Protokoll der GR-Sitzung 2012-03-22 - Biedermannsdorf
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Im Rahmen <strong>der</strong> gegenständlichen Än<strong>der</strong>ung werden die Bebauungsvorschriften nicht<br />
geän<strong>der</strong>t.<br />
§ 4<br />
Die Plandarstellung und die Bebauungsvorschriften liegen im Gemeindeamt während <strong>der</strong><br />
Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />
§ 5<br />
Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> zweiwöchigen<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Antrag:<br />
G<strong>GR</strong> Fausik stellt den Antrag, die Verordnung über die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>der</strong><br />
Marktgemeinde Bie<strong>der</strong>mannsdorf für die Grundstücke 321/96 und 321/67 wie vorgetragen zu<br />
beschließen.<br />
Wortmeldungen: G<strong>GR</strong> Adam<br />
Beschluss:<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, die Verordnung über die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes <strong>der</strong><br />
Marktgemeinde Bie<strong>der</strong>mannsdorf für die Grundstücke 321/96 und 321/67 wie vorgetragen zu<br />
beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
dafür: 19<br />
dagegen:<br />
Stimmenthaltungen:<br />
Der Antrag ist daher einstimmig angenommen.<br />
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