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WAS KREUCHT UND FLEUCHT - TierSchutzVerein Gross

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so zu halten, dass Hundegebell oder Jaulen auf dem benachbarten Grundstück<br />

nur außerhalb üblicher Ruhezeiten und z.B. nicht länger als 10 Minuten<br />

ununterbrochen zu hören ist. Vergleichbare Urteile liegen für Lärmäußerungen<br />

von Gänsen, Papageien oder Fröschen vor.<br />

Für den Fall der Zuwiderhandlung werden dann Zwangsmittel angedroht.<br />

Welche Maßnahmen die beklagten Hundehalter konkret anzuwenden<br />

haben, damit die Ruhezeiten eingehalten werden können, bestimmen die<br />

Gerichte in der Regel nicht, sie überlassen es den Hundehaltern geeignete<br />

Maßnahmen zur Abhilfe zu treffen.<br />

Auch das LHundG NRW regelt insbesondere die Art und Weise der Haltung<br />

von sogenannten Listenhunden, also im Volksmund bezeichneten<br />

»gefährlichen Hunden«.<br />

Anlass zu Auseinandersetzungen bieten häufig auch Katzen, die fremde<br />

Grundstücke betreten und verschmutzen. § 906 BGB ist hier nicht anwendbar,<br />

weil Katzen keine unwägbaren Immissionen dieser Vorschrift sind.<br />

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind Katzen Nacht aktive<br />

Freigängertiere, so dass in manchen Fällen auch eine Beeinträchtigung des<br />

Grundstücks durch Nachbarkatzen hinzunehmen ist. Begründet wird dies<br />

auch mit dem »nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis«, dass<br />

eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben gem. § 242 BGB<br />

ist.<br />

Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsrecht beinhaltet eine Duldungspflicht<br />

zum Betreten des Grundstücks durch eine Katze (z. B. OLG Köln<br />

NJW 1985, 2338). Nicht hinzunehmen ist allerdings, wenn eine Katze<br />

in fremde Wohnungen/Häuser eindringt und Schäden oder Verschmutzungen<br />

verursacht. In diesen Fällen kann es gerechtfertigt sein, wenn der<br />

Nachbar den Halter auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt.<br />

Bei den zahlreichen Gerichtsentscheidungen zum Thema »Tierhaltung in<br />

Haus und Garten« ist zu beachten, dass man sich vor Verallgemeinerungen<br />

hüten muss, weil kaum jemals zwei Fälle genau gleich gelagert sind.<br />

So sind u. a. die einzelnen Tiergattungen, die konkreten Wohnsituationen,<br />

die Intensität und die Häufigkeit der Beeinträchtigungen und schließlich<br />

auch die unterschiedliche Mentalität der Beteiligten zu berücksichtigen.<br />

Tierschutzrecht<br />

Arbeitsrecht<br />

Familienrecht<br />

Verkehrsrecht<br />

Strafrecht<br />

Ausländerrecht<br />

RECHT<br />

Anwaltskanzlei<br />

Peer Fiesel<br />

Erbrecht<br />

Medizinrecht<br />

Mietrecht<br />

Vertragsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Kompetenz, Erfahrung, Umsicht<br />

Rechtsanwalt Peer Fiesel ist seit 20 Jahren mit seiner Kanzlei in<br />

Dortmund ansässig. Bundesweit ist er an allen Familien-, Arbeits-,<br />

Amts- und Landgerichten tätig und hat seine Zulassung am<br />

Oberlandesgericht in Hamm.<br />

In allen seinen Spezialgebieten kann sich Rechtsanwalt Peer Fiesel<br />

durch persönliche Erfahrung und langjährige Praxis auf die Belange<br />

und Sorgen seiner Mandantschaft einstellen. Als Prozessanwalt<br />

führt er nicht nur die Besprechungen, sondern ist auch maßgeblich<br />

vor Gerichten tätig, so dass die Mandanten ihn auch im Gerichtssaal<br />

an ihrer Seite haben – ein wichtiger Gesichtspunkt für Rechtsanwalt<br />

Peer Fiesel in seiner anwaltlichen Praxis.<br />

• Präsident des Landestierschutzverbandes NRW<br />

• Präsident des Schiedsgerichts des Deutschen<br />

Tierschutzbundes e.V.<br />

• Vizepräsident des <strong>TierSchutzVerein</strong>s Groß-Dortmund e.V.<br />

• Beiratsmitglied für Tierschutz beim Ministerium für<br />

Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz des Landes NRW<br />

Kanzleisitz:<br />

Redtenbacherstraße 30<br />

Ecke/Kreuzstraße (Nähe B1)<br />

44139 Dortmund<br />

Telefon 02 31.12 60 66<br />

Telefax 02 31.12 20 50<br />

Niederlassung:<br />

Mommsenstraße 57<br />

10629 Berlin<br />

Telefon 0 30.31 51 73 87 0<br />

Telefax 0 30.31 51 73 87 42<br />

kanzlei@ra-fiesel.de<br />

www.ra-fiesel.de<br />

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