere der Tanzveranstaltung nicht möglich gewesen<br />

wären.<br />

Allen Helfern, auch den hier nicht namentlich genannten, noch einmal<br />

herzlichen Dank und im nächsten Jahr wieder gutes Gelingen!


Seite 21 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Koblenz<br />

Veranstaltungen im <strong>Juli</strong><br />

am 07.07.<strong>2005</strong> zur Fahrradtour um den<br />

Dreiweibschen See.<br />

Abfahrt: 11:30 Uhr Feuerwehrdepot<br />

Bitte Meldung zur Essenbestel-lung.<br />

am 12.07.<strong>2005</strong> zum Fahrradausflug<br />

nach <strong>Friedersdorf</strong>; Besuch des Kräutergartens<br />

mit Überraschungen<br />

Abfahrt: 17:30 Uhr Feuerwehrdepot<br />

an 21.07.<strong>2005</strong> um 15:00 Uhr<br />

Kegelbahn Groß Särchen<br />

Wir bitten, wie immer, um eine rege Teilnahme und viel Freude,<br />

Unterhaltung, Gemeinsamkeiten bei unseren Veranstaltungen.<br />

Wir bedanken uns bei allen Gestaltern, Organisatoren,<br />

Durchführenden beim super gelungenen Kinderfest am<br />

11.06.<strong>2005</strong> und den vielen Überraschungen aus den eigenen<br />

Reihen. Wir freuen uns schon heute über weitere Aktivitäten<br />

für das Dorf und deren Gäste.<br />

Im Namen des Vorstandes des Frauenvereins<br />

Monika Pakoßnick<br />

Koblenzer auf Erkundungstour in ihrer neuen<br />

Einheitsgemeinde<br />

Seit dem 01. Januar <strong>2005</strong> ist Koblenz Teil der Einheitsgemeinde<br />

<strong>Lohsa</strong>, die mit 15 <strong>Ortsteil</strong>en die größte Flächengemeinde in<br />

Sachsen darstellt. Um die Sehenswürdigkeiten dieses Gebietes<br />

näher kennen zu lernen, unternahmen der Frauenverein<br />

Koblenz und der Seniorenverein Anfang Juni Fahrradrundfahrten<br />

von Koblenz über Mortka nach <strong>Lohsa</strong> und weiter nach Steinitz,<br />

Weißig und Hermsdorf. Beide Rundfahrten waren etwa 25 km<br />

lang. Die Tour des Seniorenvereins führte nach einer Stärkung<br />

in der Gaststätte „Kuhstall“ in Mortka zuerst in den „Wildgarten“<br />

am Eingang des Campingplatzes Silbersee in <strong>Friedersdorf</strong>.<br />

Wir staunten über die naturgetreu nachgebauten einheimischen<br />

Tiere, wie Wildschwein, Hirsch und Elch und die begehbaren<br />

Riesenpilze von Herrn Reinhard Jatzke, der schon am Saurierpark<br />

mitgewirkt hatte. Auf dem neuen Radweg, der extra für uns von<br />

„Kienäppeln“ befreit worden war, ging es über Steinitz zum<br />

„Fledermausschloss“ Weißig. Hier erfuhren wir bei Kaffee und<br />

Kuchen von Herrn Ulbrich Interessantes aus dem Leben der<br />

Fledermäuse, die es dort wirklich noch gibt. Von den neu gestalteten<br />

Wegweisern zum Leben Napoleons geleitet, fuhren wir auf<br />

den Eichberg zum Denkmal, das am 19.05.1913 anlässlich der<br />

100-Jahr-Feier der Schlacht am Eichberg zwischen den Truppen<br />

Napoleons und den Verbündeten Preußen und Russland eingeweiht<br />

wurde. Am Rande des Caminauer Kaolin-Tagebaues,<br />

entlang durch das Teichgebiet zwischen Caminau und Wartha,<br />

ging es dann über Wartha nach Koblenz zurück.<br />

Eine Woche später startete der Frauenverein zunächst nach<br />

<strong>Lohsa</strong> ins ZejIer-Smoler-Haus. Dort wurden wir zunächst von<br />

