Gemeindenachrichten September und Oktober 2009 - Stroheim
Gemeindenachrichten September und Oktober 2009 - Stroheim
Gemeindenachrichten September und Oktober 2009 - Stroheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 2<br />
Landtagswahl, Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl<br />
am 27. <strong>September</strong> <strong>2009</strong><br />
I N F O R M A T I O N<br />
Am Sonntag, den 27. <strong>September</strong> <strong>2009</strong>, findet in Oberösterreich gleichzeitig die Landtagswahl<br />
sowie die Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl statt.<br />
Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeit:<br />
Wahlsprengel I: Volksschule <strong>Stroheim</strong> (Aula) - von 07:30 bis 14:00 Uhr (behindertengerecht)<br />
Wahlsprengel II: Gasthaus Wolfsteiner, Wögern - von 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Jeder Wahlberechtigte erhält einige Tage vor der Wahl eine Wahlinformation über das Wahllokal <strong>und</strong> die<br />
Wahlzeit.<br />
Wahlkarten:<br />
Bei der Landtags-, Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl ist die Ausübung des Wahlrechtes mit einer<br />
Wahlkarte möglich. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:<br />
• Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem<br />
Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere<br />
- wegen Ortsabwesenheit,<br />
- aus ges<strong>und</strong>heitlichen oder beruflichen Gründen,<br />
- wegen Aufenthalts im Ausland,<br />
- wegen einer Funktion als Mitglied, Hilfskraft oder Wahlzeuge in einer Wahlbehörde außerhalb<br />
ihres Wahlsprengels<br />
• Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Stichtag (05.06.<strong>2009</strong>) <strong>und</strong> vor dem Wahltag<br />
(27.09.<strong>2009</strong>) in eine andere Gemeinde verlegt haben,<br />
• Wahlberechtigte mit einer Körperbehinderung, die ihre Stimme in einem barrierefreien Wahllokal<br />
abgeben möchten,<br />
• Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag in Folge Bettlägerigkeit<br />
oder einer der Bettlägerigkeit gleichzuhaltenden Behinderung, sei es aus Krankheits-, Alters- oder<br />
sonstigen Gründen unmöglich ist, sofern sie die Möglichkeit der Stimmenabgabe vor einer besonderen<br />
Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen, sich am Wahltag voraussichtlich im Gebiet der<br />
Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, aufhalten werden = WAHLKAR-<br />
TE „B“<br />
NEU – Briefwahl:<br />
Durch das Oö. Wahlrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong> wurde auf Landesebene die Briefwahl eingeführt.<br />
Dadurch ist es Inhabern von Wahlkarten möglich, ihre Stimme auf dem<br />
• Postweg (Die Wahlkarte ist so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie<br />
dort spätestens am Wahltag einlangt!)<br />
ODER<br />
• durch persönliche Abgabe der Wahlkarte<br />
a) bis zum Wahltag am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag u. Donnerstag:<br />
07:00-12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00-18:00 Uhr; Mittwoch u. Freitag: 07:00-12:00 Uhr)<br />
oder<br />
b) am Wahltag in der Volksschule (Wahlsprengel I) zwischen 07:30 <strong>und</strong> 14:00 Uhr<br />
abzugeben.<br />
Die Abgabe der Wahlkarte darf nur persönlich<br />
durch den Wahlberechtigten erfolgen!<br />
Wahlkarten können bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag (Do., 24.09.<strong>2009</strong>)<br />
mündlich oder schriftlich beantragt werden!