(3,59 MB) - .PDF - Marktgemeinde Wartmannstetten
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Kurzübersicht über die Förderungen durch die Gemeinde im im Jahre Jahre 201 2012 201 201<br />
WOH WOHNBAUFÖRDERUNG<br />
WOH NBAUFÖRDERUNG - BEI BEI BEI ERRICHTUNG ERRICHTUNG ERRICHTUNG EINES EINES EIGENHEIMES:<br />
EIGENHEIMES:<br />
Fertigstellungsdarlehen Fertigstellungsdarlehen für für Eigenheime<br />
Eigenheime<br />
Förderungsausmaß: Zinsenzuschuss auf ein Bankdarlehen in der Höhe von € € 7.300, 7.300,-- 7.300,<br />
-- mit einer<br />
Laufzeit von 6 Jahren. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. Hauptwohnsitzbegründung<br />
innerhalb von 1 Jahr. Rohbau samt Dacheindeckung und Verglasung muss fertig<br />
gestellt sein, die Promesse einer Bank muss vorliegen; Ansuchen an den Gemeinderat ist zu stellen.<br />
Grundsteuerbefreiung Grundsteuerbefreiung für für für Eigenheime<br />
Eigenheime<br />
Durch Durch eine eine Änderung Änderung des des NÖ NÖ Wohnungsförderungsgesetzes Wohnungsförderungsgesetzes 2005 2005 entfällt entfällt ab ab 1.1.2011 1.1.2011 die<br />
die<br />
Befreiung Befreiung von von der der Grundsteuer. Grundsteuer. Um Grundsteuerbefreiung kann ab 2011 nur mehr angesucht<br />
werden, wenn sowohl bis 31.12.2010 31.12.2010 eine Zusicherung des Wohnbauförderungsdarlehens<br />
vorliegt als auch die Benützung des Wohnhauses baubehördlich zulässig ist (§ 30 NÖ<br />
Bauordnung; Fertigstellungsmeldung).<br />
BAUKOSTENZUSCHÜSSE<br />
BAUKOSTENZUSCHÜSSE<br />
für Solaranlagen, Hackgut-Heizanlagen, Pellets- und Holzvergaserheizungen, ab 2009 auch für<br />
Wärmepumpen-Anlagen und Photovoltaikanlagen – somit kann ein Gemeindezuschuss von<br />
€ € 300, 300,-- 300, -- für für alle alle Anlagen Anlagen zur zur Nutzung Nutzung erneuerbarer erneuerbarer Energie Energie zuerkannt werden.<br />
Voraussetzung: den baubehördlichen Bestimmungen (Bauanzeigen für Solaranlagen und<br />
Kleinfeuerungsanlagen) wurde entsprochen. Ein Ansuchen an den Gemeinderat ist zu stellen.<br />
GEWÄHR GEWÄHRUNG GEWÄHR GEWÄHRUNG<br />
UNG VON VON SCHULBEIHILFEN<br />
Bei Besuch einer Volksschule außerhalb der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> wird kein<br />
Beitrag geleistet.<br />
Bei Besuch einer sprengelfremden Hauptschule wird keine Beihilfe gewährt, wenn Schulerhaltungsbeiträge<br />
an die Standortgemeinde entrichtet werden.<br />
Für den Besuch einer anderen Schule - von der 5. bis 9. Schulstufe - wird unter der Voraussetzung,<br />
dass Schulgeld zu entrichten ist, eine Beihilfe in der Höhe des Schulgeldes, jedoch<br />
höchstens € € 260, 260,-- 260, -- pro Kind und Schuljahr gewährt.<br />
MUSIKSCHULFÖRDERUNG<br />
MUSIKSCHULFÖRDERUNG<br />
Die Trachtenkapelle <strong>Wartmannstetten</strong> wird seitens der <strong>Marktgemeinde</strong> zugunsten der<br />
vereinseigenen Musikschule mit einem jährlichen Pauschalbetrag gefördert.<br />
Für Musikunterricht in Gitarre, Klavier, Akkordeon, Violine (Instrumente, die an der Musikschule in<br />
<strong>Wartmannstetten</strong> nicht unterrichtet werden) wird über Ansuchen ein jährlicher Förderbeitrag von<br />
€ 65,-- gewährt.<br />
FÖRDERUNG FÖRDERUNG DER DER LANDWIRTSCHAFT<br />
LANDWIRTSCHAFT<br />
Zuschüsse für künstliche Besamungen: Rinder € 15,--, Schweine € 12,--<br />
GEWERBEFÖRDERUNG GEWERBEFÖRDERUNG - FÖRDERUNG FÖRDERUNG VON VON BETRIEBSANSIEDLUNGEN<br />
BETRIEBSANSIEDLUNGEN<br />
Es werden Zinsenzuschüsse zu Darlehen für Investitionen gewährt, ebenso werden<br />
Grundankäufe zur Betriebsansiedlung gefördert.<br />
FAMILIENFÖRDERUNG<br />
FAMILIENFÖRDERUNG<br />
Bei der Geburt und Anmeldung eines Kindes mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wird ein Betrag<br />
von € 150, 150,-- 150,<br />
-- -- in bar ausgezahlt .<br />
Übernahme des Kindergarten-Materialkostenzuschusses (€ 13,--/mtl.) im Kindergarten durch die<br />
Gemeinde für ein 2. Kind, wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten<br />
Kindergarten besuchen.<br />
Voraussetzung: Hauptwohnsitz der Familie ist in der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Wartmannstetten</strong>, ein<br />
Antrag an die Gemeinde ist zu stellen. (GR-Beschluss 29.6.2010)<br />
Die Die genauen genauen Richtlinien Richtlinien über über alle alle Gemeindeförderungen Gemeindeförderungen 2012 201<br />
erhalten erhalten Sie Sie am am Gemeindeamt<br />
Gemeindeamt<br />
bzw. bzw. sind sind diese diese auch auch auf auf www.wartmannstetten.gv.at<br />
www.wartmannstetten.gv.at www.wartmannstetten.gv.at bei bei Gemeindeamt Gemeindeamt – Bürgerservice –<br />
Förderungen Förderungen nachzulesen<br />
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