Frau Trentzsch und Herrn Zschorlich mit Kaffee und Kuchen<br />

bewirtet. Dort besichtigten wir die sehr sehenswerte aktuelle<br />

Ausstellung mit Postkarten unserer Gegend von Uwe Donat,<br />

Groß Särchen, Ex Libris von Rolf Lehmann, <strong>Lohsa</strong> und Zeugnisse<br />

der Postgeschichte von Siegfried Dankoff, <strong>Friedersdorf</strong>.<br />

Auch die neu gestaltete Dauerausstellung zur Geschichte der<br />

<strong>Lohsa</strong>er Umgebung und der abgebaggerten Dörfer war sehr<br />

interessant. Die Zeit war viel zu kurz, denn wir wollten noch weiterfahren<br />

den Weg an den Litschener Teichen und der Ballackmühle<br />

entlang, über Kolbitz nach Hermsdorf. Dort erwartete uns<br />

schon Herr Trentzsch, um uns die Heimatstube zur Geschichte<br />

Hermsdorfs auf seinem wunderschönen Anwesen, der<br />

ehemaligen Gutsförsterei am Kastanienweg zu zeigen.<br />

Was er hier mit seiner Frau geschaffen hat, ist wirklich einen<br />

Familienausflug wert. Auf dem Rückweg sahen wir bei Steinitz<br />

auf dem Feld mehrere Kraniche, die sich durch uns nicht stören<br />

ließen.<br />

Uns wurde bewusst, wie schön doch unsere Gegend ist und<br />

dass der Spruch „warum in die Ferne schweifen, sieh’, das<br />

Gute liegt so nah“ sich immer wieder bewahrheitet.<br />

I. Miersch<br />

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Seite 22 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

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der Kindertagesstätte Steinitz<br />

Ein herzliches Dankeschön der<br />

Steinitzer Jugend und allen fleißigen<br />

Helfern für das<br />

11. Steinitzer Pfingstfest <strong>2005</strong><br />

Trotz launischem Maiwetter wurden dieses Jahr zu Pfingsten ca. 3500<br />

Besucher nach Steinitz gelockt. Los ging es am Freitag mit dem traditionellen<br />

Bieranstich, der vom Bürgermeister der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> und jeweils<br />

von einem Vertreter der Landskron Brauerei und der Steinitzer Jugend<br />

durchgeführt wurde. Am Abend sorgte dann die Diskothek LMS mit Jens<br />

Leschnick für stimmungsvollen Tanz. Höhepunkt des Abends war der Auftritt<br />

von Olaf Berger. Er verbreitete Partystimmung und riss mit seinen<br />

Songs Jung und Alt vom Hocker.<br />

Am Samstag startete das alljährliche Fußballturnier. Sechs Mannschaften<br />

nahmen in diesem Jahr daran teil. Es gewann die Mannschaft der Steinitzer<br />

Jugend. Etwas ganz Besonderes war jedoch das Spiel der Steinitzer Damen<br />

gegen das „Alte Eisen“ des Dorfes, welches die aktiv spielenden Frauen<br />

gewannen. Nach den sportlichen Anstrengungen richtete Radio PSR die<br />

Bühne her. Das Showprogramm zog nicht nur die Jüngeren in den Bann.<br />

Nach sehr kurzem Schlaf begann am Sonntag der Kampf der Feuerwehren<br />

der umliegenden Dörfer. Sieger war die Freiwillige Feuerwehr Driewitz.<br />

Am anderen Ende des Festplatzes kamen unsere Jüngsten beim Kinderfest<br />

auf ihre Kosten.<br />

Neben verschiedenen Angeboten eines Schaustellers hatten die Frauen des<br />

Ortes wieder ein Kinderfest gestaltet, u. a. mit Schminken, Kutschfahrten,<br />

Hüpfburg, Glücksrad u.s.w.<br />

Hiermit herzlichen Dank an die Organisatoren. Der Nachmittag wurde mit<br />

einer großen Kaffeetafel eröffnet. Auch den Steinitzer Frauen möchten wir auf<br />

diesem Weg nochmals für den leckeren selbstgebackenen Kuchen danken.<br />

Anschließend stieg dann die Vorfreude auf weitere Highlights des diesjährigen<br />

