(3,59 MB) - .PDF - Marktgemeinde Wartmannstetten
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Winterdienst<br />
Der Der Gemeinde Gemeinde ist ist es es ein ein großes großes Anliegen, Anliegen, dass dass Schneeräumung Schneeräumung und und Sandstreuung Sandstreuung gut gut funktionieren<br />
funktionieren<br />
und und damit damit die die Sicherheit Sicherheit der der Fußgänger Fußgänger und und Kraftfahrer Kraftfahrer auf auf unseren unseren Straßen Straßen und und Wegen<br />
Wegen<br />
gewährleistet gewährleistet ist ist. ist . Bitte zeigen Sie Verständnis, wenn nicht bei allen Anwesen zur gleichen Zeit der<br />
Schneepflug vorfährt bzw. gestreut wird – eine gewisse Dringlichkeitsreihung ist immer erforderlich.<br />
Achten Achten Achten Sie Sie bitte bitte darauf, darauf, dass dass nicht nicht Fahrzeuge Fahrzeuge als als Dauerparker Dauerparker auf auf auf öffen öffentlichem öffen öffentlichem<br />
tlichem Gut Gut abgestellt abgestellt sind<br />
sind<br />
und und so so die die die Räumung Räumung beeinträchtigen.<br />
beeinträchtigen.<br />
Die Die gesetzlichen Verpflichtungen Verpflichtungen der der Liegenschaftseigentümer<br />
Liegenschaftseigentümer:<br />
Liegenschaftseigentümer<br />
• Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die dem öffentlichen<br />
Verkehr dienen. Das sind die Gehsteige, die entlang Ihrer Liegenschaft verlaufen und sich<br />
innerhalb einer Entfernung von 3 Metern von der Grundstücksgrenze befinden.<br />
• Der Gehsteig ist entlang der Liegenschaft zu säubern und wenn nötig auch zu streuen. Gibt es<br />
keinen Gehsteig, muss der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter von Eis und Schnee<br />
gereinigt werden. Diese Verpflichtung zur Schneeräumung umfasst auch den Schnee, der<br />
durch einen Schneepflug des Straßenerhalters auf den Gehweg geschoben worden ist.<br />
• Nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh muss nicht geräumt werden.<br />
• Schneewächten oder Eisbildungen müssen von den Dächern entfernt werden. Das Aufstellen<br />
von Warnhinweisen oder an Hauswände gelehnte Latten ist nur eine Sofortmaßnahme.<br />
Unabhängig davon ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, zum Schutz der Passanten das<br />
Dach zu reinigen.<br />
Hinweise inweise inweise: inweise Leider kommt es immer wieder vor, dass Gemeindebewohner den Schnee aus den<br />
Einfahrten oder den vorgesetzten Gehsteigen auf die Straßen räumen. Schneeentsorgung Schneeentsorgung auf auf Straßen<br />
Straßen<br />
ist ist gesetzlich gesetzlich verboten! verboten! verboten! Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der<br />
Schnee Schnee Schnee teilweise teilweise auch auch auch vor vor Grundstückseinfahrten Grundstückseinfahrten geschoben geschoben geschoben wird. Wir<br />
bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht<br />
anders möglich ist.<br />
Unsere Unsere Unsere Bauhofmitarbeiter Bauhofmitarbeiter und und die die Landwirte, Landwirte, die die im im im Auftrag Auftrag der<br />
der<br />
Gemeinde Gemeinde in in einigen einigen Ortschaften Ortschaften die die Schneeräumung Schneeräumung und<br />
und<br />
Sandstreuung Sandstreuung durchführen, durchführen, sind sind bemüht, bemüht, rasch rasch und und zuverlässig zuverlässig zur<br />
zur<br />
Zufriedenheit Zufriedenheit unserer unserer Bürger Bürger tätig tätig zu zu sein. sein. sein. Falls Falls jedoch jedoch offensichtliche<br />
offensichtliche<br />
Versäumnisse Versäumnisse auftreten auftreten auftreten sollten sollten (vor (vor allem allem bei bei Gla Glatteis Gla tteis usw.), usw.), melden melden Sie<br />
Sie<br />
dies dies bitte bitte bitte umgehend umgehend umgehend am am Gemeindeamt Gemeindeamt oder oder bei bei Bauhofleiter Gerhard<br />
Wimmer Wimmer 0664 0664-4446235.<br />
0664 4446235.<br />
Jagdpachtauszahlung Jagdpachtauszahlung 2012<br />
2012<br />
Die Jagdausschussobmänner laden zu den jeweiligen Auszahlungsterminen ein.<br />
Allgemeine Auszahlung Auszahlung des des Jagdpachtschilli<br />
Jagdpachtschillings:<br />
Jagdpachtschilli gs:<br />
Sonntag, Sonntag, dem dem 22. 22. Jänner Jänner 2012 2012 von von 10.00 10.00 – 12.00 Uhr Uhr: Uhr<br />
<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> I I (Hafning (Hafning), (Hafning<br />
<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> IV IV (<strong>Wartmannstetten</strong>)<br />
(<strong>Wartmannstetten</strong>)<br />
<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> V V V (Unter (Unter-Danegg)<br />
(Unter Danegg) im Gasthaus Schwender in <strong>Wartmannstetten</strong><br />
Sonntag, Sonntag, dem dem dem 29. 29. 29. Jänner Jänner 2012 2012 von von von 10.00 10.00 – 12.00 Uhr Uhr: Uhr<br />
War <strong>Wartmannstetten</strong> War <strong>Wartmannstetten</strong><br />
tmannstetten II II (Diepolz) (Diepolz) im Gasthaus Past Past in Diepolz<br />
für für für <strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> III III (Ramplach) (Ramplach) im im Feuerwehrhaus Feuerwehrhaus in in Ramplach<br />
Ramplach<br />
und für <strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> VI (Straßhof) im Feuerwehrhaus in Straßhof Straßhof. Straßhof<br />
Nicht behobene Anteile können bis zum 15.8.2012 bei den Obmännern der Jagdausschüsse<br />
abgeholt werden.<br />
Heizkostenzuschuss Heizkostenzuschuss des des Landes Landes Landes NÖ NÖ<br />
NÖ<br />
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Landesbürgern einen einmaligen<br />
Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,-- zu gewähren. Der<br />
Heizkostenzuschuss kann am Gemeindeamt <strong>Wartmannstetten</strong> bis 30. April 2012 beantragt<br />
werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Informationen<br />
über die Förderungsrichtlinien und Antragsformulare erhalten Sie am Gemeindeamt.<br />
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