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Ein Ansatz zur Ermittlung von pauschalierten ... - Barmer GEK

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<strong>Ein</strong> <strong>Ansatz</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>von</strong> <strong>pauschalierten</strong> Entgelten<br />

Schritt 1: <strong>Ermittlung</strong> des Dienstarten-Minutenfaktors (DA-Minuten-<br />

faktor) <strong>zur</strong> Gewichtung der unterschiedlichen Vergütungshöhen der<br />

Dienstarten<br />

a. Die zugrunde gelegten Informationen zu den Bruttopersonalkosten in<br />

Euro und der Anzahl der Vollkräfte pro Dienstart wurden den Daten<br />

des Statistischen Bundesamtes entnommen.<br />

b. Mithilfe der genannten Daten werden die dienstartbezogenen Bruttopersonalkosten/Vollkraft<br />

(EUR/VK) ermittelt.<br />

c. Setzt man diese zum Durchschnittswert über alle Dienstarten hinweg<br />

ins Verhältnis, dann ergibt sich der dienstartenspezifische DA­<br />

Minutenfaktor.<br />

Als Ergebnis lässt sich beispielhaft festhalten, dass die Arztminute mit<br />

dem Faktor 1,69, diejenige des Pflegedienst­Mitarbeiters mit dem Faktor<br />

0,83 zu gewichten ist.<br />

Schritt 2: <strong>Ermittlung</strong> des gewichteten tagesbezogenen Minutenwertes<br />

(EUR/VK gew. tagesbez. Minutenwert) pro Dienstart<br />

a. Auf Basis der behandlungsbereichsspezifischen Psych­PV­Minuten­<br />

werte wird ein tagesbezogener Wert ermittelt. Hierfür muss in der<br />

Dienst art Pflegedienst der wochenbezogene Minutenwert durch<br />

sieben (Tage), in den anderen Dienstarten durch fünf (Tage) dividiert<br />

werden.<br />

b. Diese so ermittelten tagesbezogenen Werte werden dann mit dem<br />

DA­Minutenfaktor aus Schritt 1 gewichtet.<br />

Als Ergebnis dieses Schrittes erhält man die Summe der EUR/VK gewichte<br />

ten tagesbezogenen Minutenwerte je Psych­PV­Behandlungsbe­<br />

reich (Spalte VIII in Tabelle 3). Dieser Wert weist für die Kategorie A2<br />

(Intensivbehandlung) die Größenordnung <strong>von</strong> 259,54 auf und für die<br />

Kategorie A1 (Regelbehandlung) den Wert 185,53. Das Verhältnis <strong>von</strong> A2<br />

zu A1 weist somit die Kostenrelation <strong>von</strong> 1,40 zu 1 auf.<br />

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