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Protokoll der GR-Sitzung 2012-03-22 - Biedermannsdorf

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Im Rahmen <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung werden die Bebauungsvorschriften nicht<br />

geän<strong>der</strong>t.<br />

§ 4<br />

Die Plandarstellung und die Bebauungsvorschriften liegen im Gemeindeamt während <strong>der</strong><br />

Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Antrag:<br />

G<strong>GR</strong> Fausik stellt den Antrag, die Verordnung über die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Bie<strong>der</strong>mannsdorf für die Grundstücke 321/96 und 321/67 wie vorgetragen zu<br />

beschließen.<br />

Wortmeldungen: G<strong>GR</strong> Adam<br />

Beschluss:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, die Verordnung über die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>der</strong><br />

Marktgemeinde Bie<strong>der</strong>mannsdorf für die Grundstücke 321/96 und 321/67 wie vorgetragen zu<br />

beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

dafür: 19<br />

dagegen:<br />

Stimmenthaltungen:<br />

Der Antrag ist daher einstimmig angenommen.<br />

14

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