Pfingstfestes. Den Anfang machte „Kristeen“ aus Hoywoy. Sie<br />

sorgte gleich zu Beginn für riesige Stimmung im Festzelt. „Die Schäfer“<br />

aus Karlsruhe tanzten und sangen sich barfuß in die Herzen der Besucher.<br />

Anschließend folgte der Auftritt von Bernhard Brink. Es wurde getanzt<br />

und geschunkelt bis spät in die Nacht.<br />

Pfingstmontag fand der „Frühschoppen für Übriggebliebene“ statt. Es kamen<br />

noch allerhand Gäste und der „Frühschoppen“ zog sich bis spät in die<br />

Nacht. Wir danken nochmals den vielen Sponsoren und Helfern, die dieses<br />

Fest ermöglichten.<br />

Vielen Dank an:<br />

Fam. Roscher<br />

Swaneberg Bau GmbH, <strong>Lohsa</strong><br />

Jugendclub Hermsdorf/Spree<br />

Fam. Spieß<br />

Fam. Rapprich<br />

Fam. Anders<br />

Fam. Barsch<br />

Fam. Weiß<br />

Fam. Katscher<br />

Fam. Czorny<br />

Frau Lehmann<br />

Fam. Wuschik<br />

FSV Steinitz<br />

Steinitzer Frauen<br />

Landfleischerei Uhyst<br />

Landfleischerei Schwarzadler<br />

Bauunternehmen Stramke,<br />

<strong>Lohsa</strong><br />

Lackiererei Pötschke, Koblenz<br />

Baetes Blumenstübl<br />

Gaststätte Lindeneck, Steinitz<br />

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Elektrohändler, Steinitz<br />

Kremserfahrten, Steinitz<br />

Frisörsalon Steinitz<br />

Wasch-Bügelservice, Steinitz<br />

Heizung und Sanitär, Steinitz<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong><br />

Eigenbetrieb <strong>Lohsa</strong><br />

Bürgermeister Herr Witschas<br />

Freiwillige Feuerwehr Wartha<br />

Nuck Zeltverleih<br />

Wochenkurier<br />

Landskron Brauerei Görlitz<br />

Nick’s Bierstube, <strong>Lohsa</strong><br />

Bäckerei Olaf Palme,<br />

Groß Särchen<br />

Malermeister Belger, <strong>Lohsa</strong><br />

Fa. Altvater, Droben<br />

Reisebüro Budde, <strong>Lohsa</strong><br />

Caminauer Kaolinwerk GmbH<br />

Förderverein<br />

„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.<br />

Ein besonderer Dank gilt der Steinitzer Jugend, die sich bereits ein dreiviertel<br />

Jahr vorher um den reibungslosen Ablauf des Festes bemüht haben.<br />

Wir freuen uns schon aufs 12. Steinitzer Pfingstfest.<br />

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Seite 23 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Weißkollm<br />

Geburtstag des Monats<br />

Zum Geburtstag des Monats laden wir alle<br />

Seniorinnen und Senioren am 05.07.<strong>2005</strong><br />

recht herzlich um 14:00 Uhr ins Gemeindestübl<br />

Weißkollm ein.<br />

Die nächste Geburtstagsfeier findet am 02.08.<strong>2005</strong> statt.<br />

Der Vorstand<br />

Frauentreff<br />

Wir laden recht herzlich zu einem gemütlichen<br />

Nachmittag am 13. <strong>Juli</strong> <strong>2005</strong> um<br />

16:00 Uhr ins Gemeindestübl Weißkollm<br />

ein.<br />

Hallo Bastelfrauen<br />

von Weißkollm und Umgebung<br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am 29.07.<strong>2005</strong><br />

