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Samstag, 28.November 2009 - Wettringen

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9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde <strong>Wettringen</strong><br />

vom 12.10.09<br />

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde <strong>Wettringen</strong><br />

folgende 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

(BGS-EWS) der Gemeinde <strong>Wettringen</strong> vom 17.09.1996 (Mitteilungsblatt Nr. 12 vom<br />

19.09.1996), zuletzt geändert durch 8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung<br />

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde <strong>Wettringen</strong> vom 11.12.2007 (Mitteilungsblatt Nr.<br />

13 vom 17.12.2007)<br />

§ 1<br />

§ 10 Einleitungsgebühr Abs. 3 Buchstabe c) erhält folgende neue Fassung:<br />

Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich, ausgenommen hiervon die Abzüge nach Abs. 2 Sätze<br />

3 bis 7.<br />

<strong>Wettringen</strong>, 12.10.<strong>2009</strong><br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.<br />

GEMEINDE WETTRINGEN<br />

Augustin<br />

1. Bürgermeister<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes;<br />

Einleiten von Abwasser aus der neugebauten Abwasserbehandlungsanlage<br />

<strong>Wettringen</strong> in die Tauber durch die Gemeinde <strong>Wettringen</strong>, Landkreis Ansbach<br />

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 30.09.<strong>2009</strong>, Az. 632-20 SG 43gr die<br />

gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage<br />

<strong>Wettringen</strong> in die Tauber durch die Gemeinde <strong>Wettringen</strong>, Landkreis Ansbach<br />

befristet bis 31.12.2029 erteilt.<br />

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden<br />

Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Schillingsfürst, Zimmer E03, Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst (Dienststunden:<br />

Mo. – Fr. jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr; Mo., Mi. und Do. jeweils von 14.00 –<br />

15.00 Uhr und Di. von 14.00 – 18.00 Uhr) sowie bei der Gemeinde <strong>Wettringen</strong>, An der<br />

Kirche 3, 91631 <strong>Wettringen</strong> (Sprechzeiten: Mo. von 18.30 – 20.00 Uhr und Sa. von<br />

10.00 – 12.30 Uhr) in der Zeit vom 16.11.09 bis 30.11.09 während der Dienststunden<br />

bzw. Sprechzeiten aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem<br />

Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen<br />

als zugestellt.<br />

<strong>Wettringen</strong>, 28.10.<strong>2009</strong><br />

Augustin, 1. Bürgermeister

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