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(3,59 MB) - .PDF - Marktgemeinde Wartmannstetten

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Winterdienst<br />

Der Der Gemeinde Gemeinde ist ist es es ein ein großes großes Anliegen, Anliegen, dass dass Schneeräumung Schneeräumung und und Sandstreuung Sandstreuung gut gut funktionieren<br />

funktionieren<br />

und und damit damit die die Sicherheit Sicherheit der der Fußgänger Fußgänger und und Kraftfahrer Kraftfahrer auf auf unseren unseren Straßen Straßen und und Wegen<br />

Wegen<br />

gewährleistet gewährleistet ist ist. ist . Bitte zeigen Sie Verständnis, wenn nicht bei allen Anwesen zur gleichen Zeit der<br />

Schneepflug vorfährt bzw. gestreut wird – eine gewisse Dringlichkeitsreihung ist immer erforderlich.<br />

Achten Achten Achten Sie Sie bitte bitte darauf, darauf, dass dass nicht nicht Fahrzeuge Fahrzeuge als als Dauerparker Dauerparker auf auf auf öffen öffentlichem öffen öffentlichem<br />

tlichem Gut Gut abgestellt abgestellt sind<br />

sind<br />

und und so so die die die Räumung Räumung beeinträchtigen.<br />

beeinträchtigen.<br />

Die Die gesetzlichen Verpflichtungen Verpflichtungen der der Liegenschaftseigentümer<br />

Liegenschaftseigentümer:<br />

Liegenschaftseigentümer<br />

• Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die dem öffentlichen<br />

Verkehr dienen. Das sind die Gehsteige, die entlang Ihrer Liegenschaft verlaufen und sich<br />

innerhalb einer Entfernung von 3 Metern von der Grundstücksgrenze befinden.<br />

• Der Gehsteig ist entlang der Liegenschaft zu säubern und wenn nötig auch zu streuen. Gibt es<br />

keinen Gehsteig, muss der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter von Eis und Schnee<br />

gereinigt werden. Diese Verpflichtung zur Schneeräumung umfasst auch den Schnee, der<br />

durch einen Schneepflug des Straßenerhalters auf den Gehweg geschoben worden ist.<br />

• Nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh muss nicht geräumt werden.<br />

• Schneewächten oder Eisbildungen müssen von den Dächern entfernt werden. Das Aufstellen<br />

von Warnhinweisen oder an Hauswände gelehnte Latten ist nur eine Sofortmaßnahme.<br />

Unabhängig davon ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, zum Schutz der Passanten das<br />

Dach zu reinigen.<br />

Hinweise inweise inweise: inweise Leider kommt es immer wieder vor, dass Gemeindebewohner den Schnee aus den<br />

Einfahrten oder den vorgesetzten Gehsteigen auf die Straßen räumen. Schneeentsorgung Schneeentsorgung auf auf Straßen<br />

Straßen<br />

ist ist gesetzlich gesetzlich verboten! verboten! verboten! Es kommt immer wieder zu Beschwerden, dass bei der Schneeräumung der<br />

Schnee Schnee Schnee teilweise teilweise auch auch auch vor vor Grundstückseinfahrten Grundstückseinfahrten geschoben geschoben geschoben wird. Wir<br />

bitten Sie um Verständnis, dass dies in manchen Bereichen nicht<br />

anders möglich ist.<br />

Unsere Unsere Unsere Bauhofmitarbeiter Bauhofmitarbeiter und und die die Landwirte, Landwirte, die die im im im Auftrag Auftrag der<br />

der<br />

Gemeinde Gemeinde in in einigen einigen Ortschaften Ortschaften die die Schneeräumung Schneeräumung und<br />

und<br />

Sandstreuung Sandstreuung durchführen, durchführen, sind sind bemüht, bemüht, rasch rasch und und zuverlässig zuverlässig zur<br />

zur<br />

Zufriedenheit Zufriedenheit unserer unserer Bürger Bürger tätig tätig zu zu sein. sein. sein. Falls Falls jedoch jedoch offensichtliche<br />

offensichtliche<br />

Versäumnisse Versäumnisse auftreten auftreten auftreten sollten sollten (vor (vor allem allem bei bei Gla Glatteis Gla tteis usw.), usw.), melden melden Sie<br />

Sie<br />

dies dies bitte bitte bitte umgehend umgehend umgehend am am Gemeindeamt Gemeindeamt oder oder bei bei Bauhofleiter Gerhard<br />

Wimmer Wimmer 0664 0664-4446235.<br />

0664 4446235.<br />

Jagdpachtauszahlung Jagdpachtauszahlung 2012<br />

2012<br />

Die Jagdausschussobmänner laden zu den jeweiligen Auszahlungsterminen ein.<br />

Allgemeine Auszahlung Auszahlung des des Jagdpachtschilli<br />

Jagdpachtschillings:<br />

Jagdpachtschilli gs:<br />

Sonntag, Sonntag, dem dem 22. 22. Jänner Jänner 2012 2012 von von 10.00 10.00 – 12.00 Uhr Uhr: Uhr<br />

<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> I I (Hafning (Hafning), (Hafning<br />

<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> IV IV (<strong>Wartmannstetten</strong>)<br />

(<strong>Wartmannstetten</strong>)<br />

<strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> V V V (Unter (Unter-Danegg)<br />

(Unter Danegg) im Gasthaus Schwender in <strong>Wartmannstetten</strong><br />

Sonntag, Sonntag, dem dem dem 29. 29. 29. Jänner Jänner 2012 2012 von von von 10.00 10.00 – 12.00 Uhr Uhr: Uhr<br />

War <strong>Wartmannstetten</strong> War <strong>Wartmannstetten</strong><br />

tmannstetten II II (Diepolz) (Diepolz) im Gasthaus Past Past in Diepolz<br />

für für für <strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> III III (Ramplach) (Ramplach) im im Feuerwehrhaus Feuerwehrhaus in in Ramplach<br />

Ramplach<br />

und für <strong>Wartmannstetten</strong> <strong>Wartmannstetten</strong> VI (Straßhof) im Feuerwehrhaus in Straßhof Straßhof. Straßhof<br />

Nicht behobene Anteile können bis zum 15.8.2012 bei den Obmännern der Jagdausschüsse<br />

abgeholt werden.<br />

Heizkostenzuschuss Heizkostenzuschuss des des Landes Landes Landes NÖ NÖ<br />

NÖ<br />

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Landesbürgern einen einmaligen<br />

Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in Höhe von € 130,-- zu gewähren. Der<br />

Heizkostenzuschuss kann am Gemeindeamt <strong>Wartmannstetten</strong> bis 30. April 2012 beantragt<br />

werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Informationen<br />

über die Förderungsrichtlinien und Antragsformulare erhalten Sie am Gemeindeamt.<br />

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