Die Veranstalter<br />

Unser nächster Bastelabend findet am Dienstag, dem<br />

12.07.<strong>2005</strong>, um 19:00 Uhr im Gemeindestübl Weißkollm<br />

statt.<br />

Es können Gefäße, wie Vasen oder Ähnliches, in 3D-<br />

Technik gestaltet werden.<br />

Wir hoffen auf rege Beteiligung.<br />

Die Organisatoren<br />

„Opi und Oma Erna“ bedanken sich!<br />

Für die vielen Glückwünsche, Blumen<br />

und Geschenke anlässlich unserer<br />

��������� ��������<br />

bedanken wir uns ganz herzlich bei unseren Kindern,<br />

Enkeln, Urenkeln, Verwandten, Freunden und Bekannten.<br />

Für die schönen Darbietungen zu unserem Fest ein großes<br />

Dankeschön an die Kegelfrauen, an Antje mit ihren<br />

Powerladys und D.J. Tüte mit seinen Jungs.<br />

Und nicht zuletzt ein großes Lob an das<br />

Team der Gaststätte Pehse „Zur Friedenseiche“<br />

für die sehr gute Bewirtung.<br />

Erna und Siegfried Tuppatsch<br />

Annahmeschluss<br />

für Beiträge und Anzeigen: 18.07.<strong>2005</strong><br />

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am 11.07.<strong>2005</strong> um 19:30 Uhr<br />

in der Gaststätte „Waldblick“ Driewitz<br />

Tagesordnung:<br />

- Auswertung Einwohnerversammlung OT Lippen<br />

- Vorbereitung Dorfbegehung (am 13.07.<strong>2005</strong>) OT Driewitz<br />

- Stand der Maßnahmen OT Driewitz/Lippen<br />

- Bürgerfragestunde<br />

- Sonstiges<br />

Öffentliche Ortsbegehung im OT Driewitz am 13.07.<strong>2005</strong> um 16:00<br />

Uhr mit Vertretern der Gemeindeverwaltung.<br />

Treffpunkt: Gaststätte „Waldblick“<br />

Sora, Ortsvorsteher


Seite 24 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Historisches aus dem Kreis Hoyerswerda<br />

aus dem Archiv der Evangelischen Kirche<br />

Nr. 98.<br />

Bekanntmachung.<br />

Betreffend die Korrespondenz nach Orten ohne<br />

Postanstalt.<br />

Vom 1. März c. ab ist den Korrespondenten, welche ihren<br />

Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, allgemein gestattet, ihre Postsendungen<br />

auch von solchen Postanstalten abholen zu lassen, deren Landbestellbezirk<br />

den betreffenden ländlichen Ort nicht einschließt.<br />

In Folge dieser aus den Kreisen des betheiligten Publikums<br />

wiederholt beantragten Verkehrserleichterung, muß die Spedition der Postsendungen<br />

nach Orten, an welchen Postanstalten sich nicht befinden,<br />

nach Maßgabe der von dem Absender auf der Adresse bezeichneten<br />

Distributations=Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung<br />

dieser Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen<br />

Angabe können leicht Verzögerungen in der Ueberkunft der Postsendungen<br />

herbeigeführt werden.<br />

Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten<br />

nothwendig, daß die Absender von Postsendungen, welche nach Ortschaften<br />

ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen<br />

Bestimmungsorte thunlichst noch diejenige Postanstalt angeben,<br />

von welcher aus die Bestellung an den Adressaten bewirkt wird,<br />

bezw. die Abholung erfolgt.<br />

Zur Förderung dieses Zwecks wird es beitragen, wenn Korrespondenten,<br />

an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet,<br />

diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das<br />

gedachte Erfordernis aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch<br />

Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.<br />

Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem<br />

Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein dem theilweise<br />

bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden<br />

Briefen bei der Orts= und Datumsangabe den Namen des Postortes hinzuzufügen,<br />

durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.<br />

Berlin, den 8. Februar 1871.<br />

General=Postamt.<br />

Stephan.<br />

_______________<br />

Nr. 99.<br />

Betr. das Ausschreiben der vier ältesten Jahrgänge<br />

der Landwehr, sowie die gute<br />

Verpackung der zurückzusendenden<br />

Militär=Bekleidungsstücke.<br />

Laut Allerhöchster Kabinets=Ordre vom 5. März c. werden<br />

nach Durchführung der Demobilmachung die Jahrgänge 1854, 1855, 1856<br />

und 1857 (bis incl. 30. März 1858 Eingetretene) zum Landsturm ausscheiden<br />

und wird im Laufe des Sommers eine außerordentliche Kontroll=Versammlung<br />

stattfinden, worüber die näheren Bestimmungen noch<br />

später bekannt gemacht werden.<br />

Von sämmtlichen Mannschaften dieser vier Jahrgänge sowie<br />

der 1863 eingetretenen, sind die Landwehr=Pässe resp. Reserve=Paß<br />

und der Entlassungsschein pro 1870/71, wo ein solcher besonders ausgefertigt<br />

ist, bei der Anmeldung einzusenden; diejenigen Mannschaften dieser<br />

Kategorie, von denen bereits der Entlassungsschein eingesandt ist,<br />

haben die Landwehr=Pässe sofort an die Kompagnie nachzusenden.<br />

Sämmtliche mit Montirungsstücke in die Heimath Entlassenen<br />

(nicht die auf unbestimmte Zeit Beurlaubten) haben diese stets sofort<br />

an die resp. Truppentheile - vom 2. Bataillon (Muskau) 6. Landwehr=Regiments<br />

an „das Königliche Bezirks=Kommando zu Muskau“ -<br />

durch Vermittlung der Ortsgerichte unter dem Rubrum „Militaria“ wohl<br />

verpackt in Leinwand abzusenden.<br />

Eine Benutzung der Hemden, des Futters u. s. w. als<br />

Emballage wird mit Arrest bestraft. -<br />

Die Kommunen und Ortsgerichte wollen dies in geeignete<br />

Weise den militärpflichtigen Mannschaften bekannt machen und für eine<br />

schleunige Rücksendung der Militär=Bekleidungsstücke sorgsam eintreten.<br />

Hoyerswerda, den 13. April 1871.<br />

Königliche Landwehr-Bezirks-Kompagnie.<br />

Grande, Bezirksfeldwebel.<br />

Öffnungszeiten<br />

der Bibliothek in <strong>Lohsa</strong><br />

Zejler-Smoler-Haus, Am Markt 7<br />

<strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>, Tel. 03 57 24 / 5 02 56<br />

Montag: 09:00 - 18:00 Uhr<br />

Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr<br />

Dienstag: 11:00 - 13:00 Uhr Grundschule Weißkollm<br />

Am Donnerstag, dem 28. <strong>Juli</strong>, bleibt die Bibliothek aus<br />

organisatorischen Gründen geschlossen!<br />

Bücherflohmarkt<br />

antiquarischer Literatur oder die Nutzung der Medien<br />

unserer Bibliothek während der<br />

Bibliotheksöffnungszeiten.<br />

URLAUBSZEIT - REISEZEIT - LESEZEIT<br />

Alle Reiseziele gesucht und gefunden ???<br />

��natürlich in der Bibliothek und dazu<br />

Urlaubslektüre...<br />

Beverley Harper: „Herz von Afrika“<br />

Der zweijährige Alex geht bei einer Safari in<br />

der Wüste Kalahari verloren. Buschmänner<br />

finden das Kind, versorgen es und bringen<br />

es nach Wochen zu den Eltern zurück. In der<br />

Hand hält Alex einen Diamanten, den er in<br />

der Wüste gefunden hat. Die Faszination<br />

dieser Steine wird ihn sein Leben lang nicht<br />

verlassen. Er kehrt immer wieder in die Wüste<br />

zurück – um sein Glück zu suchen.<br />

Beverley Harper, geboren 1943 in New South Wales, Australien,<br />

zog mit 26 Jahren nach Afrika und blieb dort fast 20 Jahre – in<br />

Botswana, Malawi und Südafrika. Sie erzählt in ihrem großen<br />

Afrika-Roman von der Diamantensuche, der Kultur und<br />

Sprache der Buschmänner und ihrer Heimat Botswana, dem<br />

„Herz von Afrika“.


