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Gemeindenachrichten September und Oktober 2009 - Stroheim

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Seite 2<br />

Landtagswahl, Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl<br />

am 27. <strong>September</strong> <strong>2009</strong><br />

I N F O R M A T I O N<br />

Am Sonntag, den 27. <strong>September</strong> <strong>2009</strong>, findet in Oberösterreich gleichzeitig die Landtagswahl<br />

sowie die Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl statt.<br />

Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeit:<br />

Wahlsprengel I: Volksschule <strong>Stroheim</strong> (Aula) - von 07:30 bis 14:00 Uhr (behindertengerecht)<br />

Wahlsprengel II: Gasthaus Wolfsteiner, Wögern - von 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Jeder Wahlberechtigte erhält einige Tage vor der Wahl eine Wahlinformation über das Wahllokal <strong>und</strong> die<br />

Wahlzeit.<br />

Wahlkarten:<br />

Bei der Landtags-, Gemeinderats- <strong>und</strong> Bürgermeisterwahl ist die Ausübung des Wahlrechtes mit einer<br />

Wahlkarte möglich. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:<br />

• Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem<br />

Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere<br />

- wegen Ortsabwesenheit,<br />

- aus ges<strong>und</strong>heitlichen oder beruflichen Gründen,<br />

- wegen Aufenthalts im Ausland,<br />

- wegen einer Funktion als Mitglied, Hilfskraft oder Wahlzeuge in einer Wahlbehörde außerhalb<br />

ihres Wahlsprengels<br />

• Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Stichtag (05.06.<strong>2009</strong>) <strong>und</strong> vor dem Wahltag<br />

(27.09.<strong>2009</strong>) in eine andere Gemeinde verlegt haben,<br />

• Wahlberechtigte mit einer Körperbehinderung, die ihre Stimme in einem barrierefreien Wahllokal<br />

abgeben möchten,<br />

• Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag in Folge Bettlägerigkeit<br />

oder einer der Bettlägerigkeit gleichzuhaltenden Behinderung, sei es aus Krankheits-, Alters- oder<br />

sonstigen Gründen unmöglich ist, sofern sie die Möglichkeit der Stimmenabgabe vor einer besonderen<br />

Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen, sich am Wahltag voraussichtlich im Gebiet der<br />

Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, aufhalten werden = WAHLKAR-<br />

TE „B“<br />

NEU – Briefwahl:<br />

Durch das Oö. Wahlrechtsänderungsgesetz <strong>2009</strong> wurde auf Landesebene die Briefwahl eingeführt.<br />

Dadurch ist es Inhabern von Wahlkarten möglich, ihre Stimme auf dem<br />

• Postweg (Die Wahlkarte ist so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde zu übermitteln, dass sie<br />

dort spätestens am Wahltag einlangt!)<br />

ODER<br />

• durch persönliche Abgabe der Wahlkarte<br />

a) bis zum Wahltag am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag u. Donnerstag:<br />

07:00-12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00-18:00 Uhr; Mittwoch u. Freitag: 07:00-12:00 Uhr)<br />

oder<br />

b) am Wahltag in der Volksschule (Wahlsprengel I) zwischen 07:30 <strong>und</strong> 14:00 Uhr<br />

abzugeben.<br />

Die Abgabe der Wahlkarte darf nur persönlich<br />

durch den Wahlberechtigten erfolgen!<br />

Wahlkarten können bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag (Do., 24.09.<strong>2009</strong>)<br />

mündlich oder schriftlich beantragt werden!

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