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GEMEINSAM - vamos

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Am Dienstag, dem 22. Mai 2012, fand in den Räumlichkeiten<br />

der WKO Oberwart eine Infoveranstaltung zum<br />

Thema „Integrative Berufsausbildung“ statt. Unsere<br />

Expertinnen der Berufsausbildungsassistenz informierten<br />

anwesende Gäste über Ausbildungsmöglichkeiten<br />

für Jugendliche und Fördermöglichkeiten für<br />

Betriebe. Als wesentliche Unterstützungspunkte wurde<br />

neben der Schaffung und Sicherung von neuen Arbeitsplätzen<br />

auch die Begleitung von Lehrlingen in<br />

der Berufsschule unterstrichen.<br />

Mag. Ronald Rasser, Regionalstellenleiter der WKO<br />

Oberwart und Gastgeber des Abends, betonte in seiner<br />

Eröffnungsrede die Wichtigkeit von Lehrstellen<br />

und fachlicher Ausbildung im Bezirk.<br />

Dietmar Strobl als Leiter der regionalen Geschäftsstelle<br />

AMS Oberwart wies auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten<br />

des AMS hin und hob die gute Zusammenarbeit<br />

zwischen der Wirtschaftskammer und<br />

dem Verein <strong>vamos</strong> als Ausbildungsbetrieb hervor.<br />

Nur so hätten auch „schwächere“ Jugendliche die<br />

Chance, eine adäquate fachliche Ausbildung zu bekommen.<br />

Bei Brötchen und Getränken wurde von den Anwesenden<br />

noch die Möglichkeit wahrgenommen, letzte<br />

Infos einzuholen und das Gehörte zu vertiefen.<br />

Seite 10 Gemeinsam leben - 2/2012<br />

Mag. Ronald Rasser, Dietmar Strobl, Jutta Kronar,<br />

Andrea Konrad, Johannes Sulzbacher<br />

Bernd Jegel<br />

Es gibt zwei Formen der Integrativen Berufsausbildung:<br />

Für Jugendliche, die für einen Lehrabschluss mehr<br />

Zeit brauchen, kann die Lehre um ein Jahr – in Ausnahmefällen<br />

um zwei Jahre – verlängert werden.<br />

Die Verlängerte Lehre verpflichtet zum Berufsschulbesuch<br />

und wird mit einer Lehrabschlussprüfung<br />

beendet.<br />

(§ 8b Absatz 1 Berufsausbildungsgesetz)<br />

Jugendliche, von denen angenommen werden<br />

kann, dass sie einen vollen Lehrabschluss voraussichtlich<br />

nicht schaffen, können Teile eines Berufsbildes<br />

erlernen. Für den Lehrling besteht das<br />

Recht, aber nicht die Pflicht, zum Berufsschulbesuch.<br />

Die Teilqualifizierungslehre endet mit einer<br />

Abschlussprüfung vor einem Prüfer/einer Prüferin<br />

der Wirtschaftskammer.<br />

(§ 8b Absatz 2 Berufsausbildungsgesetz)<br />

Ein Umstieg zwischen Verlängerter Lehre, Teilqualifizierungslehre<br />

und regulärer Lehrausbildung ist<br />

im Einvernehmen aller Beteiligten möglich.<br />

• beim Abschluss des Lehr- bzw. Ausbildungsvertrages<br />

sowie bei Abwicklung der Förderansuchen<br />

für Ihren Betrieb und für die Jugendlichen,<br />

durch regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Betrieb,<br />

zu den Jugendlichen, zu der jeweiligen Berufsschule<br />

und zu den Erziehungsberechtigten bis<br />

zum Ende der Lehrzeit,<br />

durch Organisation von Lernhilfen während<br />

und zwischen den Berufsschulbesuchen.<br />

Dieses Service ist kostenlos, jedoch gesetzlich vorgesehen.<br />

Der Lehrbetrieb wird vom zuständigen Arbeitsmarktservice<br />

finanziell gefördert.

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