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Wohnungen für Seniorinnen und Senioren in Essen

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Was versteht man unter „öffentlich-geförderten <strong>Senioren</strong>wohnungen“?<br />

Bei öffentlich-geförderten <strong>Senioren</strong>wohnungen handelt es sich um Wohne<strong>in</strong>heiten, die e<strong>in</strong>em<br />

nach Landesrichtl<strong>in</strong>ien festgelegten Standard bezüglich Planung, Lage, Größe <strong>und</strong> Ausstattung<br />

entsprechen müssen. Dieser Standard orientiert sich an den Bedürfnissen älterer Menschen.<br />

Die vorgenannten <strong>Wohnungen</strong> s<strong>in</strong>d bestimmt <strong>für</strong> alle<strong>in</strong>stehende Menschen, die das 60. Lebensjahr<br />

vollendet haben <strong>und</strong> <strong>für</strong> Ehepaare, von denen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Partner das 60. Lebensjahr<br />

vollendet hat.<br />

<strong>Wohnungen</strong> <strong>für</strong> alle<strong>in</strong>stehende Menschen dürfen 47 qm nicht überschreiten (<strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />

max. 55 qm). <strong>Wohnungen</strong> <strong>für</strong> 2 Personen dürfen 68 qm nicht überschreiten <strong>und</strong> müssen 2<br />

Räume besitzen(<strong>für</strong> Rollstuhlfahrer max. 70 qm). Die Anforderungen an Lage, Ausstattung <strong>und</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftsräume ergeben sich aus den Bestimmungen <strong>für</strong> die Förderung des Baues von<br />

<strong>Senioren</strong>wohnungen im Land NRW, die bis Ende 1998 <strong>in</strong> Kraft gewesen s<strong>in</strong>d.<br />

Außerdem muss e<strong>in</strong> ausreichendes Betreuungsangebot <strong>für</strong> die Bewohner/<strong>in</strong>nen gewährleistet<br />

se<strong>in</strong>. Dieses Betreuungsangebot (es kann sich von der hauswirtschaftlichen über die soziale bis<br />

h<strong>in</strong> zur pflegerischen Dienstleistung erstrecken) hat der Eigentümer durch vertragliche Regelungen<br />

ggf. mit Wohlfahrtsverbänden oder anderen Anbietern derartiger Dienstleistungen mit<br />

der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Für die „Serviceleistungen“ kann der Eigentümer e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Vergütung (Betreuungspauschale) neben der Miete <strong>in</strong> Rechnung stellen. Die Höhe<br />

der Betreuungspauschale ist genehmigungspflichtig.<br />

Die Miethöhe <strong>für</strong> öffentlich-geförderte <strong>Wohnungen</strong> ist begrenzt. Neubauwohnungen im sog.<br />

1. Förderweg dürfen pro qm nicht mehr als 4,55 Euro kosten, <strong>Wohnungen</strong> im 2. Förderweg pro<br />

qm nicht mehr als 5,65 Euro.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau<br />

unterhalb der Mieten des Mietwertspiegels liegen.<br />

Die Berechtigung, e<strong>in</strong>e öffentlich-geförderte Altenwohnung zu beziehen, ist an E<strong>in</strong>kommensgrenzen<br />

geb<strong>und</strong>en. Die E<strong>in</strong>kommensgrenzen <strong>für</strong> <strong>Wohnungen</strong> betragen ab 01.01.2010<br />

• <strong>für</strong> E<strong>in</strong>personenhaushalte jährlich 17.000 € <strong>und</strong><br />

• <strong>für</strong> Zweipersonenhaushalte jährlich 20.500 €<br />

Für <strong>Wohnungen</strong>, die im 2. Förderweg f<strong>in</strong>anziert wurden, ist e<strong>in</strong>e Übersteigung der vorgenannten<br />

E<strong>in</strong>kommensgrenzen um bis zu 40 % oder 60% zulässig. Bei der E<strong>in</strong>kommensberechnung<br />

werden Pauschalen <strong>in</strong> Abzug gebracht, ebenso gibt es Freibeträge bei Schwerbeh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong><br />

Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> sonstige Freibeträge.<br />

Der Bezug e<strong>in</strong>er öffentlich-geförderten Altenwohnung setzt voraus, dass sie im Besitz e<strong>in</strong>er<br />

Wohnberechtigungsbesche<strong>in</strong>igung s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong> Antrag auf Ausstellung e<strong>in</strong>er Wohnberechtigungsbesche<strong>in</strong>igung sowie e<strong>in</strong> Antrag auf<br />

Vermittlung e<strong>in</strong>er <strong>Senioren</strong>wohnung kann beim E<strong>in</strong>wohneramt, Fachabteilung Wohnungsangelegenheiten,<br />

Gildehofhaus, Hollestr. 3, 5. OG gestellt werden.<br />

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