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Runderlass zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen

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8 Dokumentation<br />

Bei der Wiederverwertung pechhaltiger Straßenbaustoffe sind die neuen Einsatzorte dauerhaft zu<br />

dokumentieren. Die Daten sind zeitnah und prüffähig zu erfassen.<br />

Für Maßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg<br />

verantwortlich für die Übertragung und Aktualisierung dieser Daten in die Straßeninformationsbank.<br />

Hier<strong>mit</strong> werden die Regelungen für den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>pechhaltigen</strong> Straßenbau- und <strong>Straßenausbaustoffen</strong><br />

bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen für den Bereich der Bundesfern-<br />

und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Die Landkreise, kreisfreien Städte sowie<br />

die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg werden um Beachtung<br />

gebeten.<br />

Der <strong>Runderlass</strong> des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer<br />

38/2003 - Straßenbau vom 21. November 2003 (ABl. S. 1227) wird hier<strong>mit</strong> aufgehoben.<br />

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses <strong>Runderlass</strong>es<br />

auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.<br />

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