Seite 25 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

Kirchliche Nachrichten<br />

"...rund um den <strong>Lohsa</strong>er<br />

Kirchturm"<br />

Monatsspruch <strong>Juli</strong>:<br />

„Keinem von uns ist Gott fern“.<br />

Apostelgeschichte 17, 27<br />

Gottesdienste im <strong>Juli</strong>:<br />

03.07. 6. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

10.07. 7. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Gottesdienst <strong>Lohsa</strong><br />

11:00 Uhr Gottesdienst Weißkollm<br />

17.07. 8. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Gottesdienst<br />

24.07. 9. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Gottesdienst<br />

31.07. 10. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Gottesdienst<br />

07.08. 11. Sonntag nach Trinitatis<br />

09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst<br />

Frauenkreis <strong>Lohsa</strong><br />

Montag, den 18. <strong>Juli</strong>, um 15:00 Uhr im Gemeinderaum.<br />

Männerabend<br />

Dienstag, den 19. <strong>Juli</strong>, um 18:00 Uhr im Gemeinderaum.<br />

Gottesdienst im AWO Pflegewohnheim - <strong>Lohsa</strong> Kindergartenweg:<br />

Dienstag, den 12. <strong>Juli</strong>, um 15:00 Uhr im Andachtsraum<br />

Gottesdienst.<br />

Achtung!<br />

Im August gestalten<br />

wir unsere<br />

Ausstellung<br />

neu.<br />

Wir haben in dieser Zeit<br />

unsere gewohnten<br />

Öffnungszeiten<br />

und beraten<br />

Sie gern.<br />

Veränderte Öffnungszeiten für das Kirchenbüro<br />

Der Gemeindekirchenrat beabsichtigt, ab 01. <strong>Juli</strong> das Kirchenbüro<br />

mit einer neuen Mitarbeiterin zu besetzen. In diesem Zusammenhang<br />

werden die Öffnungszeiten neu geregelt. Diese<br />

neuen Öffnungszeiten sind noch nicht festgelegt. Sobald dies<br />

geschehen ist, werden sie in den Schaukästen (Pfarrhaus, Kirche,<br />

Friedhof) veröffentlicht.<br />

Überweisungen - Friedhof <strong>Lohsa</strong><br />

Mit der Übertragung der Verwaltung des <strong>Lohsa</strong>er Friedhofes an<br />

die Zentrale Friedhofsverwaltung in Bernsdorf sind die Gebühren<br />

ausschließlich auf das von der Friedhofsverwaltung auf den<br />

Gebührenbescheiden angegebene Konto zu überweisen. Auf<br />

das Konto der Evang. Kirchengemeinde <strong>Lohsa</strong> bei der Ostsächsischen<br />

Sparkasse Dresden sind darum keine Friedhofsgebühren<br />

mehr zu überweisen.<br />

Bareinzahlungen im Kirchenbüro während der Bürozeiten sind<br />

weiterhin möglich.<br />

Öffnungszeiten Kirchenbüro<br />

Kirchgeld und Friedhofsunterhaltungsgebühr<br />

Werden neu geregelt und zu gegebener Zeit in den Schaukästen<br />

bekannt gegeben.<br />

Überweisungsmöglichkeiten:<br />

NUR FÜR:<br />

- Spende - Bau - Dach - Kirche - <strong>Lohsa</strong> (Kennwort)<br />

- Kirchgeld<br />

Konto der Ev. Kirchengemeinde <strong>Lohsa</strong> bei der Ostsächsischen<br />

Sparkasse Dresden,<br />

Konto-Nr: 3000 109 128,<br />

BLZ: 850 503 00<br />

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Seite 26 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. Juni <strong>2005</strong><br />

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