GEMEINSAM - vamos
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Am Dienstag, dem 22. Mai 2012, fand in den Räumlichkeiten<br />
der WKO Oberwart eine Infoveranstaltung zum<br />
Thema „Integrative Berufsausbildung“ statt. Unsere<br />
Expertinnen der Berufsausbildungsassistenz informierten<br />
anwesende Gäste über Ausbildungsmöglichkeiten<br />
für Jugendliche und Fördermöglichkeiten für<br />
Betriebe. Als wesentliche Unterstützungspunkte wurde<br />
neben der Schaffung und Sicherung von neuen Arbeitsplätzen<br />
auch die Begleitung von Lehrlingen in<br />
der Berufsschule unterstrichen.<br />
Mag. Ronald Rasser, Regionalstellenleiter der WKO<br />
Oberwart und Gastgeber des Abends, betonte in seiner<br />
Eröffnungsrede die Wichtigkeit von Lehrstellen<br />
und fachlicher Ausbildung im Bezirk.<br />
Dietmar Strobl als Leiter der regionalen Geschäftsstelle<br />
AMS Oberwart wies auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten<br />
des AMS hin und hob die gute Zusammenarbeit<br />
zwischen der Wirtschaftskammer und<br />
dem Verein <strong>vamos</strong> als Ausbildungsbetrieb hervor.<br />
Nur so hätten auch „schwächere“ Jugendliche die<br />
Chance, eine adäquate fachliche Ausbildung zu bekommen.<br />
Bei Brötchen und Getränken wurde von den Anwesenden<br />
noch die Möglichkeit wahrgenommen, letzte<br />
Infos einzuholen und das Gehörte zu vertiefen.<br />
Seite 10 Gemeinsam leben - 2/2012<br />
Mag. Ronald Rasser, Dietmar Strobl, Jutta Kronar,<br />
Andrea Konrad, Johannes Sulzbacher<br />
Bernd Jegel<br />
Es gibt zwei Formen der Integrativen Berufsausbildung:<br />
Für Jugendliche, die für einen Lehrabschluss mehr<br />
Zeit brauchen, kann die Lehre um ein Jahr – in Ausnahmefällen<br />
um zwei Jahre – verlängert werden.<br />
Die Verlängerte Lehre verpflichtet zum Berufsschulbesuch<br />
und wird mit einer Lehrabschlussprüfung<br />
beendet.<br />
(§ 8b Absatz 1 Berufsausbildungsgesetz)<br />
Jugendliche, von denen angenommen werden<br />
kann, dass sie einen vollen Lehrabschluss voraussichtlich<br />
nicht schaffen, können Teile eines Berufsbildes<br />
erlernen. Für den Lehrling besteht das<br />
Recht, aber nicht die Pflicht, zum Berufsschulbesuch.<br />
Die Teilqualifizierungslehre endet mit einer<br />
Abschlussprüfung vor einem Prüfer/einer Prüferin<br />
der Wirtschaftskammer.<br />
(§ 8b Absatz 2 Berufsausbildungsgesetz)<br />
Ein Umstieg zwischen Verlängerter Lehre, Teilqualifizierungslehre<br />
und regulärer Lehrausbildung ist<br />
im Einvernehmen aller Beteiligten möglich.<br />
• beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages<br />
sowie bei Abwicklung der Förderansuchen<br />
für Ihren Betrieb und für die Jugendlichen,<br />
durch regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Betrieb,<br />
zu den Jugendlichen, zu der jeweiligen Berufsschule<br />
und zu den Erziehungsberechtigten bis<br />
zum Ende der Lehrzeit,<br />
durch Organisation von Lernhilfen während<br />
und zwischen den Berufsschulbesuchen.<br />
Dieses Service ist kostenlos, jedoch gesetzlich vorgesehen.<br />
Der Lehrbetrieb wird vom zuständigen Arbeitsmarktservice<br />
finanziell gefördert.