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(3,59 MB) - .PDF - Marktgemeinde Wartmannstetten

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Kurzübersicht über die Förderungen durch die Gemeinde im im Jahre Jahre 201 2012 201 201<br />

WOH WOHNBAUFÖRDERUNG<br />

WOH NBAUFÖRDERUNG - BEI BEI BEI ERRICHTUNG ERRICHTUNG ERRICHTUNG EINES EINES EIGENHEIMES:<br />

EIGENHEIMES:<br />

Fertigstellungsdarlehen Fertigstellungsdarlehen für für Eigenheime<br />

Eigenheime<br />

Förderungsausmaß: Zinsenzuschuss auf ein Bankdarlehen in der Höhe von € € 7.300, 7.300,-- 7.300,<br />

-- mit einer<br />

Laufzeit von 6 Jahren. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. Hauptwohnsitzbegründung<br />

innerhalb von 1 Jahr. Rohbau samt Dacheindeckung und Verglasung muss fertig<br />

gestellt sein, die Promesse einer Bank muss vorliegen; Ansuchen an den Gemeinderat ist zu stellen.<br />

Grundsteuerbefreiung Grundsteuerbefreiung für für für Eigenheime<br />

Eigenheime<br />

Durch Durch eine eine Änderung Änderung des des NÖ NÖ Wohnungsförderungsgesetzes Wohnungsförderungsgesetzes 2005 2005 entfällt entfällt ab ab 1.1.2011 1.1.2011 die<br />

die<br />

Befreiung Befreiung von von der der Grundsteuer. Grundsteuer. Um Grundsteuerbefreiung kann ab 2011 nur mehr angesucht<br />

werden, wenn sowohl bis 31.12.2010 31.12.2010 eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens<br />

vorliegt als auch die Benützung des Wohnhauses baubehördlich zulässig ist (§ 30 NÖ<br />

Bauordnung; Fertigstellungsmeldung).<br />

BAUKOSTENZUSCHÜSSE<br />

BAUKOSTENZUSCHÜSSE<br />

für Solaranlagen, Hackgut-Heizanlagen, Pellets- und Holzvergaserheizungen, ab 2009 auch für<br />

Wärmepumpen-Anlagen und Photovoltaikanlagen – somit kann ein Gemeindezuschuss von<br />

€ € 300, 300,-- 300, -- für für alle alle Anlagen Anlagen zur zur Nutzung Nutzung erneuerbarer erneuerbarer Energie Energie zuerkannt werden.<br />

Voraussetzung: den baubehördlichen Bestimmungen (Bauanzeigen für Solaranlagen und<br />

Kleinfeuerungsanlagen) wurde entsprochen. Ein Ansuchen an den Gemeinderat ist zu stellen.<br />

GEWÄHR GEWÄHRUNG GEWÄHR GEWÄHRUNG<br />

UNG VON VON SCHULBEIHILFEN<br />

Bei Besuch einer Volksschule außerhalb der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> wird kein<br />

Beitrag geleistet.<br />

Bei Besuch einer sprengelfremden Hauptschule wird keine Beihilfe gewährt, wenn Schulerhaltungsbeiträge<br />

an die Standortgemeinde entrichtet werden.<br />

Für den Besuch einer anderen Schule - von der 5. bis 9. Schulstufe - wird unter der Voraussetzung,<br />

dass Schulgeld zu entrichten ist, eine Beihilfe in der Höhe des Schulgeldes, jedoch<br />

höchstens € € 260, 260,-- 260, -- pro Kind und Schuljahr gewährt.<br />

MUSIKSCHULFÖRDERUNG<br />

MUSIKSCHULFÖRDERUNG<br />

Die Trachtenkapelle <strong>Wartmannstetten</strong> wird seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> zugunsten der<br />

vereinseigenen Musikschule mit einem jährlichen Pauschalbetrag gefördert.<br />

Für Musikunterricht in Gitarre, Klavier, Akkordeon, Violine (Instrumente, die an der Musikschule in<br />

<strong>Wartmannstetten</strong> nicht unterrichtet werden) wird über Ansuchen ein jährlicher Förderbeitrag von<br />

€ 65,-- gewährt.<br />

FÖRDERUNG FÖRDERUNG DER DER LANDWIRTSCHAFT<br />

LANDWIRTSCHAFT<br />

Zuschüsse für künstliche Besamungen: Rinder € 15,--, Schweine € 12,--<br />

GEWERBEFÖRDERUNG GEWERBEFÖRDERUNG - FÖRDERUNG FÖRDERUNG VON VON BETRIEBSANSIEDLUNGEN<br />

BETRIEBSANSIEDLUNGEN<br />

Es werden Zinsenzuschüsse zu Darlehen für Investitionen gewährt, ebenso werden<br />

Grundankäufe zur Betriebsansiedlung gefördert.<br />

FAMILIENFÖRDERUNG<br />

FAMILIENFÖRDERUNG<br />

Bei der Geburt und Anmeldung eines Kindes mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wird ein Betrag<br />

von € 150, 150,-- 150,<br />

-- -- in bar ausgezahlt .<br />

Übernahme des Kindergarten-Materialkostenzuschusses (€ 13,--/mtl.) im Kindergarten durch die<br />

Gemeinde für ein 2. Kind, wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten<br />

Kindergarten besuchen.<br />

Voraussetzung: Hauptwohnsitz der Familie ist in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Wartmannstetten</strong>, ein<br />

Antrag an die Gemeinde ist zu stellen. (GR-Beschluss 29.6.2010)<br />

Die Die genauen genauen Richtlinien Richtlinien über über alle alle Gemeindeförderungen Gemeindeförderungen 2012 201<br />

erhalten erhalten Sie Sie am am Gemeindeamt<br />

Gemeindeamt<br />

bzw. bzw. sind sind diese diese auch auch auf auf www.wartmannstetten.gv.at<br />

www.wartmannstetten.gv.at www.wartmannstetten.gv.at bei bei Gemeindeamt Gemeindeamt – Bürgerservice –<br />

Förderungen Förderungen nachzulesen<br />

nachzulesen.<br />

nachzulesen<br />

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