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Runderlass zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen

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4 Baustoffmanagement<br />

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg koordiniert die Aus- und Einbaumengen der <strong>pechhaltigen</strong><br />

Straßenbau- und Straßenausbaustoffe. Als Steuerungsinstrument wird eine jährliche Bilanz<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen Verwertungsarten für Bundesfern- und Landesstraßen<br />

geführt. Zwischen Aus- und Einbaumengen ist ein Ausgleich, differenziert nach den Straßenbaulastträgern,<br />

zu schaffen.<br />

Um die Kosten insbesondere durch lange Lagerungszeiten bei der Projektrealisierung zukünftig<br />

weitestgehend zu minimieren, ist die Wiederverwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe in Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> der Planung zu steuern.<br />

Bereits in den Vorentwurfsunterlagen soll die Eignung einer Straßenbaumaßnahme für den Wiedereinbau<br />

von <strong>pechhaltigen</strong> <strong>Straßenausbaustoffen</strong> in gebundener Form (gemäß BTR RC-StB)<br />

bewertet werden.<br />

Darüber hinaus sollen die möglichen Einbaumengen <strong>pechhaltigen</strong> Materials und die substituierten<br />

Baustoffmengen er<strong>mit</strong>telt werden. Die endgültige Entscheidung über den Einbau wird in der Ausführungsplanung<br />

getroffen.<br />

Bei vorgesehenen Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen wird das Vorhandensein von<br />

pechtypischen Bestandteilen in den vorhandenen Asphaltschichten geprüft. Als eine wichtige Vorinformation<br />

werden in der Straßendatenbank umfangreiche umweltrelevante Analyseergebnisse<br />

vorgehalten. Nach Feststellung pechtypischer Bestandteile in den Schichten erfolgt die Prüfung<br />

bezüglich einer Vermeidung des Materialausbaus. Wird der Ausbau unumgänglich, sind genaue<br />

Analysen der Schadstoffbelastung vorzunehmen sowie die zu erwartenden Mengen möglichst exakt<br />

zu er<strong>mit</strong>teln. Zur Vermeidung unnötiger Ausbaumengen ist eine schichtgenaue Analyse und ein<br />

separater Ausbau der <strong>pechhaltigen</strong> Schicht erforderlich.<br />

5 Verfahrensweise der Nachweisführung<br />

Der Nachweis über die erfolgte ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von <strong>pechhaltigen</strong><br />

Straßenbau- beziehungsweise <strong>Straßenausbaustoffen</strong> wird in Form von Vereinbarungen, wie <strong>zum</strong><br />

Beispiel Liefervereinbarungen, geführt (Formblätter des Auftraggebers).<br />

Transport<br />

Pechhaltige Straßenbau- beziehungsweise Straßenausbaustoffe, die <strong>mit</strong> dem Ziel ihrer Verwertung<br />

befördert werden, sind nach § 49 Abs.1 KrW-/AbfG nicht transportgenehmigungspflichtig. Für besonders<br />

überwachungsbedürftige Abfälle ist eine Transportgenehmigung erforderlich.<br />

Zwischenlagerung, Aufbereitung und Verwertung<br />

Mit der Zwischenlagerung, Aufbereitung und Verwertung von <strong>pechhaltigen</strong> <strong>Straßenausbaustoffen</strong><br />

dürfen nur fremdüberwachte Anlagen beziehungsweise Entsorgungsfachbetriebe, die in der entsprechenden<br />

Liste des Landesbetriebes Straßenwesen erfasst sind (siehe BTR RC-StB), beauftragt<br />

werden.<br />

Die Betreiber der Zwischenlager beziehungsweise der Verwertungsanlagen dürfen nur pechhaltige<br />

Straßenausbaustoffe annehmen, wenn eine Liefervereinbarung vorliegt. Liegt diese nicht vor, ist<br />

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